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Document 52008XC0723(02)

    Mitteilung der Kommission an alle Landwirte betreffend die Abschaffung der Flächenstilllegungsregelung ab 2009

    ABl. C 186 vom 23.7.2008, p. 8–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    23.7.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 186/8


    Mitteilung der Kommission an alle Landwirte betreffend die Abschaffung der Flächenstilllegungsregelung ab 2009

    (2008/C 186/06)

    Die Kommission möchte die Landwirte in der Gemeinschaft auf die im Zusammenhang mit dem GAP-Gesundheitscheck vorgelegten Vorschläge hinweisen (KOM(2008) 306 endg. (1)), in denen empfohlen wird, die obligatorische Flächenstilllegung ab dem Jahr 2009 abzuschaffen. Der Vorschlag ist am 20. Mai 2008 von der Kommission angenommen worden und wird derzeitig im Rat, im Europäischen Parlament und in den übrigen europäischen Organen erörtert.

    Der Vorschlag ist die logische Folge der Verordnung (EG) Nr. 1107/2007 des Rates (2), mit der der Satz der obligatorischen Flächenstilllegung 2008 auf Null festgesetzt wird.

    Aufgrund des Vorschlags sind die Landwirte künftig nicht mehr verpflichtet, Flächen aus der landwirtschaftlichen Erzeugung zu nehmen, um den mit ihren Zahlungsansprüchen festgesetzten Betrag zu erhalten. Die besonderen Zahlungsansprüche für Flächenstilllegungen werden in normale Zahlungsansprüche umgewandelt. Die Landwirte können diese Bestimmung bereits für die Herbstaussaat 2008 und die Frühjahrsaussaat 2009 nutzen.


    (1)  KOM(2008)306: Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe; Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Anpassung der Gemeinsamen Agrarpolitik durch Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 320/2006, (EG) Nr. 1234/2007, (EG) Nr. 3/2008 und (EG) Nr. (…)/2008; Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

    (2)  Verordnung (EG) Nr. 1107/2007 des Rates vom 26. September 2007 zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe hinsichtlich der Flächenstilllegung für das Jahr 2008 (ABl. L 253 vom 28.9.2007, S. 1).


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