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Document 52008IP0221

    Frauen und Wissenschaft Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2008 zum Thema Frauen und Wissenschaft (2007/2206(INI))

    ABl. C 279E vom 19.11.2009, p. 40–44 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.11.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 279/40


    Frauen und Wissenschaft

    P6_TA(2008)0221

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2008 zum Thema „Frauen und Wissenschaft“ (2007/2206(INI))

    (2009/C 279 E/08)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 20. Mai 1999 zum Thema Frauen und Wissenschaft (1),

    unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 26. Juni 2001 zu Wissenschaft und Gesellschaft und zu Frauen in der Wissenschaft (2),

    unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 27. November 2003 über den gleichberechtigten Zugang von Frauen und Männern zur Wissensgesellschaft und deren gleichberechtigte Teilhabe an der Wissensgesellschaft mit Blick auf Wachstum und Innovation (3),

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. April 2005 zur Stärkung der Humanressourcen in Wissenschaft und Technologie im Europäischen Forschungsraum,

    unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) (4) (RP7),

    unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (5),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Aktionsplan — Wissenschaft und Gesellschaft“ vom 4.Dezember 2001 (KOM(2001)0714),

    unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Women and Science: Excellence and Innovation — Gender Equality in Science“ (SEK(2005)0370),

    unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission mit dem Titel „Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven“ (KOM(2007)0161) und das das diesem Grünbuch beigefügte Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SEK(2007)0412),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Februar 2000 zu der Mitteilung der Kommission „Frauen und Wissenschaft — Mobilisierung der Frauen im Interesse der europäischen Forschung“ (6),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2004 zur Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben (7),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. März 2006 mit dem Titel „Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010“ (KOM(2006)0092) und seine diesbezügliche Entschließung vom 13. März 2007 (8),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Juni 2007 zu einem Regelungsrahmen für Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familienleben und Studienzeiten für junge Frauen in der Europäischen Union (9),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2007 zu der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union — 2007 (10),

    gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6-0165/2008),

    A.

    in der Erwägung, dass die Forschung für die wirtschaftliche Entwicklung der Europäischen Union überaus wichtig ist und Europa unter anderem 700 000 zusätzliche Forscher benötigt, um die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung zu verwirklichen,

    B.

    in der Erwägung, dass Forscherinnen in der Europäischen Union eine Minderheit darstellen und im Durchschnitt nur 35 % der Forscher ausmachen, die im Staatssektor und im Hochschulsektor tätig sind, sowie im Durchschnitt nur 18 % der Forscher, die im privaten Sektor arbeiten,

    C.

    in der Erwägung, dass nach allgemeiner Auffassung Vielfalt die Kreativität im Unternehmensumfeld fördert und dass dies auch für die Forschung als zutreffend gelten könnte,

    D.

    in der Erwägung, dass der Frauenanteil in den höheren akademischen Rängen selten über 20 % liegt und dass die Wahrscheinlichkeit, dass Männer Professuren oder entsprechende Stellen besetzen, dreimal größer als bei Frauen ist,

    E.

    in der Erwägung, dass nach Qualifikation, Wissenschaftsbereich und Alter und zudem nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten über Forscher kaum vorliegen, auch nicht in den Mitgliedstaaten,

    F.

    in der Erwägung, dass Forscherinnen größere Schwierigkeiten als Forscher bei der Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben haben,

    G.

    in der Erwägung, dass immer noch ein erheblicher Mangel an Frauen in wissenschaftlichen Führungspositionen besteht,

    H.

    in der Erwägung, dass die Präsenz von Frauen in den Entscheidungsgremien der Hochschulen nicht ausreicht, um eine Politik durchzusetzen, die beiden Geschlechtern gleichermaßen gerecht wird,

    I.

    in der Erwägung, dass in der Mehrheit der Länder ein Gleichstand bei der Zahl der Frauen und der Männer in wissenschaftlichen Gremien immer noch nicht erreicht ist,

    J.

    in der Erwägung, dass einer der vorrangigen Aspekte, für den die Europäische Union gemäß dem vorstehend erwähnten Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 Maßnahmen ergreifen sollte, die ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen ist, da eine Zielvorgabe lautet, bis zum Jahr 2010 einen Frauenanteil von 25 % in Führungspositionen in der öffentlichen Forschung zu erreichen,

    K.

    in der Erwägung, dass der Europäische Forschungsrat es nicht geschafft hat, ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter herzustellen, da von den 22 Mitgliedern seines Wissenschaftlichen Rates lediglich fünf Frauen sind,

    L.

    in der Erwägung, dass auf Frauen zwar mehr als 50 % der Studenten in der Europäischen Union entfallen und sie einen Anteil von 43 % an den in der Europäischen Union erworbenen Doktorgraden haben, sie jedoch lediglich in durchschnittlich 15 % der leitenden akademischen Positionen tätig sind und somit einen erheblich geringeren Einfluss auf die Besetzung von Stellen mit Entscheidungsbefugnis in der Forschung haben,

    M.

    in der Erwägung, dass aus dem Bericht der Kommission 2008 mit dem Titel „Mapping the Maze: Getting More Women to the Top in Research“ hervorgeht, dass transparente und faire Beurteilungs- und Förderungsverfahren zwar notwendige Instrumente sind, alleine jedoch nicht ausreichen: ein Kulturwandel ist erforderlich, um das Geschlechtergleichgewicht in Entscheidungsprozessen in der Forschung zu verbessern,

    N.

    in der Erwägung, dass für das derzeitige RP7 bei der Einreichung von Projektvorschlägen ein Aktionsplan zur Gleichstellung nicht vorgeschrieben ist,

    O.

    in der Erwägung, dass aus Untersuchungen hervorgeht, dass die vorhandenen Systeme zur Bewertung und Einstellung von Mitarbeitern nicht geschlechtsneutral sind,

    1.

    macht die Mitgliedstaaten auf die Tatsache aufmerksam, dass in den Bildungssystemen in Europa weiterhin klischeehafte Vorstellungen von den Geschlechterrollen gepflegt werden, insbesondere in Forschungsbereichen wie den Naturwissenschaften;

    2.

    hält es für außerordentlich wichtig, die Wissenschaft als ein für beide Geschlechter interessantes Betätigungsfeld schon früh zu fördern; fordert nachdrücklich, dies bei der Planung von Unterrichtsmaterial und bei der Ausbildung von Lehrern zu berücksichtigen; ermuntert Universitäten und Fakultäten, ihre Zulassungssysteme zu analysieren, um mögliche implizite Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu ermitteln und das Auswahlsystem entsprechend zu korrigieren;

    3.

    verweist darauf, dass ein übermäßig hoher Prozentsatz von Frauen im Laufe der Jahre die wissenschaftliche Tätigkeit aufgibt; ist der Ansicht, dass dieses häufig als „Leaking Pipeline“ beschriebene Phänomen anhand von verschiedenen Modellen, u. a. des Modells der „Push- und Pull-Faktoren“, analysiert werden muss; fordert die betroffenen Stellen auf, bei der Unterbreitung von Lösungsvorschlägen den verschiedenen Faktoren wie dem Arbeitsumfeld, geschlechtsbezogenen Berufsklischees, der Konkurrenz, den Anforderungen an die Mobilität und den Aufgaben in der Familie Rechnung zu tragen;

    4.

    stellt fest, dass der herkömmliche, u. a. auf der Anzahl der Veröffentlichungen fußende Ansatz zur Bewertung der Eigenschaften „außerordentliche Leistungsfähigkeit“ und „Arbeitsleistung“ möglicherweise nicht geschlechtsneutral, aber auf jeden Fall einschränkend ist und die verfügbaren Ressourcen, z. B. Finanzmittel, Räume, Ausrüstung und Personal, genauso wenig berücksichtigt wie die für Forscher wesentlichen Eigenschaften, darunter die Fähigkeit, zu organisieren und eine Forschungsgruppe zusammenzuhalten, oder die Fähigkeit, die der eigenen Gruppe angehörenden jungen Forscher auszubilden;

    5.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei ihrer Definition der Begriffe „außerordentliche Leistungsfähigkeit“ und „leistungsfähiger Forscher“ den Unterschieden bei den Laufbahnen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Rechnung zu tragen; betont, dass Forscherinnen aus einem anderen Blickwinkel und mit einer anderen Auswahl von Themen ebenfalls zur Forschung im Allgemeinen beitragen;

    6.

    bedauert, dass sich die Unterbrechungszeiten, die in den wissenschaftlichen Laufbahnen von Frauen aus familiären Gründen gegeben sind, negativ auf ihre Aufstiegsmöglichkeiten auswirken, da die meisten männlichen Kollegen keine solchen Zeiten haben und daher vergleichbare Positionen in jüngeren Jahren erreichen und sich einen Vorteil für ihre künftige berufliche Laufbahn verschaffen können; fordert daher, dass das Alter als Kriterium für außerordentliche Leistungsfähigkeit ebenso wie die familiäre Situation einschließlich der Anzahl der vom Forscher zu betreuenden Personen berücksichtigt wird; fordert ferner alle europäischen Forschungsgremien und Universitäten auf, Doktorandenstipendien im Einklang mit den nationalen Bestimmungen zum Mutterschaftsurlaub vorzusehen;

    7.

    ist der Ansicht, dass die Altersgrenzen für die Gewährung von Stipendien die jungen Menschen — in der Mehrzahl Frauen — benachteiligen, die abhängige Personen betreuen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, für solche Situationen in ihren Rechtsvorschriften Maßnahmen vorzusehen, die diesen Missstand beseitigen, wie z. B. die Verlängerung der Anspruchsberechtigung für Stipendien um jeweils ein Jahr für jedes Betreuungsjahr;

    8.

    stellt fest, dass Mobilität eine entscheidende Möglichkeit ist, um sich beruflich zu entwickeln und voranzukommen, und weist darauf hin, dass dies mit dem Familienleben nur schwerlich vereinbar ist und deshalb durch entsprechende politische Maßnahmen erleichtert werden muss;

    9.

    unterstreicht die Rolle der Infrastruktur bei der Förderung der Vereinbarung von Berufs- und Familienleben und die Bedeutung, die der Verbesserung der Absicherung wissenschaftlicher Laufbahnen zukommt;

    10.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Situation durch die Integration des Aspekts der Familie zu verbessern, indem Möglichkeiten für flexible Arbeitszeiten und bessere Einrichtungen für die Betreuung von Kindern geschaffen werden und für den grenzüberschreitenden Zugang zu Einrichtungen der sozialen Sicherheit gesorgt wird; fordert, die Bedingungen hinsichtlich des Elternurlaubs so zu gestalten, dass Männer und Frauen tatsächlich Wahlfreiheit haben; betont, dass sowohl Männer als auch Frauen verantwortlich dafür sind, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren;

    11.

    stellt fest, dass der Bericht der Kommission von 2008 mit dem Titel „Mapping the Maze: Getting More Women to the Top in Research“ zu dem Schluss kommt, dass ein Engagement auf höchster Ebene entscheidend ist, um in der Forschung die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen, und dass ein solches Engagement auf nationaler und auf institutioneller Ebene formuliert werden sollte;

    12.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die Faktoren zu analysieren, die Frauen davon abhalten, Führungspositionen an Hochschulen und in für Bildung zuständigen Behörden zu übernehmen, was ihren Einfluss auf die Entscheidungsfindung im Forschungsbereich in der Europäischen Union deutlich mindert, sowie angemessene Lösungen vorzuschlagen;

    13.

    ruft Universitäten, Forschungsinstitute und Privatunternehmen dazu auf, innerhalb ihrer Organisationen Gleichstellungsstrategien einzuführen und durchzusetzen und im Rahmen ihrer Entscheidungsprozesse die Auswirkungen ihrer Maßnahmen auf die Geschlechter und die Geschlechterverhältnisse zu prüfen;

    14.

    fordert die Kommission zu Maßnahmen auf, mit denen sowohl Wissenschaftler als auch Politiker für das Thema „Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung“ sensibilisiert werden;

    15.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, transparentere Einstellungsverfahren zu schaffen und die Verpflichtung vorzusehen, in Bewertungsgremien, Auswahl- und sämtlichen anderen Ausschüssen sowie in Gremien und Ausschüssen, deren Mitglieder benannt werden, für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis mit einem unverbindlichen Ziel von mindestens 40 % Frauen und mindestens 40 % Männern zu sorgen;

    16.

    kritisiert das anspruchslose und unzureichende EU-Ziel eines Frauenanteils von 25 % bei den Spitzenpositionen in der öffentlichen Forschung und erinnert die Kommission und die Mitgliedstaaten daran, dass Geschlechterparität bedeutet, dass die Frauen mit mindestens 40 % vertreten sind;

    17.

    fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der Beteiligung von Frauen an wissenschaftlichen Forschungsprogrammen Aufmerksamkeit geschenkt wird, indem Personen, die Positionen mit Entscheidungsbefugnis innehaben, Mitglieder von Beratungs- und Bewertungsgremien sind, Ausschreibungen sowie Angebote ausarbeiten und Vertragsverhandlungen führen, speziell in Fragen der Gleichstellung geschult werden;

    18.

    ersucht die Kommission, dafür Sorge zu tragen, dass bei den Angeboten, die im Rahmen des RP7 eingereicht werden, eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern positiv bewertet wird; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dieselben Maßnahmen in Bezug auf ihre nationalen und regionalen Pläne zu ergreifen;

    19.

    erachtet Aktionspläne zur Gleichstellung auf der Vorschlags- und Bewertungsstufe des RP7 als wesentliche Bestandteile der von der Europäischen Union verfolgten allgemeinen Strategie zur durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellungsfrage (Gender Mainstreaming) und zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen; vertritt daher die Auffassung, dass diese Aktionspläne integraler Bestandteil der europäischen Forschungsfinanzierung bleiben sollten;

    20.

    ist fest davon überzeugt, dass im Bereich der Einstellung, Schulung und Öffentlichkeitsarbeit gezielte Maßnahmen eingeführt werden müssen, um eine stärkere Beteiligung von Frauen auf dem Gebiet der Technologie, der Physik, des Ingenieurwesens und der Computerwissenschaft sowie in anderen Bereichen zu fördern und zu begünstigen;

    21.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, positive Maßnahmen zugunsten von Forscherinnen zu ergreifen und die Unterstützungs- und Betreuungssysteme auszubauen sowie zielgerichtete Beförderungsmaßnahmen vorzusehen; stellt fest, dass die Entwicklung von Unterstützungsstrukturen zur Orientierung bei der beruflichen Laufbahn und Beratung, die sich u. a. auch an Wissenschaftlerinnen richten, besonders positive Wirkungen zeitigen würde;

    22.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, wirksame politische Maßnahmen einzuführen, um das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern zu beseitigen; stellt fest, dass im wissenschaftlichen Bereich der Grundsatz der gleichen Entlohnung auch für Stipendien gelten sollte;

    23.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Forschungsmittel speziell für Frauen vorzusehen, um der mangelhaften Finanzausstattung von Forscherinnen entgegenzuwirken;

    24.

    betont, dass es wichtig ist, Mädchen zum Einschlagen einer wissenschaftlichen Laufbahn zu ermutigen, und schlägt vor, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck Forscherinnen fördern, die als Vorbilder dienen, sowie weitere Maßnahmen beschließen und durchführen, die diesem Zweck zuträglich sind;

    25.

    ermutigt die Mitgliedstaaten, Sensibilisierungsaktionen zu fördern, um Mädchen zu informieren und zu ermutigen, wissenschaftliche und technische Studiengänge und Abschlüsse zu wählen; ermuntert die Mitgliedstaaten, Verfahren zum Wissensaustausch zu verbessern, da die Muster der Bildungswahl in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr stark variieren;

    26.

    macht auf die Notwendigkeit spezieller Programme an den Hochschulen aufmerksam, die das Interesse von Mädchen und Frauen, eine wissenschaftliche Laufbahn einzuschlagen, vergrößern;

    27.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Programme aufzulegen, die junge Forscherinnen hinsichtlich der Teilnahme an Forschungsprogrammen und der Beantragung von Beihilfen beraten und unterstützen, um ihnen zu helfen, im akademischen Umfeld und in der Forschung zu bleiben;

    28.

    begrüßt die Maßnahmen der Nichtregierungsorganisationen und Einrichtungen auf europäischer und nationaler Ebene, mit denen dafür gesorgt werden soll, dass die Teilnahme von Frauen am Wissenschaftsbereich gesteigert und die Zahl der Wissenschaftlerinnen in Positionen mit Entscheidungsbefugnis erhöht wird;

    29.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Vernetzung unter Wissenschaftlerinnen auf einzelstaatlicher, regionaler und EU-Ebene weiter voranzutreiben, da sich Netzwerke als ein überaus wichtiges Instrument zur Stärkung der Rolle der Frau erwiesen haben, das die Attraktivität wissenschaftlicher Berufe für Frauen erhöht und Wissenschaftlerinnen einen Anreiz zur Teilnahme an der Debatte über Grundsatzfragen bietet und ihr berufliches Vorankommen fördert;

    30.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 201 vom 16.7.1999, S. 1.

    (2)  ABl. C 199 vom 14.7.2001, S. 1.

    (3)  ABl. C 317 vom 30.12.2003, S. 6.

    (4)  ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1.

    (5)  ABl. L 269 vom 5.10.2002, S. 15.

    (6)  ABl. C 309 vom 27.10.2000, S. 57.

    (7)  ABl. C 102 E vom 28.4.2004, S. 492.

    (8)  ABl. C 301 E vom 13.12.2007, S. 56.

    (9)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0265.

    (10)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0423.


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