Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52006XC0622(02)

    Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 146 vom 22.6.2006, p. 8–8 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    22.6.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 146/8


    Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

    Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

    (2006/C 146/05)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    Datum der Annahme des Beschlusses:

    Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich (Nordirland)

    Beihilfe Nr.: N 190a/2005

    Titel: Änderung der Klimawandel-Abgabe (C 18/2001)

    Zielsetzung: Durch die Maßnahme wird das Recht, freiwillige Klimawandelvereinbarungen zu treffen (und so in den Genuss des geltenden Systems von Klimawandel-Steuerermäßigungen zu kommen) auf Unternehmen aller Wirtschaftszweige ausgeweitet

    mit einer Energieintensität von mindestens 12 % oder

    mit einer Energieintensität von 3 % bis 12 %, wenn die Importquote der Branche mindestens 50 % die Exportquote der Branche mindestens 30 % beträgt.

    Der Beschluss gilt für die neuen Klimawandelvereinbarungen mit der britischen Vereinigung für verdichtete Treibgase und der „Kaolin and Ball Clay Association“.

    Rechtsgrundlage: Finance Act 2000

    Haushaltsmittel: Ca. 25 Mio. GBP/Jahr

    Laufzeit: Bis zum 31.3.2011

    Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:

    http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/

    Datum der Annahme der Entscheidung:

    Mitgliedstaat: Belgien

    Beihilfe Nr.: N 604/2003

    Titel: Wiedereingliederung von Beschäftigten, die im Rahmen einer Umstrukturierung von ihrem Unternehmen entlassen wurden

    Zielsetzung: Förderung einer aktiven Wiedereingliederungspolitik

    Rechtsgrundlage: Loi-programme du 22 décembre 2003/Programmawet van 22 december 2003

    Haushaltsmittel: 25 Mio. EUR für 2004 und 50 Mio. EUR für 2005

    Beihilfeintensität oder –höhe: Erstattung der Wiedereingliederungskosten pro Arbeitnehmer höchstens 1 800 EUR; Senkung des Arbeitnehmerbeitrags um höchstens 1 200 EUR pro Arbeitnehmer; Senkung des Arbeitergeberbeitrags um höchstens 1 200 EUR pro Arbeitnehmer

    Laufzeit: Pilotprojekt

    Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:

    http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/


    Top