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Document 52008DP0170

Anpassung des mehrjährigen Finanzrahmens
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf die Anpassung des mehrjährigen Finanzrahmens (KOM(2008)0152 — C6-0148/2008 — 2008/2083(ACI))

ABl. C 259E vom 29.10.2009, p. 129–131 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.10.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 259/129


Anpassung des mehrjährigen Finanzrahmens

P6_TA(2008)0170

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf die Anpassung des mehrjährigen Finanzrahmens (KOM(2008)0152 — C6-0148/2008 — 2008/2083(ACI))

(2009/C 259 E/28)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0152),

unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1), insbesondere Nummer 48 der Vereinbarung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0157/2008),

1.   billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, den Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung, einschließlich der Anlage, dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. Geändert durch den Beschluss 2008/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 6 vom 10.1.2008, S. 7).


ANLAGE I

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 29. APRIL 2008 ZUR ÄNDERUNG DER INTERINSTITUTIONELLEN VEREINBARUNG VOM 17. MAI 2006 ÜBER DIE HAUSHALTSDISZIPLIN UND DIE WIRTSCHAFTLICHE HAUSHALTSFÜHRUNG IM HINBLICK AUF DIE ANPASSUNG DES MEHRJÄHRIGEN FINANZRAHMENS

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1), insbesondere auf Nummer 48,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Da einige operative Programme der Rubriken 1b und 2 mit Verzögerung angenommen wurden, konnte der zu jeweiligen Preisen angegebene Betrag von 2 034 Mio. EUR der Mittelzuweisungen für die Strukturfonds, den Kohäsionsfonds, die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Fischereifonds weder im Haushaltsjahr 2007 gebunden noch auf das Haushaltsjahr 2008 übertragen werden. Gemäß Nummer 48 der Interinstitutionellen Vereinbarung muss dieser Betrag unter Erhöhung der entsprechenden Ausgabenhöchstbeträge bei den Verpflichtungsermächtigungen auf die nachfolgenden Haushaltsjahre übertragen werden.

(2)

Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung ist also entsprechend zu ändern (2)

BESCHLIESSEN:

Einziger Artikel

Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung wird durch den Anhang dieses Beschlusses ersetzt.

Geschehen zu Brüssel am 29. April 2008

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

Im Namen des Rates

Der Präsident


(1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. Geändert durch den Beschluss 2008/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 6 vom 10.1.2008, S. 7).

(2)  Zu diesem Zweck werden die Beträge zu jeweiligen Preisen in Beträge zu Preisen von 2004 umgerechnet.


ANLAGE II

FINANZRAHMEN 2007-2013

(in Mio. EUR — zu konstanten Preisen 2004)

VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Insgesamt 2007-2013

1.

Nachhaltiges Wachstum

50 865

53 262

54 071

54 860

55 400

56 866

58 256

383 580

1a

Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

8 404

9 595

10 209

11 000

11 306

12 122

12 914

75 550

1b

Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

42 461

43 667

43 862

43 860

44 094

44 744

45 342

308 030

2.

Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

51 962

54 685

54 017

53 379

52 528

51 901

51 284

369 756

davon: marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

43 120

42 697

42 279

41 864

41 453

41 047

40 645

293 105

3.

Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

1 199

1 258

1 380

1 503

1 645

1 797

1 988

10 770

3a

Freiheit, Sicherheit und Recht

600

690

790

910

1 050

1 200

1 390

6 630

3b

Unionsbürgerschaft

599

568

590

593

595

597

598

4 140

4.

Die EU als globaler Partner

6 199

6 469

6 739

7 009

7 339

7 679

8 029

49 463

5.

Verwaltung  (1)

6 633

6 818

6 973

7 111

7 255

7 400

7 610

49 800

6.

Ausgleichszahlungen

419

191

190

 

 

 

 

800

VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN INSG.

117 277

122 683

123 370

123 862

124 167

125 643

127 167

864 169

in % des BNE

1,08 %

1,09 %

1,07 %

1,05 %

1,03 %

1,02 %

1,01 %

1,048 %

ZAHLUNGSERMÄCHTIGUNGEN INSG.

115 142

119 805

112 182

118 549

116 178

119 659

119 161

820 676

in % des BNE

1,06 %

1,06 %

0,97 %

1,00 %

0,97 %

0,97 %

0,95 %

1,00 %

Spielraum

0,18 %

0,18 %

0,27 %

0,24 %

0,27 %

0,27 %

0,29 %

0,24 %

Eigenmittelobergrenze in % des BNE

1,24 %

1,24 %

1,24 %

1,24 %

1,24 %

1,24 %

1,24 %

1,24 %


(1)  Bei der innerhalb der Obergrenze dieser Rubrik berücksichtigten Ausgaben für die Versorgungsbezüge handelt es sich um Beträge, in denen die Beiträge des Personals zur entsprechenden Versorgungsordnung bis zu 500 Mio. EUR (Preise 2004) für den Zeitraum 2007-2013 nicht enthalten sind.


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