Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52007XC1122(02)

Veröffentlichung eines Änderungsantrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

ABl. C 279 vom 22.11.2007, p. 12–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.11.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 279/12


Veröffentlichung eines Änderungsantrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2007/C 279/07)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (1) Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

ÄNDERUNGSANTRAG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

Änderungsantrag nach Artikel 9 und Artikel 17 Absatz 2

„RADICCHIO ROSSO DI TREVISO“

Nr. EG: IT/PGI/117/1514/26.04.2004

g.U. ( ) g.g.A. ( X )

Beabsichtigte Änderung(en)

Rubrik(en) der Spezifikation:

Image

Name des Erzeugnisses

X

Beschreibung des Erzeugnisses

Image

Geografisches Gebiet

Image

Ursprungsnachweis

X

Herstellungsverfahren

Image

Zusammenhang

X

Etikettierung

X

Einzelstaatliche Vorschriften

Änderung(en):

Beschreibung

Die Mindestlänge der Köpfe bei Inverkehrbringen wird herabgesetzt, und das Adverb „vollständig“ in Bezug auf die Farbe wird gestrichen.

Herstellungsverfahren

Die Erzeugungsmodalitäten und die Herstellungszeiten des Radicchio werden näher spezifiziert. Darüber hinaus entfallen einige Vorschriften, die nichts zu den Qualitätsmerkmalen des Erzeugnisses beitragen.

Es wird die Verpflichtung eingeführt, dass die Radicchiobündel im Freiland geschnürt werden müssen.

Die Beschaffenheit der Becken wurde geändert, damit auch andere Materialien verwendet werden können, ohne dass dadurch der Zusammenhang mit dem Gebiet und mit den traditionellen Herstellungsverfahren verloren geht. Denn einige Protokolle führender internationaler Vermarktungseinrichtungen und die Rechtsvorschriften einiger Länder verbieten heute aus Gründen der Hygiene und des Gesundheitsschutzes die Verwendung von Zement bei der Herstellung von Lebensmitteln.

Das Trocknen der Pflanzen nach der Bleichphase und vor dem Putzen war sinnvoll, solange das Putzen in ungeheizten Räumen oder im Freien erfolgte. Aufgrund der veränderten Gesundheitsanforderungen und der verbesserten Arbeitsumgebung sind die Verarbeitungsräume aber inzwischen beheizt, so dass eine „Vortrocknungsphase“ nicht erforderlich ist und sogar schädlich sein kann, da hierdurch Fäulnisprozesse ausgelöst werden können. Falls erforderlich, erfolgt das Abtropfen der Pflanzen im Putzraum (es sei darauf hingewiesen, dass das Bleichen in Wasser nicht obligatorisch ist). Auch die vorgeschriebene Einhaltung einer „konstanten“ Temperatur von 18 °C diente lediglich als Richtwert: Nach dem Öffnen der Tore bei der Verbringung der Pflanzen in den Putzraum werden wesentlich niedrigere Temperaturen gemessen, was jedoch keine Probleme in Bezug auf die Einhaltung der traditionellen Verfahren und die Qualität des Erzeugnisses mit sich bringt.

Etikettierung

Zur besseren Information des Verbrauchers erhält das Erzeugnis ein Logo. Um den Marktanforderungen besser gerecht zu werden, wurden neue Verpackungen geschaffen bzw. das Fassungsvermögen der bestehenden Verpackungen vergrößert.

Einzelstaatliche Vorschriften

Artikel 3 und 8 der geltenden Spezifikation wurden gestrichen, und gemäß den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften wurde eine Kontrollstelle benannt.

In Artikel 7 wurde die Angabe „Mindestfläche von 1 500 m2“ als Voraussetzung für die Eintragung in das Erzeugerverzeichnis gestrichen, da dies eine im Gemeinschaftsrecht nicht vorgesehene Zugangsbeschränkung darstellt.

ZUSAMMENFASSUNG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„RADICCHIO ROSSO DI TREVISO“

Nr. EG: IT/PGI/117/1514/26.04.2004

g.U. ( ) g.g.A. ( X )

Diese Zusammenfassung informiert über die Hauptbestandteile der Produktspezifikation.

1.   Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:

Name:

Ministero Politiche agricole, alimentari e forestali

Anschrift:

Via XX Settembre, 20

I-00187 Roma

Tel.:

(39) 06 481 99 68

Fax:

(39) 06 42 01 31 26

E-Mail:

qpa3@politicheagricole.gov.it

2.   Vereinigung:

Name:

Consorzio Radicchio di Treviso

Anschrift:

Viale scandolara, 80

I-31059 Zero Branco (TV)

Tel.:

(39) 0422 48 80 87

Fax:

(39) 0422 48 80 87

E-Mail:

Zusammensetzung:

Erzeuger/Verarbeiter ( X ) Andere ( )

3.   Art des Erzeugnisses:

Klasse 1.6 — Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet oder verarbeitet

4.   Spezifikation:

(Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Abs. 2)

4.1.   Name: „Radicchio Rosso di Treviso“

4.2.   Beschreibung: Die zur Erzeugung der g.g.A. „Radicchio Rosso di Treviso“ bestimmten Kulturen müssen aus Pflanzen der Familie der Korbblütler — Gattung Cichorium intybus L. — var. sylvestre bestehen, die die Typen „tardivo“ (später Radicchio) und „precoce“ (früher Radicchio) umfasst.

Bei Inverkehrbringen muss der Radicchio mit der g.g.A. „Radicchio Rosso di Treviso“ folgende Merkmale aufweisen:

Radicchio Rosso di Treviso tardivo

Aussehen: regelmäßige, gleichmäßig geformte, kompakte Köpfe mit dichten, den Kopf umhüllenden und nach oben spitz zulaufenden Blättern; Köpfe mit sauber geputztem Wurzelansatz, dessen Länge der Größe des Kopfes angepasst ist und maximal 6 cm beträgt.

Farbe: leuchtend weinrote Blätter mit weißer Hauptrippe und feinen, nur angedeuteten Verästelungen im Blatt.

Geschmack: Rippe von angenehm zartbitterem Geschmack und knackiger Konsistenz.

Größe und Gewicht: Mindestgewicht der Köpfe 100 g, Mindestdurchmesser am Kopfansatz 3 cm, Länge (ohne Wurzel) 12-25 cm.

Der Radicchio Rosso di Treviso tardivo muss folgende Eigenschaften aufweisen:

hervorragender Reifegrad;

intensiv gefärbte, leuchtend rote Blattspreite;

weiße Hauptrippe;

Kopf von fester Konsistenz;

mittelgroße Köpfe;

Köpfe von gleichmäßiger Größe und Länge;

sorgfältig geputzt, keine Rückstände;

Wurzellänge maximal 6 cm entsprechend der Kopfgröße.

Radicchio Rosso di Treviso precoce

Aussehen: voluminöser, länglicher, geschlossener Kopf mit kleinem Wurzelansatz.

Farbe: Blätter mit ausgeprägter weißer Mittelrippe und vielen kleinen Verästelungen in der intensiv rot gefärbten Blattspreite.

Geschmack: Blätter von zartbitterem Geschmack und mittlerer, knackiger Konsistenz.

Größe und Gewicht: Mindestgewicht der Köpfe: 150 g, Länge der Köpfe (ohne Wurzel): 15-25 cm.

Radicchio Rosso di Treviso precoce muss folgende Eigenschaften aufweisen:

hervorragender Reifegrad;

intensiv gefärbte, leuchtend rote Blattspreite mit feiner weißer Äderung;

Kopf von fester Konsistenz;

mittelgroße Köpfe;

Köpfe von gleichmäßiger Größe und Länge;

sorgfältig geputzt, keine Rückstände;

Wurzellänge maximal 4 cm entsprechend der Kopfgröße.

4.3.   Geografisches Gebiet: Das Gebiet, in dem der Radicchio Rosso di Treviso Tardivo erzeugt und abgepackt wird, umfasst in den Provinzen Treviso, Padua und Venedig das gesamte Verwaltungsgebiet folgender Gemeinden:

Provinz Treviso: Carbonera, Casale sul Sile, Casier, Istrana, Mogliano Veneto, Morgano, Paese, Ponzano Veneto, Preganziol, Quinto di Treviso, Silea, Spresiano, Trevignano, Treviso, Vedelago, Villorba, Zero Branco.

Provinz Padua: Piombino Dese, Trebaseleghe.

Provinz Venedig: Martellago, Mirano, Noale, Salzano, Scorzè.

Das Gebiet, in dem der Radicchio Rosso di Treviso Precoce erzeugt und abgepackt wird, umfasst in den Provinzen Treviso, Padua und Venedig das gesamte Verwaltungsgebiet folgender Gemeinden:

Provinz Treviso: Breda di Piave, Carbonera, Casale sul Sile, Casier, Castelfranco Veneto, Castello di Godego, Istrana, Loria, Maserada sul Piave, Mogliano Veneto, Monastier, Morgano, Paese, Ponzano Veneto, Preganziol, Quinto di Treviso, Resana, Riese Pio X, Roncade, San Biagio di Callalta, Silea, Spresiano, Trevignano, Treviso, Vedelago, Villorba, Zenson di Piave, Zero Branco.

Provinz Padua: Borgoricco, Camposanpiero, Loreggia, Massanzago, Piombino Dese, Trebaseleghe.

Provinz Venedig: Martellago, Mirano, Noale, Salzano, Santa Maria di Sala, Scorzè, Spinea.

4.4.   Ursprungsnachweis: Zur Überwachung der Erzeugung und Verpackung werden bei der nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 zugelassenen Kontrollstelle für jedes Wirtschaftsjahr die Verzeichnisse der Hersteller und Verpacker erstellt, die für die genannten Radicchio-Typen die g.g.A. verwenden wollen.

In das Verzeichnis können sich Radicchio-Erzeuger eintragen lassen, die über ein innerhalb des umrissenen Gebiets liegendes Grundstück verfügen, auf dem sie beabsichtigen, „Radicchio Rosso di Treviso“ tardivo und/oder precoce anzubauen.

Die Erzeuger müssen sich für jedes Wirtschaftsjahr erneut in das Verzeichnis eintragen lassen und jährlich die Radicchiotypen, die Anbauflächen und die erzeugten und an den Verpackungsbetrieb gelieferten Mengen anmelden.

Der Antrag auf Eintragung muss bei der Kontrollstelle bis zum 31. Mai eines jeden Jahres eingehen.

Die Verpacker sind verpflichtet, der Kontrollstelle die von ihnen verpackte Jahresproduktionsmenge beider Radicchiotypen zu melden.

Die Eintragung der Erzeuger und Verpacker in das Verzeichnis gilt für jeweils ein Jahr und kann erneuert werden.

Der Betriebsinhaber trägt den Beginn der Erntearbeiten jedes Jahr in den dafür vorgesehenen Betriebsbogen ein.

Der Betriebsinhaber meldet der Kontrollstelle für jeden Radicchiotyp die Mengen an vertriebsfertigem Endprodukt, die er im Wirtschaftsjahr erzeugt hat.

Gleichzeitig trägt der Betriebsinhaber diese Mengen im Betriebsbogen ein unter Angabe des Datums der Anlieferung beim Verpacker, sofern er die Ware nicht selbst verpackt.

4.5.   Herstellungsverfahren: Der Anbau auf den zur Herstellung der g.g.A. „Radicchio Rosso di Treviso“ bestimmten Flächen muss nach den traditionellen Bedingungen und Verfahren erfolgen, um zu gewährleisten, dass die Radicchioköpfe die spezifischen Merkmale aufweisen.

Zur Erzeugung von Radicchio Rosso di Treviso eignen sich frische, tiefe, durchlässige, nicht-alkalische Böden, die nicht übermäßig mit Nährstoffen, insbesondere Stickstoff, angereichert sind. Besonders günstig sind Anbaugebiete mit lehmhaltigen Sandböden wie altes Schwemmland im Entkalkungsstadium und mit klimatischen Bedingungen, die durch ausreichende Niederschläge und mäßige Höchsttemperaturen im Sommer, trockene Herbstmonate und Winter mit frühzeitigem Kälteeinbruch und Mindesttemperaturen bis minus 10 °C, gekennzeichnet sind.

Die Pflanzdichte nach der Aussaat oder dem Setzen und dem anschließenden Vereinzeln der Jungpflanzen darf höchstens 8 Pflanzen pro m2 betragen.

Die Produktionsmenge pro Hektar Anbaufläche darf folgende Werte nicht übersteigen (ohne jegliche Toleranz):

tardivo: 7 000 kg/ha;

precoce: 9 000 kg/ha.

Das Stückgewicht der Köpfe, die das Enderzeugnis bilden, darf folgende Werte nicht überschreiten (ohne jegliche Toleranz):

tardivo: 0,400 kg;

precoce: 0,500 kg.

Die Erzeugung von Radicchio Rosso di Treviso precoce und tardivo beginnt mit der Aussaat bzw. dem Pflanzen der Setzlinge.

Die Aussaat im Freiland erfolgt in der Zeit vom 1. Juni bis 31. Juli.

Die Setzlinge müssen bis 31. August gepflanzt werden.

Radicchio Rosso di Treviso tardivo darf ab 1. November geerntet werden, jedoch erst, nachdem die Pflanzen zweimal dem Bodenfrost ausgesetzt waren, um die Rotfärbung zu intensivieren.

Radicchio Rosso di Treviso precoce darf ab 1. September geerntet werden.

Der Anbau, das Bleichen, das Treiben und der Erhalt der für das Inverkehrbringen von Radicchio mit der g.g.A. „Radicchio Rosso di Treviso“ erforderlichen Merkmale einschließlich der Verpackung dürfen nur im Verwaltungsgebiet der in Punkt 4.3 genannten Gemeinden erfolgen.

Bleichen, Treiben und Aufbereitung der Radicchioköpfe vor dem Verpacken erfolgen für beide Radicchiotypen in aufeinanderfolgenden Verarbeitungsphasen.

Radicchio Rosso di Treviso tardivo

Der traditionelle Bearbeitungsprozess des Erzeugnisses nach dem Ernten ist wie folgt untergliedert:

Vortreiben

In dieser ersten Phase werden die mit einem Teil des Wurzelstocks geernteten Pflanzen von den äußeren Blättern und der gegebenenfalls an der Wurzel anhaftenden Erde befreit.

Anschließend werden die Köpfe zu Bündeln geschnürt oder in Gitter- oder Lochkörbe gesetzt.

In beiden Fällen müssen die Kopfansätze jeweils auf gleicher Höhe liegen.

Die Bündel bzw. die mit den Köpfen befüllten Körbe werden auf das Feld in Furchen verbracht und durch Plastiktunnel vor stärkeren Niederschlägen und Nachtfrosten geschützt. Die Plastiktunnel müssen gut belüftet sein. In dieser letzten Phase können die Bündel oder Körbe auch in klimatisierten Räumen gelagert werden.

Treiben — Bleichen

Das Treiben und Bleichen ist der grundlegende, unverzichtbare Verarbeitungsschritt, der dem Radicchio Rosso di Treviso seine einzigartigen organoleptischen, produktspezifischen und optischen Merkmale verleiht. Dabei werden die Köpfe unter Lichtausschluss angeregt, neue, praktisch chlorophyllfreie Blätter zu bilden, die in der Blattspreite ihre intensive Rotfärbung entwickeln, ihre faserige Konsistenz verlieren, knackig werden und einen angenehm zartbitterem Geschmack erhalten.

Das Treiben von Radicchio Rosso di Treviso tardivo erfolgt mittels Quellwasser, das eine Temperatur von ca. 11 °C aufweist. Die Pflanzen werden senkrecht in große Becken gesetzt und stehen bis zum Kopfansatz solange im Wasser, bis der gewünschte Reifegrad und damit die oben beschriebenen Eigenschaften erreicht sind.

Putzen

Es folgen das Putzen und die marktgerechte Aufbereitung. Dabei werden die Köpfe von den Schnüren oder Körben befreit und welke und beschädigte Blätter entfernt, um die vorgeschriebenen Merkmale zu erzielen; die Wurzel wird abgeschnitten und proportional zum Kopf gekürzt.

Das Putzen erfolgt unmittelbar vor dem Inverkehrbringen des Erzeugnisses. Anschließend wird der Radicchio in geräumigen Behältern unter fließendem Wasser gewaschen und verpackt.

Radicchio Rosso di Treviso precoce

Bündeln der Pflanzen

Um den normalen Prozess der Fotosynthese zu hemmen, werden die Köpfe im Freiland zu Bündeln geschnürt, bis der gewünschte Reifegrad und damit die oben beschriebenen Eigenschaften erreicht sind.

Putzen

Nach der Ernte werden zunächst die Schnüre von den Radicchioköpfen entfernt, danach werden die äußeren, nicht den Mindestanforderungen entsprechenden Blätter beseitigt, anschließend werden Kopfansatz und Wurzel geputzt. Dann wird der Radicchio in geräumige Behälter gefüllt und unter reichlich fließendem Wasser gewaschen. Nachdem etwaige nicht den Qualitätsanforderungen entsprechende Blätter entfernt wurden, wird der Radicchio verpackt.

Zum Inverkehrbringen wird der Radicchio mit der g.g.A. „Radicchio Rosso di Treviso“ wie folgt verpackt:

in geeigneten Behältern einer Grundfläche von 30 × 50 cm oder 30 × 40 cm und einem maximalen Fassungsvermögen von 5 kg;

in geeigneten Behältern einer Grundfläche von 40 × 60 cm und einem maximalen Fassungsvermögen von 7,5 kg;

in geeigneten Behältern mit anderen Abmessungen, sofern ein Fassungsvermögen von 2 kg nicht überschritten wird.

Jeder Behälter wird fest versiegelt, so dass der Inhalt nicht ohne Beschädigung des Siegels entnommen werden kann.

4.6.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet: Die Spezifikation des Radicchio Rosso di Treviso ist das Ergebnis der besonderen Umwelt- und Naturbedingungen sowie der Anbaumethoden im Erzeugungsgebiet. Die Geschichte, die Entwicklung, die mehr als hundertjährige Tradition der landwirtschaftlichen Betriebe und Gemüsebauern dieses Gebiets, die Bodenbeschaffenheit, die klimatischen Bedingungen sowie die Temperatur des Grundwassers, das schon beim Bohren hervorsprudelt und dadurch kostengünstig genutzt werden kann, sind der beste Beweis dafür, dass eine enge Verbindung zwischen dem Radicchio Rosso di Treviso und der Umgebung, in der er gegenwärtig angebaut wird, besteht.

4.7.   Kontrollstelle:

Name:

CSQA S.r.l. Certificazioni

Anschrift:

Via S. Gaetano, 74

I-36016 Thiene (VI)

Tel.:

(39) 0445 36 60 94

Fax:

(39) 0445 38 26 72

E-Mail:

csqa@csqa.it

4.8.   Etikettierung: Auf den Behältern ist in gleichgroßen Druckbuchstaben die Angabe „Radicchio Rosso di Treviso“ I.G.P. mit der Zusatzangabe „tardivo“ bzw. „precoce“ anzubringen. Außerdem müssen die Behälter folgende Angaben aufweisen:

Name oder Firma und Anschrift oder Sitz des Einzelerzeugers und/oder des Mitglieds einer Erzeugergemeinschaft und/oder des Verpackers;

ursprüngliches Nettogewicht;

sowie etwaige ergänzende oder zusätzliche Angaben, die keine anpreisende Wirkung haben und den Verbraucher in Bezug auf Art und Beschaffenheit des Erzeugnisses nicht in die Irre führen können.

Darüber hinaus ist an jedem Behälter und/oder auf der versiegelten Abdeckung das Logo der g.g.A. in den angegebenen Formen, Farben, Abmessungen oder Verhältnissen anzubringen, wobei angegeben wird ob es sich um den Radicchio-Typ „precoce“ oder „tardivo“ handelt.

Das Logo in roter Farbe auf weißem Grund zeigt eine stilisierte Radicchiogruppe, über der der Schriftzug „Radicchio Rosso di Treviso IGP“ erscheint. Das Ganze ist von einem roten viereckigen Rand umrahmt.

Schriftart: Rockwell condensed

Farbe des Logos: Rot = Magenta 100 % — Yellow 80 % — Cyan 30 %

Die Angabe „precoce“ bzw. „tardivo“ erscheint in weißer Schrift auf rotem Grund neben der fotografischen Darstellung des entsprechenden „Radicchio Rosso di Treviso“.

Auf Veranlassung des Verantwortlichen kann das Logo auch in das entsprechende Siegel integriert werden.

Alle anderen Angaben als „Radicchio Rosso di Treviso I.G.P.“ sind in deutlich kleinerer Schrift aufzubringen.


(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.


Top