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Document 52009BP0926(32)

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2009 zum Finanzmanagement und zur Finanzkontrolle der EU-Agenturen

    ABl. L 255 vom 26.9.2009, p. 206–210 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2009/926(32)/oj

    26.9.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 255/206


    ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 23. April 2009

    zum Finanzmanagement und zur Finanzkontrolle der EU-Agenturen

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament vom 15. Oktober 2008 über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen für das Haushaltsjahr 2006 (KOM(2008) 0629) und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SEK(2008) 2579),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. März 2008„Europäische Agenturen — Mögliche Perspektiven“ (KOM(2008) 0135),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Oktober 2008 zu einer Strategie zur künftigen Regelung der institutionellen Aspekte der Regulierungsagenturen (1),

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2),

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 96,

    unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 5/2008 des Europäischen Rechnungshofs „Wie erzielen die Agenturen der Union Ergebnisse?“,

    gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A6-0148/2009),

    A.

    in der Erwägung, dass in dieser Entschließung für jede Einrichtung im Sinne von Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 die horizontalen Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss gemäß Artikel 96 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 und Artikel 3 der Anlage V zur Geschäftsordnung des Parlaments dargelegt werden,

    B.

    in der Erwägung, dass Parlament, Rat und Kommission im Anschluss an die Verabschiedung der oben genannten Mitteilung der Kommission den Plan zur Festlegung eines gemeinsamen Rahmens für die Agenturen wieder aufgegriffen und eine interinstitutionelle Arbeitsgruppe eingesetzt haben,

    Einleitung

    1.

    stellt fest, dass der Europäische Rechnungshof im Jahr 2007 23 dezentrale Agenturen, drei Exekutivagenturen und die Euratom-Versorgungsagentur, eine nach dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtung, geprüft hat; merkt an, dass die Zuschüsse aus dem Gemeinschaftshaushalt für die dezentralen Agenturen 2007 452 Mio. EUR betrugen; unterstreicht, dass von den Haushaltsmitteln der Agenturen mehr als 1 Mrd. EUR aus anderen Einnahmen, wie etwa Gebühreneinnahmen, Beiträgen der EFTA-Staaten und Sonderbeiträgen aus Gemeinschaftsprogrammen, stammten;

    2.

    stellt fest, dass die Zahl der dem Entlastungsverfahren unterliegenden Agenturen in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat, nämlich von acht Agenturen im Jahr 2000 auf 21 dezentrale Agenturen plus drei Exekutivagenturen im Jahr 2007, wobei drei Agenturen, die vom Rechnungshof geprüft werden, aber nicht der Entlastung durch das Parlament unterliegen, nicht berücksichtigt sind;

    3.

    weist darauf hin, dass die Haushaltsbehörde in den Stellenplänen der dezentralen Agenturen 3 487,5 Stellen genehmigt hat; stellt fest, dass nach den vom Rechnungshof zur Verfügung gestellten Unterlagen 2 823 Stellen besetzt werden konnten und dass zusätzlich 961,5 Stellen mit Vertragsbediensteten und nationalen Sachverständigen besetzt waren;

    4.

    begrüßt den oben genannten Bericht der Kommission über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen für das Haushaltsjahr 2006;

    5.

    weist erneut darauf hin, dass es im Gemeinschaftsrecht keine juristische Definition der Agentur gibt, und befürwortet die Definition der Agenturen als „von den Gemeinschaften geschaffene Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit“ (4); weist darauf hin, dass drei Kategorien von Agenturen diese Definition erfüllen, nämlich dezentrale Agenturen, Exekutivagenturen und sonstige Einrichtungen;

    6.

    bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass es den Begriff „dezentrale Agenturen“ als Oberbegriff für die traditionellen Agenturen verstanden wissen will; erachtet den Begriff „Regulierungsagenturen“, der zunehmend als Oberbegriff verwendet wird, als irreführend, da nicht alle dezentralen Agenturen Regulierungsaufgaben haben;

    7.

    weist darauf hin, dass dezentrale Agenturen vom europäischen Gesetzgeber aus einer Reihe von Gründen errichtet werden, wie etwa zur Erbringung bestimmter Dienstleistungen, zur Beschaffung von spezialisiertem Fachwissen und zur Wahrnehmung von Regulierungs- und Überwachungsaufgaben;

    8.

    betrachtet die Aufstellung der Haushaltspläne der dezentralen Einrichtungen und die Bewertung ihrer Ausführung als Kernaufgaben seines Haushaltsausschusses;

    9.

    fordert den Rechnungshof auf, im Interesse der Transparenz die drei Kategorien von Agenturen in seinem nächsten Jahresbericht zu berücksichtigen;

    10.

    stellt fest, dass der Rechnungshof gegenüber dem Haushaltsjahr 2006 eine Verbesserung bei der Finanzdisziplin festgestellt hat, dass einige Agenturen aber immer noch Schwachstellen im Bereich der Einstellung und der Auftragsvergabe aufwiesen, die von den Anweisungsbefugten behoben werden müssen;

    11.

    bedauert, dass der Rechnungshof in vielen Agenturen erneut gravierende Probleme bei der Umsetzung der Vorschriften über die Auftragsvergabe und bei der Umsetzung des Statuts festgestellt hat; kann sich nicht damit abfinden, dass diese Schwachstellen seit Jahren bestehen; ist der Ansicht, dass die Revision der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 diese Probleme nicht beseitigen wird und dass eine grundlegende Überarbeitung des Rechtsrahmens erforderlich ist;

    12.

    nimmt Kenntnis von der Erklärung der Kommission, dass den Agenturen, die die Umstellung auf die periodengerechte Rechnungsführung (Accrual Based Accounting — ABAC) vornehmen wollen, die notwendige Unterstützung geleistet wurde; stellt fest, dass die Agenturen die Unterstützung in einigen Fällen für unzureichend hielten;

    Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug

    13.

    stellt fest, dass dem Problem, dass die Agenturen ihren Kassenmittelbedarf zu hoch veranschlagen, in der überarbeiteten Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 insofern begegnet wird, als sie die Pflicht der Agenturen, bei ihren Zahlungsanforderungen genaue Vorausschätzungen ihres tatsächlichen Kassenmittelbedarfs für das gesamte Jahr vorzulegen, verschärft regelt, damit unnötige Kapitalflüsse vermieden werden;

    14.

    fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Vornahme eines technischen Abschlags zu erwägen, um bei einer geringen Ausführungsrate des Haushaltsplans und einem ständig hohen Anteil unbesetzter Stellen die Überschüsse zu verringern, was auch zu einem Rückgang der zweckgebundenen Einnahmen führen wird;

    15.

    verweist in diesem Zusammenhang auf die Schwierigkeiten der dezentralen Agenturen bei der Einstellung hoch qualifizierter Mitarbeiter und Experten; ersucht die Kommission und das Europäische Amt für Personalauswahl, ihre Unterstützungsbemühungen zu verstärken;

    16.

    fordert die Kommission eindringlich auf, den Haushaltsvollzug der Agenturen auch für die Jahre 2008 und 2009 wieder eingehend zu prüfen und die notwendigen Berichtigungen an den Haushaltsvoranschlägen der Agenturen vorzunehmen;

    17.

    begrüßt die von der Kommission seit dem Vorentwurf für den Haushaltsplan (HVE) für 2009 unternommenen Anstrengungen, bei der Berechnung des Gemeinschaftsbeitrags die letzten bekannten Überschüsse (im Falle des HVE 2009 die des Jahres n-2) systematisch zu berücksichtigen; fordert die Kommission zur Verbesserung von Transparenz und Effizienz grundsätzlich auf, ausführliche Informationen über die Verfahren für die Berechnung und Ausweisung aller Arten von zweckgebundenen Einnahmen, die den Agenturen zur Verfügung stehen, insbesondere jener, die sich aus den Überschüssen früherer Jahre ergeben, bereitzustellen;

    18.

    begrüßt den Beschluss der Kommission, den Forderungen der Haushaltsbehörde Folge zu leisten, bei der Erstellung des HVE für die dezentralen Agenturen für das Haushaltsjahr 2009 die zweckgebundenen Einnahmen zu berücksichtigen; betrachtet dies als unzweifelhaften Schritt zu mehr Haushaltstransparenz;

    19.

    weist darauf hin, dass die derzeitige Verwendung des Instruments der zweckgebundenen Einnahmen insofern noch immer mit Risiken für die Haushaltstransparenz und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung bei den EU-Mitteln verbunden ist, als die Vorausschätzung der zweckgebundenen Einnahmen weiterhin schwierig ist und die verschiedenen Formen, die Entstehungsjahre und die Verfahren für die Freigabe der zweckgebundenen Einnahmen es nicht ermöglichen, diese in eindeutiger Weise in die Haushaltsplanung und Haushaltsführung einzubeziehen;

    20.

    stellt fest, dass 2007 von den drei Exekutivagenturen Mittel für Gemeinschaftsprogramme in Höhe von rund 550 Mio. EUR gebunden wurden; weist darauf hin, dass zusätzlich zu den operativen Mitteln 47 Mio. EUR für Verwaltungszwecke, d. h. den Betrieb der jeweiligen Agentur, verwendet wurden; merkt an, dass 119 Bedienstete auf Zeit und 279 Vertragsbedienstete in diesen Agenturen tätig waren;

    21.

    weist erneut darauf hin, dass Mittel operationeller Programme dazu verwendet werden, reine Verwaltungstätigkeiten zu finanzieren; ersucht seinen Haushaltskontrollausschuss, die weiteren Entwicklungen im Bereich der Ausgliederung von Verwaltungstätigkeiten der Kommission genau zu überwachen;

    22.

    stellt fest, dass die Euratom-Versorgungsagentur als Verwaltungseinheit der Kommission fungiert, was sich im Eingliederungsplan und in der Tatsache, dass ihr Generaldirektor ein Bediensteter der Kommission ist, widerspiegelt;

    Einhaltung der Finanzregelungen und des Statuts

    23.

    sieht es als ein schwerwiegendes Problem an, dass eine Reihe von Agenturen immer wieder wegen der Nichteinhaltung von Vorschriften wie etwa der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002, insbesondere der Vorschriften über die Auftragsvergabe, und des Statuts kritisiert wird; ist der Ansicht, dass der Hauptgrund hierfür darin zu sehen ist, dass die meisten Vorschriften für größere Organe bestimmt sind und dass die kleinen Agenturen zumeist nicht über die kritische Masse verfügen, um den Anforderungen dieser Vorschriften gerecht werden zu können;

    24.

    bedauert, dass die Kommission ungeachtet der Forderung des Parlaments in seinen Entschließungen zur Entlastung der Agenturen für 2006 eine rasche Lösung schuldig geblieben ist, und fordert die Kommission daher erneut auf, nach einer raschen Lösung zu suchen, um die Effektivität dadurch zu erhöhen, dass die Verwaltungsfunktionen verschiedener Agenturen zusammengelegt werden;

    25.

    ermutigt die Kommission, sich verstärkt darum zu bemühen, relativ kleinen und insbesondere neu errichteten Agenturen jedwede benötigte administrative Unterstützung zu leisten; fordert angesichts der negativen Erfahrungen der Vergangenheit die Kommission auf, in kürzestmöglicher Zeit besondere Leitlinien für die Agenturen in den Bereichen Anwendung der Finanzvorschriften, Personaleinstellung, öffentliche Auftragsvergabe usw. herauszugeben;

    26.

    wird in diesem Zusammenhang die von seinem Haushaltsausschuss und seinem Haushaltskontrollausschuss in Auftrag gegebene Studie über die Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit der Schaffung gemeinsamer Unterstützungsdienste für die EU-Agenturen einer sehr genauen Prüfung unterziehen;

    Interne Prüfung

    27.

    äußert sich zufrieden darüber, dass der interne Auditdienst der Kommission in seinem Tätigkeitsbericht für 2007 seinen im Vorjahr geäußerten Vorbehalt, dass er wegen eines Mangels an Ressourcen nicht in der Lage sei, alle dezentralen Agenturen, die ihre Tätigkeit aufgenommen haben, einmal im Jahr zu prüfen, aufgehoben hat;

    28.

    begrüßt die pragmatische Zusammenarbeit zwischen dem internen Prüfer der Kommission und den internen Prüfern und sonstigen Personen, die in den Agenturen für die interne Prüfung zuständig sind;

    29.

    erinnert daran, dass das Parlament die Agenturen in seinen Entschließungen zur Entlastung der Agenturen für 2006 aufgefordert hat mitzuteilen, ob und in welcher Form sie der ihnen nach der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 obliegenden Verpflichtung nachkommen, der Entlastungsbehörde und der Kommission einen Jahresbericht über die internen Prüfungen vorzulegen; bedauert, dass das Parlament, obwohl dem Entlastungsverfahren 2007 21 Agenturen unterliegen, nur von zwei Agenturen (vom Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung und von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit) einen solchen Bericht erhalten hat;

    Bewertung der Leistung der Agenturen

    30.

    nimmt Kenntnis von den Folgemaßnahmen der Kommission zu den Entschließungen zur Entlastung der Agenturen für 2006 sowie davon, dass sie im September 2008 Folgendes fertiggestellt hat:

    a)

    eine Übersicht über die Bewertung der dezentralen Agenturen, die eine Liste der bereits bewerteten Agenturen und eine Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse umfasst,

    b)

    ein Dokument über den Entwicklungsstand und den Stand der Planung im Zusammenhang mit der Bewertung der dezentralen Agenturen und

    c)

    eine von einem externen Auftragnehmer erstellte „Metastudie über die dezentralen Agenturen: Querschnittsanalyse der bei der Bewertung gewonnenen Erkenntnisse“;

    31.

    ist überzeugt, dass die von der Kommission veranlasste und überwachte Bewertung der dezentralen Agenturen, die bis Ende 2009 abgeschlossen sein soll, zur Beurteilung der Schwachstellen und Mängel der Agenturen beitragen wird; drückt seine Zufriedenheit darüber aus, dass die Kommission zur Einleitung der Studie eine Referenzgruppe gebildet hat;

    32.

    verweist auf die horizontale Bewertung der dezentralen Agenturen, die die Kommission in ihrer oben genannten Mitteilung angekündigt hat und deren Ergebnisse bis 2009-2010 vorliegen sollen; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass die Bewertungen der Agenturen sowohl im Interesse der Agenturen als auch im Interesse der betroffenen Parteien transparenter werden;

    Disziplinarverfahren

    33.

    erinnert daran, dass das Parlament in seinen Entschließungen zur Entlastung der Agenturen für 2006 die Agenturen aufgefordert hat, einen agenturenübergreifenden Disziplinarrat in Erwägung zu ziehen; stellt fest, dass Fortschritte erzielt wurden, dass es aber noch Schwierigkeiten gibt, vor allem weil es Probleme bereitet, Bedienstete zu finden, deren Dienstgrad für eine Mitgliedschaft im Disziplinarrat geeignet ist; fordert die Agenturen auf, der Entlastungsbehörde mitzuteilen, ob der agenturenübergreifende Disziplinarrat realisierbar ist oder nicht, und gegebenenfalls eine alternative Lösung vorzuschlagen;

    Sonderbericht Nr. 5/2008 des Rechnungshofs

    34.

    begrüßt die zügige Veröffentlichung des oben genannten Sonderberichts des Rechnungshofs und fordert die dezentralen Agenturen auf, sich der im Bericht ermittelten Schwachstellen anzunehmen und den Empfehlungen des Rechnungshofs entsprechende Maßnahmen zu treffen;

    35.

    weist darauf hin, dass in den Basisrechtsakten der EU-Agenturen Aufgaben und Zuständigkeiten der jeweiligen Agentur klar festgelegt sein müssen und der ergebnisorientierte Ansatz für die Tätigkeit der Agenturen herausgestellt werden muss;

    36.

    unterstreicht, dass die Agenturen mehrjährige Arbeitsprogramme in Übereinstimmung mit der Mehrjahresstrategie der Gemeinschaft in dem betreffenden Sektor erstellen müssen; ist der Ansicht, dass in dem jeweiligen jährlichen Arbeitsprogramm klare, konkrete und messbare Ziele festgelegt werden sollten, die sodann die Grundlage für die Maßnahmen, Mittel, Konzepte und Zeitpläne bilden sollten, um die Erreichung der erwarteten Ergebnisse zu garantieren; unterstreicht, dass das Arbeitsprogramm den Obergrenzen des Haushaltsplans der Agentur, wie er von der Haushaltsbehörde genehmigt wurde, Rechnung tragen sollte;

    37.

    fordert, dass die Verwaltungsräte der EU-Agenturen eine größtmögliche Konvergenz zwischen Aufgabenplanung und (finanzieller und personeller) Ressourcenplanung erreichen, indem sie die maßnahmenbezogene Veranschlagung der Haushaltsmittel und das maßnahmenbezogene Management (ABB/ABM) einführen, und unterstreicht, dass die Agenturen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und der Haushaltsdisziplin unterliegen;

    38.

    stellt fest, dass im Zusammenhang mit den Arbeiten der einzelnen Agenturen eine Risikobewertung vorgenommen werden sollte, um die Ausgaben wie auch die Verwaltung der Humanressourcen zu optimieren;

    39.

    empfiehlt, dass der Rechnungshof die in regelmäßigen Abständen unternommene Wirtschaftlichkeitsprüfung der Agenturen weiterführt, den Schwerpunkt aber noch stärker auf die interne Effizienz der Agenturen legt und bewertet, inwieweit seinen Empfehlungen nachgekommen wird;

    Interinstitutioneller Dialog über einen gemeinsamen Rahmen für die Agenturen

    40.

    erinnert an den von ihm in seiner oben genannten Entschließung unterbreiteten Vorschlag, dass sich die interinstitutionelle Arbeitsgruppe unter anderem mit der Notwendigkeit eines einheitlichen Konzepts der Agenturen für die Darstellung ihrer Tätigkeiten während des betreffenden Haushaltsjahres befassen sollte;

    41.

    begrüßt den Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 18. Dezember 2008, fünf Mitglieder zu ernennen, die das Parlament in der interinstitutionellen Arbeitsgruppe zur Rolle der Regulierungsagenturen vertreten werden;

    42.

    betrachtet seine oben genannte Entschließung zu einer Strategie zur künftigen Regelung der institutionellen Aspekte der Regulierungsagenturen als Mandat für die Arbeit der Delegation des Parlaments innerhalb der interinstitutionellen Arbeitsgruppe;

    43.

    besteht auf der Notwendigkeit, gemeinsame Mindeststandards im Hinblick auf die künftige Errichtung dezentraler Agenturen festzulegen;

    44.

    fordert die Kommission und die Agenturen auf, in der Zwischenzeit die von den Agenturen erstellten Finanzunterlagen vollständig und in vergleichbarer und aktualisierter Form auf der gemeinsamen, von der Kommission und den dezentralen Agenturen im Intranet der Kommission errichteten Website zu veröffentlichen;

    45.

    fordert die interinstitutionelle Arbeitsgruppe auf, im Lichte des Entlastungsverfahrens 2007 Folgendes zu untersuchen:

    die Gründe, die den Problemen beim Haushaltsvollzug zugrunde liegen, insbesondere das Fehlen eines Top-Down-Ansatzes in Bezug auf die Haushaltspläne und die Personalausstattung der Agenturen,

    die Frage, warum die Einhaltung der Einstellungs- und Auftragsvergabeverfahren ein bei vielen Agenturen wiederkehrendes Problem ist,

    die Lehren, die aus den spezifischen Erfahrungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung im Zusammenhang mit den Agenturen zu ziehen sind,

    die Frage, wie die Umsetzung der Maßnahmen durch die Agenturen kosteneffizienter gestaltet werden kann, z. B. dadurch, dass die Verwaltungsfunktionen verschiedener Agenturen zusammengelegt werden,

    die Frage, wie die Reaktionsfähigkeit der verschiedenen Unterstützungsfunktionen und -dienste der Kommission erhöht werden kann, damit sie auf den Bedarf der Agenturen rascher reagieren;

    46.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung den dem diesjährigen Entlastungsverfahren unterliegenden Agenturen, dem Rat, der Kommission, und dem Europäischen Rechnungshof zu übermitteln.


    (1)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0495.

    (2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (3)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

    (4)  Siehe die Argumente in der Studie des Referats zur Unterstützung in Haushaltsfragen des Europäischen Parlaments über die Entlastung der Agenturen vom Dezember 2006.


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