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Document 52007DC0454

    Bericht der Kommission an die Haushaltsbehörde über die Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan Stand: 31. Dezember 2006 {SEK(2007)1050}

    /* KOM/2007/0454 endg. */

    52007DC0454

    Bericht der Kommission an die Haushaltsbehörde über die Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan Stand: 31. Dezember 2006 {SEK(2007)1050} /* KOM/2007/0454 endg. */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 30.7.2007

    KOM(2007) 454 endgültig

    BERICHT DER KOMMISSION

    an die Haushaltsbehörde über die Garantien aus dem GesamthaushaltsplanStand: 31. Dezember 2006{SEK(2007)1050}

    INHALTSVERZEICHNIS

    1. Einleitung und Art der gedeckten Transaktionen 4

    2. Neue Rechtsgrundlagen 4

    3. Seit Vorlage des letzten Berichts (Stand 30. Juni 2006) eingetretene Ereignisse 5

    4. Die vom Haushalt gedeckten Risiken in Zahlen 5

    4.1. Risikodefinition 5

    4.2. Risiken bei Mitgliedstaaten 7

    4.3. Risiken bei Drittländern 9

    4.4. Insgesamt vom Haushalt gedecktes Risiko 10

    4.5. Risikoentwicklung 10

    5. Ausfälle, Inanspruchnahme der Haushaltsgarantien und Rückstände 11

    5.1. Rückgriff auf Kassenmittel 11

    5.2. Übertragungen aus dem Gesamthaushaltsplan 11

    5.3. Inanspruchnahme des Garantiefonds 11

    6. Garantiefonds für Maßnahmen im Bereich der Außenbeziehungen 11

    6.1. Eingezogene Beträge 11

    6.2. Nettovermögen zum Jahresende 12

    6.3. Zielbetrag 12

    7. Risikobewertung: Wirtschafts- und Finanzlage der Drittländer, die die größten EU-Darlehen erhalten haben 12

    7.1. Einleitung 12

    7.2. Ägypten 12

    7.3. Türkei 13

    7.4. Brasilien 13

    7.5. Marokko 13

    7.6. Tunesien 14

    7.7. Südafrika 14

    7.8. Libanon 14

    7.9. Jordanien 14

    7.10. Serbien und Montenegro 15

    7.11. Ukraine 15

    1. EINLEITUNG[1] UND ART DER GEDECKTEN TRANSAKTIONEN

    Die vom Haushalt der Europäischen Union („Haushalt“) gedeckten Risiken betreffen unterschiedliche Darlehens- und Garantietransaktionen, die sich in zwei Kategorien unterteilen lassen: Darlehen der Europäischen Gemeinschaften mit makroökonomischen Zielen, d.h. Finanzhilfedarlehen („MFA“) an Drittländer, und Darlehen mit mikroökonomischen Zielen (Euratom-Darlehen und Darlehen der Europäischen Investitionsbank („EIB“) in Drittländern[2]). Seit 1994 werden diese Transaktionen vom Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen („Fonds“) gedeckt[3], der unter anderem mit dem Ziel eingerichtet wurde, den Haushalt zu entlasten, wenn bei Darlehen in Drittländern Haushaltsgarantien in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Mittel des Fonds erschöpft sind, wird auf den Haushalt zurückgegriffen.

    Die Verordnung zur Einrichtung des Fonds („Fondsverordnung“[4]) wurde 1994 erlassen und 1999 erstmals geändert. Nach der vom Rat im Jahr 2004 erlassenen zweiten Änderung entfällt die Deckung des Fonds, wenn ein Drittland zu einem Mitgliedstaat wird, da Darlehen oder Garantien zugunsten von Mitgliedstaaten direkt aus dem Haushalt gedeckt werden.

    2. NEUE RECHTSGRUNDLAGEN

    Am 1. Januar 2007 trat innerhalb des neuen Finanzrahmens die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[5] in Kraft. Dieser Vereinbarung zufolge wird der Garantiefonds aus einer Haushaltslinie der Rubrik 4 (die EU als Global Player) alimentiert und nicht mehr wie bis dahin aus einer zweckgebundenen Reserve.

    Der Interinstitutionellen Vereinbarung entsprechend musste die Fondsverordnung geändert werden, um der Auflösung dieser Reserve Rechnung zu tragen. Am 30. Januar 2007 erließ der Rat deshalb eine neue Verordnung[6], die darüber hinaus den Dotierungsmechanismus des Fonds verbessert und eine effizientere Verwendung der Haushaltsmittel sicherstellt. Außerdem wurde die Transparenz erhöht und die Planung der Haushaltsvorgänge verbessert[7]. Der vorliegende Bericht wurde inhaltlich entsprechend angepasst.

    Am 19. Dezember 2006 beschloss der Rat[8], die Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der EIB aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Gemeinschaft zu verlängern. Diese Garantie ist auf 65 % der im Rahmen der EIB-Finanzierungen insgesamt gewährten Darlehen und Garantien (abzüglich der Rückzahlungen und zuzüglich aller damit zusammenhängenden Beträge) und 27.800 Mio. EUR im Zeitraum 2007 bis 2013 begrenzt. Diesem Beschluss zufolge müssen die Kommission und die EIB darüber hinaus eine Garantievereinbarung, in der die Bestimmungen und Verfahren im Zusammenhang mit der Gemeinschaftsgarantie im Einzelnen festgelegt werden, sowie eine Rückforderungsvereinbarung schließen, in der die Bestimmungen und Verfahren im Zusammenhang mit der Verpflichtung der EIB festgelegt werden, sich um die Rückforderung der von der Gemeinschaft in Form von Garantieleistungen gezahlten Beträge zu bemühen.

    2006 wurden keine neuen Beschlüsse über Finanzhilfe- oder Euratom-Darlehen gefasst.

    3. SEIT VORLAGE DES LETZTEN BERICHTS (STAND 30. JUNI 2006) EINGETRETENE EREIGNISSE

    Im zweiten Halbjahr 2006 gab es keine Auszahlungen im Rahmen von Finanzhilfedarlehen[9].

    Auch bei Euratom-Darlehen erfolgten im zweiten Halbjahr 2006 keine Auszahlungen. Im März 2007 wurde im Rahmen des Darlehensvertrags von 2004 zur Finanzierung einer sicherheitstechnischen Nachrüstung des Blocks 2 des Kernkraftwerks Chmelnizki und des Blocks 4 des Kernkraftwerks Rowno (K2R4) eine erste Tranche in Höhe von 39 Mio. EUR ausgezahlt (EUR-Gegenwert von 83.000.000 USD).

    4. DIE VOM HAUSHALT GEDECKTEN RISIKEN IN ZAHLEN

    4.1. Risikodefinition

    Die Risiken für den Haushalt ergeben sich aus den bei garantierten Transaktionen noch ausstehenden Kapitalbeträgen und Zinsen.

    Während der Fonds Ausfälle bei Transaktionen deckt, die mit Drittländern in Verbindung stehen (67 % der noch ausstehenden garantierten Beträge), werden direkt aus dem Haushalt die Ausfälle bei Transaktionen gedeckt, an denen Mitgliedstaaten beteiligt sind (die verbleibenden 33 %, die auf Darlehen an oder zugunsten von Projekten in Mitgliedstaaten entfallen). Der hohe Anteil garantierter Darlehen an oder in Mitgliedstaaten ist auf die jüngsten Erweiterungen zurückzuführen. Nach Artikel 1 Absatz 3 der Fondsverordnung wird das Ausfallrisiko eines Darlehens mit dem EU-Beitritt eines Landes vom Fonds auf den Haushalt übertragen.

    Für die Zwecke dieses Berichts werden die Risiken für den Haushalt anhand zweier Methoden bewertet:

    - Berechnung des zu einem bestimmten Termin bei den betreffenden Transaktionen insgesamt ausstehenden Kapitals. Bei dieser Methode erhält man die Höhe des Risikos zu einem bestimmten Zeitpunkt.

    - Berechnung des Betrags, den die Gemeinschaft unter der Annahme, dass alle garantierten Darlehen ausfallen, in einem Haushaltsjahr maximal zahlen müsste (der als „jährliches Risiko für den Gemeinschaftshaushalt” definierte Haushaltsansatz)[10].

    Tabelle 1 Zum 31.12.2006 insgesamt ausstehende, gedeckte Beträge (in Mio. EUR) |

    Ausstehender Kapitalbetrag | Aufgelaufene Zinsen | Insgesamt | % |

    Mitgliedstaaten* |

    MFA | 365 | 2 | 367 | 2 % |

    Euratom | 436 | 6 | 442 | 3 % |

    EIB | 4.482 | 42 | 4.524 | 28 % |

    Zwischensumme Mitgliedstaaten* | 5.283 | 50 | 5.333 | 33 % |

    Drittländer |

    MFA | 604 | 6 | 610 | 4 % |

    Euratom | - | - | - |

    EIB | 10.311 | 103 | 10.415 | 64 % |

    Zwischensumme Drittländer | 10.915 | 110 | 11.025 | 67 % |

    Insgesamt | 16.198 | 159 | 16.358 | 100 % |

    * Einschließlich Bulgarien und Rumänien, die der EU am 1.1. 2007 beigetreten sind. |

    Die Tabellen A1, A2, A3 und A4 des Arbeitspapiers der Dienststellen[11] im Anhang zu diesem Bericht („Anhang”) enthalten weitere Informationen zu den noch ausstehenden Beträgen, insbesondere in Bezug auf Obergrenzen, ausgezahlte Beträge oder Deckungssätze.

    4.2. Risiken bei Mitgliedstaaten

    Die derzeitigen Risiken bei Mitgliedstaaten resultieren aus den vor dem Beitritt ausgezahlten Darlehen.

    2007 werden sich die aus Darlehen an Mitgliedstaaten resultierenden Risiken für den Haushalt auf 812 Mio. EUR belaufen. Dieser Betrag schließt auch Darlehen an Bulgarien und Rumänien ein, die der Union am 1. Januar 2007 beigetreten sind. Aus Tabelle 2 geht hervor, dass diese beiden Länder die höchsten bzw. zweithöchsten Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinschaft haben.

    Tabelle 2: Rangfolge der Mitgliedstaaten nach ihrem maximalen Risiko für den Haushalt im Haushaltsjahr 2007 (in Mio. EUR) |

    Rang | Land | 2007 | % |

    1 | Rumänien* | 263,4 | 32,4 % |

    2 | Bulgarien* | 155,7 | 19,2 % |

    3 | Tschechische Republik | 102,2 | 12,6 % |

    4 | Polen | 98,4 | 12,1 % |

    5 | Slowakei | 72,8 | 9,0 % |

    6 | Slowenien | 39,2 | 4,8 % |

    7 | Ungarn | 35,6 | 4,4 % |

    8 | Zypern | 15,7 | 1,9 % |

    9 | Litauen | 14,8 | 1,8 % |

    10 | Lettland | 8,5 | 1,0 % |

    11 | Estland | 4,7 | 0,6 % |

    12 | Malta | 1,0 | 0,1 % |

    Insgesamt | 812,1 | 100 % |

    * Mitgliedstaaten seit dem 1.1.2007 |

    4.3. Risiken bei Drittländern

    2007 beläuft sich das Risiko des Fonds aus Transaktionen mit Drittländern auf maximal 1.203 Mio. EUR. Die zehn größten Schuldnerländer sind in nachstehender Tabelle aufgeführt. Auf sie entfallen 78 % der vom Fonds 2007 getragenen Risiken. Die Wirtschaftslage dieser Länder wird unter Nummer 7 analysiert und kommentiert.

    Tabelle 3: Rangfolge der größten Drittlandsschuldner nach ihrem maximalen Risiko für den Haushalt im Haushaltsjahr 2007 (in Mio. EUR) |

    Rang | Land | 2007 | Anteil am maximalen Risiko insgesamt |

    1 | Ägypten | 152,9 | 12,7 % |

    2 | Türkei | 151,0 | 12,6 % |

    3 | Brasilien | 130,3 | 10,8 % |

    4 | Marokko | 117,4 | 9,8 % |

    5 | Tunesien | 112,2 | 9,3 % |

    6 | Südafrika | 93,6 | 7,8 % |

    7 | Libanon | 56,4 | 4,7 % |

    8 | Jordanien | 44,8 | 3,7 % |

    9 | Serbien und Montenegro[12] | 43,5 | 3,6 % |

    10 | Ukraine | 36,8 | 3,1 % |

    Insgesamt | 939,0 | 78,0 % |

    Der Fonds deckt Darlehensbürgschaften für 38 Länder und 2 Gebietskörperschaften mit Laufzeiten bis 2035 ab. Die genaue Aufschlüsselung nach Ländern ist Tabelle A2 des Anhangs zu entnehmen.

    4.4. Insgesamt vom Haushalt gedecktes Risiko

    2007 deckt der Haushalt einen Betrag von insgesamt 2.015 Mio. EUR ab, der den in diesem Jahr fälligen Beträgen entspricht und von dem 40 % auf Mitgliedstaaten entfallen (siehe Tabelle A2 im Anhang).

    4.5. Risikoentwicklung

    Das durch Darlehen an Mitgliedstaaten bedingte Risiko dürfte mit zunehmender Rückzahlung künftig abnehmen, da an Mitgliedstaaten keine garantierten Euratom-, Finanzhilfe- oder EIB-Darlehen vergeben werden (siehe Anhang, Schaubild A1, Punkt 1.3).

    Finanzhilfedarlehen an Drittländer werden erst nach entsprechendem Beschluss des Rates vergeben. Zurzeit liegen keine neuen Darlehensvorschläge der Kommission vor. 2007 könnte die Kommission allerdings einen Vorschlag für ein Finanzhilfedarlehen in Höhe von 50 Mio. EUR und einen Zuschuss von 30 Mio. EUR an den Libanon vorlegen.

    Die von Euratom an Mitgliedstaaten oder in bestimmten zulässigen Drittländern (Russische Föderation, Republik Armenien, Ukraine) gewährten Darlehen dürfen insgesamt nicht über 4 Mrd. EUR hinausgehen. Davon sind 85 % bereits vergeben, es verbleiben rund 600 Mio. EUR.

    Im Rahmen der EIB-Mandate für die Jahre 2000-2007 können noch 9.830 Mio. EUR ausgezahlt werden. Auch hatte die EIB bis Ende 2006 noch keine durch den Beschluss über Darlehen für bestimmte Vorhaben in Russland, der Ukraine, der Republik Moldau und Belarus[13] abgesicherte Darlehensvereinbarungen unterzeichnet. In diesem Beschluss, der am 31. Juli 2007 ausläuft, wird eine Obergrenze von 500 Mio. EUR und ein Garantiesatz von 100 % festgelegt.

    Den größten künftigen Risikofaktor für den Haushalt stellt jedoch die Garantie dar, die die Gemeinschaft unlängst der EIB für den Zeitraum vom 1. Februar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 gewährt hat (und die um sechs Monate verlängert werden kann)[14]. Diese Garantie ist auf 65 % der im Rahmen der EIB-Finanzierungen insgesamt gewährten Darlehen und Garantien (abzüglich der Rückzahlungen und zuzüglich aller damit zusammenhängenden Beträge) und auf maximal 27.800 Mio. EUR begrenzt. Diese Obergrenze ist in zwei Teilbeträge aufgeteilt: einen festen Basishöchstbetrag von 25.800 Mio. EUR und ein fakultatives Mandat von 2.000 Mio. EUR. Ob der fakultative Betrag in Anspruch genommen wird, hängt vom Ergebnis der 2010 fälligen Halbzeitüberprüfung ab. Der Basishöchstbetrag wird auf die folgenden verbindlichen regionalen Höchstbeträge aufgeteilt:

    - Heranführungsländer: 8.700 Mio. EUR,

    - Länder im Rahmen des Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments: 12.400 Mio. EUR,

    - Asien und Lateinamerika: 3.800 Mio. EUR,

    - Republik Südafrika: 900 Mio. EUR

    Im Anhang werden unter Punkt 1.3 im Schaubild A2 einige Szenarien für Auszahlungen im Rahmen der derzeitigen Mandate und im Rahmen des neuen Mandats sowie deren Auswirkungen auf die Alimentierung des Fonds simuliert.

    5. AUSFÄLLE, INANSPRUCHNAHME DER HAUSHALTSGARANTIEN UND RÜCKSTÄNDE

    5.1. Rückgriff auf Kassenmittel

    Die Kommission greift im Rahmen des Schuldendienstes auf ihre Kassenmittel zurück, um bei Zahlungsverzug eines ihrer Schuldner Zahlungsrückstände und dadurch bedingte Kosten zu vermeiden.[15]

    5.2. Übertragungen aus dem Gesamthaushaltsplan

    Da im zweiten Halbjahr 2006 keine Ausfälle zu verzeichnen waren, wurden im Rahmen von Artikel 01 04 01 des Haushaltsplans („Garantien der Europäischen Gemeinschaft für Darlehenstransaktionen“) keine Mittel beantragt.

    5.3. Inanspruchnahme des Garantiefonds

    Kommt der Nehmer eines von der Gemeinschaft (an ein bzw. in einem Drittland) gewährten oder garantierten Darlehens seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, so kann der Garantiefonds in Anspruch genommen werden, der binnen drei Monaten nach Fälligkeitstermin anstelle des säumigen Schuldners die erforderliche Zahlung leistet.[16]

    Im zweiten Halbjahr 2006 wurde der Fonds nicht in Anspruch genommen.

    Zum 31. Dezember 2006 beliefen sich die Zahlungsrückstände, d.h. Strafzinsen der Argentinischen Republik, auf insgesamt 1.718.493,12 USD. Davon müssen 1.448.433,44 USD (1.099.797,60 EUR) noch vom Fonds eingezogen werden. Da der Fonds für die Differenz nicht in Anspruch genommen wurde, muss dieser Betrag von der EIB getragen werden. Kommission und EIB haben die argentinischen Behörden mehrfach darauf hingewiesen, dass vor einer erneuten Vergabe von EIB-Darlehen erst diese Zahlungsrückstände komplett beglichen werden müssen. Dieses Thema wird beim nächsten Treffen im Rahmen des makroökonomischen Dialogs zwischen der EU und Argentinien weiter erörtert werden.

    6. GARANTIEFONDS FÜR MAßNAHMEN IM BEREICH DER AUßENBEZIEHUNGEN[17]

    6.1. Eingezogene Beträge

    Im zweiten Halbjahr 2006 wurde kein Zahlungsrückstand eingezogen.

    6.2. Nettovermögen zum Jahresende

    Zum 31. Dezember 2006 betrug das Nettovermögen des Fonds 1.378.954.442,51 EUR.

    Zum 31. Dezember 2006 beliefen sich die Kapitalverbindlichkeiten aus Darlehens- und Garantietransaktionen zuzüglich der für Bulgarien und Rumänien aufgelaufenen Zinsen auf 2.899.334.719,06 EUR. Nach dem EU-Beitritt dieser Länder am 1. Januar 2007 wurde am 14. Februar 2007 die Summe von 260.940.124,72 an den Haushalt zurückgezahlt.

    6.3. Zielbetrag

    Der Fonds muss eine angemessene Dotierung (Zielbetrag) erreichen, die auf 9 % der gesamten Kapitalverbindlichkeiten aus allen Transaktionen zuzüglich aufgelaufener Zinsen festgesetzt ist. Das Verhältnis zwischen Fondsmitteln (1.118.014.317,79 EUR) und Kapitalverbindlichkeiten im Sinne der geänderten Verordnung (11.025.065.532,58 EUR) beträgt 10,1 % und liegt damit über dem Zielbetrag. Gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Fondsverordnung muss damit eine Rückzahlung vom Fonds an den Haushalt vorgenommen werden.

    Den neuen Rückstellungsvorschriften entsprechend wird dieser Überschuss von 125.750.000,00 EUR 2007 in den Haushaltsvorentwurf 2008 eingestellt.

    7. RISIKOBEWERTUNG: WIRTSCHAFTS- UND FINANZLAGE DER DRITTLÄNDER, DIE DIE GRÖßTEN EU-DARLEHEN ERHALTEN HABEN

    7.1. Einleitung

    Bislang wurden in diesem Bericht Informationen über quantitative Aspekte der Haushaltsrisiken geliefert, doch sollte daneben auch die Qualität der Risiken bewertet werden, die von der Art der Transaktion und der Bonität des Darlehensnehmers (siehe Punkt 4.3) abhängt. Das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen enthält darüber hinaus Tabellen mit einer Bewertung der Länderrisiken. Für die zehn Länder, die 2007 das größte jährliche Risiko für den Haushalt darstellen, wird diese Analyse nachstehend zusammengefasst. Unter Punkt 2 des Anhangs werden acht weitere Länder analysiert.

    7.2. Ägypten

    Bedingt durch die Investitionspolitik (insbesondere ADI) und kräftige Waren- und Dienstleistungsexporte erhöhte sich das Wirtschaftswachstum Ägyptens von 4,6 % im Jahr 2005 auf 6,8 % im Jahr 2006. Wenngleich die Inflation auf einen einstelligen Wert zurückgeführt wurde, bestehen nach wie vor inflationäre Tendenzen. Die Arbeitslosenquote bleibt mit mehr als 10 % der Erwerbsbevölkerung unverändert hoch. Trotz verbesserter Wirtschaftslage und Veräußerung einiger (zur Hälfte) in staatlichem Besitz befindlicher Unternehmen hat sich das allgemeine öffentliche Defizit kaum abgeschwächt (7,9 % im Jahr 2006 gegenüber 9,6 % im Vorjahr). Die Reformen im Finanzsektor kommen voran. Trotz der jüngsten Privatisierung einer großen Bank wird der Bankensektor nach wie vor weitgehend vom Staat beherrscht und dürfte die Reform des Finanzsektors noch zwei oder drei Jahre dauern. Eine solide Finanzpolitik kombiniert mit einer angemessenen Geldpolitik dürften sich positiv auf die Schaffung von Arbeitsplätzen auswirken.

    7.3. Türkei

    Die Türkei verzeichnete 2006 ein jährliches BIP-Wachstum von 6,1 % gegenüber 7,4 % im Vorjahr. Die Inlandsnachfrage stieg rascher als die Gesamtproduktion, weswegen sich das Leistungsbilanzdefizit von 6,3 % des BIP im Jahr 2005 auf 7,9 % des BIP im Jahr 2006 ausweitete. Der private Verbrauch ging im zweiten Halbjahr aufgrund der Straffung der Geldpolitik im Anschluss an die Volatilität vom Mai und Juni 2006 zurück. Die Wachstumsabschwächung dürfte sich 2007 fortsetzen und die daraus resultierende Stabilisierung des Leistungsbilanzdefizits lässt eine sachte Konjunkturabschwächung wahrscheinlich erscheinen. Trotz ausreichender Finanzierung des Leistungsbilanzdefizits bleiben Schwächen insofern bestehen, als inländische Faktoren oder externe Schocks eine Umkehr der Ströme bewirken könnten. Die vergleichsweise hohe Auslandsverschuldung (annähernd 50 % des BIP) setzt die Türkei der Gefahr einer erheblichen Währungsabwertung aus. Zu den Faktoren, die die Wirtschaft im Gegensatz zur Zeit im Vorfeld der Krise von 2001 widerstandsfähiger gegen Schock machen, zählen der flexible Wechselkursmechanismus und eine glaubwürdige und unabhängige Zentralbank. Die offiziellen Reserven der Zentralbank betrugen 2006 rund 45 Mrd. EUR, was dem Wert der Importe von fünf Monaten entspricht.

    7.4. Brasilien

    Gestützt auf kräftige Verbraucherausgaben und die Erholung der privaten Investitionen steigerte sich das Wachstum in Brasilien nach einer Abschwächung im Jahr 2005 im Jahr 2006 auf etwa 2,9 %. Die Desinflation ging 2006 weiter zurück und erreichte ihren niedrigsten Stand seit Einführung von Inflationszielen im Jahr 1998. Während sich das Exportwachstum infolge der vorangegangenen Währungsaufwertung 2006 erheblich abgeschwächt hat, bescherten die verbesserten Terms of Trade dem Land 2006 einen komfortablen (auf 0,6 % des BIP geschätzten) Leistungsbilanzüberschuss. Die Anfälligkeit Brasiliens für externe Faktoren hat nachgelassen, seit das Land Ende 2005 seine gesamten Schulden an den IWF vorzeitig zurückgezahlt, seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Pariser Club im ersten Halbjahr 2006 beglichen und so seine Auslandsschulden erheblich verringert hat. Darüber hinaus wurden alle Brady-Bonds zurückgekauft. Das Verhältnis zwischen Auslandsverschuldung und BIP hat sich von 36,4 % im Jahr 2004 auf 18,9 % Ende 2006 verringert. Die Bemühungen um Abbau der Auslandsverschuldung zahlen sich allmählich aus. So wurde die Bonität Brasiliens von den führenden Ratingagenturen angehoben. Trotz der jüngsten Fortschritte beim Abbau der Staatsverschuldung bleibt die Anfälligkeit des Landes sehr hoch. So liegt der öffentliche Schuldenstand nach wie vor bei mehr als 50 % und ist aufgrund der relativ kurzen durchschnittlichen Laufzeit sehr anfällig für Zinsschwankungen.

    7.5. Marokko

    2006 verzeichnete die marokkanische Wirtschaft ein reales BIP-Wachstum von 8,1 %, was in erster Linie auf die außergewöhnlich gute Ernte und die generelle Dynamik der verschiedenen Wirtschaftszweige zurückzuführen ist. Die Inflation ist mit 3,3 % jährlich noch immer niedrig. Das öffentliche Defizit wurde auf 2,1 % des BIP zurückgeführt (gegenüber 5,3 % im Jahr 2005). Der öffentliche Schuldenstand betrug 57 % des BIP. Die Arbeitslosenquote beträgt nach wie vor 9,7 %, und die Armut (15 % der Bevölkerung müssen mit weniger als 2 USD pro Tag auskommen) und der hohe Anteil der Analphabeten an der erwachsenen Bevölkerung (47,7 %) sind auch künftig die zentralen Herausforderungen für die marokkanischen Behörden.

    7.6. Tunesien

    2006 erreichte das tunesische BIP-Wachstum 5,8 %, gegenüber 4 % im Vorjahr (für 2007 werden 6 % erwartet). Die Inflation beschleunigte sich in den ersten zehn Monaten des Jahres 2006 von 2 % auf eine jährliche Rate von 4,7 %, was in erster Linie auf den Anstieg der internationalen Ölpreise zurückzuführen war. Um diesen Trend einzudämmen, sah sich die Zentralbank 2006 (zum ersten Mal seit drei Jahren) zur Anhebung des Leitzinses gezwungen. Das Leistungsbilanzdefizit erreichte 2,6 % des BIP, der Schuldenstand betrug 54,8 % des BIP. Mit durchschnittlich 13,4 % der Erwerbsbevölkerung ist die Arbeitslosigkeit nach wie vor hoch.

    7.7. Südafrika

    2006 betrug das jährliche BIP-Wachstum in Südafrika real 5,0 % gegenüber 5,1 % im Vorjahr. Für 2007 wird ein Wachstum von annähernd 5 % erwartet. 2006 hob die Zentralbank den Refinanzierungssatz von 7,0 % auf 9,0 % an, um die Inflation in einer Spanne von 3 % bis 6 % zu halten. Das Leistungsbilanzdefizit weitete sich von 3,8 % des BIP im Jahr 2005 auf 5,6 % im Jahr 2006 aus und wird 2007 voraussichtlich bei etwa 5 % verharren. Dieses Defizit wird durch ADI und andere Kapitalzuflüsse (Portfolioinvestitionen) mehr als ausgeglichen. Damit erhöhten sich die Nettogold- und –fremdwährungsreserven und erreichten den Gegenwert der Gesamtimporte von drei bis vier Monaten. Die Auslandsverschuldung bei offiziellen Gläubigern ging 2006 auf 2,0 % des BIP zurück und ist damit die niedrigste in Subsahara-Afrika (mit einem Durchschnitt von 16 %). Für 2007 wird ein weiterer Rückgang auf 1,9 % erwartet. Das Haushaltsdefizit lag in den vergangenen zwei Jahren bei 0,4 % des BIP, während für 2007 ein leichter Überschuss (0,3 %) erwartet wird. Südafrika ist eine aufstrebende Volkswirtschaft mit mittleren Einnahmen. Dienstleistungen machen annähernd zwei Drittel der Volkswirtschaft aus, während die meisten Exporte aus dem Bergbau stammen. Die größten Risiken für die Volkswirtschaft stellen Schwankungen bei den Kapitalzuflüssen (Portfolioinvestitionen), Preisschocks bei Warenexporten und interne Faktoren wie die hohe Arbeitslosigkeit, die großen gesellschaftlichen Unterschiede, die große Verbreitung von HIV/AIDS und die hohen Kriminalitätsraten dar.

    7.8. Libanon

    Der militärische Konflikt versetzte der libanesischen Wirtschaft einen außerordentlich schweren Schlag. Das BIP des Landes schrumpfte 2006 um real 5 %, das öffentliche Defizit verdoppelte sich nahezu gegenüber dem Vorjahr und erreichte 14 % des BIP, und der gesamtstaatliche Schuldenstand schwoll auf den Rekordwert von 190 % des BIP an. Arbeitslosenstatistiken liegen derzeit nicht vor. Die Inflation ist mit 5 % jährlich mäßig. Der Libanon ist und bleibt eines der höchstverschuldeten Länder der Welt. Der dringende Wiederaufbaubedarf nach dem Krieg von 2006 und die durch fehlenden Konsens über die notwendigen Reformen bedingte politische Instabilität stellen die Schuldendienstfähigkeit des Landes ernsthaft in Frage.

    7.9. Jordanien

    Die jordanische Wirtschaft setzte ihr kräftiges Wachstum auch 2006 fort. Das reale BIP-Wachstum wird auf 6 % geschätzt (gegenüber 7,2 % im Jahr 2005). Hohe Überweisungen und lebhafte Geschäfte im Dienstleistungssektor kurbelten den privaten Verbrauch an. Die Arbeitslosenquote ging von 14,8 % im Jahr 2005 auf 13,9 % im Jahr 2006 zurück. Nach der Kürzung der Ölpreissubventionen stieg die Inflationsrate 2006 auf 6,3 % (gegenüber 3,8 % im Vorjahr). Im Rahmen einer auf die Beseitigung von Kraftstoffsubventionen und fortgesetzte Ausgabenzurückhaltung gerichteten Strategie haben die Behörden in den Jahren 2005 und 2006 ihre Bemühungen um Haushaltskorrektur intensiviert. Das Haushaltsdefizit (ohne Zuschüsse) konnte dadurch von 10 % des BIP im Jahr 2005 auf 7,5 % abgesenkt werden. Das Leistungsbilanzdefizit (inkl. Zuschüsse) ging 2006 leicht zurück und verringerte sich von 17,8 % des BIP im Jahr 2005 auf 16 % (gegenüber einem Überschuss von 11,6 % im Jahr 2003). Auch die Warenexporte legten weiterhin kräftig zu. Das Handelsdefizit schwächte sich 2006 von 47 % des BIP im Jahr 2005 auf 37,1 % ab. Allerdings wurde das Leistungsbilanzdefizit nach wie vor durch außergewöhnlich hohe Kapitalzuflüsse, wie ausländische Direktinvestitionen, Überweisungen und Portfolioinvestitionen finanziert.

    7.10. Serbien und Montenegro

    2006 verzeichnete Serbien ein jährliches BIP-Wachstum von real 6,3 %, das auch im ersten Quartal 2006 gehalten wurde. Das Leistungsbilanzdefizit erreichte 2005 9,8 % des BIP und weitete sich im Laufe des Jahres 2006 aus. Die ausländischen Bruttodirektinvestitionen erreichten 2005 6,1 % des BIP, die Auslandsverschuldung des Landes betrug Ende Juli 2006 66 % des BIP. Die Staatsverschuldung hat nach dem Schuldenerlass des Pariser Clubs in Höhe von 600 Mio. EUR, der an den erfolgreichen Abschluss des jüngsten IWF-Programms im Februar 2006 geknüpft war, abgenommen.

    Montenegro verzeichnete 2005 ein jährliches BIP-Wachstum von real 4,1 %. Im ersten Halbjahr 2006 beschleunigte sich das Wachstum auf 6,5 %. Das Leistungsbilanzdefizit erreichte 2005 12,2 % des BIP und weitete sich im Laufe des Jahres 2006 aus. Die ausländischen Bruttodirektinvestitionen erreichten 2005 22,8 % des BIP, die Auslandsverschuldung des Landes betrug Ende 2005 42,6 % des BIP.

    Im Juli 2006 vereinbarten die Republik Serbien und die Republik Montenegro im Anschluss an die Unabhängigkeitserklärung Montenegros angesichts der Tatsache, dass Serbien Rechtsnachfolger der früheren Staatenunion ist, die Aufteilung der finanziellen Rechte und Pflichten.

    7.11. Ukraine

    Das reale BIP-Wachstum der Ukraine lag 2006 bei 7 % (gegenüber 2,6 % im Jahr 2005). Aufgrund einer kräftigen Importnachfrage, gestiegener Energieimportpreise und der Fluktuationen auf den Stahlmärkten (dem Hauptexportzweig der Ukraine, auf den 40 % der Exporte insgesamt entfallen) ging die Leistungsbilanz mit etwa 1,5 % des BIP ins Minus, nachdem im Vorjahr ein Überschuss von 3 % verzeichnet worden war. Die Auslandsschulden des ukrainischen Staates gingen auf etwa 12 % des BIP zurück (gegenüber 15,3 % im Jahr 2005), während der verbesserte Zugang des privaten Sektors zu ausländischen Kapitalmärkten einen Anstieg der Gesamtauslandsschulden auf annähernd 50 % des BIP zur Folge hatte. Im Dezember 2006 beschleunigte sich die Inflation im Jahresvergleich auf 11,6 %, was zum Teil auf die gestiegenen Energieimportpreise zurückzuführen war. Die größten Risiken stellen nach wie vor die instabile politische Lage und die dadurch bedingte fehlende Kohärenz der politischen Entscheidungen dar. Im August bestätigte Standard & Poor's für die Ukraine jedoch das langfristige Länderkredit-Rating von BB- und begründete dies insbesondere mit der geringen Verschuldung.[pic][pic][pic][pic][pic][pic]

    [1] Vorangegangener Bericht über die Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan (Stand 30. Juni 2006) in KOM(2007)66 und SEK(2007)241.

    [2] Nähere Angaben zum Mandat der EIB in Tabelle A1 im Anhang.

    [3] Zum jüngsten Bericht über den Fonds siehe KOM(2006) 695 „Umfassender Bericht über das Funktionieren des Garantiefonds“ und dessen Anhang mit einem Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen (SEK(2006) 1460).

    [4] Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 des Rates zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen, ABl. L 293 vom 12.11.1994, S. 1. Verordnung geändert durch Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1149/1999 des Rates, ABl. L 139 vom 2.6.1999, S. 1, Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2273/2004 des Rates, ABl. L 396 vom 31.12.2004, S. 28 und Verordnung (EG, Euratom) Nr. 89/2007 des Rates, ABl. L 22 vom 31.1.2007, S. 1.

    [5] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

    [6] Verordnung (EG, Euratom) Nr. 89/2007 des Rates (ABl. L 22 vom 31.1.2007, S. 1).

    [7] Nähere Informationen zum alten Dotierungsmechanismus siehe o. g. Bericht, Fußnote 1.

    [8] Beschluss 2006/1016/EG des Rates vom 19. Dezember 2006, ABl. L 414 vom 30.12.2006, S. 95.

    [9] Bei Finanzhilfen („MFA“) kann es sich auch um Zuschüsse an Drittländer handeln. Weitere Informationen zu Finanzhilfen im Jahresbericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Durchführung der Finanzhilfen für Drittländer im Jahr 2006.

    Im Rahmen des Beschlusses von 2006 erhielt Georgien im August und Dezember 2006 eine erste und zweite Zuschusszahlung (in Höhe von je 11 Mio. EUR).

    Im Rahmen der Finanzhilfeprogramme von 1997 und 2000 wurde der letzte Zuschuss an Tadschikistan (in Höhe von 7 Mio. EUR) im Oktober 2006 ausgezahlt.

    Auch Albanien erhielt einen Zuschuss in Höhe von 13 Mio. EUR (letzte Tranche eines Beschlusses von 2004).

    [10] Für die Zwecke dieser Berechnung wird angenommen, dass ausstehende Darlehen nicht vorzeitig fällig gestellt werden, d.h. nur fällige Zahlungen berücksichtigt werden (siehe auch Punkt 1 des Anhangs).

    [11] SEK(2007).

    [12] Heute Republik Serbien und Republik Montenegro.

    [13] Beschluss 2005/48/EG des Rates vom 22. Dezember 2004, ABl. L 21 vom 25.1.2005, S. 11.

    [14] Siehe auch Nummer 2.

    [15] Siehe Artikel 12 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des Beschlusses 94/728/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften in der geänderten Fassung.

    [16] Zu weiteren Einzelheiten siehe Anhang, Punkt 1.4.3.

    [17] Jahresbericht der Kommission über die Situation und die Verwaltung des Garantiefonds im Haushaltsjahr 2006. KOM(2007) 362 und SEK(2007) 869.

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