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Document 52008AP0037

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (13199/2007 — KOM(2007)0487 — C6-0438/2007 — 2007/0180(AVC))

ABl. C 184E vom 6.8.2009, p. 114–114 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/114


Dienstag, 19. Februar 2008
Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen EG/Ägypten anlässlich des EU-Beitritts Bulgariens und Rumäniens ***

P6_TA(2008)0037

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (13199/2007 — KOM(2007)0487 — C6-0438/2007 — 2007/0180(AVC))

2009/C 184 E/22

(Verfahren der Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2007)0487),

in Kenntnis des vom Rat vorgelegten Wortlauts (13199/2007),

in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Artikel 310 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 2 des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0438/2007),

gestützt auf Artikel 75, Artikel 83 Absatz 7 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0026/2008),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Arabischen Republik Ägypten zu übermitteln.


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