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Document 52007AR0111

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Energiepaket

    ABl. C 305 vom 15.12.2007, p. 1–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.12.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 305/1


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Energiepaket“

    (2007/C 305/01)

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    weist darauf hin, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften zum Erfolg europäischer Initiativen entscheidend beitragen. Europäisches Recht wird auf lokaler und regionaler Ebene umgesetzt; den Verantwortlichen vor Ort sowie den Bürgern kommt die Aufgabe zu, mit ihrem Verhalten den Energieverbrauch tatsächlich und nachhaltig zu beeinflussen;

    ist der Ansicht, dass Energiepolitik und Klimaschutzpolitik in engem Zusammenhang stehen und abgestimmt werden müssen, stammen doch 80 % der CO2-Emissionen in Europa aus der Energieerzeugung. Es ist also wesentlich, dass die Maßnahmen, die für die Klimapolitik vorgeschlagen werden, im Energiebereich Eingang finden und umgekehrt. Eine umwelt- und effizienzorientierte Energiepolitik ist gleichzeitig auch immer Klimapolitik;

    unterstützt die Bemühungen der Kommission, administrative Hindernisse, unfaire Netzzugangsbedingungen (z.B. Diskriminierung von Anbietern erneuerbarer Energie) und komplizierte Verfahren unverzüglich zu beseitigen bzw. aufzuheben;

    fordert die Kommission auf, durch geeignete Maßnahmen Marktkonzentrationen zu verhindern und die Vielfalt der Marktteilnehmer zu fördern;

    unterstützt das Ziel, in der EU bis 2020 durch erhöhte Energieeffizienz 20 % Energie einzusparen, wobei der Ausschuss es begrüßen würde, wenn dieses Ziel als verbindlich festgeschrieben würde;

    weist eindringlich darauf hin, dass Energieeffizienz das Kernstück der europäischen Energiepolitik bilden und in allen Überlegungen die höchste Priorität besitzen sollte;

    zweifelt daran, dass CCS-Technologien (Carbon capture and storage — Kohlendioxidsequestrierung und unterirdische Speicherung) als langfristige Lösungen angesehen werden können, da sie den Wirkungsgrad der jeweiligen Anlage massiv senken und zudem aus heutiger Sicht wirtschaftlich nicht besonders effizient sind. Aus globaler Sicht kann die CCS-Strategie jedoch eine Übergangslösung darstellen.

    Referenzdokumente

    Mitteilung der Europäischen Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Eine Energiepolitik für Europa“

    KOM(2007) 1 endg.

    Mitteilung der Europäischen Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Aussichten für den Erdgas- und den Elektrizitätsbinnenmarkt“

    KOM(2006) 841 endg.

    Mitteilung der Europäischen Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Nachhaltige Stromerzeugung aus fossilen BrennstoffenZiel: Weitgehend emissionsfreie Kohlenutzung nach 2020“

    KOM(2006) 843 endg.

    Mitteilung der Europäischen Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Fortschrittsbericht BiokraftstoffeBericht über die Fortschritte bei der Verwendung von Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren Kraftstoffen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union“

    KOM(2006) 845 endg.

    Mitteilung der Europäischen Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Vorrangiger Verbundplan“

    KOM(2006) 846 endg.

    Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Auf dem Weg zu einem Europäischen Strategieplan für Energietechnologie“

    KOM(2006) 847 endg.

    Mitteilung der Europäischen Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Fahrplan für erneuerbare EnergienErneuerbare Energien im 21. Jahrhundert: Größere Nachhaltigkeit in der Zukunft“

    KOM(2006) 848 endg.

    Mitteilung der Europäischen Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Maßnahmen im Anschluss an das GrünbuchBericht über den Stand der Maßnahmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen“

    KOM(2006) 849 endg.

    Berichterstatter

    :

    Herr Bernd VÖGERLE, Bürgermeister von Gerasdorf bei Wien (AT/SPE)

    Politische Empfehlungen

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Einführung

    1.

    unterstreicht die Bedeutung von Energie als wesentlichen Pfeiler des modernen Lebens. Versorgungsunterbrechungen und -engpässe haben daher weitreichende Auswirkungen und verursachen erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Der gemeinsamen europäischen Energiepolitik und ihren Zielsetzungen Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit kommt deshalb auch aus Sicht der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften hohe Bedeutung zu. Um diese Ziele zu erreichen ist ein ausgewogener Energiemix notwendig;

    2.

    weist darauf hin, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften zum Erfolg der Europäischen Initiativen entscheidend beitragen. Europäisches Recht wird auf lokaler und regionaler Ebene umgesetzt; den Verantwortlichen vor Ort sowie den Bürgern kommt die Aufgabe zu, mit ihrem Verhalten den Energieverbrauch tatsächlich und nachhaltig zu beeinflussen;

    3.

    fordert die zuständigen europäischen Institutionen, insbesondere die Kommission, daher auf, die maßgebliche Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen der europäischen Energiepolitik bei der konkreten Umsetzung des „Energiepakets“ angemessen zu berücksichtigen;

    4.

    ist der Ansicht, dass Energiepolitik und Klimaschutzpolitik in engem Zusammenhang stehen und abgestimmt werden müssen, stammen doch 80 % der CO2-Emissionen in Europa aus der Energieerzeugung. Es ist also wesentlich, dass die Maßnahmen, die für die Klimapolitik vorgeschlagen werden, im Energiebereich Eingang finden und umgekehrt. Eine umwelt- und effizienzorientierte Energiepolitik ist gleichzeitig auch immer Klimapolitik;

    5.

    weist darauf hin, dass der bewusst agierende Konsument bei der Umsetzung der europäischen Ziele eine entscheidende Rolle spielt. Konsumenten sind daher bei allen Überlegungen in den Mittelpunkt zu stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass die sozial schwächsten Bevölkerungsschichten von jeder Erhöhung der Energiepreise besonders hart getroffen werden. Die von der öffentlichen Hand geleisteten Hilfestellungen sollten daher im Sinne der Nachhaltigkeit und einer kohärenten Klimapolitik in Energieeffizienz- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen statt in rein finanzielle Unterstützung investiert werden;

    Binnenmarkt

    6.

    gibt zu bedenken, dass sich die Erwartung an den liberalisierten Elektrizitäts- und Gasmarkt, nämlich Senkung der Preise und Auflösung der Monopolstellung der Energieversorgungsunternehmen, nicht in allen Mitgliedstaaten erfüllt haben. Zusätzlich ist nach Ansicht des Ausschusses durch zu geringe Investitionstätigkeit in Kraftwerke und Netze, insbesondere in erneuerbare Energieträger und lokale Netze sowie Versorgungskonzepte die Versorgungssicherheit gefährdet. Unter Beibehaltung der derzeitigen Entwicklung werden Versorgungsengpässe in der Zukunft erwartet;

    7.

    fordert die Kommission daher auf, für die Erzeuger und Netzbetreiber Anreize zu schaffen, wiederum (so wie vor der Liberalisierung) in den Ausbau von Erzeugungsanlagen und in den Ausbau der Netzinfrastruktur zu investieren. Ein Schritt in diese Richtung könnte die Aufstellung lokaler und regionaler Energieerzeugungspläne sein, die auf Beiträgen der lokalen und regionalen Ebene aufbauen;

    8.

    unterstützt die Bemühungen der Kommission, administrative Hindernisse, unfaire Netzzugangsbedingungen (z.B. Diskriminierung von Anbietern erneuerbarer Energie) und komplizierte Verfahren unverzüglich zu beseitigen bzw. aufzuheben;

    9.

    spricht sich für eine Entflechtung (Unbundling) aus, wobei eine gesellschaftsrechtliche Trennung, unterstützt durch einen starken Regulator, als ausreichend angesehen wird;

    10.

    fordert die Kommission auf, durch geeignete Maßnahmen Marktkonzentrationen zu verhindern und die Vielfalt der Marktteilnehmer (einschließlich der Stadtwerke) zu fördern;

    11.

    sieht in der Verstärkung der transnationalen Netze eine Verbesserung der Handlungsmöglichkeiten (etwa beim Einkauf der Energie) der lokalen und regionalen Ebene;

    12.

    lehnt die Einrichtung neuer Verwaltungsstrukturen wie z. B. die eines europäischen Energieregulators ab, da die nationalen Regulierungsbehörden in der Lage sind, die von der Kommission vorgeschlagenen und vom Europäischen Rat bestätigten Ziele zu erreichen;

    13.

    fordert die Kommission auf, den Emissionshandelsmechanismus so zu gestalten, dass Kraftwerke im Rahmen des Allokationsplans nur so viele Emissionszertifikate zugeteilt bekommen, wie der Produktion der geplanten Strom- und Wärmemenge in einem wärmegeführten Gas- und Dampfkraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung entspricht. Damit würde ein klares Signal für das Ziel der Steigerung der Energieeffizienz bei der Stromproduktion gesetzt;

    Energieeffizienz

    14.

    unterstützt das Ziel, in der EU bis 2020 durch erhöhte Energieeffizienz 20 % Energie einzusparen, wobei der Ausschuss es begrüßen würde, wenn dieses Ziel als verbindlich festgeschrieben würde;

    15.

    weist eindringlich darauf hin, dass Energieeffizienz das Kernstück der europäischen Energiepolitik bilden und in allen Überlegungen die höchste Priorität besitzen sollte;

    16.

    fordert die zuständigen europäischen Institutionen, allen voran die Kommission, auf, u.a. in folgenden Bereichen für geeignete Rahmenbedingungen zu sorgen:

    verbrauchsarme Fahrzeuge,

    hohe Standards (insbesondere auch eine ausschaltbare Stand-by-Funktion) und bessere Kennzeichnung für (Haushalts-)Geräte,

    möglichst niedriger Gesamtenergieverbrauch bzw. Passivhausstandard bei Neubauten,

    Internalisierung externer Kosten durch konsequente Kostenberechnungen über den gesamten Lebenszyklus bzw. die gesamte Vorkette von Produkten und Dienstleistungen bei öffentlichen Vergaben,

    EIB-Darlehen für Energieeffizienzprogramme lokaler und regionaler Gebietskörperschaften,

    Energieeffizienzbeihilfen im Rahmen der Gruppenfreistellungsverordnung.

    17.

    hebt hervor, dass auf regionaler und lokaler Ebene viele Maßnahmen durchgeführt werden und zum Erfolg der Europäischen Initiative beitragen:

    Regionalentwicklung unter Berücksichtigung von Energieaspekten,

    Förderprogramme für Energieeffizienzmaßnahmen (z.B. Gebäudesanierung, Ersatz von veralteter Beleuchtung, Erneuerung von Haushaltsgeräten),

    Förderprogramme für Erneuerbare Energieträger,

    Festlegung von über die Gebäuderichtlinie hinausgehenden Baustandards,

    Raumplanung,

    Verkehrsgestaltung (Angebot ÖPNV, Radwege),

    Parkraumbewirtschaftung, um den Autoverkehr in der Stadt zu verringern und z.B. Carsharing und umweltfreundlichere Umweltautos zu fördern,

    Energieberatung für Betriebe,

    Öffentlichkeitsarbeit, Kampagnen, Bewusstseinsbildung (z.B. konkrete Information wie im Haushalt, in der Fahrzeugnutzung usw. Energie gespart werden kann),

    Vorbildwirkung (Energiesparen im öffentlichen Bereich) und Schulung der eigenen Mitarbeiter,

    Nutzung öffentlicher Ausschreibungen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gütern und Dienstleistungen;

    18.

    fordert, dass für den Austausch bewährter Praktiken auf regionaler und lokaler Ebene mehr EU-Mittel, etwa im Rahmen des Programms „Intelligente Energie — Europa“ (IEE) zur Verfügung gestellt werden;

    19.

    fordert die Europäische Kommission auf, das Ziel für die Energieeffizienz auf einer aggregierten Ebene festzulegen (das heißt die Energieintensität der gesamten Wirtschaft). Auf diese Weise hätten die Mitgliedstaaten und Regionen einen ausreichenden Handlungsspielraum, um das Ziel durch eine breite Maßnahmenpalette zu erreichen, wie z.B. Maßnahmen zur Verringerung des Energiebedarfs von Geräten oder zur Umstrukturierung der (regionalen) Industrie;

    Erneuerbare Energieträger

    20.

    unterstützt das verbindliche Ziel, 20 % des Gesamtenergieverbrauchs bis 2020 durch erneuerbare Energieträger zu decken;

    21.

    hebt die Bedeutung lokaler einheimischer Energiequellen in sozioökonomischer Hinsicht sowie für die Energieversorgungssicherheit und die Übertragungseffizienz hervor und gibt zu bedenken, dass die Förderung erneuerbarer Energieträger an den jeweiligen geografischen, klimatischen und wirtschaftlichen Bedingungen orientiert sein soll, und betont in diesem Zusammenhang die Rolle, die lokale und regionale Gebietskörperschaften bei der Förderung und Beschaffung erneuerbarer Energieträger vor Ort spielen;

    22.

    befürwortet Zielvorgaben im Bereich erneuerbare Energie unter Einbeziehung des Wärme- und Kältesektors, wobei auf gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme/Kälte besonderer Wert zu legen ist;

    23.

    merkt an, dass die Nachhaltigkeit bei sämtlichen Maßnahmen in den Vordergrund zu stellen ist. Länder, die bereits früh auf Biomasse als Energieträger setzten, decken schon jetzt einen erheblichen Anteil ihres Energiebedarfs mit Biomasse. Dabei ergibt sich jedoch oft das Problem, dass der Bedarf nicht mehr ausschließlich durch regional verfügbare Energie (v.a. in Form von Holz) zu decken ist und Biobrennstoffe über große Distanzen zum Bestimmungsort transportiert werden müssen — in diesem Fall ist die Alternative eindeutig weniger nachhaltig. Daher müssen andere Verkehrsträger mit einem geringeren Energieverbrauch berücksichtigt werden;

    24.

    ist der Meinung, dass Mitgliedstaaten, die nur über begrenzte Möglichkeiten zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern verfügen, Gelegenheit geboten werden sollte, ihr Ziel für erneuerbare Energieträger durch den Handel zu erreichen — entweder im Rahmen eines EU-weiten Zertifikatsystems für saubere Energie oder durch bilaterale Vereinbarungen mit anderen Staaten, die über ein größeres Angebot an erneuerbaren Energieträgern verfügen. Es gilt, die Gesamtkosten für die Verwirklichung der Ziele für die erneuerbaren Energieträger zu verringern;

    25.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Erstellung nationaler Aktionspläne zugunsten erneuerbarer Energiequellen eine zwingende Anhörung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vorzusehen;

    Biokraftstoffe

    26.

    unterstützt das verbindliche Ziel, 10 % des Gesamtkraftstoffverbrauchs der EU bis 2020 durch Biokraftstoffe zu decken — vorausgesetzt, die Erzeugung ist nachhaltig;

    27.

    betont, wie wichtig die Vielfalt der Energiequellen und der Biomassearten sein wird;

    28.

    legt besonderen Wert darauf, dass die Klimapolitik im internationalen Zusammenhang betrachtet und verschiedene Biokraftstoffe ausgehend von ihrer Umwelt- und Klimaleistung im Rahmen einer Lebenszyklusperspektive gefördert werden, die die Produktionspraxis, Transporte u.ä. berücksichtigt. Neben der Förderung einer eigenen effizienten europäischen Produktion könnten Importe aus Nicht-EU Staaten eine Rolle spielen. Es sollte eine umweltverträgliche und energieeffiziente Produktionspraxis im Bereich Biokraftstoffe gefördert werden — unabhängig von der Art des Biokraftstoffs und der Art der verwerteten Pflanzen;

    29.

    gibt zu bedenken, dass die Förderung der Produktion von Biotreibstoffen in Drittländern den Zielen nach Verringerung der Importabhängigkeit im Energiebereich zuwiderläuft und neue Abhängigkeiten schafft und unterstreicht daher, dass Importe aus Nicht-EU Staaten untergeordnete Bedeutung haben müssen. Bei Importen müssen die Gesichtspunkte Nachhaltigkeit und Energieeffizienz im Rahmen einer Lebenszyklusperspektive der einzelnen Biotreibstoffe berücksichtigt werden;

    30.

    verweist ferner auf die Bedeutung der nachhaltigen Erzeugung von Biokraftstoffen, um jedweden Verlust an biologischer Vielfalt zu vermeiden. Riesige Monokulturen von Getreide, das zur Erzeugung von Biokraftstoffen angebaut wird (großflächiger konzentrierter Anbau einer einzigen Sorte), dürfen keinesfalls das heimische Ökosystem übermäßig beeinträchtigen;

    31.

    betont, dass bei Importen von Bioenergie-Rohstoffen ein Nachhaltigkeits-Kodex beachtet werden muss. Die EU könnte durch diesbezügliche Anforderungen an ihre Handelspartner zur Unterstützung ökologischer und sozial gerechter Wirtschaftskonzepte beitragen, mit denen dem Verlust wichtiger natürlicher Lebensräume vorgebeugt wird. Der internationale Diskussionsprozess und auch die Entwicklung von entsprechendem Regelwerk wäre umgehend zu beginnen;

    Kohlenutzung

    32.

    zweifelt daran, dass CCS-Technologien (Carbon capture and storage — Kohlendioxidsequestrierung und unterirdische Speicherung) als langfristige Lösungen angesehen werden können, da sie den Wirkungsgrad der jeweiligen Anlage massiv senken und zudem aus heutiger Sicht wirtschaftlich nicht besonders effizient sind. Aus globaler Sicht kann die CCS-Strategie jedoch eine Übergangslösung darstellen;

    33.

    die Forschung und Entwicklung der CCS-Technologie ist verstärkt voranzubringen;

    34.

    fordert, dass CCS-Technologien bei der Genehmigung neuer Kohlekraftwerke berücksichtigt werden, sobald sie auf dem Markt erhältlich sind;

    Energietechnologie

    35.

    stellt fest, dass die gegenwärtigen Anstrengungen auf dem Sektor der Energietechnologien nicht ausreichend sind. Darüber hinaus ist das System sehr träge, sodass Implementierungen neuer Technologien oft Jahrzehnte in Anspruch nehmen;

    36.

    fordert, im Rahmenprogramm für Forschung, Technologie und Demonstration sowie im Programm „Intelligente Energie — Europa“ mehr Mittel für Energietechnologien vorzusehen. Gerade die Demonstration neuer Technologien auf regionaler und lokaler Ebene trägt zur Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung als auch zur Verbesserung der entsprechenden fachlichen Qualifikation der Arbeitnehmer bei. Unterstützung für Forschung und Entwicklung muss sowohl kleineren privaten kommerziellen Akteuren als auch öffentlichen Akteuren zugänglich sein;

    37.

    hält fest, dass durch die Entwicklung von fortschrittlichster Technologie auch die Basis für Exportmöglichkeiten geschaffen wird. Daraus ergibt sich die Chance, eine Vielzahl neuer Arbeitsplätze zu schaffen;

    Internationale Zusammenarbeit

    38.

    vertritt die Ansicht, dass nur eine weitreichende und umfassende grenzübergreifende Zusammenarbeit sowie Vereinbarungen auf dem Gebiet der Energiepolitik und des Klimaschutzes, die auf eine nachhaltige Umwelt, eine höhere Energieeffizienz sowie den sparsamen Umgang mit Energie abzielen, auf kurze und lange Sicht Erfolg haben und für jetzige und kommende Generationen inner- und außerhalb der EU von Nutzen sein werden;

    39.

    fordert, dass die technische Unterstützung von Drittländern keinesfalls dadurch erfolgen sollte, dass Produkte und Produktionsweisen, die in der EU veraltet oder verboten sind, an Drittstaaten entgeltlich oder unentgeltlich exportiert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass derartige Kriterien auf allen Ebenen (EU, national, regional, lokal) und für alle Institutionen (auch die EIB) gelten;

    Soziale Dimension

    40.

    fordert die Kommission dazu auf, sich verstärkt dafür einzusetzen, dass in der EU die besten internationalen Erfahrungen auf dem Gebiet der Energieeinsparungen genutzt und die europäische Initiative, die Bemühungen der EU sowie bewährte Praktiken auch jenseits der Grenzen der EU verbreitet werden;

    41.

    hält fest, dass für lokale und regionale Gebietskörperschaften eine Einflussnahme auf das Preisgefüge von Energie nur in wenigen Bereichen und sehr eingeschränkt möglich ist. Chancen ergeben sich dort, wo eigene Energieressourcen in großem Umfang eingesetzt werden können, wenn diese kostenmäßig gegenüber anderen Energierohstoffen im liberalisierten Markt konkurrenzfähig sind. Darüber hinaus kann versucht werden, die Bürger durch bewusstseinsbildende Maßnahmen für die Übernahme der durch den Einsatz erneuerbarer Energien entstehenden höheren Kosten zu sensibilisieren. Perpetuierte Beihilfenzahlungen (Energiekostenzuschüsse, Heizkostenzuschüsse) werden in Frage gestellt, da diese üblicherweise zu keiner Verhaltensänderung beim Verbraucher führen. Der Ausschuss spricht sich stattdessen für die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen aus, welche sowohl zu Kosteneinsparungen als auch zu gesteigerter Lebensqualität führen. Dazu sollte auch der Zugang zu Informationen über den Energieverbrauch für Verbraucher (Stromzähler) sowie über den gebietsspezifischen Energieverbrauch für lokale und regionale Gebietskörperschaften zählen, um Energieeffizienz- und Fördermaßnahmen gezielt auszurichten, um eine unnötige Belastung der Bevölkerungsgruppen zu vermeiden, die über ein begrenztes Einkommen verfügen („Kraftstoffarmut“);

    42.

    beobachtet mit Sorge die Auswirkungen der erhöhten Nachfrage nach Energierohstoffen, die zu unmäßigen Preissteigerungen bei Lebensmitteln führt. Eine umfassende Betrachtung des Energiemarktes und der zu erwartenden Nachfrage nach Bioenergie-Rohstoffen erscheint daher nötig, insbesondere um die Auswirkungen auf den Lebensmittelmarkt bis auf die Ebene von Kleinregionen abschätzen zu können.

    Brüssel, den 10. Oktober 2007

    Der Präsident

    des Ausschusses der Regionen

    Michel DELEBARRE


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