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Document 52006XC1028(01)

    Mitteilung der Kommission betreffend die Verlängerung der Geltungsdauer der Rahmenbestimmungen über staatliche Beihilfen an den Schiffbau (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 260 vom 28.10.2006, p. 7–7 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    28.10.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 260/7


    Mitteilung der Kommission betreffend die Verlängerung der Geltungsdauer der Rahmenbestimmungen über staatliche Beihilfen an den Schiffbau

    (2006/C 260/03)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    Die Rahmenbestimmungen über staatliche Beihilfen an den Schiffbau (1) („die Rahmenbestimmungen“) laufen am 31. Dezember 2006 aus.

    Die Rahmenbestimmungen sind erst seit relativ kurzer Zeit, nämlich seit dem 1. Januar 2004, anwendbar. Nur wenige Fälle wurden bisher nach diesen Rahmenbestimmungen behandelt. Die Rahmenbestimmungen enthalten insbesondere Vorschriften über Innovationsbeihilfen, die speziell auf diesen Sektor ausgerichtet sind und für die die Kommission noch über keine ausreichende Erfahrung verfügt.

    Die Kommission hat deshalb beschlossen, die Rahmenbestimmungen bis zum 31. Dezember 2008 weiter anzuwenden. Die Kommission geht davon aus, dass sie in dieser Zeit anhand zusätzlicher Erfahrungswerte prüfen kann, ob es angeraten ist, die sektorspezifischen Vorschriften für staatliche Beihilfen im Schiffbau beizubehalten.

    Da die Verordnung (EG) Nr. 1177/2002 des Rates vom 27. Juni 2002 zur Einführung befristeter Schutzmaßnahmen für den Schiffbau (2) am 31. März 2005 außer Kraft getreten ist, sind die Bezugnahmen der Rahmenbestimmungen auf die genannte Verordnung nicht mehr zutreffend. Die Kommission wird demzufolge Ziffer 9 und Ziffer 12 Buchstabe e der Rahmenbestimmungen mit Wirkung ab dem 1. Januar 2007 nicht mehr anwenden.


    (1)  ABl. C 317 vom 30.12.2003, S. 11.

    (2)  ABl. L 172 vom 2.7.2002, S. 1. Geändert durch Verordnung (EG) Nr. 502/2004 (ABl. L 81 vom 19.3.2004, S. 6).


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