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Document 52008XC0625(01)

    Zusammenfassung der Entscheidung der Kommission vom 23. Januar 2008 zur Feststellung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem des EWR-Abkommens (Sache COMP/M.4781 — Norddeutsche Affinerie/Cumerio) (Text von Bedeutung für den EWR )

    ABl. C 161 vom 25.6.2008, p. 7–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    25.6.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 161/7


    Zusammenfassung der Entscheidung der Kommission

    vom 23. Januar 2008

    zur Feststellung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem des EWR-Abkommens

    (Sache COMP/M.4781 — Norddeutsche Affinerie/Cumerio)

    (Nur der englische Text ist verbindlich)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2008/C 161/08)

    Am 23. Januar 2008 erließ die Kommission eine Entscheidung in einem Verfahren nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen  (1) . Eine nicht vertrauliche Fassung des vollständigen Wortlauts der Entscheidung ist in der verbindlichen Sprache der Wettbewerbssache und den Arbeitssprachen der Kommission auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb unter folgender Adresse abrufbar:

    http://ec.europa.eu/comm/competition/index_en.html

    I.   ZUSAMMENFASSUNG

    1.

    Am 30. Juli 2007 ging die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 („Fusionskontrollverordnung“) bei der Kommission ein. Danach war beabsichtigt, dass das Unternehmen Norddeutsche Affinerie AG („NA“, Deutschland) im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der EG-Fusionskontrollverordnung im Wege eines Übernahmeangebots, das am 27. Juni 2007 veröffentlicht wurde, die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Cumerio SA („Cumerio“, Belgien) übernimmt.

    2.

    NA ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Produktionsanlagen in Hamburg, Emmerich und Lünen (Deutschland). NA produziert Kupferkathoden (in Hamburg und Lünen). Diese Kupferkathoden werden weiterverarbeitet zu Gießwalzdraht (Hamburg und Emmerich) und Stranggussformaten (Walzplatten und Rundbarren in Hamburg). Durch seine Tochtergesellschaft Prymetall GmbH & Co. KG („Prymetall“) in Stolberg (Deutschland) ist NA auch in dem der Formateproduktion nachgelagerten Bereich Herstellung und Verkauf von Kupferhalbzeugen tätig. Die Gießwalzdrahtproduktion von NA wird bei Prymetall zu Profildrähten weiterverarbeitet. NA hält außerdem (indirekt über Prymetall) 50 % der Anteile der Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG („Schwermetall“, Deutschland), die Stranggussformate und Vorwalzband herstellt. Der andere Partner an dem Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall ist die Wieland Werke AG („Wieland“, Deutschland), ihrerseits selbst Hersteller von Kupferformaten (nur für den Eigenbedarf), Kupferhalbzeugen und Fertigprodukten aus Kupfer. Sowohl Wieland als auch Prymetall kaufen Kupferformate und Vorwalzband von Schwermetall. Des Weiteren hält NA 60 % der Anteile an der Deutsche Giessdraht GmbH („Deutsche Giessdraht“, Deutschland), einem Hersteller von Gießwalzdraht, den NA gemeinsam mit der Corporacion Nacional del Cobre de Chile („Codelco“, Chile) kontrolliert, die die verbleibenden 40 % hält.

    3.

    Cumerio ist eine Aktiengesellschaft belgischen Rechts mit Produktionsanlagen in Olen (Belgien), Pirdop (Bulgarien), Avellino (Italien) und über ihre Tochtergesellschaft Swiss Advanced Materials AG in Yverdon-les-Bains (Schweiz). Cumerio produziert Kupferkathoden (Olen, Pirdop), Gießwalzdraht (Olen, Avellino) und Kupferformate (Walzplatten und Rundbarren in Olen) und ist in geringerem Maße in der Weiterverarbeitung von Gießwalzdraht zu Kupferdraht (Avellino) und Kupferprofilen (Yverdons-les-Bains) aktiv. Anders als NA ist Cumerio nicht in dem der Formate- und Vorwalzbandproduktion nachgelagerten Segment tätig und produziert keine Kupferhalbzeuge.

    4.

    Die österreichische Holding A-TEC Industries AG („A-TEC“), ein internationaler Industriekonzern mit Aktivitäten in den Bereichen Antriebstechnik, Anlagenbau, Maschinenbau und Metall, hält eine Beteiligung von 13,75 % an der NA und 25 % plus 1 an Cumerio. A-TEC besitzt 100 % der Anteile an der Montanwerke Brixlegg AG („Brixlegg“), dem Hauptkonkurrenten von NA und Cumerio im Kupferformatebereich.

    5.

    Es ist geplant, dass NA bei dem Zusammenschluss im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots für alle im Umlauf befindlichen Aktien, Optionen und Optionsscheine die alleinige Kontrolle über Cumerio übernimmt.

    6.

    Um etwaige ernste wettbewerbsrechtliche Bedenken der Kommission in Phase I zu zerstreuen, schlugen die Parteien am 28. August 2007 Abhilfemaßnahmen vor und boten an, die gesamte Kupferformatesparte von Cumerio zu veräußern.

    7.

    Das Ergebnis des Markttests für die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen war eher negativ. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass ihre Zweifel hinsichtlich möglicher einseitiger Auswirkungen in den Märkten für Kupferformate auf der Grundlage der in Phase I vorliegenden Informationen nicht zerstreut werden konnten. Sie beschloss daher am 18. September 2007, eine Phase-II-Prüfung einzuleiten.

    8.

    Die Marktuntersuchung in der Phase II ergab, dass das neue Unternehmen auf dem EWR-Handelsmarkt für Kupferformate auch weiterhin dem Wettbewerbsdruck durch Unternehmen, die intern Kupferformate herstellen, sowie dem Wettbewerbsdruck durch die Abnehmer von Kupferformaten, die sich möglicherweise im vorgelagerten Bereich integrieren werden, ausgesetzt sein wird. Angesichts der Eigenschaften des Marktes für Kupferformate, seiner Struktur, des durch die Überkapazität ausgeübten Drucks und des durch die nachgelagerten Märkte für Kupferhalbzeuge ausgeübten Wettbewerbsdrucks wurde ferner der Schluss gezogen, dass der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb auf dem Markt für Kupferformate im EWR nicht wesentlich zu beeinträchtigen droht. Daher wird das neue Unternehmen nicht die Möglichkeit haben, auf den nachgelagerten Märkten für Kupferhalbzeuge eine erfolgreiche Strategie der Abschottung bei den Vorstoffen durchzuführen.

    9.

    Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, eine Genehmigungsentscheidung nach Artikel 8 Absatz 1 der Fusionskontrollverordnung zu erlassen.

    II.   BEGRÜNDUNG

    A.   SACHLICH RELEVANTE MÄRKTE

    10.

    Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Kupferindustrie.

    1.   Kupferindustrie

    11.

    Kupfer ist ein Naturprodukt, das aus Kupfererz gewonnen wird. Nach dem Abbau aus dem Kupferbergwerk wird das Kupfererz in Aufbereitungsanlagen angereichert zu Kupferkonzentrat. Kupferkathoden werden sowohl aus Kupferkonzentrat als auch aus Kupferschrott hergestellt. Um der „A-Grade“-Norm der Londoner Metallbörse (London Metal Exchange — LME) zu genügen, die im internationalen Handel am häufigsten verwendet wird, müssen die Kupferkathoden einen Kupfergehalt von mindestens 99,9935 % aufweisen bzw. dürfen die Verunreinigungen durch Silber, Blei, Phosphor u. a. 0,0065 % nicht überschreiten. Nicht LME-zertifizierte Kathoden werden als Kathoden minderer Güte bezeichnet. Der LME ist der wichtigste Handelsmarkt weltweit für Kupfer. Deshalb gilt der „LME-Preis“ als „Weltkupferpreis“.

    12.

    Kupferkathoden sind der Hauptausgangsstoff für die Produktion von Gießwalzdraht und von Kupferformaten.

    13.

    Gießwalzdraht ist ein dünnes, langes Stück Kupfer mit rundem Querschnitt und in der Regel mit einem Durchmesser von 8 mm. Er ist das wichtigste Vorprodukt für Stromkabel, Installations- und Kommunikationskabel und Drähte. Gießwalzdraht kann auch weiterverarbeitet werden, z. B. zu Zieh- und Profildraht, Profilen und so genannten „Nuggets“.

    14.

    Es gibt zwei Arten von Kupferformaten: Rundbarren (Billets) und Walzplatten (Cakes). Rundbarren sind Kupferformate mit rundem Querschnitt und einem Durchmesser zwischen 100 mm und 800 mm sowie einer Länge von rund 600 mm. Walzplatten hingegen haben einen rechteckigen Querschnitt und wiegen bis zu 25 Tonnen pro Stück. Rundbarren aus Kupfer werden weiterverarbeitet zu Rohren, Stäben und Profilen, während Walzplatten das Vorprodukt sind für Vorwalzband und andere gewalzte Kupfererzeugnisse.

    15.

    Die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen überschneiden sich in der Produktion von Kupferschrott, Kupferkathoden, den Nebenprodukten von Kupferverhüttung und Elektrolyse, Gießwalzdraht und Kupferformaten. Cumerio ist zwar nicht in der Herstellung von nachgelagerten Kupferprodukten aus Kupferformaten tätig, aber diese Märkte werden auf unilaterale und vertikale Auswirkungen auf den Markt für Kupferformate hin untersucht.

    2.   Kupferschrott

    Abgrenzung des sachlich relevanten Markts

    16.

    Die Kommission hat in früheren Entscheidungen festgestellt, dass es einen separaten Markt für Kupferschrott gibt. Die Marktuntersuchung hat die Existenz eines eigenständigen Marktes für Kupferschrott bestätigt.

    17.

    Im Zuge der Marktuntersuchung behauptete ein Befragter, die Raffination von Kupferschrott im Rahmen eines Raffinationsvertrags („Tolling Arrangement“) könne einen eigenen Produktmarkt darstellen, der von dem Markt für Kupferschrott zu unterscheiden sei.

    18.

    Die Marktuntersuchung ergab, dass nicht nur Kupferformatehersteller, sondern alle Kupferaufbereiter innerhalb und außerhalb des EWR Kupferschrott als Ausgangsstoff verwenden. Der Handel mit Kupferschrott ist bedeutend. Die Marktuntersuchung bestätigte, dass „Schrott-Tolling“ eine von mehreren Möglichkeiten ist, Kupferschrott gewinnbringend zu veräußern. Die Kommission zieht daher den Schluss, dass aus Nachfragesicht Schrott-Tolling und der Verkauf von Schrott an Aufbereiter oder Schrotthändler substituierbar sind.

    Abgrenzung des räumlich relevanten Markts

    19.

    Die Marktuntersuchung bestätigte, dass Lieferanten und Händler von Kupferschrott ihre Ware weltweit anbieten und dass viele Schrottkäufer im EWR auch Schrott von außerhalb des EWR beziehen.

    3.   Kupferkathoden

    Abgrenzung des sachlich relevanten Markts

    20.

    Da bei dem untersuchten Vorhaben keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf den Kathodenmarkt bestehen, kann die Frage, ob LME-zertifizierte Kathoden und Kathoden minderer Güte einen einzigen Produktmarkt darstellen oder nicht, ebenso wie bei früheren Kommissionsentscheidungen offen gelassen werden.

    Abgrenzung des räumlich relevanten Markts

    21.

    In Bezug auf die Definition des räumlich relevanten Markts bestätigten die Befragten in der Marktuntersuchung der Kommission zu dem geplanten Zusammenschluss — wie in früheren Kommissionsentscheidungen, dass Kupferkathoden weltweit gehandelt werden.

    4.   Gießwalzdraht

    Abgrenzung des sachlich relevanten Markts

    22.

    Gießwalzdraht kann in zwei verschiedenen Verfahren hergestellt werden: i im so genannten Southwire-Verfahren (vollkontinuierliches Stranggussverfahren mit anschließendem Walzvorgang) oder ii durch Direktgießen. Obwohl Gießwalzdraht in Durchmessern von 8 mm bis 25 mm hergestellt wird, macht Gießwalzdraht mit einem Durchmesser von 8 mm in Europa als Standardprodukt 95 % der gesamten Gießwalzdrahtproduktion aus.

    23.

    Nach Auffassung der Anmelderin handelt es sich bei dem Markt für die Produktion und Lieferung von Gießwalzdraht um einen einzigen relevanten Produktmarkt und eine Unterscheidung auf der Basis der beiden Produktionsverfahren oder der Durchmesser sei nicht erforderlich. Dies entspricht den Feststellungen der Kommission in früheren Entscheidungen.

    24.

    Die Marktuntersuchung zeigte, dass die Substituierbarkeit von i im Southwire-Verfahren hergestelltem Gießwalzdraht und ii im Direktgussverfahren hergestellten Gießdraht aus nachfrageseitiger Sicht nur einseitig ist.

    25.

    In Bezug auf eine mögliche weitere Unterteilung des Marktes für Gießwalzdraht nach den Durchmessern des Produkts (von 8 mm bis 25 mm) ergab die Marktuntersuchung, dass die verschiedenen Durchmesser für verschiedene Zwecke verwendet werden und die meisten Kunden Gießwalzdraht mit verschiedenen Durchmessern kaufen. Die Marktuntersuchung bestätigte ein hohes Maß an angebotsseitiger Substituierbarkeit.

    Abgrenzung des räumlich relevanten Markts

    26.

    Im Einklang mit früheren Entscheidungen der Kommission und angesichts der räumlichen Verteilung der europäischen Anbieter von Gießwalzdraht hat die Marktuntersuchung Überschneidungen in den Gebieten um die Produktionsstätten aufgezeigt. Daher ist der räumlich relevante Markt als EWR-weit zu definieren.

    5.   Kupferformate

    Abgrenzung des sachlich relevanten Produktmarkts

    27.

    Kupferformate sind Kupfererzeugnisse, die in einem halb- oder vollkontinuierlichen Verfahren zu Rundbarren (runder Querschnitt) oder Walzplatten (rechteckiger Querschnitt) gegossen werden. Je nach Kupfergehalt und Verunreinigung unterscheidet die Anmelderin verschiedene Qualitäten, z. B. sauerstofffreie (OF-Cu) Formate, Spezialelektrolytkupferformate (SE-Cu), Elektrolytkupferformate (E-Cu) und phosphorhaltige Kupferformate (Ph-bearing Cu).

    28.

    In Bezug auf die nachfrageseitige Substituierbarkeit ergab die Marktuntersuchung, dass Rundbarren und Walzplatten nicht austauschbar sind und nach Ansicht der Befragten zwei verschiedene Produktmärkte bilden.

    29.

    Bezüglich der angebotsseitigen Substituierbarkeit hat die Anmelderin vorgebracht, dass die Hersteller von Kupferformaten die Produktion kurzfristig und ohne größere Investitionen von Rundbarren auf Walzplatten und umgekehrt umstellen können. Dies wurde auch für die Umstellung der Produktion zwischen den verschiedenen Kupferqualitäten der Formate geltend gemacht.

    30.

    Es ist zwar vielleicht nicht jedem Kupferhersteller/-verarbeiter möglich, ein und dieselbe Produktionslinie ohne Weiteres von Walzplatten auf Rundbarren und umgekehrt umzustellen, die Marktuntersuchung bestätigte aber, dass Walzplatten und Rundbarren aus angebotsseitiger Sicht substituierbar sind.

    31.

    Den Ergebnissen der Marktuntersuchung zufolge können die verschiedenen Kupferqualitäten im Allgemeinen in denselben Produktionslinien hergestellt werden, wobei keine oder nur geringe Zusatzkosten anfallen. Es wurde bestätigt, dass die Formate mit verschiedenen Kupferqualitäten angebotsseitig nicht unterschiedlichen Produktmärkten zuzuordnen sind, wobei OF-Cu-Formate möglicherweise eine Ausnahme darstellen.

    32.

    Da Cumerio keine OF-Cu-Formate herstellt, kann offen gelassen werden, ob diese Formate einen eigenen sachlich relevanten Markt bilden, da dies die wettbewerbsrechtliche Würdigung des Vorhabens nicht berührt.

    Abgrenzung des räumlich relevanten Markts

    33.

    Die Anmelderin macht geltend, dass der räumlich relevante Markt für Kupferformate zumindest den gesamten EWR umfasst. Der Marktuntersuchung zufolge sind die Transportkosten in der Tat im Vergleich zum Wert der Kupferformate relativ gering. Wichtiger noch ergab die Marktuntersuchung, dass die im EWR ansässigen Anbieter auf dem Handelsmarkt für Kupferformate ihre Ware im gesamten EWR und in gewissem Umfang auch außerhalb des EWR in Asien und Nordamerika verkaufen.

    6.   Nachgelagerte Märkte

    Abgrenzung des sachlich und räumlich relevanten Markts

    34.

    Kupferformate werden zu Kupferhalbzeugen weiterverarbeitet. Die Marktuntersuchung bestätigte, dass den Formaten nachgelagerte Kupfererzeugnisse in der Tat in verschiedenen Branchen eingesetzt werden. Zu den wichtigsten zählen die Elektrotechnik und die Elektronikindustrie, die Bauindustrie, die Telekommunikation, die Autoindustrie und der Maschinenbau.

    35.

    Angesichts der Tatsache, dass Cumerio keine nachgelagerten Kupferhalbzeuge herstellt, erübrigt sich im Rahmen der Würdigung eine genaue Abgrenzung der sachlichen Märkte für die verschiedenen Kupferhalbzeuge sowie ihrer geografischen Ausdehnung (EWR oder Weltmarkt).

    B.   WETTBEWERBSRECHTLICHE WÜRDIGUNG

    1.   Unilaterale Effekte

    Nicht koordinierte Effekte auf dem Markt für Kupferschrott

    36.

    Im Rahmen der Marktuntersuchung haben einige Kunden Bedenken geäußert, dass der geplante Zusammenschluss zur Schaffung von Nachfragemacht führen könnte, so dass das neue Unternehmen den Umstand, dass die Zahl der Kupferschrottabnehmer geringer geworden ist, auszunutzen versuchen könnte, um den Preis für Kupferschrott zu senken.

    37.

    Nach den Leitlinien der Kommission zur Bewertung horizontaler Zusammenschlüsse gemäß der Ratsverordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („Leitlinien zur Bewertung horizontaler Zusammenschlüsse“) kann die Schlussfolgerung, dass der Wettbewerb erheblich beeinträchtigt werden könnte, nicht allein auf der Grundlage der Feststellung einer größeren Nachfragemacht getroffen werden.

    38.

    Es erscheint sehr unwahrscheinlich, dass durch den geplanten Zusammenschluss in erheblichem Umfang Nachfragemacht geschaffen würde. Der Anteil des neuen Unternehmens an der Nachfrage nach Kupferschrott beliefe sich auf (10-15) %. Viele Konkurrenten werden Wettbewerbsdruck auf das neue Unternehmen ausüben, so dass es ihm nicht möglich sein wird, sich auf diesem Markt wettbewerbswidrig zu verhalten.

    39.

    Angesichts des Vorstehenden kann festgestellt werden, dass der geplante Zusammenschluss nicht zu unilateralen Effekten führen wird, infolge derer der wirksame Wettbewerb auf dem weltweiten Markt für Kupferschrott erheblich beeinträchtigt werden wird.

    Nicht koordinierte Effekte auf dem Markt für Gießwalzdraht

    40.

    Mit dem Zusammenschluss würde das neue Unternehmen zum größten Anbieter von Gießwalzdraht im EWR werden. Bisher wurden (80-90) % der Produktion an Dritte verkauft und der Rest von Gießwalzdrahtanbietern für ihre eigene Draht-, Kabel- und Profilproduktion verwendet. Auf dem Handelsmarkt für Gießwalzdraht hätten die beteiligten Unternehmen einen gemeinsamen Marktanteil von rund (30-40) %. In Bezug auf die Gesamtproduktion an Gießwalzdraht (einschließlich der intern verwendeten Produktion) würde der Marktanteil des neuen Unternehmens rund (20-30) % betragen.

    41.

    Die von einigen im Rahmen der Marktuntersuchung befragten Gießwalzdrahtabnehmern geäußerten Bedenken, dass der größere Marktanteil des aus dem Zusammenschluss hervorgegangenen Unternehmens zu höheren Preisen und einer geringeren Auswahl führen könnte, lassen sich ausräumen. Erstens muss das neue Unternehmen mit einer ganzen Reihe größerer Wettbewerber konkurrieren, die im gesamten EWR tätig sind. Zweitens beziehen die meisten Kunden Gießwalzdraht von zwei oder drei verschiedenen Anbietern und betrachten mehrere andere Anbieter als Alternative. Drittens haben die meisten Gießwalzdrahtanbieter freie Kapazitäten und wären bei einem Anstieg des Preises für Gießwalzdraht in der Lage, ihren Absatz auf dem Handelsmarkt bzw. ihre Gesamtproduktion zu erhöhen.

    42.

    Die Präsenz anderer starker Wettbewerber, die derzeit bei der Gießwalzdrahtproduktion im EWR vorhandene Überkapazität und die mögliche Ausweitung der derzeitigen Produktion einiger Wettbewerber werden auch weiterhin Wettbewerbsdruck ausüben und die Fähigkeit und den Anreiz des neuen Unternehmens, die Preise nach dem Zusammenschluss anzuheben, einschränken.

    Nicht koordinierte Effekte auf dem Markt für Kupferformate

    43.

    Der Verbrauch von Kupferformaten im EWR ist vor allem durch den hohen Anteil der internen Verwendung gekennzeichnet, denn die interne Verwendung von Kupferformaten ist nahezu fünf Mal so hoch wie der Verkauf auf dem Handelsmarkt.

    44.

    Auf dem Handelsmarkt sind die beteiligten Unternehmen der wichtigste Anbieter von Kupferformaten im EWR. Ihr gemeinsamer Marktanteil auf dem EWR-Handelsmarkt für Kupferformate beträgt rund (50-60) %. Bei den Kupferformaten ohne sauerstofffreie Kupferqualitäten würde der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen im EWR rund (50-60) % betragen. Die Montanwerke Brixlegg, die zu A-TEC gehören, sind mit einem Marktanteil von rund (20-30) % der wichtigste Konkurrent.

    45.

    Insgesamt hat die Marktuntersuchung ergeben, dass Produktion und Verwendung von Kupferformaten im EWR — sei es intern oder über den Handelsmarkt — durch dynamische Prozesse bestimmt werden, die der Kupferformateproduktion sowohl vor- als auch nachgelagert sind.

    46.

    Erstens beeinflusst der Kupferpreis die gesamte Wertschöpfungskette der Kupferindustrie, da auf ihn rund 95 % des Wertes (interne Verwendung) bzw. Kaufpreises (Handelsmarkt) von Kupferformaten entfallen. Der von den Kupferformateherstellern hinzugefügte Mehrwert („Verarbeitungsgebühr“) bildet weniger als 5 % des Wertes bzw. Kaufpreises eines Kupferformats.

    47.

    Zweitens wird die Wettbewerbsdynamik stark durch die unterschiedlich starke vertikale Integration der einzelnen Marktteilnehmer und/oder ihre Position in der Wertschöpfungskette bestimmt. Die Unternehmen, die auf dem Handelsmarkt für Kupferformate die größten Abnehmer der Anmelderin sind, begrenzen ihre Abhängigkeit von der Anmelderin dadurch, dass sie gleichzeitig in erheblichem Umfang selbst intern produzieren. Andere Unternehmen, die in erheblichem Umfang intern Kupferformate produzieren, verwenden ihre gesamte Kupferformateproduktion für die Herstellung von Kupferhalbzeugen.

    48.

    Die Kommission hat untersucht, in wieweit ein Anstieg der Preise auf dem EWR-Handelsmarkt für Kupferformate von Dauer sein könnte. Die Marktuntersuchung bestätigte, dass das Vorhandensein erheblicher freier Kapazitäten für die Herstellung von Formaten auch weiterhin Wettbewerbsdruck auf das neue Unternehmen ausüben und es davon abhalten wird, die Preise für Kupferformate anzuheben.

    49.

    Darüber hinaus besteht im Falle eines Preisanstiegs auf dem Handelsmarkt für Kupferformate die Möglichkeit, dass nicht integrierte Verwender von Kupferformaten sich vorgelagert integrieren und selbst Kupferformate herstellen.

    50.

    Ferner üben den Ergebnissen der Marktuntersuchung zufolge die nachgelagerten Märkte für Kupferhalbzeuge Wettbewerbsdruck auf den vorgelagerten Markt für Kupferformate aus. Dies ist erstens der Fall, weil es auf den nachgelagerten Märkten für Kupferhalbzeuge mehr Verkäufer (Akteure auf dem Handelsmarkt) gibt als auf dem vorgelagerten Markt für Formate, zweitens, weil die integrierten Verkäufer ebenso wie voraussichtlich auch das neue Unternehmen überschüssige Kapazitäten haben, drittens, weil die Verkäufer auf den nachgelagerten Märkten für Kupferhalbzeuge mit dem Wettbewerb durch Nichtkupfererzeugnisse konfrontiert sind, und viertens, weil sie im Bereich der Kupferhalbzeuge, die für Elektro- und Elektronikanwendungen eingesetzt werden, einem starken Wettbewerb durch Konkurrenten außerhalb Europas ausgesetzt sind.

    51.

    Angesichts der Eigenschaften des Marktes für Kupferformate, seiner Struktur, des durch die Überkapazität und des durch die nachgelagerten Märkte für Kupferhalbzeuge ausgeübten Wettbewerbsdrucks wird der Schluss gezogen, dass der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb auf dem Markt für Kupferformate im EWR nicht wesentlich zu beeinträchtigen droht.

    2.   Vertikale Effekte

    52.

    Es wurde gegenüber der Kommission geltend gemacht, dass das neue Unternehmen aufgrund seiner Stellung auf dem Handelsmarkt für Kupferformate die Möglichkeit und einen Anreiz hätte, auf den Märkten für Kupferhalbzeuge eine Abschottungsstrategie zu verfolgen. Die Bedenken bezogen sich auf eine mögliche Bevorzugung der Töchter des neuen Unternehmens (Schwermetall und Prymetall), die auf den nachgelagerten Märkten für Kupferhalbzeuge tätig sind.

    53.

    Wie in den Leitlinien zur Bewertung nichthorizontaler Zusammenschlüsse festgelegt, bedrohen nichthorizontale Zusammenschlüsse „einen wirksamen Wettbewerb nur, wenn die neue Einheit über erhebliche Marktmacht (die nicht unbedingt gleichbedeutend mit Beherrschung sein muss) in wenigstens einem der betroffenen Märkte verfügt“.

    54.

    Wie bereits aufgezeigt, wird das neue Unternehmen auf dem EWR-Handelsmarkt für Kupferformate auch weiterhin dem Wettbewerbsdruck durch Unternehmen, die intern Kupferformate herstellen, sowie dem Wettbewerbsdruck durch die Abnehmer von Kupferformaten, die sich möglicherweise im vorgelagerten Bereich integrieren, ausgesetzt sein. Daher wird das neue Unternehmen nicht die Möglichkeit haben, auf den nachgelagerten Märkten für Kupferhalbzeuge eine erfolgreiche Strategie der Abschottung bei den Vorstoffen durchzuführen.

    55.

    Selbst wenn das neue Unternehmen beschließen sollte, eine derartige Strategie umzusetzen und einige Abnehmer von Kupferformaten infolge dessen vorübergehend Schwierigkeiten hätten, die von ihnen als Input benötigten Kupferformate zu beschaffen, sind die Märkte für Kupferhalbzeuge, wie oben dargestellt, wettbewerbsfähig und erstrecken sich mindestens über den EWR. Hierdurch lassen sich die Bedenken hinsichtlich einer möglichen nachteiligen Auswirkung auf die Verbraucher ausräumen.

    56.

    Es besteht somit nicht die Gefahr, dass der wirksame Wettbewerb auf den Märkten für Kupferhalbzeuge durch den Zusammenschluss erheblich beeinträchtigt wird.

    3.   Koordinierte Effekte

    57.

    Des Weiteren hat die Kommission untersucht, ob die Tatsache, dass A-TEC, der Hauptkonkurrent der beteiligten Unternehmen auf dem EWR-Markt für Kupferformate, auch ein wichtiger Minderheitsaktionär von NA und Cumerio ist, zu koordinierten Effekten auf diesem Markt führen könnte. Das neue Unternehmen und die A-TEC-Tochter Brixlegg hätten zusammen einen Marktanteil von rund (70-80) % auf dem EWR-weiten Handelsmarkt für Kupferformate. Bei Nichtberücksichtigung der sauerstofffreien Kupferformate hätten das neue Unternehmen und Brixlegg zusammen einen Marktanteil von rund (70-80) %.

    58.

    Die Kommission hat derzeit keine Hinweise darauf, dass A-TEC und das neue Unternehmen die Absicht haben, ihr Marktverhalten auf dem Markt für Kupferformate zu koordinieren.

    59.

    Für eine nachhaltige Koordinierung müssten drei Bedingungen erfüllt sein, die im Airtours-Urteil dargelegt sind und in die Leitlinien der Kommission zur Bewertung horizontaler Zusammenschlüsse aufgenommen wurden.

    60.

    Erstens hindert nur die glaubwürdige Androhung sofortiger und wirksamer Vergeltungsmaßnahmen Unternehmen daran, von den Koordinierungsmodalitäten abzuweichen. Dies setzt im Allgemeinen voraus, dass die Märkte hinreichend transparent sind, damit die koordinierenden Unternehmen wirksam überwachen können, ob andere Unternehmen von den Modalitäten abweichen. Das Ergebnis der Marktuntersuchung ist in Bezug auf die Transparenz der Preisbedingungen auf diesem Markt nicht eindeutig. Sollten das neue Unternehmen und A-TEC versuchen, ihr Wettbewerbsverhalten zu koordinieren, kann in der Tat nicht völlig ausgeschlossen werden, dass A-TEC aufgrund seiner Position als Minderheitsaktionär Zugang zu Informationen über NA erhält, die es nicht erhalten würde, wenn es keine derartige Beteiligung gäbe.

    61.

    Zweitens ist die Koordinierung auf Dauer nur dann wirksam, wenn bei abweichendem Verhalten ernsthafte Konsequenzen drohen, die ausreichen, um die koordinierenden Unternehmen davon zu überzeugen, dass es in ihrem eigenen Interesse liegt, die Koordinierungsmodalitäten zu befolgen. Bei Feststellung von Abweichungen von einer möglichen Koordinierung seitens des neuen Unternehmens oder A-TECs erscheinen ihre Abschreckungsfähigkeit und -mittel angesichts ihrer unterschiedlichen Kapazitäten und Marktposition recht unterschiedlich. Die Tatsache, dass das neue Unternehmen über mehr freie Kapazitäten verfügen und einen Marktanteil haben wird, der fast dreimal so hoch ist wie der von A-TEC, wird wahrscheinlich dazu führen, dass das neue Unternehmen über eine größere Fähigkeit zur Vergeltung verfügen wird als A-TEC. Gleichzeitig könnte die Minderheitsbeteiligung A-TEC in die Lage versetzen, seine Beteiligung für eine Vergeltung auszunutzen, indem es entweder Informationen, die es als einfacher Wettbewerber nicht hätte, verwendet oder indem es sich der Geschäftspolitik des neuen Unternehmens als wichtiger Aktionär widersetzt. Angesichts des Vorstehenden kann nicht ausgeschlossen werden, dass A-TEC und das neue Unternehmen davon ausgehen, dass der jeweils andere in der Lage ist, auf Abweichungen von einer möglichen Absprache zu reagieren.

    62.

    Drittens kann eine Koordinierung nur dann erfolgreich sein, wenn das von der Abstimmung erwartete Ergebnis durch das Vorgehen nicht koordinierender Unternehmen, von potenziellen Wettbewerbern oder von Kunden nicht gefährdet wird. Wenn die Koordinierung auf den Abbau der Gesamtkapazitäten für Kupferformate auf dem Markt abzielt, würde dies die Verbraucher nur dann schädigen, wenn die nicht koordinierenden Unternehmen nicht in der Lage wären oder keinen Anreiz hätten, im Gegenzug ihre eigenen Kapazitäten so zu erweitern, dass ein Nettokapazitätsabbau vermieden oder dass zumindest der koordinierte Kapazitätsabbau unwirtschaftlich gemacht wird.

    63.

    Selbst wenn es dem neuen Unternehmen zusammen mit A-TEC gelingen würde, eine Koordinierungsstrategie durchzuführen, die nicht in vollem Umfang durch die Wettbewerber untergraben würde, würden die Wettbewerbsbedingungen auf den nachgelagerten Märkten für Kupfererzeugnisse schließlich verhindern, dass sich diese Versuche wettbewerbswidrig auswirken, indem sie für die Verbraucher zu einer Steigerung der Preise für Kupfererzeugnisse führen.

    64.

    Daher kann der Schluss gezogen werden, dass der geplante Zusammenschluss nicht zu koordinierten Effekten führen wird, infolge derer der wirksame Wettbewerb auf dem EWR-weiten Markt für Kupferformate wesentlich beeinträchtigt würde.

    III.   SCHLUSSFOLGERUNG

    65.

    Aus den vorgenannten Gründen wird in der Entscheidung festgestellt, dass der Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch den angemeldeten Zusammenschluss nicht erheblich behindert wird.

    66.

    Folglich ist der Zusammenschluss nach Artikel 2 Absatz 2 und nach Artikel 8 Absatz 1 der Fusionskontrollverordnung sowie nach Artikel 57 des EWR-Abkommens mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen für vereinbar zu erklären.


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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