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Document 52006XC0901(04)
Summary information communicated by the Member States regarding State aid granted under Commission Regulation (EC) No 1/2004 of 23 December 2003 on the application of Articles 87 and 88 of the EC Treaty to State aid to small and medium-sized enterprises active in the production, processing and marketing of agricultural products
Von den Mitgliedstaaten übermittelte Kurzbeschreibung staatlicher Beihilfen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2004 der Kommission vom 23. Dezember 2003 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen gewährt werden
Von den Mitgliedstaaten übermittelte Kurzbeschreibung staatlicher Beihilfen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2004 der Kommission vom 23. Dezember 2003 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen gewährt werden
ABl. C 210 vom 1.9.2006, p. 33–38
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
1.9.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 210/33 |
Von den Mitgliedstaaten übermittelte Kurzbeschreibung staatlicher Beihilfen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2004 der Kommission vom 23. Dezember 2003 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen gewährt werden
(2006/C 210/05)
XA-Nummer: XA 43-06
Mitgliedstaat: Niederlande
Region: Provinz Limburg
Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Milchviehhalter H.J.W.M. Bruls
Rechtsgrundlage: Algemene subsidieverordening 2004
Nadere subsidieregels ontwikkeling landelijk gebied
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Einmalig ein Beitrag der Provinz in Höhe von 245 000 EUR. Ein Vorschuss kann bis zu einem Beihilfesatz von maximal 80 % gewährt werden. Die Endabrechnung wird spätestens im Jahr 2008 stattfinden
Beihilfehöchstintensität: Die Gesamtkosten der Renovierung belaufen sich auf 382 000 EUR. Der Beihilfeanteil an diesen Kosten liegt bei 64,1 %. Der oben genannte Betrag von 245 000 EUR liegt unterhalb des zulässigen Beihilfesatzes von 100 % der tatsächlichen Kosten, die durch Investitionen oder Aufwendungen zur Erhaltung von nichtproduktiven Teilen wie archäologischen oder historischen Merkmalen des ländlichen Kulturerbes landwirtschaftlicher Betriebe entstanden sind. Dies entspricht Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2004.
Der Betrag liegt auch unterhalb des zulässigen Beihilfesatzes von 40 % für die zuschussfähigen, bei der Durchführung der Arbeiten unter Verwendung moderner Materialien entstandenen Ausgaben, in Fällen, in denen es zu einer Steigerung der Produktionskapazität kommt. Für Mehrkosten infolge der Verwendung traditioneller Materialien, die für den Erhalt des kulturellen Erbes eines Gebäudes erforderlich sind, können zusätzliche Beihilfen bis zu einem Beihilfesatz von 100 % gewährt werden. Dies entspricht Artikel 5 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/2004
Bewilligungszeitpunkt: Die Entscheidung über die Gewährung der Beihilfe wird innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Empfangsbestätigung der EU betreffend diese Notifizierung ergehen
Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Von Juni 2006 bis einschließlich 1. Dezember 2008
Zweck der Beihilfe: Auf der Grundlage von Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/ 2004 stellt die Beihilfe einen Beitrag zu dem Finanzierungsdefizit im Zusammenhang mit den Renovierungskosten des denkmalgeschützten Gehöfts (Reichsmonument) Bovenste Hoeve Printhagen als Teil der Wiederansiedlung der Milchviehhaltung an diesem Standort dar. Da bei der Renovierung und Restaurierung der Gebäude des denkmalgeschützten Gehöfts Materialien wiederverwendet werden und da mit traditionellen Materialien gearbeitet wird, können zusätzliche Beihilfen bis zu einem Beihilfesatz von 100 % gewährt werden, um die Mehrkosten infolge der Verwendung traditioneller Materialien, die für den Erhalt des kulturellen Erbes eines Gebäudes erforderlich sind, zu decken.
Ein weiterer Grund für Gewährung dieser Beihilfe zu den Renovierungskosten liegt darin, dass neben der Reparatur und Wiederinbetriebnahme des historischen Gehöfts auch mehrere andere Zielsetzungen verwirklicht werden, beispielsweise die Verwirklichung von Naturschutzzielen und des Biotopverbunds sowie die Wiederherstellung der ursprünglichen Straßenbepflanzung entlang der Zufahrtsstraße
Betroffene Wirtschaftssektoren: Die Beihilfe gilt für einen Unternehmer im produzierenden Gewerbe, einen Milchviehhalter
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
Provincie Limburg |
Limburglaan 10 |
Postbus 5700 |
6202 MA Maastricht |
Nederland |
Website: www.limburg.nl
XA-Nummer: XA 45/2006
Mitgliedstaat: Niederlande
Region: Provinz Fryslân
Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: (Familie) Oevering
Rechtsgrundlage: Algemene wet bestuursrecht, titel 4.2
Algemene Subsidieverordening Provincie Fryslân 1998
Provinciewet artikel 145
Verordening met betrekking tot het verlenen van subsidies ten behoeve van het plattelandsbeleid voor de jaren 2005-2008
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Der Höchstbeitrag wird sich auf 55 000 EUR belaufen. Voraussichtlich werden 80 %, d. h. 44 000 EUR, im Jahr 2006 ausgezahlt werden, während die Abrechnung voraussichtlich im Jahr 2007, spätestens jedoch im Jahr 2008, stattfinden wird
Beihilfehöchstintensität: Die Beihilfehöchstintensität liegt bei 40 % der zuschussfähigen Kosten. Der maximale Beihilfebetrag liegt bei 55 000 EUR
Bewilligungszeitpunkt: Die Entscheidung über die Gewährung der Beihilfe wird innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Empfangsbestätigung der EU betreffend diese Notifizierung ergehen
Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Der späteste Termin für die Abrechnung liegt 30 Monate nach Erlass der Entscheidung, was spätestens Ende 2008 bedeuten würde. Voraussichtlich wird das Projekt bereits im Jahr 2007 beendet sein
Zweck der Beihilfe: Ziel des Projekts ist der Erhalt des historischen Gehöfts in der Landschaft, nachdem das historische Gehöft derart angepasst wurde, dass es für die moderne landwirtschaftliche Betriebsführung gut brauchbar ist.
Anwendung findet Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung 1/2004
Betroffene Wirtschaftssektoren: Milchviehhaltung
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
Provincie Fryslân |
Postbus 20120 |
8900 HM Leeuwarden |
Nederland |
Website: www.fryslan.nl
XA-Nummer: XA 46/06
Mitgliedstaat: Lettland
Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Beihilferegelung: Investitionshilfe für Unterglasanlagen
Rechtsgrundlage: Ministru kabineta 2006. gada 3. janvāra noteikumi Nr. 21 “Noteikumi par valsts atbalstu lauksaimniecībai 2006. gadā un tā piešķiršanas kārtību” 3. pielikuma VI. nodaļa
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Gesamtkosten der Regelung im Jahr 2006: 292 657 LVL
Beihilfehöchstintensität: Die Investitionsbeihilfe wird gewährt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2004 der Kommission vom 23. Dezember 2003 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen. Den Antragstellern können Investitionshilfen in folgendem Umfang gewährt werden
Datum des Inkrafttretens:
Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe:
Zweck der Beihilfe: Mit der Beihilfe sollen Investitionen in der Landwirtschaft gefördert werden, um den Mehrwert der Produktion zu erhöhen und die Qualität der landwirtschaftlichen Produktion zu verbessern
Betroffene Wirtschaftssektoren: Die Beihilfe richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen im Agrarsektor
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
Zemkopības ministrija |
Rīga 31.5.2006. |
Latvijas Republikas Zemkopības ministrija |
LV-1981 Rīga |
Internetadresse: www.zm.gov.lv
Sonstige Angaben: Die Beihilfe für Investitionen in die Landwirtschaft wird gewährt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2004 der Kommission vom 23. Dezember 2003 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen
Beihilfenummer: XA 49/06
Mitgliedstaat: Spanien
Region: Valencia
Bezeichnung der Beihilferegelung: Im öffentlichen Interesse durchgeführte Aussiedlung von Scheunen
Rechtsgrundlage:
— |
Orden de 12 de diciembre de 2005 de la Consellería de Agricultura, Pesca y Alimentación, por la que se establecen ayudas al Traslado de granjas por motivos de interés público. |
— |
Resolución de 18 de abril de 2006, de la Consellería de Agricultura, Pesca y Alimentación, por la que se convocan para el ejercicio 2006 determinadas subvenciones gestionadas por la Dirección General de Investigación, Desarrollo e Innovación Agropecuaria y se establecen modificaciones puntuales para el presente ejercicio |
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung: 980 000,00 EUR (2006)
Beihilfehöchstintensität: Die staatliche Beihilfe beträgt:
in den Fällen, in denen die Aussiedlung lediglich im Abbau, Entfernen und Wiederaufbau der betrieblichen Einrichtungen am neuen Standort besteht: 90 % der tatsächlichen Aussiedlungskosten;
in den Fällen in denen die Aussiedlung bewirkt, dass der Landwirt aus moderner gestalteten Einrichtungen Nutzen zieht oder die Produktionskapazität sich erhöht
— |
90 % der tatsächlichen Aussiedlungskosten der Einrichtungen gemäß Punkt 1. |
— |
40 % der geplanten neuen Investitionen bzw. 50 %, wenn die neue Betriebsstätte in einem benachteiligten Gebiet gelegen ist. |
Als geplante Investitionen gelten Vorhaben, mit denen der Wert der betreffenden Einrichtungen nach der Aussiedlung oder die Produktionskapazität erhöht werden.
Bei Investitionen von Junglandwirten werden die Beihilfesätze um 5 Prozentpunkte angehoben
Bewilligungszeitpunkt: Die Frist, bis zu der das Verfahren entschieden und gemeldet sein muss, ist der 23. Juni 2006
Laufzeit der Regelung: Dezember 2006
Zweck der Beihilfe: Die gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. l1/2004 der Kommission im öffentlichen Interesse durchgeführte Aussiedlung von Stallungen und die in den Einrichtungen untergebrachten Arbeitsgeräte an einen anderen Niederlassungsort innerhalb der Region Valencia und die Aussiedlung eines Viehzuchtbetriebs aus einem nicht benachteiligten in ein benachteiligtes Gebiet. Ein öffentliches Interesse liegt vor, wenn die Bedingungen des Artikels 53 des Gesetzes über Viehzucht erfüllt sind.
Zuschussfähig sind die tatsächlichen Kosten von Abbau, tatsächlichem Transport und Aufbau der bestehenden Einrichtungen innerhalb der in Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1/2004 vorgesehenen Grenzen
Betroffener Wirtschaftssektor: Zuchtbetriebe in der Gemeinschaft Valencia
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
Consellería de Agricultura, Pesca y Alimentación |
Amadeo de Saboya, 2 |
E-46010 Valencia |
Internetadresse: Orden de 12 de diciembre de 2005, de la Consellería de Agricultura, Pesca y Alimentación: http://www.gva.es/cidaj/pdf/5160.pdf
http://www.pre.gva.es/DIARIOCGI/BASIS/DIARIO/WEB/INSERCION_DOGV_C/DDW?W%3DCODIGO_INSERCION%3D%272005/13913%27
Resolución de 18 de abril de 2006, de la Consellería de Agricultura, Pesca y Alimentación:
http://www.gva.es/cidaj/pdf/5261.pdf
http://www.pre.gva.es/DIARIOCGI/BASIS/DIARIO/WEB/INSERCION_DOGV_C/DDW?W%3DCODIGO_INSERCION%3D%272006/5546 %27
Beihilfenummer: XA 50/06
Mitgliedstaat: Spanien
Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Beihilfen für Projekte zur Förderung von Landfrauen
Rechtsgrundlage: Orden, pendiente de publicación, por la que se establecen las bases reguladoras para la concesión de subvenciones destinadas a la promoción de las mujeres del medio rural
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: im Jahr 2006 werden die öffentlichen Gesamtausgaben für alle Begünstigten zusammen auf bis zu 300 000 EUR veranschlagt
Beihilfehöchstintensität: Die maximale Beihilfeintensität beträgt bis zu 80 % der Kosten jedes Projekts, wobei jedoch pro Empfängerorganisation 30 % der öffentlichen Ausgaben sowie die in Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/2004 festgelegten Obergrenzen je Begünstigten nicht überschritten werden dürfen
Bewilligungszeitpunkt: Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung der Zuschüsse im Staatsanzeiger
Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Bis 31. Dezember 2006. Jährliche Verlängerung mittels der entsprechenden Ausschreibung
Zweck der Beihilfe:
— |
Estas ayudas están enmarcadas, fundamentalmente en el artículo 14 del Reglamento (CE) 1/2004 de la Comisión de 23 de diciembre de 2003 sobre la aplicación de los artículos 87 y 88 del Tratado CE a las ayudas estatales para las pequeñas y medianas empresas dedicadas a la producción, transformación y comercialización de productos agrarios (publicado en el „Diario Oficial de las Comunidades Europeas“ de 3 de enero de 2004). |
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Dentro del citado artículo, las ayudas cubrirán gastos subvencionables contemplados en los apartados, 2.a).i); 2.a).ii); 2.c) y 2.d). |
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Objetivo principal: Desarrollo de proyectos a realizar por asociaciones, fundaciones, federaciones y otras agrupaciones de mujeres rurales, de ámbito estatal, dirigidos a la promoción de las mujeres en el medio rural. |
— |
Objetivos secundarios: Promoción y asesoramiento para creación de empresas; búsqueda de nuevos canales de comercialización y distribución para productos elaborados por mujeres; realización de estudios con enfoque de género; asistencia a congresos o actividades similares para temas sobre mujer rural. |
— |
Gastos subvencionables: Personal, equipos, materiales de oficina, instalaciones, viajes, dietas y otros similares |
Sector o sectores afectados: El sector afectado es el agrícola, con proyección a otras actividades de diversificación del medio rural
Nombre y dirección del organismo que concede la ayuda:
Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación |
Dirección General de Desarrollo Rural |
Alfonso XII, 62 |
E-28014 Madrid |
Dirección web: http://www.mapa.es/
Otros datos: Las actividades subvencionadas están dirigidas a la promoción de la mujer rural y a apoyar proyectos emprendidos por las mismas en el citado medio, mediante asesoría, asistencia a eventos que les proporcionen información, y estudios sobre la situación sociolaboral. Además se impulsa la diversificación de las actividades que se pueden llevar a cabo por las beneficiarias
XA-Nummer: XA 51/2006
Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich
Region: Cheshire
Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Sandstone Ridge ECOnet Partnership Conservation Programme
Rechtsgrundlage: s. 39 1981 Wildlife and Countryside Act
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Erhaltung der Kulturlandschaften:
2006/2007 — 255 700 GBP
2007/2008 — 272 050 GBP
2008/2009 — 120 000 GBP
Technische Unterstützung
2006/2007 — 3 000 GBP
2007/2008 — 3 000 GBP
2008/2009 — 3 000 GBP
Nicht ausgeschöpfte Mittel werden auf das Folgejahr übertragen.
Maximale Beihilfeintensität: Bis zu 100 % für Aufwendungen für die Erhaltung von nicht produktiven Teilen des ländlichen Kulturerbes, 60 % für produktive Teile ohne Steigerung der Produktionskapazität, und 40 % für Aufwendungen für produktive Teile mit einer Steigerung der Produktionskapazität. Falls die Verwendung traditioneller Materialien notwendig sein sollte, kann für die erforderlichen Mehrkosten eine Beihilfe mit einem Beihilfesatz von bis zu 100 % gewährt werden. 100 % für technische Hilfe
Datum der Umsetzung:
Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Die Antragsfrist läuft am 31. Januar eines jeden Jahres ab. Jährlich müssen bis zum 15. März die Arbeiten abgeschlossen sein und die Belege vorgelegt werden. Nach dem 31. März 2009 erfolgt keine Auszahlung
Zweck der Beihilfe: Erhaltung des Kulturerbes: Erhaltung der Kulturlandschaft und Landschaftsmerkmale in der Region Sandstone Ridge in Cheshire. Die zuschussfähigen Kosten sind die tatsächlichen Kosten für Investitionen oder Aufwendungen für den Erhalt des ländlichen Kulturerbes, die sich nach Artikel 5 der Verordnung 1/2004 in landwirtschaftlichen Betrieben befinden sowie die Kosten für Schulungsprogramme und Beratungsdienste nach Artikel 14 der Verordnung 1/2004
Betroffene(r) Wirtschaftssektor(en): Das Beihilfeprogramm bezieht sich ausschließlich auf Unternehmen, die in der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte tätig sind. Alle Teilbereiche sind zuschussfähig
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
Cheshire County Council |
Environmental Planning, Backford Hall, Backford, Chester, Cheshire, CH1 6PZ, UK |
Internetadresse: http://www.cheshire.gov.uk/SREP/Srep_sate_aid_guidence_download_page.htm
Wahlweise können Sie auch unter www.defra.gov.uk/farm/state-aid/setup/exist-exempt.htm die zentrale Internetseite des Vereinigten Königreichs für freigestellte staatliche Beihilfen einsehen. Klicken Sie auf den Link „Sandstone Ridge ECOnet Partnership Conservation Programme“
Sonstige Informationen: Die Regelung zielt auf die Erhaltung von Kulturlandschaften ab. Es ist möglich, dass im Rahmen dieser Regelung Beihilfen für Flächen im Besitz von nicht in der Landwirtschaft tätigen Unternehmen gewährt werden. In diesem Fall stehen die Beihilfen im Einklang mit Verordnung 69/2001 über De-minimis-Beihilfen bzw. jeder an ihre Stelle tretende Verordnung.
Die Empfänger technischer Hilfe können nicht selbst ihre Dienstleister auswählen. Dienstleistungen, die nicht vom Cheshire County Council erbracht werden, werden von Dienstleistern erbracht, die nach den Grundsätzen des Marktes ausgewählt und bezahlt wurden
Beihilfenummer: XA 55/2006
Mitgliedstaat: Spanien
Region: Navarra
Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Zuschüsse für Initiativen zur Absatzförderung, die die Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse hoher Qualität verbessern sollen
Rechtsgrundlage: Orden foral del Consejero de agricultura, ganadería y alimentación, por la que se aprueba la convocatoria de ayudas al fomento de iniciativas de promoción para la mejora de la comercialización de productos agrarios de calidad para el año 2006
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 275 000 EUR im Jahr 2006
Beihilfehöchstintensität: 50 % der zuschussfähigen Ausgaben der im Aktionsplan vorgesehenen förderfähigen Maßnahmen bis zu einem Höchstbetrag von 60 000 EUR je Antragsteller
Bewilligungszeitpunkt: August 2006
Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Die Zuschüsse können bis Dezember 2006 bewilligt werden
Zweck der Beihilfe: Die betreffenden Zuschüsse sind für Maßnahmen und Initiativen zur Absatzförderung bestimmt, die KMU zur besseren Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen hoher Qualität durchführen. Hierzu gehören die Unterrichtung der Öffentlichkeit über wissenschaftliche Erkenntnisse, die Ausrichtung von Messen und Ausstellungen und die Teilnahme daran, jede vergleichbare Maßnahme im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sowie Erhebungen und Marktstudien.
Artikel 13 „Beihilfen zur Förderung der Erzeugung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen hoher Qualität“ und Artikel 14 „Bereitstellung technischer Hilfe im Agrarsektor“.
Die Beihilfe ist nicht für Werbung bestimmt, kommt also weder über die Massenmedien laufenden Maßnahmen, die bewirken sollen, dass der Verbraucher bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse hoher Qualität kauft, noch vergleichbaren Materialien zugute, die mit demselben Zweck direkt an den Verbraucher verteilt werden. Dies gilt auch für an die Verbraucher gerichtete Werbeaktionen in den Verkaufsstätten.
Als zuschussfähige Ausgaben gelten:
Die Ausgaben für Beratungsdienste, d. h. die Honorare für Absatzförderungsdienste, die weder kontinuierlich oder regelmäßig geleistet werden noch den üblichen Betriebskosten des Begünstigten entsprechen.
Die Ausrichtung von Wettbewerben, Ausstellungen oder Messen und die Teilnahme daran: Teilnahmegebühren, Reisekosten, Kosten der Veröffentlichungen und Miete des Ausstellungsstands.
Kosten von Marktstudien
Betroffene Wirtschaftssektoren: Vermarktungssektor. Gefördert werden kann jeder Teilsektor, soweit es sich um landwirtschaftliche Erzeugnisse hoher Qualität gemäß der Definition der Verordnung (EG) Nr. 1/2004 vom 23. Dezember 2004 handelt
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
Gobierno de Navarra, Departamento de Agricultura, Ganadería y Alimentación |
Tudela, 20 |
E-31003 Pamplona |
Internetadresse: www.navarra.es
XA-Nummer: XA 56/2006
Mitgliedstaat: Slowakische Republik
Region: Westslowakei
Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Združenie Stupavských vlastníkov pôdy, a.s.
F. Kostku 55, SK-900 31 Stupava
Rechtsgrundlage: Ustanovenie § 240 ods. 3 a § 241 ods. 3 v spojení s ustanovením § 277 a zákona č. 461/2003 Z. z. o sociálnom poistení v znení zákona č. 721/2004 Z. z.
Ustanovenie § 5 ods. 2 písm. b) zákona 231/1999 Z. z. o štátnej pomoci
Metodické usmernenie Sociálnej poisťovne č. 30/2005
Nariadenie Komisie (ES) č. 1/2004, čl. 4, ods. 3, písm. c) a d)
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 719 725,- SKK, d. h. 19 105,03282 EUR
Beihilfehöchstintensität: 39,6 %
Bewilligungszeitpunkt: 2006
Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Juli 2006
Zweck der Beihilfe: KMU — Landwirtschaft
Betroffener Wirtschaftssektor: Landwirtschaft
Bezeichnung und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
Sociálna poisťovňa |
pobočka Bratislava-okolie |
Lazaretská 25 |
SK-814 99 Bratislava |
Internetadresse: www.socpoist.sk