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Document 52008AR0236

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum — Welche Folgen ergeben sich für die Gebietskörperschaften?

    ABl. C 325 vom 19.12.2008, p. 52–55 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.12.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 325/52


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum — Welche Folgen ergeben sich für die Gebietskörperschaften?“

    (2008/C 325/08)

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    unterstreicht die Bedeutung der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“, mit der dem Mittelmeerraum in der Europäischen Agenda wieder ein wichtiger Platz eingeräumt wird und Debatten und Überlegungen in Gang gesetzt wurden, die den sich stellenden Herausforderungen gerecht werden;

    ist davon überzeugt, dass beiderseits des Mittelmeers angestrengte Initiativen, die sich lediglich auf der diplomatischen Ebene abspielen, nicht zu dauerhaften Lösungen führen, solange nicht die lokale Demokratie in den Mittelpunkt der Debatte rückt, und zwar sowohl was ihre Stärkung betrifft als auch die direkte Zusammenarbeit zwischen den Regionen und Städten beider Seiten des Mittelmeeres im Rahmen der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“;

    erinnert daran, dass auf der lokalen und regionalen Verwaltungsebene — in enger Zusammenarbeit mit den übrigen institutionellen Ebenen — Lösungen erarbeitet werden können, die gleichzeitig Anpassung an als auch Reaktion auf die Herausforderungen der Globalisierung sind. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften haben sich, insbesondere in Europa, schrittweise als einschlägige Ebene etabliert, um solche Lösungen zu entwickeln;

    wiederholt folglich seine Forderung, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen des Barcelona-Prozesses und bei der Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer als grundlegende Partner anzuerkennen;

    unterstützt die Gründung einer Versammlung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer (ARLEM), die sich aus Mitgliedern des Ausschusses der Regionen, Vertretern der bei der Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer mitwirkenden europäischen und internationalen Verbände sowie einer gleichen Anzahl von Vertretern der Gebietskörperschaften der südlichen und östlichen Anrainerstaaten des Mittelmeeres zusammensetzt und eine ständige Plattform für den Dialog, den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit bilden soll; fordert, diese Versammlung bei der künftigen Governance der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ als beratendes Organ anzuerkennen — ebenso wie die PVEM auf Ebene der nationalen Parlamente.

    Hauptberichterstatter

    :

    Isidoro GOTTARDO, Mitglied des Stadtrates von Sacile

    Referenzdokumente

    Befassung durch den französischen Ratsvorsitz am 13. Juni 2008 zum Thema: „Barcelona-Prozess: Union für den MittelmeerraumWelche Folgen ergeben sich für die Gebietskörperschaften?“ und Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum

    KOM(2008) 319 endg.

    I.   ALLGEMEINE BEMERKUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.

    unterstreicht die Bedeutung der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“, mit der dem Mittelmeerraum in der Europäischen Agenda wieder ein wichtiger Platz eingeräumt wird und Debatten und Überlegungen in Gang gesetzt wurden, die den sich stellenden Herausforderungen gerecht werden; begrüßt die pragmatische Dimension und politische Vision dieses Projekts, das vom französischen Ratsvorsitz ins Leben gerufen und von 16 Partnerstaaten des südlichen und östlichen Mittelmeerraumes mitgetragen wird;

    2.

    begrüßt den Erfolg bestimmter Maßnahmen und Initiativen, die bislang durch den Barcelona-Prozess angestoßen wurden; bedauert jedoch den Mangel an bedeutsamen Fortschritten in den Bereichen Friedenssicherung, Sicherheit und menschliche und soziale Entwicklung sowie die fehlende Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften;

    3.

    betont, dass die Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ mit ihrem neuen Format den Übergang von einem System der bloßen Zusammenarbeit zwischen Regierungen zu einem Anstoß für den Dialog zwischen den Bürgern der drei Seiten des Mittelmeers und insbesondere zu einer Zusammenarbeit zwischen den Ländern des südlichen und des östlichen Mittelmeerraumes gestatten sollte, indem deren Gebietskörperschaften bei konkreten und miteinander abgestimmten Vorhaben im Rahmen einer globalen Strategie zugunsten der Solidarität und der Bedürfnisse der Bürger einbezogen werden;

    4.

    vertritt den Standpunkt, dass eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den Staaten des Europa-Mittelmeerraums zugunsten einer Stärkung der Partnerschaft durch die Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ darin besteht, neue impulsgebende Themen auszumachen, mit denen die konkreten Vorteile für die Bürger sichtbar gemacht werden — d.h., die Grundsatzerklärungen in handfeste Maßnahmen zu überführen, was eine intensive Mitwirkung der lokalen und regionalen politischen Mandatsträger und eine verständliche und transparente Kommunikationspolitik erfordert;

    5.

    weist darauf hin, dass die Wirksamkeit von Maßnahmen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und der Zivilgesellschaft in der staatlichen Politik häufig durch die schwach ausgeprägte Demokratie auf lokaler Ebene und das Fehlen eines echten Dezentralisierungsprozesses in den südlichen und östlichen Ländern des Mittelmeerraums eingeschränkt wird;

    6.

    stellt fest, dass Dezentralisierung und partizipatorisches Regieren auf der lokalen Ebene nicht immer einhergehen. In einigen EU-Mitgliedstaaten wie auch Drittländern stehen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gleichermaßen vor der Herausforderung, eine größere Wahlbeteiligung zu erreichen, die Partizipation der Bürger zu steigern und die Verbände an der Ausarbeitung von Strategien oder der Erarbeitung großer städtischer oder regionaler Projekte zu beteiligen;

    7.

    ist davon überzeugt, dass beiderseits des Mittelmeers angestrengte Initiativen, die sich lediglich auf der diplomatischen Ebene abspielen, nicht zu dauerhaften Lösungen führen, solange nicht die lokale Demokratie in den Mittelpunkt der Debatte rückt, und zwar sowohl was ihre Stärkung betrifft als auch die direkte Zusammenarbeit zwischen den Regionen und Städten beider Seiten des Mittelmeeres im Rahmen der Initiative „Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum“;

    8.

    begrüßt deshalb die Erklärung der an der Partnerschaft Europa-Mittelmeer beteiligten Staats- und Regierungschefs, die auf dem Gipfeltreffen am 13. Juli 2008 in Paris erklärt hatten, dass es wichtig sei, die Zivilgesellschaft, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und den Privatsektor aktiv an der Verwirklichung der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ zu beteiligen;

    9.

    hält es jedoch nicht für angebracht, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die über demokratische Legitimation verfügen, und die Zivilgesellschaft und den Privatsektor, bei denen dies nicht der Fall ist, auf die gleiche Stufe zu stellen;

    10.

    teilt auch die Feststellung der Staats- und Regierungschefs der Partnerschaft Europa-Mittelmeer, dass „die verstärkte Übernahme gemeinsamer Verantwortung für den Prozess, die Gründung des Regierungshandelns auf die Gleichheit aller Beteiligten und die Übertragung des Prozesses in konkrete, für die Bürger greifbare Vorhaben“, es ermöglichen werden, die Beziehungen zwischen den drei Seiten des Mittelmeers „im Wege zusätzlicher regionaler und subregionaler Vorhaben, die für die Bürger der Region von Nutzen sind, konkreter und sichtbarer zu machen“;

    11.

    signalisiert die Bereitschaft und das Engagement der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ durch die Förderung der lokalen Demokratie und der dezentralen Zusammenarbeit zum Erfolg zu verhelfen;

    12.

    erinnert an die Erfahrungen mit der Verwirklichung EU-politischer Maßnahmen, deren Umsetzung in der Regel Engagement, Finanzmittel und Mitwirkung seitens der lokalen Gebietskörperschaften erfordert, und unterstreicht die soliden Erfahrungen und den Sachverstand der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Europa bei der Behandlung und Bewältigung von Problembereichen in Stadt und Land wie etwa Umwelt, Energie, Verkehr, Katastrophenschutz, Zuwanderung, Wirtschaftsentwicklung und zahlreichen anderen Prioritäten des Barcelona-Prozesses, die weiterhin aktuell bleiben wie etwa interkultureller Dialog, Bildung, menschliche und soziale Dimension; bedauert deshalb, dass die im Anhang zu den Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens von Paris aufgeführten Entwicklungsvorhaben nicht Gegenstand einer vorherigen Anhörung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gewesen sind, obwohl diese an deren künftiger Umsetzung notwendigerweise mitwirken; betont, dass ein solches Konzept der Beziehungen zwischen Regierungen in Zukunft zugunsten einer klar strukturierten Einbeziehung aller betroffenen Regierungs- und Verwaltungsebenen korrigiert werden muss;

    13.

    betont wie bereits in früheren Stellungnahmen zu diesem Thema, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht allein in der Phase der Umsetzung herangezogen, sondern in das gesamte Verfahren der Zusammenarbeit eingebunden werden müssen, das heißt, von der Ausarbeitung der Strategien über die Umsetzung der Programme und Vorhaben bis hin zur Überprüfung der Umsetzung der Strategien und zur Ergebnisbewertung — vor allem dann, wenn es sich um Initiativen handelt, die Politikfelder betreffen, in denen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften über umfangreiche und unmittelbare Kompetenzen verfügen, wie etwa unter anderem in den Bereichen Stadt- und Raumplanung, Wasser- und Abfallbewirtschaftung, Umweltfragen und örtliche Folgen des Klimawandels, lokale Wirtschaftsentwicklung, Verwaltung und Erhaltung des kulturellen und historischen Erbes, Entwicklung des örtlichen Fremdenverkehrs, Grundversorgung im Gesundheitswesen, Integrationspolitik und sozialer Zusammenhalt;

    14.

    begrüßt die bevorstehende Lancierung des neuen CIUDAD-Programms im Rahmen des bestehenden Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments, mit dem die Zusammenarbeit bei der städtischen Entwicklung und der Dialog im Mittelmeerraum gefördert werden sollen; stimmt zu, dass ökologische Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Verringerung der sozialen Disparitäten zu den prioritären Bereichen zählen sollen — Bereiche, in denen die Kommunen und Regionen über weitreichende und unmittelbare Befugnisse verfügen und in denen die europäischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften fundierte Erfahrungswerte und Sachkenntnisse beisteuern können;

    15.

    weist daraufhin, dass die finanziellen Aspekte der Initiative „Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum“ bislang nicht präzisiert wurden und dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowohl politische als auch fachliche und finanzielle Partner bei der Ausarbeitung und Durchführung von Strategien und Vorhaben sein können, die einerseits den konkreten Bedürfnissen der Bürger und andererseits den Zielen der Initiative „Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum“ dienen; merkt überdies an, dass die Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ in programmatischer und finanzieller Hinsicht keinerlei Änderung für die Mittelmeerdimension der europäischen Nachbarschaftspolitik mit sich bringt;

    16.

    erinnert daran, dass auf der lokalen und regionalen Verwaltungsebene — in enger Zusammenarbeit mit den übrigen institutionellen Ebenen — Lösungen erarbeitet werden können, die gleichzeitig Anpassung an als auch Reaktion auf die Herausforderungen der Globalisierung sind. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften haben sich, insbesondere in Europa, schrittweise als einschlägige Ebene etabliert, um solche Lösungen zu entwickeln;

    17.

    wiederholt folglich seine Forderung, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen des Barcelona-Prozesses und bei der Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer als grundlegende Partner anzuerkennen;

    18.

    kennt die Rolle und die Erfahrungen der verschiedenen Netzwerke und Verbände der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf der nationalen, europäischen und internationalen Ebene, die in der dezentralen Zusammenarbeit zwischen Europa und dem Mittelmeerraum tätig sind, wie auch deren Sachverstand und Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten (1); vor diesem Hintergrund ist es notwendig, mehr gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen und die Ziele der Vorhaben im Rahmen der dezentralen Zusammenarbeit mit denjenigen der Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum in Einklang zu bringen, um die Ergebnisse zu optimieren;

    19.

    bekräftigt seine Unterstützung für die Erklärung der Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften des Mittelmeerraumes und Europas, die am 23. Juni 2008 bei dem „Forum der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften des Mittelmeerraums“ in Marseille zusammengekommen sind;

    20.

    teilt die Absicht der lokalen und regionalen Mandatsträger und ihrer Verbände, ein institutionelles Instrument zu schaffen, das ihre ständige politische Repräsentation und ihre aktive Mitwirkung an der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ gewährleistet und zu einem wirksamen Instrument für eine raumbezogene Politik werden soll; diese Forderung hat der Ausschuss der Regionen bereits in früheren einschlägigen Stellungnahmen erhoben;

    21.

    unterstützt folglich die Absicht, eine Versammlung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer (ARLEM) zu gründen, deren Mitglieder paritätisch die lokalen und regionalen Mandatsträger der Europäischen Union und der Partnerstaaten des Mittelmeerraums vertreten, ebenso wie die Parlamentarische Versammlung Europa-Mittelmeer (PVEM) eine Vertretung auf parlamentarischer Ebene gewährleistet;

    II.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    22.

    appelliert an die an der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ beteiligten Regierungs- und Verwaltungsstellen, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht nur politisch anzuerkennen, sondern sie auch förmlich und konkret in den Prozess der Zusammenarbeit und in die Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ einzubeziehen;

    23.

    fordert daher, in neuen Arbeitsdokumenten die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als vollwertige Partner im Prozess der Zusammenarbeit bei der Neubelebung der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ festzuschreiben;

    24.

    dringt darauf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften neben den Regierungen möglichst ab einem frühen Stadium einzubinden, wenn es um die Ausarbeitung von Assoziierungsvereinbarungen, strategischen Dokumenten und bilateralen Aktionsplänen zwischen der Europäischen Union und den Nachbarstaaten des südlichen und des östlichen Mittelmeerraums — vor allem im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik — geht;

    25.

    appelliert folglich an die Regierungen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer, in ihren Staaten Verfahren des strukturierten Dialogs und der Konsultation der innerstaatlichen (regionalen und lokalen) Akteure, der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft einzuführen und dabei auch die Netzwerke und Verbände der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einzubeziehen;

    26.

    unterstützt die Gründung einer Versammlung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer (ARLEM), die sich aus Mitgliedern des Ausschusses der Regionen, Vertretern der bei der Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer mitwirkenden europäischen und internationalen Verbänden sowie einer gleichen Anzahl von Vertretern der Gebietskörperschaften der südlichen und östlichen Anrainerstaaten des Mittelmeeres zusammensetzt und eine ständige Plattform für den Dialog, den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit bilden soll; fordert, diese Versammlung bei der künftigen Governance der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ als beratendes Organ anzuerkennen — ebenso wie die PVEM auf Ebene der nationalen Parlamente;

    27.

    fordert die Europäische Kommission auf, die neue Initiative mit den verschiedenen Programmen, Vorhaben und Instrumenten der Gemeinschaft (2) und den bestehenden Strukturen für die Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer (3) zu abzustimmen, zu koordinieren und entsprechend mit diesen zu verknüpfen, damit die Erfahrungen aller genutzt, Überschneidungen von Maßnahmen verhindert und Fortschritte kumuliert werden können;

    28.

    schlägt vor, die Machbarkeit einer Anpassung der bestehenden Förderinstrumente zu untersuchen, was im Wesentlichen über eine Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts geschehen müsste, mit deren Hilfe erreicht werden könnte, dass die Zusammenarbeit zwischen den lokalen regionalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union und den Ländern des Mittelmeerraumes auf einer territorialen Dimension fußt;

    29.

    fordert die an der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ beteiligten Regierungs- und Verwaltungsstellen auf, die Wiederaufnahme dieses Prozesses zu nutzen, um in gewissen Staaten im südlichen und östlichen Mittelmeerraum Reformen der lokalen Verwaltung und der Dezentralisierung voranzutreiben und in anderen eine Dezentralisierung in die Wege zu leiten;

    30.

    schlägt vor, Strategien zugunsten einer institutionellen Stärkung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stärkere Aufmerksamkeit zu schenken und Programme zur Verwaltungsmodernisierung sowie Personalschulungsprojekte auf lokaler und regionaler Ebene aufzulegen;

    31.

    ist davon überzeugt, dass eine stärkere Übertragung von Verantwortlichkeiten auf die lokalen und regionalen Mandatsträger zur Herausbildung einer Multi-Level-Governance beitragen wird, bei der die verschiedenen institutionellen Ebenen im Rahmen der Verfahren zur Beschlussfassung, Ausarbeitung, Umsetzung und Bewertung der staatlichen Politik und der Entwicklungsmaßnahmen mitwirken;

    32.

    empfiehlt eine Mobilisierung der lokalen Bevölkerung sowie der technischen und wissenschaftlichen Ressourcen bei der Projektumsetzung wie auch eine möglichst große Mitwirkung der Bürger, damit sich diese mit dem Kooperationsprozess und den daraus resultierenden Vorhaben identifizieren können;

    33.

    ist schließlich der Ansicht, dass die Dynamik der Initiative „Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum“ für alle Beteiligten auf den verschiedenen Ebenen Chancen für den Erwerb neuer Kenntnisse, für neue Beziehungen und neue Formen der gegenseitigen Anerkennung bietet und zugleich den unterschiedlichen Beteiligten (zentrale und dezentrale Regierungsstellen, lokale und regionale Gebietskörperschaften, Zivilgesellschaft usw.) neue Entwicklungskonzepte und Demokratieansätze für die lokale Ebene vermittelt;

    34.

    weist seinen Präsidenten an, diese Stellungnahme dem französischen EU-Ratsvorsitz, dem gemeinsamen Vorsitz der Union für den Mittelmeerraum, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie der Parlamentarischen Versammlung der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft und den Staats- und Regierungschefs der Länder des südlichen und östlichen Mittelmeerraums zu übermitteln.

    Brüssel, den 9. Oktober 2008

    Der Präsident

    des Ausschusses der Regionen

    Luc VAN DEN BRANDE


    (1)  Eine Vielzahl von Netzwerken, Verbänden und Zentren beschäftigt sich mit konkreten Maßnahmen, Studien und Untersuchungen über die einzelnen Länder und die Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer. beteiligt; es wäre also zweckdienlich, all diese zu erfassen, zu sichten und Schlüsse daraus zu ziehen, um bei allen neuen Initiativen auf den bereits gesammelten Erfahrungen aufbauen zu können. Als Beispiel kann der „Premier Rapport mondial sur la décentralisation et la démocratie locale“ („Erster Weltbericht über die Dezentralisierung und die lokale Demokratie“. Barcelona 2008) genannt werden, der Lagebeschreibungen zu den Partnerländern des Barcelona-Prozesses enthält.

    (2)  Beispielsweise die Fonds für interregionale Zusammenarbeit, die Erweiterungspolitik der Europäischen Union mit Blick auf Kandidatenländer wie Kroatien und die Türkei.

    (3)  Beispielsweise die europäische Nachbarschaftspolitik, Gemeinschaftsprogramme wie Erasmus Mundus oder das Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung; der Dialog 5+5 zwischen den Mittelmeerstaaten der Europäischen Union und den Ländern des Maghreb.


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