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Document 52008PC0869

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

/* KOM/2008/0869 endg. - CNS 2008/0252 */

52008PC0869

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten /* KOM/2008/0869 endg. - CNS 2008/0252 */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 28.1.2009

KOM(2008) 869 endgültig

2008/0252 (CNS)

Vorschlag für eine

ENTSCHEIDUNG DES RATES

über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

Die erneuerte Lissabon-Strategie, die 2005 auf den Weg gebracht wurde, basiert auf einem drei Jahre umfassenden Governance-Zyklus in Verbindung mit einem Paket integrierter Leitlinien, die die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension abdecken.

Auf der Grundlage der integrierten Leitlinien, die im Jahr 2008 als Teil des zweiten Dreijahreszyklus der erneuerten Lissabon-Strategie angenommen wurden[1] und bis 2010 gültig sind, entwickeln die Mitgliedstaaten ihre nationalen Reformprogramme, in denen sie ihre Strategien für Wachstum und Beschäftigung aufzeigen. Wie die Kommission die Umsetzung der in den nationalen Reformprogrammen beschriebenen Strategien zur Bewältigung der beschäftigungspolitischen Herausforderungen bewertet, ist im Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts und im Vorschlag für länderspezifische Empfehlungen dargelegt, den die Kommission gemäß Artikel 128 Absatz 1 EG-Vertrag annimmt.

Aus der Bewertung geht hervor, dass in den Mitgliedstaaten Strukturreformen durchgeführt werden, was 2007 in der EU zu einem Rückgang der Arbeitslosigkeit und einem Beschäftigungsanstieg beigetragen hat. Die Wirtschaftsaussichten haben sich jedoch im zweiten Halbjahr 2008 infolge der Finanz-, Banken- und Kreditkrise dramatisch verändert. Prognosen zufolge sind 2009 in der EU ein geringeres oder sogar negatives Beschäftigungswachstum und ein Anstieg der Arbeitslosigkeit zu erwarten.

Die beschäftigungspolitischen Leitlinien bilden einen Rahmen, der strategiepolitische Orientierung bietet und übergeordnete Ziele für die Mitgliedstaaten und die EU vorgibt. Innerhalb dieser Leitlinien können die Mitgliedstaaten den Schwerpunkt auf ihre spezifischen Bedürfnisse legen, die sich von Land zu Land unterscheiden und mit dem Konjunkturzyklus ändern können. Die in den Leitlinien genannten mittelfristigen Prioritäten behalten somit ihre Gültigkeit:

- mehr Menschen in Beschäftigung bringen und halten, das Arbeitskräfteangebot vergrößern und die Sozialschutzsysteme modernisieren;

- die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern;

- durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung die Investitionen in das Humankapital steigern.

Im Einklang mit dem Europäischen Konjunkturprogramm[2] müssen aufgrund der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise unverzüglich Maßnahmen ergriffen, zugleich jedoch die Strukturreformagenda fortgesetzt und die mittel- und langfristigen Ziele aufrechterhalten werden. Dabei sind zwei Prioritäten hervorzuheben, die sofortige Maßnahmen erfordern: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch Flexicurity, auch für die Schwächsten auf dem Beschäftigungsmarkt, sowie Verbesserung der Qualifikationsniveaus und deren Abgleich mit den Anforderungen des Arbeitsmarkts. Die strategischen Konzepte hierfür finden sich in den aktuellen beschäftigungspolitischen Leitlinien.

- Bei Flexicurity handelt es sich um einen integrierten Ansatz, der die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen erhöhen und zudem gewährleisten soll, dass die EU aus der Globalisierung Nutzen ziehen kann. Einige Aspekte der Flexicurity sind kurzfristig gesehen sogar noch wichtiger: Ausbau der Aktivierungsprogramme insbesondere für die Geringqualifizierten; verbesserte Beschäftigungsbeihilfen und Kurzschulungen für gefährdete Gruppen und Gruppen mit dem größten Langzeitarbeitslosigkeitsrisiko; Angebot von (Um-)Schulungsmaßnahmen und Vermittlung neuer Qualifikationen für die Arbeit in von der Krise weniger betroffenen Sektoren; ausreichender Sozialschutz, der Einkommenssicherheit und Arbeitsanreize bietet und die Wahrung der Kaufkraft gewährleistet; harmonisierte Arbeitsverträge, die die Segmentierung des Arbeitsmarkts verringern und zugleich der Versuchung, „flexible“ Verträge zu entwerfen, vorbeugen. Gleichzeitig kommt in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation dem sozialen Dialog – notwendiger Bestandteil jeder erfolgreichen Flexicurity-Politik – ebenfalls eine entscheidende Rolle zu.

- Massive Anstrengungen zur Verbesserung der Qualifikationen auf allen Ebenen werden unerlässlich sein, um den demographischen und technologischen Wandel zu bewältigen und vom Übergang in eine kohlenstoffarme Wirtschaft zu profitieren, aber auch, um die EU in Krisenzeiten wieder in den Aufschwung zu führen. Auf kürzere Sicht ist auch ein besserer Abgleich der Qualifikationen der Arbeitskräfte mit den verfügbaren Arbeitsplätzen von zentraler Bedeutung, da sich die Beschäftigungsaussichten verschlechtern. Arbeitslose müssen, ebenso wie gefährdete Gruppen, mit den Qualifikationen und Kompetenzen ausgestattet werden, nach denen auf dem heutigen Arbeitsmarkt eine Nachfrage besteht. In diesem Zusammenhang ist die Antizipation künftiger Qualifikationsanforderungen entscheidend, nicht zuletzt als Vorbereitung auf den Konjunkturaufschwung. Den öffentlichen Arbeitsverwaltungen, den Sozialpartnern und den Universitäten kommt sowohl bei der Antizipation von Qualifikationsanforderungen als auch bei der Verbesserung des Abgleichs und bei Maßnahmen, mit denen gewährleistet wird, dass die einzelnen Personen über die richtigen Qualifikationen verfügen, eine wichtige Rolle zu. Die Initiative „Neue Kompetenzen für neue Arbeitsplätze“[3] wird hierzu einen Beitrag leisten.

- In diesem Kontext muss die Verknüpfung zwischen den beschäftigungspolitischen Leitlinien und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) weiter gestärkt werden. Der ESF kann Finanzmittel für Sofortmaßnahmen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf Flexicurity und Qualifikationen bereitstellen, mit denen sie der Wirtschaftskrise begegnen wollen; dies schließt eine gezielte Unterstützung der besonders gefährdeten Gruppen mit ein. Des Weiteren wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung den Mitgliedstaaten dabei helfen, entlassene Arbeitskräfte zu unterstützen und Fachkräfte, die bei einer Erholung der Wirtschaft gebraucht werden, in Beschäftigung zu halten.

Die in den derzeitigen beschäftigungspolitischen Leitlinien festgelegten Gesamtziele und übergeordneten Prioritäten bleiben angesichts der aktuellen Krise weiterhin gültig, und die politischen Strategien und die Reformagenda behalten ihre Relevanz. Gemäß Artikel 128 Absatz 2 EG-Vertrag muss die Gültigkeit dieser Leitlinien für 2009 durch einen Beschluss des Rates nach Anhörung des Europäischen Parlaments, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Beschäftigungsausschusses bestätigt werden.

2008/0252 (CNS)

Vorschlag für eine

ENTSCHEIDUNG DES RATES

über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 2,

auf Vorschlag der Kommission[4],

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments[5],

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses[6],

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen[7],

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

1. Bei der Erneuerung der Lissabon-Strategie im Jahr 2005 wurde der Schwerpunkt auf Wachstum und Beschäftigung gelegt. Die beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Beschäftigungsstrategie und die Grundzüge der Wirtschaftspolitik wurden als Paket angenommen, wobei die Europäische Beschäftigungsstrategie maßgebend für die Umsetzung der beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitischen Ziele der Lissabon-Strategie ist.

2. Die Bewertung der nationalen Reformprogramme der Mitgliedstaaten im Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts zeigt, dass die Mitgliedstaaten weiterhin jede Anstrengung unternehmen sollten, um die folgenden prioritären Bereiche voranzubringen: mehr Menschen in Beschäftigung bringen und halten; das Arbeitskräfteangebot vergrößern und die Sozialschutzsysteme modernisieren; die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern; durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung die Investitionen in das Humankapital steigern.

3. Angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise sollten die Leitlinien auch als Instrument zur Bewältigung der unmittelbaren Herausforderungen, nämlich wachsender Arbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung, genutzt werden. Die mittelfristige Politik umfasst integrierte Flexicurity-Strategien, die den Übergang zur Arbeit durch Angleichung von Arbeitsangebot und -nachfrage und die Verbesserung der Qualifikationen erleichtern sollen.

4. Ausgehend von der Überprüfung der nationalen Reformprogramme durch die Kommission sollte der Schwerpunkt auf der konkreten, zeitnahen Umsetzung liegen, wobei die vereinbarten quantitativen Zielvorgaben und Benchmarks sowie die Beteiligung der Sozialpartner besonders zu berücksichtigen sind.

5. Die im Jahr 2008 angenommenen beschäftigungspolitischen Leitlinien sind drei Jahre gültig; etwaige Aktualisierungen während dieses Zeitraums bis Ende 2010 sollten auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben.

6. Die Mitgliedstaaten sollten bei der Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien die Möglichkeit einer Inanspruchnahme des Europäischen Sozialfonds prüfen.

7. Da es sich bei den Leitlinien um ein Gesamtpaket handelt, sollten die Mitgliedstaaten den in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik enthaltenen Leitlinien ebenfalls in vollem Umfang nachkommen –

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, wie sie im Anhang der Entscheidung des Rates vom 15. Juli 2008 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[8] dargelegt sind, behalten für 2009 ihre Gültigkeit und werden von den Mitgliedstaaten bei ihren beschäftigungspolitischen Maßnahmen berücksichtigt .

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Rates

Der Präsident [pic][pic][pic]

[1] Entscheidung 2008/618/EG des Rates vom 15. Juli 2008 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 198 vom 26.7.2008, S. 47).

[2] KOM(2008) 800.

[3] KOM(2008) XXX.

[4] ABl. C … vom …, S. ...

[5] ABl. C … vom …, S. ...

[6] ABl. C … vom …, S. ...

[7] ABl. C … vom …, S. ...

[8] Entscheidung 2008/618/EG des Rates vom 15. Juli 2008 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 198 vom 26.7.2008, S. 47).

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