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Document 52009AP0079

Wiederauffüllungsplan für Schwarzen Heilbutt im Rahmen der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik * Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. November 2009 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2115/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einführung eines Wiederauffüllungsplans für Schwarzen Heilbutt im Rahmen der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (KOM(2009)0127 – C7-0006/2009 – 2009/0041(CNS))

ABl. C 285E vom 21.10.2010, p. 125–125 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.10.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 285/125


Dienstag, 24. November 2009
Wiederauffüllungsplan für Schwarzen Heilbutt im Rahmen der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik *

P7_TA(2009)0079

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. November 2009 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2115/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einführung eines Wiederauffüllungsplans für Schwarzen Heilbutt im Rahmen der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (KOM(2009)0127 – C7-0006/2009 – 2009/0041(CNS))

2010/C 285 E/28

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2009)0127),

gestützt auf Artikel 37 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0006/2009),

gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses (A7-0046/2009),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission;

2.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

4.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


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