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Document 52007PC0784

    Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zum Beitritt der Republik Kap Verde zur Welthandelsorganisation

    /* KOM/2007/0784 endg. - ACC 2007/0276 */

    52007PC0784

    Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zum Beitritt der Republik Kap Verde zur Welthandelsorganisation /* KOM/2007/0784 endg. - ACC 2007/0276 */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 6.12.2007

    KOM(2007) 784 endgültig

    2007/0276 (ACC)

    Vorschlag für einen

    BESCHLUSS DES RATES

    zur Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zum Beitritt der Republik Kap Verde zur Welthandelsorganisation

    (von der Kommission vorgelegt)

    BEGRÜNDUNG

    Überblick über die Bedingungen des Beitritts von Kap Verde zur WTO

    I. EINFÜHRUNG

    Die Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) und die Republik Kap Verde haben das Schlussstadium der Verhandlungen über die Bedingungen für den WTO-Beitritt von Kap Verde erreicht. Die Verhandlungen wurden 1999 aufgenommen, nachdem Kap Verde die Mitgliedschaft beantragt hatte, sie haben also 8 Jahre gedauert. Bevor die EU den Beitritt von Kap Verde formell unterstützen kann, muss der Rat die Beitrittsbedingungen in einem Beschluss genehmigen.

    Die Beitrittsbedingungen werden im Folgenden zusammengefasst.

    II. ZUSAMMENFASSUNG DER BEDINGUNGEN FÜR DEN BEITRITT DER REPUBLIK KAP VERDE ZUR WTO NACH SEKTOREN

    Waren

    Der einfache Durchschnitt der von Kap Verde angewandten Zollsätze auf gewerbliche Waren beträgt 10,9 %. Der durchschnittliche gebundene Ausgangszollsatz (IBR) beträgt 17,7 % und wird innerhalb von durchschnittlich 3 Jahren schrittweise auf 14,6 % gebundener Endzollsatz (FBR) gesenkt. Für 60% aller Zolltarifpositionen wird der Zollsatz bei oder unter 15 % liegen. Nur für etwa 10% der Zolltarifpositionen wird auch nach dem WTO-Beitritt von Kap Verde ein Spitzenzollsatz von über 25 % gelten. Alle Zölle werden gebunden.

    Der durchschnittliche IBR für Agrarerzeugnisse beträgt 15,1% und wird innerhalb von durchschnittlich 3 Jahren schrittweise auf 13,4% (FBR) gesenkt. Die höchsten Zölle werden auf Bier und alkoholfreie Getränke sowie Mineralwasser und Kartoffeln mit einem FBR von 55 % bzw. 35 % erhoben.

    Das ist angesichts des Status von Kap Verde als einem der am wenigsten entwickelten Länder ein sehr niedriges Niveau. Die Gemeinschaft fordert von diesen Ländern normalerweise Durchschnittszollsätze von 30 % für gewerbliche Waren und von 40 % für Agrarerzeugnisse. Kap Verde nimmt als Mitglied der Region Westafrika an den WPA-Verhandlungen teil und ist Mitglied der ECOWAS.

    Dienstleistungen

    Ein anderer Schwerpunkt der Beitrittsverhandlungen waren die Dienstleistungen, ein Bereich der sowohl für die EU als weltweit führenden Dienstleistungsexporteur als auch für Kap Verde, wo die Dienstleistungen eine wichtige Rolle für die wirtschaftliche Entwicklung spielen, von größter Bedeutung ist. Die Verpflichtungen von Kap Verde erstrecken sich auf ein breites Spektrum von Dienstleistungen, die unerlässlich sind, um Investoren zu gewinnen und die wirtschaftliche Infrastruktur aufzubauen, die Kap Verde für Entwicklung und Wachstum benötigt. Sie betreffen unter anderem:

    Computer- und verwandte Dienstleistungen : Der gesamte Bereich wird geöffnet.

    Telekommunikationsdienstleistungen : Die Monopolrechte von CV Telecom laufen Ende 2012 aus. Kap Verde wird auch das „Telecommunications Reference Paper“ anwenden.

    Bauleistungen : Kap Verde ist sehr umfangreiche Verpflichtungen in diesem Bereich eingegangen.

    Vertriebsdienstleistungen : Obwohl einige Produkte ausgenommen sind (z. B. Edelmetalle und Arzneimittel) und einige Eigentumsbeschränkungen für den Einzelhandel gelten, ist Kap Verde in diesem Bereich wesentliche Verpflichtungen eingegangen.

    Umweltdienstleistungen : Kap Verde ist uneingeschränkte Verpflichtungen in diesem Bereich eingegangen.

    Reise- und Tourismusdienstleistungen : Die Verpflichtungen von Kap Verde in diesem Bereich tragen seinem Entwicklungsstand Rechnung und der Bedeutung, die diese Branche für seine Wirtschaft hat. Es gelten Eigentumsbeschränkungen für Restaurants und eine Jointventure-Auflage für Reisebüros und Reiseveranstalter.

    Finanzdienstleistungen : Kap Verde ist für ein breites Spektrum von Finanzdienstleistungen solide Verpflichtungen eingegangen, darunter sowohl für Banken- als auch für Versicherungsleistungen.

    Transportleistungen : Die Verpflichtungen von Kap Verde beinhalten den unbeschränkten Zugang zum internationalen Seetransport (sowohl Passagier- als auch Frachtverkehr) und den Zugang zu Hafendiensten zu annehmbaren, nichtdiskriminierenden Bedingungen.

    Im Protokoll niedergelegte Verpflichtungen

    Im abschließenden multilateralen Stadium des Beitrittsprozesses haben sich die WTO-Mitglieder darum bemüht, sicherzustellen, dass die Handelsgesetzgebung und die Institutionen von Kap Verde im Kern mit den WTO-Regeln und -Übereinkommen in Einklang gebracht werden und haben diese zu diesem Zweck im Beitrittsprotokoll und im Bericht der betreffenden Arbeitsgruppe festgehalten. Folgende Punkte sind für die EU von besonderem Interesse:

    Handelsrechte

    Kap Verde hat sich verpflichtet, beim WTO-Beitritt ausländischen Marktteilnehmern volle Handelsrechte einzuräumen. Dementsprechend wird Kap Verde sein Handelsrecht in Bezug auf die handelsrechtliche Registrierung und die Registrierungsgebühren ändern, um die Gleichbehandlung von inländischen und ausländischen Marktteilnehmern zu gewährleisten; überdies werden die Regelung von Ein- und Ausfuhrtätigkeiten auf der einen und sonstigen Handelstätigkeiten auf der anderen Seite einander angeglichen.

    Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen und Lizenzsysteme

    Kap Verde wird mit dem Tag des Beitritts alle mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen abschaffen. Auch das System der Einfuhrlizenzen wird bis zum Beitritt mit den WTO-Regeln einschließlich des Übereinkommens über Einfuhrlizenzverfahren in Einklang gebracht.

    Subventionen

    Kap Verde hat gegenwärtig zwei Subventionsprogramme, über die verbotene Ausfuhrsubventionen gewährt werden. Es hat sich verpflichtet, alle verbotenen Subventionen bis Ende 2009 auslaufen zu lassen.

    Bereiche, für die Übergangsfristen beantragt wurden

    Zollwert: Kap Verde wird bis Ende 2010 alle Anforderungen des WTO-Übereinkommens über den Zollwert erfüllen.

    Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen: Kap Verde wird bis Ende 2009 alle Anforderungen des WTO-Übereinkommens über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen erfüllen.

    Geistiges Eigentum: Kap Verde wird bis Ende 2012 alle Anforderungen des TRIPS-Übereinkommens erfüllen, außer im Bereich der Arzneimittel und des Datenschutzes; für diese Bereiche gilt eine Frist bis Ende 2015.

    III. EMPFEHLUNG

    Die dem Rat zur Zustimmung vorgelegten Bedingungen für den Beitritt der Republik Kap Verde zur WTO sind nach Auffassung der Kommission ein ausgewogenes und zugleich ehrgeiziges Paket von Marktöffnungsverpflichtungen, das Kap Verde ebenso wie seinen Handelspartnern in der WTO erhebliche Vorteile bringen wird.

    2007/0276 (ACC)

    Vorschlag für einen

    BESCHLUSS DES RATES

    zur Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zum Beitritt der Republik Kap Verde zur Welthandelsorganisation

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133 Absätze 1 und 5 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 2,

    auf Vorschlag der Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Am 11. November 1999 hat die Regierung der Republik Kap Verde einen Antrag auf Beitritt zum Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) nach Artikel XII dieses Übereinkommens gestellt.

    (2) Am 17. Juli 2000 wurde die Arbeitsgruppe für den Beitritt der Republik Kap Verde zur WTO eingesetzt, um Einigung über Beitrittsbedingungen zu erzielen, die für die Republik Kap Verde und die WTO-Mitglieder annehmbar sind.

    (3) Die Europäische Kommission hat im Namen der Gemeinschaft eine Reihe umfassender von der Republik Kap Verde zu erfüllender Marktöffnungsverpflichtungen ausgehandelt, die für die Gemeinschaft von besonderer Bedeutung sind und die in einem zwischen den Verhandlungsführern der Republik Kap Verde und der Kommission vereinbarten Memorandum vom 26. Oktober 2007 niedergelegt wurden.

    (4) Diese Verpflichtungen wurden inzwischen in das Protokoll über den Beitritt der Republik Kap Verde zur WTO aufgenommen.

    (5) Mit dem Beitritt der Republik Kap Verde zur WTO verbindet sich die Erwartung, dass dadurch die Wirtschaftsreform und die nachhaltige Entwicklung in dem Land dauerhaft gefördert werden.

    (6) Das Beitrittsprotokoll sollte daher genehmigt werden.

    (7) Artikel XII des Übereinkommens zur Errichtung der WTO bestimmt, dass die Beitrittsbedingungen zwischen dem Beitrittskandidaten und der WTO zu vereinbaren sind und dass die WTO-Ministerkonferenz die Beitrittsbedingungen auf Seiten der WTO genehmigt. Artikel IV Absatz 2 des Übereinkommens zur Errichtung der WTO bestimmt, dass zwischen den Tagungen der Ministerkonferenz der Allgemeine Rat deren Aufgaben wahrnimmt.

    (8) Daher ist es notwendig, den Standpunkt der Gemeinschaft im Allgemeinen Rat festzulegen —

    BESCHLIESST:

    Einziger Artikel

    1. Die Gemeinschaft befürwortet im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation den WTO-Beitritt der Republik Kap Verde.

    2. Die Kommission vertritt diesen Standpunkt im Namen der Gemeinschaft.

    Geschehen zu Brüssel am

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

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