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Document 52007AR0155

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Synergien im Schwarzmeerraum — Eine neue Initiative zur regionalen Zusammenarbeit

    ABl. C 105 vom 25.4.2008, p. 46–50 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    25.4.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 105/46


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Synergien im Schwarzmeerraum — Eine neue Initiative zur regionalen Zusammenarbeit“

    (2008/C 105/10)

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, die Maßnahmen zur regionalen und lokalen Entwicklung durch die Initiative für Synergien im Schwarzmeerraum effizienter zu gestalten. Zu diesem Zweck sollen bewährte Verfahrensweisen aus den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nutzbar gemacht und ihre Verbreitung, ihr Austausch sowie ihre Vernetzung gefördert werden; ist allerdings der Auffassung, dass die Bedeutung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die erfolgreiche Umsetzung dieser Strategie deutlicher hervorgehoben werden könnte;

    begrüßt den jüngsten Erweiterungsprozess und den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur EU am 1. Januar 2007 sowie die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei als weitere Schritte in Richtung Demokratie und nachhaltige Entwicklung in der Schwarzmeerregion, durch die ein erhöhtes Maß an Stabilität, Sicherheit und Wohlstand sowohl für die Europäische Union, als auch für die Anrainerstaaten des Schwarzen Meeres gewährleistet wird;

    unterstützt die Schaffung eines maritimen Selbstverständnisses für die Schwarzmeerregion, mit dem sich alle, die in den einzelnen maritimen Aktivitäten eingebunden sind, identifizieren können. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, um Umweltprobleme in den Griff zu bekommen und den Tourismus zu entwickeln, wobei die traditionellen Kulturen geschützt und das maritime Erbe in Kultur und Natur wirksamer bewahrt werden müssen;

    fordert die Europäische Kommission auf, den Stellenwert zu erhöhen, den der Verkehr im Rahmen der künftigen Meerespolitik vor dem Hintergrund einnimmt, dass er die wichtigste und bereichsübergreifende maritime Tätigkeit darstellt;

    hebt hervor, wie wichtig die Einbindung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften aus der Schwarzmeerregion in die Gestaltung und Umsetzung der Zuwanderungspolitik der Gemeinschaft ist, bei der eine bessere Steuerung der Migrationsströme besonders im Vordergrund stehen sollte, damit diese bei umfassender Wahrung der Menschenrechte und der Gewährleistung der Sicherheit der Bürger voll und ganz der Rechtsmäßigkeit entsprechen und mit einer umfassenden und wirksamen, auf Gegenseitigkeit angelegten Zusammenarbeit zwischen den Ordnungskräften und den für ihren Schutz zuständigen Einrichtungen einhergehen;

    bringt seine Unterstützung für die aufstrebende Schwarzmeer-Euroregion zum Ausdruck, durch die die Zusammenarbeit zwischen den Staaten der Region auf lokaler und regionaler Ebene ausgebaut sowie die demokratische Stabilität, gutes Regieren und eine nachhaltige Entwicklung gefördert werden sollen.

    Berichterstatter

    :

    Herr MIREV (BG/SPE), Bürgermeister von Tărgovište

    Referenzdokument

    Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Die Schwarzmeersynergie — Eine neue Initiative der regionalen Zusammenarbeit

    KOM(2007) 160 endg.

    Politische Empfehlungen

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Allgemeine politische Empfehlungen

    1.

    begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, die Maßnahmen zur regionalen und lokalen Entwicklung durch die Initiative für Synergien im Schwarzmeerraum effizienter zu gestalten. Zu diesem Zweck sollen bewährte Verfahrensweisen aus den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nutzbar gemacht und ihre Verbreitung, ihr Austausch sowie ihre Vernetzung gefördert werden; ist allerdings der Auffassung, dass die Bedeutung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die erfolgreiche Umsetzung dieser Strategie deutlicher hervorgehoben werden könnte. Diesen Maßnahmen als politischen Gemeinschaftsinstrumenten für die Modernisierung der Wirtschaft, eine größere Wettbewerbsfähigkeit und eine Annäherung der Europäischen Union an ihre Bürgerinnen und Bürger sollten neue Impulse verliehen werden;

    2.

    begrüßt den jüngsten Erweiterungsprozess und den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur EU am 1. Januar 2007 sowie die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei als weitere Schritte in Richtung Demokratie und nachhaltige Entwicklung in der Schwarzmeerregion, durch die ein erhöhtes Maß an Stabilität, Sicherheit und Wohlstand sowohl für die Europäische Union, als auch für die Anrainerstaaten des Schwarzen Meeres gewährleistet wird;

    3.

    hebt die Bedeutung einer regionalen und lokalen Perspektive im Zuge des Erweiterungsprozesses hervor und erkennt die bedeutende Rolle der politischen Maßnahmen regionaler und lokaler Gebietskörperschaften zur Gewährleistung der inneren Stabilität an, die entscheidend von der Demokratie an der Basis abhängt;

    4.

    bekräftigt seine Unterstützung für den Beitrittsprozess, die Europäische Nachbarschaftspolitik und die strategische Partnerschaft mit der Russischen Föderation und spricht sich für die Einbindung des Ausschusses der Regionen und der anderen europäischen Institutionen aus, um die Partnerschaft in der Schwarzmeerregion nach dem Vorbild der Partnerschaft Europa-Mittelmeer und der Partnerschaften in der Ostseeregion und dem Nordseeraum zu fördern;

    5.

    stellt fest, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Schwarzmeerregion auf folgenden Gebieten eine ausschlaggebende Rolle spielen: Übergangsprozess zur Demokratie und zu gutem Regieren, Ausbau der Verwaltungskapazitäten, Friedenskonsolidierung, interkultureller und religionsübergreifender Dialog, Zuwanderung, Kriminalitätsbekämpfung, Energie, Verkehr und Planung der Infrastruktur, Städtebau und ländliche Entwicklung; betont außerdem die positive Rolle, die die Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und der Zivilgesellschaft in all diesen Bereichen für das Allgemeinwohl spielen kann;

    6.

    betont, dass die Initiative für Synergien im Schwarzmeerraum in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner institutionellen Aufgabe steht; hält es aus diesem Grunde für wesentlich, dass auf den Ausschuss und die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, einen aktiven Beitrag zu dieser Initiative zu leisten, zurückgegriffen wird; drängt darauf, als das Gremium, das die einheitliche Vertretung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union gewährleistet, in die Initiative eingebunden zu werden;

    7.

    teilt die Ansicht der Europäischen Kommission, dass trotz bemerkenswerter Veränderungen in den letzten Jahren zwischen den einzelnen Staaten der Region nach wie vor Unterschiede hinsichtlich des Tempos der Wirtschaftsreformen und der Qualität der Regierungsführung bestehen;

    8.

    ist sich bewusst, dass die Initiative der Kommission keine neue Schwarzmeerstrategie sein soll. Sie ist eher als ein auf den wichtigsten EU-Leitlinien gegründeter Prozess zu sehen, der auf die Entwicklung der Region, die Bildung, die Zusammenarbeit und die Verbreitung bewährter Praktiken auf regionaler und lokaler Ebene durch territoriale Zusammenarbeit ausgerichtet ist, um auf diese Weise die Zielsetzungen von Lissabon und Göteborg zu erreichen; ist jedoch der Ansicht, dass die regionale Dimension in der Politik gestärkt werden muss, wenn die Initiative zum Erfolg geführt werden soll;

    Umwelt, Verkehr, Energie und Meerespolitik

    9.

    weist auf den ernsten Zustand der Umwelt in der Schwarzmeerregion hin, vor allem im Donau-Delta und den anderen Naturschutzgebieten in dieser Region, und insbesondere auf die zunehmende Eutrophierung (d.i. die Erhöhung der primären Produktivität eines Ökosystems), die sich schädlich auf die Artenvielfalt, die Feuchtgebiete und die Fischerei auswirkt, sowie auf die durch Öl und Abwässer verursachte Verschmutzung;

    10.

    betont, dass die potenziellen Bedrohungen für die Umwelt der Schwarzmeerregion (und für die Flüsse in dieser Region) eingehender untersucht werden müssen. Diese Bedrohungen entstehen unter anderem durch den Klimawandel und die davon ausgehende Gefahr von Naturkatastrophen. Auf diese Bedrohungen muss angemessen reagiert werden, und es müssen von der Europäischen Union kofinanzierte Projekte grenzübergreifender Zusammenarbeit zur Verbesserung des Notfallmanagements im Bereich des Katastrophenschutzes unterstützt werden;

    11.

    fordert die Europäische Kommission auf, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen wie Wind- und Wellenkraft zu fördern. Auch sollte zusätzliche Forschungs- und Innovationstätigkeit auf diesem Gebiet unterstützt werden;

    12.

    fordert von der EU und den einzelstaatlichen Regierungen verstärkte Anstrengungen, um wissenschaftlich-technische Durchbrüche in der Meeresforschung, beispielsweise in der Blauen Biotechnologie (biotechnologische Nutzung des Meeres und des Wassers), bei den Schiffsleitsystemen und den touristischen Aktivitäten zu erzielen und dabei die gegenwärtigen und möglichen künftigen Gefahren insbesondere in Bezug auf den Klimawandel und sonstige Umweltveränderungen, den Rückgang der Fischbestände, einen nicht nachhaltigen Tourismus sowie die sich verändernde Bevölkerungsstruktur in den Küstenregionen nicht aus dem Auge zu verlieren;

    13.

    bekräftigt die Notwendigkeit, das maritime Erbe unter Berücksichtigung eines möglichen Anstiegs im Tourismus, der mit der Entwicklung der traditionellen Kulturen verbunden ist, besser zu bewahren;

    14.

    unterstützt die Schaffung eines maritimen Selbstverständnisses für die Schwarzmeerregion, mit dem sich alle, die in den einzelnen maritimen Aktivitäten eingebunden sind, identifizieren können. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, um Umweltprobleme in den Griff zu bekommen und den Tourismus zu entwickeln, wobei die traditionellen Kulturen geschützt und das maritime Erbe in Kultur und Natur wirksamer bewahrt werden müssen;

    15.

    empfiehlt, dass die Europäische Kommission und die einzelstaatlichen Regierungen den Aufbau einer zuverlässigen regionalen Datenbank unterstützen, in der die bestehenden Informationen und detaillierte Daten über wirtschaftliche und ökologische Aspekte der einzelnen Meeresressourcen und ihre sozialen Auswirkungen gesammelt werden;

    16.

    empfiehlt insbesondere für die Binnenmeere wie das Schwarze Meer die Bewertung und Koordinierung spezifischer Strategiepläne. Diese Pläne sollten von der Kommission vorgeschlagen und von den Mitgliedstaaten nach dem Vorbild der Pläne im Rahmen der Thematischen Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt erarbeitet werden, durch die die Einrichtung größerer Meeresregionen propagiert wird;

    17.

    fordert die Europäische Kommission auf, den Stellenwert zu erhöhen, den der Verkehr im Rahmen der künftigen Meerespolitik vor dem Hintergrund einnimmt, dass er die wichtigste und bereichsübergreifende maritime Tätigkeit darstellt;

    18.

    fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu einer intensiveren Überwachung der Umweltverschmutzung auf den wichtigsten Seewegen anzuhalten. Zu diesem Zweck könnte seines Erachtens die neue GMES-Technologie erfolgreich eingesetzt werden;

    19.

    schlägt insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Verwirklichung einiger TEN-Verkehrsprojekte mit Bezug zur maritimen Dimension in Verzug geraten ist, vor, den Bemühungen um Vollendung vor allem derjenigen Seeterminals, die sich durch eine eindeutige Intermodalität auszeichnen, neue Impulse zu verleihen;

    20.

    empfiehlt eine Stärkung der Rolle strategisch gelegener Häfen als Priorität bei der Entwicklung der künftigen Meerespolitik und gleichzeitig die Vergabe einer Studie über die Verbindungen zwischen den großen und kleineren Häfen sowie zu der Möglichkeit, bestimmte Hafentätigkeiten zu entflechten und in kleinere Zentren zu verlagern;

    21.

    schlägt der EU und den nationalen Regierungen vor, die Förderung traditioneller Meeresressourcen zur Energiegewinnung wie Öl und Gas auf der Grundlage klar festgelegter Sicherheitsstandards für die Umwelt zu regeln sowie eine effiziente Kontrolle dieser Aktivitäten zu gewährleisten, um Initiativen für den Ausbau oder die Verbesserung der Anlagen zum Auffangen von ölverschmutztem Wasser in den Häfen zu unterstützen und technologische Innovationen für den Transport und den Umschlag von Öl zu fördern, auch durch den Einsatz von über das Land verlegten Ölpipelines;

    22.

    empfiehlt eine bessere Absicherung der Seewege und eine Untersuchung der Möglichkeiten zur Einführung einer Lotsenpflicht für Öltanker und andere Schiffe mit gefährlicher Ladung sowie der Möglichkeiten, für Schiffe auf engen Seewegen die Lotsenpflicht allgemein verbindlich einzuführen;

    23.

    weist auf die Notwendigkeit hin, Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen zu ergreifen, und unterstützt das System zum Handel mit Emissionsberechtigungen;

    24.

    empfiehlt die Entwicklung von Szenarien für eventuell erforderliche Küstenschutzmaßnahmen, die auf den verschiedenen Prognosen für den ansteigenden Meeresspiegel und die sich ändernden Witterungsbedingungen basieren;

    25.

    fordert die EU und die nationalen Regierungen auf, die Küstenregionen bei der Ermittlung von Möglichkeiten zum erfolgreichen Schutz der Umwelt zu unterstützen und ihre diesbezüglichen Bemühungen zu koordinieren, insbesondere bei der Einrichtung überregionaler und/oder grenzübergreifender Meeresschutzzonen sowie bei der Erarbeitung konkreter Vorschläge für eine deutliche Reduzierung radioaktiver Abfälle und der Umweltverschmutzung durch Schiffe (besonders durch Abgase, Einleitungen und Ballastwasser); ferner plädiert er für die Unterstützung der Bemühungen, die Qualität der Ökosysteme und Habitate in den Küstenregionen zu erhalten, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass wirtschaftliche Aktivitäten einen wesentlichen Einfluss auf die Meeresumwelt ausüben können, vor allem durch den Nährstoffeintrag ins Meer;

    Bildung, kulturelle Vielfalt und religionsübergreifender Dialog

    26.

    hebt die Schlüsselrolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Förderung und Veranstaltung kultureller Ereignisse in den Gemeinwesen der Schwarzmeerregion hervor und fordert die Europäische Kommission auf, die Teilnahme lokaler und regionaler Gebietskörperschaften an neuen EU-Kulturprogrammen zu fördern („Kultur 2007“);

    27.

    stellt fest, dass die Entwicklung der Kultur und ihrer Vielfalt den Ländern der Region soziale und wirtschaftliche Vorteile bringt und so dazu beiträgt, die Zielsetzungen von Lissabon zu erfüllen;

    28.

    hebt hervor, dass die interkulturelle Zusammenarbeit und der religionsübergreifende Dialog ausgebaut werden müssen, damit durch kulturelle Vielfalt die Menschen in einem vielsprachigen und multikulturellen Europa einander näher gebracht werden;

    29.

    weist darauf hin, dass auf lokaler und regionaler Ebene gezielte Anstrengungen unternommen werden müssen, um in der Region Vertrauen aufzubauen und festgefahrene Konflikte mit Hilfe spezieller Kooperationsprogramme friedlich beizulegen;

    30.

    weist erneut auf die Notwendigkeit hin, die Vielsprachigkeit in einem erweiterten Europa zu bewahren, da sie von ausschlaggebender Bedeutung für die Einbeziehung der Bürger in das gemeinsame politische Projekt „Europa“ ist;

    31.

    fordert die Europäische Union und die nationalen Regierungen auf, Programme und Projekte zum Ausbau der interregionalen Jugendzusammenarbeit auf lokaler und regionaler Ebene zu unterstützen;

    Zuwanderung, Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

    32.

    hebt hervor, wie wichtig die Einbindung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften aus der Schwarzmeerregion in die Gestaltung und Umsetzung der Zuwanderungspolitik der Gemeinschaft ist, bei der eine bessere Steuerung der Migrationsströme besonders im Vordergrund stehen sollte, damit diese bei umfassender Wahrung der Menschenrechte und der Gewährleistung der Sicherheit der Bürger voll und ganz der Rechtmäßigkeit entsprechen und mit einer umfassenden und wirksamen, auf Gegenseitigkeit angelegten Zusammenarbeit zwischen den Ordnungskräften und den für ihren Schutz zuständigen Einrichtungen einhergehen;

    33.

    befürwortet politische Maßnahmen der EU zur Unterstützung der Aktivitäten, die mit Hilfe von speziellen, auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ausgerichteten Programmen auf die Förderung der sozialen Eingliederung der Zuwanderer abzielen;

    34.

    begrüßt die von der Europäischen Kommission geplanten Initiativen zur Bekämpfung illegaler Einwanderung sowie die Unterstützung des Austauschs bewährter Verfahrensweise auf diesem Gebiet;

    35.

    unterstützt die Einbindung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften aus der Schwarzmeerregion in die Entwicklung und Umsetzung einer gemeinschaftlichen Migrationspolitik und stellt fest, dass die Gestaltung gemeinsamer migrationspolitischer Programme auf lokaler und regionaler Ebene die künftige wirtschaftliche Entwicklung, d.h. ein stärkeres Wirtschaftswachstum und mehr Wohlstand in den Regionen, gewährleisten kann;

    36.

    begrüßt die Initiativen der Europäischen Union zur Chancengleichheit auf lokaler und regionaler Ebene und fordert die nationalen Regierungen auf, diese Initiativen zu unterstützen;

    Gutes Regieren, regionale Initiativen und Vernetzung

    37.

    bringt seine Wertschätzung für die Fortschritte zum Ausdruck, die in der Region seit 1989 durch Initiativen wie die Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation (BSEC) und die Parlamentarische Versammlung der Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation (PABSEC) erreicht wurden;

    38.

    weist auf die Notwendigkeit hin, die Erfahrungen aus bestehenden regionalen Initiativen, die wie beispielsweise der Donaukooperationsprozess (DCP) die Schwarzmeerregion näher an die EU rücken und einen zusätzlichen europäischen Mehrwert bieten, weiter zu entwickeln und zu koordinieren, wobei die thematische und territoriale Komplementarität im Vordergrund stehen sollte;

    39.

    empfiehlt eine bessere Abstimmung zwischen den einzelnen nationalen und regionalen Initiativen in der Region sowie nach Möglichkeit eine Festlegung ihrer jeweiligen Tätigkeitsbereiche, damit Überschneidungen vermieden und konkrete Ergebnisse erzielt werden;

    40.

    empfiehlt die Verbreitung bestehender Beispiele für bewährte Verfahren auf regionaler und lokaler Ebene, insbesondere im Hinblick auf lokale Wirtschaftscluster, Forschungsvernetzung, öffentlich-private Partnerschaften, Raumplanung und gutes Regieren. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aus den Schwarzmeer-Anrainerstaaten sollten dazu angehalten und dabei unterstützt werden, derartige Beispiele bewährter Verfahren zu entwickeln;

    41.

    befürwortet den vom Europäischen Parlament und der Kommission verfolgten Ansatz bezüglich der Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Kommunikation, die einen öffentlichen Konsens ermöglicht und zu mehr Transparenz und Verantwortung beiträgt;

    42.

    begrüßt alle geeigneten EU-Maßnahmen, die zur Entwicklung der einzelnen Staaten beitragen, beispielsweise durch die Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität sowie durch Unterstützung bei der Schaffung wirksamer Verwaltungsstrukturen, in die unweigerlich auch die regionalen und lokalen Ebenen einbezogen werden müssen; begrüßt in diesem Zusammenhang jede geeignete Initiative zur Unterstützung der eigenständigen Entwicklung der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit in der Region sind;

    43.

    fordert die Europäische Union und die nationalen Regierungen auf, Programme und Projekte, die auf die Mobilität lokalen und regionalen Verwaltungspersonals abzielen, zu unterstützen, damit auf diese Weise engere Kontakte geknüpft, Erfahrungen ausgetauscht und bessere Leistungen erbracht werden;

    44.

    empfiehlt die Einbindung von Organisationen, in denen lokale Mandatsträger zusammenkommen und ihre Anliegen in Gesprächen vertreten, die Teil des laufenden politischen Dialogs zwischen der EU und den Staaten der Region sind;

    45.

    fordert die nationalen Regierungen in der Region auf, die Grundsätze der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung einzuhalten;

    Grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit

    46.

    hebt die mögliche positive Rolle der lokalen Gebietskörperschaften und insbesondere der Bürgermeister beim Ausbau der Zivilgesellschaft in der Region hervor, vor allem in Gebieten, in denen die nationalen Behörden nicht über ausgeprägte demokratische Traditionen verfügen;

    47.

    bringt seine Unterstützung für die aufstrebende Schwarzmeer-Euroregion zum Ausdruck, durch die die Zusammenarbeit zwischen den Staaten der Region auf lokaler und regionaler Ebene ausgebaut sowie die demokratische Stabilität, gutes Regieren und eine nachhaltige Entwicklung gefördert werden sollen;

    48.

    stellt fest, dass im Rahmen der Kooperationsvereinbarung mit dem Europarat Raum für eine Zusammenarbeit beider Einrichtungen besteht;

    49.

    hebt den großen Nutzen der bestehenden Arbeitsgruppen hervor, um die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aus Kandidatenländern und angehenden Kandidatenländern in ihrem Bemühen zu unterstützen, Möglichkeiten zu erschließen und den notwendigen politischen Dialog zwischen der EU und den (angehenden) Kandidatenländern zu entwickeln;

    50.

    teilt die Ansicht der Europäischen Kommission, dass die Initiative auf lokaler Ebene in der Region organisiert werden sollte, wobei die Partner gemeinsam die Verantwortung für ihre Umsetzung übernehmen; spricht sich für die Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in diesen Prozess aus, da dadurch die fortlaufende Entwicklung der Kontakte zwischen den Städten und Gemeinden in der Schwarzmeerregion, den Universitäten, Kulturakteuren und zivilgesellschaftlichen Organisationen einschließlich der Verbraucherverbände erleichtert wird.

    Brüssel, den 7. Februar 2008

    Der Präsident

    des Ausschusses der Regionen

    Luc VAN DEN BRANDE


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