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Document 52009AR0273

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit (2011)“

    ABl. C 175 vom 1.7.2010, p. 40–44 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    1.7.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 175/40


    83. PLENARTAGUNG AM 9./10. FEBRUAR 2010

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit (2011)“

    (2010/C 175/10)

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.   begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit auszurufen, schließt sich der Feststellung der Kommission an, dass die Freiwilligentätigkeit einen vielfältigen Beitrag zur europäischen Gesellschaft leistet und teilt die Auffassungen der Kommission zu den Herausforderungen und politischen Erfordernissen auf diesem Gebiet;

    2.   begrüßt, dass die Europäische Kommission die Freiwilligentätigkeit als entscheidende Komponente einer aktiven Bürgerbeteiligung auf lokaler, regionaler und EU-Ebene anerkennt. Für viele Menschen entspricht die Freiwilligentätigkeit ihrer persönlichen Vorstellung von „sozialem Zusammenhalt“ und „Sozialkapital“ und ist somit „aktive“ Bürgerbeteiligung im wahrsten Sinne des Wortes;

    3.   unterstreicht die bedeutende Rolle der Gemeinden und Regionen bei der Förderung, Entwicklung und Unterstützung der Freiwilligentätigkeit, wie die zahlreichen freiwilligen Tätigkeiten zeigen, für die unmittelbar auf diesen Ebenen günstige Bedingungen geschaffen werden, und begrüßt, dass die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in dem Vorschlag anerkannt wird;

    4.   begrüßt, dass die Europäische Kommission der Freiwilligentätigkeit für die Beschäftigungsfähigkeit und das lebenslange Lernen einen hohen Stellenwert einräumt. Dieser Aspekt ist von größter Bedeutung nicht nur, wie jetzt, in Zeiten der Krise, sondern auch in Zeiten der wirtschaftlichen Prosperität als Mittel zur Förderung des sozialen Zusammenhalts;

    5.   unterstreicht den wirtschaftlichen Beitrag der Freiwilligentätigkeit zur lokalen, regionalen, nationalen und zur europäischen Wirtschaft sowie ihre Bedeutung als Faktor, der sich auf Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen auswirkt; ist der Ansicht, dass das Europäische Jahr 2011 Gelegenheit zu umfassenderen Überlegungen zu diesem Beitrag im Zusammenhang mit der Erneuerung der Europäischen Strategie für Wachstum und Beschäftigung (Lissabon-Strategie) und der nationalen Reformprogramme bietet;

    6.   betont jedoch, dass die Freiwilligentätigkeit in keiner Branche als Alternative oder Ersatz für bereits beschäftigtes Personal genutzt werden darf; die Behörden sollten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sicherstellen, dass weder sie selbst noch ihre Vertragspartner auf solche Praktiken zurückgreifen;

    Rechtsgrundlage und Bezeichnung des Europäischen Jahres

    7.   akzeptiert die Umbenennung von 2011 in „Europäisches Jahr freiwilliger Tätigkeiten zur Förderung der aktiven Bürgerbeteiligung“ im Einklang mit der für die Erarbeitung des Vorschlags verwendeten Rechtsgrundlage, doch sollte seiner Ansicht nach die ursprüngliche Bezeichnung weiterhin gegenüber der breiten Öffentlichkeit benutzt werden, um Unterstützung, Anerkennung und Verständnis für das Europäische Jahr zu fördern und um eine Verwässerung seines zentralen Themas - die Freiwilligentätigkeit - zu verhindern;

    8.   fordert darüber hinaus, langwierige Diskussionen über die Rechtsgrundlage zu vermeiden und so schnell wie möglich einen Beschluss über den Vorschlag zu fassen, damit genügend Zeit für vorbereitende Maßnahmen im Jahr 2010 bleibt;

    9.   anerkennt, dass die Freiwilligentätigkeit eine wesentliche Dimension der aktiven Bürgerbeteiligung und der Demokratie ist, unterstreicht aber, dass dies nur eine ihrer Facetten ist: Im Rahmen des Europäischen Jahrs muss auch der Beitrag der Freiwilligentätigkeit zur europäischen Gesellschaft insgesamt größere Anerkennung finden;

    Bessere Synergien zwischen den Europäischen Jahren

    10.   ist der Ansicht, dass das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 auf einigen Maßnahmen des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2010 basieren sollte, da die Freiwilligenarbeit in diesem Bereich von Bedeutung ist, und schlägt ferner vor, im Rahmen des Europäischen Jahres ergänzende Maßnahmen zum „Internationalen Jahr der Freiwilligen +10“ der Vereinten Nationen zu fördern;

    11.   plädiert außerdem dafür, die Ergebnisse des Europäischen Jahrs der Freiwilligentätigkeit 2011 bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen in Zusammenhang mit künftigen themenverwandten Europäischen Jahren - wie dem Europäischen Jahr des aktiven Alterns 2012 und dem für 2013 vorgeschlagenen Europäischen Jahr der Bürgerbeteiligung - zu nutzen;

    12.   empfiehlt der Europäischen Kommission, generell die Synergien zwischen den Europäischen Jahren zu verbessern, statt sie als isolierte Veranstaltungen anzusehen. Damit würden ein größerer Mehrwert und eine höhere Effizienz der Maßnahmen und Ergebnisse der Europäischen Jahre erreicht;

    13.   betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit eines größeren Engagements und einer stärkeren Koordinierung der einzelnen Dienststellen der Europäischen Kommission untereinander, einer umfassenderen Beteiligung der Mitgliedstaaten sowie größerer Anstrengungen zur Einbeziehung der nachgeordneten Regierungsebenen, um eine wirksame und auf den erzielten Ergebnissen basierende Nachbehandlung des Jahres 2011 zu gewährleisten;

    Ziele des Europäischen Jahrs 2011

    14.   begrüßt die vier Ziele der Europäischen Kommission für das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit, da es sich dabei um eine praktische und klare Aufschlüsselung des Prozesses bezüglich der Freiwilligentätigkeit von Einzelpersonen wie auch von Organisationen handelt;

    15.   macht auf die unterschiedlichen Formen, Bereiche und Traditionen der Freiwilligentätigkeit in den Mitgliedstaaten aufmerksam und unterstreicht die Notwendigkeit eines sensiblen und flexiblen Vorgehens in den Jahren 2010 und 2011; ist der Auffassung, dass das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit eine einzigartige Gelegenheit für eine Bestandsaufnahme und die Schaffung einschlägiger Foren darstellt, um Erfahrungen und bewährte Verfahren zwischen den nationalen, regionalen und lokalen Ebenen in der gesamten Europäischen Union auszutauschen;

    16.   spricht sich dafür aus, dass die Entwicklung eines gemeinsamen Ansatzes der Mitgliedstaaten für die Quantifizierung der Freiwilligentätigkeit als wichtiger Indikator unter Ziel 3 „Honorierung und Anerkennung von Freiwilligentätigkeiten“ erwogen werden sollte;

    17.   betont, dass das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit dazu genutzt werden sollte, die Bedingungen für die Freiwilligentätigkeit in der gesamten Europäischen Union zu verbessern, insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung einer gut ausgestatteten, effizienten und sichtbaren Infrastruktur, die einen einfachen Zugang zu Möglichkeiten der Öffentlichkeit der Freiwilligentätigkeit gestattet;

    18.   spricht sich dafür aus, gegen Ende des Jahres 2011 einen Tag als EU-weiten „Tag der Freiwilligentätigkeit“ auszurufen, allerdings unter Berücksichtigung der verschiedenen Traditionen der Freiwilligentätigkeit in den Mitgliedstaaten. Dieser Tag könnte jedes Jahr dazu genutzt werden, ein Solidaritätsgefühl unter den Freiwilligenarbeit leistenden Unionsbürgern zu schaffen und für die Freiwilligentätigkeit auf kohärente und innovative Weise in der allgemeinen Bevölkerung zu werben;

    19.   schlägt zudem vor, angesichts des Potenzials staatlicher Maßnahmen für die Förderung und Erleichterung der Freiwilligentätigkeit im Jahr 2011 einen alle zwei Jahre zu vergebenden Preis für besonders „freiwilligenfreundliche“ lokale oder regionale Gebietskörperschaften auf Ebene der Gemeinschaft und der einzelnen Mitgliedstaaten auszuloben, und würde die Verleihung von Auszeichnungen „Freiwilliger des Jahres“ befürworten, um so das Engagement und die Leistung von Einzelpersonen im Bereich der Freiwilligentätigkeit anzuerkennen;

    20.   weist darauf hin, dass die bereits Freiwilligenarbeit leistenden Bürgerinnen und Bürger (vor allem solche, die sozial benachteiligten Gruppen angehören) an relevanten Kommunikationsmaßnahmen zur Förderung der Freiwilligentätigkeit unter allen Unionsbürgern beteiligt werden sollten;

    21.   betont, dass die Kommunikationsmaßnahmen auf bestimmte Themen konzentriert sein sollten, z.B. lokale Freiwilligentätigkeit, grenzüberschreitende Freiwilligentätigkeit in der EU oder Freiwilligentätigkeit in Entwicklungsländern;

    Ergebnisse des Europäischen Jahres 2011

    22.   unterstreicht, dass es einer kritischen Masse an Initiativen mit Langzeitwirkung für die Freiwilligentätigkeit in der gesamten EU bedarf, um die Ziele des Europäischen Jahres erfolgreich zu verwirklichen. Im Rahmen des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit sollten politische Anstrengungen unternommen werden, insbesondere

    (a)

    Behebung des Mangels eines EU-weiten Rechtsstatus für Freiwillige;

    (b)

    systematischere Sammlung von Daten zu Freiwilligen und ihren Dienstleistungen zwecks genauer Einschätzung des wirtschaftlichen Werts dieses Sektors; und

    (c)

    Beseitigung verschiedener Hemmnisse, die Menschen davon abhalten, eine Freiwilligentätigkeit aufzunehmen (z.B. das Fehlen eines unionsweiten systematischen Prozesses der polizeilichen Überprüfung von Personen, die mit Kindern und benachteiligten Erwachsenen arbeiten möchten, oder die Androhung des Entzugs von Leistungen für Erwerbslose, die eine Freiwilligentätigkeit ausüben möchten);

    23.   schlägt vor, dass das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit die Grundlage für die Konzipierung eines Aktionsplans für die Freiwilligentätigkeit bilden sollte, der eine bessere Anerkennung und Förderung der Freiwilligenarbeit in verschiedenen Politikbereichen und Programmen der EU ermöglicht, und vertritt die Auffassung, dass die geplanten thematischen Konferenzen dazu dienen sollten, Kernelemente und Prioritäten dieses Aktionsplans zu ermitteln;

    24.   ist der Auffassung, dass das Europäische Jahr auch eine Diskussion über angemessene einzelstaatliche Maßnahmen erleichtern könnte, um Freiwilligentätigkeiten anzuregen und zu fördern sowie auf den Initiativem und Erfolgen des Jahres 2011 aufzubauen;

    25.   schlägt auch vor, der umfassenderen Anerkennung des monetären Gegenwerts der Freiwilligentätigkeit als Mitfinanzierungsmittel an den von der EU finanzierten Programmen nach 2013 mehr Aufmerksamkeit zu widmen, und hält in dieser Hinsicht einen deutlicheren Hinweis in den Finanzvorschriften und eine breit angelegte dienststellenübergreifende Konsultation der relevanten Generaldirektionen für notwendig;

    Finanzielle Mittel

    26.   bedauert, dass für das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit (insbesondere im Vergleich zu den 17 Mio. EUR für 2010) nur vergleichsweise wenige Mittel vorgesehen sind. Es besteht die Gefahr, dass bei dieser Finanzausstattung die Ziele des Jahres nicht gänzlich verwirklicht werden und die vorgesehenen Aktivitäten über die verschiedenen Strukturen nicht die breite Bevölkerung erreichen können;

    27.   regt deshalb an, die im Kommissionsvorschlag vorgesehenen Mittel in Höhe von 6 Mio. EUR als Minimum anzusehen und so weit wie möglich zusätzliche Mittel für das Europäische Jahr 2011 bereitzustellen; fordert die Europäische Kommission auf, den Umfang anderer Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen einschlägiger Gemeinschaftsprogramme, die zur Erreichung der Ziele des Jahres eingesetzt werden könnten, genauer zu benennen;

    Rolle des Ausschusses der Regionen

    28.   sagt zu, die Ziele des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit aktiv zu fördern und sich ggf. an den diesbezüglichen Aktivitäten zu beteiligen, und bietet an, mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit in die Praxis umzusetzen:

    II.   ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE

    Änderung 1

    Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit

    Artikel 4

    Kommissionsvorschlag

    Änderungsvorschlag des AdR

    Jeder Mitgliedstaat benennt eine Stelle, die die Teilnahme des Mitgliedstaats am Europäischen Jahr organisiert (nachstehend „nationale Koordinierungsstelle“ genannt). Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission binnen eines Monats nach Annahme dieser Entscheidung über diese Benennung.

    Jeder Mitgliedstaat sorgt dafür, dass die nationale Koordinierungsstelle ein breites Spektrum von Stakeholdern auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene einbezieht.

    Die nationale Koordinierungsstelle legt – im Einklang mit den in Artikel 2 genannten Zielen und gemäß den Bestimmungen des Anhangs – das nationale Arbeitsprogramm bzw. die nationalen Maßnahmen und Prioritäten für das Jahr fest.

    Jeder Mitgliedstaat benennt eine Stelle, die die Teilnahme des Mitgliedstaats am Europäischen Jahr organisiert (nachstehend „nationale Koordinierungsstelle“ genannt). Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission binnen eines Monats nach Annahme dieser Entscheidung über diese Benennung.

    Jeder Mitgliedstaat sorgt dafür, dass die nationale Koordinierungsstelle ein breites Spektrum von Stakeholdern auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene einbezieht.

    Die nationale Koordinierungsstelle legt – im Einklang mit den in Artikel 2 genannten Zielen und gemäß den Bestimmungen des Anhangs – das nationale Arbeitsprogramm bzw. die nationalen Maßnahmen und Prioritäten für das Jahr fest.

    Begründung

    Die Abstimmung mit den Interessenträgern bei der Erarbeitung der nationalen Programme und der Festlegung der Prioritäten ist eine Notwendigkeit.

    Änderung 2

    Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit

    Artikel 7 Absatz 1

    Kommissionsvorschlag

    Änderungsvorschlag des AdR

    Zur Umsetzung dieser Entscheidung stehen für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 insgesamt 6 000 000 EUR zur Verfügung.

    Zur Umsetzung dieser Entscheidung für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 20116 000 000 EUR .

    Begründung

    Um konkrete Ergebnisse zu erreichen, müssen die Mittel für das Europäische Jahr aufgestockt werden, wobei der derzeitige Vorschlag als Minimum zu betrachten ist.

    Änderung 3

    Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit

    Artikel 9

    Kommissionsvorschlag

    Änderungsvorschlag des AdR

    Die Kommission sorgt gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für die Kohärenz der im Rahmen dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen mit den anderen Programmen und Initiativen auf gemeinschaftlicher, nationaler und regionaler Ebene, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres beitragen.

    Die Kommission sorgt gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für die Kohärenz der im Rahmen dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen mit den anderen Programmen und Initiativen auf gemeinschaftlicher, nationaler, regionaler Ebene, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres beitragen.

    Begründung

    An dieser Stelle ist auch auf die Kohärenz mit lokalen Initiativen hinzuweisen.

    Brüssel, den 10. Februar 2010

    Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

    Mercedes BRESSO


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