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Document 52008XC0912(07)
Publication of an amendment application pursuant to Article 6(2) of Council Regulation (EC) No 510/2006 on the protection of geographical indications and designations of origin for agricultural products and foodstuffs
Veröffentlichung eines Antrags auf Änderung nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Veröffentlichung eines Antrags auf Änderung nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
ABl. C 234 vom 12.9.2008, p. 16–18
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
12.9.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 234/16 |
Veröffentlichung eines Antrags auf Änderung nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
(2008/C 234/10)
Diese Veröffentlichung eröffnet gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (1) die Möglichkeit, gegen die beantragte Änderung Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.
ANTRAG AUF ÄNDERUNG
VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES
Antrag auf Änderung gemäß Artikel 9 und Artikel 17 Absatz 2
„JAMÓN DE TERUEL“
EG-Nr.: ES/117/0078/01.03.2005
g.U. ( X ) g.g.A. ( )
Beantragte Änderung(en)
Rubrik(en) der Spezifikationsbeschreibung
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Bezeichnung des Erzeugnisses |
X |
Beschreibung des Erzeugnisses |
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Geographisches Gebiet |
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Ursprungsnachweis |
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Herstellungsverfahren |
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Zusammenhang mit dem geographischen Gebiet |
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Etikettierung |
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Einzelstaatliche Vorschriften |
Änderungen
Beschreibung des Erzeugnisses
Zu den physischen Merkmalen der unter die g.U. fallenden Schinken sollte die Möglichkeit des V-Schnitts der Schinkenschwarte hinzugefügt werden, wobei die Spitze in der Mitte der Schinkenmasse liegen sollte.
Technische Untersuchungsberichte zeigen, dass der V-Schnitt der Schinkenschwarte eine bessere Homogenität und Qualität des Erzeugnisses garantiert, da dadurch die Dicke der äußeren Fettschicht des Schinkens vereinheitlicht werden kann, so dass die Trocknung homogener erfolgen und die Feuchtigkeit einfacher entweichen kann, was den Trocknungsprozess optimal gestaltet. Die Entfernung der Schwarte erleichtert außerdem ein einheitliches Schrumpfen der Fleischmasse während des Trocknungsprozesses und verhindert damit ein faltiges Aussehen der Schwarte und die Bildung von Rissen oder kleinen Vertiefungen. Darüber hinaus verhindert ein homogener Reifungsprozess auch Texturfehler, insbesondere eine teigartige oder zu harte Textur.
Daneben haben die Untersuchungen nach den Auswirkungen des Abschneidens der Schwarte in V-Form auf die sensorischen Merkmale gezeigt, dass diese Schinken weniger teigartig und klebrig sind. Als weiteres Ergebnis wurde festgestellt, dass diese Schinken mehr süßliche und weniger bittere oder metallische Noten aufweisen und gleichzeitig weniger salzig und intensiver gereift schmecken.
Beide Untersuchungen kommen also zu dem Schluss, dass das Enderzeugnis von verbesserter Qualität ist.
ZUSAMMENFASSUNG
VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES
„JAMÓN DE TERUEL“
EG-Nr.: ES/117/0078/01.03.2005
g.U. ( X ) g.g.A. ( )
Diese Zusammenfassung der Spezifikation wurde zu Informationszwecken erstellt.
1. Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:
Name: |
Subdirección General de Calidad Agroalimentaria y Agricultura Ecológica, Dirección General de Industria Agroalimentaria y Alimentación, Secretaría General de Agricultura y Alimentación del Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación |
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Anschrift: |
|
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Tel. |
(34) 91 347 53 97 |
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Fax |
(34) 91 347 54 10 |
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E-mail: |
sgcaae@mapya.es |
2. Antragstellende Vereinigung:
Name: |
Consejo Regulador de la DOP «Jamón de Teruel» |
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Anschrift: |
|
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Tel. |
(34) 978 618 940 |
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Fax |
(34) 978 618 941 |
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E-mail: |
consejo@jamondeteruel.com |
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Zusammensetzung: |
Erzeuger/Verarbeiter ( X ) Andere ( ) |
3. Art des Erzeugnisses:
Klasse 1.2: Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)
4. Spezifikation
(Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 2)
4.1. Bezeichnung des Erzeugnisses: „Jamón de Teruel“
4.2. Beschreibung: Schinken aus den Hinterläufen von Schweinen, die eine Kreuzung sind zwischen:
Mutterlinie: Landrace (Standardart), Large White oder eine Kreuzung zwischen beiden,
Vaterlinie: Landrace (Standardart) oder Duroc.
Nur Schweine, die in Schweinezuchtbetrieben in der Provinz Teruel geboren und aufgezogen wurden, kommen für die Herstellung der Schinken in Frage, die die geschützte Ursprungsbezeichnung tragen können.
Nach Abschluss der Reifungszeit müssen die Schinken folgende Merkmale aufweisen:
Physische Merkmale:
Form: länglich, an den Rändern abgerundet bis zum Sichtbarwerden des Muskelfleisches, mit Fuß; kann mit der gesamten Schwarte oder mit der in V-Form eingeschnittenen Schwarte aufgemacht werden, wobei die Spitze des V in der Mitte der Schinkenmasse liegen sollte,
Gewicht: zwischen 8 und 9 kg, nie unter 7 kg.
Organoleptische Eigenschaften:
Farbe: rot und glänzend an der Schnittfläche, mit teilweise von Fett durchzogener Muskelmasse,
Fleisch: feiner Geschmack, nicht zu salzig,
Fett: weiche Konsistenz, glänzend, von gelblich weißer Farbe, aromatisch und angenehm im Geschmack.
4.3. Geographisches Gebiet: Das Erzeugungsgebiet der Schweine umfasst die Provinz Teruel. Das Verarbeitungsgebiet der Schinken besteht aus einigen Gemeinden der Provinz Teruel, die auf einer Höhe von mindestens 800 m liegen müssen.
4.4. Ursprungsnachweis: Die mit der geschützten Ursprungsbezeichnung versehenen Schinken stammen von Schweinen aus Zuchtbetrieben im Erzeugungsgebiet, die bei der entsprechenden Kontrollstelle registriert sind. Die Grundstoffe, die Schlachtung der Tiere sowie der Verarbeitungs- und Reifungsprozess unterliegen der Aufsicht der Kontrollstelle, die die Erzeugnisse für den Markt zertifiziert und mit den nötigen Garantien versieht.
4.5. Herstellungsverfahren: Für die Herstellung der Schinken eignen sich die Hinterläufe von Tieren, die einer Kreuzung der Rassen Landrace, Large White und Duroc entstammen. Das Lebendgewicht der Schweine liegt bei der Schlachtung zwischen 115 und 130 kg. Das Abhängen der Schlachtkörper erfolgt über mindestens 4 Stunden bei einer Temperatur von höchstens 10 °C und einer Luftfeuchtigkeit von 95-85 %. Das Salzen, Waschen, die Ruhephase und die Trocknung nehmen insgesamt mindestens 8 Monate in Anspruch. Die Reifung erfolgt in Trockenräumen oder Kellern und bringt den gesamten Herstellungszeitraum auf eine Mindestdauer von 12 Monaten.
4.6. Zusammenhang mit dem geographischen Gebiet: Die Auswahl von Schweinen, die mit natürlichen Futtermitteln gemästet und von Geburt an sorgfältig kontrolliert werden, führt zu einem Ausgangsstoff von hervorragender Qualität. In Übereinstimmung mit der Spezifikation müssen die für die Herstellung des „Jamón de Teruel“ ausgewählten Schweine in der Provinz Teruel geboren und aufgezogen werden. Die Futtermittel, hauptsächlich Getreide (Gerste, Hafer und Mais), stammen größtenteils aus Kulturen der Provinz Teruel, einem bedeutenden Getreideanbaugebiet.
Darüber hinaus erfolgt die Herstellung der Futtermittel zu 95 % in Fabriken, die im geographischen Ursprungsgebiet liegen, wodurch der Ursprung der verwendeten Rohstoffe zum großen Teil ebenfalls garantiert wird.
Die Kontrollstelle nimmt sowohl in den Futtermittelfabriken als auch in den Aufzuchtbetrieben regelmäßig Proben der für die Aufzucht der Schweine verwendeten Futtermittel, um so die Zusammensetzung der verwendeten Rohstoffe zu kontrollieren.
Der Reifungsprozess erfolgt unter günstigen klimatischen Bedingungen (durchschnittliche Höhe über 800 m trockenes und kaltes Klima), was ein Erzeugnis mit charakteristischem Aroma und Geschmack ergibt.
4.7. Kontrollstelle:
Name: |
Consejo Regulador de la DOP «Jamón de Teruel» |
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Anschrift: |
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Tel. |
(34) 978 618 940 |
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Fax |
(34) 978 618 941 |
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E-mail: |
consejo@jamondeteruel.com |
Die Kontrollstelle der geschützten Ursprungsbezeichnung erfüllt die Norm EN 45011.
Die Kontrolle der Einhaltung der Spezifikation erfolgt durch Kontrolleure der zuständigen Behörde, die objektiv und unparteiisch in Bezug auf Erzeuger und Verarbeiter vorgehen.
4.8. Etikettierung: Obligatorische Angabe der Bezeichnung „Jamón de Teruel“.
Die Etiketten werden von der Kontrolleinrichtung genehmigt.
Kontrollbänder und -etiketten werden von der Kontrollstelle nummeriert und verteilt.
(1) ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.