Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52007DC0663

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat - Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2007 - 2008 {SEK(2007) 1429} {SEK(2007) 1430} {SEK(2007) 1431} {SEK(2007) 1432} {SEK(2007) 1433} {SEK(2007) 1434} {SEK(2007) 1435} {SEK(2007) 1436}

    /* KOM/2007/0663 endg. */

    52007DC0663

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat - Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2007 - 2008 {SEK(2007) 1429} {SEK(2007) 1430} {SEK(2007) 1431} {SEK(2007) 1432} {SEK(2007) 1433} {SEK(2007) 1434} {SEK(2007) 1435} {SEK(2007) 1436} /* KOM/2007/0663 endg. */


    De

    Brüssel, den 6.11.2007

    KOM(2007) 663 endgültig

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND AN DEN RAT

    Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2007 - 2008

    {SEK(2007) 1429}

    {SEK(2007) 1430}

    {SEK(2007) 1431}

    {SEK(2007) 1432}

    {SEK(2007) 1433}

    {SEK(2007) 1434}

    {SEK(2007) 1435}

    {SEK(2007) 1436}

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND AN DEN RAT

    Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2007 - 2008

    1. Einleitung

    Die Erweiterung ist eine der wirksamsten politischen Maßnahmen der EU. Sie ist dem strategischen Interesse der EU an Stabilität, Sicherheit und Konfliktverhütung förderlich. Sie hat dazu beigetragen, Wohlstand und Wachstumsmöglichkeiten zu fördern sowie wichtige Verkehrsadern und Energierouten abzusichern. Die derzeitige Erweiterungsagenda betrifft die westlichen Balkanländer und die Türkei, denen die Aussicht eröffnet wurde, Mitglieder der EU zu werden, sobald sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Das kommende Jahr wird für die Konsolidierung des Transformationsprozesses in den Ländern des westlichen Balkans ausschlaggebend sein. Die Verantwortung für die Förderung der regionalen Zusammenarbeit, die bei der Aussöhnung und Anknüpfung gutnachbarlicher Beziehungen eine entscheidende Rolle spielt, wird vom Stabilitätspakt auf die Länder selbst übergehen. Die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien kommen gut voran und treten in eine entscheidende Phase ein. Dies führt der gesamten Region vor Augen, dass die Aussicht auf die EU-Mitgliedschaft real ist. Im kommenden Jahr wird die Umsetzung der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, die die Partner mit Blick auf ihren Beitritt näher an die EU bringen, voraussichtlich vor dem Abschluss stehen.

    Gleichzeitig steht die Region aber vor großen Problemen, angefangen bei der Notwendigkeit, den Status des Kosovo zu regeln. Und auch Serbiens Kurs auf Europa, der Staatsaufbau in Bosnien und Herzegowina mit Eigenverantwortlichkeit sowie eine bessere Regierungsführung in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Albanien und Montenegro werden ganz oben auf der Agenda stehen. Eine Reihe dieser Länder steht vor bedeutenden Herausforderungen, was die Regierungsführung und die Erfüllung der im Zuge des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses festgelegten Voraussetzungen anbelangt. Die EU muss ihrerseits bereit sein, im kommenden Jahr Unterstützung zu leisten und unter vollem Einsatz ihrer politischen Instrumente auf die Entwicklungen einzugehen.

    Nach den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen ist es für die Türkei wichtig, die zur Konsolidierung der Grundrechte und -freiheiten erforderlichen Reformen voranzutreiben. Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei müssen fortgesetzt werden, und zwar in einem Tempo, das die Geschwindigkeit der Reformen im Land selbst und die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen durch die Türkei widerspiegelt.

    Vor diesem Hintergrund ist die konsequente Umsetzung des erneuerten Konsens, der vom Europäischen Rat im Dezember 2006 festgelegt wurde, wichtiger denn je. Dieser Konsens basiert auf den Grundsätzen Konsolidierung der Verpflichtungen, faire und entschlossene Konditionalität sowie bessere Kommunikation mit der Öffentlichkeit im Verein mit der Fähigkeit der EU zur Aufnahme neuer Mitglieder. Das Tempo, in dem sich ein Kandidat oder potenzieller Kandidat an die EU annähert, entspricht dem Tempo seiner politischen und wirtschaftlichen Reformen sowie seiner Fähigkeit, die Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft uneingeschränkt wahrzunehmen. Die Kommission sorgt für einen besseren Erweiterungsprozess, indem sie die Reform von öffentlichem Dienst und Justiz und die Korruptionsbekämpfung frühzeitig thematisiert, vorbehaltlos Benchmarks einsetzt und mehr Transparenz in den Prozess bringt. Die Kommission erstellt die ersten Analysen über die Folgen des Beitritts eines Kandidaten in bestimmten Politikbereichen.

    Rechtsgrundlage der Erweiterung ist Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union [1], der folgendermaßen lautet: „Jeder europäische Staat, der die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Grundsätze achtet, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden (...)“ [2].

    Im Dezember 2006 gelangte der Europäische Rat zu dem Schluss, dass die „Erweiterung ein Erfolg für die Europäische Union und für ganz Europa ist. Sie hat zur Überwindung der Teilung Europas und zu Frieden und Stabilität auf dem ganzen Kontinent beigetragen. Sie hat Reformen bewirkt und die gemeinsamen Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit und der Marktwirtschaft gefestigt. Der größere Binnenmarkt und die verstärkte wirtschaftliche Zusammenarbeit haben zur Steigerung von Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit geführt und die erweiterte Union in die Lage versetzt, besser auf die Herausforderungen der Globalisierung zu reagieren. Dank der Erweiterung hat die EU auch in der Welt an Gewicht gewonnen und ist zu einem stärkeren internationalen Partner geworden.“

    Die zwölf Mitgliedstaaten, die im Rahmen der fünften Erweiterung beigetreten sind, haben in Bezug auf die Einhaltung des EU-Rechts weiterhin ein hohes Niveau vorzuweisen. Dies zeigt, wie wertvoll entschlossene Reformbemühungen in Kombination mit der Erwartungshaltung und Disziplin der anderen EU-Mitgliedstaaten sind. Dank der fundierten Vorbereitungen funktioniert die EU nach der Erweiterung weiterhin reibungslos.

    Mitgliedstaaten in allen Teilen der EU verzeichneten ein höheres Wirtschaftswachstum. Slowenien führte den Euro im Januar 2007 ein, Zypern und Malta werden 2008 folgen. Die sorgfältigen Vorbereitungen seitens der fraglichen Länder und der Kommission haben zusammen mit den zunehmenden Handels- und Investitionsströmen dazu beigetragen, dass sich der Lebensstandard in den neuen Mitgliedstaaten schrittweise dem EU-Durchschnitt angenähert hat. Von 1998 bis 2006 stieg das BIP der zwölf neuen Mitgliedstaaten, die im Rahmen der fünften Erweiterung beitraten, jährlich im Schnitt um 4,3 % gegenüber 2,2 % in den 15 alten Mitgliedstaaten [3]. Der Handel zwischen den alten und den neuen Mitgliedstaaten nahm in den letzten zehn Jahren merklich zu. Die Ausfuhren und Einfuhren zwischen den zehn Mitgliedstaaten, die 2004 beitraten, und den 15 alten Mitgliedstaaten haben sich zwischen 1995 und 2006 vervierfacht, während sich der Handel zwischen den Mitgliedstaaten insgesamt in diesem Zeitraum verdoppelte. Die Aufnahme von zwölf dynamischen Volkswirtschaften mit mehr als 100 Millionen Verbrauchern, deren Kaufkraft zunimmt, in den Binnenmarkt steigert die Wettbewerbsfähigkeit der EU und ihr Gewicht in der Weltwirtschaft.

    Zehn Monate nach dem Beitritt gedeihen Wirtschaftswachstum und Investitionen in Bulgarien und Rumänien weiter. Die für 2007 prognostizierten Wachstumsraten sind im Falle Rumäniens und Bulgariens viel höher als der erwartete EU-Durchschnitt. Die Kommission ergriff Ende 2006 Sicherheitsmaßnahmen, um bestimmten Mängeln zu begegnen. Im Juni legte die Kommission ihre ersten Berichte über das Kooperations- und Überprüfungsverfahren im Bereich Justiz und Inneres sowie über die Schutzmaßnahmen vor [4]. Die Kommission wird die Fortschritte in diesem Bereich prüfen und Anfang 2008 Bericht erstatten.

    Was die Zypernfrage angeht, so müssen die Führer der griechisch-zyprischen und der türkisch-zyprischen Gemeinschaft ihre Bemühungen um die Wiederaufnahme der Verhandlungen über eine umfassende Lösung unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen intensivieren. Die Kommission wendet das Instrument der finanziellen Unterstützung an, um die wirtschaftliche Entwicklung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft zu stimulieren und so die künftige Wiedervereinigung der Insel zu erleichtern. Die verstärkte Anwendung der Verordnung über die „grüne Linie“, die den Verkehr von Personen und Waren in ganz Zypern ermöglicht, ist den Interessen beider Gemeinschaften dienlich. Die Verordnung über den direkten Handel mit dem Nordteil Zyperns, die von der Kommission vorgeschlagen wurde, um die Isolierung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft weiter zu reduzieren, muss vom Rat noch verabschiedet werden.

    In den Ländern der jetzigen Erweiterungsagenda - den westlichen Balkanländern und der Türkei - trägt die Anziehungskraft der EU zur Stabilität bei und bedingt wichtige politische und wirtschaftliche Reformen. Die betreffenden Länder stehen jedoch noch vor einigen großen Herausforderungen. Nun müssen unbedingt die Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit ihrer Beitrittsaussichten gewahrt und gleichzeitig muss in den Mitgliedstaaten um Unterstützung für die Erweiterung geworben werden.

    Die Kommission wird die Qualität des Erweiterungsprozesses noch weiter verbessern. Im Rahmen der Erweiterungspolitik wird fortan stärkeres Gewicht auf die grundlegenden Erfordernisse Staatsaufbau, verantwortungsvolle Regierungsführung, Verwaltungs- und Justizreform, Rechtsstaatlichkeit, Aussöhnung, Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und Entwicklung der Zivilgesellschaft gelegt. Es gilt, direkte Kontakte zwischen den Menschen zu fördern; und es ist insbesondere an der Zeit, Gespräche über eine Liberalisierung der Visabestimmungen für die Staatsangehörigen der westlichen Balkanländer zu beginnen. Mit der Entwicklung der regionalen Zusammenarbeit im Westbalkan sollte fortgefahren werden; dies gilt insbesondere für die Eigenverantwortlichkeit bei Initiativen in diesem Bereich.

    Die EU wird ihre Heranführungsinstrumente weiterhin in allen Erweiterungsländern uneingeschränkt einsetzen, um maßgebliche Herausforderungen in Angriff zu nehmen. Dass bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus den Assoziationsabkommen Ergebnisse erzielt werden, ist für das Fortkommen von einer Etappe zur nächsten auf dem Weg zur Integration in die EU besonders wichtig und wird rigoros überwacht. In diesem Strategiepapier legt die Kommission eine Reihe von Maßnahmen dar, die der Sensibilisierung für die Rechtsvorschriften und die Politiken der EU sowie der Vorbereitung der nächsten Schritte im Erweiterungsprozess dienen.

    Die Kommission passt die Instrumente der Heranführungspolitik an die aktuellen Herausforderungen der Erweiterungspolitik an. Seit dem 1. Januar 2007 setzt sie ein neues Finanzierungsinstrument ein, das Instrument für Heranführungshilfe (IPA). Bei der Programmierung der IPA-Hilfe wird durch die verstärkte Konzentration auf Reformprioritäten dem Stand des jeweiligen Partners im Transformationsprozess Rechung getragen werden. Die Kommission schlägt nun eine Überarbeitung der Beitrittspartnerschaften und der Europäischen Partnerschaften vor, die bei der Festsetzung der Prioritäten als Hauptbezugsgrundlage dienen werden. Sie schlägt ferner eine Neufassung des mehrjährigen IPA-Finanzrahmens für den Zeitraum 2009 bis 2011 vor. Sie wird eine Fazilität zur Förderung der Entwicklung der Zivilgesellschaft insbesondere durch Kapazitätsaufbau und Austauschprojekte schaffen. Sie wird besonderen Wert auf Programme zur Förderung von Staatsaufbau, verantwortungsvoller Regierungsführung, institutioneller Reform und administrativer Kapazität legen.

    Im Wege einer intensivierten Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und anderen internationalen Finanzinstitutionen (IFI) soll die Finanzhilfe für die Entwicklung des Privatsektors und die Investitionen in Infrastrukturen größtmögliche Wirkung entfalten. Die Kommission wird in allen Tätigkeitsfeldern für eine engere Abstimmung mit anderen Gebern sorgen und anregen, dass die anderen Geber in den Bereichen aktiv werden, die in dieser Mitteilung als vorrangig ausgewiesen werden. Nach der Übertragung der Zuständigkeiten von der Europäischen Agentur für Wiederaufbau auf die Delegationen und Büros der Kommission wird die Durchführung auch gestrafft.

    Am besten übernehmen die Mitgliedstaaten die Führung dabei, der Öffentlichkeit zu vermitteln, dass die Erweiterung im Interesse der EU liegt. Die Kommission wird weiterhin das Ihre dazutun, indem sie für einen besseren Fluss von Fakten und Informationen über Erweiterungsthemen sorgt. Aufbauend auf der derzeitigen Strategie der EU werden in der vorliegenden Mitteilung die wichtigsten Herausforderungen auf dem Weg zur Integration in die EU beleuchtet. Auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen in den früheren Erweiterungsrunden wird dargelegt, wie die erweiterungspolitischen Instrumente angepasst werden können und sichergestellt werden kann, dass den Bereichen, in denen dringend Fortschritte gemacht werden müssen, größere Aufmerksamkeit gewidmet wird.

    2. Aktuelle Herausforderungen in den Erweiterungsländern

    Den westlichen Balkanländern und der Türkei wurde die Aussicht eröffnet, Mitglieder der EU zu werden, sobald sie die festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Angesichts des gegenwärtigen Stands der Vorbereitungen in diesen Ländern werden sie voraussichtlich erst mittel- bis langfristig beitreten können. Der Schwerpunkt liegt zurzeit auf sorgfältigen Vorbereitungen, damit sichergestellt ist, dass die in den Erweiterungsprozess eingetretenen Länder sowohl grundlegende Staatsführungs- und Wirtschaftsprobleme als auch offene Fragen im Zusammenhang mit den Rechtsvorschriften und Politiken der EU bewältigen.

    2.1. Die Länder des westlichen Balkans

    Das Engagement der EU gegenüber den Ländern des westlichen Balkans im Zuge des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses, der letztlich in die Mitgliedschaft mündet, hat ganz entscheidend zu dem Fortschritt beigetragen, den diese Länder in den letzten Jahren errungen haben.

    Die Stabilität wurde gewahrt, und der Wiederaufbau nach den Kriegen der 1990er Jahre ist nahezu vollendet. In allen Ländern der Region wurden die Regierungen demokratisch gewählt. Das Wirtschaftswachstum hat zugenommen, die gesamtwirtschaftliche Lage ist stabiler und der Lebensstandard höher. Zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und Modernisierung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen werden wichtige Reformen durchgeführt. Die regionale Zusammenarbeit hat insbesondere in den Bereichen Handel, Energie, Verkehr und Umweltschutz zugenommen. Die Länder des westlichen Balkans übernehmen in regionalen Initiativen zunehmend Eigenverantwortung.

    Alle Länder des westlichen Balkans nähern sich der EU an, wenngleich mit unterschiedlichem Tempo. Kroatien führt Beitrittsverhandlungen mit der EU, und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat den Status eines Kandidatenlandes erhalten. Die EU ist im Begriff, Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit den Ländern der Region abzuschließen, und die wirtschaftliche Integration in die EU ist bereits weit vorangeschritten. Die Länder des westlichen Balkans haben inzwischen Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen mit der EU unterzeichnet.

    Diese Errungenschaften müssen nun konsolidiert und unumkehrbar gemacht werden. Außerdem gilt es, weitere bedeutende Herausforderungen anzugehen. In einigen Ländern hat der Reformprozess insgesamt an Tempo verloren. Dem Staatsaufbau und einer besseren Regierungsführung sollte in den meisten Ländern des westlichen Balkans weiterhin vorrangig Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die Lage im Kosovo [5] erfordert nach wie vor eine bedeutende internationale Präsenz. Der jetzige Status des Kosovo ist nicht haltbar; er muss unverzüglich geklärt werden, damit sich der Kosovo politisch und wirtschaftlich entwickeln kann und die Stabilität in der Region gewährleistet ist. In Bosnien und Herzegowina bedroht die nationalistische Rhetorik führender Politiker die durch das Friedensabkommen von Dayton/Paris getroffenen Vorkehrungen und hat die Reformen zum Stillstand gebracht. Die dringend erforderlichen Reformen der Polizei und des Verfassungsrahmens sind nicht vorangekommen. Bosnien und Herzegowina hat immer noch nicht die volle Eigenverantwortung für seine Regierungsführung übernommen, weshalb eine starke internationale Präsenz derzeit noch erforderlich ist. In manchen anderen Ländern muss der Verfassungsrahmen noch vollendet oder lückenlos umgesetzt werden.

    In allen Ländern des westlichen Balkans sind, nicht zuletzt in ethnischen Fragen, mehr Dialog und Toleranz vonnöten. Im Kosovo sind die Beziehungen zwischen Albanern und Serben weiterhin belastet. Außerdem haben sich die Kosovo-Serben insgesamt betrachtet nicht an Institutionen und Verwaltung beteiligt. Die Funktionsfähigkeit der staatlichen Institutionen von Bosnien und Herzegowina ist nach wie vor durch ethnische Gegensätze beeinträchtigt. In Serbien haben trotz des Siegs demokratischer Kräfte bei den Parlamentswahlen und der Bildung einer reformorientierten Regierung extremistische Parteien und nationalistische Rhetorik nicht an Boden verloren und beeinflussen das politische Gesamtklima negativ. Die demokratischen Kräfte sind fragil. In der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien haben häufige Spannungen und mangelnde Zusammenarbeit zwischen politischen Akteuren das normale Funktionieren der Institutionen beeinträchtigt und das Reformtempo verlangsamt. Der Streit zwischen der Regierung und einer Oppositionspartei über eine Verfassungsangelegenheit führte zu einem Boykott des Parlaments durch die Oppositionspartei. Das aggressive politische Klima in Albanien und der langwierige Prozess der Verfassungsannahme in Montenegro lassen auf weitere Herausforderungen beim Aufbau moderner Demokratien schließen. Kroatien muss sich noch stärker um die Förderung der Toleranz gegenüber Minderheiten bemühen.

    In der Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), einer der Hauptprioritäten des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses, wurden wichtige Fortschritte erzielt. Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien arbeiten uneingeschränkt mit dem Strafgerichtshof zusammen. Montenegros Kooperation ist zufriedenstellend. Dank der diesbezüglichen Fortschritte Serbiens konnten die Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) im Mai wiederaufgenommen und in technischer Hinsicht zum Abschluss werden. Und auch Bosnien und Herzegowina hat Fortschritte bei der Zusammenarbeit mit dem ICTY gemacht. Die uneingeschränkte, zur Festnahme der verbleibenden Angeklagten führende Zusammenarbeit seitens Serbiens und Bosnien und Herzegowinas mit dem Tribunal steht allerdings noch aus. Kosovo hat bei der Zusammenarbeit mit dem ICTY zwar Fortschritte gemacht, aber die Einschüchterung von Zeugen stellt nach wie vor ein Problem dar.

    Im Bereich der Rückkehr von Flüchtlingen wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt. Viele Flüchtlinge und Binnenvertriebene müssen mit äußerst schwierigen Gegebenheiten zurechtkommen. Minderheitengruppen sind inzwischen im öffentlichen Dienst etwas besser vertreten. Die Roma sind weiterhin die gefährdetste Minderheit in der Region. Alle Länder müssen einen Geist der Toleranz gegenüber Minderheiten fördern und geeignete Maßnahmen zum Schutz jener ergreifen, die Opfer von Diskriminierungen, Feindseligkeiten und Gewalt werden könnten. Dies ist eine Grundvoraussetzung für Aussöhnung und dauerhafte Stabilität.

    Die Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit insbesondere im Wege der Justizreform und die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität stehen an allererster Stelle. Die meisten Länder haben Schritte zur Verbesserung von Organisation und Leistungsfähigkeit ihrer Justizsysteme unternommen. Es werden Maßnahmen zur Intensivierung des Kampfes gegen die organisierte Kriminalität durchgeführt, die bereits erste Ergebnisse gezeitigt haben. Zur Korruptionsbekämpfung werden Rechtsvorschriften und Institutionen entwickelt; in mehreren Ländern laufen Ermittlungen und in einer Reihe von Fällen wurde Strafanklage erhoben In der gesamten Region müssen die Justizsysteme aber noch erheblich verbessert werden. Es bedarf weitreichender und nachhaltiger Reformen, um die Unabhängigkeit, Effizienz und Rechenschaftspflicht der Justiz sicherzustellen. Korruption ist nach wie vor allgegenwärtig und wurzelt tief in der Gesellschaft. In allen Ländern des westlichen Balkans stehen die ergriffenen Maßnahmen in keinem Verhältnis zum Ausmaß des Problems. Zur Ausmerzung der Korruption und Strafverfolgung der Täter auch auf höchster Ebene bedarf es eines entschiedenen politischen Willens. Die organisierte Kriminalität ist weiterhin ein ernstes Problem. Kriminelle Netze erstrecken sich über verschiedene sozioökonomische Sektoren und ihr Einfluss reicht bis in die Politik. Häufig profitieren sie von mangelnder Transparenz im öffentlichen Auftragswesen, bei der Planung von Investitionen und bei Privatisierungen. Die Region ist Ursprungs- und Transitgebiet für Menschenhandel und Drogenschmuggel. In diesem Bereich müssen erhebliche Anstrengungen unternommen werden.

    Die Verwaltungskapazität ist ein grundlegender Aspekt bei der Erfüllung des Kopenhagener Kriteriums der Fähigkeit zur Übernahme der aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen, wie der Europäische Rat von Madrid im Jahr 1995 hervorhob. Die Reform des öffentlichen Dienstes wird in allen Ländern der Region angestrebt mit einigen positiven Ergebnissen wie Rahmenstrategien und Rechtsvorschriften. Kroatien hat demonstriert, dass es über beträchtliche Verwaltungskapazitäten zur Durchführung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) verfügt. Auch Serbien hat beträchtliche Verwaltungskapazitäten zur Durchführung eines SAA. Im Interesse der Angleichung an Recht und Politik der EU müssen sie nun auf dieser Kapazität aufbauen und diese modernisieren. In den anderen Ländern reicht die Verwaltungskapazität nach wie vor nicht aus, was sich nachteilig auf die Reformbemühungen und auf die EU-Angleichung auswirkt. Hier bedarf es zusätzlicher Anstrengungen. Jedes einzelne Land muss sich stärker für die Errichtung eines öffentlichen Dienstes sowohl auf zentraler als auch auf lokaler Ebene einsetzen, der leistungsfähig, konstant und rechenschaftspflichtig ist. In mehreren Ländern erfolgen Einstellung, Beförderung und Entlassung von öffentlichen Bediensteten nicht nach objektiven und transparenten Kriterien. Die berufethischen Normen im öffentlichen Dienst müssen gestärkt werden. In Bosnien und Herzegowina und anderen Ländern stehen die Reformen von Polizei und Sicherheitskräften noch aus.

    Die Zivilgesellschaft ist ein wesentliches Element des öffentlichen Lebens in Europa. Die Länder des westlichen Balkans haben sich um die Annahme von Rechtsvorschriften und Strategien bemüht, die die Entwicklung der Zivilgesellschaft stärker begünstigen. Es wurden erste Schritte in Richtung einer Demokratie mit mehr Mitbestimmung unternommen. Insgesamt ist die Zivilgesellschaft in der Region aber weiterhin fragil. Die Kriege und ethnische Konflikte haben das soziale Gefüge in der Region schwer beschädigt. Die örtlichen NGO müssen geschult werden, damit sie sich an die jetzigen Gegebenheiten anpassen können. Und es bedarf weiterer Anstrengungen zur Vertiefung der Vereinigungsfreiheit, zur Einführung von Rechtsrahmen und zur Schaffung öffentlicher Anreize für die Entwicklung von Organisationen der Zivilgesellschaft.

    Insgesamt ist das Wirtschaftswachstum in der Region relativ hoch geblieben, und die Durchschnittslöhne sind gestiegen. Die Inflationsraten sind niedrig und konstant. In den meisten Ländern der Region wurde eine umsichtige Finanz- und Geldpolitik umgesetzt. Die Finanzsysteme wurden weiterentwickelt, die Systeme der öffentlichen Finanzverwaltung verbessert und es wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen ergriffen. Alle Länder des westlichen Balkans arbeiten weiter an der Umstrukturierung und Öffnung ihrer Volkswirtschaften. Der Grad der wirtschaftlichen Integration in die EU ist bereits hoch und nimmt weiter zu. Die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und das neue mitteleuropäische Freihandelsabkommen CEFTA bilden zusammen einen Rahmen für Handel und Investitionen im Balkan nach dem Beispiel in Mittel- und Osteuropa in den 1990er Jahren. Verschiedene Länder haben ehrgeizige Pläne zur Anpassung der physischen Infrastruktur und zur Modernisierung der Systeme der sozialen Sicherheit aufgestellt.

    Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der Abbau der hohen Arbeitslosigkeit und die Förderung von menschlicher Entwicklung und Infrastrukturen stellen in der gesamten Region bedeutende Herausforderungen dar. In einer Reihe von Ländern bestehen weiterhin bedeutende fiskalische Risiken und erhebliche außenwirtschaftliche Ungleichgewichte. Die Fortschritte bei der Schaffung von Arbeitsplätzen sind ungleich verteilt, denn einige Länder haben eine Arbeitslosenquote von über 35 % zu verzeichnen, und bei den qualifizierten Arbeitskräften vertieft sich die Kluft zwischen Angebot und Nachfrage. Auf den Arbeitsmärkten fehlt es weiterhin an der gebührenden Kombination von Flexibilität und Sicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, und die Lohnnebenkosten eingetragener Unternehmen sind relativ hoch. Eine weitere Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft ist erforderlich. Die fiskalische Konsolidierung und die Umstrukturierung von Unternehmen müssen weiter vorangebracht werden. Die Privatisierungspläne der einzelnen Länder müssen umgesetzt werden. Investitionen und KMU-Wachstum müssen auch durch verbesserte Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten angekurbelt werden. Die Regierungen müssen das Wirtschaftsklima weiter verbessern und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern. Ferner muss Bürokratie abgebaut, die Rechtsstaatlichkeit gestärkt und für zuverlässige Grundbucheintragungs- und transparente Privatisierungsverfahren gesorgt werden. In einigen Ländern muss der Rechtsrahmen, der das ordnungsgemäße Funktionieren der Märkte gewährleistet, noch vollendet und durchgesetzt werden. Die Steuerregelungen müssen vereinfacht werden. Dies wird die Wirtschaft beleben und der bedeutenden Schattenwirtschaft entgegenwirken. Außerdem müssen Vorkehrungen zur Erleichterung der Kapitalbeschaffung und des Einsatzes von e-Technologien getroffen werden.

    2.2. Die Türkei

    Seit der Europäische Rat der Türkei im Dezember 1999 den Kandidatenstatus zuerkannte, hat sich das Land bedeutend gewandelt. Die europäischen Zukunftsaussichten erwiesen sich als ein Hauptanreiz für Reformen des politischen und des rechtlichen Systems sowie der Wirtschaft in der Türkei. Die Todesstrafe wurde abgeschafft, der Aufgabenbereich und die Zusammensetzung des nationalen Sicherheitsrates wurden geändert, um die zivile Kontrolle über das Militär auszubauen, und eine Serie von Verfassungsänderungen verstärkten die demokratischen Freiheiten. In Bereichen wie Frauen- und Kinderrechte wurden ebenso Fortschritte erzielt wie beim Vorgehen gegen Folterungen, und insgesamt gingen die gemeldeten Fälle von Folter und Misshandlungen weiter zurück.

    Infolge umsichtiger makroökonomischer Strategien und Strukturreformen, die langfristige Nachhaltigkeit gewährleisten sollen, erholte sich die Wirtschaft nach der ernsten Finanzkrise im Jahr 2001 rasch und das Investitionsklima besserte sich. Daraufhin stieg das BIP massiv und erreichte eine Wachstumsrate von 6,1 % im Jahr 2006. Ab 2001 ging die Inflation zurück und die türkische Lira blieb stark. Jedoch steht die Entwicklung der Türkei nach wie vor erheblich unter dem Einfluss der internationalen Finanztrends. Seit der Gründung der Zollunion 1995 hat sich der Wert des Handels mit der Europäischen Union zu jeweiligen Preisen verdreifacht. Dies spiegelt eine starke Nachfrage nach EU-Produkten und Dienstleistungen im Verein mit guten Ergebnissen der türkischen Exportindustrie wider. Außerdem erreichten die hauptsächlich aus der EU stammenden ausländischen Direktinvestitionen 2006 mit 16 Mrd. EUR bzw. 4,9 % des türkischen BIP ein neues Rekordniveau.

    Diese Reformen und die strategische Bedeutung der Beziehungen der EU zur Türkei mündeten im Oktober 2005 in die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen. Ein Grundprinzip dieses Verfahrens ist, dass das Tempo der Verhandlungen vom Fortschritt der Reformen in der Türkei abhängt.

    Die Umsetzung der Reformen war nicht ausgewogen und hat sich seit 2005 verlangsamt. Im vergangenen Jahr durchlebte die Türkei eine Verfassungskrise im Zusammenhang mit der Wahl des Präsidenten der Republik, die zu vorgezogenen Parlamentswahlen führte. Die Militärs bezogen öffentlich Stellung zu Themen, die über ihren Zuständigkeitsbereich hinausgingen. Allerdings wurde im Vorfeld der Wahlen offen über eine Reihe traditionell heikler Fragen debattiert, und eine sehr rege Zivilgesellschaft verkündete ihr Engagement für Demokratie und Säkularstaat. Die Wahlen zur Großen Nationalversammlung erfolgten unter voller Wahrung der demokratischen Standards und der Rechtsstaatlichkeit. Das neue Parlament spiegelt repräsentativ die politische Vielfalt des Landes wider. Der Präsident der Republik wurde im Einklang mit den Verfassungsregeln gewählt und die Beziehungen zwischen Zivilregierung und Militärs waren weiterhin von der Achtung demokratischer Grundsätze geprägt. Die Regierung arbeitet nun an einer neuen Verfassung.

    Die Türkei muss jetzt den politischen Reformen neue Schwungkraft verleihen. Vor allem in Bezug auf die Meinungsfreiheit und die Rechte nichtmoslemischer Glaubensgemeinschaften sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich. Weitere Fortschritte sind insbesondere in den Bereichen Korruptionsbekämpfung, Justizreform, Gewerkschaftsrechte und Rechte von Kindern und Frauen notwendig und die Rechenschaftspflicht der öffentlichen Verwaltung muss gestärkt werden. Im Südosten muss die Türkei ferner die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, damit die dort vorwiegend kurdische Bevölkerung ihre Rechte und Freiheiten uneingeschränkt ausüben kann. Die Kommission wird den politischen Reformprozess, einschließlich der zivilen Kontrolle der Sicherheitskräfte, weiterhin genau verfolgen

    Als Antwort auf eine Reihe bewaffneter Angriffe der PKK, die viele Opfer forderten, verabschiedete das Parlament im Oktober 2007 einen Antrag, mit dem die Regierung ermächtigt wurde, in Nord-Irak militärisch einzugreifen. Am 22. Oktober bekräftigte die EU-Präsidentschaft, dass die Union die Terrorgewalt der PKK in der Türkei aufs Schärfste verurteilt. Sie führte weiter aus, dass die internationale Gemeinschaft, und insbesondere die wichtigsten Akteure in der Region, die Bemühungen der Türkei um den Schutz der eigenen Bevölkerung und die Bekämpfung des Terrorismus unter Achtung der Rechtstaatlichkeit, unter Wahrung des internationalen und regionalen Friedens und der internationalen und regionalen Stabilität sowie unter Verzicht auf unverhältnismäßige militärische Aktionen unterstützen muss.

    Es bedarf einer weiteren strukturellen Wirtschaftsreform und fiskalischen Konsolidierung, um die noch verbliebenen Risiken für die makroökonomische Stabilität anzugehen. Zu den Hauptherausforderungen zählen strukturelle Schwächen und Rigiditäten auf dem Arbeitsmarkt, das Qualifikationsniveau der Arbeitnehmer, niedrige Beschäftigungsquoten insbesondere bei den Frauen, eine bedeutende Schattenwirtschaft und Reformen im System der sozialen Sicherheit und im Energiesektor. Die ländliche Wirtschaft weist nach wie vor nur ein begrenztes Maß an Diversifizierung auf. Ferner muss auf die Lage der Roma eingegangen werden. Die Entwicklung eines umfassenden Ansatzes für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung im Südosten der Türkei steht nach wie vor noch aus.

    Gutnachbarliche Beziehungen sind nach wie vor von großer Wichtigkeit. Von der Türkei wird auch die nicht diskriminierende Umsetzung des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen erwartet.

    3. Die Erweiterungsstrategie: Umsetzung der derzeitigen Agenda

    3.1. Der erneuerte Erweiterungskonsens

    Der EU-Erweiterungsprozess trägt zu Frieden und Stabilität, Reform wie auch zur Förderung europäischer Werte bei. Soll die daran geknüpfte Konditionalität als Antrieb für die notwendigen Reformbemühungen dienen, so muss eine glaubwürdige Beitrittsperspektive aufrechterhalten werden. Dies muss den Menschen in den betroffenen Ländern noch deutlicher sichtbar werden. Die Aussicht auf die EU-Mitgliedschaft ist heute wichtiger denn je, wenn es darum geht, diese Länder bei der Bewältigung von Krisen, staatlichen Schwächen und Gefahren für die Demokratie zu unterstützen.

    Eine strenge Konditionalität in allen Phasen des Erweiterungsprozesses trägt dazu bei, die Reformen in allen Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern zu festigen und die künftigen Mitgliedstaaten auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach dem Beitritt zur EU vorzubereiten. Der Fortschritt jedes Landes bei der Annäherung an die Europäische Union richtet sich nach dessen eigenen Bemühungen um die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien und – bei den Ländern des westlichen Balkans – der Anforderungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses.

    In wichtigen Phasen des Beitrittsprozesses wird der Integrationsfähigkeit der EU besonders Rechnung getragen. Die beim Europäischen Rat vom Dezember 2006 beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität des Erweiterungsprozesses stellen sicher, dass sich der Fortschritt der Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländer in Richtung EU-Mitgliedschaft nach deren Erfolgen bei der Erfüllung der wichtigsten damit verbundenen Erfordernisse richtet. Benchmarks für die Öffnung und Schließung von Verhandlungskapiteln, Folgenabschätzungen in zentralen Politikbereichen der EU in wichtigen Phasen des Erweiterungsprozesses und die enge Verknüpfung an politische Reformen spielen dabei eine immer wichtigere Rolle.

    3.2. Konzentration auf die Kernaufgaben

    Angesichts der oben genannten Herausforderungen ist eine Konzentration auf zentrale Reformprioritäten insbesondere in den Bereichen Staatsaufbau, Governance und sozioökonomische Reformen geboten. In diesem Zusammenhang schlägt die Kommission überarbeitete Beitrittspartnerschaften und Europäische Partnerschaften vor, die diesen Prioritäten Rechnung tragen. Die Partnerschaften dienen den betreffenden Ländern als Richtschnur bei der Annäherung an die EU und legen die Prioritäten der finanziellen Unterstützung im Rahmen der Heranführungshilfe fest. Die überarbeiteten Partnerschaften räumen grundlegenden Governance-Fragen wie Institutionenaufbau, Justiz- und Verwaltungsreform und der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption bereits in einem frühen Stadium eine höhere Priorität ein. Vor allem im Rahmen des politischen und wirtschaftlichen Dialogs wird ein größeres Gewicht auf diese und andere ebenso schwierige Fragen gelegt werden. Zur Bekämpfung der transnationalen Kriminalität ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Ländern des westlichen Balkans, den Institutionen und Einrichtungen der EU und den EU-Mitgliedstaaten notwendig. Die Bewältigung von Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Rechtsvorschriften und Politiken der EU muss schrittweise, d.h. je nach den vorhandenen Kapazitäten der einzelnen Ländern und deren Fortschritten bei der Durchführung grundlegender Reformen, erfolgen.

    Der Mechanismus zur Überwachung der öffentlichen Finanzen im Rahmen der Heranführung, der seit 2006 auch in den potenziellen Kandidatenländern zur Anwendung kommt, wird nach wie vor die Wirtschaftsreformen in allen Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern unterstützen.

    Regionale Zusammenarbeit und gutnachbarliche Beziehungen sind weiterhin unabdingbare Voraussetzungen für die europäische Integration. Fortschritte in diesen Bereichen stärken das gegenseitige Vertrauen und bringen in Form von regionaler Stabilität, besseren grenzüberschreitenden Verbindungen und einer verbesserten Infrastruktur konkrete Vorteile. Indem sie das Wirtschaftswachstum ankurbeln und ausländische Direktinvestitionen fördern, haben sie auch einen wirtschaftlichen Nutzen.

    Die Förderung der gegenseitigen Kenntnis und Verständigung setzt die weitere Stärkung der Zivilgesellschaft und den Aufbau eines Dialogs zwischen den Bürgern in den EU-Mitgliedstaaten und den Erweiterungsländer voraus. Seit 2005 leistet die Kommission finanzielle Unterstützung bei der Durchführung von Projekten zur Förderung des Dialogs mit und zwischen den Ländern des westlichen Balkans wie auch mit der Türkei. Die Unterstützung der Zivilgesellschaft ist unabdingbare Voraussetzung für die gegenseitige Verständigung und für die Stärkung der Demokratie in der Gesellschaft insgesamt. Die Kommission wird im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der zivilgesellschaftlichen Entwicklung und des zivilgesellschaftlichen Dialog ergreifen.

    3.3. Die Beitrittsverhandlungen voranbringen

    Die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei wurden im Oktober 2005 per einstimmigen Beschluss der Mitgliedstaaten aufgenommen, nachdem diese beiden Länder grundlegende politische und wirtschaftliche Reformen durchgeführt hatten. Der Verhandlungsprozess führt die beiden Länder näher an die EU heran und dient den strategischen Interessen der Union. Die Verhandlungen werden auf der Grundlage strenger Leitlinien geführt, die vom Rat beschlossen werden. Der Fortschritt der Verhandlungen richtet sich nach den Fortschritten der einzelnen Länder bei ihren politischen und wirtschaftlichen Reformen und bei der Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts.

    Auf seiner Tagung im Dezember 2006 fasste der Europäische Rat Beschlüsse hinsichtlich der Steuerung und der Qualität des Beitrittsprozesses. Wichtige Maßnahmen wurden ergriffen, um die Schlussfolgerungen des Europäischen Rats umzusetzen. Die Kommission hat von der ihr gebotenen Möglichkeit, Benchmarks vorzuschlagen, mit denen die Bedingungen für die Öffnung bzw. Schließung von Verhandlungskapiteln je nach den Fortschritten vor Ort festgelegt werden, in vollem Umfang Gebrauch gemacht. In einer Phase, in der wichtige Kapitel in den Mittelpunkt der Verhandlungen rücken, legt die Kommission nun die ersten Folgenabschätzungen vor. So wird sie im Herbst eine Folgenschätzung hinsichtlich der künftigen Beteiligung Kroatiens an der Kabotage im EU-Straßenverkehr vorlegen. Je nach dem Fortschritt der Verhandlungen wird sie im kommenden Jahr weitere Folgenabschätzungen über die Freizügigkeit von Arbeitnehmern (Kroatien) und die Energieversorgung (Türkei) vorlegen. Die Union nimmt an intensiven politischen und wirtschaftlichen Dialogen teil, deren Ergebnisse in den Verhandlungsprozess einfließen. In diesem Zusammenhang wird der Regelung noch offener Fragen in den bilateralen Beziehungen zwischen den Kandidaten und den Mitgliedstaaten wie auch der Förderung gutnachbarlicher Beziehungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Fragen in Bezug auf das Justizwesen und die Grundrechte werden im Rahmen eines gesonderten Verhandlungskapitels im Einzelnen behandelt. Es sei daran erinnert, dass die Beitrittsverhandlungen ausgesetzt werden können, sollte ein Land ernsthaft und anhaltend gegen die Grundsätze der Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit, auf die sich die Union gründet, verstoßen.

    Der Fortschritt Kroatiens in Richtung EU-Mitgliedschaft sendet ein starkes Signal an die restlichen Länder des westlichen Balkans im Hinblick auf deren eigene Beitrittsperspektive nach Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen. Der Beitrittsprozess Kroatiens trägt zur Regelung bilateraler und regionaler Fragen sowie zur Förderung der Aussöhnung bei. Er dient dem strategischen Interesse der EU an Sicherheit und Konfliktprävention in einer an mehrere Mitgliedstaaten angrenzenden Region.

    In der jetzigen Phase der Beitrittsverhandlungen zu spezifischen Politikbereichen der EU ist die Bewältigung von technischen Fragen der Angleichung erforderlich. Die Kommission hat dem Rat inzwischen sämtliche Screening-Berichte zu Kroatien vorgelegt. Jetzt geht es darum, dass Kroatien die Benchmarks für die Eröffnung der Verhandlungen zu den betreffenden Kapiteln erfüllt. Vorausgesetzt, dass die Benchmarks erfüllt werden, sind im kommenden Jahr bedeutende Fortschritte bei den Beitrittsverhandlungen mit Kroatien möglich. Kroatien muss in Bezug auf Justiz- und Verwaltungsreform, Minderheitenrechte, Flüchtlingsrückkehr und Umstrukturierung der Schwerindustrie weitere Fortschritte erzielen.

    Der nachhaltige Reformwille der Türkei ist von großer strategischer Bedeutung für die Sicherheit und Stabilität der EU. Die Türkei bildet eine einzigartige Schnittstelle zwischen der westlichen und der moslemischen Welt. Dies wird durch die Allianz der Kulturen - eine Initiative im Rahmen der UNO zur Förderung des Kulturdialogs – verdeutlicht. Der Beitritt der Türkei zur EU auf der Grundlage durchgreifender demokratischer Reformen wird im Nahen Osten und der breiteren moslemischen Welt mit Interesse verfolgt. Die Türkei unterstützt den Nah-Ost-Friedensprozess wie auch den Dialog mit dem Iran in der Nuklearfrage. Sie verfügt über bedeutende Sicherheitskapazitäten, die sie im Rahmen von EU- und NATO-Missionen - ob im westlichen Balkan oder der Demokratischen Republik Kongo, in Darfur oder Afghanistan - bereitgestellt hat. Die Türkei hat das Potenzial, zu einer wichtigen Energieroute zwischen der EU und den größten Öl- und Gaslieferanten der Welt und damit zu einem zentralen Akteur bei der Sicherung der Energieversorgungssicherheit Europas zu werden. Ihre Angleichung an die Politik der EU wird einen besonderen Nutzen in Bereichen wie Migrationskontrolle und Umwelt bringen. Die Türkei verzeichnet seit Jahren ein hohes und stetiges Wirtschaftswachstum und zählt zu den wichtigsten Handels- und Investitionspartnern der EU.

    Solche strategischen Überlegungen werden seit Aufnahme der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei im Jahr 1959 angestellt. Die Beitrittsperspektive der Türkei reicht bis in das Jahr 1963 zurück, als das Land ein Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft unterzeichnete. Sowohl in der Präambel als auch in Artikel 28 sieht dieses Abkommen ausdrücklich den Beitritt vor. Dies spiegelt die bedeutende strategische Rolle der Türkei seit den Anfängen der Europäischen Union wider. Die Türkei ist heute das einzige Land, mit dem die EU gemäß einer Vereinbarung aus dem Jahr 2005 eine Zollunion geschaffen hat. Sie erhielt den Status eines Kandidatenland im Jahr 1999. Wie im Oktober 2005 von allen Mitgliedstaaten vereinbart, besteht das gemeinsame Ziel der Verhandlungen in dem Beitritt der Türkei zur EU. Bei den Verhandlungen mit der Türkei handelt es sich um einen ergebnisoffenen Prozess, dessen Ausgang sich nicht im Vorhinein bestimmen lässt. Der Fortschritt der Verhandlungen richtet sich nach den Fortschritten der Türkei bei der Durchführung von Reformen und der Angleichung an EU-Recht und –Politik.

    Es kommt entscheidend darauf an, dass die Europäische Union ihren Verpflichtungen nachkommt und für einen planmäßigen Verhandlungsprozess sorgt und dass – im Einklang mit dem Verhandlungsrahmen vom Oktober 2005 und dem Ratsbeschluss vom 11. Dezember 2006 - die Verhandlungskapitel unmittelbar nach Erfüllung der technischen Bedingungen eröffnet werden. Bei der Türkei ist die analytische Durchsicht des Besitzstands - das sogenannte Screening - in die letzte Phase getreten und die Kommission wird dem Rat bis Ende des Jahres die meisten Screening-Berichte vorgelegt haben. Die Türkei muss die notwendigen Anstrengungen unternehmen, um die vom Rat bei den meisten Kapiteln festgelegten Benchmarks für die Eröffnung der Verhandlungen zu erfüllen. Die erneute Dynamik des politischen Reformprozesses in der Türkei wird sich unmittelbar auf das Tempo der Beitrittsverhandlungen auswirken. Vorausgesetzt, dass die Benchmarks erfüllt werden, sind im kommenden Jahr Fortschritte bei den Beitrittsverhandlungen mit der Türkei möglich.

    Gutnachbarliche Beziehungen sind weiterhin von entscheidender Bedeutung. Wie in der Erklärung der Europäischen Union vom 21. September 2005 und den Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Dezember 2006 festgehalten, muss die Türkei ihrer Verpflichtung zur uneingeschränkten und nichtdiskriminierenden Umsetzung des Zusatzprotokolls zum Assoziationsabkommen gegenüber allen Mitgliedstaaten und zur Beseitigung aller Hindernisse für den freien Warenverkehr, einschließlich der für die Republik Zypern geltenden Beschränkungen bei den Verkehrsmitteln, nachkommen. Von der Türkei wird auch erwartet, dass im Hinblick auf die Normalisierung der bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern Fortschritte erzielt werden.

    3.4. Die europäische Perspektive des westlichen Balkans verbessern und die regionale Zusammenarbeit fördern

    Alle Länder des westlichen Balkans haben die Aussicht auf den Beitritt zur EU. Die Zukunft der westlichen Balkanländer liegt in der Europäischen Union. Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess und die Agenda von Thessaloniki von 2003 bilden nach wie vor den Rahmen für die Politik der EU gegenüber dieser Region. Die regionale Zusammenarbeit bringt den Bürgern der westlichen Balkanländer einen greifbaren Nutzen und trägt zur Förderung von Reform und Aussöhnung bei.

    Die EU wird weiterhin die Fortschritte der westlichen Balkanländer in Richtung EU-Mitgliedschaft an strenge Bedingungen knüpfen. Eine zufriedenstellende Bilanz insbesondere bei der Umsetzung der Verpflichtungen aus den Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) - einschließlich der handelsbezogenen Bestimmungen - stellt eine wesentliche Voraussetzung für Fortschritte auf dem Weg zum künftigen EU-Beitritt dar. Leistungsfähige Institutionen sind von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung der SAA und für das reibungslose Funktionieren der verschiedenen gemeinsamen Institutionen.

    Die Kommission unterstützt die Länder des westlichen Balkans nach wie vor auf ihrem Weg nach Europa gemäß dem 2005 vorgelegten Fahrplan. Sie wird der Stabilität und der EU-Perspektive des Kosovo uneingeschränkten Vorrang einräumen.

    Auf dem Gipfeltreffen des Südosteuropäischen Kooperationsprozesses (SEECP) im Mai 2007 bekräftigten die Länder der Region ihre Bereitschaft, die Verantwortung für die Förderung der regionalen Zusammenarbeit zu übernehmen. Der Stabilitätspakt hat seine Aufgabe weitgehend erfüllt und wird durch einen neuen mit dem SEECP verbundenen Regionalen Kooperationsrat (RCC) ersetzt werden. Der Generalsekretär des RCC wurde ernannt und Sarajewo zum Sitz des Sekretariats erklärt. Unter dem derzeitigen bulgarischen Vorsitz wurde das Abkommen mit Bosnien und Herzegowina über seinen Status als Gastgeberland unterzeichnet und das Sekretariat wird inzwischen eingerichtet. Die letzte Sitzung des Regionaltisches des Stabilitätspakts und die erste Tagung des RCC werden voraussichtlich Anfang 2008 in Sofia stattfinden; bei diesem Anlass wird der Sonderkoordinator des Stabilitätspakts seinen Aufgabenbereich an den Generalsekretär des RCC übergeben. Die neuen Strukturen, insbesondere das Sekretariat und dessen Verbindungsbüro in Brüssel, müssen schnell funktionsfähig werden. SEECP und RCC werden einen allgemeinen Rahmen für die Förderung der regionalen Zusammenarbeit bilden. Die Kommission wird sich am RCC beteiligen und hält alle Beteiligten dazu an, eine aktive Rolle zu übernehmen. Aufbauend auf den einschlägigen Erfahrungen des Stabilitätspakts hat die Kommission die Absicht, mit dem SEECP und dem RCC bei der Umsetzung der Katastrophenschutz-Initiative der EG sowie der im Rahmen des Stabilitätspakts eingeleiteten Initiative zur Katastrophenverhütung und –vorsorge zusammenzuarbeiten. Sie beabsichtigt auch die weitere Beteiligung der Länder des westlichen Balkans an den Arbeiten im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsmechanismus für den Bevölkerungsschutz bei Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Waldbrände oder Erdbeben.

    Im Juli trat das neue mitteleuropäische Freihandelsabkommen (CEFTA) in Kraft. Die Ratifizierung durch alle Vertragsparteien wurde vor kurzem abgeschlossen; damit trat das Freihandelsabkommen in der gesamten Region in Kraft. Die Europäische Kommission hat die Absicht, das CEFTA durch technische Hilfe und durch die zunächst auf drei Jahre angelegte Finanzierung des CEFTA-Sekretariats zu unterstützen. Alle Länder der Region arbeiten im Rahmen der Europäischen Charta für Kleinunternehmen zusammen. Die Umsetzung des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft schreitet voran. Die Ratifizierung des Übereinkommens über den gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum ist im Gange. Die restlichen Vertragsparteien müssen mit der Ratifizierung dieser Übereinkünfte fortfahren. Sie ermöglichen die frühzeitige Integration in den EU-Binnenmarkt für Energie und Luftverkehr. Detaillierte Fahrpläne und Aktionspläne für Strom und Gas wurden bereits erstellt.

    Um das Bewusstsein für das Recht und die Politik der EU zu schärfen, wird das Amt für technische Hilfe und Informationsaustausch (TAIEX) [6] der Kommission technische Informationsveranstaltungen in den potenziellen Kandidatenländern durchführen, an denen Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft teilnehmen. Die Regionale Schule für öffentliche Verwaltung wird zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten in den Ländern des westlichen Balkans beitragen. EU-Mittel wurden bereitgestellt, um das bestehende Netzwerk in eine Verwaltungsschule mit Sitz in der Region des westlichen Balkans umzuwandeln.

    Für die Bürger des westlichen Balkans müssen die durch die europäische Integration ihrer Länder erzielten Verbesserungen spürbar werden. Sie müssen sich die Aussöhnung und die notwendigen Reformen zu eigen machen. Direkte Kontakte zwischen den Menschen in den Mitgliedstaaten und den Ländern der Region bzw. innerhalb der Region selber müssen soweit wie möglich ausgebaut werden.

    Die erleichterte Einreise in die Europäische Union ist für die Menschen und Regierungen des westlichen Balkans ein besonders wichtiges Thema. Auf dem Gipfeltreffen von Thessaloniki erkannte die EU dieses Anliegen an und verpflichtete sich, Schritte zur Verwirklichung dieses Ziels zu unternehmen. Bei der Einführung von Reiseerleichterungen muss den Interessen der EU in Bezug auf innere Sicherheit und Migration Rechnung getragen werden. Bei Kroatien wurde die Visumpflicht vor Jahren abgeschafft. Die Kommission handelte vor kurzem Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen mit den anderen Ländern der Region aus. Diese Abkommen wurden im September unterzeichnet und sollen in Kürze vom Rat gebilligt werden, damit sie am 1. Januar 2008 in Kraft treten können. Die Abkommen werden die Beantragung und Erteilung von Visa für die Einreise in die EU wesentlich vereinfachen. Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten für die ordnungsgemäße Umsetzung der Abkommen sorgen.

    Die Visaerleichterungsabkommen sind ein wichtiger Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Visumpflicht. Nach Ansicht der Kommission ist es an der Zeit, durch weitere konkrete Maßnahmen schrittweise zur Visafreiheit im Reiseverkehr mit den Ländern des westlichen Balkans überzugehen. Zu diesem Zweck schlägt die Kommission die Aufnahme eines Dialogs mit jedem der betroffenen Länder vor, der dazu dient, einen Fahrplan für die Erfüllung der notwendigen Voraussetzung festzulegen. Diese Fahrpläne sollen sich einerseits auf die wirksame Umsetzung von Rückübernahmeabkommen und andererseits auf Fortschritte in wichtigen Bereichen wie Grenzverwaltung, Dokumentensicherheit und die Bekämpfung organisierter Kriminalität erstrecken. Sie werden die betroffenen Länder in die Lage versetzen, ihre Reformbemühungen gezielter auszurichten, und zugleich die Glaubwürdigkeit des Engagements der EU zugunsten der Völker der Region verstärken.

    Zu den Maßnahmen, die auf die Verbesserung von direkten Kontakten zwischen den Menschen abzielen, zählt auch die Förderung der Bildungszusammenarbeit und der Mobilität von Studenten im Rahmen der Programme Tempus und Erasmus Mundus. Weitere 100 Studenten aus der Region werden 2007/2008 die Möglichkeit haben, an Postgraduierten-Studiengängen in der EU teilzunehmen. Ab 2008 werden bis zu 500 Hochschulstudenten an jährlichen Austauschprogrammen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Ländern der Region teilnehmen können. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und anderen bilateralen Gebern wird die Kommission weitere Möglichkeiten zur Gewährung von Stipendien prüfen. Im Rahmen der Heranführungshilfe werden Finanzmittel zur Förderung der Teilnahme von jungen Menschen, Jugendorganisationen, Kulturschaffenden, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Forschern aus dem westlichen Balkan an EU-Programmen bereitgestellt werden. Die Kommission wird Initiativen und Projekte im Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 unterstützen. Im Rahmen der von der Kommission neu eingerichteten Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft werden Maßnahmen ergriffen werden, um die Netzwerkbildung und den Austausch zwischen zivilgesellschaftlichen Gruppen und ihren Partnern in der Region und auf europäischer Ebene zu unterstützen.

    Die aktive Beteiligung der Parlamente ist eine entscheidende Voraussetzung für die Annäherung dieser Länder an die EU. Die parlamentarische Zusammenarbeit sowohl innerhalb des westlichen Balkans als auch zwischen den Ländern der Region und der EU hat zugenommen. In Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament wird die Kommission Aktivitäten mit Schwerpunkt auf der europäischen Integration unterstützen.

    3.5. Die Unterstützung der Reformen verstärken

    Am 1. Januar 2007 trat das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) in Kraft. Das IPA bildet einen kohärenten Rahmen für die Unterstützung der Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländer. Die Gemeinschaft wird diese Länder bei ihren Bemühungen um die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die Reform der öffentlichen Verwaltung und den Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft weiterhin unterstützen. Die Unterstützung umfasst den Aufbau von Institutionen und Projekte im Bereich der grenzübergreifenden Zusammenarbeit sowie - je nach Stand der Vorbereitungen in den einzelnen Ländern - Maßnahmen zur Förderung der Regionalentwicklung, der Entwicklung des Humankapitals und der Entwicklung ländlicher Gebiete.

    Bei den Vorbereitungen auf die reibungslose Übertragung der Befugnisse für die Durchführung der Hilfe von der Europäischen Agentur für Wiederaufbau (EAR) auf die Delegationen bzw. Büros der Kommission in Belgrad, Podgorica, Pristina und Skopje wurden Fortschritte erzielt. Dieser Prozess wird bis Ende 2008 abgeschlossen sein. Die Agentur hat bei der Wiederaufbauhilfe in den Ländern der Region nach den dortigen Konflikten eine entscheidende Rolle gespielt. Nach der Einführung des IPA tragen die begünstigten Behörden eine größere Eigenverantwortung für die Programmierung der Heranführungshilfe. Sie müssen sich darauf vorbereiten, auch die Verantwortung für die Verwaltung der EU-Mittel zu übernehmen.

    Dem Kosovo muss besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Der erhebliche Bedarf des Kosovo an externer Finanzierung wird größtenteils von den Gebern gedeckt werden müssen. Angesichts der entscheidenden Rolle, die die EU im Kosovo nach der Regelung der Statusfrage spielen soll, werden die EU und die Mitgliedstaaten die Führungsrolle innerhalb der internationalen Gemeinschaft übernehmen müssen.

    Das IPA wird die Begünstigten bei der Stärkung ihrer Kapazitäten durch den Aufbau von Institutionen, die Förderung guter Regierungsführung und die Entwicklung von KMU unterstützen. Der Rechtstaatlichkeit und der Reform von Verwaltung und Justiz gilt dabei ein besonderes Augenmerk. Außerdem werden Maßnahmen ergriffen werden, um die Verwaltung der öffentlichen Finanzen in den Partnerländern zu verbessern und die Fähigkeit der Partnerländer zur vollen Inanspruchnahme der Heranführungshilfe zu steigern. Im Rahmen von TAIEX leisten Beamte aus den Mitgliedstaaten den öffentlichen Institutionen in den Erweiterungsländer schnell und flexibel Unterstützung. Aufbauend auf den Ergebnissen von SIGMA [7] und TAIEX werden – neben den herkömmlichen Twinning-Projekten im Zusammenhang mit den Übernahme der Rechtsvorschriften und Politiken der EU - auch Twinning-Projekte zur mittelfristigen Förderung der guten Regierungsführung durchgeführt werden.

    Die Kommission wird im Rahmen des IPA eine neue Finanzfazilität zur Förderung der Entwicklung der Zivilgesellschaft und des zivilgesellschaftlichen Dialogs einrichten. Länder- und Mehrländerprojekte werden in abgestimmter Weise programmiert werden, damit in jedem Land die Entwicklung der Zivilgesellschaft vorangetrieben wird. Ziel dabei ist es, die zivilgesellschaftlichen Organisationen und ihre Rolle im politischen Prozess zu stärken, die Fähigkeit zivilgesellschaftlicher Organisation zur Entwicklung grenzübergreifender Projekte und Netzwerke zu verbessern und die Vertreter und Meinungsführer der Zivilgesellschaft mit EU-Angelegenheiten vertraut zu machen. Diese Fazilität wird dazu beitragen, die Kapazitäten lokaler zivilgesellschaftlicher Organisationen in den Bereichen Bürgermobilisierung, Fürsprache, Projektentwicklung und –management zur Förderung der Netzwerkbildung zu stärken und ihren Dialog mit entsprechenden Organisationen in der EU zu unterstützen. Die Maßnahmen betreffen u.a. folgende Sektoren: Menschenrechte, Gleichstellung, soziale Integration, Gesundheit, Umwelt, Interessenvertretung der Wirtschaft und Verbraucherschutz. Die Fazilität wird die Zusammenarbeit und den Wissensaustausch zwischen Gewerkschaften und Unternehmens- und Berufsverbänden in den Partnerländern und den entsprechenden Organisationen auf EU-Ebene fördern. Ein Besucherprogramm wird eingerichtet werden, um wichtige Meinungsbildner, die in der nationalen und kommunalen Politik, den Kirchen, Medien, Gewerkschaften oder Wirtschaftsverbänden aktiv sind, mit EU-Angelegenheiten vertraut zu machen und mit ihren Kollegen aus der EU zusammenzubringen.

    Eine engere Geberkoordinierung ist - insbesondere angesichts der Haushaltszwänge - ein wesentliches Element der neuen IPA-Verordnung. Die Kommission wird die Unterstützung im Rahmen des IPA eng mit der der internationalen Finanzinstitutionen und anderer Geber abstimmen, um den grundlegenden Bedarf im Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung abzudecken. Die Kommission richtet zurzeit auch eine Infrastruktur-Fazilität ein, die ab 2008 aus IPA-Mitteln finanziert wird und zur Vorbereitung von Infrastrukturvorhaben beitragen soll. Die Maßnahmen umfassen folgende Sektoren: Verkehrs-, Energie- und Umweltinfrastruktur, aber auch Investitionen in soziale Sektoren wie Gesundheit, Bildung, Wohnraum und Flüchtlinge. Zu den weiteren Initiativen zählen u.a. der auf die Entwicklung des Privatsektors ausgerichtete Europäische Fonds für Südosteuropa sowie die Fazilität für Energieeffizienz. Auf diese Weise wird bei der Unterstützung im Rahmen des IPA eine möglichst kostenwirksame Kombination von Zuschüssen und Darlehen angestrebt. Daran beteiligt sind vor allem die EIB, die EBWE sowie andere internationale Finanzinstitutionen wie die Weltbank und die Bank des Europarats.

    3.6. Die Unterstützung der Öffentlichkeit für die Erweiterung gewährleisten

    Die Kommunikation ist ein Kernstück der Erweiterungsstrategie der EU. Die Vorteile und Herausforderungen der Erweiterung müssen der Öffentlichkeit besser vermittelt werden. Die öffentliche Meinung in der EU zur künftigen Erweiterung der Union wird durch die Wahrnehmung der bisherigen Erweiterungen beeinflusst. Es ist wichtig, den Bürgern zuzuhören, auf ihre Anliegen einzugehen und ihnen weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Die EU muss die Bürger mit mehr Sachinformationen über die Erweiterung versorgen, damit ihnen sowohl die Vorteile als auch die damit verbundenen Herausforderungen deutlich werden

    Die EU steht vor der Aufgabe, die Kommunikation zum Thema Erweiterung sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern zu verbessern.

    In den Mitgliedstaaten geht es vor allem darum, sachliche Informationen über die fünfte Erweiterung, insbesondere über deren wirtschaftlichen Erfolg und deren Beitrag zur Stärkung der globalen Rolle der EU, bereitzustellen und die Vorteile und Herausforderungen des derzeitigen Erweiterungsprozesses zu verdeutlichen. Darüber hinaus müssen die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten die Öffentlichkeit der EU über die Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern informieren und erklären, wie die Erweiterung schrittweise und als sorgfältig gesteuerter Prozess vonstatten geht. Wir müssen die Debatte zu erweiterungsbezogenen Themen auf allen Ebenen der Gesellschaft fördern.

    In den Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern besteht die wichtigste Herausforderung darin, das Engagement der EU für die europäische Perspektive dieser Länder zu verdeutlichen und die Voraussetzungen für die Annäherung jedes einzelnen Landes an die EU, wonach die einzelnen Ländern nach den eigenen Leistungen beurteilt werden, zu erklären. Den Menschen muss klar werden, dass sich die Annäherung an die EU nach den Reformfortschritten in jedem einzelnen Land richtet. Je zügiger und wirksamer der Reformprozess, desto schneller der Fortschritt auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft mitsamt aller damit verbundenen Vorteile. Die EU muss die Regierungen dieser Ländern bei ihren Bemühungen unterstützen, das Wesen der EU zu erklären und zu verdeutlichen, wie die engeren Beziehungen zur EU, die mit den Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft einhergehen, ihren Bürgern zugute kommen. Die Bürger müssen mehr wissen über die damit verbunden Vorteile wie z.B. die finanzielle Heranführungshilfe und technische Beratung, Visaerleichterungen und Stipendien.

    Um die Kommunikation zum Thema Erweiterung effektiver zu gestalten, ruft die Kommission die Regierung der Mitgliedstaaten und der Kandidaten und potenziellen Kandidatenländer dazu auf, Kommunikationspläne zu erstellen. Diese Pläne sollten gezielt auf Meinungsbildner aus den Bereichen Politik, Medien, Wissenschaft, Wirtschaft, Sozialpartner und Jugend ausgerichtet werden. Auch die von der Kommission neu ins Leben gerufene Fazilität zur Förderung der Entwicklung der Zivilgesellschaft und des zivilgesellschaftlichen Dialogs wird zu diesen Bemühungen beitragen.

    Es liegt vor allem an den Mitgliedstaaten, die Politiken, die sie beschließen, zu erklären und zu begründen, den Dialog zu fördern und die Vorteile der Erweiterung darzulegen. Auch den Mitgliedern des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente und den regionalen und lokalen Behörden und der Zivilgesellschaft kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Diese Akteure, die den Bürgern am nächsten sind, spielen eine zentrale Rolle bei der Förderung einer sachlich fundierten Debatte zur Erweiterung.

    Die Kommission wird diese Bemühungen ergänzen, indem sie eine wirksame Kommunikation über die Erweiterungspolitik der EU, einschließlich der Heranführungshilfe, gewährleisten. Sie wird Mythen mit Fakten begegnen. Sie wird ihre Vertretungen in den Mitgliedstaaten und ihre Delegationen in den Erweiterungsländern in vollem Umfang in diese Bemühungen einbeziehen. Die Kommission wird einen Dialog zum Thema Erweiterung mit wichtigen Meinungsbildnern anstreben und dabei auf den Erfahrungen aufbauen, die 2007 durch eine Reihe erfolgreicher Kommunikationsprojekte, insbesondere mit Handelskammern und Studentenorganisationen, gewonnen wurden.

    4. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    Auf der Grundlage der vorstehenden Analyse gelangt die Kommission zu folgenden Schlussfolgerungen:

    1) Die Erweiterung hat zu Frieden, Demokratie und Stabilität auf dem gesamten europäischen Kontinent beigetragen und durch die Förderung von Handel, Investitionen und Wirtschaftswachstum konkrete Vorteile gebracht. Die Union ist heute wettbewerbsfähiger und besser in der Lage, die Herausforderungen der Globalisierung zu bewältigen. Durch die Erweiterung ist das Gewicht der EU in der Welt gewachsen.

    2) Die Erweiterung der EU wird gemäß dem im Dezember 2006 vom Europäischen Rat festgelegten erneuerten Konsens sorgfältig gesteuert. Dieser Konsens beruht auf den Grundsätzen der Konsolidierung von Verpflichtungen, der fairen und strengen Konditionalität und der besseren Kommunikation mit der Öffentlichkeit, wobei die EU ihre Fähigkeit zur Integration neuer Mitglieder unter Beweis stellen muss. Die derzeitige Erweiterungsagenda umfasst die Länder des westlichen Balkans und die Türkei, denen die Aussicht auf den Beitritt zur EU nach Erfüllung der entsprechenden Bedingungen eröffnet worden ist.

    3) Die Kommission hat Schritte unternommen, um die Qualität des Erweiterungsprozesses zu verbessern. Schwierige Reformfragen werden nun in einem frühen Stadium in Angriff genommen. Eine Rückkoppelung zwischen den politischen und wirtschaftlichen Dialogen und dem Erweiterungsprozess wird gewährleistet. Bei den Beitrittsverhandlungen wird in vollem Umfang von Benchmarks als Vorgaben für die Öffnung und Schließung der Verhandlungskapitel Gebrauch gemacht. Die Kommission fördert eine verstärkte Transparenz, z.B. durch die Veröffentlichung von Screening-Berichten, und bereitet die ersten Folgenabschätzungen vor. Entsprechend dem 2005 erstellten Fahrplan für den westlichen Balkans tritt jedes Land erst bei Erfüllung der entsprechenden Bedingungen in die jeweils nächste Etappe auf dem Weg in die EU ein.

    4) Die Erweiterungsländer sehen sich nach wie vor großen Herausforderungen gegenüber. Es kommt entscheidend darauf an, die Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit ihrer Beitrittsperspektive aufrechtzuerhalten. Jedes Land wird nach den eigenen Leistungen beurteilt werden. Zur Bewältigung grundlegender Fragen in Bereichen wie Staatsaufbau, Rechtsstaatlichkeit, Aussöhnung und Verwaltungs- und Justizreform sowie zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität muss noch mehr getan werden. Gutnachbarliche Beziehungen sind nach wie vor von zentraler Bedeutung.

    5) Die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien kommen gut voran und treten nun in eine entscheidende Phase. Damit wird der Region insgesamt die konkrete Wirklichkeit der europäischen Perspektive vor Augen geführt. Vor allem in Bezug auf die Verwaltungs- und Justizreform, Minderheitenrechte und Flüchtlingsrückkehr wie auch bei der Umstrukturierung der Stahl- und der Schiffbauindustrie muss Kroatien weitere Fortschritte erzielen.

    6) Seit Zuerkennung des Kandidatenstatus 1999 hat die Türkei umfangreiche Reformen durchgeführt. In den vergangenen zwölf Monaten erlebte die Türkei eine Verfassungskrise, die zu vorgezogenen Parlamentswahlen führte. Aus diesen freien und fairen Wahlen ging ein neues Parlament hervor, das die politische Diversität des Landes widerspiegelt. Der Präsident der Republik wurde im Einklang mit den Verfassungsregeln gewählt, und die Beziehungen zwischen Zivilregierung und Militärs sind von der Achtung demokratischer Grundsätze gekennzeichnet. Die Türkei muss nun den politischen Reformen erneute Dynamik verleihen. Vor allem in Bezug auf die Meinungsfreiheit (Artikel 301 des Strafgesetzbuchs und weitere einschlägige Rechtsvorschriften) und die Rechte nichtmoslemischer Religionsgemeinschaften sind weitere erhebliche Anstrengungen dringend erforderlich. Auch im Hinblick auf die Justizreform, die Korruptionsbekämpfung, die Stärkung der Rechte von Frauen, Kindern und Gewerkschaften, kulturelle Rechte, sowie die zivile Kontrolle der Streitkräfte sind weitere Verbesserungen notwendig.

    Die Türkei hat weder ihre Verpflichtung zur uneingeschränkten, nichtdiskriminierenden Umsetzung des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen erfüllt noch Fortschritte bei der Normalisierung ihrer bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern erzielt. Die Kommission wird weiterhin in ihren zukünftigen jährlichen Berichten Bericht erstatten, entsprechend der Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Dezember 2006, die vom Europäischen Rat bekräftigt worden sind.

    7) In Bezug auf den Status des Kosovo muss so schnell wie möglich Klarheit geschaffen werden. In diesem Zusammenhang ist die Einigkeit der EU von entscheidender Bedeutung. Die Kommission unterstützt in vollem Umfang die Arbeit der Troika. Erforderlich ist eine tragfähige Lösung, die einen demokratischen und multiethnischen Kosovo gewährleistet und zur regionalen Stabilität beiträgt.

    8) Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat Fortschritte gemacht, allerdings muss das Land in Schlüsselbereichen das Reformtempo anziehen. Albanien und Montenegro haben in einer Reihe von Bereichen Fortschritte erzielt, stehen aber nach wie vor vor großen Herausforderungen. Bosnien und Herzegowina hat noch nicht die uneingeschränkte Verantwortung für die eigene Regierungsführung übernommen und muss die Reformen, insbesondere die Reform der Polizei, vorantreiben. Serbien hat gezeigt, dass es über die Verwaltungskapazitäten verfügt, die für bedeutende Fortschritte bei der Verwirklichung der europäischen Perspektive des Landes erforderlich sind. Dies wurde durch die effiziente Verhandlungsführung Serbiens bei den Verhandlungen über das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen unter Beweis gestellt. Um das SAA unterzeichnen zu können, muss Serbien die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Gerichtshof für das ehemaligen Jugoslawien gewährleisten. Die Region insgesamt muss beim Aufbau moderner Demokratien und der Entwicklung einer auf Dialog und Toleranz beruhenden politischen Kultur vorankommen.

    Dementsprechend lässt sich Folgendes feststellen:

    a) Im Verlauf der kommenden zwölf Monaten erwartet die Kommission substantielle Fortschritte in den Beitrittsverhandlungen mit Kroatien, die zur Öffnung einer bedeutenden Anzahl von Verhandlungskapiteln und zur provisorischen Schließung mehrerer Verhandlungskapitel führen wird, vorausgesetzt, dass Kroatien die notwendige Reformdynamik aufrechterhält und die entsprechenden Benchmarks erfüllt.

    b) Im Verlauf der kommenden zwölf Monate erwartet die Kommission Fortschritte in den Beitrittsverhandlungen mit der Türkei. Die Verhandlungskapitel, bei denen die technischen Vorbereitungen inzwischen abgeschlossen sind, sollten nach den üblichen Verfahren geöffnet werden.

    Wie schnell die Verhandlungen vorankommen, hängt von den Ergebnissen der Reformen in der Türkei ab. Sollte es dem Land gelingen, die Benchmarks für die Öffnung von Verhandlungskapiteln zu erfüllen, könnte der Fortschritt der Türkei an Schwung gewinnen.

    Die Kommission hat dem Rat vorgeschlagen, die Änderung der Rechtsgrundlage im türkischen Strafgesetzbuch zur freien Meinungsäußerung (Paragraf 301 und weitere relevante Paragrafen) zur Benchmark für die Öffnung des wichtigen Verhandlungskapitels Justizwesen und Grundrechte zu bestimmen.

    Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Dezember 2006, sollte die Türkei ihre Verpflichtungen zur vollständigen und nicht diskriminierenden Umsetzung des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen erfüllen. Bis die Türkei dem nachkommt, werden acht Verhandlungskapitel nicht geöffnet werden.

    c) Die EU steht bereit, unter vollem Einsatz des ihr zur Verfügung stehenden politischen Instrumentariums weitere Unterstützung bei der Wahrung der Stabilität im Kosovo und in der Region insgesamt zu leisten und auf neue Entwicklungen zu reagieren.

    d) Vorausgesetzt, dass die Bedingungen erfüllt werden, wird 2008 mit jedem Land des westlichen Balkans ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen unterzeichnet bzw. bereits in Kraft sein.

    e) Die Länder des westlichen Balkans werden die Verantwortung für die regionale Zusammenarbeit übernehmen, nachdem dieser Aufgabenbereich von dem Stabilitätspakt auf den neuen Regionalen Kooperationsrat im Rahmen des Südosteuropäischen Kooperationsprozesses übertragen wird. Die EU wird die lokale Eigenverantwortung für Initiativen im Bereich der regionalen Zusammenarbeit weiterhin unterstützen.

    f) Der Förderung von direkten Kontakten zwischen Menschen in den Ländern des westlichen Balkans und in der EU wird Vorrang eingeräumt werden. Als Folgeschritt zum Abschluss von Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen wird die Kommission einen Dialog über die Aufhebung der Visumpflicht für Bürger der westlichen Balkanländer einleiten.

    g) Anfang 2008 wird die Kommission eine Mitteilung annehmen, in der eine Bestandsaufnahme der bisherigen Entwicklungen vorgenommen und das weitere Vorgehen aufgezeigt wird bei der Umsetzung der Agenda von Thessaloniki und der Mitteilung von Salzburg über die Unterstützung westlichen Balkans auf dem Weg in Richtung des EU.

    h) Die Kommission schlägt überarbeitete Beitrittspartnerschaften und Europäische Partnerschaften vor, die aktualisierte Reformprioritäten festlegen. Grundlegende Fragen in den Bereichen Staatsaufbau, Regierungsführung und Verwaltungs- und Justizreform müssen zu einem frühen Zeitpunkt angegangen werden.

    i) Die Programmierung der finanziellen Unterstützung im Rahmen des neuen Instruments für Heranführungshilfe (IPA) wird diesen Prioritäten Rechnung tragen. Zudem wird die Kommission im Rahmen des IPA eine Finanzfazilität zur Förderung von Dialog und zivilgesellschaftlicher Entwicklung, insbesondere durch Kapazitätsaufbau und Austauschprojekte, einrichten. Sie wird eine engere Abstimmung mit anderen Gebern gewährleisten und die Zusammenarbeit mit der EIB, der EBWE und anderen internationalen Finanzinstitutionen verstärken.

    j) Die Unterstützung der Öffentlichkeit für die Erweiterung ist nach wie vor entscheidend. Es ist wichtig, den Bürgern zuzuhören und durch die Bereitstellung von klaren und leicht verständlichen Sachinformationen auf ihre Anliegen einzugehen. Die Kommunikation zum Thema Erweiterung ist eine gemeinsame Aufgabe, die die aktive Beteiligung der Mitgliedstaaten erfordert. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament, den nationalen, regionalen und kommunalen Behörden und der Zivilgesellschaft wird die Kommission weiterhin ihren Beitrag dazu leisten.

    ANHANG

    Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo [8], Türkei

    Albanien

    Was die politischen Kriterien angeht, so hat Albanien gewisse Fortschritte in den Bereichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gemacht. Das Land hat bei der Wahrung der Stabilität in der Region weiterhin eine positive Rolle gespielt. Allerdings müssen die demokratische Kultur und insbesondere der konstruktive Dialog noch weiterentwickelt werden, damit das politische System effektiv und transparent funktionieren kann. Das Parlament muss beim Vorantreiben der Reform noch erhebliche weitere Fortschritte machen. Die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität stellt eine große Herausforderung dar.

    Im Bereich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Albaniens Parlament kam seiner verfassungsmäßigen Rolle bei der Wahl eines neuen Präsidenten nach. Allerdings stand die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Parteien der Reform vor allem in den Bereichen Wahlen und Justiz weiterhin im Weg. Albanien hat bei der Konsolidierung der Strukturen seiner Regierung, denen die Erfüllung seiner EU-Verpflichtungen und die Inangriffnahme seiner Entwicklungserfordernisse obliegt, gewisse Fortschritte erzielt. Die Koordinierung und die Kapazitäten sind nach wie vor schwach und die strategische Planung muss verbessert werden. In der öffentlichen Verwaltung Albaniens war die Fluktuation zwar geringer, aber zur Gewährleistung von Effizienz und Unparteilichkeit sind unter anderem auch bei der uneingeschränkten Durchführung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst noch wesentliche Anstrengungen erforderlich. Die Autorität des Ministeriums für öffentliche Verwaltung muss gestärkt werden. In der öffentlichen Verwaltung sind Schwächen im Personalmanagement immer noch weit verbreitet.

    Bei der Reform der Justiz wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt. Das Verfahren für die Evaluierung von Richtern wurde verbessert, das Gerichtssystem rationalisiert und die Vollstreckung von Urteilen etwas beschleunigt. Das Justizwesen funktioniert aber wegen Korruption und mangelnder Unabhängigkeit, Transparenz und Effizienz weiterhin schlecht. Die zur Behebung dieser Mängel geplanten Gesetze haben sich verzögert.

    Die Regierung verfolgt nun einen systematischeren Ansatz zur Bekämpfung der Korruption, die zu den Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft zählt. Die Rechtsvorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens wurden verbessert. Korruptionsermittlungen führten zur Festnahme einer Reihe hochrangiger Beamter. Korruption ist aber dennoch ein weit verbreitetes und gravierendes Problem. Bei allen Aspekten dieses Problems, darunter die justizielle Rechenschaftspflicht und die Transparenz der Parteienfinanzierung, besteht noch großer Handlungsbedarf.

    Im Bereich Menschenrechte und Minderheitenschutz wurden gewisse Fortschritte erzielt. Albanien hat die Todesstrafe inzwischen in allen Fällen abgeschafft. Es wurde ein neues Gesetz gegen Anstifter von Blutrachen erlassen. Laut den offiziellen Anweisungen für Staatsanwälte und Kriminalpolizei müssen die Menschenrechte bei der Strafverfolgung respektiert werden. Die Standards im Strafvollzug sind nach wie vor schlecht. Die Bedingungen in Haftanstalten wurden etwas verbessert, und die meisten Untersuchungshäftlinge wurden in neue, entsprechend ausgewiesene Gefängnisabteilungen überstellt. Die Gefängnisse sind allerdings weiterhin überfüllt. Eine deutlich bessere Durchsetzung der Menschenrechte und die systematische Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen stehen noch aus. Die Rechtsvorschriften über die Bereitstellung kostenlosen Rechtsbeistands sind noch unzureichend.

    Im Bereich der freien Meinungsäußerung, die zu den Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft gehört, hat Albanien einige Fortschritte gemacht. So wurde ein Aktionsplan zur Ausarbeitung neuer Rundfunkgesetze verabschiedet. Dem Lenkungsausschuss für den öffentlichen Rundfunk gehören nun Vertreter der Zivilgesellschaft an. Der Wettbewerbsrahmen erstarkte in dem Sektor. Allerdings wurden Entscheidungen der Regierung über die Vergabe von Medienrechten und Gebühreneinziehung der Voreingenommenheit bezichtigt. Es bedarf einer einvernehmlicheren und koordinierteren Reform insbesondere in Bezug auf den Rundfunk und die Transparenz der Eigentumsverhältnisse bei den Medien. Die geltenden Rechtsvorschriften müssen besser durchgeführt werden.

    Es gibt einen günstigen Rechtsrahmen für Organisationen der Zivilgesellschaft, aber zivilgesellschaftliche Gruppen bleiben schwach. Sie sind nicht hinreichend in die politische Entscheidungsfindung eingebunden, und es mangelt ihnen an Ressourcen, strukturellen Kapazitäten, Lobbying-Fertigkeiten und regionaler Vernetzung.

    Bei der Konsolidierung der Frauenrechte wurden gewisse Fortschritte erzielt. Es wurden neue Gesetze gegen häusliche Gewalt verabschiedet, die auch die Einrichtung einer speziell für Gleichstellungsfragen zuständigen Ministeriumsstelle ermöglichten. Allerdings reicht der Schutz von Frauen vor jeglicher Form der Gewalt weiterhin nicht aus. Die Rechtsvorschriften müssen konsolidiert und uneingeschränkt durchgeführt werden. Im Bereich der Kinderrechte wurden gewisse Fortschritte erzielt. Die Jugendgerichtsbarkeit, die Überwachung im Bereich Kinderrechte und die Primarbildung wurden gestärkt. Weiteren Fortschritten stehen die Verzögerungen beim Erlass grundlegender Rechtsvorschriften insbesondere über die Geburtenregistrierung sowie der Mangel an Ressourcen im Wege. Bei den sozialen Diensten ist eine leichte Verbesserung zu verzeichnen und die Ressourcen wurden aufgestockt. Die Maßnahmen zugunsten von sozial Schwachen und Menschen mit Behinderungen sind aber nach wie vor begrenzt. Eine bessere Abstimmung zwischen den Regierungsstellen könnte zu besseren Ergebnissen führen.

    Bei der Stärkung der Eigentumsrechte, einer der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft, wurden Fortschritte erzielt. Die Regierung hat eine Strategie angenommen, die die Verfahren der Ersteintragung von Immobilien, der Eigentumsrückgabe, der Entschädigung und der Legalisierung von ohne Genehmigung gebauten Gebäuden miteinander verknüpft. Die bessere Verwaltung von Eigentumsrückgabe und Entschädigung hat die Bearbeitung von Anträgen etwas beschleunigt, sie geht aber weiterhin nur langsam vonstatten. Es bedarf einer adäquaten Koordinierung von Registrierung, Rückgabe, Entschädigung und Legalisierung sowie einer weiteren Beschleunigung der Bearbeitung entsprechender Anträge.

    Um seinen Verpflichtungen im Bereich des Minderheitenschutzes nachzukommen, ergriff Albanien einige Maßnahmen zur Förderung des Gebrauchs von Minderheitensprachen und traditioneller Ortsnamen. Weitere Fortschritte sind aufgrund des Mangels an zuverlässigen Daten über die Stärke und Situation der Minderheiten schwierig. Es wurden zwar einige Schritte zur Verbesserung der Lage der Roma unternommen, diese Maßnahmen zeigten aber nur begrenzte Wirkung. Die Minderheit der Roma ist weiterhin mit äußerst schwierigen Lebensbedingungen und Diskriminierungen insbesondere in den Bereichen Bildung, Sozialschutz, Gesundheitsfürsorge, Wohnraum und Beschäftigung konfrontiert.

    Was regionale Fragen und internationale Verpflichtungen angeht, so hat Albanien sowohl multilateral als auch bilateral weiterhin gute Beziehungen zu anderen Westbalkan- und EU-Nachbarländern gepflegt. Das Land beteiligt sich aktiv an der regionalen Kooperation, einschließlich dem Südosteuropäischen Kooperationsprozess und dem Regionalen Kooperationsrat, und dem geänderten mitteleuropäischen Freihandelsabkommen CEFTA. Albanien hat seine konstruktive Haltung im Prozess der Statusklärung des Kosovo beibehalten, was zur Stabilität in der Region beiträgt. Im Kontext des Internationalen Strafgerichtshofs steht das bilaterale Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika nicht im Einklang mit dem entsprechenden gemeinsamen Standpunkt und den Leitprinzipien der EU.

    Albaniens Wirtschaft ist weiterhin stark expandiert. Die makroökonomische Stabilität blieb insgesamt gewahrt, aber das Zahlungsbilanzdefizit stieg vor allem wegen der Krise im Energiesektor weiter an. Die unzureichende Umsetzung des Rechtsstaatsprinzips behindert weiterhin das reibungslose Funktionieren der Marktwirtschaft und beeinträchtigt das Wirtschaftsklima. Schlechte Infrastrukturen und eine unzuverlässige Energieversorgung haben die wirtschaftliche Entwicklung weiterhin gehemmt.

    Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat Albanien bei der Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft Fortschritte erzielt. Allerdings sind nach wie vor weitreichende Reformen erforderlich, damit das Land langfristig dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhalten kann.

    Der politische Konsens über die wesentlichen Elemente der Wirtschaftspolitik blieb insgesamt gesehen gewahrt. Dies gilt weitgehend auch für die makroökonomische Stabilität. Trotz Engpässen bei der Energieversorgung war nach wie vor ein ausgeprägtes Wirtschaftswachstum zu verzeichnen. Die Geldpolitik blieb glaubwürdig und sorgte für eine sehr geringe Inflation. Die amtliche Arbeitslosenquote ist zwar immer noch hoch, ging aber weiter zurück. Die Steuereinnahmen entsprachen weitgehend den Zielen und der Haushaltsvollzug gestaltete sich effizienter. Die Reformen im Bereich öffentliche Finanzen sind vorangeschritten, aber es bleiben finanzielle Risiken. Im Allgemeinen war der gesamtwirtschaftliche Police-Mix angemessen. Nach erheblichen Stockungen im Jahr 2006 gewann der Privatisierungsprozess 2007 wieder an Dynamik. Der private Banksektor wächst und ist insgesamt gesund. Die Kreditexpansion blieb stark. Der rechtliche Rahmen für die Bankenaufsicht ist gut ausgeprägt. Die Integration in den EU-Handel war nach wie vor relativ hoch.

    Das Zahlungsbilanzdefizit stieg jedoch vor allem wegen der Schwierigkeiten im Energiesektor weiter an. Bei der Vollstreckung von Gerichtsurteilen und der Begründung von Eigentumsrechten wurden einige Fortschritte erzielt, aber die Mängel im Justizsystem und bei der Durchführung von Gesetzen wirken sich abträglich auf das Wirtschaftsklima aus. Bei den Verfahren zur Eintragung von Unternehmen setzte zwar eine Verbesserung ein, aber bürokratische Ineffizienz behindern den Marktein- und -austritt. Im Bereich der Aufsicht über andere Finanzakteure als Banken wurden zwar gewisse Fortschritte erzielt, aber sie kann insbesondere in Bezug auf die Rentenindustrie durchaus noch gestärkt werden. Es herrscht nach wie vor strukturelle Arbeitslosigkeit. Der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften und die schlechte Infrastruktur behindern die Entwicklung eines Privatsektors, der einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung des Landes leisten kann. Die große Schattenwirtschaft, die durch nachhaltige Defizite der Rechtsdurchsetzung und des Regulierungsrahmens begünstigt wird, verringert die Steuerbasis, schränkt die Fähigkeit der Regierung zur Umsetzung der Wirtschaftspolitik ein und wirkt sich nachteilig auf das Unternehmensumfeld aus.

    Albanien hat bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften, Politiken und Kapazitäten an europäische Standards Fortschritte gemacht und kommt seinen Verpflichtungen aus dem Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen nach. In einigen Bereichen wie Zoll, Wettbewerb und Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurden die in den Vorjahren erzielten Fortschritte gehalten. In anderen Bereichen wie Energie, Verkehr und Rechte an geistigem Eigentum wiederum waren die Fortschritte weiterhin begrenzt. Für die erfolgreiche Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziationsabkommens (SAA) ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Reformen in Bereichen wie Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollen vorangetrieben werden. Die zur Umsetzung der nicht handelsbezogenen Bestimmungen des SAA erforderliche Verwaltungskapazität und die wirksame Durchsetzung von Gesetzen stellen eine Herausforderung dar, wenn bei der Durchführung des SAA nachhaltige Erfolge erzielt werden sollen.

    In einigen Teilbereichen des Binnenmarkts wurden Fortschritte erzielt, aber es besteht noch Handlungsbedarf, damit Albanien seine SAA-Verpflichtungen erfüllen kann. Bei der Übernahme von Standards und bei der Akkreditierung wurden gute Fortschritte gemacht. Die Kapazitäten in den Bereichen Messwesen und Marktaufsicht werden ausgebaut, doch sind Verbesserungen bei der Gesetzgebung erforderlich. Was den Verbraucherschutz angeht, muss die Bearbeitung von Beschwerden und die Streitbeilegung verbessert werden. Unsicherheiten bezüglich Eigentumsrechten halten Unternehmen davon ab, sich niederzulassen. Einige Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs wurden noch nicht beseitigt.

    Im Zoll wurden bei der Umstellung auf EDV Fortschritte erzielt. Dadurch konnte Albanien handelsbezogene Bestimmungen des SAA wirksamer umsetzen. Die Zolleinnahmen sind weiter gestiegen. Albanien führte die im Interimsabkommen vorgesehenen Zollsenkungen durch. Allerdings müssen die Infrastrukturen und die Angleichung an die EU-Praxis noch verbessert werden. Die Verwaltung des Steuerwesens ist rationalisiert worden, und bei der Umstellung auf EDV und der Bearbeitung der Einsprüche von Steuerzahlern wurden Fortschritte erzielt. Die Steuereinziehung ist jedoch nach wie vor begrenzt. Es bedarf einer umfassenden Strategie für die Steuererhebung und -kontrolle und einer weiteren Angleichung an das Gemeinschaftsrecht und an die EU-Praxis.

    Im Bereich Wettbewerb wurden Fortschritte erzielt. Die albanische Wettbewerbsbehörde wurde gestärkt. Sie prüfte verschiedene Anmeldungen von Unternehmenszusammenschlüssen und verhängte Geldbußen wegen Verstoßes gegen Wettbewerbsvorschriften. Es müssen jedoch noch weitere Anstrengungen unternommen werden, um die Mitarbeiter der Wettbewerbsbehörde zu schulen. Albanien ist bei der Erfüllung seiner SAA-Verpflichtungen im Bereich staatliche Beihilfen vorangekommen. Die Abteilung für staatliche Beihilfen ist inzwischen unabhängig vom Wirtschaftsministerium, was die Berichterstattung angeht. Die Abteilung für staatliche Beihilfen fuhr mit der Prüfung und Aktualisierung des Verzeichnisses der Beihilferegelungen fort.

    Für den Bereich öffentliches Auftragswesen wurden neue Rechtsvorschriften verabschiedet, die dem EU-Standard eher entsprechen. Das Amt für öffentliches Auftragswesen wird zwar gestärkt, aber seine Verwaltungskapazitäten müssen noch weiter ausgebaut werden, damit es die neuen Rechtsvorschriften ordnungsgemäß durchführen kann. Die Unparteilichkeit der Prüfverfahren muss garantiert werden. Was den Bereich Rechte an geistigem Eigentum anbelangt, so ist das Amt für Urheberrechte inzwischen funktionsfähig, und Albanien ratifizierte internationale Instrumente über die Eintragung gewerblicher Muster. Die Rechte an geistigem Eigentum werden aber weiterhin nur unzureichend durchgesetzt. Sowohl der Generaldirektion für Patente und Marken als auch dem Amt für Urheberrechte mangelt es an adäquaten Ressourcen und Sachkenntnissen. Es bedarf neuer Rechtsvorschriften über gewerbliche Schutzrechte, die mit den europäischen Standards in Einklang stehen. Ferner müssen noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um die IPR-Verpflichtungen aus dem Interimsabkommen zu erfüllen.

    In Bezug auf die europäischen Standards im Bereich Beschäftigungs- und Sozialpolitik wurden einige Fortschritte erzielt. Zur Förderung der Beschäftigung benachteiligter Gruppen wurden Programme aufgestellt, und mit dem Erlass eines Arbeitsaufsichtsgesetzes wurde der institutionelle und regulatorische Rahmen gestärkt. Die Kapazität der Arbeitsaufsicht ist jedoch noch begrenzt, und Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind weiterhin schlecht. Mangelhafte Informationen und Verwaltungssysteme behindern die Diagnose des Stands der sozialen Entwicklung und der Beschäftigungslage ebenso wie die Entwicklung geeigneter Strategien zur Schaffung von Arbeitsplätzen und sozialen Eingliederung. Hinsichtlich der europäischen Standards im Bereich Bildung sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Die Haushaltsmittel für den Bildungsbereich wurden deutlich aufgestockt. Die Umsetzung der nationalen Strategien für allgemeine und berufliche Bildung hat begonnen, und es wurde ein neues Hochschulgesetz verabschiedet.

    Fortschritte sind bei einigen Sektorpolitiken zu vermelden. Was die Industrie und KMU angeht, so wurde ein nationales Registrierungszentrum eingerichtet, um die Eintragung von Unternehmen zu erleichtern. Zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU wurde eine Strategie verabschiedet. Es gibt einen aktualisierten Aktionsplan zum Thema Schattenwirtschaft und zur Beseitigung bürokratischer Hemmnisse für Investitionen. Es wurden Ausfuhrgarantiefonds eingerichtet. Es gibt einen aktualisierten Aktionsplan zur Beseitigung bürokratischer Hemmnisse für Investitionen. Jedoch bedarf es weiterer Fortschritte beim Vorgehen gegen die Schattenwirtschaft und der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen. Im Bereich Landwirtschaft wurden nur geringe Fortschritte erzielt. Es wurden zwar einige Anreize zur Ankurbelung der Erzeugung geschaffen, aber der Landwirtschaftssektor ist nach wie vor wenig wettbewerbsfähig. Die EU-Standards im Bereich Tier- und Pflanzengesundheit, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der im SAA und im Interimsabkommen vorgesehenen Handelszugeständnisse sind, werden weiterhin nur unzureichend eingehalten. Im Bereich Fischerei wurden bei der Kontrolle und Aufsicht zwar gewisse Fortschritte erzielt, aber Überfischung und illegaler Fischfang halten an.

    Was die Umwelt angeht, so wurden Fortschritte bei den horizontalen Rechtsvorschriften erzielt, deren Durchführung ist aber nach wie vor schwach. In punkto Abfallwirtschaft und Wasserqualität sind weitere Anstrengungen erforderlich. Die zur Durchführung bereits übernommener Rechtsvorschriften erforderliche Verwaltungskapazität muss noch gestärkt werden. Im Bereich Verkehr sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Albanien ratifizierte das Übereinkommen über die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums und arbeitet auf die Umsetzung der ersten Übergangsphase hin. Albanien beteiligt sich aktiv am Ausbau des regionalen Kernverkehrsnetzes und an der Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa und hat dem zweiten fünfjährigen Mehrjahresplan 2007-2011 zugestimmt. Im Bereich der Sicherheit des Seeverkehrs sind erhebliche Verbesserungen vonnöten.

    Im Bereich Energie konnte Albanien bisher die Stromversorgungssicherheit noch nicht gewährleisten. Um den Anforderungen des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft zu genügen, sind noch erhebliche Anstrengungen notwendig. Als Vertragspartei ist Albanien zur Durchführung der einschlägigen EU-Vorschriften insbesondere im Bereich Energie ab Juli 2007 verpflichtet. Trotz gewisser Fortschritte, darunter neue Rechtsvorschriften über Konzessionen für die Stromerzeugung in Wasserkraftwerken und eine etwas höhere Beitreibungsrate, ist die Lage im Energiesektor nach wie vor kritisch. Dies behindert die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung des Landes.

    Albanien ist mit den Maßnahmen zur Erfüllung seiner SAA-Verpflichtungen im Bereich Informationsgesellschaft und Medien im Rückstand. Die Marktliberalisierung in den Bereichen elektronische Kommunikation und Informationstechnologien steht immer noch am Anfang. Der Rechtsrahmen steht noch nicht im Einklang mit dem Besitzstand, und die Aufsichtsbehörde für Telekommunikation muss ihre Kapazität ausbauen. Im Bereich Finanzkontrolle wurde ein neues Gesetz über interne Rechnungsprüfung erlassen. Nun gilt es noch, einen adäquaten Kontrolldienst aufzubauen. Im Bereich Statistik sind vertretbare Fortschritte zu verzeichnen. Die wichtigsten statistischen Klassifikationen sind vorhanden und mit EU-Standards vereinbar.

    Auf dem Gebiet Freiheit, Sicherheit und Recht wurden Teilfortschritte erzielt. insgesamt bedarf es aber weiterer Verbesserungen. Die Technologie für die Ausstellung von Visa und die Dokumentensicherheit von Diplomaten- und Dienstpässen wurde verbessert. Die EU und Albanien unterzeichneten ein Visaerleichterungsabkommen. Biometrische Reisepässe, die dem EU-Standard entsprechen, müssen eingeführt werden. Damit das Ausländergesetz die EU-Standards erreicht, muss es noch weiter geändert werden.

    Neue Infrastrukturen, die Ausweitung von IT-Verbindungen und eine bessere behördenübergreifende und grenzpolizeiliche Zusammenarbeit haben zur wirksameren Grenzkontrolle beigetragen. Die Regierung hat eine integrierte Grenzverwaltungsstrategie angenommen. Die Grenzübergangsinfrastrukturen entsprechen aber weiterhin nicht den EU-Standards. Die Asylgesetze stehen mit den internationalen Standards im Einklang, aber es gibt noch keine kohärente Asylstrategie und die Durchführung ist nach wie vor schwach. Es wurde eine Dienststelle eingerichtet, die die Durchführung der albanischen Migrationsstrategie überwachen soll. Die entsprechenden Kontrollen an den Grenzen sind inzwischen etwas wirksamer, aber es besteht noch erheblicher Verbesserungsbedarf. Albanien hat im Rahmen des Rückübernahmeabkommens EG-Albanien von 2006 ein Rückübernahmeprotokoll mit Österreich unterzeichnet. Es bedarf jedoch einer effizienteren Datenverwaltung und besseren Zusammenarbeit mit den Nachbarländern. Die Personalausstattung der Grenzpolizei muss konstanter sein, insbesondere zur ordnungsgemäßen Durchführung des Rückübernahmeabkommens EG-Albanien.

    Das Bankensystem wird inzwischen stärker in Anspruch genommen, um Geldwäsche zu bekämpfen; die Gehälter der Bediensteten der öffentlichen Verwaltung werden jetzt weitgehend über Banken gezahlt Hehlerei ist mittlerweile eine Straftat. Eine gemeinsame Ermittlungseinheit verbindet das Innen- und das Finanzministerium, die Staatsanwaltschaft und den staatlichen Nachrichtendienst. Allerdings zeitigte der Kampf gegen die Geldwäsche bisher wenig konkrete Ergebnisse. Die Rechtsvorschriften, Ermittlungsressourcen und -expertise, technische Unterstützung und interinstitutionelle Zusammenarbeit müssen verbessert werden.

    Es werden verstärkt dienststellenübergreifende Drogenbekämpfungsteams eingesetzt. Die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern nimmt zu, und es werden geeignete Lagerinfrastrukturen für sichergestellte Drogen gebaut. Der Drogenhandel ist jedoch weiterhin ein ernstes Problem. Es wurden zwar erhebliche Mengen beschlagnahmt, diese waren aber im Vergleich zu den Mengen, die Schätzungen zufolge durch Albanien geschleust werden, weiterhin gering. Es bedarf mehr Entschlossenheit und einer besseren Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz, um mutmaßliche Dealer und korrupte Beamte entsprechend strafrechtlich zu verfolgen. Die Maßnahmen und Ausrüstungen zur Drogenfahndung an den Grenzen müssen verbessert werden.

    Das neue Staatspolizeigesetz wurde verabschiedet, dazu beitragen dürfte, die Polizei dem politischen Einfluss zu entziehen. Das inzwischen ratifizierte Übereinkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa und eine strategische Vereinbarung mit Europol sind die Grundlage für eine intensivierte internationale Zusammenarbeit. Die Personalausstattung der Polizei wurde aber ohne Rücksicht auf die Wahrung der Funktionstüchtigkeit wichtiger Abteilungen gekürzt. Der Erfolg von Ermittlung und Strafverfolgung wird weiterhin durch Kommunikationsprobleme zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft behindert. Das Management und die internen Kontrollstrukturen der Polizei müssen gestärkt werden.

    Die organisierte Kriminalität ist weiterhin ein sehr ernstes Problem. Es kam zu einigen Festnahmen auf höchster Ebene. Die polizeilichen Maßnahmen im Falle von Schwerverbrechen haben sich verbessert. Es wurden neue taktische und Ermittlungsausrüstungen eingeführt. Die Zusammenarbeit mit Interpol funktioniert besser, so dass einige internationale Haftbefehle vollstreckt werden konnten. Vielen internationalen Festnahmeersuchen wurde aber bisher noch nicht nachgekommen. Die Anstrengungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität werden nach wie vor durch Korruption und mangelhaften Zeugenschutz behindert. IT-Probleme stehen der Nutzung kriminalpolizeilicher Informationen entgegen. Die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern bei Kfz-Diebstählen funktioniert zwar inzwischen besser, aber die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen innerhalb des Landes ist schlecht, was auf Kosten der Effizienz geht.

    Albanien hat in Fällen von Menschenhandel weiterhin rigoros ermittelt und Anklage erhoben. Die Grenzkontrollen sind inzwischen etwas wirksamer und die internationale Zusammenarbeit hat sich verbessert. Albanien ist jedoch weiterhin ein bedeutendes Transitland, und die Zahl der Fälle von Sexhandel innerhalb des Landes ist gestiegen. Wegen des mangelhaften Zeugenschutzes sind nur wenige Opfer bereit, gegen die Täter auszusagen. Eine schlechte Koordinierung behindert die Durchführung der nationalen Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels.

    Die Terrorismusbekämpfungsstrukturen von Polizei und Nachrichtendienst arbeiten inzwischen besser zusammen. Und auch die Zusammenarbeit mit internationalen Akteuren war gut. Albanien hat ein Ausfuhrkontrollgesetz für militärische Ausrüstung erlassen, das mit dem Besitzstand in Einklang steht. Die Ausrüstung und Schulung für zur Terrorismusbekämpfung eingesetzte Analysten und Ermittler ist aber weiterhin unzureichend.

    Das Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten wird überarbeitet, um es mit den europäischen Standards in Einklang zu bringen. Es gibt allerdings noch keine unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörde mit ausreichenden Befugnissen und Ressourcen.

    Bosnien und Herzegowina

    Was die politischen Kriterien angeht, so hat sich die Entwicklung in Bosnien und Herzegowina verlangsamt. Komplexe institutionelle Vorkehrungen, die Nichtachtung des Friedensabkommens von Dayton/Paris und nationalistische Parolen haben die Reformagenda des Landes untergraben. Es gilt, Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft in Angriff zu nehmen. Den politischen Führern Bosnien und Herzegowinas ist es nicht gelungen, eine Polizeireform durchzusetzen. Mangelnde Fortschritte in dieser und anderen wichtigen Angelegenheiten verzögern den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziationsabkommens.

    Im Bereich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit waren begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Die Staatsführung in Bosnien und Herzegowina ist weiterhin maßgeblich von internationaler Präsenz geprägt. Das Amt des Hohen Repräsentanten/EU-Sonderbeauftragten hat eng mit der Europäischen Kommission zusammengearbeitet, um Bosnien und Herzegowina der EU anzunähern. Die Behörden Bosnien und Herzegowinas blieben den Beweis schuldig, dass sie mehr politische Eigenverantwortlichkeit und Verantwortung übernehmen können. Es müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um ein wirksames Funktionieren der Institutionen auf staatlicher Ebene sicherzustellen. Der Friedensimplementierungsrat beschloss, die Auflösung des OHR bis zum 30. Juni 2008 aufzuschieben und die diesbezügliche Lage im Februar 2008 erneut zu sondieren.

    Die Wahlen im Oktober 2006 standen weitgehend mit den internationalen Standards im Einklang. Die Regierung der Republika Srpska wurde im November gebildet, die Staatsregierung und jene der Bosniakisch-kroatischen Föderation benötigten hingegen mehr als vier Monate, um sich zu konstituieren. Beim Ausbau der technischen und personellen Ausstattung des Parlaments auf Staatsebene wurden gewisse Fortschritte gemacht, aber wichtige Ausschüsse wie jener für europäische Integration müssen noch weiter gestärkt werden. Die Koordinierung zwischen dem Gesamtstaat und den Gebietseinheiten kam nicht voran. Die Gesamtleistung der Exekutive und Legislative ist weiterhin schlecht. Die Debatte über die Verfassungsreform stagnierte.

    Im Bereich der öffentlichen Verwaltung waren einige Fortschritte zu verzeichnen, aber es sind noch erhebliche weitere Anstrengungen erforderlich. Das Amt für die Koordinierung der öffentlichen Verwaltungsreform wurde gestärkt, und es wurden erste Schritte zur Durchführung der Strategie zur Reform der öffentlichen Verwaltung, die zu den Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft gehört, unternommen. Es wurde ein Fonds zur Unterstützung der Reform der öffentlichen Verwaltung eingerichtet, der auch mit EU-Mitteln gefördert wird. Die Effizienz des öffentlichen Dienstes nahm zu, und es wurden weitere Schritte unternommen, um die Ministerien und Institutionen auf der Ebene des Gesamtstaats insbesondere mit Personal und Büroraum auszustatten. Nun sind nachhaltige Bemühungen erforderlich, um die ordnungsgemäße Umsetzung der nationalen Strategie für die öffentliche Verwaltung zu gewährleisten und Fortschritte auf dem Weg zu einem effizienten, professionellen, soliden, transparenten und rechenschaftspflichtigen öffentlichen Dienst zu erzielen.

    Was das Justizwesen angeht, so hat Bosnien und Herzegowina seine Abhängigkeit von der internationalen Gemeinschaft dadurch verringert, dass ausländische Richter und Staatsanwälte durch einheimische abgelöst wurden. Die Fragmentierung des Justizsystems und die Unausgewogenheiten im Rechtsrahmen behindern weiterhin die Tätigkeit der Justiz. Die Unabhängigkeit und Effizienz des Justizsystems müssen weiter ausgebaut werden. Die für Kriegsverbrechen zuständige Kammer auf der gesamtstaatlichen Ebene arbeitete weiterhin reibungslos. Auf der Ebene der Gebietseinheiten jedoch müssen Straftäter rigoroser verfolgt werden.

    Bosnien und Herzegowina hat nur wenig Fortschritte bei der Bekämpfung der Korruption erzielt, die immer noch weit verbreitet ist und ein ernstes Problem darstellt. Die nationale Korruptionsbekämpfungsstrategie wurde nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Es bedarf eines entschlosseneren Vorgehens gegen die Korruption.

    Wenig Fortschritte wurden im Bereich Menschenrechte und Minderheitenschutz erzielt. Die Durchführung der internationalen Menschenrechtskonventionen muss insgesamt noch verbessert werden; die uneingeschränkte Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften von Bosnien und Herzegowina mit der Europäischen Menschenrechtskonvention ist noch nicht erreicht. Und auch in Bezug auf die Verhinderung von Misshandlungen durch Vollzugsbehörden und bei der Bekämpfung von Straflosigkeit sowie den Zugang zum Rechtswesen und die Gleichheit vor dem Gesetz gibt es noch Handlungsbedarf. Es sind weitere Anstrengungen notwendig, um das Funktionieren des Strafvollzugssystems im Allgemeinen und die schlechten Haftbedingungen zu verbessern. Religiöse Intoleranz ist weiterhin ein Problem. Was die Freiheit der Meinungsäußerung und die Medienfreiheit angeht, so wurde das Gesetz über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Föderation nicht verabschiedet, was aber notwendig ist, um einer der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft nachzukommen. Bosnien und Herzegowina hat Fortschritte bei der Beseitigung des Rückstaus an Menschenrechtsverletzungen betreffenden Rechtssachen gemacht, aber die Gerichtsurteile wurden nicht in allen Fällen ordnungsgemäß durchgeführt.

    Bosnien und Herzegowinas rechtlicher Rahmen umfasst zwar Bestimmungen zum Schutz der Rechte von Frauen, Kindern und sozial Schwachen, die Anwendung ist aber insgesamt nur schwach. Es gibt kein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz. Bei der Registrierung des Gewerkschaftsverbands wurden keine Fortschritte gemacht. Das komplizierte Regierungssystem und die je nach Gebietseinheit unterschiedlichen Rechtsvorschriften behindern weiterhin den sozialen Dialog. Bei der behördlichen Unterstützung für die Entwicklung der Zivilgesellschaft wurden Fortschritte gemacht, auch wenn der Sektor insgesamt schwach bleibt.

    Im Bereich des Minderheitenschutzes sind weitere Anstrengungen vonnöten zur Bekämpfung von Intoleranz und ethnischer Diskriminierung sowie zur besseren Durchführung der Minderheiten betreffenden Rechtsvorschriften. Der auf gesamtstaatlicher Ebene angesiedelte Rat der nationalen Minderheiten und die entsprechenden Gremien auf der Ebene der Gebietseinheiten sind nicht funktionsfähig. Viele Flüchtlinge und Binnenvertriebene genießen noch nicht einmal grundlegenden Sozialversicherungsschutz. Die gesellschaftliche und wirtschaftliche Wiedereingliederung von Rückkehrern ist nach wie vor problematisch. Die Minderheit der Roma ist weiterhin mit äußerst schwierigen Lebensbedingungen und Diskriminierungen insbesondere in den Bereichen Bildung, Sozialschutz, Gesundheitsfürsorge, Wohnraum und Beschäftigung konfrontiert. Es müssen konkrete Maßnahmen zur Durchführung der nationalen Strategie für die Roma ergriffen werden.

    Im Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Bosnien und Herzegowina beteiligt sich aktiv an der regionalen Zusammenarbeit und hat den Südosteuropäischen Kooperationsprozess und den Regionalen Kooperationsrat unterstützt. Es ist einer Reihe regionaler Übereinkommen beigetreten, darunter jenem zur Schaffung der mitteleuropäischen Freihandelszone CEFTA, die nun ordnungsgemäß umgesetzt werden müssen. Bosnien und Herzegowinas Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) hat sich verbessert und ist nun allgemein zufriedenstellend. Allerdings ist die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof nach wie vor Voraussetzung für die Unterzeichnung des SAA und die Erfüllung dieser Hauptpriorität der Europäischen Partnerschaft. Bosnien und Herzegowina hat zwar die Mehrzahl der Verpflichtungen aus dem Beitritt zum Europarat inzwischen erfüllt, aber die Durchführung kommt nur schleppend voran. Im Kontext des Internationalen Strafgerichtshofs steht das bilaterale Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika nicht im Einklang mit dem entsprechenden gemeinsamen Standpunkt und den Leitprinzipien der EU.

    Insgesamt waren die Beziehungen Bosnien und Herzegowinas zu seinen Nachbarn gut, aber es kam zu gewissen Spannungen insbesondere im Zusammenhang mit dem Urteil des Internationalen Gerichtshofs in dem von Bosnien und Herzegowina wegen Völkermords angestrengten Prozess gegen Serbien und Montenegro. Bei der Bewältigung der noch offenen Fragen in den Bereichen Handel und Grenzen wurden nur wenige Fortschritte erzielt.

    Bosnien und Herzegowinas Wirtschaft ist weiterhin stark expandiert. Insgesamt wurde die makroökonomische Stabilität gewahrt, aber die finanzielle Nachhaltigkeit ist weiterhin bedroht. Die weiterhin sehr hohe Arbeitslosenquote bietet Anlass zu großer Sorge. Die Verschlechterung des politischen Gesamtklimas im Land spiegelte sich in einer Verlangsamung der strukturellen Reform und im Wirtschaftsklima. Die landesweite wirtschaftliche Integration über die Gebietseinheiten hinweg steht noch aus.

    Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat Bosnien und Herzegowina wenig Fortschritte bei der Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft erzielt. Allerdings sind weitreichende Reformen erforderlich, damit das Land langfristig dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhalten kann.

    Die Wirtschaft wuchs weiterhin stark und schnell, und die Außenbilanz verbesserte sich 2006 deutlich. Die Currency-Board-Regelung stützte weiterhin die makroökonomische Stabilität, und die Inflation ging auf das vor der Einführung der Mehrwertsteuer im Januar 2006 verzeichnete niedrige Niveau zurück. Aufgrund der Einführung der MwSt stiegen die Steuereinnahmen im Jahr 2006. Die Bosniakisch-kroatische Förderation unternahm Schritte zur Reform der direkten Steuern nach dem Vorbild der Reform vom Januar 2007 in der Republika Srpska, in deren Rahmen das Steuersystem vereinfacht und die Steuerlast verringert wurde. In der Republika Srpska machte die Privatisierung Fortschritte angeführt von bedeutenden Veräußerungen im Telekommunikations- und im Ölsektor. Bei den ausländischen Direktinvestitionen war 2007 ein erheblicher Anstieg zu verzeichnen, der u. a. zur Finanzierung des Außenhandelsdefizits verwendet wurde. Obgleich sich der Finanzsektor schnell entwickelte, blieb die preisliche Wettbewerbsfähigkeit weitgehend gewahrt.

    Aber das vorherrschende politische Klima und der geringe Konsens im Land über die wirtschaftspolitischen Grundsätze bedingten eine Verlangsamung der Reformen sowohl auf der Ebene der Gebietseinheiten als auch auf anderen Verwaltungsebenen. Der Mangel an Kohärenz und Konsens bei der Durchführung der Reformen manifestierte sich insbesondere in der Förderation, wo die Privatisierung und Umstrukturierung öffentlicher Unternehmen ins Stocken geriet. Trotz des robusten Wirtschaftswachstums ist die Arbeitslosigkeit weiterhin hoch. Die Ausgaben der öffentlichen Hand insbesondere für soziale Leistungen stiegen erheblich, was zu Lasten der Haushaltskonsolidierung ging und zum finanziellen Risiko beitrug. Das Funktionieren des Arbeitsmarktes wird durch bedeutende strukturelle Rigiditäten beeinträchtigt. Die Umstrukturierung der staatlichen Unternehmen kam langsam voran, und bei der Liberalisierung der netzgebundenen Industrien wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt. Das Wirtschaftsklima leidet weiterhin unter spürbaren verwaltungstechnischen Mängeln, einer unzureichenden Durchsetzung von Gläubiger- und Eigentumsrechten und maßgeblichen staatlichen Eingriffen im Produktionssektor. Die große Schattenwirtschaft, die durch Defizite der Rechtsdurchsetzung und des Regulierungsrahmens begünstigt wird, verringert die Steuerbasis, schränkt die Fähigkeit der Regierung zur Umsetzung der Wirtschaftspolitik ein und wirkt sich nachteilig auf das Unternehmensumfeld aus.

    Bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften und politischen Strategien an die europäischen Standards hat Bosnien und Herzegowina nur begrenzte Fortschritte erzielt. In Bereichen wie Wettbewerb, Verkehr, Energie, Visaverwaltung und Asyl wurden gewisse Fortschritte erzielt, in anderen Bereichen wie Sozialpolitik und Beschäftigung hingegen nur wenig. Die Behörden von Bosnien und Herzegowina führten die SAA-Verhandlungen professionell und effizient; allerdings muss die Verwaltungskapazität des Landes insgesamt noch gestärkt werden.

    Was den Binnenmarkt anbelangt, so wurden auf dem Gebiet des freien Warenverkehrs einige Fortschritte erzielt. Die Vorbereitungen in den Bereichen Normung, Zertifizierung und Marktüberwachung sind, wenn auch langsam, vorangekommen. Die Ausfuhrkapazitäten werden weiterhin dadurch beeinträchtigt, dass Konformitätsbewertungsstellen und –verfahren fehlen. Maßnahmen zur Schaffung einer auf adäquate Produktvorschriften gestützten Marktüberwachung und zur schrittweisen Abschaffung der Kontrollen vor der Markteinführung der Waren stehen weiterhin aus.

    In den Bereichen Dienstleistungsverkehr, Niederlassungsfreiheit und Gesellschaftsrecht wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt. Die Eintragung von Unternehmen und die Erlangung von Gewerbeerlaubnissen sind weiterhin mit hohem Aufwand verbunden. Die Bankenaufsicht wurde nicht auf den Gesamtstaat übertragen und fällt weiterhin in den Zuständigkeitsbereich der Gebietseinheiten.

    Im Bereich des freien Kapitalverkehrs sind keine nennenswerten Weiterentwicklungen zu verzeichnen, die diesbezüglichen Vorbereitungen Bosnien und Herzegowinas verlaufen jedoch zufriedenstellend. Im Bereich der Zollregelungen wurden begrenzte weitere Fortschritte erzielt. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Ursprungsregeln, der Zollwertermittlung und den Freizonen gewidmet werden. Im Bereich Steuern fielen höhere MwSt-Einnahmen an als erwartet, aber es fehlt ein System zur Aufteilung der Einnahmen auf die Gebietseinheiten und den Distrikt Brčko. Zur Harmonisierung der direkten Steuern wurden einige Maßnahmen ergriffen.

    Was den Bereich Wettbewerb anbelangt, so kann Bosnien und Herzegowina bei der Kartellüberwachung stetige Fortschritte vorweisen, und auch im Bereich staatliche Beihilfen wurden durch die Einrichtung eines provisorischen Beihilferegisters gewisse Fortschritte erzielt. Allerdings steht ein adäquater rechtlicher Rahmen immer noch aus. Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens sind einige Entwicklungen zu verzeichnen, namentlich die bessere Leistungsfähigkeit des Amtes für öffentliches Auftragswesen sowie der Aufsichtsbehörde für das öffentliche Auftragswesen. Hinsichtlich der Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum sind nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen.

    Im Hinblick auf die europäischen Standards im Bereich der Sozialpolitik wurden keine Fortschritte erzielt, und bei der Erreichung der europäischen Standards im Bereich der Beschäftigungspolitik tat sich wenig. Die Rechtsvorschriften und Politiken im Bereich Soziales und Beschäftigung sind nach wie vor äußerst bruchstückhaft. Die institutionelle Struktur des Landes stellt weiterhin ein ernstes Handicap für die Entwicklung der erforderlichen koordinierten Ansätze dar. Im Bereich Bildung wurden gewisse Fortschritte bei der Angleichung an die europäischen Standards erzielt, vor allem durch den Erlass eines Hochschulgesetzes, das die Beteiligung am Bologna-Prozess stützt. Zur besseren Koordinierung zwischen den für Bildung zuständigen Behörden auf allen Ebenen sind weitere Anstrengungen notwendig. Die nach ethnischen Gesichtspunkten vorgenommene Trennung von Kindern in den Schulen ist weiterhin ein Problem.

    Hinsichtlich der Gewährleistung eines echten Binnenmarktes in Bosnien und Herzegowina – eine der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft – sind nur geringe weitere Fortschritte erzielt worden. Die entsprechenden gesamtstaatlichen Gesetze über Verbindlichkeiten, Leasing und pharmazeutische Produkte wurden nicht verabschiedet.

    Was die Sektorpolitik anbelangt, so sind im Bereich Industrie und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) keine nennenswerten Entwicklungen zu verzeichnen. Die industriepolitische Strategie und die KMU-Entwicklungsstrategie wurden nicht verabschiedet.

    Im Bereich Landwirtschaft sind wenig Fortschritte zu verzeichnen. Die Gebietseinheiten entwickeln immer noch ihre jeweils eigene Landwirtschaftspolitik, ohne dass eine hinreichende Koordinierung gegeben wäre. Die Entwicklung einer umfassenden Landwirtschaftsstrategie wurde verschoben, obgleich einige Schritte zur Schaffung des erforderlichen rechtlichen Rahmens auf gesamtstaatlicher Ebene unternommen wurden. Die Durchführung der Rechtsvorschriften über Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit lässt zu wünschen übrig, hauptsächlich weil die personellen und finanziellen Ressourcen nicht ausreichen und die Abstimmung zwischen den gesamtstaatlichen Diensten und jenen der Gebietseinheiten schlecht ist. Die Vorbereitungen Bosnien und Herzegowinas im Bereich Umwelt befinden sich immer noch in den Anfängen. Die Verabschiedung eines gesamtstaatlichen Umweltgesetzes, mit dem der Rahmen für einen landesweiten, einheitlichen Umweltschutz geschaffen würde, steht noch aus. Auch die staatliche Umweltbehörde wurde noch nicht eingerichtet.

    Bei der Beteiligung am Ausbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes kann Bosnien und Herzegowina weitere zwar langsame, aber nachhaltige Fortschritte vorweisen, und das Land beteiligt sich aktiv an der Entwicklung des regionalen Kernverkehrsnetzes und an der Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa. Bosnien und Herzegowina arbeitet auf die Durchführung der ersten im Übereinkommen über die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums vorgesehenen Übergangsphase hin.

    Im Bereich Energie sind wenig weitere Fortschritte zu verzeichnen. Als Vertragspartei des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft muss Bosnien und Herzegowina die einschlägigen Energievorschriften der EU und insbesondere jene über den Gassektor umsetzen. Im Stromsektor wurden Versorgung und Netzbetrieb entbündelt, und es gibt einen unabhängigen Systembetreiber (ISO) und eine Übertragungsgesellschaft (Transco). Bei der Übertragung des Passivvermögens zwischen ISO und Transco gibt es nach wie vor einige Probleme, was sich nachteilig auf den Betrieb des Systems auswirkt. Insbesondere im Gassektor kommt es bei den Reformen zu Verzögerungen. Die Entwicklung einer landesweiten Energiestrategie steht noch aus.

    Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien sind einige Fortschritte bei der Liberalisierung des Telekommunikationssektors und der Angleichung der Rechtsvorschriften über audiovisuelle Medien an den Besitzstand durch die Regulierungsbehörde für das Kommunikationswesen erzielt worden. Im Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Einrichtung einer gesamtstaatlichen Informationsstelle wurden hingegen keine Fortschritte erzielt. Im Bereich der Finanzkontrolle wurden einige wenige Fortschritte erzielt.

    Im Bereich Statistik wurde die Kooperationsvereinbarung zwischen den statistischen Ämtern auf gesamtstaatlicher Ebene und auf Ebene der Gebietseinheiten nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Es sind noch erhebliche weitere Anstrengungen erforderlich, um in Bosnien und Herzegowina ein effektives, EU-konformes Statistiksystem aufzubauen.

    Im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht wurden in den Bereichen Visaverwaltung, Grenzverwaltung, Asyl und Migration einige Fortschritte erzielt. Die Aufhebung des Visumszwangs für alle EU-Bürger wurde bestätigt. Die Abkommen über Rückübernahme und Visaerleichterungen auf EU-Ebene wurden unterzeichnet. Bei der Schaffung eines funktionierenden Asylsystems wurden weitere Fortschritte erzielt. Bei den Maßnahmen gegen die illegale Migration wurden zwar bessere Ergebnisse erzielt, aber es besteht noch erheblicher Handlungsbedarf, was die Grenzverwaltung insgesamt angeht. Biometrische Reisepässe, die dem EU-Standard entsprechen, müssen eingeführt werden.

    Bei der Bekämpfung der Geldwäsche wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Finanzfahndungsstelle ist personell besser ausgestattet und die Durchsetzung hat sich verbessert. Geldwäsche ist weiterhin ein ernstes Problem, dessen Lösung nachhaltige Anstrengungen erfordert. Im Bereich Drogenbekämpfung wurden durch die Gründung eines Büros für die Prävention des Missbrauchs von Betäubungsmitteln gewisse Fortschritte erzielt. Eine den EU-Standards entsprechende gesamtstaatliche Drogenbekämpfungspolitik fehlt immer noch.

    Hinsichtlich der Arbeit der Polizei wurden gewisse Fortschritte gemacht. Es wurde weiter mit Mitteln wie computergestützten Ermittlungen, Kriminalanalysesystemen und Forensik gearbeitet. Mit Europol wurde ein strategisches Abkommen geschlossen. Allerdings untergräbt das Ausbleiben der Fortschritte bei der Polizeireform die Aussichten auf eine homogene und leistungsfähigere Polizei.

    Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Menschenhandels hat Bosnien und Herzegowina nur wenige weitere Fortschritte erzielt, so dass nach wie vor Anlass zur Sorge besteht. Die Durchführung der Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität war unzureichend. Der Rechtsrahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist vorhanden, doch die Durchführung der Rechtsvorschriften lässt zu wünschen übrig. Der staatliche Nachrichten- und Sicherheitsdienst hat verstärkt Ermittlungen durchgeführt und mehr Festnahmen vorgenommen. Damit er voll funktionsfähig wird, muss insbesondere die Personalausstattung verbessert werden. Der nationale Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels in den Jahren 2005-2007 wurde zwar durchgeführt, aber eine Folgestrategie steht noch aus. Unstimmigkeiten zwischen den gesamtstaatlichen Rechtsvorschriften und denjenigen der Gebietseinheiten behindern weiterhin die Strafverfolgung im Falle von Schwerverbrechen. Bosnien und Herzegowina hat seine Bemühungen zur Bekämpfung des Terrorismus fortgesetzt, aber die Ressourcen reichen nach wie vor nicht aus. Es wurde noch keine staatliche Behörde für Datenschutz eingesetzt.

    Kroatien

    Kroatien erfüllt weiterhin die politischen Kriterien. Insgesamt wurden zwar Fortschritte gemacht, aber in einigen Bereichen wie Justiz- und Verwaltungsreform, Korruptionsbekämpfung, Minderheitenrechte und Rückkehr von Flüchtlingen sind weitere nachhaltige Anstrengungen notwendig. Die kurzfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft wurden teilweise in Angriff genommen.

    Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wurden weiter gestärkt. Sowohl die Regierung als auch das Parlament haben nach wie vor ohne nennenswerte Schwierigkeiten funktioniert. Es besteht jedoch weiterhin erheblicher Verbesserungsbedarf im Justizwesen, in der öffentlichen Verwaltung und bei der Bekämpfung der Korruption. Wenn eine solide Grundlage für die vollständige Umsetzung des Besitzstandes geschaffen werden soll, sind deutliche Verbesserungen in diesen Bereichen unerlässlich.

    Die Fortschritte im Bereich öffentliche Verwaltung waren begrenzt. Ein Strategiepapier über die Grundsätze, auf denen die Überarbeitung des Gesetzes über allgemeine Verwaltungsverfahren basieren wird, und zwei weitere Durchführungsverordnungen für das Gesetz über den öffentlichen Dienst wurden verabschiedet. An der Ausbildung für den öffentlichen Dienst und dem Personalmanagement wurden einige Verbesserungen vorgenommen. Allerdings haben sich die Annahme eines allgemeinen strategischen Rahmens für die Reform sowie der Erlass der für die Durchführung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst notwendigen Verordnungen noch weiter verzögert. Das Verwaltungssystem ist nach wie vor ineffizient. Schwächen im Personalmanagement sind immer noch weit verbreitet. Der öffentliche Dienst leidet ferner nach wie vor unter hoher Personalfluktuation und einem Mangel an qualifiziertem Personal sowie unter politischer Einflussnahme auf allen Ebenen. Hier sind weitere nachhaltige Anstrengungen erforderlich.

    Bei der Umsetzung der Strategie zur Reform des Justizwesens waren gewisse Fortschritte zu verzeichnen. Zur Verbesserung des Funktionierens der Justiz wurden gesetzgebende und organisatorische Schritte unternommen. Der Rückstau anhängiger Verfahren hat sich weiter verringert. Diese Ergebnisse reichen aber noch nicht aus. Im Hinblick auf Rechenschaftspflicht, Unparteilichkeit, Professionalität und Kompetenz der Justiz wurde nur wenig erreicht. Der Rückstau anhängiger Verfahren ist immer noch groß. Bei der Rationalisierung des Gerichtsnetzes wurden wenig Fortschritte erzielt. Trotz gewisser Fortschritte müssen die Gerichtsverfahren, deren Gegenstand Kriegsverbrechen sind, in Kroatien noch weiter verbessert werden. Das Problem einer gewissen Voreingenommenheit gegenüber Angeklagten serbischer Volkszugehörigkeit immer noch und muss umfassend angegangen werden. Dies gilt auch für den Zeugenschutz. Die Reform kommt zwar voran, aber es bedarf erheblicher Anstrengungen zur Beseitigung der Schwächen im Justizwesen.

    Die Korruptionsbekämpfung zeitigt erste Ergebnisse. Das Korruptionsbekämpfungsprogramm 2006-2008 wird zurzeit durchgeführt. Der einschlägige Rechtsrahmen wurde weiter verbessert. Das Amt für die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (USKOK) ist inzwischen aktiver und beteiligt sich an den Ermittlungen in einigen maßgeblichen Korruptionsfällen. Korruption ist jedoch nach wie vor weit verbreitet. Die Bemühungen um die Prävention, Aufdeckung und Strafverfolgung von Korruption müssen intensiviert werden. Bisher ist noch in keinem bedeutenden Korruptionsfall Anklage erhoben worden oder ein Urteil ergangen. Das Konzept des Interessenkonflikts wird nicht verstanden. Die Durchführung des Korruptionsbekämpfungsprogramms leidet unter einem Mangel an Koordinierung und wirksamer unparteiischer Überwachung.

    Im Bereich Menschenrechte und Minderheitenschutz wurden gewisse Fortschritte erzielt. Insgesamt sind die Rechtsvorschriften zum Schutz der Menschenrechte zwar adäquat, aber das Land steht weiterhin vor einer Reihe größerer Herausforderungen, was deren Durchführung anbelangt.

    Bei der Durchführung des Verfassungsgesetzes über die Rechte nationaler Minderheiten wurden einige Fortschritte erzielt. Für das Jahr 2007 wurde ein Einstellungsplan für Angehörige von Minderheiten in die staatliche Verwaltung verabschiedet, und die finanziellen Mittel für Minderheiten wurden weiter aufgestockt. Die Zahl der Berichte über gegen die serbische Minderheit und die Orthodoxe Kirche gerichtete Übergriffe ethnischen Hintergrunds ging zurück. Der Minderheit der Roma wird größere Aufmerksamkeit geschenkt.

    Die Minderheiten haben jedoch nach wie vor mit ernsten Problemen zu kämpfen. Kroatien muss ein Gefühl der Toleranz gegenüber der serbischen Minderheit fördern und geeignete Maßnahmen zum Schutz jener ergreifen, die u. U. weiterhin bedroht, diskriminiert oder Opfer von Feindseligkeiten und Gewalt werden. Die Serben sind im Bereich der Beschäftigung mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert. Die Minderheit der Roma muss nach wie vor mit schwierigen Lebensbedingungen und Diskriminierungen insbesondere in den Bereichen Bildung, Sozialschutz, Gesundheitsfürsorge, Wohnraum und Beschäftigung zurechtkommen. Rechtsvorschriften und Programme müssen vor allem im Beschäftigungsbereich mit mehr Entschlossenheit durchgeführt werden. Eine umfassende Strategie sowie ein Aktionsplan zur Beseitigung aller Formen von Diskriminierung stehen noch aus.

    Im Bereich der Flüchtlingsrückkehr wurden nur begrenzte Fortschritte gemacht. Der Wiederaufbau von Wohnungen wurde fortgesetzt. Die Durchführung von Programmen zur Bereitstellung von Wohnraum für Personen, die vor Flucht und Vertreibung Inhaber von Eigentums- bzw. Wohnrechten waren, ist äußerst mangelhaft. Die Lage hinsichtlich der Programmdurchführung hat sich wenig geändert, denn es wurde in nur wenig mehr als 2 % der Fälle eine Lösung gefunden. Ferner wurden keine Fortschritte in der Frage der Anerkennung von Rentenansprüchen erzielt. Die Bemühungen um die Schaffung der für eine dauerhafte Rückkehr der Flüchtlinge erforderlichen wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen müssen beschleunigt werden.

    Der Zugang zum Rechtswesen wird jedoch weiterhin durch die Grenzen des derzeitigen Rechtsbeistandsystems, die hohen Anwaltshonorare und die Schwächen im Justizwesen eingeschränkt. Und auch im Bereich Haftbedingungen sind weiterhin Verbesserungen vonnöten. Es gibt nicht genug Gefängnispersonal und –kapazitäten. Die Gefängnisse sind weiterhin überfüllt.

    Das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie Freiheit und Pluralismus der Medien sind in Kroatien weiterhin gegeben. Allerdings wird nach wie vor gelegentlich politischer Druck auf die Medien ausgeübt.

    Pläne zur Verbesserung der Rechte von Frauen und Kindern haben eine Sensibilisierung bewirkt. Die Umsetzung muss allerdings noch weiter verbessert werden. Dies gilt auch für den Schutz von Frauen vor jeglicher Form der Gewalt. Die Durchführungsmaßnahmen zum Schutz der Kinderrechte müssen beschleunigt werden.

    Im Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen ist festzustellen, dass Kroatien seine uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien fortgesetzt hat, und auch die Bestimmungen der Abkommen von Dayton/Paris und Erdut wurden insgesamt eingehalten. In Fällen, die vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien auf die kroatischen Gerichte übertragen werden, sowie in Fällen, die nach innerstaatlichem Recht eingeleitet werden, muss die Unparteilichkeit der strafrechtlichen Verfolgung gewährleistet werden.

    Im Bereich der regionalen Zusammenarbeit waren weiterhin generelle Fortschritte zu verzeichnen. Kroatiens Vorsitz über den Südosteuropäischen Kooperationsprozess war erfolgreich, und es wurden gute Fortschritte beim Übergang vom Stabilitätspakt zu einem regionaleren Rahmen mit einem gestärkten Kooperationsprozess und dem neuen Regionalen Kooperationsrat gemacht. Kroatien ratifizierte das neue mitteleuropäische Freihandelsübereinkommen CEFTA.

    Hinsichtlich einer endgültigen Regelung verschiedener noch offener Fragen in den bilateralen Beziehungen zwischen Kroatien und seinen Nachbarländern wurden im Allgemeinen nur geringe Fortschritte erzielt, insbesondere was die Grenzen anbelangt. Die informelle Einigung zwischen den Ministerpräsidenten von Kroatien und Slowenien, in offenen Grenzfragen um die Beteiligung Dritter zu ersuchen, ist ein Fortschritt, auf den nun Taten folgen müssen. Im Dezember 2006 beschloss das kroatische Parlament, dass die kroatische Umwelt- und Fischereischutzzone ab dem 1. Januar 2008 auf die EU-Mitgliedstaaten angewandt würde. Dieser Beschluss weicht von der politischen Einigung ab, die im Juni 2004 zwischen den betroffenen Ländern erzielt und auf die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 16./17. Juni 2004 Bezug genommen wurde; diese Frage muss noch geregelt werden. Es müssen Anstrengungen unternommen werden, um die Zusammenarbeit und die gutnachbarlichen Beziehungen weiter auszubauen.

    Kroatiens Wirtschaft wuchs stark und schnell. Die gesamtwirtschaftliche Stabilität und niedrige Inflationsrate blieben konstant. Die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte können sich aber auf die makroökonomische Stabilität auswirken. Die fiskalische Konsolidierung hielt an und muss noch weiter fortgesetzt werden. Die Strukturreformen und die Privatisierung kamen langsam voran. Insgesamt haben sich die Rahmenbedingungen für Unternehmen zwar verbessert, aber Ineffizienz in öffentlichem Dienst und Justiz behinderten weiterhin die Entwicklung des Privatsektors.

    Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Kriterien ist festzuhalten, dass Kroatien eine funktionierende Marktwirtschaft ist. Das Land dürfte mittelfristig in der Lage sein, in der Union dem Wettbewerbsdruck standzuhalten und sich den Marktkräften gewachsen zu zeigen, sofern es sein umfassendes Reformprogramm entschlossen verwirklicht und verbleibende Schwachstellen beseitigt.

    Es herrscht weiterhin breiter politischer Konsens in Bezug auf die konstituierenden Elemente einer Marktwirtschaft. Eine stabilitätsorientierte makroökonomische Strategie hat für eine niedrige Inflationsrate, Wechselkursstabilität und einen merklichen Rückgang der Gesamtverschuldung des Staates gesorgt. Die wirtschaftliche Performanz blieb stark, und die privaten Investitionen nahmen weiter zu. Die Zahl der Beschäftigten stieg und jene der Arbeitslosen ging zurück, wenngleich sie immer noch hoch ist. Die Rahmenbedingungen für Unternehmen wurden besser, und einige wichtige Privatisierungen wurden vorbereitet oder abgeschlossen. Die Kapazität der Regierung zur Konzipierung mittelfristiger Rahmen für die Wirtschaftspolitik wurde weiter gestärkt. Neue Aufsichtsregeln bewirkten eine stärkere Ausstattung der Banken mit frischem Kapital, die der Stabilität des Finanzsektors förderlich ist. Bei der Stärkung des Wettbewerbs im Telekommunikationssektor wurden weitere Fortschritte erzielt. Die Reform des Verluste einfahrenden Eisenbahnsystems wurde fortgesetzt. Die kroatische Volkswirtschaft ist weitgehend in die Wirtschaft der EU integriert.

    Die wirtschaftspolitische Koordinierung war aber weiterhin schwach. Die zunehmenden außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte bergen Risiken für die gesamtwirtschaftliche Stabilität und begründen die Notwendigkeit einer stärkeren finanziellen Konsolidierung. Die günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die guten Einnahmen wurden nicht uneingeschränkt zur Reduzierung des Haushaltsdefizits genutzt, sondern führten zu einer Erhöhung der Ausgaben. Subventionen für Verluste schreibende Unternehmen und hohe laufende Ausgaben verlangsamten weiterhin den strukturellen Wandel und belasteten die öffentlichen Finanzen. Die Fortschritte bei der Umstrukturierung des Unternehmenssektors waren unausgewogen, und der Staat griff nach wie vor erheblich ein. Die stärkere Entfaltung des Privatsektors wurde durch Mängel in der öffentlichen Verwaltung und im Justizwesen behindert, die den Markteintritt und Marktaustritt und die Durchsetzung von Eigentums- und Gläubigeransprüchen zusätzlich erschweren. Die Mobilität der Arbeitskräfte hielt sich weiterhin in Grenzen. Um die Aussichten auf nachhaltiges Wachstum und echte Konvergenz zu steigern, muss Kroatien die Strukturreformen stärken und vertiefen.

    Kroatien hat seine Fähigkeit zur Übernahme der aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen weiter verbessert. Die Vorbereitungen zur Erfüllung der Anforderungen kommen stetig voran, und die Angleichung an die EU-Vorschriften ist in einigen Sektoren sehr weit gediehen. Zur uneingeschränkten Angleichung sind aber noch maßgebliche Anstrengungen erforderlich. In den meisten Bereichen wurden gewisse Fortschritte hauptsächlich bei der Rechtsangleichung, aber auch beim Aufbau der Verwaltungskapazität erzielt. In einigen Kapiteln wie Verkehr und Umwelt wurden die in den Vorjahren erzielten guten Fortschritte gehalten. In anderen Kapiteln wie öffentliches Auftragswesen und Steuern hingegen waren die Fortschritte nach wie vor begrenzt. Insgesamt besteht bei der Angleichung der Rechtsvorschriften und bei den Verwaltungskapazitäten noch erheblicher Handlungsbedarf.

    Bei der Rechtsangleichung im Bereich freier Warenverkehr wurden einige Fortschritte gemacht. Viele Elemente des Besitzstands fehlen noch. Zur Angleichung, Durchführung und wirksamen Durchsetzung der Rechtsvorschriften bedarf es jedoch noch erheblicher Anstrengungen.

    Im Hinblick auf die EU-Vorschriften im Bereich der Freizügigkeit von Arbeitnehmern wurden zwar gewisse Fortschritte erzielt, aber die Bemühungen müssen noch intensiviert werden, um die Rechtsvorschriften anzugleichen und sie wirksam durchzusetzen und durchzuführen.

    In Bezug auf das Niederlassungsrecht und die Dienstleistungsfreiheit wurden gewisse Fortschritte erzielt. Insgesamt hat die Rechtsangleichung einen angemessenen Stand erreicht, in einigen Bereichen sind jedoch noch erhebliche Anstrengungen erforderlich.

    Im Bereich freier Kapitalverkehr hat Kroatien einige Fortschritte zu verzeichnen. Insgesamt wurden bei der Rechtsangleichung vertretbare Fortschritte erzielt. Insbesondere im Bereich Geldwäsche und bei den Verfahren für den Erwerb von Immobilien durch Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten sind allerdings noch weitere Anstrengungen notwendig.

    Im Bereich öffentliches Auftragswesen hat Kroatien einige begrenzte Fortschritte erzielt. Allerdings ist die Verwaltungskapazität auf allen Ebenen des Systems nach wie vor unzureichend. Es bedarf noch ganz erheblicher weiterer Anstrengungen, um eine Gesamtstrategie für die Angleichung auszuarbeiten und die institutionellen Strukturen zu stärken.

    Im Bereich Gesellschaftsrecht sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Die Angleichung an den Besitzstand verläuft planmäßig, und Kroatien hat einen angemessenen Zeitplan und einen detaillierten Arbeitsplan für die weiteren Vorbereitungen festgelegt.

    Bei den Rechten an geistigem Eigentum sind gute Fortschritte zu verzeichnen; dies gilt sowohl für die Übernahme als auch für die Durchsetzung der Rechtsvorschriften. Die Angleichung an den Besitzstand verläuft planmäßig, aber die Bemühungen müssen insbesondere hinsichtlich der Durchsetzung fortgesetzt werden.

    Im Bereich Wettbewerbspolitik hat Kroatien gewisse weitere Fortschritte erzielt. Einige Rechtsvorschriften müssen jedoch noch angeglichen und die Verwaltungskapazität insbesondere der Wettbewerbsbehörde muss gestärkt werden. Die Angleichung an den Besitzstand in diesem Kapitel wurde zwar in Angriff genommen, aber es sind noch erhebliche weitere Anstrengungen vonnöten, und zwar insbesondere zur Umstrukturierung des Stahlsektors und der Werften in Schwierigkeiten.

    Bei den Finanzdienstleistungen hat Kroatien gewisse Fortschritte gemacht, und die Angleichung an den Besitzstand verläuft planmäßig. Jedoch müssen die Anstrengungen intensiviert werden, insbesondere um die Bankenaufsicht und die Finanzaufsichtsbehörde für den Nichtbankensektor zu stärken.

    Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Zur effektiven Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes sowie der Einführung eines neuen Primärrechts und der weiteren Stärkung der Behörde sind aber weitere Anstrengungen notwendig. Insgesamt hat Kroatien ein gutes Niveau der Angleichung an den Besitzstand in diesem Kapitel erreicht.

    Im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung hat Kroatien weiterhin Fortschritte gemacht. Die Vorarbeiten in den Bereichen Qualitätssicherung und ökologischer Landbau sind gut vorangekommen. Bei der ländlichen Entwicklung wurden gute Fortschritte erzielt, wenngleich die Vorbereitungen mit IPARD noch intensiviert werden müssen. Zur Errichtung der Verwaltungsstrukturen, die die korrekte Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik sicherstellen, sind noch erhebliche Anstrengungen notwendig.

    Was die Fischerei angeht, so hat Kroatien gewisse Fortschritte erzielt. In den Bereichen Steuerung der Flotten, Aufsicht und Kontrolle, strukturelle Maßnahmen und staatliche Beihilfen sind noch Lücken zu verzeichnen.

    Was die Lebensmittelsicherheit sowie die Tier- und Pflanzengesundheit angeht, so wurden insbesondere durch den Erlass des Rechtsrahmens und der Durchführungsvorschriften gute Fortschritte gemacht. Allerdings müssen unter anderem auch zur Stärkung der Verwaltungskapazität und zur Aufstellung und Durchführung einer Lebensmittelsicherheitsstrategie noch einige Anstrengungen unternommen werden.

    Im Bereich Verkehr hat Kroatien weiterhin gute Fortschritte bei der Angleichung gemacht, insbesondere in den Bereichen Schienen- und Seeverkehr. Das Land arbeitet auf die Umsetzung der ersten Übergangsphase des Gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums hin. Sie beteiligt sich aktiv am Ausbau des regionalen Kernverkehrsnetzes und an der Arbeit der Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa (SEETO). Es sind jedoch noch bedeutende Anstrengungen erforderlich, unter anderem um für die Mehrzahl der Verkehrssektoren eine adäquate Verwaltungskapazität sicherzustellen.

    Im Bereich Energie sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Die Bemühungen um die Angleichung an den Besitzstand müssen aber insbesondere im Bereich Energieeffizienz und Aufbau der Durchsetzungskapazität fortgesetzt werden. Als Vertragspartei des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft, muss Kroatien ab Juli 2007 die einschlägigen Energievorschriften der EU umsetzen.

    Im Bereich Steuern sind sehr begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Die Angleichung der Steuervorschriften ist bei weitem nicht abgeschlossen und die de facto Diskriminierung bei der Verbrauchsteuer auf Zigaretten muss beendet werden. Und auch zur Stärkung der Verwaltungskapazität und insbesondere der IT-Interkonnektivität müssen noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden.

    Im Bereich Wirtschafts- und Geldpolitik wurden deutliche Fortschritte erzielt. Die Angleichung an den Besitzstand ist weit vorangeschritten. Es sind jedoch noch weitere Anstrengungen erforderlich, insbesondere zur Gewährleistung der völligen Unabhängigkeit der Zentralbank.

    Im Bereich Statistik wurden gute Fortschritte gemacht, und der grundlegende Rechtsrahmen ist weitgehend angeglichen. Allerdings müssen die Bemühungen insbesondere um die Stärkung der Verwaltungskapazität fortgesetzt werden.

    Bei der Übernahme des Besitzstands im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung wurden gewisse Fortschritte erzielt. Nun müssen die Anstrengungen intensiviert werden, um die Angleichung zu vollenden und insbesondere um die Verwaltungs- und die Durchsetzungskapazität zu stärken.

    Bei der Unternehmens- und Industriepolitik hat Kroatien gute aber gleichzeitig unausgewogene Fortschritte erzielt. Das Niveau der Angleichung ist annehmbar. In bestimmten Sektoren wie dem Schiffbau waren die Fortschritte begrenzt.

    Bei der Angleichung an den Besitzstand über Transeuropäische Netze waren gute Fortschritte zu verzeichnen.

    Auch bei der Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente hat es einige Fortschritte gegeben. Kroatien muss sich weiterhin darum bemühen, die für die Verwaltung der EU-Mittel erforderlichen Strukturen zu schaffen.

    Im Bereich Justiz und Grundrechte sind einige Fortschritte festzustellen. Die Justizreform kommt voran, aber insbesondere im Hinblick auf die Effizienz der Justiz steht das Land weiterhin vor großen Herausforderungen. Bei der Korruptionsbekämpfung wurden gewisse Fortschritte gemacht, indem der rechtliche Rahmen weiter gestärkt und in einigen bedeutenden Fällen, derer sich die USKOK angenommen hat, erste Ergebnisse erzielt wurden. Korruption ist aber nach wie vor weit verbreitet, und die Maßnahmen müssen intensiviert und entschlossen weitergeführt werden. Die Grundrechte sind weitgehend garantiert. Allerdings bedarf es weiterer Anstrengungen, insbesondere im Bezug auf die Verwirklichung von Minderheitenrechten und die Rückkehr von Flüchtlingen.

    Im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht hat Kroatien Fortschritte erzielt, und zwar insbesondere in den Bereichen Grenzverwaltung, Migration und Asyl. Die Durchführung des Aktionsplans für die integrierte Grenzverwaltung und die Modernisierung der Ausrüstung stehen jedoch noch aus. Im Interesse von Verwaltungs- und Durchsetzungskapazität und insbesondere der behördenübergreifenden Zusammenarbeit sowie der Korruptionsprävention und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich.

    Bei den Kapiteln Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und Kultur wurden gute Fortschritte erzielt. Bei beiden Kapiteln ist der Stand der Angleichung insgesamt als gut zu bewerten.

    Im Bereich Umwelt wurden im Großen und Ganzen gute Fortschritte erzielt, vor allem in den Bereichen horizontale Rechtsvorschriften, Luftqualität, Abfallwirtschaft und chemische Stoffe. Nun gilt es noch, die Verwaltungskapazität insbesondere auf kommunaler Ebene erheblich zu stärken. Zu diesem Zweck müssen ein entsprechender Plan aufgestellt und die finanziellen Mittel zur Durchführung und Durchsetzung des Besitzstands bereitgestellt werden.

    Im Bereich Gesundheits- und Verbraucherschutz wurden gute Fortschritte erzielt. Die Rechtsangleichung ist bereits weitgehend erreicht. Nur in bestimmten Bereichen steht sie noch aus und muss ebenso wie die Durchführung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften weiter angestrebt werden.

    Im Bereich Zollunion hat Kroatien weitere Fortschritte gemacht, und die Rechtsvorschriften sind inzwischen an den Besitzstand angeglichen. Die Vorbereitungen zur Verbesserung der Verwaltungskapazität und Entwicklung von IT-Systemen stehen jedoch insbesondere, was die IT-Interkonnektivität angeht, erst am Anfang.

    Im Bereich Außenbeziehungen hat Kroatien weitere Fortschritte erzielt.

    Dies gilt auch für die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, wo das Niveau der Angleichung gut ist. Die Anwendung und Durchsetzung der Waffenkontrolle müssen allerdings noch gestärkt werden.

    Im Bereich der Finanzkontrolle sind einige Fortschritte festzustellen, insbesondere was die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen anbelangt. Die Anstrengungen müssen allerdings fortgesetzt werden. Was den Schutz der finanziellen Interessen der EU betrifft, so ist die für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung zuständige Stelle noch nicht voll funktionsfähig.

    Bei den Finanz- und Haushaltsbestimmungen sind gewisse Fortschritte zu verzeichnen.

    Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

    Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat bei der Erfüllung der politischen Kriterien gewisse Fortschritte gemacht. Allerdings untergruben häufige Spannungen und Probleme beim Herbeiführen konstruktiver Gespräche zwischen bedeutenden politischen Akteuren das effektive Funktionieren der politischen Institutionen und bewirkten eine Verlangsamung bei den Reformen. Die kurzfristigen Prioritäten der Europäischen Partnerschaft wurden teilweise erfüllt.

    Die kontinuierliche Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid trägt weiterhin zur Konsolidierung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bei. Jedoch bedarf es weiterer Anstrengungen zur vollständigen Durchführung des Abkommens und zur Festigung des Vertrauens zwischen den politischen Parteien, die die verschiedenen ethnischen Gemeinschaften repräsentieren. Ein einvernehmlicher Ansatz und Kompromissbereitschaft sind erforderlich, und der Geist des Rahmenabkommens sollte konsequenter hochgehalten werden. Der Boykott des Parlaments durch eine der großen Oppositionsparteien sowie die unzureichende Zusammenarbeit zwischen Staatsoberhaupt und Regierungschef behinderten das effektive Funktionieren der politischen Institutionen. Der Eklat, zu dem es kürzlich im Parlament kam, und die Übergriffe auf Journalisten bieten Anlass zu ernster Sorge und sollten eingehend untersucht werden.

    Im Zusammenhang mit der Reform der öffentlichen Verwaltung ist festzustellen, dass das Beamtengesetz allmählich umgesetzt wird. Die Dezentralisierung wurde kontinuierlich vorangetrieben, und inzwischen hat die zweite Phase zur Dezentralisierung im Steuerbereich begonnen. Der öffentliche Dienst kooperiert inzwischen besser mit dem Ombudsmann. Die Vorbereitungen für die Durchführung des Polizeigesetzes laufen. Die vollständige und uneingeschränkte Durchführung der Polizeireform - eine Hauptpriorität der Europäischen Partnerschaft - stellt jedoch weiterhin eine ernstzunehmende Herausforderung dar. Die öffentliche Verwaltung ist immer noch schwach und ineffizient, und die Rechtsvorschriften über den öffentlichen Dienst finden wenig Beachtung. Auf allen Ebenen wurden willkürlich und ohne Transparenz Beamte entlassen, was das Funktionieren der Verwaltung beeinträchtigte. Es müssen bedeutende weitere Anstrengungen unternommen werden, um einen stabilen und professionellen öffentlichen Dienst zu schaffen.

    Bei der Umsetzung der Strategie zur Reform des Justizwesens, einer Hauptpriorität der Europäischen Partnerschaft, waren gewisse Fortschritte zu verzeichnen. Eine fünf neu geschaffenen und speziell für organisierte Kriminalität zuständigen Gerichtskammern ist inzwischen uneingeschränkt funktionsfähig. Die Akademie, an der Richter und Staatsanwälte ausgebildet werden, hat ihre Tätigkeit aufgenommen und zurzeit werden neue IT-Systeme eingeführt. Dank der Durchführung der Gesetze über Strafverfahren und Strafvollzug zeichnet sich eine stärkere Effizienz der Justiz ab. Insgesamt war die Wirkung der Reformen bisher aber begrenzt. Das politische Patt bei der restlichen Besetzung des Justizrates schmälert seine Kapazität zur Stärkung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz. Dadurch wurden auch maßgebliche Aspekte der Reform wie die Einsetzung des Verwaltungsgerichts verzögert. Die Gesetze über die Staatsanwaltschaft müssen noch verabschiedet werden, und die Haushaltsmittel der Gerichte reichen nicht aus. Es sind noch zusätzliche Schritte notwendig, um die volle Unabhängigkeit, Effizienz und Rechenschaftspflicht der Justiz zu sichern. Die Durchführung der jüngsten Reformen muss noch Ergebnisse zeitigen.

    Die Anwendung des neuen rechtlichen und institutionellen Rahmens zur Korruptionsbekämpfung hat einige Ergebnisse gebracht. Es gab einige Strafverfolgungen und Verurteilungen auf hoher Ebene. Die Zusammenarbeit zwischen den Vollzugsbehörden bessert sich. Korruption ist aber dennoch ein weit verbreitetes und gravierendes Problem. Hier bedarf eines umfassenden Ansatzes quer durch alle Sektoren und der vorbehaltlosen Durchführung der Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung.

    Insgesamt hat sich die Lage in Bezug auf Menschenrechte und Minderheitenschutz einschließlich des Verhältnisses der verschiedenen Ethnien untereinander verbessert. Es wurden weitere Maßnahmen zur Durchführung des Rahmenabkommens von Ohrid ergriffen wie z. B. die Annahme einer Strategie über die verhältnismäßige Vertretung der ethnischen Gemeinschaften in der Verwaltung. Das Vertrauen zwischen den verschiedenen ethnischen Gemeinschaften muss jedoch noch weiter vertieft werden, und zwar insbesondere durch die Inangriffnahme der sozioökonomischen Schwierigkeiten, mit denen alle Minderheiten konfrontiert sind. Die Lage der Roma hat sich wenig verbessert; sie müssen nach wie vor mit äußerst schwierigen Lebensbedingungen und mit Diskriminierungen insbesondere in den Bereichen Bildung, Sozialschutz, Gesundheitsfürsorge, Wohnraum und Beschäftigung zurechtkommen.

    Gegen die Misshandlung von Häftlingen sind Ombudsmann und Innenministerium in Zusammenarbeit vorgegangen. Für das Abfangen/Mithören von Kommunikationen gilt inzwischen ein Rechtsrahmen. Was die Religionsfreiheit angeht, so wurde ein neues Gesetz erlassen, dass die Eintragung religiöser Institutionen ermöglicht. Im Bereich Frauenrechte wurden weitere Schritte zur Herstellung der Chancengleichheit unternommen. Allerdings muss der Schutz von Frauen vor jeglicher Form der Gewalt verbessert werden. Die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der Kinderrechte sollte beschleunigt werden. Der soziale Dialog unter Einbeziehung aller Partner muss weiterentwickelt werden.

    Im Hinblick auf regionale Fragen und internationale Verpflichtungen hat die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien sich weiter an der regionalen Zusammenarbeit beteiligt und den Südosteuropäischen Kooperationsprozess, den Regionalen Kooperationsrat und das geänderte Zentraleuropäische Freihandelsabkommen CEFTA unterstützt. Das Land hat weiterhin uneingeschränkt mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) zusammengearbeitet. Es wurde ein Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem ICTY erlassen. Dass die Justizinstitutionen besser funktionieren, ist weiterhin von entscheidender Bedeutung für die Vorbereitung auf die Bearbeitung der Akten, die der ICTY an die nationalen Gerichte zurückschickt. Das Land hat seine konstruktive Haltung im gesamten Prozess der Statusklärung des Kosovo beibehalten. Im Kontext des Internationalen Strafgerichtshofs steht das bilaterale Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika nicht im Einklang mit dem entsprechenden gemeinsamen Standpunkt und den Leitprinzipien der EU.

    Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien pflegt gute Beziehungen mit den Ländern des westlichen Balkans. Im Streit mit Griechenland um den Ländernamen muss mit einem konstruktiven Konzept ein neuer Versuch unternommen werden, um unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen und auf der Grundlage der Resolutionen 817/93 und 845/93 des UN-Sicherheitsrats eine für beide Seiten akzeptable Lösung auszuhandeln, die gleichzeitig der regionalen Zusammenarbeit und den gutnachbarschaftlichen Beziehungen förderlich ist. Aktionen, die sich negativ auf die gutnachbarlichen Beziehungen auswirken könnten, sollte vermieden werden.

    Die Wirtschaft der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien verzeichnete ein merklich schnelleres Wachstum. Die gesamtwirtschaftliche Stabilität blieb zwar gewahrt und die Strukturreform kamen voran, aber die dauerhaft sehr hohe Arbeitslosenquote bietet weiterhin Anlass zu großer Sorge. Das reibungslose Funktionieren der Marktwirtschaft und das Wirtschaftsklima werden immer noch durch institutionelle Schwächen und rechtsstaatliche Defizite beeinträchtigt.

    Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so ist die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien bei der Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft vorangekommen und hat ein gutes Niveau erreicht. Das Land dürfte mittelfristig in der Lage sein, in der Union dem Wettbewerbsdruck standzuhalten und sich den Marktkräften gewachsen zu zeigen, sofern es sein umfassendes Reformprogramm entschlossen verwirklicht und verbleibende signifikante Schwachstellen beseitigt.

    Der Konsens über die wesentlichen Elemente der Wirtschaftspolitik konnte weitgehend gewahrt werden. Dank eines ausgewogenen Policy-Mix konnten die makroökonomische Stabilität und die Planbarkeit aufrechterhalten werden. Die Wachstumsquote des Landes ist zwar gestiegen, aber es gibt noch genügend Raum für ein robusteres Wachstum. Die Inflation blieb gering. Die Leistungsbilanz war nahezu ausgeglichen. Die Arbeitslosenquote ist jedoch nach wie vor besonders hoch. Der Zufluss ausländischer Direktinvestitionen blieb nach einem durch umfangreiche Privatisierungen bedingten Höhepunkt im Jahr 2006 relativ gering. Die Behörden intervenierten aktiver in der Wirtschaft durch Senkung der Steuerlast, Verbesserung der Abgabenerhebung und Erhöhung der Ausgaben. Insgesamt blieb die Bilanz jedoch mehr oder weniger bei Null. Die Steuererhebungsquoten stiegen aufgrund höherer Einnahmen und besserer Erhebungsquoten. Die bereits relativ niedrige Staatsverschuldung ist weiter zurückgegangen, wodurch auch die außenwirtschaftliche Verwundbarkeit des Landes weiter zurückging. Die Liberalisierung der Preise und des Handels sind weitgehend abgeschlossen, und die Privatisierung staatlichen Eigentums wurde fortgesetzt. Das Konkursverfahren wurde vereinfacht und die Unternehmensregistrierung beschleunigt. Die Finanzintermediation wurde ausgebaut und die Aufsicht über den Finanzsektor gestärkt. Außerdem wurden Maßnahmen zur Förderung des Humankapitals und zur Modernisierung der Infrastrukturen des Landes unternommen. Die wirtschaftliche Integration in die EU ist weit vorangeschritten.

    Allerdings wird das Funktionieren der Marktwirtschaft immer noch durch institutionelle Defizite behindert. Die Justiz ist nach wie vor eine Schwachstelle, und den Regelungs- und Aufsichtsbehörden mangelt es zuweilen an der Unabhängigkeit und den Ressourcen, die zur effizienten Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Die Rechtssicherheit ist nach wie vor gering, und administrative Unzulänglichkeiten behindern das ordnungsgemäße Funktionieren des öffentlichen Dienstes und beeinträchtigen das Wirtschaftsklima. Die Arbeitsmärkte funktionieren nach wie vor schlecht. Die große Schattenwirtschaft, die durch nachhaltige Defizite der Rechtsdurchsetzung und des Regulierungsrahmens begünstigt wird, verringert die Steuerbasis, schränkt die Fähigkeit der Regierung zur Umsetzung der Wirtschaftspolitik ein und wirkt sich nachteilig auf das Unternehmensumfeld aus.

    Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat weitere Anstrengungen unternommen, um ihre Fähigkeit zur Übernahme der aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu verbessern. Bei der Umsetzung der kurzfristigen Prioritäten der Europäischen Partnerschaft waren einige Fortschritte festzustellen. Was die Durchführung und wirksame Durchsetzung der Rechtsvorschriften anbelangt, sind jedoch noch große Schwächen zu überwinden. Zur vollständigen Durchführung des SAA fehlen angemessene Human- und Finanzressourcen. Der groß angelegte Austausch qualifizierter Mitarbeiter nach politischen Veränderungen war den Bemühungen um den Ausbau der Verwaltungskapazität abträglich.

    Im Bereich des freien Warenverkehrs waren gewisse Fortschritte bei der Stärkung der Verwaltungskapazität und bei der Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand zu verzeichnen, die allerdings nach wie vor erst am Anfang steht. Dies gilt auch für die Bereiche Freizügigkeit von Arbeitnehmern sowie Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr. Im Bereich freier Kapitalverkehr wurden nur sehr begrenzte Fortschritte erzielt. Die Rechtsangleichung hat sich verzögert, und die Verwaltungskapazität zur Durchführung der Rechtsvorschriften gegen Geldwäsche ist den Anforderungen nicht gewachsen.

    Im Bereich öffentliches Auftragswesen wurden Fortschritte gemacht, und die Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand kommt voran. Allerdings reicht die Verwaltungskapazität auf der Ebene der Vergabebehörden nicht aus. Im Bereich Gesellschaftsrecht wurden wesentliche Fortschritte erzielt, und die Angleichung ist inzwischen in Maßen vorangekommen. Bei den Rechten an geistigem Eigentum wurden gewisse Fortschritte erzielt, und zwar insbesondere bei der Angleichung der Rechtsvorschriften über gewerbliche Schutzrechte und das Abfangen von Nachahmungen und Fälschungen an der Grenze. Die Verwaltungskapazität reicht aber für eine ordnungsgemäße Durchsetzung immer noch nicht aus, und zur Ausmerzung von Produkt- und Markenpiraterie muss ein entschiedener politischer Wille vorhanden sein.

    Im Bereich Wettbewerb und staatliche Beihilfen waren Fortschritte zu beobachten. Die Rechtsvorschriften stehen nun weitgehend mit dem Besitzstand im Einklang, und die Kapazität und die Unabhängigkeit der Wettbewerbsbehörde wurden gestärkt. Nun müssen weitere Schritte unternommen werden, um die Öffentlichkeit für den Nutzen der Wettbewerbspolitik zu sensibilisieren und das Verständnis des Beihilfenkontrollsystems unter den Beihilfegebern zu fördern. Das Gesetz über die Zonen für technologische und industrielle Entwicklung muss geändert werden, um es mit dem Besitzstand in Einklang zu bringen.

    Im Bereich Finanzdienstleistungen waren gewisse Fortschritte zu verzeichnen. Die Rechtsvorschriften müssen jedoch insbesondere für den Versicherungs- und den Wertpapiersektor noch verbessert werden. Dem Problem nicht versicherter Fahrzeuge muss mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Mängel bestehen auch in Bezug auf die Verwaltungskapazität und die Garantie der operativen Unabhängigkeit der Aufsicht über den Nichtbankensektor.

    Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien wurden bei der Angleichung an den Besitzstand und der Stärkung des Wettbewerbs Fortschritte erzielt. Was die elektronische Kommunikation angeht, so ist das Land seinen Verpflichtungen aus dem SAA immer noch nicht nachgekommen. In allen Sektoren lässt die Durchführung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften nach wie vor zu wünschen übrig, und die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden ist nicht hinreichend gewährleistet.

    Im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung waren bei der Strategieentwicklung einige Fortschritte zu verzeichnen, aber die Rechtsangleichung steht noch am Anfang. In den Bereichen Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit wurden nur bescheidene Fortschritte erzielt. Die Verwaltungskapazität reicht, was sowohl die Zahl der Mitarbeiter als auch deren Kompetenz angeht, zur ordnungsgemäßen Durchführung des Besitzstands nicht aus.

    Bei der Angleichung im Bereich Verkehrspolitik wurden Fortschritte gemacht. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat das Übereinkommen über die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums ratifiziert. Sie beteiligt sich aktiv am Ausbau des regionalen Kernverkehrsnetzes und an der Arbeit der Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa (SEETO). Die Verwaltungskapazität ist jedoch in allen Sektoren weiterhin schwach. Die Angleichung der Rechtsvorschriften kam in den Bereichen Energiebinnenmarkt und erneuerbare Energie etwas voran. Als Vertragspartei des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft muss das Land die einschlägigen Energievorschriften der EU umsetzen. Die Verwaltungskapazität zur Durchsetzung der Vorschriften über Energieeffizienz und Strahlenschutz reicht nicht aus. Außerdem muss die Unabhängigkeit der Energieaufsichtsbehörde weiter gestärkt werden.

    Was den Bereich Steuern angeht, so sind die Rechtsvorschriften über indirekte Steuern gut angeglichen, aber bei den direkten Steuern bestehen noch erhebliche Diskrepanzen. Bei der Stärkung der Verwaltungskapazität wurden Fortschritte gemacht. Allerdings bedarf es weiterer Anstrengungen, um die wirksame Durchführung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten.

    Im Bereich der Wirtschafts- und Geldpolitik wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt. Die Vorbereitungen in diesem Bereich verlaufen jedoch planmäßig. Im Bereich Statistik wurden in vorrangigen Bereichen signifikante Schritte unternommen. Allerdings müssen die Bemühungen um die Stärkung der Verwaltungskapazität intensiviert werden.

    Was den Besitzstand über Sozialpolitik und Beschäftigung angeht, wurden hinsichtlich der Entwicklung von Strategien gewisse Fortschritte erzielt. Aufgrund der mangelnden politischen Entschlossenheit und unzureichenden Verwaltungskapazität waren die Fortschritte bei der Durchführung dieser Strategien aber begrenzt. In bestimmten Bereichen der Unternehmens- und Industriepolitik wurden insbesondere in Bezug auf die Förderung kleiner Unternehmen Fortschritte erzielt. Im Zusammenhang mit den Transeuropäischen Netzen beteiligt sich die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien an den regionalen Initiativen, und die Angleichung ist weit gediehen. Die Modernisierung der Infrastruktur ist weiterhin eine große Herausforderung. Im Bereich Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente sind Fortschritte zu verzeichnen. Aber auch hier bedarf es noch wesentlicher Anstrengungen zur Schaffung der erforderlichen institutionellen und administrativen Kapazitäten auf zentraler und auf lokaler Ebene.

    Im Bereich Justiz und Grundrechte sind einige Fortschritte festzustellen. Die Behörden haben weitere Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung ergriffen, die erste Ergebnisse zeitigten. Allerdings stellt die Sicherung von Unabhängigkeit und Effizienz der Justiz nach wie vor eine bedeutende Herausforderung dar. Die Konzept zur Bekämpfung der Korruption ist noch nicht umfassend genug. In diesem Bereich ist die Gesetzgebung zwar zufriedenstellend, aber die Gesetze müssen auch durchgeführt und Ressourcen dafür bereitgestellt werden, was ein kontinuierliches politisches Engagement erfordert.

    Im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht sind die grundlegenden Rechtsvorschriften in Kraft, und die Durchführungsvorschriften wurden weitgehend erlassen. Es bedarf weiterer Anstrengungen, damit eine aktive Flüchtlingsrückkehrpolitik gewährleistet ist und die Asylverfahren mit den europäischen Standards in Einklang gebracht werden. Im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die nach wie vor besorgniserregend ist, waren die Fortschritte unausgewogenen. So wurde zwar die Sicherstellung großer Drogenmengen verzeichnet, im Bereich der Bekämpfung des Menschenhandels reichten die Fortschritte aber nicht aus. Ein integriertes nachrichtendienstliches System, zu dem alle Behörden im Rahmen der Bekämpfung der organisierten Kriminalität Zugang haben, steht noch aus. Die behördenübergreifende Zusammenarbeit muss auch hinsichtlich der Terrorismusbekämpfung gestärkt werden.

    In verschiedenen Bereichen verstärkten die Behörden ihre operative Kapazität, allerdings hauptsächlich auf zentraler Ebene. Auf kommunaler Ebene ist die Verwaltungskapazität im Allgemeinen weiterhin schwach. Im Bereich Grenzverwaltung und Schengen sind Kommunikationsnetze, technische Ausrüstung und Schulungen erforderlich. Bei der Einführung von biometrischen Reisepässen wurden gute Fortschritte erzielt. Insgesamt gilt es noch, Fortschritte bei der Durchführung und Durchsetzung zu erzielen, und zwar insbesondere bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption, die nach wie vor ein ernstes Problem darstellen. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist noch nicht ausreichend auf die Durchführung des Besitzstands über Freiheit, Sicherheit und Recht vorbereitet.

    Im Bereich Wissenschaft und Forschung wurden bei der Angleichung nur wenige Fortschritte gemacht, und die Kapazität der wissenschaftlichen Einrichtungen ist nach wie vor gering. Das Land ergriff strategische Maßnahmen zur Förderung der Angleichung im Bereich Bildung und Kultur. Die Ressourcen reichen zur Durchführung der Reformen aber nicht aus. Das Land sollte mit seinen Vorbereitungen auf die künftige Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend in Aktion“ fortsetzen. Im Bereich Umwelt kam die Entwicklung des Rechtsrahmens voran, aber die Durchführung der Rechtsvorschriften steht insbesondere in Bereichen, die größere Investitionen erfordern, noch am Anfang. Die Verwaltungskapazität und die finanziellen Mittel reichen nach wie vor nicht aus. Im Bereich Gesundheits- und Verbraucherschutz wurden gewisse Fortschritte erzielt, und zwar sowohl bei der Rechtsangleichung als auch beim Aufbau der institutionellen Kapazität für Verbraucherschutz und Gesundheitsfürsorge. Zur vollen Durchführung von Rechtsvorschriften, Strategien und Aktionsplänen sind mehr Human- und Finanzressourcen erforderlich.

    Im Bereich Zollunion waren maßgebliche Fortschritte zu verzeichnen. Bei der Verwaltungskapazität im Bereich der Bekämpfung von illegalem Handel und Korruption sowie der Abgabenerhebung wurden bedeutende Fortschritte erzielt. Insgesamt muss die Zollverwaltung ihre Modernisierungsbemühungen fortsetzen.

    In den Bereichen Außenbeziehungen sowie Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik wurden einige Fortschritte erzielt. Allerdings reicht die institutionelle und administrative Kapazität noch nicht aus, um eine uneingeschränkte Partizipation des Landes an den einschlägigen EU-Politiken zu ermöglichen.

    Die Fortschritte im Bereich der Finanzkontrolle beschränkten sich auf die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen. Die Verwaltungskapazität der zuständigen Behörden reicht weiterhin nicht aus, um den Verpflichtungen aus dem Besitzstand nachzukommen. Im Bereich Finanz- und Haushaltsbestimmungen wurden keine nennenswerten Fortschritte erzielt. Hier müssen zu gegebener Zeit geeignete Koordinierungsstrukturen geschaffen, Durchführungsvorschriften erlassen und die Verwaltung gestärkt werden.

    Montenegro

    Im Bereich der politischen Kriterien verzeichnete Montenegro einige Fortschritte. Es hat weitere Prioritäten der Europäischen Partnerschaften in Angriff genommen, doch bleiben insbesondere in Bezug auf Verwaltungskapazitäten und Korruptionsbekämpfung substantielle Ergebnisse noch aus. Nach der Unabhängigkeit hat Montenegro gute Fortschritte beim Aufbau des notwendigen Rechtsrahmens und der notwendigen Institutionen erzielt. Im Oktober 2007 verabschiedete das Parlament eine Verfassung, die weitgehend den europäischen Standards entspricht. Die Bemühungen um einen breiteren Konsens über die wesentlichen Elemente des Staatsaufbaus müssen fortgesetzt werden,

    Im Bereich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit waren einige Fortschritte zu verzeichnen. Montenegro ist bei seinen Verwaltungs- und Rechtsreformen weiter vorangekommen. Montenegro hat bei der Umsetzung der wichtigsten Prioritäten der Europäischen Partnerschaft und beim Ausbau seiner Verwaltungskapazitäten einige Fortschritte erzielt. Allerdings waren die Ergebnisse bisher eher begrenzt, und Montenegro kann noch keine nachhaltige Reformbilanz vorweisen. Die Justizreform steht erst am Anfang.

    Parlament und Regierung haben sich auf die Erfordernisse der Unabhängigkeit eingestellt. Sie haben ihre Leistungsfähigkeit weiter gestärkt. Das Parlament hat damit begonnen, die 2006 angenommene Geschäftsordnung umzusetzen, seine Arbeitsverfahren zu straffen und seine Verwaltungskapazitäten zu stärken. Bei den Kontrollfunktionen des Parlaments waren Verbesserungen spürbar. Der Ausschuss für europäische Integration wurde zwar etwas gestärkt, doch mangelt es ihm weiterhin an Effizienz und einer klar definierten Aufgabenstellung. Insgesamt muss die Leistungsfähigkeit des Parlaments weiter gestärkt werden. Die Regierung wurde neu organisiert und die Stärkung der neuen Institutionen fortgesetzt, wobei der Schwerpunkt auf der Reform der Streitkräfte, der Außenpolitik sowie dem Bereich Justiz und Inneres lag. Doch die Leistungsfähigkeit der Exekutive insbesondere bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften muss weiter gesteigert werden.

    Die Reform der öffentlichen Verwaltung wurde zwar fortgesetzt, doch ist die öffentliche Verwaltung nach wie vor ineffizient und wenig leistungsfähig. Zur Sicherstellung der Unparteilichkeit der öffentlichen Verwaltung und zur Stärkung ihrer Kapazitäten sind weitere Anstrengungen erforderlich. Die Abstimmung zu europäischen Angelegenheiten hat sich verbessert. Die Vorbereitungen auf die Umsetzung des SAA gingen weiter. Das Personal - einschließlich der neuen Mitarbeiter wichtiger staatlicher und sonstiger Stellen – muss gut ausgebildet werden, damit es nicht nur Koordinierungsaufgaben übernehmen, sondern auch die Umsetzung sämtlicher Prioritäten der Europapartnerschaft und die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem SAA gewährleisten kann.

    Bei der Reform des Justizwesens waren gewisse Fortschritte zu verzeichnen. Die Verfassung stärkt die Unabhängigkeit der Gerichte durch die Einrichtung eines Richterrats mit Zuständigkeit für die Berufung und Entlassung von Richtern. Die Regierung verabschiedete eine Justizreformstrategie für den Zeitraum 2007 bis 2012. Die Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten wurde verbessert. Allerdings müssen nun Rechtsvorschriften erlassen werden, die die Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht von Richtern und Staatsanwälten gewährleisten. Das Parlament übt nach wie vor einen ungebührlichen Einfluss auf die Ernennung und Beförderung von Staatsanwälten aus. Das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Abschiebung und dem Verschwinden von mehr als 80 bosnischen Zivilisten im Jahr 1992 ist noch im Gange, was Fragen in Bezug auf die Dauer des Verfahrens aufwirft. Die Leistungsfähigkeit des Gerichtswesens ist nicht zufriedenstellend und der erhebliche Verfahrensrückstau in Zivil- und Strafsachen konnte nur leicht abgebaut werden.

    Die Korruption ist ein weit verbreitetes und sehr ernstes Problem. Die Annahme des ersten Berichts der zur Korruptionsbekämpfung eingesetzten nationalen Kommission kann als Schritt in die richtige Richtung betrachtet werden, doch die mangelnde Rechtsdurchsetzung bleibt ein Problem. Bei der Parteien- und Wahlkampffinanzierung mangelt es an Transparenz. Die Gesetze über Interessenskonflikte bei Beamten weisen weiterhin Lücken auf. In den Bereichen Bau und Landnutzungsplanung, Privatisierung, Konzessionen und öffentliches Auftragswesen besteht ein erhebliches Korruptionsrisiko. Um Ergebnisse bei der Korruptionsbekämpfung, insbesondere in Bezug auf Korruption auf hoher Ebene, zu erzielen, ist dringendes Handeln erforderlich. In den Bereichen Polizei und Justiz muss die Fähigkeit zur internationalen Zusammenarbeit verbessert werden.

    Im Hinblick auf Menschenrechte und Minderheitenschutz waren bei der Schaffung des nach der Unabhängigkeit notwendig gewordenen Rechtsrahmens Fortschritte zu verzeichnen. Im Mai 2007 trat Montenegro dem Europarat bei. In der Verfassung erkennt Montenegro das Primat völkerrechtlich verankerter Menschenrechtsnormen an. Es bestehen zwar Verpflichtungen hinsichtlich der rückwirkenden Anwendbarkeit von Menschenrechtsgesetzen, doch muss ihre rechtliche Stellung noch geklärt werden. Gesetzgebung und Praxis im Bereich der sozialen Rechte stehen weitgehend mit der überarbeiteten Europäischen Sozialcharta im Einklang. Bei der Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern wurden einige Fortschritte erzielt. Allerdings muss der Schutz von Frauen vor jeglicher Form der Gewalt verbessert werden. Die Rückgabe verstaatlichten Eigentums setzte sich fort, doch die Rückgabemodalitäten sind weiterhin Gegenstand zahlreicher Beschwerden. Die Arbeit des Ombudsmanns bei der Verteidigung von Menschenrechten und der Kontrolle der öffentlichen Verwaltung muss verbessert werden.

    Im Mai 2007 trat Montenegro dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen bei. Die komplexen Fragen in Bezug auf die Definition von Minderheiten und Minderheitenschutz werden nur teilweise in dem 2006 verabschiedeten Gesetz über nationale Minderheiten geregelt. Die Verfassung bildet eine solide Rechtsgrundlage für den Schutz der Minderheitenrechte. Die Lebensbedingungen von Flüchtlingen und Vertriebenen, einschließlich der Roma, geben Anlass zu ernster Sorge. Vor allem die Roma müssen nach wie vor mit äußerst schwierigen Lebensbedingungen und mit Diskriminierungen insbesondere in den Bereichen Bildung, Sozialschutz, Gesundheitsfürsorge, Wohnraum und Beschäftigung zurechtkommen.

    Die Zivilgesellschaft ist nach wie vor fragil und es bestehen weiterhin Spannungen zwischen staatlichen Stellen und Nichtregierungsorganisationen.

    Was den Bereich regionale Fragen und internationalen Verpflichtungen anbelangt, so beteiligt sich das Land weiterhin aktiv an der regionalen Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien ist nach wie vor zufriedenstellend. Seit der Unabhängigkeit geht Montenegro immer mehr internationale Verpflichtungen ein. So wurde das Land im Januar 2007 Mitglied einiger führender internationaler Finanzinstitutionen. Die Verhandlungen über den Beitritt zur Welthandelsorganisation verlaufen reibungslos. Montenegro setzt sich für die regionale Zusammenarbeit in Südosteuropa ein – das Land wurde im Mai 2007 Mitglied des Südosteuropäischen Kooperationsprozesses (SEECP) und beteiligt sich am Regionalen Kooperationsrat (RCC). Es hat das geänderte mitteleuropäische Freihandelsabkommen (CEFTA) ratifiziert und unterhält gute Beziehungen zu seinen Nachbarn. Die meisten nach der Unabhängigkeit aufgeworfenen Fragen in den Beziehungen zu Serbien wurden inzwischen gelöst.

    Im Oktober 2006 notifizierte Montenegro die Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs. Allerdings steht das im April unterzeichnete bilaterale Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika nicht im Einklang mit dem entsprechenden gemeinsamen Standpunkt und den Leitprinzipien der EU.

    Die Wirtschaft Montenegros weist nach wie vor eine hohe Wachstumsrate auf, und das Land hat eine größere makroökonomische Stabilität erreicht, auch wenn Risiken bestehen, die vor allem auf das hohe zurzeit noch größtenteils durch umfangreiche ausländische Direktinvestitionen ausgeglichene Leistungsbilanzdefizit zurückzuführen sind. Strukturelle Reformen wurden zwar durchgeführt, doch wird das Funktionieren der Marktwirtschaft nach wie vor durch institutionelle Schwächen und rechtstaatliche Defizite beeinträchtigt.

    Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so ist Montenegro bei der Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft weiter vorangekommen, auch wenn in einem langsameren Tempo. Allerdings sind weitreichende Reformen erforderlich, damit das Land langfristig dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhalten kann.

    Die gesamtwirtschaftliche Stabilität wurde insgesamt gestärkt. Das hohe Wirtschaftswachstum trug zur Schaffung vor Arbeitslätzen bei weiterhin niedriger Inflation bei. Die Wirtschaftsaktivität wurde durch umfangreiche ausländische Direktinvestitionen begünstigt. Die Regierung verfolgte eine umsichtige Politik der Haushaltskonsolidierung und erzielte damit auch in diesem Berichtsjahr wieder einen Haushaltsüberschuss. Die Reform des Rentensystems wurde fortgesetzt. Die Aktivitäten von Finanzintermediären nahmen stark zu. Neue Mechanismen wurde geschaffen, um die Transparenz des Privatisierungsprozesses zu verbessern. Neue Insolvenzgesetze erleichtern den Marktaustritt. Subventionen blieben auf einige im Anschluss an die Privatisierung getroffenen Regelungen beschränkt. Die Reform der Versorgungsunternehmen wurde fortgesetzt. Die Handelsoffenheit und die Anpassung an die WTO-Regeln förderten eine weitere wirtschaftliche Integration mit der EU.

    Allerdings bestehen vor allem aufgrund des großen Außenhandelsdefizits einige Gefahren für die gesamtwirtschaftliche Stabilität. Die Energiepreissteigerungen lösten eine Debatte – auch innerhalb der Regierung – über die Energiepolitik des Landes und die geplante Privatisierung der Energieversorger aus. Die Industrieproduktion ist nur sehr geringfügig gewachsen. Die Beantragung von Gewerbeerlaubnissen und die Durchsetzung von Verträgen sind immer noch mit hohen Kosten und einem großen Zeitaufwand verbunden. Es muss mehr getan werden, um den Finanzdienstleistungssektor zu verbessern - dazu gehören u.a. die Überarbeitung und Umsetzung des Bankengesetzes, die Einrichtung einer Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die Beaufsichtigung von Leasing-Unternehmen. Der sehr rasch zunehmende Verbraucherkredit und die steigenden Aktien- und Immobilienpreise signalisiert wachsende gesamtwirtschaftliche und finanzielle Ungleichgewichte. Die Arbeitslosigkeit ging zwar zurück, blieb aber auf hohem Niveau. Gleichzeitig beeinträchtigten die hohen Lohnkosten weiterhin die Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Die große Schattenwirtschaft, die durch nachhaltige Defizite der Rechtsdurchsetzung und des Regulierungsrahmens begünstigt wird, verringert die Steuerbasis, schränkt die Fähigkeit der Regierung zur Umsetzung der Wirtschaftspolitik ein und wirkt sich nachteilig auf das Unternehmensumfeld aus.

    Das Land erzielte einige Fortschritte bei der Angleichung an die europäischen Standards und bei der Stärkung seiner Verwaltungskapazitäten, so dass das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU unterzeichnet werden konnte. In Bereichen wie Zoll und Steuern, Wettbewerb, öffentliches Auftragswesen, freier Kapitalverkehr und Landwirtschaft wurden gute Fortschritte erzielt, während in den Bereichen Sozial- und Beschäftigungspolitik, Energie, Umwelt sowie Freiheit, Sicherheit und Recht die Fortschritte begrenzt blieben. Die Rechtsangleichung und die Überprüfung neuer Gesetze auf Vereinbarkeit mit dem EU-Recht müssen gestärkt und verbessert werden. Insgesamt verfügt das Land weiterhin über unzureichende Verwaltungskapazitäten.

    Im Bereich Binnenmarkt wurde der institutionelle Rahmen für den freien Warenverkehr zwar verbessert, jedoch noch nicht vollendet. Die menschlichen und physischen Ressourcen entsprechen nicht dem europäischen Standard und die Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich Verbraucherschutz befindet sich erst in der Anfangsphase.

    Montenegro verfolgt eine liberale Politik im Hinblick auf den Dienstleistungsverkehr, aber die Finanzaufsicht muss erheblich verstärkt werden. Der Rechtsrahmen zur Regulierung des Finanzsektors weist im Hinblick auf Corporate Governance und Risiko-Management Defizite auf. In Bezug auf das Niederlassungsrecht wurden wenig Fortschritte erzielt; die Unternehmensgründung wird nach wie vor durch einen übermäßigen Verwaltungsaufwand behindert und das Zulassungssystem ist restriktiv. Im Bereich des freien Kapitalverkehrs verlaufen die Vorbereitungen auf die Umsetzung des SAA nach Plan.

    Die Zollvorschriften stehen inzwischen weitgehend mit den SAA-Verpflichtungen im Einklang. In Bezug auf Ursprungsregeln, Versandverfahren, Zollwertermittlung und die Bekämpfung von Korruption und illegalem Handel ist eine weitere Angleichung erforderlich. Montenegro hat ein Gesetz verabschiedet, das die Schließung der Duty-Free-Läden an den Landgrenzen bis Ende 2007 vorsieht. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird eng überwacht werden. Die Zollabfertigungsgebühren wurden verringert und mit den Anforderungen der WTO in Einklang gebracht. Im Bereich der direkten Steuern waren einige Fortschritte zu verzeichnen, doch in den Bereichen Unternehmensbesteuerung und indirekte Steuern kommt die Angleichung nur schleppend voran. Es gibt viel Spielraum für eine Stärkung der Verwaltungskapazitäten.

    Insgesamt kommen die Vorbereitungen im Bereich Wettbewerb voran. Montenegro muss den Rechtsrahmen weiter verbessern und unabhängige Behörden für Wettbewerb und staatliche Beihilfen einrichten.

    In Bereich des öffentlichen Auftragswesens wurden zwar Fortschritte erzielt, doch müssen sowohl die Kapazitäten als auch die Organisationsstrukturen gestärkt werden, um die effiziente Unterstützung und Überwachung des Sektors zu gewährleisten.

    Vor allem angesichts der unzureichenden institutionellen Leistungsfähigkeit, der mangelhaften Rechtsdurchsetzung, der weitverbreiteten Produktpiraterie und –fälschung und des mangelnden Problembewusstseins bei den Behörden und anderen beteiligten Akteuren sind in Bezug auf den Schutz von Rechten an geistigem Eigentum insgesamt weitere Fortschritte erforderlich.

    Was die europäischen Standards im Bereich der Sozialpolitik anbelangt, so müssen Gesetze und Strategien verabschiedet werden, um den Schutz bedürftiger Gruppen zu verbessern. In Bezug auf die Beschäftigungspolitik ist eine verstärkte Angleichung an die europäischen Standards erforderlich, insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht und berufliche Bildung. In Bezug auf den trilateralen Sozialdialog im Rahmen des Wirtschafts- und Sozialrats waren einige Fortschritte zu verzeichnen, das Mandat und die Vertretungsbestimmungen des Rates müssen aber noch geklärt werden.

    Im Bereich Bildung waren Fortschritte zu verzeichnen, insbesondere in Bezug auf den Rechtsrahmen und die ersten Maßnahmen zur Dezentralisierung des Bildungswesens. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Zivilgesellschaft einzubeziehen und die Zahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen.

    Was die Sektorpolitik anbetrifft, so ist Montenegro bei der Verwirklichung der Prioritäten der Europäischen Partnerschaft im Bereich Industrie und KMU kaum vorangekommen. Eine strategische Bewertung der Wettbewerbsvorteile, des Umstrukturierungsbedarfs und der notwendigen Entwicklungen in Bezug auf Arbeitsrecht, Energie- und Umweltpolitik, Verwaltungsvereinfachung und Transparenz ist erforderlich.

    Die Fortschritte in den Bereichen Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit sollten verstärkt werden. Im Bereich der Fischerei sollten die Prüf- und Kontrollkapazitäten ausgebaut werden.

    Im Hinblick auf die Angleichung an die EU-Standards im Bereich Umwelt wurden gewisse Fortschritte erzielt und die weitere Harmonisierung verläuft nach Plan. Zur Verbesserung der Um- und Durchsetzung sind allerdings weitere Anstrengungen erforderlich. Der Stärkung der Verwaltungskapazitäten muss besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

    Im Bereich Verkehr hat Montenegro Fortschritte erzielt. Das Land arbeitete auf die Umsetzung der ersten Übergangsphase des Gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums hin. Sie beteiligt sich aktiv am Ausbau des regionalen Kernverkehrsnetzes und an der Arbeit der Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa (SEETO). Allerdings hat die Regierung die neue Strategie zur Entwicklung des Verkehrswesens noch nicht verabschiedet. Auch in diesem Bereich müssen die Verwaltungskapazitäten weiter gestärkt werden.

    Im Energiesektor sind gewisse, nach wie vor jedoch ungleichmäßige Fortschritte zu verzeichnen. So weisen die Energieinfrastruktur und der rechtliche und institutionelle Rahmen nach wie vor erhebliche Lücken auf. Die Stromversorgung ist weiterhin ein ernstes Problem. Weitere Anstrengungen werden erforderlich sein, um die Energiestrategie fertig zu stellen und zu verabschieden und die Reformen in diesem Sektor abzuschleißen. Als Vertragspartei des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft muss Montenegro die einschlägigen Energievorschriften der EU umsetzen.

    Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Zur wirksamen Liberalisierung des Markts für elektronische Kommunikation und zur Angleichung an den Besitzstand im Bereich der Dienste der Informationsgesellschaft sind legislative Maßnahmen erforderlich. Die Rundfunkanstalt hat inzwischen zwar die volle Funktionsfähigkeit und Unabhängigkeit erlangt, ihre Kapazitäten müssen aber gestärkt werden. Montenegro hat weder das UNESCO-Übereinkommen über kulturelle Vielfalt ratifiziert noch das Europäische Übereinkommen über grenzüberschreitendes Fernsehen unterzeichnet bzw. ratifiziert. Die Vorbereitungen in diesem Bereich befinden sich noch in der Anfangsphase.

    Was die Finanzkontrolle angeht, so befinden sich die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und die externe Rechnungsprüfung in einem frühen Entwicklungsstadium und die Unabhängigkeit der staatlichen Prüfbehörde muss durch geeignete Maßnahmen gestärkt werden.

    Im Bereich Statistik waren die Fortschritte begrenzt. Die Kapazitäten in diesem Bereich sind nach wie vor unzureichend und es bestehen weiterhin erhebliche Defizite in Bezug auf die Koordinierung und Ressourcenausstattung der statistischen Infrastruktur. Die Erstellung einer verlässlichen amtlichen Statistik muss zur Priorität werden.

    Im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht hat Montenegro zwar mit der Schaffung des notwendigen rechtlichen und institutionellen Rahmens begonnen, doch muss noch vieles getan werden. Die Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen zwischen Montenegro und der Europäischen Gemeinschaft wurden unterzeichnet. In Bezug auf das eigene, nach der Unabhängigkeit eingeführte Visum muss Montenegro seine Umsetzungskapazitäten noch weiter stärken und allmählich EU-Standards einführen. Biometrische Reisepässe, die dem EU-Standard entsprechen, müssen eingeführt werden. In den Bereichen Grenzpolizei, Asyl und Migration waren kaum Fortschritte zu verzeichnen – hier sind weitere Anstrengungen erforderlich.

    Die Geldwäsche gibt weiterhin Anlass zu ernster Besorgnis. Die Kapazitäten der Polizei sind begrenzt und es erfolgt keine wirksame Überwachung von Finanztransaktionen außerhalb des Bankensystems - z.B. im Zusammenhang mit Immobilien und ausländischen Investitionen. Bei der Bekämpfung des Drogenhandels waren einige Fortschritte zu verzeichnen, doch insgesamt gibt der Drogenhandel nach wie vor Anlass zu ernster Besorgnis.

    Bei der Neuorganisation der Polizei waren Fortschritte zu verzeichnen. Allerdings muss die professionelle Leistungsfähigkeit der Polizei weiter gestärkt, die fachliche Ausbildung verbessert und die Entwicklung von Instrumenten zur Sammlung von Informationen und zur Risikoanalyse vorangetrieben werden. Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität hinkt Montenegro weiterhin hinterher. Die organisierte Kriminalität stellt nach wie vor ein ernsthaftes Problem dar, zu dessen Bekämpfung erhebliche Anstrengungen erforderlich sind. In Bezug auf die Bekämpfung des Menschenhandels wird zurzeit eine Gesetzesreform durchgeführt. Montenegro ist nach wie vor hauptsächlich Ziel- und Transitland.

    Der Datenschutz gibt weiterhin Anlass zu ernster Besorgnis. Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten wurde noch nicht verabschiedet. Die bestehenden Rechtsvorschriften genügen nicht den entsprechenden Anforderungen der Europäischen Partnerschaft und Montenegro hat noch immer keine unabhängige Aufsichtsbehörde eingerichtet.

    Serbien

    Bei der Erfüllung politischer Kriterien gemäß den Vorgaben der Europäischen Partnerschaft hat Serbien einige Fortschritte erzielt. Die Parlamentswahlen im Januar 2007 wurden im Einklang mit den internationalen Standards abgehalten. In der Folgezeit traten allerdings scharfe Gegensätze zwischen den politischen Parteien zutage. Dies führte zur Verlangsamung des allgemeinen Reformtempos. Die Kosovo-Frage beherrschte weiterhin die politische Agenda. Die nach wie vor lautstarken nationalistischen Töne wirken sich negativ auf das politische Klima aus. Nach mehreren Monaten der Ungewissheit kam es im Mai 2007 zur Bildung einer neuen reformorientierten Regierung. Bei der Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien erzielte die neue Regierung schnell positive Ergebnisse, so dass die Kommission die Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zum Abschluss bringen konnte. Bevor das SAA unterzeichnet werden kann, muss Serbien seine internationale Verpflichtung zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien erfüllen.

    Die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wurden weiter gestärkt. Bei der Umsetzung der neuen im November 2006 in Kraft getretenen Verfassung wurden einige Fortschritte erzielt. Auch ein Verfassungsgesetz wurde verabschiedet, doch müssen mehrere Bestimmungen, insbesondere über das Gerichtswesen, noch im Einklang mit den europäischen Standards umgesetzt werden.

    Die Arbeit des Parlaments wurde durch die politische Lage behindert. Aufgrund der langwierigen Verhandlungen über die Regierungsbildung wurde die erste Sitzung des Parlaments nach dessen Konstituierung um fast drei Monate vertagt. Die Verzögerungen bei der Regierungsbildung und die scharfen politischen Gegensätze haben sich negativ auf die Arbeit des Parlaments ausgewirkt.

    In den Monaten nach den Parlamentswahlen zeigte sich die geschäftsführende Regierung wenig aktiv. In ihrem Programm legt die neue Regierung zwar den Schwerpunkt auf die europäische Integration, aber die Ergebnisse waren bislang durchwachsen. Im August 2007 verabschiedete die Regierung einen Aktionsplan zur Harmonisierung mit dem Besitzstand, um den Reformprozess schneller voranzutreiben. Die serbische Verwaltung nahm in professioneller Weise an den Verhandlungen über das SAA teil und trug damit zur besseren Abstimmung zwischen den verschiedenen Ministerien und Behörden bei. Die Koordinierung bei der Politikformulierung muss allerdings weiter verbessert werden. Was die Kommunalverwaltung anbetrifft, so wurde der notwendige Rechtsrahmen noch nicht voll ausgestaltet.

    Die Kapazitäten im Bereich der öffentlichen Verwaltung sind im Großen und Ganzen ausreichend. Der staatliche Ombudsmann wurde ernannt, und die Regierung muss nun alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um die volle Funktionsfähigkeit des Amts des Ombudsmanns zu gewährleisten. Die Regulierungsbehörden müssen gestärkt werden, um die notwendige Kontrolle und Durchsetzung rechtlicher Verpflichtungen sicherzustellen. Die Reformen müssen fortgesetzt werden, um sowohl auf nationaler und subnationaler Ebene einen unparteiischen, rechenschaftspflichtigen und effizienten öffentlichen Dienst mit festen Kriterien für die berufliche Laufbahnplanung aufzubauen.

    Die zivile Kontrolle der Streitkräfte – eine zentrale Priorität der Europäischen Partnerschaft – hat sich verbessert; der Schwerpunkt in diesem Bereich muss nun darauf gelegt werden, die Wirksamkeit der parlamentarischen und der finanziellen Kontrolle zu gewährleisten. Die in der Verfassung vorgesehene Überarbeitung des Rechtsrahmens steht noch aus und eine Reihe von Gesetzen muss noch verabschiedet werden.

    Bei der Justizreform – eine weitere zentrale Priorität der Europäischen Partnerschaft – sind Verzögerungen eingetreten und ein neuer Rechtsrahmen ist noch nicht in Kraft. Die Verfassung und das Verfassungsgesetz lassen derzeit noch Spielraum für die politische Einflussnahme auf die Ernennung von Richtern. Es wurden bisher keine Berufungs- oder Verwaltungsgerichte eingerichtete und das Verfassungsgericht ist seit Oktober 2006 nicht mehr operationell. Weitere rechtliche und managementbezogene Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Unabhängigkeit und Effizienz des Gerichtswesens zu gewährleisten.

    Zu den Maßnahmen, die zur Korruptionsbekämpfung ergriffen wurden, zählen die Annahme eines Aktionsplans zur Umsetzung der nationalen Korruptionsbekämpfungsstrategie. Einige Personen wurde wegen korruptionsbezogener Straftaten verurteilt. Die Korruption ist dennoch ein weit verbreitetes und sehr ernstes Problem. Eine Behörde für Korruptionsbekämpfung muss noch eingerichtet und der Korruptionsbekämpfungsplan noch vollständig umgesetzt werden. Bei der Korruptionsbekämpfung ist ein systemischerer Ansatz erforderlich, der u.a. Finanzkontrolle, transparente Verfahren bei der öffentlichen Auftragsvergabe und eine wirksame parlamentarische Kontrolle umfasst.

    Die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Achtung der Menschenrechte und den Minderheitenschutz haben sich verbessert. Die neue Verfassung enthält zwar mehrere Bestimmungen über Menschen- und Minderheitenrechte, doch muss eine bewährte Praxis im Hinblick auf die gerichtliche Durchsetzung dieser Rechte, u.a. im Wege der Verfassungsbeschwerde, noch entwickelt werden. Diskriminierungen sind gemäß der Verfassung verboten, allerdings wurde bisher kein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet. Bei der Stärkung der Rechte von Frauen und Kindern wurden Fortschritte erzielt. Allerdings muss der Schutz von Frauen und Kindern vor jeglicher Form der Gewalt gestärkt und ein Gleichstellungsgesetz verabschiedet werden. Die Probleme im Zusammenhang mit der Rückgabe von Eigentum wurden noch nicht gelöst.

    Im Hinblick auf die Vertretung von Minderheiten im öffentlichen Dienst und den Gebrauch von Minderheitensprachen waren Verbesserungen zu verzeichnen. Allerdings wurden die zur Regelung der Wahl und der Aufgaben der Nationalen Räte noch nicht verabschiedet. Die Lage in Bezug auf die Beziehungen zwischen den Volksgruppen in der Woiwodina hat sich weiter verbessert. Die Lage in Süd-Serbien blieb stabil, aber angespannt. Auch in der Arbeit der multiethnischen Polizei waren Verbesserungen zu verzeichnen. Doch innerhalb der albanischen Volksgruppe wie auch in deren Beziehungen zur serbischen Bevölkerung gibt es nach wie vor Spannungen. Die Lage im Sandschak hat sich verschlechtert; die religiösen Gegensätze innerhalb der moslemischen Gemeinschaft haben sich verschärft und es ist zu Gewaltausbrüchen gekommen.

    Schritte wurden unternommen, um durch eine bessere Koordinierung der Maßnahmen die Lage der Roma zu verbessern. Allerdings sehen sich die Roma nach wie vor äußerst schwierigen Lebensbedingungen und Diskriminierungen insbesondere in den Bereichen Bildung, Sozialschutz, Gesundheitsfürsorge, Wohnraum und Beschäftigung ausgesetzt. Viele Roma stoßen weiterhin auf Schwierigkeiten bei der Erlangung von Personaldokumenten, was wiederum den Zugang zu Grunddiensten behindert.

    Im Hinblick auf regionale Fragen und internationale Verpflichtungen hat Serbien eine positive Rolle bei der Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit u.a. im Rahmen des Südosteuropäischen Kooperationsprozesses, des Regionalen Kooperationsrats und des geänderten mitteleuropäischen Freihandelsabkommens gespielt. In Bezug auf die Teilnahme des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats an der regionalen Zusammenarbeit und anderen Foren muss Serbien allerdings eine konstruktivere Haltung einnehmen. Im Allgemeinen sind die bilateralen Beziehungen zu den Nachbarländern gut.

    In ihrem Programm verpflichtete sich die neue Regierung eindeutig zur Erfüllung ihrer internationalen Verpflichtungen. Dementsprechend haben die serbischen Behörden ihre Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien verbessert, was zur Festnahme von zwei Angeklagten und deren Überstellung nach Den Haag führte. Ein nationaler Sicherheitsrat wurde eingerichtet, in dem der Präsident der Republik den Vorsitz führt, und der für die Koordinierung der militärischen und zivilen Sicherheitsdienste zuständig ist. Der Nationale Rat für die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien wurde erneut eingesetzt. Die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof, die zur Festnahme der noch flüchtigen Angeklagten führen soll, hat Serbien allerdings noch nicht erreicht. Die uneingeschränkte Zusammenarbeit bleibt Bedingung für die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens.

    Im Februar 2007 stellte der Internationale Gerichtshof fest, dass in Srebrenica Akte des Völkermord begangen worden waren. In dem Verfahren Bosnien und Herzegowina gegen Serbien und Montenegro urteilte der Internationale Gerichtshof, dass Serbien keinen Völkermord begangen und damit seine Verpflichtungen aus dem entsprechenden Übereinkommen nicht verletzt hatte. Das Gericht stellte allerdings fest, dass Serbien es versäumt hatte, die Maßnahmen zu ergreifen, die zur Verhinderung des Völkermords in Srebrenica notwendig gewesen wären, und die Täter vor Gericht zu stellen.

    Serbien beteiligte sich an den Diskussionen zum künftigen Status des Kosovo unter Federführung des Sondergesandten des UN-Generalsekretärs. Serbien lehnte jedoch dessen Empfehlungen ab und behauptet weiterhin, dass der Kosovo – bei weitgehender Autonomie – integraler Bestandteil des Landes bleiben sollte. Die serbischen Behörden beteiligen sich derzeit an politischen Gesprächen über den künftigen Status des Kosovo unter Federführung der aus Vertretern der EU, der USA und Russlands zusammengesetzten internationalen Troika. Serbien hat nach wie vor die Kosovo-Serben davon abgeraten, sich an den Institutionen der provisorischen Selbstverwaltung oder den Wahlen im Kosovo zu beteiligen. Es forderte die Kosovo-Serben auf, nicht an den Wahlen zur provisorischen Versammlung oder den Kommunalwahlen teilzunehmen.

    Die serbische Wirtschaft verzeichnete wieder ein starkes Wachstum, die Fortschritte bei der makroökonomischen Stabilisierung waren allerdings gemischt. Die Abkehr von der Haushaltskonsolidierung verstärkte die fiskalischen und makroökonomischen Risiken. Die dringend notwendigen Strukturreformen kommen nur langsam vor, die hohe Arbeitslosigkeit stellt nach wie vor eine große Herausforderung dar.

    Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat Serbien einige Fortschritte bei der Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft erzielt. Die Reformen müssen kontinuierlich vorangetrieben werden, damit Serbien mittelfristig dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhalten kann.

    Die Behörden haben weitgehend an den wesentlichen Elementen einer soliden Wirtschaftspolitik festgehalten. Die Wirtschaft ist weiterhin stark expandiert. Serbien verzeichnete weiterhin hohe Zuflüsse an ausländischem Kapital. Der Rückgang der Inflation trug zur Schaffung stabiler Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsteilnehmer bei. Es wurde erneut ein Haushaltsüberschuss erzielt und die Investitionstätigkeit nahm stark zu.

    Die Privatisierung der staatlichen Bank ist weit fortgeschritten und unter den Banken herrscht ein starker Wettbewerb. Die neue Regierung hat nur begrenzte Bereitschaft gezeigt, die Privatisierung staatlicher Unternehmen wieder in Gang zu bringen. Der KMU-Sektor hat an Bedeutung gewonnen. Der Außenhandel wie auch die ausländischen Investitionen nahmen zu und die wirtschaftliche Integration mit der EU hat sich vertieft.

    Trotz der starken Wirtschaftsleistung ist die Arbeitslosigkeit weiterhin hoch. Weitere Fortschritte bei der Privatisierung sind notwendig und der Aufbau eines wettbewerbsfähigen, dynamischen Privatsektors ist noch nicht abgeschlossen. In der zweiten Jahreshälfte 2006 und im Jahr 2007 nahm die Finanzpolitik eine expansive Ausrichtung an. Die Gehälter im öffentlichen Sektor stiegen erheblich. Dies trug nicht nur zur Erhöhung des Anteils der Staatsausgaben am BIP im Jahr 2007 bei, sondern erzeugte auch externe Ungleichgewichte und zusätzlichen Inflationsdruck. Die mangelnde Flexibilität des Arbeitsmarkts und die hohen Sozialabgaben behindern nach wie vor die Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Investitionstätigkeit wird durch einen übermäßigen Verwaltungsaufwand und komplizierte Rechtsvorschriften beeinträchtigt. Die Handelsgerichte leiden weiterhin unter einem Mangel an Kapazitäten und Sachverstand. Die große Schattenwirtschaft, die durch Defizite der Rechtsdurchsetzung und des Regulierungsrahmens begünstigt wird, verringert die Steuerbasis, schränkt die Fähigkeit der Regierung zur Umsetzung der Wirtschaftspolitik ein und wirkt sich nachteilig auf das Unternehmensumfeld aus.

    Was die europäischen Standards betrifft, so haben die Verhandlungen über ein SAA gezeigt, dass Serbien über die zur Annäherung an die EU notwendigen Verwaltungskapazitäten verfügt. Bei effizienter Nutzung dieser Kapazitäten wird Serbien durchaus in der Lage sein, ein künftiges SAA umzusetzen.

    Serbien hat einige Fortschritt bei der Verwirklichung der prioritären Ziele des Europäischen Partnerschaft in den Bereichen des Binnenmarkts erzielt. Im Bereich des freien Warenverkehrs hat Serbien eine neue Akkreditierungsstelle eingerichtet und Fortschritte bei der Veröffentlichung innerstaatlicher Normen erzielt, allerdings müssen die Verwaltungskapazitäten weiter ausgebaut und der Rechtsrahmen weiter ausgestaltet werden. Serbien ist im Hinblick auf den Beitritt zur WTO vorangekommen. Im Bereich Zoll und Steuern waren administrative und rechtliche Verbesserungen zu verzeichnen. Serbien verabschiedete Änderungen des Verbrauchsteuergesetzes und brachte das Zolltarifgesetz mit der kombinierten Nomenklatur der EU in Einklang. Allerdings sind die Durchsetzungskapazitäten nach wie vor begrenzt. Im Bereich Wettbewerb brachte die Einrichtung einer Kommission für den Schutz des Wettbewerbs gewisse Fortschritte. Die Unabhängigkeit der Kommission muss gewährleistet werden. In Bezug auf die Kontrolle staatlicher Beihilfen wurden allerdings wenig Fortschritte erzielt und das Land hat immer noch keine unabhängige Behörde für staatliche Beihilfen eingerichtet. In Bezug auf das öffentliche Auftragswesen waren wenig Fortschritte zu verzeichnen und sowohl hinsichtlich der Änderung der einschlägigen Gesetze als auch bezüglich der Stärkung der Verwaltungskapazitäten sind weitere Anstrengungen erforderlich. Im Bereich der Rechte an geistigem Eigentum wurden einige Fortschritte erzielt, die vor allem auf die Klärung der rechtlichen Stellung des Instituts für Rechte an geistigem Eigentum zurückzuführen waren, mit der ein ein Jahr lang währendes institutionelles Patt behoben wurden. Im Bereich Beschäftigung waren wenig Fortschritte zu verzeichnen, während im Bereich Sozialpolitik die Arbeiten mit der Entwicklung eines Rechtsrahmens für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fortgesetzt wurden. Im Bereich Bildung waren wenig Fortschritte zu verzeichnen - hier sind Anstrengungen erforderlich, um die Verwaltungskapazitäten, die Koordinierung der zuständigen Institutionen und die Verbindungen zum Arbeitsmarkt zu verbessern.

    In Bezug auf einige Sektorpolitiken erzielte Serbien Fortschritte bei der Angleichung an europäische Standards. Im Bereich Industrie und KMU setzt sich Serbien uneingeschränkt für die Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen ein. Im Bereich Landwirtschaft kommen die Vorbereitungen Serbiens gut voran. Die Anstrengungen müssen fortgesetzt und auf spezifischere Bereiche wie Tier- und Pflanzengesundheit und Lebensmittelsicherheit ausgedehnt werden. Bei der Verbesserung der Qualität und Verlässlichkeit der Statistik über den Arbeitsmarkt und die Unternehmenstätigkeit wurden Fortschritte erzielt, während in Bezug auf die Agrarstatistik und die Stärkung der Verwaltungskapazitäten weitere Fortschritte erforderlich sind.

    Bei der Erreichung der prioritären Ziele der Europäischen Partnerschaft im Bereich Verkehr waren einige Fortschritte zu verzeichnen. Das Land arbeitet auf die Umsetzung der ersten Übergangsphase des Übereinkommens über den Europäischen gemeinsamen Luftverkehrsraum hin. In der Praxis wendet Serbien dieses Übereinkommen jedoch nicht an. Es beteiligt sich aktiv am Ausbau des regionalen Kernverkehrsnetzes und an der Arbeit der Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa (SEETO). In den Bereichen Straßenverkehr, Schienenverkehr und kombinierter Verkehr sind weitere Anstrengungen erforderlich, für den gesamten Verkehrsbereich muss eine nationale Strategie erstellt werden. Im Energiesektor brachte insbesondere die Liberalisierung des internen Energiemarkts einige Verbesserungen. Die Energiepolitik befindet sich allerdings nach wie vor in einem frühen Entwicklungsstadium und ein besonderes Schwergewicht wird auf Energieeffizienz, erneuerbare Energie und Strahlenschutz gelegt werden müssen. Als Vertragspartei des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft muss Serbien die einschlägigen Energievorschriften der EU umsetzen.

    Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien sind wenig Fortschritte zu verzeichnen. Die nationale Rundfunkanstalt muss insgesamt eine größere Transparenz und Rechenschaftspflicht gewährleisten. Bei der Verabschiedung von Umweltvorschriften nach den Vorgaben der Europäischen Partnerschaft war wenig Fortschritte zu verzeichnen. Schritte zum Auf- und Ausbau von Kontrollstellen wurden unternommen, doch bisher verfügen diese Stellen nicht über ausreichende Kapazitäten, um die konsequente Durchsetzung von Umweltvorschriften zu gewährleisten.

    Im Bereich der Finanzkontrolle hat Serbien hat keine ausreichenden Fortschritte erzielt und im Berichtszeitraum waren kaum neue Entwicklungen zu verzeichnen. Einige Schritte wurden unternommen, um ein umfassendes und wirksames System der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen einzuführen.

    Im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht waren einige Fortschritte zu verzeichnen. Visaerleichterungs- und Rückübernahmenabkommen mit der EU wurden unterzeichnet und das Gesetz über Reisedokumente verabschiedet. Die gegenwärtige Visaregelung steht allerdings noch nicht in jeder Hinsicht mit den europäischen Standards im Einklang. Zudem müssen biometrische Reisepässe, die dem EU-Standard entsprechen, eingeführt werden. Das Ausländergesetz wurde noch nicht verabschiedet. Im Bereich der Grenzkontrolle waren einige Verbesserungen zu verzeichnen, darunter die Übertragung der Zuständigkeit für die Außengrenzen von den serbischen Streitkräften auf das Innenministerium. Weitere Maßnahmen zum Aufbau eines Systems der integrierten Grenzverwaltung sind erforderlich. Während bei der Bekämpfung der illegalen Migration verbesserte Ergebnisse zu verzeichnen waren, wurden im Bereich Asylpolitik wenig Fortschritte erzielt.

    Die Geldwäsche stellt ein ernstes Problem dar. Die Umsetzung des neuen Rechtsrahmens kam nur langsam voran und es wurde weder ein Gesetz noch eine Strategie zur Verhinderung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus verabschiedet. Es wurden keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, um die Abgabe von Vermögenserklärungen durchzusetzen bzw. diese Erklärungen zu prüfen. Die Zusammenarbeit der einschlägigen staatlichen Behörden muss verbessert werden.

    Die Rechtsvorschriften im Bereich der Drogenbekämpfung stehen weitgehend mit den einschlägigen internationalen Übereinkommen im Einklang und die serbischen Vollzugsbehörden haben mit den begrenzten Mitteln, die ihnen zur Verfügung stehen, einige Fortschritte bei der Bekämpfung des Drogenschmuggels erzielt. Geographisch an einer den Balken durchquerenden Transitrouten gelegen ist Serbien ein Transitland für verschiedene Arten von Drogen. Bei der Bekämpfung des Drogenmissbrauchs im eigenen Land und bei der Verabschiedung einer nationalen Strategie hat Serbien wenig Fortschritte gemacht.

    Das Polizeigesetz wird zurzeit umgesetzt und die meisten Durchführungsverordnungen wurden erlassen. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die allgemeinen administrativen und professionellen Kapazitäten der Polizei zu stärken und die Transparenz zu erhöhen.

    Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurden einige Fortschritte erzielt und einige prominente Fälle zum Abschluss gebracht – dazu zählte u.a. die Verurteilung der Angeklagten im Mordfall Djindic. Trotzdem stellt die organisierte Kriminalität weiterhin ein ernstes Problem dar, zu dessen Bekämpfung ein konsequenteres Vorgehen erforderlich ist. Der Aktionsplan zur Umsetzung der nationalen Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurde noch nicht umgesetzt und die Sonderpolizei verfügt nicht über die notwendigen Kapazitäten, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Die Bestimmungen über die Einziehung von Erträgen aus Straftaten werden nicht wirksam angewandt und weitere Rechtsvorschriften über die Beschlagnahme von Vermögenswerten sind erforderlich.

    Durch eine verbesserte regionale Zusammenarbeit und die Verabschiedung einer nationalen Strategie wurden Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels erzielt. Serbien ist zugleich Ursprungs-, Durchgangs- und Bestimmungsland. Die Entwicklung eines umfassenden Ansatzes zur Terrorismusbekämpfung steckt noch in den Anfängen. Innerhalb der Kriminalpolizei wurde eine Sonderabteilung eingerichtet. Die Ratifizierung einiger internationaler Übereinkommen steht noch aus. Im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten waren wenig Fortschritte zu verzeichnen und die gegenwärtigen Rechtsvorschriften stehen nicht mit den europäischen Standards im Einklang.

    Der Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats

    Hinsichtlich der politischen Kriterien hat der Kosovo Fortschritte bei der Verwirklichung einiger zentraler Prioritäten der Europäischen Partnerschaft erzielt. Die provisorischen Selbstverwaltungsinstitutionen (Provisional Institutions of Self-Government – PISG) haben ihre Kernaufgaben in ihren Kompetenzbereichen erfüllt. Letztendlich liegt die legislative und exekutive Verantwortung allerdings weiterhin bei der UN-Übergangsverwaltung für den Kosovo (United Nations Interim Administration Mission in Kosovo – UNMIK). Die Beziehungen zwischen Kosovo-Serben und Kosovo-Albanern blieben angespannt. Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität sowie die Verbesserung des Dialogs zwischen den Volksgruppen stellen große politische Herausforderungen dar.

    Was die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit anbelangt, so wird - trotz der Verzögerungen bei der Lösung der Statusfrage und einer Reihe von Vorfällen – insgesamt die Stabilität gewahrt. Bei der Übertragung von Zuständigkeiten auf die PISG wurden weitere Fortschritte erzielt. Die Kosovo-Frage beherrschte allerdings nach wie vor die Politik. Die politische Führung des Kosovo beteiligte sich am Prozess zur Regelung der Statusfrage und arbeitete mit der internationalen Gemeinschaft und den Planungsteams der EU bei der Vorbereitung auf die Umsetzung der Statusregelung gemäß den Empfehlungen des Sondergesandten des UN-Generalsekretärs [9] zusammen. Sie beteiligt sich derzeit an politischen Gesprächen über den künftigen Status des Kosovo unter Federführung der aus Vertretern der EU, der USA und Russlands zusammengesetzten internationalen Troika. Im Allgemeinen beteiligen sich die Kosovo-Serben nicht an den PISG. Über bestimmte Gebiete, in denen weiterhin parallele Strukturen, wie z.B. Gerichte, die serbisches Recht anwenden, bestehen, üben die Behörden nur eine begrenzte Kontrolle aus. Dies gilt insbesondere für die Kommunen im Norden. Die Institutionen des Kosovo bedürfen einer Stärkung auf allen Ebenen.

    Die Versammlung beteiligte sich aufgrund der gestärkten Gesetzgebungskapazität und der verbesserten Verwaltung aktiver am Gesetzgebungsprozess. Erstmals lag der Arbeit der Versammlung ein jährliches Arbeitsprogramm zugrunde. Trotzdem bedürfen die Kapazitäten der Versammlung in den Bereichen Gesetzgebung und Verwaltung einer weiteren Stärkung.

    Die Koalitionsregierung blieb stabil. Die Fähigkeit des Amts des Premierministers zur Übernahme einer zentralen Koordinierungsrolle hat sich verbessert. Die Regierung räumt Angelegenheiten der europäischen Integration hohe Priorität ein. Sie beteiligte sich aktiv an Sitzungen im Rahmen des Kontrollmechanismus (Tracking Mechanism) des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses. Die Regierung verstärkte ihre Maßnahmen zur Einbeziehung ethnischer Minderheiten und insbesondere der Kosovo-Serben. Ein kosovo-serbischer Minister wurde ernannt. Die Kommunen haben den Haushaltszwängen stärker Rechnung getragen. Die Zusammenarbeit der zentralen Behörden wie auch die Zusammenarbeit zwischen ihnen und den Kommunalbehörden gestalteten sich jedoch nach wie vor schwierig. Das Ziel der Regierung hinsichtlich der Vertretung von Minderheiten in der Verwaltung wurde noch nicht erreicht.

    Die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung ist gestiegen. Die Regierung verabschiedete einen Aktionsplan zur Reform der öffentlichen Verwaltung. Das unabhängige Kontrollgremium arbeitet darauf hin, die Professionalität, Unparteilichkeit und Rechenschaftspflicht des öffentlichen Diensts zu gewährleisten. Die öffentliche Verwaltung auf zentraler und kommunaler Ebene ist jedoch nach wie vor schwach und ineffizient. Beamte sehen sich nach wie vor politischer Einflussnahme ausgesetzt. Die Reform muss umgesetzt werden.

    Das Justizwesen ist nach wie vor schwach und instabil, allerdings wurden die ersten Gesetze zur Schaffung der notwendigen Strukturen verabschiedet und müssen nun umgesetzt werden. Das Justizministerium und der Justizrat des Kosovo bauen die notwendigen Kapazitäten auf, um die ihnen durch die UNMIK übertragenen Befugnisse ausüben zu können. Beide nahmen Reformstrategien an. Das Ministerium beschloss einen Arbeitsplan für 2007. Die Sonderstaatsanwaltschaft nahm ihre Arbeit auf. Das Justizwesen ist allerdings nach wie vor schwach und verwundbar und muss mit einem komplexen rechtlichen Umfeld zurecht kommen, das durch erhebliche Unsicherheit gekennzeichnet ist. Es besteht ein erheblicher Rückstau anhängiger Verfahren, einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit den Ausschreitungen vom März 2004.

    Im Februar 2007 nahm das Amt für Korruptionsbekämpfung seine Arbeit auf. Im Einklang mit dem Gesetz und dem Aktionsplan zur Korruptionsbekämpfung haben Politiker und Beamte ihr Vermögen offengelegt. Korruption ist aber dennoch ein weit verbreitetes und gravierendes Problem.

    Im Bereich Menschenrechte und Minderheitenschutz wurden wenig Fortschritte erzielt. Der institutionelle und rechtliche Rahmen zum Schutz der Meinungsfreiheit wurde zwar verbessert, doch wird weiterhin ein ungebührlicher Druck auf die Medien ausgeübt, was die offene öffentliche Debatte stark einschränkt. Minderheiten und andere gefährdete Gruppen sehen sich Beschränkungen bei der Ausübung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ausgesetzt. Die Religionsfreiheit wird nicht uneingeschränkt geachtet, es werden nach wie vor Anschläge auf religiöse Stätten verübt und die anschließenden Ermittlungen werden nicht immer zum Abschluss gebracht. Das System der Prozesskostenhilfe ist noch nicht voll funktionsfähig. Einige Fortschritte wurden bei der Verbesserung des Strafvollzugs erzielt, doch sind eine weitere Modernisierung der Infrastruktur und eine Erhöhung der Sicherheits-Standards erforderlich.

    Das Bewusstsein für die Rechte von Frauen in der Gesellschaft ist nach wie vor nur schwach ausgeprägt. Die Gesetzgebung im Bereich Gleichstellung muss weiterentwickelt und verstärkt umgesetzt werden. Frauen müssen besser vor jeglicher Form der Gewalt geschützt werden. Die Rechte von Kindern werden nicht uneingeschränkt geachtet und die bestehende Schutzmechanismen sind unzureichend. Der Kosovo verzeichnet weiterhin eine hohe Kindersterblichkeit. Der Integration und der Schutz sozial schwacher Gruppen sind nicht in vollem Umfang gewährleistet. Ein Antidiskriminierungsgesetz, das dem EU-Standard entspricht, wurde erarbeitet, doch wurden bei dessen Umsetzung wenig Fortschritte erzielt. Die Eigentumsrechte sind nicht immer garantiert und unterliegen rechtlichen Unklarheiten und Unsicherheiten. Die Durchsetzung von Gerichtsurteilen ist mangelhaft.

    In Bezug auf Rückkehrer, Flüchtlinge und Binnenvertriebene wurden sehr wenig Fortschritte erzielt. Die Integration und der Schutz von Rückkehrern und Binnenvertriebenen sind nicht in vollem Umfang gewährleistet.

    Im Kosovo sind die Minderheitenrechte zwar gesetzlich garantiert, werden aber in der Praxis aus Sorge um die Sicherheit eingeschränkt. Die Regierung hat sich zwar bemüht, die Minderheiten einzubeziehen, doch müssen diese Bemühungen durch konkrete Maßnahmen untermauert werden. Die Minderheiten zeigen ein wachsendes Vertrauen in die Arbeit des Ombudsmanns. Die Wahrnehmung der Minderheitenrechte bleibt allerdings aufgrund der allgemeinen Lage eingeschränkt. Die Gemeinschaften der Roma, der Aschkali und der Kosovo-Ägypter müssen nach wie vor mit äußerst schwierigen Lebensbedingungen und Diskriminierungen insbesondere in den Bereichen Bildung, Sozialschutz, Gesundheitsfürsorge, Wohnraum und Beschäftigung zurechtkommen. Für diese Gemeinschaften besteht immer noch keine umfassende Integrationsstrategie.

    Im Hinblick auf regionale Fragen und internationale Verpflichtungen beteiligt sich der Kosovo aktiv und konstruktiv, soweit sein gegenwärtiger Status dies erlaubt, an regionalen Kooperationsinitiativen. Das Abkommen über die mitteleuropäische Freihandelszone (CEFTA) wurde unterzeichnet. Der Kosovo beteiligt sich aktiv an der Arbeit der Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa. Der Kosovo setzt die Bestimmungen aus dem Vertrag über die Energiegemeinschaft und dem Übereinkommen über den gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum weiter um.

    In Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien waren gewisse Fortschritte zu verzeichnen, aber die Einschüchterung von Zeugen stellt nach wie vor ein Problem dar.

    Die wirtschaftliche Entwicklung des Kosovo wird weiterhin durch politische Ungewissheiten, mangelnde Rechtsstaatlichkeit, begrenzte Produktionskapazitäten und eine unzureichende Infrastruktur stark beeinträchtigt. Die sehr hohe Arbeitslosenquote bietet weiterhin Anlass zu großer Sorge. Der Kosovo verfolgte weiterhin eine im Großen und Ganzen solide Wirtschaftspolitik und führte einige Reform durch, doch fiel das Wirtschaftswachstum wieder bescheiden aus und das außenwirtschaftliche Gleichgewicht blieb prekär.

    Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat der Kosovo bei der Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft kaum Fortschritte erzielt. Die Reformen müssen kontinuierlich vorangetrieben werden, damit der Kosovo langfristig dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhalten kann.

    Insgesamt verfolgte der Kosovo weiterhin eine im Großen und Ganzen solide und marktorientierte Wirtschaftspolitik. Die Inflation war niedrig und die Preise für Waren und Dienstleistungen der privaten Haushalte gingen zurück. 2006 und in der ersten Jahreshälfte 2007 wurde ein erheblicher Haushaltsüberschuss erzielt. Dies war größtenteils auf einen viel höher als erwarteten Anstieg der Einnahmen und geringere als im Haushalt vorgesehene Investitionsausgaben der Regierung zurückzuführen. Der Kosovo hat nach wie vor keine Auslandsschulden. Die Privatisierung der ehemals volkseigenen Betriebe gewann erheblich an Tempo, auch wenn noch vieles getan werden muss. Die Neugründung der bisher öffentlichen Unternehmen ist zwar nahezu abgeschlossen, es besteht jedoch weiterhin ein Umstrukturierungsbedarf. Der Finanzsektor verzeichnete eine weitere Expansion und Konsolidierung bei steigendem ausländischen Besitz.

    Der Kosovo verzeichnete ein relativ geringfügiges Wirtschaftswachstum und eine sehr hohe Arbeitslosigkeit. Die mangelnde Rechtsstaatlichkeit, statusbedingte Unsicherheiten und finanzielle Risiken wirken sich nach wie vor auf das Funktionieren der Marktmechanismen und das Geschäftsklima aus. Die nach wie vor mangelhafte wirtschaftspolitische Koordinierung erschwerte die politische Konsensbildung und die Einhaltung politischer Verpflichtungen. Aufgrund des weiter zunehmenden Außenhandelsdefizits blieb das außenwirtschaftliche Gleichgewicht prekär. Dem Kosovo mangelt es weiterhin an Exportkapazitäten und Wettbewerbsfähigkeit. Die Entwicklung eines lebensfähigen Privatsektors wurde durch den begrenzten Zugang zu Kapital, Rechtsunsicherheit, Qualifikations- und Ausbildungsmängel, eine unzureichende Technologiebasis und den schlechten Zustand der Verkehrs-, Energie- und Kommunikationsinfrastruktur beeinträchtigt. Die hohen Zinsspannen beeinträchtigten nach wie vor die Finanzintermediation. Die große Schattenwirtschaft, die durch nachhaltige Defizite der Rechtsdurchsetzung und des Regulierungsrahmens begünstigt wird, verringert die Steuerbasis, schränkt die Fähigkeit der Regierung zur Umsetzung der Wirtschaftspolitik ein und wirkt sich nachteilig auf das Unternehmensumfeld aus.

    Der Kosovo hat weitere Fortschritte bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften und politischen Strategien an die europäischen Standards erzielt. In einigen Bereichen wie Zoll und freier Warenverkehr setzten sich die Fortschritte der Vorjahre fort. Allerdings sind bei der wirksamen Um- und Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften bislang nur geringe Erfolge zu verzeichnen. Vor allem bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, beim Schutz der Außen- und Innengrenzen und in den Bereichen Steuern und Energie sind zur Schaffung eines administrativen Umfelds, das die weitere Anpassung an und Umsetzung von europäischen Standards ermöglicht, verstärkte Anstrengungen erforderlich.

    Bei der Verwirklichung der Prioritäten der Europäischen Partnerschaft im Bereich EU-Binnenmarkt wurden zwar gewisse Fortschritte erzielt, doch was die Erfüllung europäischer Standards anbetrifft, steht der Kosovo erst am Anfang seiner Bemühungen. Im Bereich des freien Warenverkehrs wurden insbesondere in Bezug auf die Verabschiedung der notwendigen Gesetze und den Aufbau der horizontalen Infrastruktur einige Fortschritte erzielt. Im Hinblick auf horizontale Maßnahmen und Normung waren wenig Fortschritte zu verzeichnen. Der Rechtsrahmen für die Dienstleistungsfreiheit und das Niederlassungsrecht ist nach wie vor fragmentiert. Was den freien Kapitalverkehr anbetrifft, so muss die Überweisung von serbischen Dinar in die großteils von Kosovo-Serben bewohnten Gebiete transparenter gestaltet werden.

    Im Zollbereich sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Die Zollverwaltung hat ihre Leistungsfähigkeit gesteigert, die Abteilungen für Zollvorschriften, Informationen und Ermittlungen wurden gestärkt und sind inzwischen operationell. Im Bereich Steuern waren wenig Fortschritte zu verzeichnen. Die Steuerverwaltung ist wenig leistungsfähig. Sie ist nach wie vor kaum in der Lage, die Steuervorschriften durchzusetzen. Im Bereich Wettbewerb waren kaum neue Entwicklungen zu verzeichnen. Was das öffentliche Auftragswesen betrifft, so wurde ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen aus dem Jahr 2004 verkündet. Weitere Anstrengungen sind allerdings erforderlich, um die Übereinstimmung der Beschaffungspraxis im Kosovo mit den europäischen Standards zu gewährleisten. Wenig Fortschritte sind im Bereich der Rechte an geistigem Eigentum zu verzeichnen. Die Produktpiraterie und –fälschung sind nach wie vor weit verbreitet.

    Im Hinblick auf die europäischen Standards im Bereich der Sozial- und Beschäftigungspolitik waren keine besonderen Fortschritte zu verzeichnen. Der Kosovo verfügt über keine umfassende Beschäftigungsstrategie und der Arbeitsaufsicht fehlen nach wie vor die notwendigen Kapazitäten, um die Anwendung der wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu überwachen. Was die europäischen Standards in den Bereichen Bildung und Forschung anbelangt, so wurden im Bildungsbereich zwar einige Fortschritte erzielt, doch sind die Kapazitäten des Bildungs- und Ausbildungswesens nach wie vor sehr begrenzt und zur Festlegung von Standards und zur Vereinheitlichung des Hochschulwesen sind weitere Anstrengungen erforderlich.

    Was die Entwicklung der Sektorpolitik betrifft, so sind im Bereich Industrie und KMU einige Fortschritte zu verzeichnen, die eine schnellere und billigere Unternehmensgründung ermöglichen. Die Vorbereitungen in diesem Bereich befinden sich jedoch noch in der Anfangsphase.

    In den Bereichen Landwirtschaft, Tier- und Pflanzengesundheit und Fischerei sind wenig Fortschritte zu verzeichnen.

    Im Bereich Umwelt wurden einige Fortschritte erzielt. Einige wichtige Gesetze wurden verabschiedet und die meisten öffentlichen Versorgungsunternehmen in Bereichen Wasserversorgung und Abfallbeseitigung konsolidiert und neu gegründet. Diese Versorgungsunternehmen stehen allerdings vor Schwierigkeiten bei der Gebührenerhebung. Die meisten Verwaltungsstrukturen sind nach wie vor wenig stabil und müssen gestärkt werden, damit der Kosovo die ökologischen Herausforderungen, vor denen er steht, meistern kann. Das Bewussten der Bevölkerung für Umweltprobleme ist nach wie vor sehr schwach ausgeprägt.

    Im Bereich Verkehr wurden im Allgemeinen einige Fortschritte erzielt. Die UNMIK unterzeichnete das Übereinkommen über den Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraums im Namen des Kosovo. Der Kosovo beteiligt sich aktiv am Ausbau des regionalen Kernverkehrsnetzes und an der Arbeit der Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa (SEETO). Die Fortschritte im Eisenbahnsektor bleiben aber sehr begrenzt. Im Bereich Energie ist der Kosovo als Vertragspartei des Vertrags über die Energiegemeinschaft gehalten, die einschlägigen EU-Energievorschriften anzuwenden. Es bestehen allerdings nach wie vor erhebliche Herausforderungen in diesem Bereich. Die institutionellen und rechtsetzungstechnischen Kapazitäten der einschlägigen Verwaltungsstrukturen sind nach wie vor begrenzt. Die Energieversorgung ist nicht immer gesichert. Dies gilt insbesondere für ländliche und abgelegene Gebiete. Die Gebührenerhebung bleibt problematisch.

    Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien sind wenig Fortschritte zu verzeichnen. Es bedarf nach wie vor einer wirksamen Liberalisierung und der Verbesserung des Wettbewerbs auf dem Markt für elektronische Kommunikation. Bei der Medienreform wurden Fortschritte erzielt, doch muss die Frage der stabilen und nachhaltigen Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, der unabhängigen Medienkommission und des Fonds für Minderheitenmedien angegangen werden.

    Im Bereich der Finanzkontrolle waren einige Fortschritte zu verzeichnen. Im Bereich der Statistik dagegen wurden kaum Fortschritte erzielt. Die statistische Infrastruktur und die Managementkapazitäten des statistischen Amts sind nach wie vor unzureichend.

    Im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht fielen die Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften und Methoden des Kosovo an die europäischen Standards ungleichmäßig aus. Der Kosovo hat keine Visaregelung. Maßnahmen zur Einführung von biometrischen Reisepässen, die den europäischen Standards entsprechen, sind erforderlich. Während die UNMIK nach wie vor die letzte Verantwortung für die Grenzverwaltung trägt und die KFOR weiterhin über die grüne Grenze wacht, ist die Grenzpolizei der Polizei des Kosovo für die Steuerung des Personenverkehrs durch den Kosovo zuständig. Zwischen der Grenzpolizei, der Zollverwaltung, der Agentur für Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit und dem Ministerium für Kultur, Jugend und Sport wurden Vereinbarungen über Zusammenarbeit und Amtshilfe getroffen. Die Kontrollen des Personenverkehrs in den Kosovo und aus dem Kosovo entsprechen nicht immer den europäischen Standards.

    Es gibt kein Asylgesetz. Es gibt keine Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber. Nur sehr wenige Personen stellen einen Asylantrag im Kosovo. Was die Rückübernahme betrifft, so müssen die PISG die Vorbereitungen auf eine verstärkte Rückführung im Einklang mit den europäischen Standards verbessern. Bislang gibt es keine einschlägigen Gesetze, Strategien oder Aktionspläne und auch keine Mittelzuweisungen im Haushalt.

    Die Zuständigkeiten bei der Bekämpfung der Geldwäsche wurden nur teilweise auf die PISG übertragen. Die Fortschritte bei der Bekämpfung der Geldwäsche waren ungleichmäßig. In einigen Fällen wurden die Ermittlungen zum Abschluss gebracht, doch es wurden bisher keine Gerichtsurteile gefällt. Die Vielzahl der an der Bekämpfung der Geldwäsche beteiligten Akteure und der Mangel an einer klaren Kompetenzverteilung behindern die Arbeit der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden bei geldwäschebezogenen Delikten. Die Behebung des Mangels an Staatsanwälten mit den zur Bekämpfung von Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität notwendigen Fachkenntnissen stellt nach wie vor eine große Herausforderung dar.

    Der Kosovo liegt an einer der wichtigsten Transitrouten für das Schmuggeln illegaler Drogen nach Westeuropa. Bei der Verabschiedung neuer Gesetze und der Stärkung der entsprechenden Verwaltungsstrukturen wurden einige Fortschritte erzielt. Mehr Drogen wurde beschlagnahmt. Der Kosovo verfügt allerdings nicht über eine Strategie zur Verhinderung und Bekämpfung des illegalen Drogenhandels und des Drogenmissbrauchs. Der Drogenhandel gibt weiterhin Anlass zu ernster Besorgnis.

    Im Bereich der Polizei sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Im Allgemeinen nimmt die Polizei des Kosovo ihre Aufgaben in professioneller und kompetenter Weise wahr, insbesondere bei Bagatelldelikten. Bei schweren Straftaten erweisen sich der Ermittlungen nach wie vor als wenig wirksam. Die zwischenbehördliche wie auch die internationale Zusammenarbeit ist nicht immer zufriedenstellend. Es gibt kein Polizeigesetz. Die Polizeigewahrsamseinrichtungen entsprechen nicht dem internationalen Standard. Für die Polizeigewahrsam bestehen keine einheitlichen Verfahren. Dem Kosovo fehlt es nach wie vor – sowohl auf zentraler als auch auf regionaler Ebene – an einer Verbrechensbekämpfungsstrategie.

    Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, einschließlich der Bekämpfung des Menschenhandels stellt nach wie vor eine große Herausforderung dar. Die Zahl der Fälle von organisierter Kriminalität, in denen die Polizei ermittelte, ist in der ersten Jahreshälfte 2007 stark gestiegen. Die entsprechenden Verwaltungsstrukturen wurden gestärkt, sind aber nach wie vor aufgrund des Mangels an Ausrüstungen und ausgebildetem Personal wenig leistungsfähig. Der Rechtsrahmen für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist noch nicht vollständig, vor allem in den Bereichen Zeugenschutz, verdeckte Ermittler und Einziehung von Vermögenswerten – dies gilt sowohl für das Antimafiagesetz als auch für das Gesetz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Es wurde immer noch keine Strategie zur Einsammlung von Waffen verabschiedet. Der Kosovo ist nach wie vor Bestimmungs- und Transitgebiet des Menschenhandels. Es bestehen keine Gesetze über den Menschenhandel.

    Im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten waren keine Entwicklungen zu verzeichnen. Der Kosovo verfügt weiterhin nicht über ein allgemeines Datenschutzgesetz und hat noch keine unabhängige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz eingerichtet.

    Die Türkei

    Die Türkei erfüllt nach wie vor in ausreichendem Maße die politischen Kriterien von Kopenhagen. Nach der Verfassungskrise im Frühjahr wurden unter uneingeschränkter Achtung demokratischer Standards und rechtsstaatlicher Grundsätze vorgezogene Parlamentswahlen abgehalten. 2007 wurden allerdings bei den politischen Reformen nur begrenzte Fortschritte erzielt. Vor allem in Bezug auf die Meinungsfreiheit, die zivile Kontrolle der Streitkräfte und die Rechte nichtmoslemischer Glaubensgemeinschaften sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich. Weitere Fortschritte sind auch in den Bereichen Korruptionsbekämpfung, Justizreform, Gewerkschaftsrechte und Rechte von Kindern und Frauen notwendig.

    Was die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit betrifft, so fanden unter hoher Wahlbeteiligung freie und faire Parlamentswahlen statt, die zur Bildung eines neuen Parlaments führten, das in verstärktem Maße die politische Vielfalt des Landes widerspiegelt. Die Wahl des Staatspräsidenten durch das Parlament erfolgte im August gemäß den Vorgaben der Verfassung. Die neu gebildete Regierung legte eine EU-orientierte Reformagenda vor.

    Bei der rechtlichen Reform der öffentlichen Verwaltung und des öffentlichen Diensts waren einige Fortschritte zu verzeichnen.

    Was die zivile Kontrolle der Sicherheitskräfte angeht, so wurde das Primat des demokratischen Prozesses durch den Ausgang der Verfassungskrise vom Frühjahr 2007 bestätigt. Die Militärs haben trotzdem öffentlich zu Fragen Stellung genommen, die über ihren Zuständigkeitsbereich hinausgehen, und die uneingeschränkte zivile Kontrolle der Militärs und die parlamentarische Kontrolle der Verteidigungsausgaben müssen noch gewährleistet werden

    Bei der Steigerung der Effizienz des Gerichtswesens wurden einige Fortschritte erzielt. Die Ausbildung von Richtern, Staatsanwälten und Gerichtspersonal sowie die Modernisierungsmaßnahmen wurden fortgesetzt. In Bezug auf die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Gerichte bestehen nach wie vor Bedenken.

    Bei der Korruptionsbekämpfung wurden wenig Fortschritte erzielt. Die Korruption ist weit verbreitet. Das weitere Fehlen einer allgemeinen Strategie, eines Aktionsplans und eines Koordinierungsmechanismus zur Korruptionsbekämpfung gibt Anlass zur Besorgnis.

    Was die Menschenrechte und den Minderheitenschutz betrifft, so hat die Türkei in Bezug auf die Ratifizierung internationaler Menschenrechtsübereinkommen und die Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Fortschritte erzielt. Weitere Anstrengungen sind jedoch erforderlich. Der institutionelle Rahmen für den Schutz der Menschenrechte muss verbessert werden.

    Der türkische Rechtsrahmen umfasst ein breitgefächertes Instrumentarium zur Verhinderung von Folter und Misshandlungen. Die Zahl der gemeldeten Fälle von Folter und Misshandlung ging weiter zurück. Es kommt allerdings nach wie vor zu solchen Fällen, insbesondere vor Haftbeginn. Die Türkei muss angebliche Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte gründlicher untersuchen.

    Was die Meinungsfreiheit betrifft, so nahm die Zahl der wegen friedlicher Meinungsäußerung verfolgten Journalisten, Intellektuellen und Menschenrechtsaktivisten 2007 zu. Dies hat zu Fällen von Selbstzensur geführt. Artikel 301 und andere Bestimmungen des türkischen Strafgesetzbuches, die die freie Meinungsäußerung einschränken, müssen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Einklang gebracht werden.

    Im Hinblick auf die Religionsfreiheit muss noch ein Rechtsrahmen geschaffen werden, der im Einklang mit dem EMRK steht und keine Glaubensgemeinschaft unangemessenen Einschränkungen aussetzt. In Bezug auf die Schwierigkeiten, vor denen die nichtmoslemischen Religionsgemeinschaften und die Aleviten stehen, wurden keine Fortschritte erzielt. Die Behörden müssen sich energischer darum bemühen, Diskriminierungen, Intoleranz und damit verbundene Gewalthandlungen zu verhindern.

    Die öffentliche Aufmerksamkeit für geschlechterspezifische Fragen nahm zu und es wurden verstärkt Maßnahmen ergriffen, um die Rechte von Frauen zu verbessern. Fortschritte wurden vor allem beim Schutz von Frauen vor Gewalt erzielt. Diese Anstrengungen müssen jedoch weiter verstärkt werden. Der notwendige Rechtsrahmen ist vorhanden, muss aber vollständig umgesetzt werden.

    Was die Rechte von Kindern anbetrifft, so wurden in mehreren Bereichen wie z.B. Registrierung bei der Geburt und Bildung Fortschritte erzielt. In diesen Bereichen, aber auch bei der Verhinderung von Gewalt gegen Kinder und der Verbesserung der allgemeinen Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich.

    Im Bereich der Gewerkschaftsrechte erfüllt die Türkei bislang weder die EU-Normen noch die Übereinkommen der IAO (Internationale Arbeitsorganisation) in Bezug auf die uneingeschränkte Achtung der Gewerkschaftsrechte; dies betrifft insbesondere das Organisationsrecht, das Streikrecht und das Recht auf Tarifverhandlungen. Zur Stärkung der Gewerkschaftsrechte sind neue Gesetze erforderlich.

    In der Türkei bleibt die Lage hinsichtlich der Minderheitenrechte unverändert. Bei der Angleichung der türkischen Praxis an europäische Standards waren keine Fortschritte zu verzeichnen. Die Ausübung kultureller Rechte wird nach wie vor eingeschränkt; dies betrifft vor allem den Gebrauch von Sprachen außer dem Türkischen im Rundfunk, im politischen Leben und bei der Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen. Weder im staatlichen noch im privaten Bildungswesen besteht die Möglichkeit zum Erlernen der kurdischen Sprache. Die Roma erleben Diskriminierungen beim Zugang zu angemessenem Wohnraum, zum Bildungs- und Gesundheitswesen, zum Sozialschutz und zum Arbeitsmarkt. Zwangsräumungen stellen nach wie vor ein ernstes Problem dar.

    Was den Osten und Südosten des Landes betrifft, so ist ein umfassender Ansatz erforderlich, um die wirtschaftlichen und sozialen Probleme dieser Region zu lösen und die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die kurdische Bevölkerung ihre Rechte und Freiheiten uneingeschränkt ausüben kann. Die Entschädigung von Binnenvertriebenen wurde fortgesetzt und Maßnahmen wurden ergriffen, um die Anwendung des einschlägigen Gesetzes zu verbessern. Der Regierung fehlt es jedoch an einer umfassenden nationalen Strategie zur Regelung der Binnenvertriebenenproblems einschließlich der Frage der Rückkehr.

    Die Zahl der Terroranschläge durch die PKK, die auf der EU-Liste der terroristischen Vereinigungen aufgeführt ist, nahm weiter zu.

    Was den Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen anbelangt, so hat die Türkei versichert, dass sie die UN-Bemühungen um eine umfassende Lösung der Zypernfrage weiterhin unterstützt. Allerdings sind keine Erfolge im Hinblick auf eine Normalisierung der bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern zu verzeichnen. Die Türkei hat bislang weder das Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen vollständig umgesetzt noch sämtliche Hindernisse für den freien Warenverkehr, einschließlich der Beschränkungen bei den direkten Transportverbindungen mit Zypern, beseitigt.

    Die Beziehungen zu Griechenland haben sich positiv entwickelt. Weitere vertrauensbildende Maßnahmen wurden ergriffen, doch die Grenzstreitigkeiten konnte nicht beigelegt werden. Das Land spielte weiterhin eine positive Rolle im westlichen Balkan. Gutnachbarliche Beziehungen sind weiterhin von entscheidender Bedeutung.

    Die türkische Wirtschaft verzeichnete weiterhin eine hohe Wachstumsrate und einen starken Zufluss an ausländischem Kapital. Im Allgemeinen war der gesamtwirtschaftliche Policy-Mix angemessen. Der Inflationsdruck, wachsende außenwirtschaftliche Ungleichgewichte und eine nachlassende Haushaltsdisziplin im Jahr 2007 könnten sich auf die makroökonomische Stabilität auswirken. Es kam zu einer Verlangsamung bei den Strukturreformen und der inflexible Arbeitsmarkt behindert die Schaffung von Arbeitsplätzen.

    Hinsichtlich der wirtschaftlichen Kriterien ist festzuhalten, dass die Türkei als funktionierende Marktwirtschaft zu betrachten ist. Das Land dürfte mittelfristig in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten, vorausgesetzt, es setzt das umfassende, auf die Beseitigung struktureller Defizite ausgerichtete Reformprogramm um.

    Die Türkei verzeichnete ein weiterhin robustes Wirtschaftswachstum, das größtenteils auf steigende Exporte zurückzuführen war, sowie ein starkes Unternehmensvertrauen. Die neue Regierung verpflichtete sich nachdrücklich zur Haushaltskonsolidierung und zur Strukturreform. Aufgrund der starken Lira und der Haushaltsdisziplin konnten trotz der hohen Kreditkosten und einiger Turbulenzen auf dem Finanzmarkt die Staatsschulden verringert werden. Die Zentralbank verfolgt eine umsichtige und verantwortungsvolle Geldpolitik. Die ausländischen Direktinvestitionen, vor allem in Form des Aufkaufens türkischer Unternehmen durch ausländische Anleger, nahmen stark zu und spielten eine größere Rolle bei der Verringerung von Risiken aufgrund gesamtwirtschaftlicher Ungleichgewichte.

    Steuererleichterungen und höhere Infrastrukturausgaben führten allerdings 2007 zu einer Lockerung der Finanzpolitik. Um das Haushaltsziel für 2007 zu erreichen, sind Korrektivmaßnahmen erforderlich. Insbesondere aufgrund von Lohnerhöhungen und Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Dienstleistungen hat der Inflationsdruck zugenommen; sollte es keinen deutlichen Kurwechsel geben, könnte das von Regierung und Zentralbank für das Jahr 2007 gesetzte Inflationsziel verfehlt werden.

    Das wachsende Leistungsbilanzdefizit wird nach wie vor zu einem Großteil aus kurzfristigen Kapitalzuflüssen finanziert. Die nach wie vor sehr hohen Lohnnebenkosten behindern die Schaffung von Arbeitsplätzen im formalen Sektor. Auch die starren Arbeitsmarktstrukturen beeinträchtigen die Entstehung neuer Arbeitsplätze, was angesichts der wachsenden Frauenerwerbstätigkeit besonders problematisch ist.

    Das Privatisierungstempo hat sich verlangsamt. Die Qualifikationen der Erwerbsbevölkerung sind weiterhin größtenteils nur ungenügend auf den Bedarf einer rasch wachsenden und sich entwickelnden Volkswirtschaft, insbesondere in den exportorientierten Sektoren, zugeschnitten. Es bestehen nach wie vor große regionale Disparitäten. Die mangelnde Transparenz im Bereich der staatlichen Beihilfen ist nach wie vor der wirksamen Formulierung der Wirtschaftspolitik abträglich. Geplante Reformen in den Bereichen soziale Sicherheit und Energie wurden verschoben. Die große Schattenwirtschaft, die durch Defizite der Rechtsdurchsetzung und des Regulierungsrahmens begünstigt wird, verringert die Steuerbasis, schränkt die Fähigkeit der Regierung zur Umsetzung der Wirtschaftspolitik ein und wirkt sich nachteilig auf das Unternehmensumfeld aus.

    Die Türkei hat ihre Fähigkeit zur Übernahme der aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen verbessert. In den meisten Bereichen – insbesondere in Bezug auf freien Warenverkehr, Finanzdienstleistungen, transeuropäische Netze sowie Wissenschaft und Forschung - wurden Fortschritte erzielt. In bestimmten Bereichen wie freier Warenverkehr, Rechte an geistigem Eigentum, Kartellpolitik, Energie, Statistik, Unternehmens- und Industriepolitik, Verbraucher- und Gesundheitsschutz sowie Wissenschaft und Forschung ist die Angleichung bereits weit fortgeschritten. In anderen Bereichen wie vor allem freier Dienstleistungsverkehr, staatliche Beihilfen, Landwirtschaft, Fischerei, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit sowie Umwelt ist eine verstärkte Angleichung erforderlich. Die Türkei ist einer Reihe von Verpflichtungen, die sie im Rahmen der Zollunion übernommen hat, noch nicht nachgekommen. Die Türkei muss die zur Anwendung des Besitzstands notwendigen Verwaltungskapazitäten weiter stärken.

    Was den freien Warenverkehr anbelangt, so ist die Angleichung - außer in den Bereichen Notifizierung und gegenseitige Anerkennung - im Allgemeinen weit fortgeschritten. In den meisten Bereichen wie Akkreditierung, Normung, Konformitätsbewertung und Marktüberwachung erzielte die Türkei Fortschritte. Bestimmte technische Handelshemmnisse bestehen allerdings fort. Die Fortschritte in Bezug auf das Niederlassungsrecht und die Dienstleistungsfreiheit waren sehr begrenzt. Die Angleichung ist in diesen Bereichen nicht weit vorangekommen. Im Bereich freier Kapitalverkehr erzielte die Türkei Forschritte in Bezug auf Kapitalbewegungen und die Verhinderung von Geldwäsche. Im Bereich der Finanzdienstleistungen – insbesondere in den Sektoren Banken, Versicherungen und betriebliche Altersversorgung – wurden gute Fortschritte erzielt; im Hinblick auf die Wertpapiermärkte und Investitionsdienstleistungen waren gewisse Fortschritte zu verzeichnen.

    Im Bereich öffentliches Auftragswesen waren nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Die Verwaltungskapazitäten wurden gestärkt. Die Zuständigkeiten für die Politikformulierung und –umsetzung sind nach wie vor zersplittert. Im Bereich Gesellschaftsrecht hat die Türkei wenig Fortschritte erzielt. Der Entwurf des Handelsgesetzbuchs wurde nicht verabschiedet. Im Hinblick auf die Rechte an geistigem Eigentum ist die Angleichung bereits weit fortgeschritten. Einige weitere Fortschritte wurden erzielt. Die Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften muss allerdings noch wesentlich verbessert werden. Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien hat die Türkei einige Fortschritte erzielt. In den Bereichen der elektronischen Kommunikations- und Informationstechnologien setzte sich die Marktliberalisierung fort.

    Im Bereich Wettbewerb wurden in Bezug auf die Kartellpolitik Fortschritte erzielt; die Angleichung ist weit vorangeschritten. Was die Verabschiedung des Gesetzes über staatliche Beihilfe und die Einrichtung der Aufsichtsbehörde für staatliche Beihilfen anbetrifft, waren allerdings keine Fortschritte zu verzeichnen. Die Fertigstellung des nationalen Programms zur Umstrukturierung der Stahlindustrie stellt weiterhin eine Priorität dar. Die Türkei hat der Kommission keine staatlichen Beihilferegelungen gemeldet.

    Im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ist die Angleichung an europäische Standards nach wie vor begrenzt. Beim Öko-Landbau wurden einige Fortschritte erzielt. Bei der Ausarbeitung eines Programms zur Förderung der ländlichen Entwicklung und in Bezug auf die Verabschiedung von Durchführungsvorschriften hinsichtlich der Inanspruchnahme gemeinschaftlicher Fördermittel wurden erste Fortschritte erzielt. Die Vorbereitung der operationellen Strukturen ist allerdings erheblich im Rückstand. Die Türkei hat die technischen Handelshemmnisse bei Rindfleisch und lebenden Rindern nicht beseitigt. Im Bereich Fischerei wurden in Bezug auf Bestandsbewirtschaftung und Flottenmanagement Fortschritte erzielt. Im Hinblick auf die Rechtsangleichung hat die Türkei allerdings keine Fortschritte erzielt. In den beiden Bereichen Landwirtschaft und Fischerei befindet sich der Aufbau von Umsetzungskapazitäten in einem frühen Stadium. In den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Tier- und Pflanzengesundheit waren wenig Fortschritte zu verzeichnen. In Bezug auf die wirksame Bekämpfung von Tierseuchen, insbesondere der Maul- und Klauenseuche, besteht weiterhin Anlass zu ernster Sorge. Die Angleichung befindet sich in einem frühen Stadium.

    Im Bereich Verkehrspolitik wurden einige Fortschritte erzielt. Die Angleichung in den Bereichen Straßen-, Luft- und Seeverkehr wurde fortgesetzt. Im Eisenbahnsektor erzielte die Türkei jedoch keine Fortschritte. Sie weigert sich, ihre bilateralen Luftverkehrsabkommen mit EU-Mitgliedstaaten mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang zu bringen. Die mangelnde Kommunikation zwischen der Flugsicherung in der Türkei und der Republik Zypern beeinträchtigt die Luftverkehrssicherheit. Im Hinblick auf die transeuropäischen Netze wurden gute Fortschritte erzielt. Die Verkehrsinfrastruktur muss bewertet werden. Beim Bau der Gasverbindung Türkei-Griechenland wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Die Beteiligung der Türkei an der Nabucco-Pipeline ist nach wie vor für den Erfolg des Vorhabens unverzichtbar. Im Bereich Energie waren einige Fortschritte zu verzeichnen. Ein Energieeffizienz-Rahmengesetz wurde verabschiedet. Die Türkei hat noch keine ehrgeizigen Ziele hinsichtlich eneuerbarer Energien festgelegt. Insgesamt kommt die Rechtsangleichung in Maßen voran.

    Im Bereich Steuern wurden einige Fortschritte erzielt. Fragen wie Anwendungsbereich und Höhe der MwSt, Struktur und Sätze der Verbrauchsteuern sowie direkte Steuern ging die Türkei allerdings nicht an. Die diskriminierende Besteuerung von alkoholischen Getränken und Tabakwaren wurde nicht aufgehoben.

    Im Bereich Statistik wurden insbesondere in Bezug auf Infrastruktur, Klassifizierungen und Sektor-Statistiken Fortschritte erzielt. Insgesamt ist die Angleichung weit vorangeschritten. In Bezug auf Register, Agrarstatistik und Wirtschafts- und Währungsstatistik ist die Angleichung noch unvollständig.

    Im Bereich der Wirtschafts- und Geldpolitik wurden einige Fortschritte erzielt. In diesem Bereich ist die Angleichung bereits weit gediehen. Die Zusammenarbeit der an der politischen Entscheidungsfindung beteiligten Stellen muss allerdings verbessert werden. Bei der Angleichung an den Besitzstand im Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik erzielte die Türkei wenig Fortschritte. Der soziale Dialog muss verbessert und die Schattenwirtschaft eingedämmt werden.

    Im Bereich der Unternehmens- und Industriepolitik waren Fortschritte zu verzeichnen: Die Investitionsförderungsagentur nahm ihre Arbeit auf und eine Tourismusstrategie wurde beschlossen. Insgesamt weist die Türkei ein hohes Maß an Angleichung auf. Bei der Angleichung an die Politik der EU im Bereich Wissenschaft und Forschung wurden gute Fortschritte erzielt. Die Zahl der Forscher und die Beteiligung des Privatsektors sind allerdings nach wie vor begrenzt. Im Bereich Bildung und Kultur brachte insbesondere die Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen Fortschritte. In diesem Bereich weist die Türkei insgesamt ein hohes Maß an Angleichung auf.

    Im Bereich der Regionalpolitik und der Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente wurden insbesondere hinsichtlich der Benennung der Durchführungsstrukturen für die auf die Förderung der Regionalentwicklung ausgerichteten Komponenten des neuen Instruments für Heranführungshilfe (IPA) Fortschritte erzielt. Insgesamt blieb die Angleichung allerdings begrenzt. Die Verwaltungskapazitäten auf zentralstaatlicher Ebene sind nach wie vor unzureichend. Auf regionaler Ebene kam die Einrichtung von Strukturen zur Umsetzung regionalpolitischer Maßnahmen zum Stillstand.

    Was das Gerichtswesen anbetrifft, so waren insbesondere in Bezug auf Ausbildung und die Nutzung von IT bei der Fallverwaltung Fortschritte zu verzeichnen. In Bezug auf die Unabhängigkeit der Gerichte und insbesondere die Zusammensetzung des Hohen Rates der Richter und Staatsanwälte sind weitere Anstrengungen erforderlich. Bei der Korruptionsbekämpfung wurden wenig Fortschritte erzielt. Es liegt weder eine umfassende Strategie noch ein umfassender Aktionsplan vor.

    In Bezug auf Gesetzgebung und Praxis im Bereich der Grundrechte waren wenig Fortschritte zu verzeichnen. In diesem Bereich müssen noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden.

    Im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht kam die Türkei insbesondere bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Drogenhandel und Menschenhandel weiter voran. In Bereichen wie polizeiliche Zusammenarbeit, Asyl, Migration und Außengrenzen sind allerdings weitere nachhaltige Anstrengungen erforderlich.

    Im Bereich Umwelt hat die Türkei bei der Stärkung der Verwaltungskapazitäten auf zentralstaatlicher Ebene erhebliche Fortschritte erzielt. In Bezug auf horizontale Rechtsvorschriften, Luftqualität, Chemikalien, Lärm und Abfall waren allerdings wenig Fortschritte zu verzeichnen. Im Bereich industrielle Umweltverschmutzung und Risikomanagement erzielte die Türkei keine Fortschritte. Insgesamt wies die Türkei in diesem Bereich nach wie vor ein geringes Maß an Angleichung auf.

    Im Bereich Verbraucherschutz ist die Angleichung in einem fortgeschrittenen Stadium. Einige Fortschritte wurden erzielt, doch die Umsetzung kommt nur schleppend voran. Die Vertretung von Verbraucherinteressen ist weiterhin nur schwach ausgebildet. Im Bereich Gesundheitsschutz wurden einige Fortschritte erzielt. Auch die Angleichung ist in Maßen vorangekommen. Die Verwaltungskapazitäten wurden ansatzweise gestärkt.

    Was die Zollunion anbelangt, so hat die Türkei ein hohes Maß an Angleichung erreicht. In Bezug auf Freihandelszonen, Zollbefreiung, Bekämpfung von Markenpiraterie und Nachprüfungen ist die Angleichung allerdings noch unvollständig. Das Weiterbestehen von Duty-Free-Läden an den Einreisestellen stimmt nicht mit dem Besitzstand überein. Im Bereich Außenbeziehungen ist die Türkei bei der Angleichung weit vorangekommen, auch wenn sie sich den EU-Standpunkten innerhalb der WTO und der OECD nicht vollständig anpasste.

    Die Türkei orientierte sich weiterhin eng an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Sie setzte ihre Bemühungen um Förderung der regionalen Stabilität im Einklang mit der Politik der EU fort. Der Wunsch der Türkei, weiterhin einen Beitrag zur ESVP zu leisten, ist willkommen. Die Türkei wehrt sich allerdings gegen die Einbeziehung der Republik Zypern und Maltas in die Zusammenarbeit zwischen EU und NATO. Die Türkei hat sich dem Standpunkt der EU in Bezug auf die Mitgliedschaft in bestimmten Lieferantengruppen nicht angepasst. Die Türkei hat das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs nicht unterzeichnet. Sie hält die Landgrenzen zu Armenien weiterhin geschlossen.

    Die Vorbereitungen im Bereich Finanzkontrolle sind weit vorangeschritten. Einige weitere Durchführungsvorschriften wurden erlassen. Das überarbeitete Gesetz über den türkischen Rechnungshof wurde allerdings noch nicht verabschiedet. Die Türkei hat ihre Politik und Gesetzgebung im Bereich der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen noch nicht aktualisiert. Die Vorarbeiten an den ständigen Strukturen für die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung befinden sich in einem frühen Stadium. Bei den Finanz- und Haushaltsbestimmungen waren keine besonderen Entwicklungen zu verzeichnen.

    [1] Im Oktober 2007 einigte sich der Europäische Rat auf einen neuen Vertrag.

    [2] Artikel 6 Absatz 1 lautet: „Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam.“

    [3] Quelle: Eurostat-Daten.

    [4] Berichte über die Fortschritte Bulgariens und Rumäniens bei den Begleitmaßnahmen nach dem Beitritt - KOM(2007) 377 und KOM(2007) 378 vom 27.6.2007.

    [5] Im Sinne der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats.

    [6] Technical Assistance and Information Exchange.

    [7] SIGMA - Support for Improvement in Governance and Management – Programm der OECD, das von der Kommission im Rahmen der Erweiterung unterstützt wird.

    [8] Im Sinne der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats.

    [9] S/2007/168/Add.1.

    --------------------------------------------------

    Top