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Document 52007AR0237

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Europäische Hafenpolitik

    ABl. C 172 vom 5.7.2008, p. 29–33 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    5.7.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 172/29


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Europäische Hafenpolitik“

    (2008/C 172/06)

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    hebt die große Bedeutung der Häfen für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung sowie für die Wettbewerbsfähigkeit und für den Wohlstand Europas, nicht nur für die Küstenregionen hervor;

    stellt fest, dass die europäische Hafenlandschaft von großer Diversität geprägt ist, und ist überzeugt, dass unterschiedliche Strukturen den Wettbewerb um die effizientesten Verkehrswege verstärken;

    betont, dass ein Hafenmanagement sinnvollerweise auf regionaler und lokaler Ebene stattfindet, und begrüßt daher die Absicht der Kommission, die unterschiedlichen Strukturen bei der Verwaltung von Häfen in der EU nicht durch äußere Eingriffe vereinheitlichen zu wollen;

    betont, dass nicht nur einzelne Häfen miteinander konkurrieren, sondern ganze Transportketten miteinander im Wettbewerb stehen;

    ist der Ansicht, dass die für das Jahr 2008 angekündigten Leitlinien für staatliche Beihilfen ein geeignetes Instrument für die Präzisierung des EG-Vertrags in Bezug auf Häfen sind, um den Wettbewerb im Hafensektor weiterhin fair und effizient zu gestalten;

    stellt fest, dass es einen echten Binnenmarkt für den Seeverkehr in Europa noch nicht gibt, und begrüßt eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, die Fortschritte bei der Modernisierung des Zollwesens sowie die für 2008 angekündigte Initiative der Kommission für die Errichtung eines Europäischen Seeverkehrsraums ohne Grenzen;

    fordert, dass die Entwicklung und Förderung von „Clean-Ship“- und „Clean-Port“-Projekten fortgesetzt wird und hält es für notwendig, die Anstrengungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen von Schiffen, z.B. durch Landstromanschlüsse, vordringlich auf internationaler Ebene voranzutreiben, damit die europäischen Häfen im globalen Wettbewerb keinen Nachteil erleiden;

    Berichterstatter

    :

    Rolf HARLINGHAUSEN, Mitglied des Europaausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft (DE/EVP)

    Referenzdokument

    Mitteilung der Kommission über eine europäische Hafenpolitik

    KOM(2007) 616 endg.

    I.   Politische Empfehlungen:

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Im Grundsatz

    1.

    dankt der Kommission für die Mitteilung über eine zukünftige europäische Hafenpolitik, die das Ergebnis eines umfangreichen Reflexions- und Konsultationsprozesses zwischen Mai 2006 und Juni 2007 ist, bei dem unter Teilnahme aller Interessengruppen verschiedene Aspekte der europäischen Hafenpolitik in sechs thematischen Workshops bearbeitet wurden;

    2.

    betrachtet die Mitteilung der Kommission als Weiterentwicklung der früheren Mitteilung an das Europäische Parlament und an den Rat „Verbesserung der Dienstequalität in Seehäfen: Ein zentraler Aspekt für den europäischen Verkehr — Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Marktzugang für Hafendienste“ (KOM(2001) 35 endg.), zu welcher der Ausschuss der Regionen am 20. September 2001 eine Stellungnahme abgegeben hat (CdR 161/2001 fin) sowie des „Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang zum Markt für Hafendienste“ (KOM(2004) 654 endg.), zu welcher der Ausschuss der Regionen am 13. April 2005 eine Stellungnahme abgegeben hat (CdR 485/2004 fin);

    3.

    sieht die Mitteilung in engem Zusammenhang mit anderen relevanten Themen, insbesondere der europäischen Meerespolitik und der europäischen Verkehrspolitik, und verweist auf seine Initiativstellungnahme vom 12. Oktober 2005 zum Thema „EU-Meerespolitik — eine Frage der nachhaltigen Entwicklung für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften“ (CdR 84/2005 fin), seine Stellungnahme vom 13. Februar 2007 zum Thema „Die künftige Meerespolitik der Europäischen Union“ (CdR 258/2006 fin) sowie seine Stellungnahme vom 14. Februar 2007 zum Thema „Halbzeitbilanz zum Verkehrsweißbuch der Europäischen Kommission von 2001“ (CdR 119/2006 fin);

    4.

    unterstreicht, dass die Gestaltung und Umsetzung der künftigen europäischen Hafenpolitik auf den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit fußen muss;

    Zur Mitteilung im Allgemeinen

    5.

    hebt die große Bedeutung der Häfen für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung sowie für die Wettbewerbsfähigkeit und für den Wohlstand Europas, nicht nur für die Küstenregionen hervor. Häfen, Seeverkehr und die dazugehörige Logistik sind eine der stärksten Wachstumsbranchen in Europa. 90 % des Handels der Europäischen Union (EU) mit Drittländern wird über die Häfen abgewickelt. Beim Verkehr innerhalb der EU werden 40 % über die Häfen verschifft. Zudem werden innerhalb der EU jedes Jahr mehr als 200 Millionen Passagiere mit Schiffen befördert;

    6.

    ist der Überzeugung, dass eine europäische Hafenpolitik diese Aspekte ebenso berücksichtigen muss wie die zunehmende Globalisierung und das neue Umfeld einer erweiterten Union. Dabei sind für das nachhaltige und ausgewogene Wachstum sowie den Erfolg der Regionen Europas auch Klima- und Umweltschutz sowie die Gesundheit der Bürger von großer Wichtigkeit;

    7.

    stellt fest, dass die europäische Hafenlandschaft von großer Diversität geprägt ist und ist überzeugt, dass unterschiedliche Strukturen den Wettbewerb um die effizientesten Verkehrswege verstärken;

    8.

    bewertet es daher positiv, dass es sich bei der Mitteilung und den darin angekündigten weiteren Maßnahmen nach dem Scheitern der beiden Richtlinienvorschläge über den Zugang zum Markt für Hafendienste im Europäischen Parlament, die auch vom Ausschuss der Regionen kritisch gesehen wurden, überwiegend um unverbindliches Recht (soft law) handelt und nicht um neue Legislativvorschläge, da so den unterschiedlichen Strukturen besser Rechnung getragen werden kann;

    9.

    ist erfreut, dass die Kommission die Gelegenheit genutzt hat, der Mitteilung einen über den thematisch im Wesentlichen auf den Zugang zu Hafendienstleistungen begrenzten Ansatz der beiden Richtlinienvorschläge hinausgehenden umfassenden, zahlreiche Themen ansprechenden Kontext zu geben;

    10.

    begrüßt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Klärung der einschlägigen Rechtsvorschriften. Dabei müssen die Maßnahmen der weiteren Verbesserung eines effektiven Wettbewerbs und des freien Marktzugangs dienen. Der Ausschuss der Regionen stellt in diesem Zusammenhang fest, dass in vielen Gebieten der Union bereits ein hoher und effektiver Wettbewerb zwischen den und innerhalb der europäischen Häfen besteht;

    11.

    betont, dass nicht nur einzelne Häfen miteinander konkurrieren, sondern ganze Transportketten miteinander im Wettbewerb stehen und dies bei allen Regelungen des Teilbereichs Hafen berücksichtigt werden muss, da solche Regelungen Auswirkungen auf die gesamte Logistikkette im Hinterlandverkehr haben;

    12.

    ist der Ansicht, dass die Gemeinschaftsvorschriften, die Auswirkungen auf die Verkehrsströme zeitigen könnten wie z.B. die TEN-V-Maßnahmen oder die Leitlinien für die Anwendung von EU-Umweltvorschriften auf die Hafenentwicklung, darauf abheben müssen, ein stabiles Investitionsumfeld und ein gutes soziales Klima in den Häfen, die nachhaltige Hafenentwicklung sowie die einheitliche Anwendung der Vertragsbestimmungen und ein mit den nationalen, regionalen und lokalen Behörden abgestimmtes Vorgehen sicherzustellen;

    Zur Leistungsfähigkeit der Häfen und Anbindung an das Hinterland

    13.

    geht mit der Kommission bei ihrer Analyse zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Häfen im Wesentlichen konform und befürwortet die stärkere Gewichtung der Effizienzsteigerung vor einer Ausweitung der Infrastruktur; fordert aber die Entwicklung von Strategien zur Förderung von Inter- und Multimodalität, die den verschiedenen regionalen Besonderheiten Rechnung tragen, und betont, dass eine rationellere Verteilung des Verkehrsaufkommens in Europa innerhalb eines globalen politischen Rahmens vom Markt erreicht werden muss;

    14.

    weist allerdings darauf hin, dass zum Hafen, also der Verbindung zwischen der offenen See und dem Hinterland, auch die Hafenzufahrt gehören muss (d.h. Einsatz von Eisbrechern, Ausbaggern);

    Zum umweltfreundlichen Kapazitätsausbau

    15.

    sieht die Notwendigkeit der Hafenentwicklung unter Beachtung von Umweltbelangen sowie den Interessen und Bedürfnissen derjenigen, die in Hafenstädten leben;

    16.

    unterstützt daher die Absicht der Kommission, Leitlinien für die Anwendung und Auslegung von Umweltvorschriften auf die Hafenentwicklung zu veröffentlichen. Dabei ist eine erneute breite Befassung des Hafensektors, aber auch der für die Hafenentwicklung entscheidenden regionalen und lokalen Behörden im Rahmen eines Konsultationsverfahrens unerlässlich. Maßnahmen zur Hafenentwicklung und zum Umweltschutz müssen ausgewogen aufeinander abgestimmt werden;

    17.

    begrüßt die geplanten Maßnahmen im Abfall- und Sedimentmanagement und unterstützt die Absicht der Kommission, die Anwendung der entsprechenden EU-Rechtsvorschriften in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten;

    18.

    unterstützt die Absicht der Kommission, die Emissionen in Häfen zu senken, betont aber in diesem Zusammenhang die wichtige Rolle der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) und plädiert für internationale Übereinkommen anstelle von europäischen Alleingängen, die die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU schwächen würden; ist allerdings der Auffassung, dass die EU eigenständig handeln muss, sofern die IMO nicht in angemessener Zeit zu konkreten Lösungen kommt;

    Zur Modernisierung

    19.

    stellt fest, dass es einen echten Binnenmarkt für den Seeverkehr in Europa noch nicht gibt und begrüßt eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, die Fortschritte bei der Modernisierung des Zollwesens sowie die für 2008 angekündigte Initiative der Kommission für die Errichtung eines Europäischen Seeverkehrsraums ohne Grenzen;

    20.

    gibt aber die praktischen Umsetzungsprobleme für den schrankenlosen Seeverkehr zu bedenken und empfiehlt eine genaue Analyse des Status quo vor dem Ergreifen neuer Maßnahmen;

    Zu gleichen Ausgangsbedingungen für alle — Klare Verhältnisse für Investoren, Betreiber und Nutzer

    21.

    betont, dass ein Hafenmanagement sinnvollerweise auf regionaler und lokaler Ebene stattfindet und begrüßt daher die Absicht der Kommission, die unterschiedlichen Strukturen bei der Verwaltung von Häfen in der EU nicht durch äußere Eingriffe vereinheitlichen zu wollen;

    22.

    ist der Ansicht, dass die für das Jahr 2008 angekündigten Leitlinien für staatliche Beihilfen ein geeignetes Instrument für die Präzisierung des EG-Vertrags in Bezug auf Häfen sind, um den Wettbewerb im Hafensektor weiterhin fair und effizient zu gestalten;

    23.

    begrüßt in diesem Zusammenhang auch die Ausdehnung der Transparenzvorschriften der Richtlinie 2006/111/EG auf alle Häfen unabhängig von ihrer Größe und ihrem Jahresumsatz;

    24.

    nimmt die Aussagen der Mitteilung zur Kenntnis, dass bei der Vergabe von Konzessionen die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als geltendes Recht zu beachten ist und bei der Vergabe von Konzessionen, die nicht unter das Vergaberecht fallen, ein transparentes Auswahlverfahren durchzuführen ist. Der Ausschuss der Regionen sieht hier noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Rolle der Hafenbehörden und ihren Möglichkeiten, regionale Interessen und Entwicklungen der Häfen in einem angemessenen Maß zu unterstützen;

    25.

    ist besorgt, dass eine unflexible Handhabung der vorgeschlagenen Maßnahmen Rechtsunsicherheit oder Reduzierung der Investitionsanreize bei den schon vorhandenen Anbietern zur Folge haben werden, die die Wettbewerbsfähigkeit Europas schwächen könnten;

    26.

    geht davon aus, dass für die Häfen weiterhin die Möglichkeit besteht, notwendige Modernisierungs-, Erweiterungs- und Veränderungsmaßnahmen im Rahmen einer effektiven Hafenentwicklung auch ohne Auswahlverfahren durchzuführen;

    27.

    sieht noch weiteren Klärungsbedarf hinsichtlich der Arbeitnehmerrechte für den Fall einer Unternehmensübergabe insbesondere dann, wenn die genannte Richtlinie 2001/23/EG keine Anwendung findet;

    28.

    nimmt zur Kenntnis, dass technisch-nautische Dienste (wie Lotsen, Schleppen und Festmachen) als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse eingestuft werden und daher den Bestimmungen von Artikel 86, 87 und 88 EG-Vertrag unterliegen. Gemäß diesen Artikeln und dem Subsidiaritätsprinzip obliegt es den Mitgliedstaaten, ihre Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach Maßgabe der in der Entscheidung vom 28. November 2005 verankerten Bedingungen festzulegen. Beschließt ein Mitgliedstaat, dass ein Unternehmen eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringt, kann diesem Unternehmen eine Ausgleichszahlung für diese Dienstleistung gewährt werden, wenn die Einnahmen aus ihrer Erbringung nicht kostendeckend sind. Diese Ausgleichszahlung darf die tatsächlich entstandenen Kosten unter Berücksichtigung einer angemessenen Rendite nicht übersteigen; weist ferner darauf hin, dass die Kosten für technisch-nautische Dienste, die für die Gewährleistung der Sicherheit des Seeverkehrs in den Hafengebieten unerlässlich sind, nur einen kleinen Anteil an den Gesamtverkehrskosten ausmachen, und lehnt daher die Idee ab, zur Steigerung der Attraktivität des Seeverkehrs die Kosten für diese Dienste zu senken;

    29.

    sieht im Hinblick auf das Lotswesen und den damit verbundenen Sicherheitsfragen, die in die Verantwortung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften fallen, noch Klärungsbedarf;

    30.

    geht mit der Kommission in ihrer Einschätzung der so genannten „Pools“ für Arbeitnehmer konform und unterstreicht deren Bedeutung für die Einstellung und Ausbildung von Hafenarbeitern unter Beachtung des geltenden EU-Rechts, insbesondere der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit;

    31.

    begrüßt die Definition des Begriffs „Hafengebühren“ sowie ihre Beschränkung auf allgemeine Infrastruktur und fordert in diesem Zusammenhang eine differenzierte Klarstellung der Verwendung von Hafengebühren in den angekündigten Beihilfeleitlinien, um wettbewerbswidrige Quersubventionen zu verhindern;

    32.

    stellt fest, dass bei den Hafengebühren bereits große Transparenz herrscht und hält daher weitere Regelungen in diesem Bereich für unnötig;

    33.

    begrüßt die Absicht der Kommission, sich näher mit dem Wettbewerb der europäischen Häfen mit Drittländern zu befassen und betroffene Häfen zu unterstützen, da viele dieser Häfen nicht nur durch ihre geografische Randlage, sondern auch durch den verschärften Wettbewerb mit Drittländern benachteiligt sind;

    34.

    ist besorgt, dass die im „US-Safe-Port-Act“ (2006) und in der „House Resolution No. 1“ (2007) geforderte 100-prozentige Durchleuchtung („Scanning“) aller für die USA bestimmten Seecontainer für die europäischen Häfen kaum umsetzbar ist sowie hohe Kosten verursacht und fordert daher die Kommission auf, mit den US-amerikanischen Behörden über praktikable Lösungen zu verhandeln;

    Zur Aufnahme eines strukturierten Dialogs zwischen Häfen und Städten

    35.

    unterstützt die Absicht der Kommission, das Image von Häfen und ihre Integration in die Städte zu verbessern. Häfen haben in vielen Regionen eine große Bedeutung über den Faktor Wirtschaft und Beschäftigung hinaus. Sie prägen häufig das Stadtbild und haben wesentlichen Anteil an der Entwicklung einer Stadt oder Region;

    36.

    fordert daher einen innovativen Ansatz, der das Potenzial der Hafenstädte in den Bereichen Kultur, Tourismus und Freizeit aufgreift und schlägt vor, Projekte im Bereich der Forschung und regionalen Zusammenarbeit auszuloben, die künftige Entwicklungen besser erkennbar machen;

    37.

    begrüßt die geplanten öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen der Kommission, sieht in diesem Zusammenhang allerdings Probleme mit den geltenden Sicherheitsanforderungen zur Gefahrenabwehr und zum Schutz vor Terrorismus und Kriminalität;

    38.

    sieht noch Klarstellungsbedarf hinsichtlich der geplanten Mehrzweck-Zugangskarten und ihrer Bedeutung;

    Zu Arbeitsplätzen in den Häfen

    39.

    ist der Ansicht, dass eine europäische Hafenpolitik auch die Beschäftigungsdimension berücksichtigen muss, um qualifizierte Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen;

    40.

    begrüßt daher die Absicht der Kommission, den sozialen Dialog auf europäischer Ebene zu fördern. Dies muss in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern erfolgen. Gute und sichere Arbeitsbedingungen sowie eine ständige Verbesserung der Aus- und Fortbildung von Hafenarbeitern, z.B. durch die standardmäßige Verwendung von Simulatoren sind entscheidende Faktoren für die positive und nachhaltige Weiterentwicklung von Häfen und Regionen, in denen sie liegen;

    41.

    unterstreicht, dass Europa im globalen Wettbewerb nur bestehen kann, wenn es überdurchschnittlich innovativ und gegenüber anderen Regionen qualitativ besser ist und betont die grundlegende Bedeutung von akademischer Ausbildung und beruflicher Weiterbildung zur Erreichung dieses Ziels;

    42.

    bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Zahl der Arbeitsunfälle in Häfen und auf Schiffen immer noch hoch ist. Der Ausschuss der Regionen weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle bei der Überwachung und Durchsetzung von Gesundheits- und Arbeitsschutzvorschriften in Häfen spielen.

    II.   SCHLUSSFOLGERUNGEN UND FORDERUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    43.

    bedauert die Verzögerungen bei der Erstellung von Infrastruktur des transeuropäischen Netzes (TEN) und spricht sich dafür aus, dass die Kommission die vorgesehenen Finanzierungsmöglichkeiten besser gegenüber den Mitgliedstaaten sowie den Regionen und Städten kommuniziert, um diese beim Ausbau der Kapazitäten und der Infrastruktur für den landseitigen Zugang zu den Häfen (Anbindung an das Hinterland) und der Hafenzufahrt (Verbindung vom Hafen zu den Fahrwassern zum Meer) sowie beim Aufbau der logistischen Verteilungsnetze zu unterstützen;

    44.

    hält es für erforderlich, bei künftigen Regelungen über die Gewährung von Finanzhilfen für die Hochgeschwindigkeitsseewege die Teilnahme der Regionen formal zu berücksichtigen und plädiert in diesem Zusammenhang für ein vereinfachtes Verfahren insgesamt, das den Interessen der Unternehmen gerechter wird und so zu einer größeren Verbreitung sowie Akzeptanz des umweltfreundlichen Seeverkehrs beiträgt;

    45.

    schlägt vor, dass die Instrumente der Raumplanung und des integrierten Küstenzonenmanagements zukünftig verstärkt bei der Planung von land- und seeseitigen Zugängen eingesetzt werden;

    46.

    fordert eine zügige Veröffentlichung der Beihilfeleitlinien nach Konsultation mit den Mitgliedstaaten, Regionen und Betroffenen;

    47.

    fordert die Schaffung wirtschaftlicher Anreize zur Gewährleistung geeigneter Hafeninfrastrukturen und eines ausreichenden Seeverkehrs in Inselregionen und Küstengebieten in Randlage, um so ihre nachhaltige Entwicklung voranzutreiben und die Faktoren, die ihre unternehmerische Tätigkeit und ihren gleichberechtigten Zugang zu den großen europäischen Märkten beeinträchtigen, auf ein Mindestmaß zu beschränken;

    48.

    betont die notwendige Bekämpfung der Luftverschmutzung und des Klimawandels, wobei auch die Häfen und der Seeverkehr einbezogen werden müssen, z.B. durch eine rasche Umstellung auf sauberen Schiffskraftstoff sowie eine zügige Implementierung der Regelungen der IMO zur Behandlung von Ballastwasser von Schiffen;

    49.

    fordert, dass die Entwicklung und Förderung von „Clean-Ship-“ und „Clean-Port“-Projekten fortgesetzt wird und hält es für notwendig, die Anstrengungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen von Schiffen, z.B. durch Landstromanschlüsse, vordringlich auf internationaler Ebene voranzutreiben, damit die europäischen Häfen im globalen Wettbewerb keinen Nachteil erleiden, hilfsweise auf europäischer Ebene, damit die Lebensqualität für die Bevölkerung in den Häfen unverzüglich verbessert wird;

    50.

    hält es für notwendig, der Öffentlichkeit die große Bedeutung der Häfen und Meere für das Wachstum der Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa besser als bisher zu vermitteln. Diese Aufgabe sollte weitgehend den Mitgliedstaaten, Regionen und Häfen überlassen werden;

    51.

    erwartet mit großem Interesse die für 2008 geplanten Maßnahmen der Kommission zur Ausarbeitung der integrierten Meerespolitik der EU und wie die Häfen hierbei eingebunden werden;

    52.

    erkennt an, dass unter Berücksichtigung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips eine Vielzahl von Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich ist, um allen Aspekten der Hafenpolitik gerecht zu werden. Der Ausschuss der Regionen befürchtet aber, dass die Maßnahmen nicht alle im Rahmen des vorgesehenen Zeitplans verwirklicht werden können und vermisst daher eine klare Betonung der Priorität der einzelnen Maßnahmen;

    53.

    schlägt vor, dass die Kommission bei der Annahme der geplanten Maßnahmen auch die Kleinhäfen auf lokaler und regionaler Ebene berücksichtigt, deren Aktivitäten nicht überwiegend kommerzieller Art und deren Tätigkeit für die Bevölkerung im Umland von grundlegender Bedeutung sind und denen für die Umsetzung der von den europäischen Institutionen angenommenen Richtlinien und Vorschriften lediglich begrenzte Finanz- und Humanressourcen zur Verfügung stehen; schlägt ferner vor, dass neue EU-Rechtsinstrumente auf ihre Auswirkungen hinsichtlich der Kapazitäten und des Wirtschaftsvolumens dieser Häfen überprüft werden, um deren Rentabilität nicht zu gefährden;

    54.

    fordert deshalb die Überarbeitung des Maßnahmenkatalogs dahingehend, dass dieser nach der Prioritätsstufe der einzelnen Ziele, die mit den verschiedenen Maßnahmen erreicht werden sollen, als auch nach der voraussichtlichen Zuständigkeit gemäß dem Subsidiaritätsprinzip sowie der zeitlichen Befassung geordnet wird;

    55.

    bietet seine Zusammenarbeit und Unterstützung an, um Vorschläge für die Priorisierung der genannten Maßnahmen und für die künftige Hafenpolitik zu erarbeiten, und bringt zum Ausdruck, dass er regelmäßig über die Entwicklungen in diesem Politikbereich informiert werden möchte;

    56.

    empfiehlt die Errichtung einer Struktur, die es ermöglicht, alle Interessengruppen regelmäßig zu konsultieren, damit die Ergebnisse in die weitere Entwicklung der europäischen Hafenpolitik einfließen, Konflikte vermieden und bewährte Praktiken ausgetauscht werden können und verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Möglichkeit, lokale und regionale Gremien zu unterstützen und zu fördern, um eine hohe Akzeptanz zu gewährleisten;

    57.

    fordert von der Kommission die Vorlage einer Zwischenbilanz zur europäischen Hafenpolitik bis zum 31. Dezember 2009 einschließlich eines Vorschlags für Maßnahmen zur Beseitigung von Engpässen zwischen Häfen und dem Hinterland.

    Brüssel, den 9. April 2008

    Der Präsident

    des Ausschusses der Regionen

    Luc VAN DEN BRANDE


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