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Document 52006XC1129(03)

    Veröffentlichung des Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    ABl. C 290 vom 29.11.2006, p. 20–22 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    29.11.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 290/20


    Veröffentlichung des Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    (2006/C 290/04)

    Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

    ZUSAMMENFASSUNG

    VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

    Antrag auf Eintragung nach Artikel 5 und Artikel 17 Absatz 2

    „KARLOVARSKÝ SUCHAR“

    EG-Nr.: CZ/PGI/005/0404/20.10.2004

    g. U. ( ) g. g. A. ( X )

    Diese Zusammenfassung wurde zu Informationszwecken erstellt. Die vollständige Fassung mit den Einzelheiten der Spezifikation steht Interessenten bei den zuständigen staatlichen Stellen (s. Nr. 1) und bei der Europäischen Kommission zur Verfügung (1).

    1.   Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:

    Name:

    Úřad průmyslového vlastnictví

    Anschrift:

    Antonína Čermáka 2a

    CZ-160 68 Praha 6

    Tel.:

    (420) 220 38 31 11

    Fax:

    (420) 224 32 47 18

    E-Mail:

    posta@upv.cz

    2.   Vereinigung:

    Name:

    CORNIA, spol. s r.o.

    Anschrift:

    Vítězná 42,

    CZ-360 09 Karlovy Vary

    Tel.:

    (420) 353 43 38 26

    Fax:

    (420) 353 22 35 65

    E-Mail:

    cornia@iol.cz

    Zusammensetzung:

    Erzeuger/Verarbeiter ( X ) andere ( )

    Es handelt sich um eine Ausnahme gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates, weil es in diesem Gebiet nur einen Erzeuger gibt. Die Anforderungen des Artikels 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2037/93 der Kommission sind erfüllt.

    3.   Art des Erzeugnisses:

    Klasse 2.4.: Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren oder Kleingebäck — Zwieback

    4.   Spezifikation (Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 2)

    4.1   Name: „Karlovarský suchar“

    4.2   Beschreibung: „Karlovarský suchar“ (Karlsbader Zwieback) wird heutzutage in zwei Sorten hergestellt: „Karlovarský suchar special“ und „Karlovarský suchar dietní“ (dietätisch).

    Aussehen: Scheiben von einem Laib, gleichmäßige Form entsprechend der Form, in der das Produkt gebacken wurde. Die genaue Beschreibung findet sich unter Nr. 4.5 (Herstellungsverfahren).

    Oberfläche: gleichmäßige Poren, gut durchgebacken, sauber, mürbe, keine verkohlten Stellen, keine Fremdkörper.

    Farbe: goldbraun, aber nicht zu dunkel.

    Geschmack: angenehm nach Backwaren, weder bitter, noch sauer noch mit anderem Fremdgeschmack.

    Geruch: natürlich, nach Backware, weder moderig noch mit Fremdgeruch.

    Für die Herstellung werden folgende Rohwaren verwendet:

    „Karlovarský suchar special“: Weizenmehl, Karlsbader Mineralwasser, Trinkwasser, Mehlverbesserer, Zucker, gehärtetes Pflanzenfett, Hefe, Speisesalz, Trockeneigelb, Karlsbader Sprudelsalz.

    „Karlovarský suchar dietní“: Weizenmehl, Karlsbader Mineralwasser, Trinkwasser, Mehlverbesserer, gehärtetes Pflanzenfett, Hefe, Speisesalz.

    Das Produkt wird im Handel in Kartonverpackungen mit einem Inhalt von 200 g verkauft.

    4.3   Geografisches Gebiet: Das Gebiet der Region Karlsbad, das durch die Gemeinden Karlsbad — Šemnice (Schömitz) — Kyselka (Gießhübel-Sauerbrunn) — Velichov (Welchau) — Ostrov — Hroznětín (Lichtenstadt) — Mezirolí (Sittmesgrün) — Stará Role (Alt Rohlau) und Karlsbad eingegrenzt wird, einschließlich dieser Gemeinden.

    4.4   Ursprungsnachweis: Der Hersteller führt ein Verzeichnis der Lieferanten der Rohwaren. Zu allen Rohwaren, einschließlich der entscheidenden Zutaten (Karlsbader Mineralwasser, Karlsbader Sprudelsalz) liegen auch die Lieferscheine und Rechnungen vor. Außerdem führt der Hersteller ein Verzeichnis der Abnehmer der Fertigprodukte. Auf jeder Verpackung sind Name und Anschrift des Herstellers angegeben, was unter anderem die Rückverfolgbarkeit des Produkts ermöglicht.

    Die interne Kontrolle der Einhaltung der Spezifikation wird alle sechs Monate durch den hauseigenen Techniker durchgeführt. Geprüft wird insbesondere das technische Verfahren der Herstellung. Bei jeder Charge werden die kritischen Punkte, also insbesondere die Temperatur und Dauer der jeweiligen Verfahrensschritte, kontrolliert. Die Kontrollen werden in Checklisten erfasst.

    Die externe Kontrolle der Einhaltung der Spezifikation erfolgt durch die zuständige Kontrollstelle, die staatliche Agrar- und Lebensmittelinspektion, Inspektorat Pilsen. Diese Stelle prüft unter anderem die Einhaltung der Hygienevorschriften, die kritischen Punkte und die speziellen Eigenschaften des Produkts.

    Allgemeine Kontrolle: Der gesamte Herstellungsprozess wird laufend kontrolliert, insbesondere die verwendeten Rohwaren, die Vorbereitung der Herstellung, die Einhaltung des Herstellungsverfahrens, die Hygienestandards, die mikrobiologischen Parameter sowie die fertigen Produkte.

    4.5   Herstellungsverfahren: „Karlovarský suchar“ wird aus den unter Nr. 4.2 genannten Rohwaren hergestellt.

    Die entscheidenden Zutaten (Karlsbader Mineralwasser und Karlsbader Sprudelsalz) werden im eingegrenzten Gebiet gewonnen. Die Verarbeitung der Rohwaren, sämtliche Stufen der Herstellung und die Verpackung erfolgen ebenfalls in diesem Gebiet.

    Das Karlsbader Mineralwasser muss frisch sein, ein weiterer Grund, weshalb die Herstellung im eingegrenzten Gebiet erfolgen muss.

    Karlsbader Mineralwasser stammt von einem Hydrogencarbonat-Schwefel-Chlorid-Natrium-Säuerling und weist eine Mineralisierung von insgesamt etwa 6,45 g/l und einen Mineralgehalt von 560 — 980 mg/l auf.

    Karlsbader Sprudelsalz ist eine Gemisch aus Natrium- und Kaliumsulfat sowie Natriumhydrogencarbonat.

    Verfahren der Herstellung von Karlsbader Zwieback:

    Der Teig wird in Direktführung zubereitet. Nach Zugabe der Rohwaren werden die einzelnen Zutaten im Backtrog mit warmem Wasser vermengt. Danach werden sie mit einem Rührgerät zu einem mittelfesten Teig verrührt, den man reifen lässt. Dann wird der Teig wird mit einem Schneidegerät zu Stücken geschnitten, die zu Laiben geformt und in die eingefetteten Backformen gelegt werden, in denen man sie vorschriftsmäßig gehen lässt. Nach dem Gehen werden die Laibe in offenen Formen in den Ofen geschoben und in Wasserdampf gebacken. Nach dem Backen werden die Produkte aus den Formen gestürzt und zum Abkühlen auf Wagen gelegt. Danach werden sie mit einer Schneidemaschine in Scheiben geschnitten; diese werden auf das Röstband gelegt und geröstet. Die gerösteten Zwiebackschnitten werden in Kästen gelegt und nach ausreichender Abkühlung in einer mit Papier verstärkten Aluminiumfolie verpackt. Der so verpackte Zwieback wird in Schachteln aus bedruckter Pappe und diese Schachteln in große Kartons gelegt. Das Gewicht des Produkts beträgt 200 g, bei einer zulässigen Abweichung von bis zu 7 %. Die verschlossenen Kartons werden in einen sauberen Lastwagen verladen.

    Die Herstellung selbst muss vor Ort in dem in Nr. 4.3 abgegrenzten Gebiet erfolgen. Das Produkt muss am Ort der Herstellung verpackt werden. Der Grund hierfür ist, dass das Produkt mürbe ist und rasch Feuchtigkeit aus der Umgebung aufnimmt; außerdem lässt es sich hierdurch besser zurückverfolgen.

    4.6   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet: „Karlovarský“ suchar ist ein einzigartiges Produkt, das historisch eng mit Karlsbad verknüpft ist. Neben der Bäderkur und den Mineralwässern wird es als Teil des Lokalkolorits von Karlsbad angesehen und trägt zum weltweiten Renommee des Kurbads bei.

    Die enge Verknüpfung des Produkts „Karlovarský suchar“ mit Karlsbad zeigt sich auch in seinem Namen.

    Der Hersteller verwendet das traditionelle, unveränderliche Herstellungsverfahren bereits seit Jahrzehnten. An der Qualität des Produkts haben die Zutaten (Karlsbader Mineralwasser, Karlsbader Sprudelsalz) ebenso wie die Tradition und die Erfahrung der Menschen dieses Gebiets ihren Anteil.

    Das Produkt enthält Karlsbader Mineralwasser, „Karlovarsky suchar special“ auch Karlsbader Sprudelsalz. Karlsbader Mineralwasser muss frisch sein. Dieses Wasser stammt aus den Karlsbader Thermalquellen, die weltweit zu den bekanntesten ihrer Art zählen. Die Tatsache, dass die Quellen am genannten Ort entspringen, ist auf Brüche in der Erdkruste und das Zusammentreffen größerer Brüche in der Umgebung der Karlsbader Quellen zurückzuführen. Das Karlsbader Mineralwasser verbessert und erleichtert die Verdauung sowie die Nahrungsaufnahme im Darm.

    Das Produkt ist am 1.2.1974 unter der Nr. 4 in das Verzeichnis der Ursprungsbezeichnungen der Tschechischen Republik und am 22.11.2967 unter der Nummer 4 in das Verzeichnis des Lissabonner Abkommens eingetragen worden.

    1974 wurde das Produkt auf der Ausstellung EX PLZEŇ mit dem goldenen Siegel ausgezeichnet.

    Der jetzige Hersteller ist Rechtsnachfolger des vorherigen Herstellers, bei der Privatisierung wurde die Kontinuität gewahrt.

    4.7   Kontrollstelle:

    Name:

    Státní zemědělská a potravinářská inspekce, Inspektorát v Plzni

    Anschrift:

    Jiráskovo náměstí 8

    CZ-308 58 Plzeň 8

    Tel.:

    (420) 377 24 45 97

    Fax:

    (420) 377 45 52 29

    E-Mail:

    plzen@szpi.gov.cz

    4.8   Etikettierung: Auf der Verpackung muss der Name „Karlovarský suchar“ angebracht sein. Besondere Vorschriften darüber, an welcher Stelle, in welcher Schrift oder in welcher Farbe diese Angaben anzubringen sind, gibt es nicht.

    4.9   Einzelstaatliche Vorschriften: —


    (1)  Europäische Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Referat Qualitätspolitik der Agrarerzeugnisse, B-1049 Brüssel.


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