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Document 52009AR0344

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2009-2010 — Kandidatenländer“

    ABl. C 232 vom 27.8.2010, p. 36–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.8.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 232/36


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2009-2010 — Kandidatenländer“

    (2010/C 232/06)

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Allgemeine Empfehlungen

    1.   wiederholt, dass das Ziel der EU die Förderung des Friedens, ihrer Werte und des Wohlergehens ihrer Völker ist. Deswegen steht die Europäische Union jedem europäischem Land offen, das die Kriterien von Kopenhagen erfüllt;

    2.   weist darauf hin, dass der Erweiterungsprozess ein wichtiger Faktor für die Sicherung des Friedens und der Stabilität auf dem europäischen Kontinent ist und den Bürgern der Kandidatenländer eine zusätzliche Möglichkeit bietet, am Wohlstand teilzuhaben, der sich dank des gemeinsamen Wirtschaftsraums einstellt;

    3.   betont, dass die Europäische Union ihre eindeutige Zusage einer Integrationsperspektive für alle europäischen Länder, die die Beitrittskriterien sowie die Voraussetzungen für den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess erfüllen, bekräftigen muss;

    4.   weist darauf hin, dass die erfolgreiche Eingliederung davon abhängt, wie das beitrittswillige Land seinen Beitritt vorbereitet und ob es die Kriterien von Kopenhagen erfüllt;

    5.   unterstützt mit Nachdruck die Maßnahmen und Reformen der Kandidatenländer zur Erfüllung der Beitrittskriterien;

    6.   weist auf die entscheidende Bedeutung der Einhaltung der Grundsätze gutnachbarschaftlicher Beziehungen und der regionalen Zusammenarbeit beim Integrationsprozess hin. Er fordert die Kandidatenländer auf, die noch offenen Probleme mit den Nachbarländern im Rahmen der europäischen Prioritäten, Grundsätze und Werte auf wechselseitig akzeptable Weise zu lösen;

    7.   weist auf die Notwendigkeit hin, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihre Verbände frühzeitig in den Erweiterungsprozess einzubeziehen, da es sich um einen strukturellen von Grund auf demokratischen Prozess handelt, der nicht auf der zentralen Ebene allein - ohne aktive Beteiligung aller politischer Ebenen und ohne völlig im Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität und Bürgernähe zu stehen - durchgeführt werden kann;

    KROATIEN

    Fortschritte Kroatiens im Beitrittsprozess

    8.   anerkennt die kontinuierlichen Fortschritte Kroatiens bei der Erfüllung der Beitrittskriterien und der mit der Eingliederung in die EU einhergehenden Verpflichtungen;

    9.   äußert seine Zufriedenheit über das bilaterale Abkommen zur Beilegung des Grenzkonflikts mit Slowenien, in dem Anliegen, zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung in dieser Frage zu gelangen;

    10.   ermutigt Kroatien, seine Anstrengungen zur Einhaltung aller erforderlichen Kriterien und Benchmarks, einschließlich der umfassenden Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, soweit es noch offene Fragen gibt, und die Reformen in einigen Schlüsselsektoren voranzutreiben, die Grundvoraussetzung für den Abschluss der Beitrittsverhandlungen im Jahr 2010 sind;

    11.   ist der Meinung, dass Kroatien bei der Korruptionsbekämpfung Fortschritte erzielt hat. Er stellt jedoch fest, dass die Korruption in vielen Bereichen immer noch weit verbreitet ist, und empfiehlt verstärkte Anstrengungen, eine Anhebung der Verwaltungskapazität der korruptionsbekämpfenden Behörden sowie eine stärkere Kultur der politischen Rechenschaft auf sämtlichen Ebenen;

    12.   begrüßt die gesetzliche Verankerung und die allgemeine Anerkennung der Pressefreiheit und des Medienpluralismus, weist aber auf die Bedrohungen und den politischen Druck hin, denen Journalisten ausgesetzt sind, wenn sie Fällen von Korruption und organisiertem Verbrechen nachgehen;

    13.   äußert seine Besorgnis über die mangelnde Anwendung der Anti-Diskriminierungsbestimmungen. Die jüngsten Haushaltskürzungen dürfen nicht als Begründung für eine unvollständige Anwendung dieser Bestimmungen herangezogen werden. Er weist darauf hin, dass die Diskriminierung von Minderheiten ein besonderes Problem darstellt und in der Praxis der Schutz gegen Diskriminierung und deren strafrechtliche Verfolgung nicht mit den Modellen der EU im Einklang stehen;

    Stärkung der Kapazitäten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften

    14.   begrüßt den harmonischen Verlauf, die hohe Beteiligung und die höhere Frauenquote bei den ersten Direktwahlen der Bürgermeister und Präfekten im Mai 2009;

    15.   begrüßt die Verabschiedung der „Nationalen Strategie für die Fortbildung der Beamten und Bediensteten der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung 2009-2013“. Er erkennt die Bedeutung dieser Strategie für die Kompetenzen der lokalen Selbstverwaltung bei der Erbringung dezentraler Dienste für die Bürger an, betont gleichwohl erhebliche Schwächen der Verwaltungsverfahren und stellt fest, dass die Rechtsgrundlage für den Aufbau einer modernen und leistungsfähigen öffentlichen Verwaltung noch unvollständig ist;

    16.   weist darauf hin, dass die Dezentralisierungsstrategie wegen des mangelnden politischen Willens nicht verabschiedet wurde, und bedauert die fehlende allgemeine Koordinierung zwischen der politischen und der technischen Ebene, sowie zwischen der Zentralverwaltung und der kommunalen Selbstverwaltung. Er fordert die nationalen Behörden auf, Verfahren festzulegen, die es ihnen ermöglichen, im Gesetzgebungsprozess gebührend vertreten zu sein, und empfiehlt ihnen, Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu erlassen;

    17.   plädiert für konkretere Maßnahmen zur beruflichen Fortbildung und Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse der Beschäftigten der kroatischen Behörden auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene; schlägt vor, diesbezüglich die Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten auszubauen, um deren Erfahrungen schneller nutzen und die Bedingungen des Vertrags über den EU-Beitritt zügig erfüllen zu können;

    18.   erkennt die Fortschritte an, die bei der Vereinfachung der Eintragung von Unternehmen in die entsprechenden Register erzielt wurden, hebt jedoch hervor, dass das unternehmerische Umfeld durch die große Anzahl an steuerlichen und abgabenmäßigen Auflagen auf nationaler und lokaler Ebene, die Korruption und die unzulängliche öffentliche Verwaltung negativ beeinflusst wird;

    19.   ist der Auffassung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihre Verbände bei dem Prozess der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes mitwirken müssen. Er betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften entsprechend gut vorbereitet sein müssen, damit sie den Verpflichtungen, die sich aus dem zukünftigen EU-Beitritt ergeben, gewachsen sind und die Möglichkeiten, die die EU-Mitgliedschaft eröffnet, nutzen können;

    EHEMALIGE JUGOSLAWISCHE REPUBLIK MAZEDONIEN

    Fortschritte der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Makedonien im Beitrittsprozess

    20.   nimmt die Empfehlung der Kommission und die Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten vom Dezember 2009 zur Kenntnis und fordert die Regierung der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien auf, gutnachbarschaftliche Beziehungen zu gewährleisten und insbesondere die Bemühungen zu intensivieren, auf dem Verhandlungswege und unter der Schirmherrschaft der UNO eine für alle Seiten annehmbare Lösung für die Namensfrage zu finden;

    21.   bekräftigt die Bedeutung gutnachbarschaftlicher Beziehungen und fordert die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien auf, gemeinsam mit allen Partnern eine Weiterentwicklung der regionalen Zusammenarbeit anzustreben;

    22.   begrüßt den Beschluss der Europäischen Union, dass die Bürger der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien seit dem 19. Dezember 2009 ohne Visum in die Schengen-Länder einreisen können;

    23.   fordert die Behörden der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien auf, ihre Reformbemühungen fortzusetzen, vor allem die Anstrengungen zur Reform der öffentlichen Verwaltung und der Gerichtsbarkeit, der Rechte der Frauen und der Beziehungen zwischen den ethnischen Gruppen entsprechend dem Abkommen von Ohrid aus dem Jahre 2001, das u.a. die Sicherstellung der Rechte der Personen jedweder ethnischer Herkunft und die Stärkung ihrer Teilhabe am öffentlichen Leben und der Verwaltung umfasst;

    24.   begrüßt die gewaltigen Fortschritte beim Ausbau und der Anwendung des entsprechenden Rahmens für die Bekämpfung der Korruption, auch wenn die Korruption nach wie vor weit verbreitet ist und ein ernsthaftes Problem darstellt. Der Ausschuss der Regionen fordert die Fortsetzung der erforderlichen Anstrengungen, insbesondere betreffend die Umsetzung des Rechtsrahmens;

    Stärkung der Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften

    25.   begrüßt die Einrichtung eines neuen Ausschusses für kommunale Selbstverwaltung;

    26.   befürwortet den Einsatz der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zur Förderung des Dialogs zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften benachbarter Länder;

    27.   begrüßt die Erkenntnisse der Wahlbeobachtungsmissionen der OSZE/des BDIMR und des Europarats, denen zu Folge die Präsidentschafts- und Kommunalwahlen im Jahr 2009 „… den meisten der Kriterien der OSZE und den internationalen Normen für demokratische Wahlen genügten“. Er fordert die Regierung auf, die sonstigen Empfehlungen der OSZE/des BDIMR weiterhin anzuwenden, und erwartet eine gründliche Aufklärung der festgestellten Unregelmäßigkeiten;

    28.   ermutigt zu einer Fortsetzung der Dezentralisierung und der weiteren Übertragung von Befugnissen auf die Gemeinden, die die Grundprinzipien des Rahmenabkommens von Ohrid darstellen, weist jedoch darauf hin, dass verstärkte Anstrengungen erforderlich sind, vor allem bezüglich der finanziellen Rahmenbedingungen für die Kommunen. Des Weiteren befürwortet er auch die Anstrengungen des Verbands der lokalen Gebietskörperschaften (ZELS), der sich bei der Förderung des Dezentralisierungsprozesses gewaltig ins Zeug legt;

    29.   begrüßt das Inkrafttreten des Gesetzes über die interkommunale Zusammenarbeit im Juni 2009 und erwartet die Umsetzung dieses Gesetzes sowie die Erlassung ähnlicher Rechtsakte, die derzeit in Vorbereitung sind;

    30.   betont die Verbesserungen bei der Erhebung der kommunalen Steuer sowie die unternommenen Anstrengungen zur Stärkung der Kapazitäten der Kommunen bezüglich der Einkommenssteuerverwaltung, der öffentlichen Finanzverwaltung, des Schuldenmanagements und der Finanzkontrolle;

    31.   weist darauf hin, dass die Verwaltungskapazitäten einiger Kommunen, vor allem Gemeinden mit geringer Einwohnerzahl, bei der Finanzverwaltung, der Steuerverwaltung und der Finanzkontrolle nach wie vor bescheiden sind, und stellt zu seinem Bedauern fest, dass die Transparenz und die Rechenschaftspflicht der Organisationen der kommunalen Selbstverwaltung immer noch zu wünschen übrig lassen;

    32.   ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit zwischen der zentralen und der lokalen Ebene verbessert und die Bemühungen seitens des Ministeriums für kommunale Selbstverwaltung zur Vereinfachung des Dezentralisierungsprozesses verstärkt werden müssen;

    33.   fordert, verstärkte Anstrengungen zur Bekämpfung des Phänomens des modernen Menschenhandels (human trafficking) durch die weitere Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) zur Bekämpfung des Menschenhandels und der illegalen Einwanderung zu unternehmen und für eine bessere Abstimmung auf lokaler Ebene zu sorgen;

    34.   begrüßt, dass das Personal der Gemeinden stufenweise fortgebildet wird, um Teile des gemeinschaftlichen Besitzstands (acquis communautaire) umzusetzen, die der lokalen Ebene obliegen, und EU-Mittel zu verwalten, und ermutigt zur Fortsetzung dieser Anstrengungen;

    35.   stellt fest, dass die Verwaltungskapazität für die Konzipierung und Durchsetzung der Umweltbestimmungen auf zentraler wie auf lokaler Ebene weit hinter dem als erforderlich angesehenen Maß zurückbleibt, und betont, dass diesem Zustand angesichts der damit verbundenen Auswirkungen für die Nachbarländer wirksam begegnet werden muss;

    ΤÜRKEI

    Fortschritte der Türkei im Beitrittsprozess

    36.   begrüßt den breiten öffentlichen Dialog über einige traditionell sensible Fragenkomplexe, wie etwa die Rolle der Justiz, die Rechte der Bürger kurdischer Herkunft, die Rechte der Gemeinschaft der Aleviten, die Rolle des Militärs und die Beziehungen der Türkei mit seinen Nachbarländern, und spricht der türkischen Regierung seine Anerkennung aus für ihre konstruktive Haltung und ihre Rolle bei der Einleitung des Dialogs;

    37.   stellt fest, dass die Fortschritte bei durchgreifenden Reformen sich im Jahre 2009 in Grenzen hielten, und fordert die Regierung auf, ihre politischen Initiativen in konkrete Änderungen der Rechtsvorschriften und deren anschließende Anwendung umzumünzen;

    38.   bekundet seine Enttäuschung darüber, dass trotz der Erlassung von Bestimmungen entsprechend den politischen Kriterien von Kopenhagen, die Umsetzung dieser Rechtsvorschriften nach wie vor zu wünschen übrig lässt, vor allem in Bezug auf die Rechte der Frauen, die Nichtdiskriminierung, die Glaubensfreiheit, die freie Meinungsäußerung, die Nulltoleranz gegenüber Folter und die Bekämpfung der Korruption;

    39.   äußert seine Besorgnis über die Situation bezüglich der Meinungs- und Pressefreiheit, vor allem nach der nie dagewesenen Geldstrafe, die gegen einen Medienkonzern verhängt wurde;

    40.   ist enttäuscht über die geringen Fortschritte bei der Glaubensfreiheit und fordert die Regierung auf, einen Rechtsrahmen festzulegen, der mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Einklang steht und allen nichtmuselmanischen Glaubensgemeinschaften und der Gemeinschaft der Aleviten eine Ausübung ihres Glaubens ohne ungerechtfertigte Beschränkungen ermöglicht;

    41.   bedauert, dass die türkische Regierung weiterhin Vorbehalte äußert betreffend die Respektierung der Rechte von Minderheiten, wie sie vom internationalen Recht zuerkannt werden, und fordert daher die türkische Regierung auf, ihre Politik den einschlägigen internationalen Normen anzupassen, und hält die politischen Parteien an, die Bemühungen der Regierung zu unterstützen; ruft die Türkei des Weiteren auf, entsprechend den Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats bezüglich der griechischen Minderheit auf den Inseln Imbros (Gökçeada) und Ténedos (Bozcaada) Maßnahmen zu ergreifen, um die interkulturelle Identität der beiden Inseln als Modell für die Zusammenarbeit zwischen Griechenland und der Türkei zu erhalten;

    42.   stellt mit Unbehagen fest, dass die Verpflichtungen, die sich aus dem Zusatzprotokoll des Assoziationsabkommens zwischen der EU und der Türkei ergeben, auch weiterhin nicht erfüllt werden, und fordert die Türkei auf, diesen Auflagen umfassend und diskriminierungsfrei nachzukommen;

    43.   fordert alle interessierten Seiten auf, die laufenden Verhandlungen aktiv zu unterstützen und konkret zur vollständigen Lösung der Zypernfrage beizutragen, und zwar im Wege einer Föderation mit zwei Landesteilen und Bevölkerungsgruppen und internationaler Rechtspersönlichkeit und Identität entsprechend den einschlägigen Beschlüssen des UNO-Sicherheitsrats und den Grundprinzipien der EU, und hält dazu an, die Schaffung eines geeigneten Klimas für die Verhandlungen durch den Abzug der türkischen Truppen aus Zypern, einem Mitgliedstaat der EU, zu erleichtern, das Kolonistenproblem zu lösen und die Rückgabe des Sperrgebiets von Famagusta an seine rechtmäßigen Bewohner zu ermöglichen;

    44.   betont die Bedeutung der Türkei als Durchgangsland für illegale Zuwanderung, verweist auf die Perspektive einer Wiederaufnahme der Verhandlungen über den Abschluss eines Rückübernahmeabkommens mit der EU und ermuntert die Türkei, einstweilen die bestehenden bilateralen Rückübernahmeabkommen mit den Mitgliedstaaten umfassend anzuwenden, und fordert die Türkei auf, die Zusammenarbeit mit der EU für das Migrationsmanagement zu verstärken, auch im Rahmen der Frontex, die die Außengrenzen der EU überwacht;

    45.   begrüßt im Hinblick auf andere regionale Fragen die Verbesserung im Verhältnis der Türkei zu ihren Nachbarn, insbesondere das gemeinsame Abkommen mit Armenien, und unterstreicht die hohe Bedeutung einer zügigen Ratifizierung des Protokolls über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen und der weiteren Entwicklung der bilateralen Beziehungen zu Armenien; er erwartet von der Türkei die Fortsetzung der Bemühungen um gutnachbarschaftliche Beziehungen und die friedliche Lösung von Problemen;

    Stärkung der Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften

    46.   begrüßt den durchweg freien und gerechten Verlauf der Kommunalwahlen im März 2009;

    47.   äußert sein Unbehagen darüber, dass bei der Übertragung von Zuständigkeiten an die lokalen Gebietskörperschaften nur langsame Fortschritte erzielt wurden, insbesondere bei der Einrichtung funktionierender Gemeinderäte, die die Grundlage für die stärkere Einbindung der Allgemeinheit in die Entscheidungsfindung der kommunalen Selbstverwaltung bildet;

    48.   fordert mehr Transparenz und größere Rechenschaftspflicht vor allem bei der inneren und äußeren Finanzkontrolle der lokalen Gebietskörperschaften und unterstreicht die Bedeutung der Dezentralisierung und der Stärkung der Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften, damit sie die ihnen übertragenen Aufgaben wahrnehmen können;

    49.   begrüßt, dass der Vollbeschäftigung bei den Verhandlungen Priorität eingeräumt und ein Nationales Programm für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes (acquis communautaire) beschlossen wurde, weist gleichwohl darauf hin, dass nur kleine Fortschritte bei der konkreten Durchführung der politischen Reformen und der Verfassungsreform festzustellen sind;

    50.   verweist auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs (Dok. 16/2009) über die Verwaltung der Heranführungshilfe, die der Türkei von der Europäischen Kommission zuerkannt wurde, und fordert letztere auf, entsprechend den Empfehlungen des Rechnungshofs Zielvorgaben abzustecken und nach Maßgabe der Beitrittskriterien Programme durchzuführen;

    51.   begrüßt die Einrichtung von Entwicklungsagenturen und stellt zu seiner Zufriedenheit fest, dass die lokalen und regionalen Akteure in die Aufstellung der Haushaltspläne der einzelnen Agenturen eingebunden sind. Er betont gleichwohl, dass die Auswahlkriterien unklar sind und das Verfahren nicht transparent genug ist;

    52.   stellt fest, dass die Anpassung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der Regionalpolitik und der Koordinierung der kommunalen Instrumente sich nach wie vor sehr in Grenzen hält;

    53.   bringt seine Hoffnung und Überzeugung zum Ausdruck, dass die genannten Mängel und kritischen Bemerkungen von den Behörden und anderen Institutionen der Türkei umfassend analysiert und angemessene rechtliche und administrative Maßnahmen zu ihrer Beseitigung getroffen werden.

    Brüssel, den 14. April 2010

    Der Erste Vizepräsident des Ausschusses der Regionen

    Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


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