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Document 52006XC0901(04)

    Von den Mitgliedstaaten übermittelte Kurzbeschreibung staatlicher Beihilfen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2004 der Kommission vom 23. Dezember 2003 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen gewährt werden

    ABl. C 210 vom 1.9.2006, p. 33–38 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    1.9.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 210/33


    Von den Mitgliedstaaten übermittelte Kurzbeschreibung staatlicher Beihilfen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2004 der Kommission vom 23. Dezember 2003 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen gewährt werden

    (2006/C 210/05)

    XA-Nummer: XA 43-06

    Mitgliedstaat: Niederlande

    Region: Provinz Limburg

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Milchviehhalter H.J.W.M. Bruls

    Rechtsgrundlage: Algemene subsidieverordening 2004

    Nadere subsidieregels ontwikkeling landelijk gebied

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Einmalig ein Beitrag der Provinz in Höhe von 245 000 EUR. Ein Vorschuss kann bis zu einem Beihilfesatz von maximal 80 % gewährt werden. Die Endabrechnung wird spätestens im Jahr 2008 stattfinden

    Beihilfehöchstintensität: Die Gesamtkosten der Renovierung belaufen sich auf 382 000 EUR. Der Beihilfeanteil an diesen Kosten liegt bei 64,1 %. Der oben genannte Betrag von 245 000 EUR liegt unterhalb des zulässigen Beihilfesatzes von 100 % der tatsächlichen Kosten, die durch Investitionen oder Aufwendungen zur Erhaltung von nichtproduktiven Teilen wie archäologischen oder historischen Merkmalen des ländlichen Kulturerbes landwirtschaftlicher Betriebe entstanden sind. Dies entspricht Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2004.

    Der Betrag liegt auch unterhalb des zulässigen Beihilfesatzes von 40 % für die zuschussfähigen, bei der Durchführung der Arbeiten unter Verwendung moderner Materialien entstandenen Ausgaben, in Fällen, in denen es zu einer Steigerung der Produktionskapazität kommt. Für Mehrkosten infolge der Verwendung traditioneller Materialien, die für den Erhalt des kulturellen Erbes eines Gebäudes erforderlich sind, können zusätzliche Beihilfen bis zu einem Beihilfesatz von 100 % gewährt werden. Dies entspricht Artikel 5 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/2004

    Bewilligungszeitpunkt: Die Entscheidung über die Gewährung der Beihilfe wird innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Empfangsbestätigung der EU betreffend diese Notifizierung ergehen

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Von Juni 2006 bis einschließlich 1. Dezember 2008

    Zweck der Beihilfe: Auf der Grundlage von Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/ 2004 stellt die Beihilfe einen Beitrag zu dem Finanzierungsdefizit im Zusammenhang mit den Renovierungskosten des denkmalgeschützten Gehöfts (Reichsmonument) Bovenste Hoeve Printhagen als Teil der Wiederansiedlung der Milchviehhaltung an diesem Standort dar. Da bei der Renovierung und Restaurierung der Gebäude des denkmalgeschützten Gehöfts Materialien wiederverwendet werden und da mit traditionellen Materialien gearbeitet wird, können zusätzliche Beihilfen bis zu einem Beihilfesatz von 100 % gewährt werden, um die Mehrkosten infolge der Verwendung traditioneller Materialien, die für den Erhalt des kulturellen Erbes eines Gebäudes erforderlich sind, zu decken.

    Ein weiterer Grund für Gewährung dieser Beihilfe zu den Renovierungskosten liegt darin, dass neben der Reparatur und Wiederinbetriebnahme des historischen Gehöfts auch mehrere andere Zielsetzungen verwirklicht werden, beispielsweise die Verwirklichung von Naturschutzzielen und des Biotopverbunds sowie die Wiederherstellung der ursprünglichen Straßenbepflanzung entlang der Zufahrtsstraße

    Betroffene Wirtschaftssektoren: Die Beihilfe gilt für einen Unternehmer im produzierenden Gewerbe, einen Milchviehhalter

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

    Provincie Limburg

    Limburglaan 10

    Postbus 5700

    6202 MA Maastricht

    Nederland

    Website: www.limburg.nl

    XA-Nummer: XA 45/2006

    Mitgliedstaat: Niederlande

    Region: Provinz Fryslân

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: (Familie) Oevering

    Rechtsgrundlage: Algemene wet bestuursrecht, titel 4.2

    Algemene Subsidieverordening Provincie Fryslân 1998

    Provinciewet artikel 145

    Verordening met betrekking tot het verlenen van subsidies ten behoeve van het plattelandsbeleid voor de jaren 2005-2008

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Der Höchstbeitrag wird sich auf 55 000 EUR belaufen. Voraussichtlich werden 80 %, d. h. 44 000 EUR, im Jahr 2006 ausgezahlt werden, während die Abrechnung voraussichtlich im Jahr 2007, spätestens jedoch im Jahr 2008, stattfinden wird

    Beihilfehöchstintensität: Die Beihilfehöchstintensität liegt bei 40 % der zuschussfähigen Kosten. Der maximale Beihilfebetrag liegt bei 55 000 EUR

    Bewilligungszeitpunkt: Die Entscheidung über die Gewährung der Beihilfe wird innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Empfangsbestätigung der EU betreffend diese Notifizierung ergehen

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Der späteste Termin für die Abrechnung liegt 30 Monate nach Erlass der Entscheidung, was spätestens Ende 2008 bedeuten würde. Voraussichtlich wird das Projekt bereits im Jahr 2007 beendet sein

    Zweck der Beihilfe: Ziel des Projekts ist der Erhalt des historischen Gehöfts in der Landschaft, nachdem das historische Gehöft derart angepasst wurde, dass es für die moderne landwirtschaftliche Betriebsführung gut brauchbar ist.

    Anwendung findet Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung 1/2004

    Betroffene Wirtschaftssektoren: Milchviehhaltung

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

    Provincie Fryslân

    Postbus 20120

    8900 HM Leeuwarden

    Nederland

    Website: www.fryslan.nl

    XA-Nummer: XA 46/06

    Mitgliedstaat: Lettland

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Beihilferegelung: Investitionshilfe für Unterglasanlagen

    Rechtsgrundlage: Ministru kabineta 2006. gada 3. janvāra noteikumi Nr. 21 “Noteikumi par valsts atbalstu lauksaimniecībai 2006. gadā un tā piešķiršanas kārtību” 3. pielikuma VI. nodaļa

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Gesamtkosten der Regelung im Jahr 2006: 292 657 LVL

    Beihilfehöchstintensität: Die Investitionsbeihilfe wird gewährt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2004 der Kommission vom 23. Dezember 2003 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen. Den Antragstellern können Investitionshilfen in folgendem Umfang gewährt werden

    Datum des Inkrafttretens:

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe:

    Zweck der Beihilfe: Mit der Beihilfe sollen Investitionen in der Landwirtschaft gefördert werden, um den Mehrwert der Produktion zu erhöhen und die Qualität der landwirtschaftlichen Produktion zu verbessern

    Betroffene Wirtschaftssektoren: Die Beihilfe richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen im Agrarsektor

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

    Zemkopības ministrija

    Rīga 31.5.2006.

    Latvijas Republikas Zemkopības ministrija

    LV-1981 Rīga

    Internetadresse: www.zm.gov.lv

    Sonstige Angaben: Die Beihilfe für Investitionen in die Landwirtschaft wird gewährt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2004 der Kommission vom 23. Dezember 2003 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen

    Beihilfenummer: XA 49/06

    Mitgliedstaat: Spanien

    Region: Valencia

    Bezeichnung der Beihilferegelung: Im öffentlichen Interesse durchgeführte Aussiedlung von Scheunen

    Rechtsgrundlage:

    Orden de 12 de diciembre de 2005 de la Consellería de Agricultura, Pesca y Alimentación, por la que se establecen ayudas al Traslado de granjas por motivos de interés público.

    Resolución de 18 de abril de 2006, de la Consellería de Agricultura, Pesca y Alimentación, por la que se convocan para el ejercicio 2006 determinadas subvenciones gestionadas por la Dirección General de Investigación, Desarrollo e Innovación Agropecuaria y se establecen modificaciones puntuales para el presente ejercicio

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung: 980 000,00 EUR (2006)

    Beihilfehöchstintensität: Die staatliche Beihilfe beträgt:

    in den Fällen, in denen die Aussiedlung lediglich im Abbau, Entfernen und Wiederaufbau der betrieblichen Einrichtungen am neuen Standort besteht: 90 % der tatsächlichen Aussiedlungskosten;

    in den Fällen in denen die Aussiedlung bewirkt, dass der Landwirt aus moderner gestalteten Einrichtungen Nutzen zieht oder die Produktionskapazität sich erhöht

    90 % der tatsächlichen Aussiedlungskosten der Einrichtungen gemäß Punkt 1.

    40 % der geplanten neuen Investitionen bzw. 50 %, wenn die neue Betriebsstätte in einem benachteiligten Gebiet gelegen ist.

    Als geplante Investitionen gelten Vorhaben, mit denen der Wert der betreffenden Einrichtungen nach der Aussiedlung oder die Produktionskapazität erhöht werden.

    Bei Investitionen von Junglandwirten werden die Beihilfesätze um 5 Prozentpunkte angehoben

    Bewilligungszeitpunkt: Die Frist, bis zu der das Verfahren entschieden und gemeldet sein muss, ist der 23. Juni 2006

    Laufzeit der Regelung: Dezember 2006

    Zweck der Beihilfe: Die gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. l1/2004 der Kommission im öffentlichen Interesse durchgeführte Aussiedlung von Stallungen und die in den Einrichtungen untergebrachten Arbeitsgeräte an einen anderen Niederlassungsort innerhalb der Region Valencia und die Aussiedlung eines Viehzuchtbetriebs aus einem nicht benachteiligten in ein benachteiligtes Gebiet. Ein öffentliches Interesse liegt vor, wenn die Bedingungen des Artikels 53 des Gesetzes über Viehzucht erfüllt sind.

    Zuschussfähig sind die tatsächlichen Kosten von Abbau, tatsächlichem Transport und Aufbau der bestehenden Einrichtungen innerhalb der in Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1/2004 vorgesehenen Grenzen

    Betroffener Wirtschaftssektor: Zuchtbetriebe in der Gemeinschaft Valencia

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

    Consellería de Agricultura, Pesca y Alimentación

    Amadeo de Saboya, 2

    E-46010 Valencia

    Internetadresse: Orden de 12 de diciembre de 2005, de la Consellería de Agricultura, Pesca y Alimentación: http://www.gva.es/cidaj/pdf/5160.pdf

    http://www.pre.gva.es/DIARIOCGI/BASIS/DIARIO/WEB/INSERCION_DOGV_C/DDW?W%3DCODIGO_INSERCION%3D%272005/13913%27

    Resolución de 18 de abril de 2006, de la Consellería de Agricultura, Pesca y Alimentación:

    http://www.gva.es/cidaj/pdf/5261.pdf

    http://www.pre.gva.es/DIARIOCGI/BASIS/DIARIO/WEB/INSERCION_DOGV_C/DDW?W%3DCODIGO_INSERCION%3D%272006/5546 %27

    Beihilfenummer: XA 50/06

    Mitgliedstaat: Spanien

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Beihilfen für Projekte zur Förderung von Landfrauen

    Rechtsgrundlage: Orden, pendiente de publicación, por la que se establecen las bases reguladoras para la concesión de subvenciones destinadas a la promoción de las mujeres del medio rural

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: im Jahr 2006 werden die öffentlichen Gesamtausgaben für alle Begünstigten zusammen auf bis zu 300 000 EUR veranschlagt

    Beihilfehöchstintensität: Die maximale Beihilfeintensität beträgt bis zu 80 % der Kosten jedes Projekts, wobei jedoch pro Empfängerorganisation 30 % der öffentlichen Ausgaben sowie die in Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/2004 festgelegten Obergrenzen je Begünstigten nicht überschritten werden dürfen

    Bewilligungszeitpunkt: Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung der Zuschüsse im Staatsanzeiger

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Bis 31. Dezember 2006. Jährliche Verlängerung mittels der entsprechenden Ausschreibung

    Zweck der Beihilfe:

    Estas ayudas están enmarcadas, fundamentalmente en el artículo 14 del Reglamento (CE) 1/2004 de la Comisión de 23 de diciembre de 2003 sobre la aplicación de los artículos 87 y 88 del Tratado CE a las ayudas estatales para las pequeñas y medianas empresas dedicadas a la producción, transformación y comercialización de productos agrarios (publicado en el „Diario Oficial de las Comunidades Europeas“ de 3 de enero de 2004).

    Dentro del citado artículo, las ayudas cubrirán gastos subvencionables contemplados en los apartados, 2.a).i); 2.a).ii); 2.c) y 2.d).

    Objetivo principal: Desarrollo de proyectos a realizar por asociaciones, fundaciones, federaciones y otras agrupaciones de mujeres rurales, de ámbito estatal, dirigidos a la promoción de las mujeres en el medio rural.

    Objetivos secundarios: Promoción y asesoramiento para creación de empresas; búsqueda de nuevos canales de comercialización y distribución para productos elaborados por mujeres; realización de estudios con enfoque de género; asistencia a congresos o actividades similares para temas sobre mujer rural.

    Gastos subvencionables: Personal, equipos, materiales de oficina, instalaciones, viajes, dietas y otros similares

    Sector o sectores afectados: El sector afectado es el agrícola, con proyección a otras actividades de diversificación del medio rural

    Nombre y dirección del organismo que concede la ayuda:

    Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación

    Dirección General de Desarrollo Rural

    Alfonso XII, 62

    E-28014 Madrid

    Dirección web: http://www.mapa.es/

    Otros datos: Las actividades subvencionadas están dirigidas a la promoción de la mujer rural y a apoyar proyectos emprendidos por las mismas en el citado medio, mediante asesoría, asistencia a eventos que les proporcionen información, y estudios sobre la situación sociolaboral. Además se impulsa la diversificación de las actividades que se pueden llevar a cabo por las beneficiarias

    XA-Nummer: XA 51/2006

    Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich

    Region: Cheshire

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Sandstone Ridge ECOnet Partnership Conservation Programme

    Rechtsgrundlage: s. 39 1981 Wildlife and Countryside Act

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Erhaltung der Kulturlandschaften:

    2006/2007 — 255 700 GBP

    2007/2008 — 272 050 GBP

    2008/2009 — 120 000 GBP

    Technische Unterstützung

    2006/2007 — 3 000 GBP

    2007/2008 — 3 000 GBP

    2008/2009 — 3 000 GBP

    Nicht ausgeschöpfte Mittel werden auf das Folgejahr übertragen.

    Maximale Beihilfeintensität: Bis zu 100 % für Aufwendungen für die Erhaltung von nicht produktiven Teilen des ländlichen Kulturerbes, 60 % für produktive Teile ohne Steigerung der Produktionskapazität, und 40 % für Aufwendungen für produktive Teile mit einer Steigerung der Produktionskapazität. Falls die Verwendung traditioneller Materialien notwendig sein sollte, kann für die erforderlichen Mehrkosten eine Beihilfe mit einem Beihilfesatz von bis zu 100 % gewährt werden. 100 % für technische Hilfe

    Datum der Umsetzung:

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Die Antragsfrist läuft am 31. Januar eines jeden Jahres ab. Jährlich müssen bis zum 15. März die Arbeiten abgeschlossen sein und die Belege vorgelegt werden. Nach dem 31. März 2009 erfolgt keine Auszahlung

    Zweck der Beihilfe: Erhaltung des Kulturerbes: Erhaltung der Kulturlandschaft und Landschaftsmerkmale in der Region Sandstone Ridge in Cheshire. Die zuschussfähigen Kosten sind die tatsächlichen Kosten für Investitionen oder Aufwendungen für den Erhalt des ländlichen Kulturerbes, die sich nach Artikel 5 der Verordnung 1/2004 in landwirtschaftlichen Betrieben befinden sowie die Kosten für Schulungsprogramme und Beratungsdienste nach Artikel 14 der Verordnung 1/2004

    Betroffene(r) Wirtschaftssektor(en): Das Beihilfeprogramm bezieht sich ausschließlich auf Unternehmen, die in der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte tätig sind. Alle Teilbereiche sind zuschussfähig

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

    Cheshire County Council

    Environmental Planning, Backford Hall, Backford, Chester, Cheshire, CH1 6PZ, UK

    Internetadresse: http://www.cheshire.gov.uk/SREP/Srep_sate_aid_guidence_download_page.htm

    Wahlweise können Sie auch unter www.defra.gov.uk/farm/state-aid/setup/exist-exempt.htm die zentrale Internetseite des Vereinigten Königreichs für freigestellte staatliche Beihilfen einsehen. Klicken Sie auf den Link „Sandstone Ridge ECOnet Partnership Conservation Programme“

    Sonstige Informationen: Die Regelung zielt auf die Erhaltung von Kulturlandschaften ab. Es ist möglich, dass im Rahmen dieser Regelung Beihilfen für Flächen im Besitz von nicht in der Landwirtschaft tätigen Unternehmen gewährt werden. In diesem Fall stehen die Beihilfen im Einklang mit Verordnung 69/2001 über De-minimis-Beihilfen bzw. jeder an ihre Stelle tretende Verordnung.

    Die Empfänger technischer Hilfe können nicht selbst ihre Dienstleister auswählen. Dienstleistungen, die nicht vom Cheshire County Council erbracht werden, werden von Dienstleistern erbracht, die nach den Grundsätzen des Marktes ausgewählt und bezahlt wurden

    Beihilfenummer: XA 55/2006

    Mitgliedstaat: Spanien

    Region: Navarra

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Zuschüsse für Initiativen zur Absatzförderung, die die Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse hoher Qualität verbessern sollen

    Rechtsgrundlage: Orden foral del Consejero de agricultura, ganadería y alimentación, por la que se aprueba la convocatoria de ayudas al fomento de iniciativas de promoción para la mejora de la comercialización de productos agrarios de calidad para el año 2006

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 275 000 EUR im Jahr 2006

    Beihilfehöchstintensität: 50 % der zuschussfähigen Ausgaben der im Aktionsplan vorgesehenen förderfähigen Maßnahmen bis zu einem Höchstbetrag von 60 000 EUR je Antragsteller

    Bewilligungszeitpunkt: August 2006

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Die Zuschüsse können bis Dezember 2006 bewilligt werden

    Zweck der Beihilfe: Die betreffenden Zuschüsse sind für Maßnahmen und Initiativen zur Absatzförderung bestimmt, die KMU zur besseren Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen hoher Qualität durchführen. Hierzu gehören die Unterrichtung der Öffentlichkeit über wissenschaftliche Erkenntnisse, die Ausrichtung von Messen und Ausstellungen und die Teilnahme daran, jede vergleichbare Maßnahme im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sowie Erhebungen und Marktstudien.

    Artikel 13 „Beihilfen zur Förderung der Erzeugung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen hoher Qualität“ und Artikel 14 „Bereitstellung technischer Hilfe im Agrarsektor“.

    Die Beihilfe ist nicht für Werbung bestimmt, kommt also weder über die Massenmedien laufenden Maßnahmen, die bewirken sollen, dass der Verbraucher bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse hoher Qualität kauft, noch vergleichbaren Materialien zugute, die mit demselben Zweck direkt an den Verbraucher verteilt werden. Dies gilt auch für an die Verbraucher gerichtete Werbeaktionen in den Verkaufsstätten.

    Als zuschussfähige Ausgaben gelten:

    Die Ausgaben für Beratungsdienste, d. h. die Honorare für Absatzförderungsdienste, die weder kontinuierlich oder regelmäßig geleistet werden noch den üblichen Betriebskosten des Begünstigten entsprechen.

    Die Ausrichtung von Wettbewerben, Ausstellungen oder Messen und die Teilnahme daran: Teilnahmegebühren, Reisekosten, Kosten der Veröffentlichungen und Miete des Ausstellungsstands.

    Kosten von Marktstudien

    Betroffene Wirtschaftssektoren: Vermarktungssektor. Gefördert werden kann jeder Teilsektor, soweit es sich um landwirtschaftliche Erzeugnisse hoher Qualität gemäß der Definition der Verordnung (EG) Nr. 1/2004 vom 23. Dezember 2004 handelt

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

    Gobierno de Navarra, Departamento de Agricultura, Ganadería y Alimentación

    Tudela, 20

    E-31003 Pamplona

    Internetadresse: www.navarra.es

    XA-Nummer: XA 56/2006

    Mitgliedstaat: Slowakische Republik

    Region: Westslowakei

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Združenie Stupavských vlastníkov pôdy, a.s.

    F. Kostku 55, SK-900 31 Stupava

    Rechtsgrundlage: Ustanovenie § 240 ods. 3 a § 241 ods. 3 v spojení s ustanovením § 277 a zákona č. 461/2003 Z. z. o sociálnom poistení v znení zákona č. 721/2004 Z. z.

    Ustanovenie § 5 ods. 2 písm. b) zákona 231/1999 Z. z. o štátnej pomoci

    Metodické usmernenie Sociálnej poisťovne č. 30/2005

    Nariadenie Komisie (ES) č. 1/2004, čl. 4, ods. 3, písm. c) a d)

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 719 725,- SKK, d. h. 19 105,03282 EUR

    Beihilfehöchstintensität: 39,6 %

    Bewilligungszeitpunkt: 2006

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Juli 2006

    Zweck der Beihilfe: KMU — Landwirtschaft

    Betroffener Wirtschaftssektor: Landwirtschaft

    Bezeichnung und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

    Sociálna poisťovňa

    pobočka Bratislava-okolie

    Lazaretská 25

    SK-814 99 Bratislava

    Internetadresse: www.socpoist.sk


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