Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52009DC0068

    Bericht der Kommission an die Haushaltsbehörde über die Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan - Stand: 30 Juni 2008 {SEK(2009) 159}

    /* KOM/2009/0068 endg. */

    52009DC0068

    Bericht der Kommission an die Haushaltsbehörde über die Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan - Stand: 30 Juni 2008 {SEK(2009) 159} /* KOM/2009/0068 endg. */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 18.2.2009

    KOM(2009) 68 endgültig

    BERICHT DER KOMMISSION

    an die Haushaltsbehörde über die Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan Stand: 30 Juni 2008 {SEK(2009) 159}

    BERICHT DER KOMMISSION

    an die Haushaltsbehörde über die Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan Stand: 30 Juni 2008 {SEK(2009) 159}

    INHALTSVERZEICHNIS

    1. Einleitung und Art der gedeckten Transaktionen 4

    2. Ereignisse seit Vorlage des letzten Berichts (Stand 31. Dezember 2007) 4

    3. Die vom Haushalt gedeckten Risiken in Zahlen 5

    3.1. Risikodefinition 5

    3.2. Risiken bei Mitgliedstaaten 6

    3.3. Risiken bei Drittländern 7

    3.4. Vom Haushalt gedecktes Gesamtrisiko 8

    3.5. Risikoentwicklung 8

    4. Ausfälle, Inanspruchnahme der Haushaltsgarantien und Rückstände 10

    4.1. Rückgriff auf Kassenmittel 10

    4.2. Übertragungen aus dem Gesamthaushaltsplan 10

    4.3. Inanspruchnahme des Garantiefonds für Maßnahmen im Bereich der Außenbeziehungen 10

    5. Garantiefonds für Maßnahmen im Bereich der Außenbeziehungen 10

    5.1. Eingezogene Beträge 10

    5.2. Nettovermögen 10

    5.3. Zielbetrag 10

    6. Risikobewertung: Wirtschafts- und Finanzlage der Drittländer, die die grössten EU-Darlehen erhalten haben 11

    6.1. Einleitung 11

    6.2. Kandidatenländer 11

    6.3. Potenzielle Beitrittskandidaten 12

    1. Einleitung und Art der gedeckten Transaktionen

    Mit diesem Bericht kommt die Kommission ihrer Pflicht nach Artikel 130 der Haushaltsordnung nach, dem Europäischen Parlament und dem Rat zweimal jährlich einen Bericht über den Stand der Haushaltsgarantien und der mit diesen Garantien verbundenen Risiken vorzulegen [1]. Er wird durch ein Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen mit ausführlichen Tabellen und Erläuterungen („Anhang“)[2] ergänzt.

    Die vom Haushalt der Europäischen Union („Haushalt“) gedeckten Risiken resultieren aus unterschiedlichen Darlehen und Garantien, die sich in zwei Kategorien unterteilen lassen:

    - Darlehen der Europäischen Gemeinschaften mit makroökonomischen Zielen, d.h. Finanzhilfedarlehen[3] („MFA“) an Drittländer, und, in Abstimmung mit den Bretton-Woods-Institutionen, Zahlungsbilanzdarlehen zur Unterstützung von nicht zur Eurozone gehörende EU-Mitgliedstaaten, die mit vorübergehenden Finanzschwierigkeiten konfrontiert sind. and

    - Darlehen mit mikroökonomischen Zielen (Euratom-Darlehen, vor allem aber Finanzierungen der Europäischen Investitionsbank („EIB“) in Drittländern)[4]. Seit 1994 werden diese Transaktionen vom Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen („Fonds“) gedeckt[5], der unter anderem mit dem Ziel eingerichtet wurde, den Haushalt zu entlasten, wenn bei Darlehen in Drittländern Haushaltsgarantien in Anspruch genommen werden (wenn ein Land EU-Mitgliedstaat geworden ist, werden die Risiken direkt vom Haushalt gedeckt). Erst wenn die Mittel des Fonds erschöpft sind, wird auf den Haushalt zurückgegriffen.

    Die Ratsverordnung zur Einrichtung des Fonds („Fondsverordnung“[6]) wurde 1994 erlassen und 1999 erstmals geändert. Nach der zweiten Änderung der Verordnung des Rates im Jahr 2004 entfällt die Deckung des Fonds, wenn ein Drittland zu einem Mitgliedstaat wird, da Darlehen oder Darlehensgarantien zugunsten von Mitgliedstaaten direkt aus dem Gemeinschaftshaushalt gedeckt werden.

    2. Ereignisse seit Vorlage des letzten Berichts (Stand 31. Dezember 2007)

    Im ersten Halbjahr 2008 gab es keine Auszahlungen im Rahmen von Finanzhilfe- und Euratom-Darlehen.

    Eine neue Tranche des Euratom-Darlehens in Höhe von 22 Mio. US-Dollar wurde im Oktober 2008 ausgezahlt.

    Die EIB hatte unter dem allgemeinen Mandat 2007-2013 (Beschluss des Rates 2006/1016/EG) Finanzierungen im Wert von insgesamt 1 884 Mio. EUR unterzeichnet. Es wurden 911 Mio. EUR ausgezahlt, von denen 286 Mio. EUR auf das neue allgemeine Mandat 2007-2013 entfielen.

    Am 6. November 2008 erklärte der Europäische Gerichtshof im Anschluss an eine Maßnahme des Parlaments den Beschluss des Rates 2006/1016/EG für nichtig, da er nicht auf der korrekten Rechtsgrundlage erlassen worden war. Der Gerichtshof erklärte den Beschluss zwar für nichtig, ordnete jedoch an, „ dass seine Wirkungen hinsichtlich der Finanzierungen durch die EIB aufrechterhalten werden, die bis zum Inkrafttreten eines neuen Beschlusses binnen zwölf Monaten ab der Verkündung seines Urteils auf der geeigneten Rechtsgrundlage, nämlich Artikel 179 in Verbindung mit Artikel 181a EG-Vertrag, vorgenommen werden “. Die Kommission arbeitet derzeit einen entsprechenden Vorschlag aus, der dem Europäischen Parlament und dem Rat unterbreitet wird.

    3. Die vom Haushalt gedeckten Risiken in Zahlen

    3.1. Risikodefinition

    Die Risiken für den Haushalt ergeben sich aus den bei garantierten Transaktionen noch ausstehenden Kapitalbeträgen und Zinsen.

    Während der Fonds Ausfälle bei Transaktionen deckt, die mit Drittländern in Verbindung stehen (73 % der noch ausstehenden ab dem 30. Juni 2008 garantierten Beträge), werden direkt aus dem Haushalt die Ausfälle bei Transaktionen gedeckt, an denen Mitgliedstaaten beteiligt sind (die verbleibenden 27 %, die auf Darlehen an oder zugunsten von Projekten in Mitgliedstaaten entfallen). Der hohe Anteil garantierter Darlehen an oder in Mitgliedstaaten ist auf die jüngsten Erweiterungen zurückzuführen. Nach Artikel 1 Absatz 3 der Fondsverordnung wird das Ausfallrisiko eines Darlehens mit dem EU-Beitritt eines Landes vom Fonds auf den Haushalt übertragen.

    Für die Zwecke dieses Berichts werden die vom Haushalt (direkt oder indirekt über den Fonds) gedeckten Risiken anhand zweier Methoden bewertet:

    - Berechnung des zu einem bestimmten Termin bei den betreffenden Transaktionen insgesamt ausstehenden Kapitals einschließlich aufgelaufener Zinsen. Bei dieser Methode erhält man die Höhe des Risikos zu einem bestimmten Zeitpunkt.

    - Berechnung des Betrags, den die Gemeinschaft unter der Annahme, dass alle garantierten Darlehen ausfallen, in einem Haushaltsjahr maximal zahlen müsste (der als „jährliches Risiko für den Gemeinschaftshaushalt” definierte Haushaltsansatz)[7].

    Tabelle 1: Zum 30. Juni 2008 insgesamt ausstehende, gedeckte Beträge (in Mio. EUR) |

    Ausstehender Kapitalbetrag | Aufgelaufene Zinsen | Insgesamt | % |

    Mitgliedstaaten* |

    MFA | 196 | 5 | 201 | 1% |

    Euratom | 435 | 9 | 444 | 3% |

    EIB | 3 976 | 36 | 4 012 | 23% |

    Zwischensumme Mitgliedstaaten* | 4 606 | 51 | 4 657 | 27% |

    Drittländer |

    MFA | 534 | 13 | 547 | 3% |

    Euratom | 39 | 1 | 40 | <1% |

    EIB | 11 729 | 128 | 11 857 | 69% |

    Zwischensumme Drittländer | 12 302 | 142 | 12 444 | 73% |

    Insgesamt | 16 908 | 193 | 17 101 | 100% |

    * Das mit diesen Transaktionen verbundene Risiko wird direkt vom Haushalt gedeckt und schließt Darlehen an Bulgarien und Rumänien ein, die der EU am 1.1. 2007 beigetreten sind. |

    Weitere Informationen zu den noch ausstehenden Beträgen, insbesondere in Bezug auf Obergrenzen, ausgezahlte Beträge und Deckungssätze liefern die Tabellen A1, A2, A3 und A4 im Anhang.

    Die Höhe der insgesamt ausstehenden Kapitalbeträge und Zinsen ging im Vergleich zum Stand am 31. Dezember 2007 leicht um 122 Mio. EUR auf 17 101 Mio. EUR zurück.

    3.2. Risiken bei Mitgliedstaaten

    Die derzeitigen Risiken bei Mitgliedstaaten resultieren aus den vor dem Beitritt gewährten Darlehen.

    Im zweiten Halbjahr 2008 liegt das mit EU-Mitgliedstaaten verbundene Risiko des Haushalts bei 378 Mio. EUR. Aus Tabelle 2 geht hervor, dass Bulgarien und Rumänien von allen Mitgliedstaaten die höchsten bzw. zweithöchsten Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinschaft haben.

    TABELLE 2: AUFLISTUNG DER MITGLIEDSTAATEN NACH IHREM MAXIMALEN RISIKO FÜR DEN HAUSHALT IM ZWEITEN HALBJAHR 2008 (IN MIO. EUR) |

    RANG | LAND | 2008 | % |

    1 | RUMÄNIEN | 116,7 | 30,8% |

    2 | BULGARIEN | 91,9 | 24,3% |

    3 | TSCHECHISCHE REPUBLIK | 45,2 | 11,9% |

    4 | POLEN | 42,3 | 11,2% |

    5 | SLOWAKEI | 32,5 | 8,6% |

    6 | SLOWENIEN | 19,1 | 5,0% |

    7 | UNGARN | 18,1 | 4,8% |

    8 | ZYPERN | 4,8 | 1,3% |

    9 | LETTLAND | 3,7 | 1,0% |

    10 | LITAUEN | 3,3 | 0,9% |

    11 | ESTLAND | 0,6 | 0,1% |

    12 | MALTA | 0,3 | 0,1% |

    INSGESAMT | 378,3 | 100,0% |

    Die Risiken resultieren aus Darlehen an alle Mitgliedstaaten der letzten beiden Erweiterungsrunden mit Laufzeiten bis 2031.

    3.3. Risiken bei Drittländern

    Im zweiten Halbjahr 2008 liegt das Risiko des Fonds aus Transaktionen mit Drittländern bei maximal 571 Mio. EUR. Die zehn größten Schuldnerländer sind in nachstehender Tabelle aufgeführt. Auf sie entfallen 79 % der vom Fonds 2008 getragenen Risiken. Die Wirtschaftslage dieser Länder wird unter Nummer 6 analysiert und kommentiert.

    Tabelle 3: Auflistung der zehn größten Drittlandsschuldner nach ihrem maximalen Risiko für den Fonds im zweiten Halbjahr 2008 (Mio. EUR) |

    Rang | Land | 2008 | Anteil am maximalen Risiko insgesamt |

    1 | Türkei | 158,4 | 21,8% |

    2 | Ägypten | 91,7 | 12,6% |

    3 | Tunesien | 64,6 | 8,9% |

    4 | Marokko | 64,4 | 8,9% |

    5 | Libanon | 55,0 | 7,6% |

    6 | Südafrika | 46,8 | 6,4% |

    7 | Serbien | 29,4 | 4,0% |

    8 | Mexiko | 20,5 | 2,8% |

    9 | Jordanien | 20,4 | 2,8% |

    10 | Kroatien | 20,3 | 2,8% |

    Insgesamt | 571,3 | 78,7% |

    Der Fonds deckt Darlehensgarantien für 57 Länder mit Laufzeiten bis 2038 ab. Die genaue Aufschlüsselung nach Ländern ist Tabelle A2 des Anhangs zu entnehmen.

    3.4. Vom Haushalt gedecktes Gesamtrisiko

    Im zweiten Halbjahr 2008 deckt der Haushalt einen Betrag von insgesamt 1 104 Mio. EUR ab, der den in diesem Zeitraum fälligen Beträgen entspricht und von dem 34 % auf Mitgliedstaaten entfallen (siehe Tabelle A2 im Anhang).

    3.5. Risikoentwicklung

    Das durch Darlehen an Mitgliedstaaten bedingte Risiko dürfte künftig abnehmen, da die garantierten Euratom-, Finanzhilfe- bzw. EIB-Darlehen derzeit zurückgezahlt werden (siehe Anhang, Schaubild A1, Punkt 1.3).

    Das Gesamtrisiko für die Mitgliedstaaten wird jedoch durch die Inanspruchnahme der Gemeinschaftsfazilität für mittelfristigen finanziellen Beistand (Zahlungsbilanzfazilität) steigen. Diese Fazilität ermöglicht die Vergabe von Darlehen an einen oder mehrere Mitgliedstaaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben und die hinsichtlich ihrer Zahlungsbilanz von Schwierigkeiten betroffen oder ernstlich bedroht sind. Mit Ungarn wurde im zweiten Halbjahr 2008 ein Darlehensvertrag über 6 500 Mio. EUR für Ungarn unterzeichnet 2008[8].

    Finanzhilfedarlehen an Drittländer werden erst nach entsprechendem Beschluss des Rates vergeben. Die mit Ratsbeschluss 2007/860/EG vom 10. Dezember 2007 gewährte Finanzhilfe an Libanon setzt sich aus Darlehen in Höhe von 50 Mio. EUR und Zuschüssen in Höhe von maximal 30 Mio. EUR zusammen. Der Darlehensanteil soll nun im Jahr 2009 in zwei gleichhohen Tranchen ausgezahlt werden. Die von Euratom an Mitgliedstaaten oder in bestimmten Drittländern (Russische Föderation, Armenien, Ukraine) gewährten Darlehen dürfen insgesamt nicht über 4 Mrd. EUR hinausgehen. Es verbleiben rund 600 Mio. EUR. Im Rahmen der 2004 geschlossenen Darlehensvereinbarung für K2R4 in der Ukraine (EUR-Gegenwert von 83 Mio. USD) wurden 2007 39 Mio. EUR ausgezahlt. Wie in Abschnitt 2 erläutert, wurde am 10. Oktober 2008 eine neue Tranche in Höhe von 22 Mio. USD ausgezahlt.

    Das vorangegangene allgemeine Mandat der EIB ist am 31. Juli 2007 ausgelaufen. Zu diesem Zeitpunkt waren insgesamt 98 % der im Rahmen dieses Mandats maximal möglichen Finanzierungen (20 060 Mio. EUR – siehe Tabelle A5 im Anhang) bewilligt. Unter früheren EIB-Mandaten sind noch 6 774 Mio. EUR auszuzahlen, die zu 97% auf das vorangegangene allgemeine Mandat[9] entfallen und innerhalb von zehn Jahren nach dessen Ablauf ausgezahlt werden sollten, da die Garantieleistung der Gemeinschaft am Ende dieses Zeitraums ausläuft[10].

    Den größten künftigen Risikofaktor für den Haushalt stellt jedoch die Garantie dar, die die Gemeinschaft der EIB im Rahmen des allgemeinen Mandats 2007-2013 gewährt hat. Diese Garantie ist auf 65 % der im Rahmen der EIB-Finanzierungen insgesamt gewährten Darlehen und Garantien (abzüglich der Rückzahlungen und zuzüglich aller damit zusammenhängenden Beträge) und auf maximal 27 800 Mio. EUR begrenzt[11]. Ein Gesamtbetrag in Höhe von 3 761 Mio. EUR wurde im Rahmen dieses Mandats am 30. Juni 2008 bewilligt, von denen 3 352 Mio. EUR derzeit noch nicht ausgezahlt sind (siehe Tabelle A6 im Anhang).

    Im Anhang werden unter Punkt 1.3 im Schaubild A2 einige Szenarien für Auszahlungen im Rahmen der dem allgemeinen Mandat 2007-2013 vorausgehenden Mandate sowie im Rahmen des allgemeinen Mandats 2007-2013 berechnet, da diese Auszahlungen sich erheblich auf die Dotierung des Fonds auswirken.

    4. Ausfälle, Inanspruchnahme der Haushaltsgarantien und Rückstände

    4.1. Rückgriff auf Kassenmittel

    Die Kommission greift im Rahmen des Schuldendienstes auf ihre Kassenmittel zurück, um bei Zahlungsverzug eines ihrer Schuldner Zahlungsrückstände und dadurch bedingte Kosten zu vermeiden[12].

    4.2. Übertragungen aus dem Gesamthaushaltsplan

    Da im ersten Halbjahr 2008 keine Ausfälle zu verzeichnen waren, wurden im Rahmen von Artikel 01 04 01 des Haushaltsplans („Garantien der Europäischen Gemeinschaft für Darlehenstransaktionen“) keine Mittel beantragt.

    4.3. Inanspruchnahme des Garantiefonds für Maßnahmen im Bereich der Außenbeziehungen

    Kommt der Empfänger eines von der Gemeinschaft (an ein bzw. in einem Drittland) gewährten oder garantierten Darlehens seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, so kann der Garantiefonds in Anspruch genommen werden, der binnen drei Monaten nach Fälligkeitstermin anstelle des säumigen Schuldners die erforderliche Zahlung leistet[13].

    Im ersten Halbjahr 2008 wurde der Fonds nicht in Anspruch genommen.

    Zum 30. Juni 2008 beliefen sich die Zahlungsrückstände, d.h. Strafzinsen der Argentinischen Republik, auf insgesamt 1 718 493,12 USD. Davon müssen 1 448 433,44 USD (918.823,54 EUR) noch vom Fonds eingezogen werden. Da der Fonds für die Differenz nicht in Anspruch genommen wurde, muss dieser Betrag von der EIB getragen werden.

    5. GARANTIEFONDS FÜR MAßNAHMEN IM BEREICH DER AUßENBEZIEHUNGEN

    5.1. Eingezogene Beträge

    Im ersten Halbjahr 2008 wurde kein Zahlungsrückstand eingezogen. Am 12. Dezember 2008 wurden jedoch Strafzinsen der Argentinischen Republik in Höhe von 1 448 433,44 USD eingezogen.

    5.2. Nettovermögen

    Zum 30. Juni 2008 betrug das Nettovermögen des Fonds 1 029 656 202,33 EUR.

    5.3. Zielbetrag

    Der Fonds muss eine angemessene Dotierung (Zielbetrag) erreichen, die auf 9 % der gesamten Kapitalverbindlichkeiten aus allen Transaktionen zuzüglich aufgelaufener Zinsen festgesetzt ist. Das Verhältnis zwischen Fondsmitteln (1 029 656 202,33 EUR) und Kapitalverbindlichkeiten im Sinne der geänderten Verordnung[14] (12 443 426 701,62 EUR) hat sich leicht verbessert von 8,26% zum 31. Dezember 2007 auf 8,29 % zum 30. Juni 2008 und liegt damit über dem Zielbetrag. Das Verhältnis wird nach der Ende Januar 2009 erfolgenden Übertragung der zum Jahresende 2007 vorgenommenen Rückstellung von 91,60 Mio. EUR im Haushaltsvorentwurf 2009 bei annähernd 9 % liegen.

    Zum Jahresende 2007 wurde der Zielbetrag unterschritten. Nach den neuen vom Rat am 30. Januar 2007 beschlossenen Dotierungsvorschriften[15] wurde neben einem Betrag von 500 000,00 EUR für die externe Bewertung, die gemäß Ratsbeschluss 2006/1016/EG[16] im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des EIB-Mandats für Darlehenstätigkeiten in Drittländern durchgeführt wird, im Haushaltsvorentwurf 2009 eine Rückstellung von 91,60 Mio. EUR vorgenommen.

    6. RISIKOBEWERTUNG: WIRTSCHAFTS- UND FINANZLAGE DER DRITTLÄNDER, DIE DIE GRÖSSTEN EU-DARLEHEN ERHALTEN HABEN

    6.1. Einleitung

    Bislang wurden in diesem Bericht Informationen über quantitative Aspekte der Haushaltsrisiken geliefert, doch sollte daneben auch die Qualität der Risiken bewertet werden, die von der Art der Transaktion und der Bonität des Darlehensnehmers (siehe Punkt 3,3) abhängt. Das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen enthält darüber hinaus Tabellen mit einer Bewertung der Länderrisiken. Für die zehn Länder, die im zweiten Halbjahr 2008 das größte Risiko für den Haushalt darstellen (siehe Punkt 3.3), und die Länder mit direkten Verbindlichkeiten gegenüber dem Gemeinschaftshaushalt (MFA und Euratom-Darlehen) wird diese Analyse im Bericht bzw. im Anhang zusammengefasst. Nachstehend folgt die Analyse zu den Kandidatenländern und den potenziellen Kandidatenländern.

    6.2. Kandidatenländer

    In Kroatien beschleunigte sich das reale BIP-Wachstum 2007 auf 5,6 % ausgehend von einem Vorjahresstand von 4,8 %. Größter Wachstumsmotor war das beschleunigte Wachstum bei privatem und öffentlichem Verbrauch, angeheizt durch ein kräftiges, wenngleich nachlassendes Kreditwachstum, einmalige Zahlungen an Rentner und Wahlkampfausgaben. Im ersten Quartal 2008 ging das Wirtschaftswachstum im Jahresvergleich auf 4,3 % zurück. Der Konsum schwächte sich ab, was allerdings durch eine verstärkte Investitionstätigkeit, insbesondere bei den privaten Investitionen, die zu einem Teil auf verbesserte Rahmenbedingungen für die Unternehmen zurückzuführen ist, bis zu einem gewissen Grad ausgeglichen wurde. Das Leistungsbilanzdefizit hat sich von 7,9 % im Jahr 2006 auf 8,7 % des BIP im Jahr 2007 sowie in den zwölf Monaten bis März 2008 auf 9,6 % ausgeweitet, was hauptsächlich auf das höhere Handelsbilanzdefizit zurückzuführen ist. Angeheizt wurde dieses Defizit durch eine kräftige Inlandsnachfrage, höhere Weltrohstoff- und Energiepreise sowie ein geringeres Exportwachstum. Die Nettozuflüsse ausländischer Direktinvestitionen (ADI) stiegen 2007 um 33 % auf 9,1 % des BIP an und glichen das Leistungsbilanzdefizit mehr als aus. Durch eine Ausweitung der Direktkreditaufnahme des Unternehmenssektors stieg die Bruttoauslandsverschuldung weiter an, während sowohl der Gesamtstaat als auch der Bankensektor ihre ausstehenden Auslandsverbindlichkeiten verringerten. Die Bruttoauslandsverschuldung stieg von 85,5 % des BIP am Jahresende 2006 auf 88,9 % am Jahresende 2007 an.

    Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien verzeichnete 2007 eine merkliche Beschleunigung des Wachstums auf real 5 % gegenüber 4 % im Vorjahr. Wichtige Wachstumsmotoren waren die Exporte von Stahlerzeugnissen und der private Verbrauch. Die Leistungsbilanz verschlechterte sich in den letzten Monaten des Jahres und verzeichnete zum Jahresende 2007 ein Defizit von annähernd 3 % des BIP. Die ausländischen Bruttodirektinvestitionen gingen Ende 2007 auf 4,8 % des BIP zurück, nachdem sie im Vorjahr im Zuge eines großen Privatisierungsprojekts im Energiesektor auf annähernd 6 % des BIP angestiegen waren. Durch vorzeitige Schuldenrückzahlung konnte die Auslandsverschuldung des Landes auf etwa 50 % des BIP abgesenkt werden.

    In der Türkei schwächte sich das jährliche BIP-Wachstum von 6,9 % im Jahr 2006 auf 4,5 % im Jahr 2007 ab. Eine höhere Inflation und eine erheblich restriktivere Geldpolitik der Zentralbank dämpften Mitte 2006 das Wachstum der Inlandsnachfrage. Das Leistungsbilanzdefizit lag unverändert bei fast 6 % des BIP. Die ausländischen Bruttodirektinvestitionen, von denen etwa zwei Drittel auf den Finanzsektor entfielen, erreichten 2007 3 % des BIP. Die Auslandsverschuldung des Landes ging im Vorjahr um rund zwei Prozentpunkte zurück und erreichte zum Jahresende 2007 37 % des BIP. Gleichzeitig sank der öffentliche Schuldenstand von 46 % auf 39 % des BIP. Da die türkischen Banken ihre Inlandskreditvergabe häufig durch internationale Kredite finanzieren, wird erwartet, dass sie die Auswirkungen der globalen Kreditkrise allmählich zu spüren bekommen.

    6.3. Potenzielle Beitrittskandidaten

    In Bosnien und Herzegowina schwächte sich das reale BIP-Wachstum von 6,7 % im Jahr 2006 auf 6 % im Jahr 2007 ab. Die Ausweitung des Handelsbilanzdefizits trug 2007 zu einer Erhöhung des Leistungsbilanzdefizits von 8,4 % des BIP 2006 auf 13,1 % des BIP bei. Das Leistungsbilanzdefizit wurde zur Gänze durch ausländische Nettodirektinvestitionen finanziert, da umfangreiche Privatisierungen in der Republika Srpska (Република Српска) nebst einer vergleichsweise besseren Entwicklung der Investitionen in die Neuansiedlung von Unternehmen zu einem Anstieg der ADI auf 13,8 % des BIP geführt haben. Die Auslandsverschuldung der öffentlichen Hand ging Ende 2007 auf 18,5 % des BIP zurück, während die Auslandsverschuldung insgesamt auf weniger als 50 % des BIP geschätzt wird.

    In Serbien zog das reale BIP-Wachstum 2007 auf 7,5 % an. Das Leistungsbilanzdefizit weitete sich infolge eines zunehmenden Handelsbilanzdefizits und eines verschlechterten Saldos der laufenden Übertragungen auf 16 % des BIP aus. Die ausländischen Nettodirektinvestitionen gingen auf 5,1 % des BIP zurück, während die Auslandskreditaufnahme auf 10,3 % des BIP anstieg. Infolge dieses Rückgangs der Kapitalzuflüsse verringerten sich die Fremdwährungsreserven der serbischen Nationalbank auf 3 % des BIP. Zum Jahresende entsprachen die Fremdwährungsreserven der serbischen Nationalbank dem Wert der Waren- und Dienstleistungsimporte von 7,5 Monaten. Die Auslandsverschuldung blieb unverändert bei 62 % des BIP, wovon Ende 2007 41 % auf den privaten und 21 % auf den öffentlichen Sektor entfielen.

    In Montenegro deuten die BIP-Schätzungen auf ein kräftiges Wirtschaftswachstum von 8 % in ersten Halbjahr 2008 hin, wozu in der Hauptsache Dienstleistungen auf der Produktionsseite und der private Konsum auf der Nachfrageseite beigetragen haben. Die kräftige Ausweitung des Leistungsbilanzdefizits auf 39% des BIP ist dem erheblichen Handelsbilanzdefizit und vor allem den stagnierenden Exporten zuzuschreiben. Die ausländischen Direktinvestitionen gingen jedoch im ersten Halbjahr 2008 zurück, so dass die Nettodirektinvestitionen bei 22 % des BIP lagen. Durch den rapiden Anstieg der Inlandsverschuldung erhöhte sich der öffentliche Schuldenstand auf 33,6% des BIP. Im Gegensatz dazu ging der Anteil der Auslandsverschuldung nach Rückzahlungen an multilaterale Kreditgeber, die durch die guten Haushaltsergebnisse ermöglicht wurden, auf 17,5 % des BIP zurück.

    [1] Vorangegangener Bericht über die Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan (Stand 31. Dezember 2007) in KOM(2008) 451 und SEK(2008) 2249.

    [2] SEK(2008) […].

    [3] Bei Finanzhilfen („MFA“) kann es sich auch um Zuschüsse an Drittländer handeln. Weitere Informationen zu MFA siehe Bericht der Kommission KOM(2008)590 und SEK(2008)2504.

    [4] Nähere Angaben zu den EIB-Mandaten in Tabelle A1 und Angabe der Rechtsgrundlagen in Tabelle A4 des Anhangs.

    [5] Jüngster Bericht über den Fonds siehe KOM(2006) 695 „Umfassender Bericht über das Funktionieren des Garantiefonds“ und dessen Anhang mit einem Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SEK(2006) 1460.

    [6] Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 des Rates vom 31. Oktober 1994 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen, ABl. L 293, 12.11.1994 S. 1.

    [7] Für die Zwecke dieser Berechnung wird angenommen, dass ausstehende Darlehen nicht vorzeitig fällig gestellt werden, d.h. nur fällige Zahlungen berücksichtigt werden (siehe auch Punkt 1 des Anhangs).

    [8] Im November 2008 hat Lettland die EU um Beistand im Rahmen der Zahlungsbilanzfazilität ersucht.

    [9] Siehe Punkt 1.3 des Anhangs.

    [10] Siehe Artikel 1.06 der neugefassten und geänderten Garantievereinbarung zwischen der EG und der EIB, die am 30. August/2. September 2005 unterzeichnet wurde.

    [11] Diese Obergrenze setzt sich aus einem festen Basishöchstbetrag von 25 800 Mio. EUR und einem vom Rat zu beschließenden fakultativen Mandat von 2 000 Mio. EUR zusammen.

    [12] Siehe Artikel 12 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des Beschlusses 94/728/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften.

    [13] Weitere Einzelheiten siehe Anhang, Punkt 1.4.3.

    [14] Einschließlich aufgelaufener Zinsen.

    [15] Verordnung (EG, Euratom) Nr. 89/2007 des Rates vom 30. Januar 2007 (ABl. L 22 vom 31.1.2007, S. 1).

    [16] ABl. L 414 vom 30.12.2006, S. 102.

    Top