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Document 52007XC0310(04)

    Angaben der Mitgliedstaaten zu staatlichen Beihilfen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1/2004 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen (Text von Bedeutung für den EWR )

    ABl. C 55 vom 10.3.2007, p. 20–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    10.3.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 55/20


    Angaben der Mitgliedstaaten zu staatlichen Beihilfen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1/2004 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2007/C 55/05)

    XA-Nummer: XA 113/06

    Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich

    Region: Nordwestengland

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: MCJ Casings Ltd

    Rechtsgrundlage: The Government's powers for Regional Selective Assistance (RSA) and Selective Finance for Investment in England (SFIE) are provided in Section 7 of the Industrial Development Act 1982. Section 7(1) of the Act provides for financial assistance to be given on a discretionary basis in order to provide, maintain or safeguard employment in the Assisted Areas (AAs). Offers of assistance in England are subject to the consent of the Treasury

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Eine Investitionsbeihilfe im Rahmen des Programms „Selective Finance for Investment in England“ in Höhe von 58 000 GBP, zahlbar in zwei Raten in einem Zeitraum von 18 Monaten

    Beihilfehöchstintensität: Eine SFI-Beihilfe in Höhe von 58 000 GBP entspricht 5 % des Mittelansatzes des Unternehmens für das betreffende Projekt (1 240 000 GBP)

    Bewilligungszeitpunkt: Das Projekt soll am 29. Dezember 2006 anlaufen

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Die Finanzhilfe wird in zwei Raten gezahlt, wenn die Ziele für Finanzausgaben, Schaffung von Arbeitsplätzen und Produktivitätssteigerung erreicht worden sind

    Zweck der Beihilfe: Die Beihilfe dient der regionalen Entwicklung. Die Finanzhilfe steht mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1/2004 der Kommission in Einklang, der sich mit Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse befasst. Zuschussfähig sind die Kosten für den Erwerb neuer Anlagen und Ausrüstungen, namentlich einer Dampfreinigungsmaschine zur Geruchsbekämpfung, einer Darmreinigungsmaschine, von Werkplätzen, Kühleinrichtungen, eines chemischen Nassreinigungssystems und von Zubehör

    Betroffene Wirtschaftssektoren: Die Haupttätigkeit von MCJ Casings besteht in der Herstellung und Vermarktung von Wursthüllen aus Schafdarm

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

    Northwest Regional Development Agency

    PO Box 37

    Renaissance House

    Centre Park

    Warrington WA1 1XB

    United Kingdom

    Internetadresse: http://www.nwda.co.uk/RelatedContent.aspx?area=86&subarea=252&item=20029190203189955

    Seite hinabrollen und links auf „Defra State Aid“ klicken

    http://defraweb/farm/policy/state-aid/setup/exist-exempt.htm

    Weitere Angaben: Einzelheiten zu den Zielen des Angebots sind dem vollständigen Wortlaut zu entnehmen

    Die Beihilfe wird im Rahmen der Investionsbeihilferegelung „Selective Finance for Investment“ gewährt, die als Regionalbeihilfe mit der Nummer N731/2000 genehmigt wurde. Die Verarbeitung von Erzeugnissen des Anhangs 1 sind allerdings von der Regelung N731/2000 ausgeschlossen, und die Erzeugnisse von MCJ Casings fallen unter diesen Anhang. Deswegen wird die Beihilfe einzeln im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1/2004 notifiziert

    MCJ Casings Ltd hat ihren Sitz in der Ziel-1-Region Merseyside

    Unterzeichnet und datiert im Namen des Department for Environment, Food and Rural Affairs (zuständige Behörde im Vereinigten Königreich)

    Neil Marr

    Agricultural State Aid Advisor

    Defra

    8B 9 Millbank

    c/o 17 Smith Square

    London SW1P 3JR

    United Kingdom

    Beihilfe-Nummer: XA 100/06

    Mitgliedstaat: Spanien

    Region: Katalonien

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Beihilfe zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsverfahren von landwirtschaftlichen und tierischen Erzeugnissen

    Rechtsgrundlage: Orden ARP/203/2005, de 27 de abril, por la que se aprueban las bases reguladoras de las ayudas para la mejora de los procesos de transformación y comercialización de los productos agrícolas y ganaderos (DOG C 4379 de 6.5.05)

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Für das Jahr 2005: 100 000 EUR

    Für das Jahr 2006: 4 500 000 EUR

    Da es sich um Zinsvergünstigungen für Darlehen handelt, werden die gewährten Mittel auf die gesamte Laufzeit der Darlehen verteilt, die höchstens 10 Jahre beträgt

    Beihilfehöchstintensität: Die Beihilfe wird in Form einer Zinsvergünstigung von bis zu 1,5 Prozentpunkten der Zinsen für Darlehen bewilligt, die zur Finanzierung von Investitionen in die Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsverfahren von landwirtschaftlichen und tierischen Erzeugnissen gewährt werden. Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf 70 % der zuschussfähigen Investitionen, exklusive MwSt, höchstens jedoch auf 1 400 000 EUR

    Die Beihilfehöchstintensität beträgt:

    5,74 % für Darlehen mit 10-jähriger Laufzeit

    4,48 % für Darlehen mit 8-jähriger Laufzeit

    3,16 % für Darlehen mit 5-jähriger Laufzeit

    Bewilligungszeitpunkt:

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Die Beihilfen können bis 31.12.2006 gewährt werden. Die Beihilfezahlungen können während eines Zeitraums von 10 Jahren bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens verlängert werden

    Zweck der Beihilfe: Ziel ist die Förderung von Unternehmen, die Investitionen in die Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsverfahren von landwirtschaftlichen und tierischen Erzeugnissen tätigen

    Artikel 7

    Die zuschussfähigen Ausgaben umfassen:

    den Bau und den Erwerb von Immobilien, mit Ausnahme des Kaufs von Grund und Boden;

    neue Maschinen und Anlagen, einschließlich Computersoftware.

    allgemeine Aufwendungen bis zu einem Höchstsatz von 12 % der vorgenannten Ausgaben und insbesondere: Entwurf und Ausarbeitung des technischen Investitionsprojekts sowie Leitung des Vorhabens, für das die Investition bestimmt ist; Durchführbarkeitsstudien und Ausgaben, die sich positiv auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auswirken

    Betroffene Wirtschaftssektoren: Verarbeitung und Vermarktung der im Anhang des Vertrags aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse mit Ausnahme der Erzeugnisse der Fischerei, einschließlich Korkerzeugnisse (KN-Codes 4502, 4503 und 4504) und sofern das Ergebnis der Verarbeitung ebenfalls ein landwirtschaftliches, d. h. ein in Anhang I des Vertrags aufgeführtes Erzeugnis ist. Diese Investitionen müssen von Betrieben der Lebensmittelindustrie folgender Sektoren durchgeführt werden:

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

    Departamento de Agricultura, Ganadería y Pesca

    Generalitat de Catalunya

    Gran Via de les Corts Catalanes, 612-614

    E-08007 Barcelona

    Internetadresse: https://www.gencat.net/diari_c/4379/05116113.htm

    Sonstige Auskünfte: Unterschrift der zuständigen Behörde

    Joan Luria i Pagès

    Subdirector general de Programación

    Departamento de Economia y Finanzas

    GENERALITAT DE CATALUNYA


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