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Document 52008AR0245

    Prospektivstellungnahme des Ausschusses der Regionen Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung

    ABl. C 76 vom 31.3.2009, p. 14–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    31.3.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 76/14


    Prospektivstellungnahme des Ausschusses der Regionen „Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“

    (2009/C 76/03)

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    bekräftigt die Bedeutung einer Strategie auf europäischer Ebene zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung auf der Grundlage von Innovation, Forschung und Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Krise der Finanzmärkte und ihrer absehbaren Auswirkungen auf die Realwirtschaft. Diese Strategie muss auch die Nachhaltigkeit stärken, und zwar sowohl durch die Einhaltung der Grundsätze des Zusammenhalts und der Solidarität als auch durch den Schutz der Umwelt;

    stellt fest, dass es mit der vom Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung 2005 neu belebten Strategie für Wachstum und Beschäftigung — trotz des Aufrufs zu einer europäischen Partnerschaft — nicht gelungen ist, die notwendige Beteiligung der für ihre Verwirklichung maßgeblichen institutionellen Akteure zu erreichen, und unterstreicht, dass der Europäische Rat bei dieser Gelegenheit die Bedeutung „der lokalen und regionalen Ebene bei der Schaffung von Wachstum und Beschäftigung“ anerkannt und festgestellt hat, dass „eine verstärkte Eigenverantwortlichkeit für die Agenda für Wachstum und Beschäftigung auf allen Verwaltungsebenen (…) zu einer kohärenteren und effektiveren Politikgestaltung führen (wird)“;

    bemerkt, dass die zuvor erwähnte mangelnde Eigenverantwortlichkeit für die Strategie für Wachstum und Beschäftigung dieses Manko ein Grund für die unzureichende Umsetzung der Lissabon-Ziele in integrierte Maßnahmen auf allen Regierungsebenen gewesen ist, und dies zu einem nicht immer erfolgreichen Einsatz der produktiven, finanziellen, personellen und sozialen Ressourcen zur Erreichung der Ziele eines stärkeren Wirtschaftswachstums und einer besseren Beschäftigungslage geführt hat.

    Berichterstatter

    :

    Flavio DELBONO (IT/ALDE)

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.

    nimmt die wachsende Kluft zwischen dem Wirtschaftswachstum in Europa und dem in anderen Regionen der Welt zur Kenntnis, die vor allem in den geänderten Bedingungen infolge der Globalisierung der Märkte begründet liegt;

    2.

    bekräftigt die Bedeutung einer Strategie auf europäischer Ebene zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung auf der Grundlage von Innovation, Forschung und Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Krise der Finanzmärkte und ihrer absehbaren Auswirkungen auf die Realwirtschaft. Diese Strategie muss auch die Nachhaltigkeit stärken, und zwar sowohl durch die Einhaltung der Grundsätze des Zusammenhalts und der Solidarität als auch durch den Schutz der Umwelt;

    3.

    stellt fest, dass es mit der vom Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung 2005 neu belebten Strategie für Wachstum und Beschäftigung — trotz des Aufrufs zu einer europäischen Partnerschaft — nicht gelungen ist, die notwendige Beteiligung der für ihre Verwirklichung maßgeblichen institutionellen Akteure zu erreichen, und unterstreicht, dass der Europäische Rat bei dieser Gelegenheit die Bedeutung „der lokalen und regionalen Ebene bei der Schaffung von Wachstum und Beschäftigung“ anerkannt und festgestellt hat, dass „eine verstärkte Eigenverantwortlichkeit für die Agenda für Wachstum und Beschäftigung auf allen Verwaltungsebenen (…) zu einer kohärenteren und effektiveren Politikgestaltung führen (wird)“;

    4.

    weist insbesondere darauf hin, dass im Rahmen der Tätigkeit seiner Monitoring-Plattform ein „Lissabon-Paradoxon“ ermittelt wurde: Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften spielen eine wichtige Rolle bei der Strategie für Wachstum und Beschäftigung (Bildung, Innovation und Forschung auf lokaler/regionaler Ebene), sehen dies aber in vielen Fällen nicht als Teil der Lissabon-Strategie (Mangel an Skaleneffekten/Gestaltungsspielraum); auch erkennen die Wenigsten in der Lissabon-Strategie einen realen Nutzen für sich;

    5.

    geht davon aus, dass eine erfolgreiche Umsetzung der Lissabon-Strategie nur dann gelingen kann, wenn die territoriale Ebene Humanressourcen, flexible und vielseitige Kompetenzen sowie Fachleute und Forscher ausbilden, anziehen und verwenden kann; wenn ihre Merkmale Verhaltensmodelle, Werte, Vertrauensbeziehungen und organisatorische Fähigkeiten sind, durch welche Interaktion und Kooperation zwischen Akteuren und Unternehmen, das Funktionieren des Marktes und die Lebensqualität begünstigt werden; wenn sie eine angemessene Ausstattung mit materiellen und immateriellen Infrastrukturen aufweist und wenn sie glaubwürdige und effiziente Institutionen hat;

    6.

    bemerkt, dass die zuvor erwähnte mangelnde Eigenverantwortlichkeit für die Strategie für Wachstum und Beschäftigung ein Grund für die unzureichende Umsetzung der Lissabon-Ziele in integrierte Maßnahmen auf allen Regierungsebenen gewesen ist, und dies zu einem nicht immer erfolgreichen Einsatz der produktiven, finanziellen, personellen und sozialen Ressourcen zur Erreichung der Ziele eines stärkeren Wirtschaftswachstums und einer besseren Beschäftigungslage geführt hat;

    7.

    erinnert an die Positionen, die er in einigen Stellungnahmen zur Lissabon-Strategie in jüngster Zeit vertreten hat:

    Koordinierung zwischen den Strukturfondsprogrammen und anderen einschlägigen EU-Programmen, z.B. dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung und den Programmen für lebenslanges Lernen, mit dem Ziel, den europäischen Mehrwert und die Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu maximieren (Entschließung des AdR für die Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr 2008 vom 7. Februar 2008);

    neue Möglichkeiten für Beziehungen zwischen öffentlichen Verwaltungen, Hochschulen, Forschungszentren und Unternehmen (Stellungnahme zum Thema „Cluster und Clusterpolitik“ vom 18./19. Juni 2008);

    Verbesserung des Zugangs von KMU zur Finanzierung und Beteiligung an Gemeinschaftsprogrammen (Stellungnahme zum Thema „Die Finanzierung des Wachstums von KMU“ vom 13./14. Februar 2007);

    Integrierte Durchführung politischer Maßnahmen zur aktiven Einbeziehung auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene (Stellungnahme zum Thema „Aktive Einbeziehung“ vom 18./19. Juni 2008);

    Verbesserung und Ausbau der europäischen Systeme der schulischen und beruflichen Bildung als Schüsselfaktoren für die langfristige Wettbewerbsentwicklung der EU (Stellungnahme zum Thema „Umfassende gesellschaftliche Beteiligung von jungen Menschen“ vom 9./10. April 2008);

    Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Flexicurity-Maßnahmen (Stellungnahme zum Thema „Flexicurity“ vom 6./7. Februar 2008);

    Rolle der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse und ihr Beitrag zur Verwirklichung der Lissabon-Ziele (Stellungnahme zur „Mitteilung der Kommission — Umsetzung des Gemeinschaftsprogramms von Lissabon — Die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union“ vom 6. Dezember 2006);

    ein stärker integrierter Binnenmarkt als Impulsgeber für das soziale und wirtschaftliche Wachstum in Europa (Stellungnahme zum Thema „Zukunft des Binnenmarktes und Bestandsaufnahme der europäischen Gesellschaft“ vom 23. März 2007);

    den Haushalt reformieren, Europa verändern (Initiativstellungnahme vom 10. April 2008, CdR 16/2008 fin);

    neue Perspektiven für die Schaffung und Konsolidierung des Europäischen Forschungsraums (CdR 83/2007 fin);

    Unterstützung von Forschung und Innovation in den EU-Regionen (CdR 263/2007);

    8.

    unterstreicht deshalb die Notwendigkeit

    einer besseren Koordinierung der Wachstums- und Beschäftigungsmaßnahmen auf den unterschiedlichen Regierungsebenen;

    einer integrierten Wachstums- und Beschäftigungspolitik auf allen Ebenen (eingebettet in allen politischen Tätigkeitsbereichen);

    von Abkommen über das Regieren auf mehreren Ebenen: schriftliche Vereinbarungen, regelmäßige Konsultationen und Koordinierung der politischen Tagesordnungen zwischen den verschieden Regierungsebenen;

    EMPFEHLUNGEN FÜR DEN POLITIKGESTALTUNGSZYKLUS 2008-2010

    In Anbetracht der zwischen der Europäischen Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten laufenden Partnerschaft für die Umsetzung der Lissabon-Strategie:

    9.

    ist der Auffassung, dass die verschiedenen Regierungsebenen im Interesse des Erfolgs der Strategie ihre Beschlüsse, die der Europäische Rat auf seiner Frühjahrstagung in seinen Leitlinien festgehalten hat, durch eine stärker integrierte Arbeitsweise in die Praxis umsetzen sollten, indem sie nämlich ihre Programme in den betreffenden Politikbereichen koordinieren und so eine effizientere Politikgestaltung erreichen. In diesem Zusammenhang sollten Abkommen über das Regieren auf mehreren Ebenen gefördert werden;

    10.

    ermutigt die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU und ihre Vereinigungen und Netze (z.B. das Lisbon Regions Network), auch über ihre formellen Zuständigkeitsbereiche hinaus aktiv zu werden und im Rahmen der Strategie politische Maßnahmen zu ergreifen und konkrete Aktionen durchzuführen, um die Wirtschafts- und Sozialstruktur so auszurichten und zu fördern, dass die Wachstums- und der Beschäftigungsziele erreicht werden können;

    11.

    fordert die 27 Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, ihre jeweiligen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie von Beginn an bis zur Endphase wirksamer zu beteiligen. Und zwar durch:

    Veranstaltung einer Reihe von Prüfungen auf nationaler Ebene („country audits“) unter Leitung der einzelstaatlichen Lissabon-Koordinatoren sowie in Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihren Vereinigungen, um den Stand der Dinge zu beurteilen, bewährte Verfahren auszutauschen, den Bedarf an weiteren politischen Maßnahmen zu ermitteln und Handlungsbereiche sowie Rechts- und Finanzinstrumente aufzuzeigen, die mit Blick auf die Governance zu einer umfassenderen Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Umsetzung der Lissabon-Strategie beitragen könnten. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sollten in die nationalen Reformprogramme (NRP) einfließen, die der Europäischen Kommission vorzulegen sind;

    Berücksichtigung der nationalen Fortschrittsberichte, die alle Mitgliedstaaten bis Mitte Oktober der Europäischen Kommission unterbreiten müssen; sie können Aufschluss geben über die Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Umsetzung der Lissabon-Strategie. In diesem Zusammenhang hat die jährliche Analyse der nationalen Berichte durch den AdR bislang nur eine sporadische Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erkennen lassen. Auf diesen Sachverhalt muss im Jahresbericht der Kommission hingewiesen werden;

    12.

    ersucht die Europäischen Kommission, in ihrem für Dezember 2008 vorgesehenen Jahresbericht den Status quo eingehender zu untersuchen, indem sie für jeden Mitgliedstaat die Rolle und Mitwirkung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Strategie strukturiert darstellt;

    13.

    appelliert an den Europäischen Rat, auf seiner Frühjahrstagung 2009 auf eine größtmögliche Verbreitung von Instrumenten der integrierten Politikgestaltung und des Regierens auf mehreren Ebenen als feste Bestandteile der politischen Entscheidungsfindung in der gesamten EU bis 2010 (und darüber hinaus) hinzuwirken;

    14.

    bekräftigt seine Verpflichtung, durch die Überwachung der Umsetzung der Strategie auf lokaler und regionaler Ebene und die aktive Unterstützung der nationalen Prüfungen, auch durch seine nationalen Delegationen, zum Erfolg der Strategie beizutragen;

    15.

    fordert darüber hinaus die Europäischen Kommission und die Institutionen auf allen Ebenen auf, neue Kommunikationsmaßnahmen zu ergreifen und dabei zwei Gruppen anzuvisieren: zum einen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften u.a. hinsichtlich der Politiken und Programme zur Finanzierung von Aktionen und Plänen, die im Einklang mit den Zielen der Lissabon-Agenda stehen; zum anderen die Bürgerinnen und Bürger mit Blick auf die Folgen, die die Wachstums- und Beschäftigungsstrategie für ihren Alltag haben kann, wodurch das Bewusstsein für die Handlungsmöglichkeiten auf europäischer Ebene erweitert werden kann;

    AUSSICHTEN FÜR DEN ZEITRAUM NACH 2010

    16.

    die stetigen globalen Veränderungsprozesse und die unvollendete Umsetzung der Lissabon-Strategie erfordern eine eingehendere Untersuchung der Frage, wie die gemeinschaftlichen Maßnahmen künftig zur Verwirklichung der Ziele von mehr Wachstum und Beschäftigung beitragen können;

    17.

    sieht in einem raschen und koordinierten Vorgehen der Europäischen Union zur Absicherung und Regulierung der Finanzmärkte eine wichtige Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung;

    Der Ausschuss der Regionen

    18.

    wünscht eine ausführliche Untersuchung und eine umfassende Debatte — unter unmittelbarer Beteiligung aller für die Erreichung der Ziele maßgeblichen Akteure — zu folgenden Aspekten:

    Prioritäten der Strategie, die derzeit zu weit gefasst und deshalb in Bezug auf ihre Ziele mitunter zu vage ist: Die Vielfältigkeit der Ziele erfordert eine klare Prioritätensetzung. — Wie viele Ziele sollten es sein?

    Wirksamere und besser auf die Erreichung dieser Ziele ausgerichtete Handlungsmodalitäten, Maßnahmen und Gesamtsteuerungsmechanismen, zumal in Anbetracht der derzeitigen Zuständigkeiten der verschiedenen Regierungsebenen und auch in Bezug auf die bei anderen Programmen angewandten Verfahren (z.B. Strukturfonds, Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung). — Wie können die Ziele erfolgreich verwirklicht werden?

    Kosten der Strategie und bestmögliche Nutzung der ökologischen und ökonomischen Ressourcen und gleichzeitig Gewährleistung des Umwelt- und Klimaschutzes. — Welche Kompromisse sind möglich?

    Notwendigkeit, verstärkte Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit mit dem grundlegenden Ziel des Projekts Europa, nämlich der Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts als Qualitätsmerkmal, zu verknüpfen. Wie kann sichergestellt werden, dass Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenhalt weiterhin in Einklang miteinander stehen?

    Eigener Beitrag

    19.

    unterstreicht, dass die Maßnahmen der europäischen Strategie für Wachstum und Beschäftigung auf die forschungs- und innovationsbasierte Wettbewerbsfähigkeit konzentriert werden sollten, da dies entscheidend ist, um den Wirtschafts- und Handelsraum der EU international wirklich wettbewerbsfähig zu machen und den gemeinschaftlichen Beschäftigungsmarkt in puncto Quantität und Qualität der Arbeitsplätze neu zu gestalten. Daneben müssen Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen und einer besseren Rechtsetzung fortgesetzt werden. Neben der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit muss auch die soziale und ökologische Nachhaltigkeit des Wachstums bei der Entscheidung über die Frage, wie das Ziel „mehr Wettbewerbsfähigkeit“ erreicht werden soll, eine feste Bezugsgröße bleiben;

    20.

    schlägt vor, dass die EU nicht mehr in Form einer weitreichenden Strategie tätig werden sollte, sondern in Form eines strukturierten Pakets von koordinierten und integrierten Maßnahmen — auch um ihr Handeln wirksamer und gezielter zu gestalten;

    21.

    betont, dass die Beschlussfassung auf Gemeinschaftsebene hinsichtlich der Erarbeitung, Koordinierung und Durchführung der Maßnahmen und Programme, die die neue Agenda für Wettbewerbsfähigkeit bilden, unbedingt mehr Gewicht erhalten muss. Dabei müssen die Kompetenzen der Mitgliedstaaten und das Subsidiaritätsprinzip gewahrt werden. Zu diesem Zweck sollten bei der Revision des Gemeinschaftshaushalts wichtige Beschlüsse zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit gefasst werden — sowohl auf der Grundlage einer Bewertung des Umfangs der zugewiesenen Mittel als auch im Rahmen einer engen Koordinierung zwischen den Maßnahmen. In den Fällen, in denen die Mitgliedstaaten (mit) zuständig sind, müssen diese und die EU sich mit wirksamen Beschlussfassungsinstrumenten und einer Koordinierung auf verschiedenen Regierungsebenen ausstatten, um den Erfolg dieser Maßnahmen zu gewährleisten;

    Besondere Bemerkungen

    22.

    unterstreicht die Notwendigkeit umsichtiger Maßnahmen zur Steigerung und Verbesserung der Investitionen in die angewandte Forschung. Die gemeinsamen Anstrengungen aller Regierungs- und Verwaltungsebenen müssen darauf abzielen, die Kategorie der KMU bei der Suche nach Investitionsmöglichkeiten zu fördern und zu unterstützen, die ihnen — unter Gewährleistung ihrer Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt — eine internationale Dimension eröffnen. Die öffentlichen Investitionen in die Grundlagenforschung müssen unbedingt durch umfangreiche private Investitionen in die angewandte Forschung nicht nur zur Verfahrensinnovation, sondern auch zur Produktinnovation flankiert werden;

    23.

    ist sich der Bedeutung des Binnenmarkts als notwendiger Voraussetzung für eine konkrete und effiziente Strategie für Wettbewerbsfähigkeit bewusst und fordert dazu auf, erneut Anstrengungen zur Umsetzung aller Maßnahmen zu unternehmen, die auf die Vollendung des Binnenmarkts abzielen. Er fordert zudem, lokale und regionale Dimension der Strategie stärker herauszustellen, um die KMU durch die Ausnutzung der lokalen Vielfalt als Wettbewerbsvorteil konkurrenzfähiger zu machen;

    24.

    bei der Umsetzung der konkreten und effizienten Strategie für Wettbewerbsfähigkeit ist insbesondere auf eine Verringerung der Arbeitsunfälle zu achten;

    25.

    bekräftigt die Notwendigkeit einer europäischen Energiepolitik, in deren Mittelpunkt Erzeugung, Verbrauch und Versorgung durch schrittweise Verringerung der Energieabhängigkeit von Drittstaaten stehen und die unerlässlich ist, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen, vor allem der KMU, zu fördern und den Bürgern einen angemessenen Lebensstandard zu erhalten;

    26.

    hält es für notwendig, die Frauenerwerbstätigkeit aktiv und auf verschiedenen Wegen zu fördern, wobei die anzunehmenden Maßnahmen je nach Zuständigkeit von den Mitgliedstaaten oder den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften festgelegt werden müssen. Es ist empirisch nachgewiesen, dass das weibliche Arbeitskräfteangebot stärker vom Nettolohn abhängt als das männliche und dass Anreize und Erleichterungen in bestimmten Bereichen für neu erwerbstätige Frauen dazu beitragen können, die große Lücke zu schließen, die in vielen Ländern hinsichtlich der Lissabon-Ziele besteht;

    27.

    ist der Auffassung, dass das neben der Bewältigung der Folgen der Schrumpfung der Bevölkerungszahl in vielen Regionen die Herausforderungen der alternden Bevölkerung in Europa dringend angegangen werden müssen, wozu neben einer angemessenen, die menschlichen und gesellschaftlichen Erfordernisse berücksichtigenden Migrationspolitik eine neue Wohlfahrtspolitik für Familien erforderlich ist. Dabei geht es um eine Politik für die Zuwanderung nicht nur von hochqualifizierten, sondern erforderlichenfalls auch von nichtqualifizierten Arbeitskräften, die — je nach Bedarf der einzelnen Mitgliedstaaten und/oder der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften — die Produktionsfähigkeit der KMU sicherstellen können. Die Globalisierung von Gesellschaft und Wirtschaft erlaubt keine Verhaltensweisen mehr, die bisher häufig zu illegalen Beschäftigungsverhältnissen geführt haben;

    28.

    erinnert an die Bedeutung der wissenschaftlichen und akademischen Bildung, aber auch der Primar- und Sekundar- sowie der Berufsbildung, da sie Wege zur Erreichung eines hohen Qualifikationsniveaus eröffnen und die Voraussetzungen und Möglichkeiten für eine stärkere Beteiligung auch der Frauen — an der Erwerbs- und Produktionstätigkeit schaffen. Diesbezüglich sollten verstärkt Maßnahmen ergriffen werden, um Schulabbrüche effektiv einzudämmen;

    29.

    vertritt vor diesem Hintergrund die Ansicht, dass die wesentlichen Werte des Projekts Europa bewahrt werden müssen;

    30.

    erinnert deshalb an die Bedeutung des europäischen Sozialmodells und der europäischen Sozialagenda sowie des Bologna- und des Kopenhagen-Prozesses im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. All ihren Unterschieden zum Trotz haben die einzelstaatlichen Systeme gemeinsame Grundlagen und Grundsätze, die ein gemeinsames Verständnis des sozialen Fortschritts bewirken; und im Rahmen dieses gemeinsamen Konzepts spielen die sozialen Akteure, die Menschen vor Ort, Gruppen, lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen eine zunehmend wichtige Rolle;

    31.

    macht auf die Anstrengungen zum Schutz der Umwelt aufmerksam, d.h. sowohl lokale als auch globale Maßnahmen vor allem im Zusammenhang mit dem Kyoto-Protokoll zur Bekämpfung des Klimawandels. Diesbezüglich unterstreicht er die Bedeutung des „Nachhaltigkeitspakets“ der Kommission für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, insbesondere der Mitteilung zum Aktionsplan für eine nachhaltige Industriepolitik als einer integrierten Strategie mit dem Ziel, die Wirtschaft der EU nicht nur wettbewerbsfähiger, sondern auch ökologisch nachhaltiger zu gestalten;

    32.

    weist ferner darauf hin, dass die Kenntnis der lokalen Gegebenheiten zu den wichtigsten Faktoren für die Ausformung der Ziele der Lissabon-Strategie auf lokaler und regionaler Ebene zählt und die Erarbeitung allseits akzeptierter statistischer Daten ebenso grundlegend ist wie die Entwicklung der Fähigkeit zur Interpretation der Indikatoren auch auf lokaler und regionaler Ebene;

    33.

    schlägt vor, die Strategie nach 2010 auf der Grundlage einer besseren „Governance“ umzusetzen, die den europäischen Maßnahmen für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung neue Impulse und neuen Schwung verleihen und die Schwierigkeiten der derzeitigen Mechanismen (Methode der offenen Koordinierung, Festlegung von Maßstäben, Strukturindikatoren und weiteren technischen Verbesserungen) überwinden kann;

    34.

    Grundlagen:

    besser evaluierte, differenzierte, klar formulierte und definierte Ziele;

    ein auf die nächste europäische Legislaturperiode (2009-2014) abgestimmter Zeitplan;

    ein klarer definierter und nachhaltigerer Einsatz der Rechts- und Finanzinstrumente der EG;

    stärkere Anreize für Maßnahmen der Mitgliedstaaten und ein stärkeres Engagement der nationalen politischen Entscheidungsträger;

    aktive Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in allen Phasen des Politikgestaltungszyklus (Bedarfsermittlung, Planung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung) und Möglichkeit der Gebietskörperschaften, hinsichtlich der lokalen und regionalen Behörden, der verschiedenen Maßnahmen mit lokaler Wirkung und der Ziele der EU Integrations- und Anpassungsaufgaben zu erfüllen;

    35.

    der Ausschuss der Regionen wird weiter zur Diskussion über die Beschlüsse beitragen, die bezüglich der Zukunft der europäischen Wachstums- und Beschäftigungspolitik nach 2010 gefasst werden müssen. Zu diesem Zweck wird der Ausschuss der Regionen auch prüfen, ob es angebracht ist, eine entsprechende, für den Dialog mit den anderen Gemeinschaftsinstitutionen offene Arbeitsgruppe einzusetzen.

    Brüssel, den 26. November 2008

    Der Präsident

    des Ausschusses der Regionen

    Luc VAN DEN BRANDE


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