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Document 52008IP0363

Strategiepapier der Kommission zur Erweiterung Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2008 zu dem Strategiepapier der Kommission zur Erweiterung 2007 (2007/2271(INI))

ABl. C 294E vom 3.12.2009, p. 60–64 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

3.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 294/60


Donnerstag, 10. Juli 2008
Strategiepapier der Kommission zur Erweiterung

P6_TA(2008)0363

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2008 zu dem Strategiepapier der Kommissionzur Erweiterung 2007 (2007/2271(INI))

2009/C 294 E/14

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2007 -2008“ (KOM(2007)0663),

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 16. März 2006 zu dem Strategiepapier 2005 der Kommission zur Erweiterung (1) und vom 13. Dezember 2006 zur Erweiterungsstrategie und den wichtigsten Herausforderungen für den Zeitraum 2006-2007 (2),

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Ländern des westlichen Balkans, zur Türkei und zu den europäischen Partnern der Europäischen Nachbarschaftspolitik,

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0266/2008),

A.

in der Erwägung, dass die Erweiterungsstrategie der Union sowohl eine externe als auch eine interne Dimension besitzt,

B.

in der Erwägung, dass die externe Dimension dieser Strategie die Förderung von Reformen im Einklang mit europäischen Standards, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte, des Friedens, der Stabilität und des Wohlstands umfasst,

C.

in der Erwägung, dass die interne Dimension der Erweiterungsstrategie unmittelbare Auswirkungen auf die Fähigkeit der Union hat, ihre politischen Ziele zu verfolgen und zu einer immer engeren Union zu gelangen, wie dies in den Verträgen vereinbart wurde,

D.

in der Erwägung, dass eine Europäische Union vonnöten ist, die politisch geeint und in der Lage ist, eine anspruchsvolle Politik der Solidarität und Stabilität zu entwickeln,

E.

in der Erwägung, dass „jeder europäische Staat […] beantragen [kann], Mitglied der Gemeinschaft zu werden“, wie dies im Vertrag von Rom vorgesehen ist,

F.

in der Erwägung, dass frühere Erweiterungsrunden zweifellos einen Erfolg sowohl für die Europäische Union als auch für die ihr beigetretenen Mitgliedstaaten bedeuteten, und überall in Europa zu Stabilität, Entwicklung und Wohlstand beigetragen haben, so dass es wesentlich darauf ankommt, die nötigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch künftige Erweiterungen zu einem Erfolg werden,

G.

in der Erwägung, dass die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen eine wichtige und erfolgreiche Rolle für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den westlichen Balkanländern im Hinblick auf ihre europäische Integration spielen und die regionale Zusammenarbeit fördern,

H.

in der Erwägung, dass der Europäische Rat von Thessaloniki 2003 sowie der Europäische Rat von Brüssel 2006 bestätigt haben, dass die Zusagen, die von der EU gegenüber den südosteuropäischen Ländern und den westlichen Balkanländern abgegeben wurden, auch eingehalten werden,

I.

in der Erwägung, dass der erneuerte Konsens, der vom Europäischen Rat im Dezember 2006 angenommen wurde, auf den Grundsätzen Konsolidierung der Verpflichtungen, Einhaltung strenger und fairer Bedingungen sowie bessere Kommunikation mit den Bürgern beruht,

J.

in der Erwägung, dass die Erweiterungsstrategie weit mehr darstellt als eine Verhandlungsmethodik, zumal sie die grundlegende Überzeugung widerspiegelt, dass die Europäische Union eine Wertegemeinschaft ist, und in der Erwägung, dass sie in engem Zusammenhang mit der Debatte über die Ziele und die Effizienz der Union, ihre Zukunft sowie ihre Rolle in der Nachbarschaft und in der Welt steht,

K.

in der Erwägung, dass die in der Mitteilung der Kommission festgehaltenen Methoden und Kriterien für die Weiterführung der Beitrittsverhandlungen volle Unterstützung verdienen und rigoros umgesetzt werden sollten und dass politische Erwägungen nicht über die strenge Einhaltung dieser Kriterien gestellt werden sollten,

L.

in der Erwägung, dass die Erweiterungsstrategie der Union Teil eines breit gefächerten politischen Instrumentariums sein sollte, das dazu angetan ist, die Demokratie zu festigen, für Stabilität und soziale Entwicklung in der Nachbarschaft der Union zu sorgen sowie die Rolle der Union in der Welt zu verbessern,

M.

in der Erwägung, dass diese Politiken die unterschiedlichen Situationen abdecken sollten, die in den Nachbarländern der Union bestehen, insbesondere in jenen Ländern, die Kandidatenstatus besitzen und mit denen die Verhandlungen bereits eröffnet wurden, jenen, die Kandidatenstatus besitzen und mit denen die Verhandlungen noch nicht eröffnet wurden, jenen, die eine Aussicht auf Mitgliedschaft haben, jenen, deren Ziel in der europäischen Integration besteht, und jenen, denen es allein um enge nachbarschaftliche Beziehungen zur Union geht,

N.

in der Erwägung, dass diese Politiken unabhängig sein sollten und die Möglichkeit unberührt lassen sollten, dass ein bestimmtes Land von einem Modell der Beziehung zur EU auf ein anderes überwechselt, wenn die nötigen internen und externen Voraussetzungen erfüllt sind,

O.

in der Erwägung, dass es sich bei den östlichen Partnern der Europäischen Nachbarschaftspolitik eindeutig um europäische Länder handelt und einige von ihnen das Ziel einer europäischen Perspektive geäußert haben,

P.

in der Erwägung, dass, wie in der genannten Entschließung vom 13. Dezember 2006 festgehalten, Länder mit einer europäischen Perspektive von einer engen bilateralen oder multilateralen Beziehung zur Europäischen Union profitieren sollten, die ihren besonderen Bedürfnissen und Interessen entspricht; in der Erwägung, dass diese Option, die ein breites Spektrum von praktischen Möglichkeiten beinhaltet, den Partnerländern eine stabile, langfristige Aussicht auf institutionalisierte Beziehungen zur Europäischen Union gewährleisten und den nötigen Anreiz dafür liefern würde, um in den betroffenen Ländern Stabilität, Frieden, die Achtung der Grundrechte sowie demokratische und wirtschaftliche Reformen zu fördern,

Q.

in der Erwägung, dass es im Einklang mit derselben Entschließung jedem Land mit einer anerkannten Aussicht auf Mitgliedschaft freistünde, zu entscheiden, ob es von ähnlichen multilateralen Vereinbarungen als Zwischenschritt zu einer Vollmitgliedschaft profitieren möchte,

R.

in der Erwägung, dass die Erweiterungsstrategie der Europäischen Union gegenüber den derzeitigen sowie allen zukünftigen EU-Bürgern wirksam erläutert und vermittelt werden muss, um sicherzustellen, dass die betreffenden Politiken auch vollständig bekannt sind, so dass die Verpflichtungen der Union gegenüber ihren Nachbarn von der Öffentlichkeit stärker mitgetragen werden und damit die Glaubwürdigkeit und die Geschlossenheit der Union als Partner garantiert wird, wobei jedoch legitimen Anliegen Rechnung getragen werden soll,

1.

pflichtet der Kommission darin bei, dass die letzten Erweiterungsrunden einen großen Erfolg bedeuteten und sowohl den alten als auch den neuen Mitgliedstaaten zum Vorteil gereichten, indem sie das wirtschaftliche Wachstum und den sozialen Fortschritt gefördert und dem europäischen Kontinent Frieden, Stabilität, Freiheit und Wohlstand gebracht haben; ist der Ansicht, dass aus den früheren Erweiterungsrunden Lehren gezogen werden können und dass weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der Qualität des Erweiterungsprozesses auf der Grundlage der bisherigen positiven Erfahrungen aufbauen müssen;

2.

bekräftigt sein entschlossenes Engagement für alle Bewerberländer und für jene Länder, denen eine Mitgliedschaft klar in Aussicht gestellt wurde, wobei vorausgesetzt wird, dass alle 1993 in Kopenhagen festgelegten Kriterien vollständig und rigoros erfüllt werden müssen, dass die Union Anstrengungen unternehmen muss, um ihre Integrationsfähigkeit zu verbessern und dass diese Fähigkeit umfassend berücksichtigt werden sollte;

3.

erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass für die Länder des ehemaligen Jugoslawien eine uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien ebenfalls unabdingbar ist;

4.

vertritt die Auffassung, dass die Erweiterungsstrategie der Union im Einklang mit den Bestimmungen des EU-Vertrags stehen sowie die von der Union bereits eingegangenen Verpflichtungen widerspiegeln sollte, und dass sie ferner ein Gleichgewicht darstellen sollte zwischen den geostrategischen Interessen der Union, den Folgen der politischen Entwicklungen außerhalb ihrer Grenzen und der Integrationsfähigkeit der Union, die auch ihre Fähigkeit mit einschließt, zukünftige interne und externe Herausforderungen zu bewältigen und ihr Vorhaben der politischen Integration zu verwirklichen;

5.

weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass jene internen Reformen unternommen werden müssen, die unter anderem zur Stärkung der Effizienz und des sozialen Zusammenhalts sowie zur Verbesserung der demokratischen Verantwortlichkeit nötig sind;

6.

erinnert daran, dass die Integrationsfähigkeit von der Fähigkeit der Union zu einem bestimmten Zeitpunkt abhängt, ihre politischen Ziele festzulegen und so auch zu erreichen, insbesondere das Bestreben, in ihren Mitgliedstaaten wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt und ein hohes Beschäftigungsniveau zu fördern, ihre Identität und ihre Fähigkeit, auf der internationalen Bühne zu agieren, zu behaupten, die Rechte und Interessen sowohl der Mitgliedstaaten als auch der Bürger zu fördern, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu entwickeln, den gemeinschaftlichen Besitzstand vollständig zu wahren und weiter auszubauen und die Grundrechte und -freiheiten hochzuhalten, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind;

7.

vertritt die Auffassung, dass der Begriff Integrationsfähigkeit vier Faktoren umfasst:

i)

die Beitrittsländer sollten die Fähigkeit der Union, die zur Erfüllung ihrer politischen Ziele nötige Dynamik zu bewahren, unterstützen und nicht behindern;

ii)

der institutionelle Rahmen der Union sollte dazu angetan sein, eine effiziente und effektive Verwaltung zu ermöglichen;

iii)

die finanziellen Mittel der Union sollten ausreichend sein, um den Herausforderungen des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und der gemeinsamen Politikbereiche der Union gerecht zu werden;

iv)

es sollte eine umfassende Kommunikationsstrategie vorhanden sein, um die Öffentlichkeit über die Folgen der Erweiterung zu informieren;

8.

betont, dass zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit und der Wirksamkeit der Erweiterungsstrategie die Kriterien von Kopenhagen auch von den Mitgliedstaaten vollständig berücksichtigt und eingehalten werden müssen, um zu vermeiden, dass von den Bewerberländern höhere Standards verlangt werden, als sie in einigen Teilen der Union gelten;

9.

erinnert ferner daran, dass die wirtschaftliche Struktur und die Interessen jedes neuen Mitgliedstaates Auswirkungen auf die Ausrichtung der Politiken und des Haushalts der Union haben könnten, und dass die erforderliche Anpassung dieser Politiken das Wesen der Union selbst beeinflussen könnten; weist erneut darauf hin, dass eine durch Zusammenhalt geprägte Gemeinschaft von Nationen und Bürgern auf einer kohärenten Politik und auf solidarischen Interessen beruhen muss;

10.

vertritt die Ansicht, dass bei der Halbzeit-Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 und der Ausarbeitung der darauf folgenden Finanzrahmen die Auswirkungen auf den Haushalt sowie die weiter reichenden wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen möglicher zukünftiger Erweiterungen angemessen berücksichtigt werden müssen;

11.

ist auch der Überzeugung, dass jeder beitretende Staat versuchen sollte, seine wichtigsten internen Probleme zu lösen, insbesondere jene, die sein territoriales und sein verfassungsmäßiges Gefüge betreffen, bevor er der Union beitreten kann; vertritt die Ansicht, dass die Europäische Union im Vorfeld und während der Verhandlungen mit einem solchen Staat diesen bei der Klärung dieser Fragen unterstützen sollte;

12.

unterstützt, dass Konsolidierung, Konditionalität und Kommunikation als die leitenden Grundsätze der Erweiterungsstrategie der Europäischen Union betont werden;

13.

vertritt die Ansicht, dass auf jede Erweiterung eine entsprechende Konsolidierung und politische Konzentration folgen muss, also eine ernsthafte Neubewertung der Politiken und der Mittel der Union, um den Erwartungen der Bürger der Europäischen Union zu entsprechen und die Durchführbarkeit der Union als politisches Vorhaben zu gewährleisten;

14.

befürchtet, dass eine Erweiterung ohne entsprechende Konsolidierung und Vorbereitung den inneren Zusammenhalt der Union negativ beeinflussen und ernsthafte Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit der Union haben könnte, da sie ihre Institutionen schwächen, die Mitgliedstaaten anfälliger für Druck von außen machen und die Glaubwürdigkeit der Union als globaler Akteur untergraben würde;

15.

ist ferner der Meinung, dass der Erfolg des Erweiterungsprozesses (und folglich der Erfolg des politischen Integrationsprozesses) nur gewährleistet ist, wenn die Öffentlichkeit die EU-Mitgliedschaft jedes Kandidatenlandes eindeutig und dauerhaft unterstützt; vertritt daher die Ansicht, dass zukünftige Erweiterungen von einer ausgewogenen und von allen EU-Institutionen sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten ebenso wie den Vertretern der Zivilgesellschaft mitgetragenen Kommunikationspolitik begleitet werden sollten, die darauf abzielt, den Unionsbürgern die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Vorteile der Erweiterung näher zu bringen; weist die Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten deshalb darauf hin, dass es in ihrer Verantwortung liegt, die Öffentlichkeit angemessen über die Erfolge früherer Erweiterungen, den Status quo der laufenden Verhandlungen sowie Fragen im Zusammenhang mit dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu informieren;

16.

ist der Auffassung, dass Länder mit einer europäischen Perspektive alle Anstrengungen unternehmen sollten, um ihrer Öffentlichkeit die Aufnahme in die Union zu erläutern, sie daran zu beteiligen und darauf vorzubereiten und auch die Zivilgesellschaft von Anfang an in diesen Prozess einzubeziehen;

17.

ist auch davon überzeugt, dass die Erweiterungsstrategie mit differenzierteren außenpolitischen Vertragsmodellen einhergehen sollte und dass diese Vertragsmodelle als wechselseitig durchlässige konzentrische Kreise konzipiert werden könnten, wobei Länder unter strengen, aber eindeutig formulierten internen und externen Bedingungen Gelegenheit hätten, von einem Status in einen anderen überzuwechseln, falls sie dies wünschen und auch die mit dem entsprechenden spezifischen Vertragsmodell verbundenen Kriterien erfüllen;

18.

bekräftigt, dass die Teilnahme an der europäischen Nachbarschaftspolitik weder grundsätzlich noch praktisch einen Ersatz für eine Mitgliedschaft noch eine Stufe darstellt, die zwangsläufig zur Mitgliedschaft führt; vertritt die Auffassung, dass die konzeptionelle, rechtliche und politische Diskrepanz zwischen der Erweiterungsstrategie der Union und ihrer Nachbarschaftspolitik überwunden werden muss, um den Erwartungen ihrer östlichen Nachbarn gerecht zu werden; ist davon überzeugt, dass die verstärkte Nachbarschaftspolitik der Kommission hierzu nicht ausreicht, obwohl sie immerhin einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, und dass ein substanziellerer qualitativer Wandel vonnöten ist;

19.

regt daher an, dass in Bezug auf jene östlichen Nachbarländer, die angesichts ihrer politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lage und der derzeitigen Aufnahmefähigkeit der Union vorläufig keine Aussicht auf eine Mitgliedschaft haben, gleichzeitig jedoch gewisse demokratische und wirtschaftliche Bedingungen erfüllen, von der Union ein Raum geschaffen wird, der auf gemeinsamen Politiken, insbesondere in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte, Zusammenarbeit im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, Wirtschaft und Finanzen, Handel, Energie, Verkehr, Umwelt, Justiz, Sicherheit, Migration, visumfreier Verkehr und Bildung aufbaut; vertritt die Auffassung, dass mit diesen gemeinsamen Politiken das globale Ziel der Hilfe für die östlichen Nachbarländer verfolgt werden sollte, um eine schrittweise Annäherung an die EU-Standards zu erreichen und so den Weg zu ihrer immer umfassenderen Integration in das europäische Haus zu ebnen; ist auch der Überzeugung, dass diese gemeinsamen Politiken gemeinsam mit den betroffenen Ländern auf der Grundlage besonderer Beschlussfassungsmechanismen formuliert und mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet sein sollten; begrüßt den polnisch-schwedischen Vorschlag für eine Ostpartnerschaft, der auf der Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 26./27. Mai 2008 vorgelegt wurde, unter der Voraussetzung, dass die in diesem Vorschlag enthaltene Initiative im Rahmen der Europäischen Union verfolgt wird;

20.

begrüßt die Wiederaufnahme der Initiative „Barcelona-Prozess: Eine Union für das Mittelmeer“ innerhalb des Rahmens der Europäischen Union als einen Schritt vorwärts in den Beziehungen zu den südlichen Nachbarn der Union; ist der Ansicht, dass angesichts dieser neuen Entwicklung besondere multilaterale Vertragsbeziehungen auch mit unseren östlichen Nachbarn stärker zu befürworten sind, die im Vergleich zu ihren südlichen Partnern eindeutig europäische Bestrebungen verfolgen und entsprechende Aussichten haben; weist erneut darauf hin, dass sich diese Beziehungen zunächst in der Schaffung einer Freihandelszone konkretisieren sollten, und danach etwa in Form eines Europäischen Wirtschaftsraums Plus, eines Europäischen Commonwealth oder besonderer Mechanismen für regionale Zusammenarbeit zu vertiefen wären;

21.

weist im Zusammenhang mit den oben genannten besonderen Mechanismen für regionale Zusammenarbeit erneut darauf hin, wie wichtig die Ausarbeitung einer differenzierteren und umfassenderen Strategie der Europäischen Union für die Schwarzmeerregion ist, die über die derzeitige Synergieinitiative hinausgeht und die Schaffung einer Vereinbarung über eine Kooperation im Schwarzmeerraum vorsieht, die die Europäischen Union, die Türkei und alle Anrainerstaaten des Schwarzen Meeres als gleichberechtigte Partner umfassen sollte, wobei die volle Einbeziehung von Russland angestrebt wird, und die in einer späteren Phase zu einer Union für das Schwarze Meer ausgebaut werden könnte; ist der Ansicht, dass ein solcher multilateraler Rahmen den beteiligten Ländern nicht nur die Möglichkeit bieten würde, ihre Zusammenarbeit mit der Europäischen Union in einer Vielfalt politischer Bereiche zu intensivieren, sondern es auch der Europäischen Union ermöglichen würde, eine aktivere Rolle dabei zu spielen, für die Konflikte der Region friedliche Lösungen zu finden und so positiv zur Sicherheit in der Region beizutragen;

22.

ist gleichzeitig davon überzeugt, dass Länder mit einer anerkannten Beitrittsperspektive, denen jedoch noch einiges zu tun bleibt, bevor sie die zur Erlangung des Kandidatenstatus notwendigen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen erfüllen, sich auf völlig freiwilliger Basis an Regelungen wie den genannten bilateralen oder multilateralen Verträgen wirksam beteiligen könnten; erinnert daran, dass durch einen solchen Zwischenschritt sämtliche Instrumente, über die die Union verfügt, genutzt werden könnten, um die betroffenen Länder auf dem Weg zur Vollmitgliedschaft zu unterstützen;

23.

begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission „Westlicher Balkan: Stärkung der europäischen Perspektive“ vom 5. März 2008 (KOM(2008)0127), in der eine Reihe von Maßnahmen aufgeführt sind, um die Länder der Region in ihren Bemühungen um eine Integration in die Europäische Union zu unterstützen und die Beziehungen der Union zu diesen Ländern zu vertiefen, etwa in den Bereichen Handel, Energie, Bildung und /oder Forschung; äußert seine Genugtuung über die Unterzeichnung der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der Republik Serbien am 7. November 2007 sowie mit Bosnien und Herzegowina am 16. Juni 2008, die es als weiteren Schritt zur Festigung der Beziehungen zwischen dieser Region und der Europäischen Union erachtet; fordert in diesem Zusammenhang eine Beschleunigung der Verhandlungen mit den Ländern des westlichen Balkans zur Liberalisierung der Visa-Regelung, um ihre Beteiligung an Programmen der Gemeinschaft zu ermöglichen;

24.

fordert die Kommission mit Nachdruck auf, konkrete Vorschläge für eine differenzierter gestaltete Außenpolitik gegenüber unseren Nachbarländern vorzulegen, die im Einklang mit den in dieser Entschließung formulierten Grundzügen steht, sowie ihre eigene Verwaltungsstruktur dahingehend zu überdenken, dass zwischen den Aktivitäten der Generaldirektion Erweiterung und jenen der Generaldirektion Außenbeziehungen zumindest eine Verbindung hergestellt wird;

25.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 402.

(2)  ABl. C 317 E vom 23.12.2006, S. 480.


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