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Document 52007XC1122(01)

    Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    ABl. C 279 vom 22.11.2007, p. 7–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    22.11.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 279/7


    Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    (2007/C 279/06)

    Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (1) Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

    ZUSAMMENFASSUNG

    VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

    „ACCIUGHE SOTTO SALE DEL MAR LIGURE“

    Nr. EG: IT/PGI/005/0358/10.08.2004

    g.U. ( ) g.g.A. ( X )

    Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.

    1.   Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:

    Name:

    Ministero Politiche agricole, alimentari e forestali

    Anschrift:

    Via XX Settembre, 20

    I-00187 Roma

    Tel.:

    (39) 06 46 65 60 78

    Fax:

    (39) 06 42 01 31 26

    E-Mail:

    qpa3@politicheagricole.gov.it

    2.   Antragstellende Vereinigung:

    Name:

    Cooperativa Pescatori Camogli

    Anschrift:

    Via della Repubblica, 140

    I-16032 Camogli (GE)

    Tel.:

    (39) 0185 77 26 00

    Fax:

    (39) 011 972 42 25

    E-Mail:

    Zusammensetzung:

    Erzeuger/Verarbeiter ( X ) Andere ( )

    3.   Art des Erzeugnisses:

    Klasse 1.7: Fisch, Muscheln, Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

    4.   Spezifikation:

    (Zusammenfassung der Anforderungen nach Art. 4 Abs. 2 — VO (EG) Nr. 510/2006)

    4.1.   Name: „Acciughe sotto sale del Mar Ligure“

    4.2.   Beschreibung: Die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) „Acciughe sotto sale del Mar Ligure“ ist dem aus Fischfang, Verarbeitung und anschließender Konservierung von Sardellen unter Salz gewonnenen Erzeugnis vorbehalten.

    Die ausschließlich der Spezies Engraulis encrasicolus L. angehörenden Sardellen sind wandernde Schwarmfische, die sich vom Frühjahr bis zum Herbst entlang der ligurischen Küste bewegen und im Winter in einer Tiefe von 100 bis 150 Metern aufhalten.

    Das als reif geltende, das heißt zur Vermarktung bereite, Erzeugnis muss folgende Merkmale aufweisen:

    Größe: Körpergröße zwischen mindestens 12 und höchstens 20 Zentimetern;

    Äußeres Erscheinungsbild: Die Sardellen müssen ganz, die sehr dünne Haut muss teilweise noch sichtbar sein;

    Konsistenz: Die Filets müssen weich sein und an der Gräte haften;

    Farbe: unterschiedlich, variiert je nach Körperzone zwischen rosa und intensivem Braun;

    Geschmack: trocken, ausgeprägt würzig. Das Fleisch ist mager und am Gaumen kaum fettig.

    4.3.   Geografisches Gebiet: Die Fischerei-, Verarbeitungs- und Verpackungszone der g.g.A. „Acciughe sotto sale del Mar Ligure“ erstreckt sich auf die Gewässer vor der ligurischen Küste und das Gebiet der auf der tyrrhenischen Seite der Wasserscheide gelegenen Gemeinden der Region Ligurien.

    Das Fischereigebiet liegt in der Zone vor der ligurischen Küste, wobei der Abstand von der Küste von der Fischereitiefe (Lotung zwischen 50 und 300 Metern) abhängt, der Höchstabstand von der Küste 20 km beträgt und traditionell die Fischereitechnik mit Lampara-Ringwaden angewandt wird.

    Die Begrenzung der Fischereizone ist notwendig, weil die „Acciughe sotto sale del Mar Ligure“ innerhalb von 12 Stunden nach dem Fang verarbeitet werden müssen.

    4.4.   Ursprungsnachweis: Der Erzeugungsprozess muss in allen Phasen durch Dokumentation der Eingangs- und Ausgangsprodukte überwacht werden.

    Auf diese Weise und durch die Eintragung der Fischer, Verarbeiter und Verpacker in besondere von der Kontrollstelle geführte Verzeichnisse sowie durch die rechtzeitige Meldung der Fang- und Verpackungsmengen an die Kontrollstellen wird die Rückverfolgbarkeit des Erzeugnisses gewährleistet.

    Die Kontrollstellen führen Inspektionen durch, um sicherzustellen, dass der Fischfang im Meer vor der ligurischen Küste erfolgt.

    Alle in den Verzeichnissen aufgeführten natürlichen und juristischen Personen unterliegen der Überwachung durch die Kontrollstelle.

    4.5.   Herstellungsverfahren:

    Fangmethoden: Die Sardellen „Acciughe sotto sale del Mar Ligure“ müssen nach der traditionellen „Lampara-Methode“ entsprechend dem geltenden einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Recht gefangen werden. Die Fangzeit liegt zwischen dem 1. April und dem 15. Oktober, wenn die Sardelle die Geschlechtsreife erlangt und eine Körperlänge von mindestens 12 und höchstens 20 Zentimetern erreicht hat. Jedem Kilogramm des Erzeugnisses müssen 35 bis 50 Sardellen entsprechen.

    Verarbeitungsmethoden: Nach dem Fang müssen die Sardellen in die traditionellen Holzkisten gelegt werden, die ca. 10 kg des Erzeugnisses enthalten. Die Sardellen müssen innerhalb von 12 Sunden nach dem Fang der Verarbeitung zugeführt werden.

    Für einen Zeitraum von höchstens 24 Stunden ist ein Vorsalzen zulässig, um eine optimale Ausspülung überschüssigen Blutes aus dem Fleisch zu ermöglichen. Die Reinigung der Sardellen muss von Hand ausgeführt werden, wobei der Kopf entfernt wird. Die gereinigten Sardellen werden dann strahlenförmig in Fässer aus Kastanienholz oder in Terrakottatöpfe gelegt und müssen so für die gesamte Reifedauer aufbewahrt werden. Jede Sardellenschicht wird mit gewöhnlichem Meerspeisesalz mittleren Gewichts bedeckt; auf die letzte Schicht wird eine Scheibe aus einem für Lebensmittel geeigneten Material angemessener Dicke aufgelegt und darauf muss ein Druck von ca. 0,04 kg/cm2 einwirken, der für die gesamte Dauer der Reifung konstant bleiben muss. Gewichte aus Metall sind nicht zulässig.

    Lagerungsmethoden: Die Lagerung muss in Räumlichkeiten erfolgen, in denen die Temperatur für die Gesamtdauer von 40-60 Tagen konstant gehalten werden kann. Nach den ersten 4-5 Tagen der Reifung muss die entstandene Flüssigkeit durch eine Salzlake ersetzt werden. Für die Reifung des Erzeugnisses ist die Verwendung von Salzlaken mittlerer (18-25 %) oder starker (25-33 %) Konzentration zulässig. Nach erfolgter Reifung müssen die gesalzenen Sardellen aus den Fässern in besondere zylindrische Glasbehälter namens „Arbanelle“ verbracht werden.

    Die Behälter müssen hinreichend groß sein, um eine geeignete Verpackung ohne Schädigung des Erzeugnisses zu ermöglichen. Es sind auch unterschiedlich große Verpackungen möglich, aber die zylindrischen „Arbanelle“ aus durchsichtigem Glas müssen gesalzene Sardellen mit einem Gesamtnettogewicht von 200 bis 3 000 g enthalten.

    Die Sardellen müssen in Schichten übereinander angeordnet werden, wobei dazwischen jeweils eine dünne Schicht aus gewöhnlichem Meersalz mittleren Gewichts liegt.

    Um eine Oxidation des Erzeugnisses zu vermeiden, muss die oberste Sardellenschicht vollständig durch die eigens für die Verpackung des Erzeugnisses vorbereitete Salzlake bedeckt sein.

    In den „Arbanelle“ muss auf der obersten Sardellenschicht eine Scheibe aus Schiefer, Glas oder für Lebensmittel geeignetem Kunststoff angebracht sein, damit die Sardellen gepresst bleiben. Die Verpackung muss versiegelt werden, um den Austritt von Flüssigkeit oder Verunreinigungen von außen zu vermeiden.

    Wer Erzeugnisse mit der geografisch geschützten Angabe „Acciughe sotto sale del Mar ligure“ herstellen möchte, muss die bei der EU hinterlegte Spezifikation strikt beachten.

    4.6.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet: Die entscheidende Grundlage für den Antrag auf Anerkennung der g.g.A. „Acciughe sotto sale del Mar Ligure“ ist der gute Ruf der Bezeichnung.

    Der gute Ruf, den die „Acciughe sotto sale del Mar Ligure“ nicht nur auf dem nationalen Markt genießen, ist bekannt und umfassend belegt.

    Geschichte

    Schon im 16. Jahrhundert waren in Ligurien der Fang von Sardellen und deren Vermarktung sowohl als frisches als auch als in Salz konserviertes Erzeugnis in den verschiedenen Statuten der wichtigsten Fischerorte der ligurischen Küste geregelt.

    Der Bezug zur Sardelle und ihre wirtschaftliche Bedeutung war so groß, dass Vorschriften zur Regelung der Fangtechnik, der Verarbeitung und Vermarktung erlassen werden mussten.

    Die Republik Genua war damals in der Lage, die gesamte Versorgungskette dieses Fisches, die Preise, die Vermarktung und die von den Fischern zu beachtenden Regeln zu überwachen.

    Der Verkauf des Fisches unterlag der Steuer „la gabella piscium“. Die Fischer mussten strenge Gesetze beachten, zur Ausübung ihres Berufs in die Innung eingetragen sein und die von der Vereinigung auferlegten Vorschriften beachten. Das galt auch für die in der Innung der „Chiapparoli“ eingetragenen Fischverkäufer, die ihr Erzeugnis in einer bestimmten Gegend der Stadt Genua namens „Chiappa“ verkauften.

    Das Einsalzen und der Verkauf von in Salz eingelegten Sardellen war für viele Familien eine echte handwerkliche Tätigkeit, die wegen der notwendigen Sorgfalt bei der Überwachung der Salzlake jener der Weinerzeuger vergleichbar war.

    Eingesalzen wurde von Mai bis Anfang August, und die besten Sardellen waren die vom Juni und Juli. Für das Einsalzen der Sardellen und deren Verkauf musste man eine besondere Berufslizenz erlangen. Der Verbrauch von Frischfisch war auf die Küstenzone beschränkt, aber Ligurien entwickelte einen großen und einträglichen Handel mit dem konservierten Erzeugnis.

    Entlang der Bergpässe der westlichen Riviera begegnete man nicht nur den Karawanen, die Salz beförderten, sondern auch den „Acciugai“. So nannte man die Händler für konservierten Fisch.

    Bekannt war (und ist immer noch) die traditionelle Qualität der „Acciughe sotto sale del Mar Ligure“ in den angrenzenden Regionen und vor allem im Piemont, wo die „Acciughe sotto sale del Mar Ligure“ zur wichtigsten Zutat für eines der bekanntesten Gerichte der Region wurden, der „Bagna cauda“.

    Ruf

    Der gute Ruf erleichtert es dem Verbraucher, sofort die Einzigartigkeit und Echtheit dieses Erzeugnisses zu erkennen, und ist eng mit der Tradition und der allgemeinen Kultur der Konservierungskunst der ligurischen Küstenorte verbunden.

    Dank des großen Zuspruchs der Verbraucher, der sich in höheren Verkaufspreisen gegenüber entsprechenden Erzeugnissen anderer Provenienz niederschlägt, spielt die Salzkonservierung von Sardellen in Ligurien eine erhebliche wirtschaftliche Rolle.

    Jenseits dieser wirtschaftlichen Überlegungen ist darauf hinzuweisen, dass in den Häusern der Fischer und der Menschen in den kleineren Orten die traditionelle Praxis der Zubereitung von Sardellen in Salz, die auf der Weitergabe alter Verfahren von Generation zu Generation beruht, lebendig bleibt.

    Es handelt sich also um ein fest in der Kultur der Bewohner der ligurischen Küste verwurzeltes Handwerk, das aber auch den zahlreichen internationalen Touristen, welche die ligurischen Küstenorte besuchen, als Farbtupfer in Erinnerung bleibt.

    Die Umweltbedingungen der tyrrhenischen Seite Liguriens bieten milde und damit ideale Temperaturen, um eine natürliche Reifung des Erzeugnisses zu gewährleisten. Die geringen Temperaturschwankungen der Küstenregion aufgrund der ausgleichenden Wirkung des Meeres sind einer optimalen Reifung förderlich. Die steil zum Meer abfallenden Gebirgsketten der Alpen und des Apennin bilden eine wirksame Barriere gegen kalte Nordwinde und schirmen gleichzeitig die Küstenzone ab. Es ist kein Zufall, dass die ligurische Riviera dank dieses Klimas weltberühmt ist.

    4.7.   Kontrollstellen:

    Name:

    Camera di comm., industria, artigianato e agricoltura di Genova

    Anschrift:

    Via Garibaldi, 4

    I-16124 Genova

    Tel.:

    (39) 010 2704-1

    Fax:

    (39) 010 2704-300

    E-Mail:

    camera.genova@ge.camcom.it


    Name:

    Camera di comm., industria, artigianato e agricoltura di Savona

    Anschrift:

    Via Quarda Superiore, 16

    I-17100 Savona

    Tel.:

    (39) 019 8314 233-218-234

    Fax:

    (39) 019 8514-58

    E-Mail:

    agricoltura@sv.camcom.it


    Name:

    Camera di comm., industria, artigianato e agricoltura di Imperia

    Anschrift:

    Viale Matteotti, 48

    I-18100 Imperia

    Tel.:

    (39) 0183 79 31

    Fax:

    (39) 0183 27 50 21

    E-Mail:

    camera.imperia@im.camcom.it


    Name:

    Camera di comm., industria, artigianato e agricoltura della Spezia

    Anschrift:

    Via Vittorio Veneto, 28 — P.zza Europa, 16

    I-19124 La Spezia

    Tel.:

    (39) 0187 72 81

    Fax:

    (39) 0187 77 79 08

    E-Mail:

    info@sp.camcom.it

    Die Kontrolle der Übereinstimmung des Erzeugnisses obliegt den oben genannten Handelskammern, die den gesamten Produktionsprozess unter der Koordinierung der Unione delle Camere di Commercio Liguri überwachen werden, deren Anschrift hier angegeben ist:

    Name:

    Unioncamere Liguri

    Anschrift:

    Via S. Lorenzo, 15

    I-16123 Genova

    Tel.:

    (39) 010 24 85 21

    Fax:

    (39) 010 24 71 522

    E-Mail:

    unione.ligurie@lig.camcom.it

    4.8.   Etikettierung: Die Vermarktung der Sardellen hat in speziellen als „Arbanelle“ bezeichneten Glasbehältern zu erfolgen, auf deren Etikett in doppelter Schriftgröße gegenüber den anderen Angaben der Schriftzug „Acciughe sotto sale del Mar Ligure“ I.G.P. „Indicazione Geografica Protetta“ abgedruckt ist. Auf demselben Etikett sind Name, Firmenname und Anschrift des Erzeugers und gegebenenfalls des Verpackers des Erzeugnisses sowie das Nettoabtropfgewicht des Erzeugnisses anzugeben. Die Angabe „Indicazione Geografica Protetta“ kann an anderer Stelle auf dem Behälter oder dem Etikett auch in Form des Akronyms I.G.P. wiederholt werden. Anzugeben sind die Zusammensetzung der Salzlake und alle verwendeten Zutaten, d. h. „Acciughe del Mar Ligure“, Wasser und Salz. Außerdem sind das Verpackungsdatum und das Verbrauchsdatum anzugeben; letzteres darf das Verpackungsdatum um nicht mehr als 12 Monate überschreiten. Auf den Etiketten wird das grafische Logo abgebildet, das stilisierte Sardellen wiedergibt und dessen Merkmale in der Spezifikation detailliert beschrieben sind.


    (1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.


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