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Document 52008AP0287

Einführung der einheitlichen Währung durch die Slowakei am 1. Januar 2009 * Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2008 zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag über die Einführung der einheitlichen Währung durch die Slowakei am 1. Januar 2009 (KOM(2008)0249 — C6-0198/2008 — 2008/0092(CNS))

ABl. C 286E vom 27.11.2009, p. 100–102 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.11.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 286/100


Dienstag, 17. Juni 2008
Einführung der einheitlichen Währung durch die Slowakei am 1. Januar 2009 *

P6_TA(2008)0287

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2008 zu dem Vorschlag füreine Entscheidung des Rates gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag über die Einführung der einheitlichenWährung durch die Slowakei am 1. Januar 2009 (KOM(2008)0249 — C6-0198/2008 — 2008/0092(CNS))

2009/C 286 E/39

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2008)0249),

in Kenntnis des Konvergenzberichts 2008 der Kommission (KOM(2008)0248) zur Slowakei und des Konvergenzberichts der Europäischen Zentralbank (EZB) vom Mai 2008,

unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission für eine Entscheidung des Rates zur Aufhebung der Entscheidung 2005/182/EG zum Bestehen eines übermäßigen Defizits in der Slowakei (SEK(2008)0572),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juli 2007 zu dem Jahresbericht zum Euro-Raum 2007 (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Juni 2007 zur Verbesserung der Methode zur Anhörung des Europäischen Parlaments bei Verfahren zur Erweiterung der Euro-Zone (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu der Erweiterung des Eurogebiets (3),

unter Hinweis auf den Beschluss 2003/223/EG des Rates vom 21. März 2003 über eine Änderung des Artikels 10.2 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (4),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 13. März 2003 zu der Empfehlung für einen Beschluss des Rates über eine Änderung des Artikels 10.2 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (5),

gestützt auf Artikel 122 Absatz 2 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0198/2008),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0231/2008),

A.

in der Erwägung, dass die Slowakei die in Artikel 121 des EG-Vertrags und in dem darin genannten Protokoll über die Konvergenzkriterien festgelegten Maastricht-Kriterien erfüllt,

B.

in der Erwägung, dass — zum ersten Mal — eine Delegation seines Ausschusses für Wirtschaft und Währung in die Slowakei reiste, um deren Bereitschaft für einen Beitritt zum Euro-Raum zu prüfen,

C.

in der Erwägung, dass zehn Jahre nach der Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion die Erfahrung gezeigt hat, dass die Anreize zur Durchführung von Strukturreformen nach einem Beitritt zum Euro-Raum abnehmen, und dass die Frage der Nachhaltigkeit zunehmend an Bedeutung gewonnen hat,

D.

in der Erwägung, dass der Präsident des ECOFIN-Rates ein Schreiben an den Rat, der in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs zusammengetreten ist, gerichtet hat, in dem er die von der slowakischen Regierung zur Sicherstellung einer dauerhaften Konvergenz ergriffenen Maßnahmen und gegebenen politischen Zusagen erläutert hat,

1.

billigt den Vorschlag der Kommission;

2.

befürwortet die Einführung des Euro durch die Slowakei am 1. Januar 2009;

3.

weist darauf hin, dass gemäß Artikel 121 des EG-Vertrags folgende Kriterien Maßstab dafür sind, ob ein hoher Grad an dauerhafter Konvergenz erreicht ist: Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität; eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand; Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus; und Dauerhaftigkeit der von dem Mitgliedstaat erreichten Konvergenz und seiner Teilnahme am Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems, die im Niveau der langfristigen Zinssätze zum Ausdruck kommt;

4.

stellt fest, dass der Konvergenzbericht 2008 der EZB auf Risiken im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit der erreichten niedrigen Inflationsrate hinweist, und drängt darauf, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Inflation ergriffen werden;

5.

ist besorgt über die Diskrepanzen zwischen den Konvergenzberichten der Kommission und der EZB hinsichtlich der Nachhaltigkeit der Inflationskonvergenz;

6.

empfiehlt der slowakischen Regierung, eine Stelle einzurichten, die wöchentlich die Preise einiger ausgewählter Güter des täglichen Bedarfs beobachtet und so falschen Vorstellungen über Preissteigerungen entgegenwirkt;

7.

fordert die slowakische Regierung auf, die notwendigen strukturellen Reformen am Arbeits-, Dienstleistungs- und Warenmarkt fortzusetzen und insbesondere eine Steigerung der Mobilität der Arbeitskräfte und mehr Investitionen in Humankapital sicherzustellen; fordert die slowakische Regierung auf, insbesondere in sensiblen Bereichen wie dem Energiesektor den Wettbewerb zu gewährleisten;

8.

fordert die slowakische Regierung auf, in Zusammenarbeit mit der slowakischen Zentralbank für ein dauerhaft niedriges Inflationsumfeld zu sorgen, das durch eine weitere Konsolidierung des Haushalts erreicht werden kann, und eine hinreichend straffe Finanzpolitik mit dem mittelfristigen Ziel eines ausgeglichenen Haushalts zu verfolgen; fordert die Sozialpartner in der Slowakei auf, die Lohnzuwächse auf absehbare Zeit mit der Steigerung der Produktivität in Einklang zu bringen;

9.

fordert die Eurogruppe auf, die Koordinierung zu verbessern und die tatsächliche Einhaltung der von den Mitgliedern des Euroraums hinsichtlich einer dauerhaften Konvergenz gegebenen politischen Zusagen zu überwachen;

10.

hebt hervor, dass die steuerpolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die dem Euro-Raum angehören, mit den Grundsätzen der verantwortungsvollen Führung („Good Governance“) in Steuerfragen in Einklang stehen müssen;

11.

bekräftigt nachdrücklich seine Auffassung, dass der Rat und die Kommission den Standpunkt einnehmen sollten, dass ein einen Mitgliedstaat betreffendes Verfahren bei einem übermäßigen Defizit bereits abgeschlossen sein muss, bevor die Einhaltung der Maastricht-Kriterien geprüft wird, wie es Artikel 2 des Protokolls über die Konvergenzkriterien vorschreibt; bedauert, dass die Kommission in dieser Hinsicht den Vertrag erneut nicht richtig angewendet hat;

12.

vertritt die Ansicht, dass alle einschlägigen Maßnahmen, die ein Mitgliedstaat, der sich um einen Beitritt zum Euroraum beworben hat, nach der Veröffentlichung der Konvergenzberichte der Kommission und der EZB ergreift, vom Rat auf der Grundlage der einschlägigen Entschließung des Parlaments berücksichtigt und in den Überwachungsprozess einbezogen werden sollten;

13.

fordert die Mitgliedstaaten auf, der Kommission zu gestatten, die Einhaltung der Maastricht-Kriterien auf der Grundlage präziser, aktueller, verlässlicher und qualitativ hochwertiger Daten zu bewerten;

14.

ist besorgt über die geringe Unterstützung in der slowakischen Bevölkerung für die Euro-Einführung; fordert daher die slowakischen Behörden auf, die öffentliche Informationskampagne, in der die Vorteile der einheitlichen Währung erläutert werden, zu intensivieren und alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Preissteigerungen in der Übergangsphase so gering wie möglich zu halten;

15.

nimmt zur Kenntnis, dass alle Beteiligten darum bemüht waren, die Bedingungen, unter denen das Parlament sein Anhörungsrecht gemäß Artikel 121 und 122 des EG-Vertrags ausübt, in Bezug auf die Bereitstellung von Informationen und die zeitliche Planung zu verbessern, und begrüßt die Initiative des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, eine Studienreise in die Slowakei zu organisieren, um sich selbst ein Bild von der der Lage zu machen;

16.

fordert die Kommission und die EZB auf, bei der Empfehlung eines endgültigen Wechselkurses für die slowakische Krone alle Aspekte zu berücksichtigen;

17.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

18.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

19.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission, der Europäischen Zentralbank, der Eurogruppe sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0348.

(2)  ABl. C 146 E vom 12.6.2008, S. 251.

(3)  ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 249.

(4)  ABl. L 83 vom 1.4.2003, S. 66.

(5)  ABl. C 61 E vom 10.3.2004, S. 374.


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