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Dokument 52008AR0273

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Fünfter zwischenbericht über den Wirtschaftlichen und Sozialen Zusammenhalt

ABl. C 76 vom 31.3.2009, s. 38—41 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

31.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 76/38


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Fünfter zwischenbericht über den Wirtschaftlichen und Sozialen Zusammenhalt“

(2009/C 76/08)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

ist der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik, um die Konzepte der Integration und der Solidarität zu wahren, weiterhin auf ein wirtschaftliches und soziales Gleichgewicht abzielen muss, ohne der Versuchung zu erliegen, die Kohäsionspolitik mit zu vielen sich widersprechenden Zielen zu überfrachten;

ist der Auffassung, dass die Kohäsions- und Wachstumsziele miteinander vereinbar sein können und müssen, da es sich um zwei eng miteinander zusammenhängende Ziele handelt; betont, dass ermittelt werden muss, wie das Wachstum den Zusammenhalt stärken kann und nicht, wie der Zusammenhalt das Wachstum begünstigen kann;

bezweifelt, dass es zweckmäßig ist, den kohäsionspolitischen Instrumenten die Ziele der Wettbewerbsfähigkeit für die Wachstumsstrategie zuzuordnen, und spricht sich dafür aus, im Rahmen der Überlegungen über die künftige Gestaltung der Strukturfonds die Auswirkungen der Zweckbindung gemäß der Lissabon-Strategie auf die Ergebnisse des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zu analysieren;

hält es für notwendig, die Möglichkeit zu prüfen, eindeutigere und vollständigere Entwicklungs- und Wohlstandsindikatoren zu konzipieren, die auf regionaler und lokaler Ebene die nicht unbedeutenden Einkommensunterschiede, die Verfügbarkeit öffentlicher Dienstleistungen, die Qualität der Gesundheitsversorgung und das Angebot an kultureller oder beruflicher Bildung widerspiegeln;

weist nachdrücklich darauf hin, dass die Kohäsionspolitik, um bei der Herstellung eines neuen wirtschaftlichen und sozialen Gleichgewichts eine bedeutende Rolle zu spielen, über angemessene Ressourcen und Mittel verfügen muss, und ist der Ansicht, dass es sich bei dem gegenwärtigen Finanzierungsniveau um das für die Erfüllung dieser Funktion absolut notwendige Minimum handelt;

Berichterstatterin

:

Marta VINCENZI (SPE/IT), Bürgermeisterin von Genua

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat

„Fünfter Zwischenbericht“ über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt

Wachsende Regionen, wachsendes Europa

KOM(2008) 371 endg.

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Stand der Debatte

1.

hält es für immer wichtiger, dass in der Kohäsionspolitik neben dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt auch die territoriale Dimension berücksichtigt wird, da ungeachtet der Fortschritte und Verbesserungen die Entwicklungsunterschiede zwischen den Regionen nicht nur fortbestehen, sondern die strukturbedingten Probleme innerhalb der Regionen sogar zunehmen. Hebt die Notwendigkeit hervor, dass die territoriale Dimension mit der Achtung der Grundsätze der Gleichheit und der Verhältnismäßigkeit einhergeht;

2.

stimmt zu, dass zahlreiche von der Europäischen Union finanzierte Maßnahmen einen Mehrwert darstellen. Durch die Beihilfefähigkeit des Projekts ist es leichter, (öffentliches und privates) Kapital einzuwerben und die Innovation in Bezug auf die Verwaltung und Umsetzung schneller voranzubringen;

3.

bedauert, dass die Kommission die Hebelwirkung der Strukturfonds nach wie vor außer Acht lässt, und erinnert daran, dass er in seiner diesbezüglichen Prospektivstellungnahme vorgeschlagen hat, einen Bewertungsrahmen für die verschiedenen Dimensionen des Mehrwerts der Kohäsionspolitik festzulegen;

4.

begrüßt das eingeführte Konzept, wonach nicht nur die derzeitigen Phasing-in- und Phasing-out-Regionen, sondern auch die Regionen, deren Förderung nach dem Ende der Förderperiode 2007-2013 auslaufen soll, als Übergangsregionen zusammengefasst werden, und unterstützt die Erarbeitung von Lösungen für diese Regionen;

5.

begrüßt die Anhörung, die vor der Veröffentlichung des Grünbuchs der Kommission zum sozialen Zusammenhalt stattgefunden hat; dabei wurde deutlich, dass alle Akteure die Rolle der Kohäsionspolitik beim Aufbau der Europäischen Union weiterhin anerkennen und befürworten;

6.

weist darauf hin, dass in der Debatte die Möglichkeit geäußert wurde, neue und andere Förderkriterien einzuführen. Es wurde der Wunsch geäußert, dass neben BIP und BNE z.B. auch die demografische Struktur und die Siedlungsstruktur (Daten über die Bevölkerungsdichte, demografische Alterung und den Altenquotienten), der Arbeitsmarkt, das Dienstleistungsangebot, die Raumordnung, die städtische und die ländliche Dimension, die Natur- und Kulturgüter sowie ökologische und klimabedingte Faktoren berücksichtigt werden. Von all diesen Faktoren kann gesagt werden, dass sie die wirtschaftliche und soziale Entwicklung beeinflussen. Die gemeinschaftsweiten Indikatoren zur Abgrenzung der Fördergebiete haben sich zwar bewährt, gleichzeitig sollten aber umfassendere Indikatoren auf der Grundlage einer breiteren „Datenpalette“ für die inhaltliche Bewertung der Wirksamkeit der Kohäsionspolitik verwendet werden;

7.

spricht sich dafür aus, dass bei der Bewertung der Unterschiede im Bereich der Entwicklung und der beim Zusammenhalt erzielten Fortschritte neben dem BIP und dem BNE auch der Arbeitsmarkt (Beschäftigung, Mobilität, Ausbildung), das Dienstleistungsangebot (Zugang, Effizienz, Verbreitung), die Raumordnung (Ausmaß, Kontinuität, Polyzentrismus) die demografische Struktur und die Siedlungsstruktur (Bevölkerungsdichte, demografische Alterung und der Altenquotient), der Bildungsstand der Bevölkerung, die im Bereich Forschung und Innovation getätigten Investitionen (für Forschung, Entwicklung und Innovation bereitgestellte Mittel in Abhängigkeit vom BIP) sowie die geografischen Besonderheiten einiger Regionen wie der Regionen in äußerster Randlage, der Inselregionen oder der Bergregionen berücksichtigt werden;

8.

ist der Auffassung, dass sich die Herausforderungen des Klimawandels und die Energieversorgungsprobleme auf unterschiedliche Weise und in verschiedenem Ausmaß weiterhin auf eine ganze Reihe von Bereichen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung und somit auch auf die Anstrengungen und die Kapazitäten der Kohäsionspolitik auswirken werden;

9.

weist darauf hin, dass die Regionen in äußerster Randlage und die Inselgebiete diesen neuen Klima- und Energieherausforderungen in besonderer Weise ausgesetzt sind, der EU jedoch auch die Gelegenheit bieten, in ihnen die Probleme unter Feldbedingungen zu untersuchen und nach Lösungen zu suchen, was der gesamten EU zugute käme;

10.

weist darauf hin, dass die regionalen Statistiken zwar ein überaus wichtiges Instrument zur Verbesserung der Förderkriterien und zur Änderung der Entwicklungsindikatoren sind, dass sich die Daten in vielen Mitgliedstaaten — sofern sie bereits verfügbar sind — mitunter nur schwer verwenden oder verarbeiten lassen bzw. — sofern sie noch nicht verfügbar sind — möglicherweise nur schwer beschaffen oder quantifizieren lassen;

Ziele und Prioritäten

11.

weist darauf hin, dass das Ziel auch weiterhin die Förderung des Zusammenhalts in Europa durch den Abbau der Entwicklungsunterschiede ist. Die Unterstützung sollte daher in erster Linie den wirtschaftlich schwächeren Regionen zugute kommen, wenngleich die Kohäsionspolitik sämtlichen europäischen Gebieten offenstehen muss, wenn sie erfolgreich und ein allgemeines Anliegen sein soll;

12.

ist der Auffassung, dass die Hauptherausforderung darin besteht, den Aufholprozess der Regionen mit Entwicklungsrückstand zu beschleunigen und insbesondere die Integration der Regionen der neuen Mitgliedstaaten voranzubringen — wie dies in den verschiedenen Berichten der Europäischen Kommission zur Kohäsionspolitik regelmäßig und korrekt zum Ausdruck gebracht wurde;

13.

vertritt die Auffassung, dass Infrastrukturdefizite mit hoher Priorität kartiert und behoben werden sollten;

14.

betont, dass die Kohäsionspolitik darauf abzielt, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu stärken und unter dieser Prämisse auch einen Beitrag zu allen sektoralen Maßnahmen der Europäischen Union bzw. zu allen nationalen Maßnahmen der Mitgliedstaaten leistet;

15.

hält die Integration der sektoralen und der kohäsionspolitischen Maßnahmen noch für unzureichend und ist der Auffassung, dass die Stärkung des integrierten Ansatzes die Festlegung horizontaler Ziele voraussetzen würde, um in erster Linie die Entwicklung in den Bereichen Landwirtschaft, Umweltschutz, Energie und Verkehr zu harmonisieren;

16.

sieht angesichts der aktuellen wirtschaftspolitischen Lage einen noch stärkeren Bedarf an Vernetzung und Bündelung in Netzwerkprojekten und Clusterprojekten unabhängig von Gebietsabgrenzungen;

17.

ist der Auffassung, dass die Kohäsions- und Wachstumsziele miteinander vereinbar sein können und müssen, da es sich um zwei eng miteinander zusammenhängende Ziele handelt; betont, dass ermittelt werden muss, wie das Wachstum den Zusammenhalt stärken kann und nicht, wie der Zusammenhalt das Wachstum begünstigen kann;

18.

bezweifelt, dass es zweckmäßig ist, den kohäsionspolitischen Instrumenten die Ziele der Wettbewerbsfähigkeit für die Wachstumsstrategie zuzuordnen, und spricht sich dafür aus, im Rahmen der Überlegungen über die künftige Gestaltung der Strukturfonds die Auswirkungen der Zweckbindung gemäß der Lissabon-Strategie auf die Ergebnisse des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zu analysieren;

19.

betont, dass eine Straffung der Verfahren nach Auffassung aller Beteiligten zur Erleichterung der Fondsverwaltung beitragen würde, weist jedoch darauf hin, dass die Reformen nicht auf Kosten des Mehrwerts der Mehrebenenbeteiligung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften an der gemeinschaftlichen Politikgestaltung durchgeführt werden dürfen;

20.

ist der Ansicht, dass das rechtliche und administrative Umfeld für den Erfolg der Kohäsionspolitik von wesentlicher Bedeutung ist, und verweist darauf, dass die institutionelle Stärkung eines der wertvollsten und am wenigsten offensichtlichen Instrumente für die Umsetzung der Maßnahmen und dadurch für das Funktionieren der Kohäsionspolitik darstellt;

21.

erinnert daran, dass die zwischen den Regionen wachsende Konkurrenz im Bereich der produktiven und administrativen Effizienz im Rahmen des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts berücksichtigt werden muss, da sie für die Attraktivität für Auslandsinvestitionen und für die Integration in die Weltwirtschaft von Belang ist;

22.

begrüßt die Entwicklung neuer und innovativer finanztechnischer Instrumente im Rahmen der Kohäsionspolitik (z.B. revolvierende Fonds) und weist gleichzeitig darauf hin, dass das Prinzip der Kofinanzierung ein wertvolles und wirksames Instrument ist, damit der Mehrwert der Kohäsionspolitik erhalten bleibt;

23.

unterstreicht den enormen potenziellen Beitrag der Kohäsionspolitik zur Öffentlichkeitswirksamkeit des Projekts Europa, und betont, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften noch effizientere Wege finden muss, um die europäischen Bürgerinnen und Bürger über die Vorteile und Ergebnisse der Kohäsionspolitik zu informieren;

Nächste Etappen

24.

betont, dass die Grundsätze der derzeitigen europäischen Kohäsionspolitik — d.h. Konzentration, Programmplanung, Kofinanzierung, Zusätzlichkeit und Partnerschaft — ihren Wert unter Beweis gestellt haben, und ist der Auffassung, dass sie auch künftig im Mittelpunkt des gemeinschaftlichen Handelns stehen müssen;

25.

weist darauf hin, dass sich die europäische Kohäsionspolitik weiterhin auf eine enge Partnerschaft zwischen allen Regierungsebenen stützen muss, was eine immer stärkere Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an allen Phasen — von der Festlegung der Projekte bis zu Bewertung der Programme — impliziert;

26.

unterstreicht die Bedeutung der territorialen Zusammenarbeit für alle Aspekte der Kohäsionspolitik hinsichtlich des Mehrwerts und der Bekanntheit auf lokaler Ebene und hält es in diesem Zusammenhang für angezeigt, die durch das neue Instrument EVTZ geschaffenen Möglichkeiten voll und ganz auszuschöpfen;

27.

fordert dazu auf, die städtische Dimension der Kohäsionspolitik zu stärken, und erinnert daran, dass die städtischen Gebiete vielfach Motoren des Wirtschaftswachstums sind, aber auch mit gravierenden Problemen im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Disparität, sozialer Ungleichheit und kultureller Isolation konfrontiert sind;

28.

macht darauf aufmerksam, dass es hinsichtlich der Schwierigkeiten der ländlichen Gebiete und denen der städtischen Gebiete einer stärkeren Koordinierung bedarf, da die Beziehungen zwischen Stadt und Land ein wesentliches Element einer integrierten Politik der ländlichen Entwicklung darstellen;

29.

empfiehlt, die Instrumente der ländlichen Entwicklung in die allgemeine Kohäsionspolitik einzubetten, da durch die Strukturfonds bereits zahlreiche Aktionen mit parallelen Zielsetzungen finanziert werden und das die beste Möglichkeit sein könnte, um eine Doppelung von Projekten und Maßnahmen zu vermeiden;

30.

schlägt eine Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsbehörden und Statistikämtern vor, um neue Regionalstatistik-Instrumente zu erarbeiten und damit die Auswirkungen der Kohäsionspolitik angemessen und zielgerichtet zu bewerten, die Entwicklungsindikatoren besser zu definieren und die Förderkriterien angemessen festzulegen;

31.

hält es für notwendig, die Möglichkeit zu prüfen, eindeutigere und vollständigere Entwicklungs- und Wohlstandsindikatoren zu konzipieren, die auf regionaler und lokaler Ebene die nicht unbedeutenden Einkommensunterschiede, die Verfügbarkeit öffentlicher Dienstleistungen, die Qualität der Gesundheitsversorgung und das Angebot an kultureller oder beruflicher Bildung widerspiegeln;

32.

unterstreicht, dass die Möglichkeit, auf integrative Finanzierungsformen wie Rotationsfonds mit Risikokapital und zinsgünstige oder gesicherte Darlehen zurückzugreifen, einen positiven Multiplikatoreffekt erzeugen könnte, ohne das Beihilfesystem der Kohäsionspolitik zu beeinträchtigen;

33.

ist der Ansicht, dass der Staat — und damit auch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften — künftig stärker als bisher in die Erbringung bzw. Förderung von Leistungen der Daseinsvorsorge investieren müssen, um die Unterschiede insbesondere hinsichtlich der Versorgungswirtschaft und des Verkehrs zu überwinden;

34.

erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit der demografischen Herausforderung einer allmählichen Bevölkerungsalterung konfrontiert sind, und unterstreicht, dass sich dieser Wandel u.a. durch eine steigende Nachfrage nach öffentlichen Dienstleistungen — vornehmlich im Gesundheits- und Sozialbereich — auszeichnet, die allen dieselbe Effizienz und Qualität garantieren;

35.

vertritt die Ansicht, dass sich die Vereinfachung der Kohäsionspolitik auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit stützen muss und dabei die Berichtspflichten sowie die Kontrollverfahren an das Ausmaß der Interventionen und den Standort der Projekte anzupassen sind, um die Kosten zu senken und die Verwaltung zu dezentralisieren;

Fazit

36.

ist der Auffassung, dass die Europäische Union die territoriale Dimension der Kohäsionspolitik anerkennen und stärken muss, um eine wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu ermöglichen, die zwischen den verschiedenen Regionen nicht nur ausgeglichen und nachhaltig, sondern in diesen Regionen auch polyzentrisch und harmonisch ist;

37.

unterstreicht, dass der Zusammenhalt weiterhin eine große Herausforderung darstellt, weil die erheblichen Unterschiede bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zwischen den verschiedenen Regionen und auch innerhalb dieser Regionen fortbestehen und seit der letzten EU-Erweiterung sogar zugenommen haben;

38.

ist der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik, um die Konzepte der Integration und der Solidarität zu wahren, weiterhin auf ein wirtschaftliches und soziales Gleichgewicht abzielen muss, ohne der Versuchung zu erliegen, die Kohäsionspolitik mit zu vielen sich widersprechenden Zielen zu überfrachten;

39.

weist nachdrücklich darauf hin, dass angemessene Ressourcen und Mittel für die Kohäsionspolitik bereitgestellt werden müssen — denn bei dem gegenwärtigen Finanzierungsniveau handelt es sich um das für die Erfüllung dieser Funktion absolut notwendige Minimum — und die durch die internationale Krise entstandenen Sparzwänge, vor deren Hintergrund es sich als noch dringlicher erforderlich erweist, kohäsionspolitische Maßnahmen mit größerem Nachdruck durchzuführen, bewältigt werden müssen, wenn die Kohäsionspolitik bei der Herbeiführung eines neuen wirtschaftlichen und sozialen Gleichgewichts eine bedeutende Rolle spielen soll;

40.

stellt fest, dass an der europäischen Dimension der Kohäsionspolitik festgehalten werden muss, und weist jeden Versuch einer Renationalisierung des gemeinschaftlichen Handelns zurück, dessen Mehrwert sich auch aus der Tatsache ergibt, dass es sich um einen großen gemeinsamen Politikbereich mit klaren strategischen Zielen handelt, der imstande ist, die kontinentalen und globalen Herausforderungen zu meistern und sich den regionalen und lokalen Erfordernissen anzupassen;

41.

weist auf die Hebelwirkung der Kohäsionspolitik hin: Die Investitionen zeitigen langfristige strukturelle Folgen für die Wirtschaft auf regionaler und lokaler Ebene, fördern innovative Entwicklungs- und Beschäftigungskonzepte und haben erhebliche Auswirkungen auf den Kapazitätenaufbau der Verwaltungen und der Unternehmen;

42.

fordert den Einsatz neuer Finanzinstrumente, die auf einfachere und wirksamere Weise zu den Investitionen beitragen könnten, vor allem in den Regionen, in denen Umstrukturierungen und Innovationen notwendig sind, insbesondere um die Rolle und Entwicklung von KMU zu fördern;

43.

erinnert daran, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gemäß dem Subsidiaritätsprinzip an allen Phasen — von der Planung bis zur Auswertung — beteiligt werden müssen, da sie die Regierungsebene sind, die den eigentlichen Adressaten sowie den wichtigsten Entscheidungsträgern im Bereich der Kohäsionspolitik am nächsten sind.

Brüssel, den 27. November 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


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