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Document 52008AR0133

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Europäisches Jahr der Kreativität und Innovation (2009)

    ABl. C 257 vom 9.10.2008, p. 46–50 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.10.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 257/46


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Europäisches Jahr der Kreativität und Innovation (2009)“

    (2008/C 257/09)

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    begrüßt die Initiative der Kommission für ein Europäisches Jahr der Kreativität und Innovation (2009). Kreativität. Die Umsetzung der Ziele von Lissabon, die Europa zur innovativsten wissensbasierten Gesellschaft machen soll, basiert auf den kreativen Potentialen Europas;

    betont, dass in den europäischen Städten, Regionen und auf lokaler Ebene, Kultur, Kreativität und Innovation die wesentliche Quelle von Wachstum, Investitionen und neuen Arbeitsplätzen sind;

    betont die besondere Rolle der frühen Bildung vor der Einschulung und der Primarschulbildung für die Entwicklung grundlegender Kompetenzen, verstanden als Wissen, Fähigkeiten und Einstellungen, die Menschen befähigen, in den modernen europäischen Gesellschaften erfolgreich zu leben und zu arbeiten sowie sich weiteres Wissen anzueignen;

    betont, dass die Initiative eine hervorragende Anknüpfung an das Jahr des Interkulturellen Dialogs ermöglicht. Die Verbindung zwischen Thematiken mehrerer Europäischer Jahre unterstützt das Ziel, mittel- und langfristige Auswirkungen mit diesen Aktivitäten zu erreichen;

    nimmt zur Kenntnis, dass für die Durchführung des Jahres keine gesonderten Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Wenn Kreativität als Ressource der Entwicklung der europäischen Gesellschaften verstanden wird, ist eine Reduzierung auf Bildung und Kultur nicht angemessen. Durch disziplinübergreifendes Denken entstehen neue, kreative Lösungen.

    Berichterstatter

    :

    Gerd HARMS (DE/SPE), Bevollmächtigter des Landes Brandenburg für Bundes- und Europaangelegenheiten und Staatssekretär in der Staatskanzlei

    Referenzdokument

    Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr für die Kreativität und die Innovation (2009)

    KOM(2008) 159 endg. — 2008/0064 (COD)

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.

    begrüßt die Initiative der Kommission für ein Europäisches Jahr der Kreativität und Innovation (2009). Kreativität, wie in dem Vorschlag der Kommission zu recht sehr allgemein verstanden als die Fähigkeit neue Lösungen in den verschiedensten Feldern menschlicher Aktivitäten zu finden, ist die unabdingbare Voraussetzung für technische, kulturelle und gesellschaftliche Innovation. Die Umsetzung der Ziele von Lissabon, die Europa zur innovativsten wissensbasierten Gesellschaft machen soll, basiert auf den kreativen Potentialen Europas;

    2.

    stimmt der Kommission in ihrer Analyse der Grundbedingungen für die Entwicklung von Kreativität und Innovation zu. Er betont dabei die besondere Rolle der frühen Bildung vor der Einschulung und der Primarschulbildung für die Entwicklung grundlegender Kompetenzen, verstanden als Wissen, Fähigkeiten und Einstellungen, die Menschen befähigen, in den modernen europäischen Gesellschaften erfolgreich zu leben und zu arbeiten sowie sich weiteres Wissen anzueignen;

    3.

    unterstützt die Auffassung der Kommission hinsichtlich der Bedeutung der Bildung bei der Förderung der Kreativität und ist der Ansicht, dass die Kreativität nicht auf die Bildung in der Vorschule und in den ersten Schuljahren reduziert werden darf. Musische Fächer sollen jedoch über den gesamten Zeitraum der schulischen Bildung ihre Bedeutung behalten. Kreativität darf nicht auf die sogenannten „kreativen Fächer“ reduziert werden. Die Fähigkeit zu kreativen Problemlösungen und innovativem Denken muss Bestandteil aller formellen Bildungsprozesse sein. Der AdR hebt die Bedeutung der Mehrsprachigkeit in diesem Zusammenhang besonders hervor;

    4.

    betont die Notwendigkeit, neben der Förderung von Exzellenz und Spitzenleistungen eine gute Ausbildung und Bildung für die Menschen in jeder Region als Grundlage des individuellen und gesellschaftlichen Wohlstandes und der Innovationsfähigkeit der Regionen sicherzustellen;

    5.

    betont, dass in den europäischen Städten, Regionen und auf lokaler Ebene, Kultur, Kreativität und Innovation die wesentliche Quelle von Wachstum, Investitionen und neuen Arbeitsplätzen sind. Die Entwicklung der kreativen Potenziale und der Innovationsfähigkeit einer Region ist die Voraussetzung für ihren Erfolg im europäischen und weltweiten Wettbewerb. Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften tragen in der Regel die Verantwortung für die Organisation des Lebenslangen Lernen, die aktive Arbeitsmarktpolitik, die Entwicklung regionaler Innovationsstrategien und die Förderung innovativer und kreativer Wirtschaftszweige;

    6.

    betont erneut die herausragende Rolle der Städte und Regionen als Förderer eines innovativen Umfelds. Hier sei auf die regionale Innovationspolitik, Technologiezentren, Gründerzentren, Wissenschaftsparks und Risikokapitalfonds verwiesen;

    7.

    weist darauf hin, dass dieses nicht nur für die Kreativwirtschaft und die wissenschaftsbasierten modernen Industrien gilt. Vielmehr verlangen die sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen moderner Gesellschaften auf allen Ebenen nach kreativen Lösungen für soziale, ökologische und wirtschaftliche Herausforderungen;

    8.

    begrüßt besonders, dass die Kommission in ihrem Legislativvorschlag explizit die Rolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften würdigt, indem hervorgehoben wird, dass

    erst die Kombination von Maßnahmen auf gemeinschaftlicher, nationaler, regionaler und lokaler Ebene den Aufgaben des Jahres der Kreativität und Innovation gerecht wird;

    die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften diesen die Möglichkeit gibt, im Rahmen des Europäischen Jahres ihre Aktivitäten erfolgreicher und wirksamer zu gestalten;

    ihre Mitwirkung eine Bereicherung bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene ist;

    9.

    teilt diese Bewertung und setzt sich für eine breite Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften am Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation ein;

    Bewertung der Initiative im Einzelnen

    10.

    unterstützt die Ziele, die für das Jahr der Kreativität und Innovation formuliert werden (Artikel 2). Der umfassende Ansatz dieser Ziele erlaubt es, die Entwicklung und Nutzung der kreativen Potentiale Europas umfassend zu verstehen und sie nicht auf künstlerische und musische Aspekte zu reduzieren. Er hält es für notwendig, im Jahr der Kreativität und Innovation insbesondere übergreifende Aktivitäten zwischen den Einrichtungen des lebenslangen Lernens, den Institutionen und Akteuren der Kultur sowie der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft zu fördern und hervorzuheben; wichtig ist auch, das kreative Lernen zu fördern, wobei das Lernen auf der Suche nach Wissen und dem Wissensaufbau im Gegensatz zu Reproduktion und Auswendiglernen basiert;

    11.

    betont, dass die Initiative eine hervorragende Anknüpfung an das Jahr des Interkulturellen Dialogs ermöglicht. Die Verbindung zwischen Thematiken mehrerer Europäischer Jahre unterstützt das Ziel, mittel- und langfristige Auswirkungen mit diesen Aktivitäten zu erreichen. Die Aktivitäten im Rahmen des Jahres des Interkulturellen Dialogs zielen auf eine offenere, tolerantere und flexiblere europäische Gesellschaft und stehen in einem engen Zusammenhang zu Kreativität und Innovation. Gerade die Auseinandersetzung und die Begegnung mit anderen kulturellen Ausdrucksformen und Orientierungen können Kreativität stimulieren und neue Zugänge zu den eigenen Fragen ermöglichen;

    12.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission sich in ihrem Vorschlag besonders auf die Anforderungen bezieht, die das Europäische Parlament und der Rat zu den Schlüsselkompetenzen des Lebenslangen Lernens formuliert haben. Der AdR verweist auf seine Stellungnahme zu diesem Beschluss (1), in der er die besondere Bedeutung der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fähigkeiten hervorgehoben hat. Zugleich wurde vom AdR die Bedeutung der Förderung von Frauen in diesen Bereichen durch die Instrumente des Lebenslangen Lernens hervorgehoben. Die europäischen Gesellschaften sind zukünftig in noch stärkerem Maße darauf angewiesen, junge Menschen, insbesondere junge Frauen, für wissenschaftlich-technische Ausbildungen und ingenieurwissenschaftliche Studien und Karrieren zu gewinnen;

    13.

    verweist darauf, dass der Dreiklang „Arbeitsleben — Gesellschaft — höherer Bildungsstand“ eine wichtige Basis für Innovation und Wachstum auf lokaler und regionaler Ebene ist. Gebraucht werden eine inkludierende Infrastruktur und ein Klima der Nicht-Diskriminierung, die zu einer aktiven Bürgerschaft und einer gemeinsamen Verantwortungsübernahme ermuntern und so den sozialen Zusammenhalt und die nachhaltige Entwicklung sichern;

    14.

    spricht sich für eine bessere Bildung und Ausbildung aus, um den Wert des größten Kapitals der EU — ihrer jungen Menschen — maximal zu steigern. Hierzu ist dem Studium der Technologien besondere Bedeutung beizumessen, um die europäische Forschung, Entwicklung und Innovation anzukurbeln, es ist jedoch auch auf den Erwerb einer humanistischen Bildung und entsprechender Werte zu achten. Im Bildungswesen sollte vor allem der Vermittlung der europäischen Kultur und Geschichte gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden;

    15.

    hat wiederholt auf die besondere Bedeutung der Förderung der Forschung, der Ausbildung junger Wissenschaftler, der Unterstützung der Mobilität von Wissenschaftlern und der Unterstützung der wissenschaftlichen Kooperation auf europäischer Ebene hingewiesen. Die Entwicklung eines forschungsfreundlichen Klimas, die Förderung der Patente und ihr effektiver Schutz unterstützen innovative Prozesse in Gesellschaft und Wirtschaft;

    16.

    betont die Notwendigkeit der Schaffung von Normen und Schutzrechten zur Sicherung des geistigen Eigentums und die Entwicklung einer europäischen Charta für den Umgang mit geistigem Eigentum;

    17.

    betont in diesem Zusammenhang die wesentliche Bedeutung der Strukturfonds, insbesondere des Fonds für regionale Entwicklung, für die Unterstützung der Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in innovative Produkte und Verfahren;

    18.

    bedauert, dass die Initiative erst jetzt vorgelegt wird. Mit diesem kurzen zeitlichen Vorlauf ist der Erfolg des Jahres gefährdet. Es ist deshalb von besonderer Bedeutung, dass die Kommission jetzt alle Anstrengungen unternimmt, um möglichst viele Partner in den Prozess einzubeziehen;

    19.

    hebt die besondere Rolle der audiovisuellen Medien bei der Entwicklung kreativer Umgebungen hervor. Der Zusammenhang zwischen der Entwicklung von Talenten, exzellenten Ausbildungsstätten und der Medienwirtschaft führt in vielen Regionen Europas zu erfolgreichen wirtschaftlichen Clustern. Im Rahmen des Jahres der Kreativität und Innovation sollten diese Entwicklungen besonders gewürdigt werden;

    20.

    bedauert, dass der Vorschlag der Kommission nicht auf die vielfältigen Möglichkeiten der europäischen Mobilitätsprogramme Bezug nimmt. Mobilität in der Ausbildung, die Erfahrung des Austausches zwischen den Regionen Europas, kann in besonderem Maße dazu beitragen, kreative und innovative Potentiale bei jungen Menschen freizusetzen;

    21.

    bedauert weiterhin, dass der Vorschlag keine Ansätze für eine Überprüfung des Erfolgs der Initiative enthält und auch die Voraussetzungen für das Erreichen der Ziele nicht formuliert werden;

    22.

    ist der Auffassung, dass das Jahr der Kreativität und Innovation nur dann erfolgreich sein kann, wenn die Kommission insgesamt diese Aufgabe annimmt und die Möglichkeiten in allen Generaldirektionen ausgeschöpft werden. Darüber hinaus bedarf es der starken Unterstützung der Mitgliedsstaaten und der Städte und Regionen und der lokalen Gebietskörperschaften. Der AdR fordert deshalb, dass neben der Bildungspolitik andere Politikbereiche aktiv in die Gestaltung des Jahres einbezogen werden;

    23.

    macht darauf aufmerksam, dass die Förderung von Kreativität und Innovation Bestandteil vieler regionaler und lokaler Entwicklungskonzepte ist. Es sollte bei der Durchführung des Europäischen Jahres der Kreativität und Innovation der Eindruck vermieden werden, diese Ressourcen müssten ausschließlich durch Initiativen der Kommission entdeckt werden. Gerade in diesem Jahr sollten erfolgreiche Ansätze in den Städten, Regionen und Mitgliedstaaten hervorgehoben und die Verbreitung von Best-Practice-Beispielen unterstützt werden. Bei allen Initiativen der Kommission ist der Grundsatz der Subsidiarität zu wahren;

    24.

    verweist auf die vielfältigen Erfahrungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und der zivilgesellschaftlichen Organisationen, wie sie zum Beispiel in den Aktionen im Rahmen der Kommunal- und Regionalpolitik und während der vom AdR veranstalteten „Open Days“ zum Ausdruck kommen. Diese Erfahrungen verweisen auf vielfältige Wege der Entwicklung und Unterstützung von Kreativität und Innovation, die unsere europäischen Städte und Regionen kennzeichnen;

    25.

    nimmt zur Kenntnis, dass für die Durchführung des Jahres keine gesonderten Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Vorschlag der Kommission nimmt bei der Frage der Finanzierung der Aktivitäten explizit nur Bezug auf die Programme „Lebenslanges Lernen 2007-2013“ sowie „Kultur 2007-2013“. Die angesprochenen Fragen der Kreativität und Innovation gehen aber über diese Programme weit hinaus. Insbesondere der Bereich der Wissenschaften, die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft, der Bereich der europäischen Mobilität, die Frage der Entwicklung der ländlichen Räume, die Sozialpolitik, aber auch andere sollten angesprochen werden. Wenn Kreativität als Ressource der Entwicklung der europäischen Gesellschaften verstanden wird, ist eine Reduzierung auf Bildung und Kultur nicht angemessen. Durch disziplinübergreifendes Denken entstehen neue, kreative Lösungen;

    26.

    Die Kommission spricht unter 4.4 in ihrem Vorschlag von „einer Neuausrichtung der Kommunikationsaktivitäten auf die Themen des Europäischen Jahres“. Diese Neuausrichtung ist in den Maßnahmen nicht genauer beschrieben. Der AdR hält es für notwendig, diese Maßnahmen zwischen der gemeinschaftlichen, der nationalen, der regionalen und der lokalen Ebene zu koordinieren;

    27.

    bietet der Kommission seine Unterstützung und Zusammenarbeit bei der Durchführung des Europäischen Jahres der Kreativität und Innovation an. Die Städte, Regionen und lokalen Gebietskörperschaften sind die natürlichen Partner für dieses Vorhaben und die Orte, an denen eine Vielzahl von kreativen Lösungen geboren wird. Der AdR erwartet von der Kommission die volle Einbeziehung in die Aktivitäten sowie eine frühzeitige und vollständige Information über alle Aktionen.

    II.   ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE

    Änderungsvorschlag 1

    Artikel 2 Absatz 1

    Kommissionsvorschlag

    Änderungsvorschlag des AdR

    Das allgemeine Ziel des Europäischen Jahres der Kreativität und Innovation besteht darin, die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zu unterstützen, die Kreativität als Triebkraft für Innovation und als Schlüsselfaktor für die Entwicklung persönlicher, beruflicher, unternehmerischer und sozialer Kompetenzen und für das Wohlergehen des Einzelnen in der Gesellschaft zu fördern.

    Das allgemeine Ziel des Europäischen Jahres der Kreativität und Innovation besteht darin, die Mitgliedstaaten sowie die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in ihren Bemühungen zu unterstützen, die Kreativität als Triebkraft für Innovation und als Schlüsselfaktor für die Entwicklung persönlicher, beruflicher, unternehmerischer und sozialer Kompetenzen und für das Wohlergehen des Einzelnen in der Gesellschaft zu fördern.

    Begründung

    Zwar sind die Mitgliedstaaten Ansprechpartner der Kommission, gleichwohl werden auf diesem Feld wesentliche Fragen angesprochen, die unmittelbar in die Kompetenzen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften fallen.

    Änderungsvorschlag 2

    Artikel 3 Absatz 2

    Kommissionsvorschlag

    Änderungsvorschlag des AdR

    Neben den von der Gemeinschaft gemäß Artikel 6 kofinanzierten Aktivitäten können die Kommission oder die Mitgliedstaaten weitere Maßnahmen als förderlich für die Ziele des Europäischen Jahres erachten und erlauben, dass bei PR-Aktivitäten für diese Maßnahmen der Name des Europäischen Jahres verwendet wird, sofern sie zur Erreichung der in Artikel 2 dargelegten Ziele beitragen.

    Neben den von der Gemeinschaft gemäß Artikel 6 kofinanzierten Aktivitäten können die Kommission oder , die Mitgliedstaaten oder lokale und regionale Gebietskörperschaften weitere Maßnahmen als förderlich für die Ziele des Europäischen Jahres erachten und erlauben, dass bei PR-Aktivitäten für diese Maßnahmen der Name des Europäischen Jahres verwendet wird, sofern sie zur Erreichung der in Artikel 2 dargelegten Ziele beitragen. Weitere nicht-staatliche Akteure sollen ermutigt werden, sich im Rahmen der Zielsetzungen an den Aktivitäten des Europäischen Jahres zu beteiligen.

    Begründung

    Die Verwendung des Namens „Europäisches Jahr“ darf nicht auf die Mitgliedstaaten beschränkt werden. Es ist notwendig, dass das Europäische Jahr von vielen Akteuren mit Leben erfüllt wird, die sich in diesem Rahmen engagieren.

    Änderungsvorschlag 3

    Artikel 5

    Kommissionsvorschlag

    Änderungsvorschlag des AdR

    Die Kommission beruft Sitzungen der nationalen Koordinatoren ein, die der Koordinierung der Durchführung des Europäischen Jahres der Kreativität und Innovation auf europäischer Ebene und dem Informationsaustausch über die Durchführung des Jahres auf nationaler Ebene dienen.

    Die Kommission beruft Sitzungen der nationalen Koordinatoren ein, die der Koordinierung der Durchführung des Europäischen Jahres der Kreativität und Innovation auf europäischer Ebene und dem Informationsaustausch über die Durchführung des Jahres auf nationaler Ebene dienen. Zu diesen Sitzungen werden Vertreter des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses eingeladen.

    Begründung

    Nur eine Beteiligung des AdR und des ESWA können eine systematische und kompetente Berücksichtigung der Belange und Beiträge der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sicherstellen.

    Brüssel, den 19. Juni 2008

    Der Präsident

    des Ausschusses der Regionen

    Luc VAN DEN BRANDE


    (1)  CdR 31/2006 fin.


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