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Document 52008AP0498

    Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (Neufassung) ***ILegislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (Neufassung) (KOM(2007)0737 — C6-0442/2007 — 2007/0257(COD)

    ABl. C 15E vom 21.1.2010, p. 123–124 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    21.1.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 15/123


    Dienstag, 21. Oktober 2008
    Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (Neufassung) ***I

    P6_TA(2008)0498

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (Neufassung) (KOM(2007)0737 — C6-0442/2007 — 2007/0257(COD))

    2010/C 15 E/35

    (Verfahren der Mitentscheidung — Neufassung)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0737),

    gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 80 Absatz 2 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0442/2007),

    gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 28. November 2001 über die systematischere Neufassung von Rechtsakten (1),

    in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 3. September 2008 gemachten Zusage, den Vorschlag gemäß Artikel 251 Absatz 2 des EG-Vertrags und gemäß den Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zu billigen,

    gestützt auf die Artikel 80a und 51 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6-0300/2008),

    A.

    in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass der vorliegende Vorschlag keine anderen inhaltlichen Änderungen enthält als diejenigen, die im Vorschlag als solche ausgewiesen sind, und dass sich der Vorschlag in Bezug auf die Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen der bisherigen Rechtsakte zusammen mit jenen Änderungen auf eine reine Kodifizierung der bestehenden Rechtstexte ohne inhaltliche Änderungen beschränkt,

    1.

    billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

    2.

    fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 77 vom 28.3.2002, S. 1.


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