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Document 52007IR0173

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Förderung einer aktiven Bürgerbeteiligung junger Menschen im Wege der Bildung

    ABl. C 105 vom 25.4.2008, p. 21–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    25.4.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 105/21


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Förderung einer aktiven Bürgerbeteiligung junger Menschen im Wege der Bildung“

    (2008/C 105/05)

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    stellt fest, dass die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union generell kaum über die Grundlagen der europäischen Integration und die Entwicklungsperspektiven der EU Bescheid wissen;

    hält es für umso bedenklicher, wenn junge Menschen, die erst am Anfang ihres wirtschaftlichen und sozialen Lebens in der EU stehen, solche Kenntnislücken aufweisen, und ist gleichzeitig der Ansicht, dass es für die Zukunft der Union darauf ankommt, dass die jungen Menschen zu einem aktiven unionsbürgerlichen Verhalten in der Lage sind;

    vertritt in diesem Zusammenhang die Meinung, dass dem Ausschuss der Regionen deshalb eine besondere Rolle zukommt, weil die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in einigen Ländern Zuständigkeiten im Bildungsbereich haben und aufgrund ihrer Bürgernähe dazu beitragen können, junge Menschen zu einer aktiven Bürgerbeteiligung zu ermuntern;

    erachtet es nicht nur für wesentlich, dass alle jungen Europäerinnen und Europäer eine Ausbildung erhalten, die an ihre beruflichen Erfordernisse und ihre persönliche Lebensentwicklung angepasst ist, sondern dass ihnen über die gesamte Schulzeit hinweg auch die Kenntnisse vermittelt werden, die es ihnen ermöglichen, sich als Bürgerinnen und Bürger Europas zu fühlen;

    will nicht den Vorschlag machen, dass die EU an die Stelle der Bildungsbehörden der Mitgliedstaaten tritt, sondern regt an, dass sie die in der Praxis angewandten Verfahren bewertet, die in Richtung einer besseren Kenntnis der Europäischen Union gehen;

    unterstreicht im Rahmen dieses Ziels die Relevanz bereits bestehender Maßnahmen im Bereich der nichtformalen Bildung, die weiterentwickelt werden sollten, um die genannte formale Europa-Kunde zu ergänzen, da sie im Allgemeinen ein erstes freiwilliges Verantwortung-Übernehmen bedeuten und eine Vorstufe der aktiven Bürgerbeteiligung bilden.

    Berichterstatterin

    :

    Claude du GRANRUT, Mitglied des Regionalrates der Pikardie (FR/EVP)

    Politische Empfehlungen

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.

    stellt fest, dass die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union generell kaum über die Grundlagen der europäischen Integration und die Entwicklungsperspektiven der EU Bescheid wissen;

    2.

    hält es für umso bedenklicher, wenn junge Menschen, die erst am Anfang ihres wirtschaftlichen und sozialen Lebens in der EU stehen, solche Kenntnislücken aufweisen, und ist gleichzeitig der Ansicht, dass es für die Zukunft der Union darauf ankommt, dass die jungen Menschen zu einem aktiven unionsbürgerlichen Verhalten in der Lage sind;

    3.

    vertritt die Auffassung, dass die Unionsbürgerschaft, wie sie im Vertrag von Maastricht (1992) eingeführt und im Vertrag von Amsterdam (Artikel 8 Absatz 1) 1997 weiter verfeinert wurde, allen Bürgerinnen und Bürgern der EU eine Reihe wichtiger Rechte und Vergünstigungen verleiht, von denen einige unmittelbar die jungen Menschen in der EU berühren: das Recht, in jeden Mitgliedstaat zu reisen, dort zu arbeiten und zu studieren und das Wahlrecht auszuüben. Die Unionsbürgerschaft ersetzt die nationale Staatsbürgerschaft nicht, sondern ergänzt sie;

    4.

    erachtet es nicht nur für wesentlich, dass alle jungen Europäerinnen und Europäer eine Ausbildung erhalten, die an ihre beruflichen Erfordernisse und ihre persönliche Lebensentwicklung angepasst ist, sondern dass ihnen über die gesamte Schulzeit hinweg auch die Kenntnisse vermittelt werden, die es ihnen ermöglichen, sich als Bürgerinnen und Bürger Europas zu fühlen;

    5.

    begrüßt, dass in der jüngst von der Europäischen Kommission verabschiedeten Mitteilung „Partnerschaft für die Kommunikation über Europa“  (1) die Bedeutung der aktiven Bürgerbeteiligung anerkannt wird, und befürwortet insbesondere ihren praktischen Ansatz, den Lehrkräften Veröffentlichungen und herunterladbare Materialien zu europäischen Themen bereitzustellen; ersucht die Europäische Kommission, diese so bald wie möglich verfügbar zu machen;

    6.

    erkennt an, dass die Stärkung des Gefühls junger Menschen, Europäer zu sein, einerseits eine Anerkennung der Grundlagen der europäischen Identität voraussetzt, d. h. eine positive „Europa-Kunde“: das Erkennen gemeinsamer Werte und einer gemeinsamen Geschichte, der Interaktion der Kulturen, des gleichen Bestands an sozialen und politischen Rechten und Pflichten, und andererseits das Wissen darum, dass Europa sie in ihrem Alltagsleben und ihrer Zukunft betrifft;

    7.

    folgert aus den Ergebnissen einer aktuellen Umfrage (Eurobarometer, Juli 2007), aus der hervorgeht, dass diese verschiedenen Grundlagen heute von den europäischen „Eliten“ zwar relativ problemlos erkannt werden, die Situation bei den jungen Unionsbürgern insgesamt jedoch ganz anders aussieht, dass die Grundidee der Unionsbürgerschaft als ein Fundament der europäischen Identität allen jungen Menschen bereits in der Schule vermittelt werden muss;

    8.

    begrüßt das Programm Urbact II, das den Schwerpunkt auf die soziale Integration junger Menschen und auf die Informations- und Kommunikationsmaßnahmen verschiedener europäischer Institutionen legt, wie auch die positiven Auswirkungen des Programms Socrates und würdigt die Tatkraft, mit der Lehrerverbände, Jugendorganisationen und Jugendfördervereine sich dafür einsetzen, ihre Schüler und Mitglieder mit den Grundzügen Europas bekannt zu machen;

    9.

    begrüßt den Austausch nachahmenswerter Vorgehensweisen auf lokaler und regionaler Ebene in Europa, so dass Kinder und Jugendliche die Möglichkeit erhalten, mehr über die EU und ihre Mitgliedstaaten zu erfahren; ist dennoch überzeugt, dass die Aktionen, um wirklich wirkungsvoll zu sein, generell an alle Jugendlichen im Schulalter gerichtet sein müssen, damit das Gefühl einer gemeinsamen Unionsbürgerschaft richtig entstehen kann;

    10.

    unterstreicht im Rahmen dieses Ziels die Relevanz bereits bestehender Maßnahmen im Bereich der nichtformalen Bildung, die weiterentwickelt werden sollten, um die genannte formale Europa-Kunde zu ergänzen, da sie im Allgemeinen ein erstes freiwilliges Verantwortung-Übernehmen bedeuten und eine Vorstufe der aktiven Bürgerbeteiligung bilden;

    11.

    befürwortet die Nutzung des „Jugendpasses“, der die Anerkennung der Sozialarbeit junger Menschen im Rahmen des Programms „Jugend“ ermöglicht, und des „Europasses“, der die Mobilität junger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa unterstützt;

    12.

    ist sich bewusst, dass die Schulausbildung eine Pflicht ist, die in die Zuständigkeit der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten fällt, erinnert jedoch an den Beschluss der EU-Bildungsminister, allen Jugendlichen im Schulalter ein Basiswissen zuzusichern, das auch Grundkenntnisse über die Europäische Union umfasst;

    13.

    will nicht den Vorschlag machen, dass die EU an die Stelle der Bildungsbehörden der Mitgliedstaaten tritt, sondern regt an, dass sie die in der Praxis angewandten Verfahren bewertet, die in Richtung einer besseren Kenntnis der Europäischen Union gehen;

    14.

    vertritt in diesem Zusammenhang die Meinung, dass dem Ausschuss der Regionen deshalb eine besondere Rolle zukommt, weil die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in einigen Ländern Zuständigkeiten im Bildungsbereich haben und aufgrund ihrer Bürgernähe dazu beitragen können, junge Menschen zu einer aktiven Bürgerbeteiligung zu ermuntern;

    15.

    unterstützt die Kommunikationsmaßnahmen, die die Kommission in Verbindung mit der Ratifizierung des künftigen Lissabon-Vertrags ergreifen dürfte;

    16.

    unterstreicht, dass eventuelle Änderungen oder Hinzunahmen neuer Elemente in den Schulunterricht zur Förderung der aktiven Bürgerbeteiligung Überlegungen und sorgfältige Vorbereitungen erfordern und sich ihre Wirkungen über mehrere Jahre erstrecken werden.

    Betreffend die Stärkung des Gefühls der Teilhabe junger Menschen an einer aktiven Unionsbürgerschaft

    17.

    vertritt die Ansicht, dass die Stärkung des Gefühls der Teilhabe junger Menschen an einer aktiven Unionsbürgerschaft das Wissen um die Vielfältigkeit der europäischen Identität voraussetzt. Diese europäische Identität setzt sich aus der Kenntnis der Geschichte und der Entwicklungstendenzen Europas und seiner internen Konfrontationen, aber auch seiner Werte und seines kulturellen Reichtums, seiner demokratischen Traditionen sowie — in jüngster Zeit — der Bekräftigung der Grundrechte seiner Bürgerinnen und Bürger zusammen;

    18.

    vertritt in diesem Zusammenhang die Meinung, dass der Kunst und Kultur im Allgemeinen und der formalen und nichtformalen kulturellen Bildung im Besonderen große Bedeutung für die Entwicklung einer aktiven Bürgerschaft junger Menschen in der Union zukommen;

    19.

    ist überzeugt, dass diese Kenntnis zum einen über die formale Bildung und zum anderen über die nichtformale Bildung vermittelt wird;

    20.

    fordert die Europäische Kommission auf, die Schulumfrage von Eurydice zum Thema Bürgerkunde in Europa zu aktualisieren;

    21.

    schlägt vor, alle im Rahmen der formalen Bildung gelehrten relevanten Fächer um einen europäischen Bezug zu bereichern. Diese pädagogische Methode der Öffnung wird dazu beitragen, dass aus den jungen Menschen Bürgerinnen und Bürger werden, die den Nutzen der EU realistisch einschätzen und ihre Weiterentwicklung ehrgeizig vorantreiben;

    22.

    besteht darauf, dass es eine Notwendigkeit werden muss, mehrere Sprachen zu erlernen, denn die Mehrsprachigkeit wird von jungen Menschen als ein Vorteil für jede berufliche Laufbahn gesehen; begrüßt die Schlussfolgerungen der von Kommissar Orban eingesetzten hochrangigen Sachverständigengruppe „Mehrsprachigkeit“ sowie die kommende Mitteilung der Kommission zum selben Thema, die zuallererst den jungen Menschen zugute kommen muss;

    23.

    dringt darauf, dass in der Schule Wissen über das Wesen der europäischen Institutionen, die Zuständigkeiten und die institutionelle Arbeitsweise der EU vermittelt werden sollte. Ebenso wie jeder junge Mensch Kenntnisse über die Verwaltung und die politischen Institutionen seines Landes erwirbt, sollte jeder junge Europäer über die Verwaltung und die Institutionen der EU Bescheid wissen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften können die konkreten, auf ihrer Ebene wirkenden Maßnahmen herausstellen, z. B. die finanzielle Hilfe und Unterstützung aus den Strukturfonds der EU;

    24.

    erkennt an, dass ein besonderes Augenmerk auf junge Menschen mit Migrationshintergrund oder aus einem sozial benachteiligten Milieu gelegt werden sollte, um ihren besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden, aber auch, weil sie dann, wenn sie besser integriert sind, eine Quelle der kulturellen und solidarischen Bereicherung für die Gemeinschaft sein können. 2008 wurde im Übrigen zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs ausgerufen mit dem Ziel einer besseren Kenntnis und eines besseren Verständnisses anderer Länder in Europa und der Welt;

    25.

    ist sich bewusst, dass eine stärkere Fokussierung auf Sprachen und europäische Inhalte im Unterricht ohne die entsprechenden Impulse und die Unterstützung der politisch, administrativ und finanziell zuständigen Bildungsträger, aber auch der Lehrkräfte, denen — falls nötig — eine einschlägige Fortbildung angeboten werden muss, nicht möglich ist;

    26.

    nimmt mit Interesse die von Bildungsverbänden, die komplementär zum öffentlichen Bildungssystem hinzutreten, bereits ergriffenen Initiativen zur Kenntnis;

    27.

    schlägt vor, die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien umfassend im Sprachunterricht über die EU und Europa zu nutzen, und zwar insbesondere das Internet, das es ermöglicht, bei jungen Menschen mehr Interesse an ihrer Ausbildung zu wecken und auch diejenigen zu erreichen, die keine normale Schulausbildung durchlaufen können;

    28.

    unterstützt den Vorschlag, sich auf den Ausbau und die Förderung von Handlungsmöglichkeiten im Bereich der nichtformalen Bildung zugunsten junger Menschen zu konzentrieren, was mindestens ebenso wichtig ist wie die formale Bildung, um ein dynamisches Gefühl der Teilhabe an der Unionsbürgerschaft zu schaffen;

    29.

    ist der Meinung, dass die nichtformale Bildung eine wesentliche Stufe der Vorbereitung junger Menschen auf die aktive Bürgerbeteiligung ist: freiwillige Übernahme von Verantwortung in Vereinen, Öffnung hin zu anderen Menschen, Wahrnehmung des Gemeinwohls, Interesse für das öffentliche Leben und politisches Engagement auf lokaler Ebene, das zur Stärkung des Gefühls der Teilhabe am politischen Schicksal der EU führt;

    30.

    weist darauf hin, dass es die nichtformale Bildung jungen Menschen aufgrund ihres auf dem freiwilligen Mitmachen beruhenden Ansatzes und ihrer Nähe zu deren Interessenschwerpunkten ermöglicht, neue bzw. ihren Lehrplan ergänzende Kompetenzen und spezifische Qualifikationen zu erwerben. Die vielfältigen Aktivitäten, die in ihrem Rahmen angeboten werden, sind besonders für benachteiligte Jugendliche geeignet. Und schließlich führt sie junge Menschen dahin, sich der Notwendigkeit der Anpassung an die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Union bewusst zu werden;

    31.

    vertritt die Ansicht, dass den Eltern und ihrem Bewusstsein über die EU in der Diskussion um eine aktive Bürgerbeteiligung eine zentrale Rolle zukommt. Generell sollte ein Beitrag zur Erhöhung des Bewusstseins der Eltern geleistet werden, denn im Zuge der Weiterentwicklung der EU müssen die Kenntnisse über die EU ständig ergänzt und auf den neuesten Stand gebracht werden;

    32.

    appelliert an die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, sich in die Unterstützung oder Durchführung derartiger Initiativen im Rahmen der Europa-Kunde einzubringen, sei es durch die Organisation von Schulpartnerschaften, die materielle Unterstützung der Initiativen von Jugendorganisationen und Jugendfördervereinen, den Empfang von Klassen junger Europäerinnen und Europäer oder die Öffnung ihrer Freizeit- und Sportstrukturen und ihrer eigenen Einrichtungen, und verweist dabei nachdrücklich auf die Zuständigkeiten, die sie mit den europäischen Institutionen teilen;

    33.

    betont, dass es notwendig ist, das Nachdenken über die Herausforderungen und die Modalitäten der Stärkung des Gefühls der Teilhabe junger Menschen an einer aktiven Unionsbürgerschaft anzuregen, die es den jungen Europäerinnen und Europäern ermöglichen wird, sich vor dem Hintergrund der Globalisierung effektiv an der Wirtschaft der EU zu beteiligen und die Verantwortung zu übernehmen, sie auf politischer Ebene weiterzuentwickeln;

    Betreffend die Maßnahmen

    34.

    gründet seine Vorschläge zum einen auf den Beschluss der Bildungsminister, allen jungen Menschen in Europa Schlüsselkompetenzen zu vermitteln, die „eine wirkliche Kenntnis der Europäischen Union“ umfassen, und zum anderen auf das vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat genehmigte jüngste Kommissionsprogramm „Europa der Bürger“ über die Vorschläge des Beazley-Berichts in Bezug auf die Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um Europa in der Schule zu lehren;

    35.

    ist der Auffassung, dass die Einbeziehung der europäischen Dimension in den Schulunterricht für alle jungen Europäerinnen und Europäer in den Mitgliedstaaten eine unverzichtbare Grundlage für die wirkliche und nachhaltige Stärkung des Gefühls der Teilhabe an einer aktiven Unionsbürgerschaft darstellen wird. Diese europäische Dimension wird zwei Teile umfassen: die Einbeziehung des europäischen „Prismas“ in sämtliche relevante Unterrichtsfächer, d. h. des europäischen Bezugs zu jedem dieser Fächer, und einen speziellen Unterricht über den Aufbau der Europäischen Union, ihre Grundlagen und Werte, ihre Institutionen, ihre Funktionsweise und ihre Auswirkungen auf das Alltagsleben der Jugendlichen, ihre Entwicklung sowie ihre Beziehungen zur übrigen Welt;

    36.

    schlägt gestützt auf die Schlussfolgerungen der Sachverständigengruppe „Mehrsprachigkeit“ vor, junge Europäerinnen und Europäer zum Praktizieren zweier europäischer Sprachen neben ihrer Muttersprache zu ermuntern. Die Mehrsprachigkeit ist nicht nur eine Öffnung hin zu anderen Kulturen, sondern auch zu einem wirtschaftlichen und beruflichen Austausch sowie zu einer gemeinsamen Welt der Forschung und der Innovation;

    37.

    hält es auch deshalb für wünschenswert, die Mobilität von jungen Menschen und Lehrkräften zu fördern und ihre Anerkennung im Schul- und Berufsleben zu erleichtern;

    38.

    empfiehlt, unter aktiver Beteiligung von Unterrichtenden geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit in den Schulen ein sicheres Lernklima geschaffen werden kann, das auf gegenseitigem Respekt und Zusammenarbeit beruht, um die Entstehung von Formen der Gewalt und der Intoleranz bei Jugendlichen zu unterbinden oder zu bekämpfen;

    39.

    empfiehlt die Weiterentwicklung komplementärer Bildungsverbände im Bereich der öffentlichen Bildung und der nichtformalen Bildung zugunsten von Jugendlichen im Schulalter, wie beispielsweise Partnerschaften, Austausche zwischen Schulen, Sportwettbewerbe und Sport- oder Sprachpraktika während der Schulferien;

    40.

    befürwortet die Entwicklung von Aktionen in Anlehnung an das Jugendbotschafter-Programm im Rahmen von Jugendsommerschulen, eine Initiative der Versammlung der Regionen Europas. Jungen Menschen sollte die Aufgabe übertragen werden, als Botschafter für verschiedene Themen, einschließlich der aktiven Bürgerbeteiligung, gegenüber anderen jungen Leuten aufzutreten. Die Arbeit im Zusammenhang mit der Auslotung des Begriffs der Unionsbürgerschaft in einem multikulturellen Europa und das Angehen von Themenkreisen wie mehrkonfessionelle Gesellschaften, Multikulturalismus in der Schule und am Arbeitsplatz sowie kulturelle Antworten auf die Anliegen junger Menschen sollte verstärkt in den Mittelpunkt gerückt werden;

    41.

    fordert die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, diese Initiativen für Jugendliche materiell zu fördern und sie durch spezielle Aktionen zu ergänzen, wie z. B. auf die europäischen Institutionen zugeschnittene Situationssimulationen nach dem Vorbild der Jugendgemeinderäte oder Jugendregionalversammlungen, damit sich die jungen Menschen ihrer politischen Verantwortung für Europa bewusst werden;

    42.

    schlägt vor, in allen im Programm „Europa der Bürger“ vorgeschlagenen Aktionen den Initiativen, die von jungen Menschen ausgehen oder sich an sie richten, einen Platz zu geben; dabei kann es sich um so genannte populäre Projekte, Programme der Zivilgesellschaft, Veranstaltungen mit hoher Öffentlichkeitswirksamkeit oder Maßnahmen zur Bewahrung eines europäischen Gedächtnisses handeln;

    43.

    schlägt vor zu erwägen, die von Lehrerverbänden und Jugendorganisationen oder Jugendfördervereinen bereits eingeleiteten Aktionen zu bewerten, damit die beispielhaften Verfahren dieser Vereinigungen ausgetauscht und weiterentwickelt und in die Aktionsprogramme der EU aufgenommen werden können. Die jungen Menschen lassen sich am wirksamsten durch praktische Erfahrungen für die aktive Bürgerbeteiligung sensibilisieren: Sie müssen in eine Lage gebracht werden, in der sie spüren, dass ihre Entscheidungen von Belang sind und sich unmittelbar auf ihr Leben auswirken. Die Schülerräte in den Schulen, und auf höherer Ebene die lokalen Kinder- oder Jugendräte, bieten erhebliche Möglichkeiten, dies in der Praxis auszuprobieren. Der unmittelbare Einfluss der Aktivitäten der Letzteren ist besonders in kleinen Gemeinden zu spüren;

    44.

    sieht darin eine offizielle Anerkennung der Rolle der nichtformalen Bildung zur Förderung der sozialen Eingliederung junger Menschen, ihrer Anpassung an den sich wandelnden Arbeitsmarkt, ihrer Teilnahme am öffentlichen Leben und schließlich auch der Stärkung des Gefühls ihrer Teilhabe an einer aktiven und motivierten Unionsbürgerschaft;

    45.

    betont nachdrücklich, dass der praktische Unterricht in Europa-Kunde seinen ehrgeizigen Zielen entsprechen muss, denn er ist für die Zukunft der Europäischen Union und ihrer Bürgerinnen und Bürger von ganz wesentlicher Bedeutung. Er begünstigt die notwendige Erneuerung herkömmlicher Bildungskonzepte, um die jungen Menschen aus den Mitgliedstaaten auf ihre berufliche Zukunft und ihr soziales und politisches Engagement in einer von der wirtschaftlichen Globalisierung dominierten Welt vorzubereiten. Ein solcher Unterricht würde der formalen Bildung, ergänzt durch die nichtformale, ein staatsbürgerliches Ziel übertragen, nämlich die Mitwirkung am Aufbau einer demokratischen Europäischen Union;

    46.

    betont ausdrücklich, dass die aktive Nutzung der EU- und Staatenprogramme sowie der vielen NGO-Projekte für die Entfaltung einer breiten formalen und nichtformalen kulturellen Bildungsarbeit im Kontext der EU unverzichtbar ist und diese weiterzuentwickeln sind.

    Brüssel, den 7. Februar 2008

    Der Präsident

    des Ausschusses der Regionen

    Luc VAN DEN BRANDE


    (1)  KOM(2007) 568 endg.


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