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Document 52006XC0607(03)

    Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 132 vom 7.6.2006, p. 21–26 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    7.6.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 132/21


    Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden

    (2006/C 132/05)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    Nummer der Beihilfe

    XS 114/05

    Mitgliedstaat

    Spanien

    Region

    Autonome Region Baskenland

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

    Beihilfen für Bedarfsstudien (Diagnosen)

    Rechtsgrundlage

    Orden de 26 de abril de 2005, de la Consejera de Educación, Universidades e Investigación, por la que se convocan ayudas económicas para la realización de Estudios de Análisis y Detección de Necesidades (Diagnósticos) que se desarrollen por parte de las empresas de la Comunidad Autónoma del País Vasco en el ejercicio 2005 (Boletín Oficial del País Vasco de 29/04/2005)

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

    Beihilferegelung

    Gesamtbetrag pro Jahr

    0,2 Mio. EUR

    Darlehensbürgschaft

     

    Einzelbeihilfe

    Gesamtbetrag der Beihilfe

     

    Darlehensbürgschaft

     

    Beihilfehöchstintensität

    In Einklang mit Artikel 4 (2) — (6) und Artikel 5 der Verordnung

    Ja

     

    Bewilligungszeitpunkt

    Ab dem 29.4.2005

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

    Bis zum 10.5.2006

    Zweck der Beihilfe

    Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

    Ja

     

    Betroffene Wirtschaftssektoren

    Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

    Ja

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

    Name:

    HOBETUZ

    Fundación Vasca para la Formación Profesional Continua

    Anschrift

    Gran Vía 35 — 6o

    E-48009 Bilbao

    Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

    In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

    Ja

     


    Nummer der Beihilfe

    XS 119/04

    Mitgliedstaat

    Niederlande

    Region

    Niederlande

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

    Zentrum für die Anwendung von Produktionstechniken

    Rechtsgrundlage

    Kaderwet EZ-subsidies

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

    Beihilferegelung

    Gesamtbetrag pro Jahr

    1 Mio. EUR

    Darlehensbürgschaft

     

    Einzelbeihilfe

    Gesamtbetrag der Beihilfe

     

    Darlehensbürgschaft

     

    Beihilfehöchstintensität

    In Einklang mit Artikel 4 Absätze 2 bis 6 und Artikel 5 der Verordnung

    Ja

     

    Bewilligungszeitpunkt

    1.11.2004

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

    Bis 31.12.2009

    Zweck der Beihilfe

    Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

    Ja

     

    Betroffene Wirtschaftssektoren

    Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

    Ja

    Förderung beschränkt auf folgende Wirtschaftsbereiche

    Ja

    Gesamte verarbeitende Industrie

     

    oder

     

    Stahlindustrie

     

    Schiffbau

     

    Kunstfaserindustrie

     

    Kfz-Industrie

     

    Andere Bereiche der verarbeitenden Industrie

     

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

    Name:

    Ministerie van Economische Zaken

    Anschrift:

    Bezuidenhoutseweg 30

    Postbus 20101

    2500 EC Den Haag

    Nederland

    Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

    In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung.

    Ja

     


    Nummer der Beihilfe

    XS 123/05

    Mitgliedstaat

    Vereinigtes Königreich

    Region

    Schottland (einschließlich Highlands und schottische Inseln)

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

    Programm für KMU-Unternehmensberatungsdienste „Scottish Enterprise“

    Rechtsgrundlage

    Enterprise and New Towns (Scotland) Act 1990

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

    Beihilferegelung

    Gesamtbetrag pro Jahr

    100 Mio. GBP

    Darlehensbürgschaft

     

    Einzelbeihilfe

    Gesamtbetrag der Beihilfe

     

    Darlehensbürgschaft

     

    Beihilfehöchstintensität

    In Einklang mit Artikel 4 (2) — (6) und Artikel 5 der Verordnung

    Ja

     

    Bewilligungszeitpunkt

    Ab dem 1. Juni 2005

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

    Bis zum 31. Dezember 2006

    Zweck der Beihilfe

    Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

    Ja

     

    Betroffene Wirtschaftssektoren

    Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

    Ja

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

    Name:

    Scottish Enterprise

    Anschrift:

    150 Broomielaw

    Atlantic Quay

    Glasgow G2 8LU

    United Kingdom

    Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

    In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

     Ja

     


    Nummer der Beihilfe

    XS 128/05

    Mitgliedstaat

    Vereinigtes Königreich

    Region

    Ziel-1-Gebiet West Wales and the Valleys

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

    LAS Waste Ltd

    Rechtsgrundlage

    Council Regulation (EC) No 1260/99

    The Structural Funds (National Assembly for Wales) Regulations 2000 (no/906/2000)

    The Structural Funds (National Assembly for Wales) Designation 2000

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

    Beihilferegelung

    Gesamtbetrag pro Jahr

     

    Darlehensbürgschaft

     

    Einzelbeihilfe

    Gesamtbetrag der Beihilfe

    780 000 GBP

    Darlehensbürgschaft

     

    Beihilfehöchstintensität

    In Einklang mit Artikel 4 (2) — (6) und Artikel 5 der Verordnung

    Ja

     

    Bewilligungszeitpunkt

    Ab dem 16.6.2005

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

    Bis zum 31.12.2006

    NB Wie angegeben wurde die Beihilfe vor dem 31. Dezember 2006 bewilligt. Entsprechende Zahlungen können (gemäß N+2) bis zum 30. Juni 2008 geleistet werden.

    Zweck der Beihilfe

    Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

    Ja

     

    Betroffene Wirtschaftssektoren

    Förderung beschränkt auf folgende Wirtschaftsbereiche

    Ja

    sonstige Dienstleistungen (Abfalltrennung und Recycling)

    Ja

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

    Name:

    National Assembly for Wales

    Anschrift:

    C/o Welsh European Funding Office

    Cwm Cynon Business Park

    Mountain Ash CF45 4ER

    United Kingdom

    Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

    In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

    Ja

     


    Nummer der Beihilfe

    XS 134/05

    Mitgliedstaat

    Polen

    Region

    Landesweit

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

    Beihilfe für Unternehmensberatung.

    Rechtsgrundlage

    Art. 31 ustawy z dnia 20 kwietnia 2004 r. o Narodowym Planie Rozwoju (Dz.U. nr 116, poz. 1206).

    Rozporządzenie Ministra Gospodarki i Pracy z dnia 17 grudnia 2004 r. w sprawie udzielania pomocy na wspieranie inwestycji i doradztwa w przedsiębiorstwach (Dz.U. z 2004 r., nr 267, poz. 2652). Rozporządzenie weszło w życie 17 grudnia 2004 r.

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

    Beihilferegelung

    Beihilferegelung

    Geschätztes Beihilfevolumen:

    2005:

    376 630 EUR:

    282 473 aus dem EFRE,

    94 157 aus dem Staatshaushalt.

    2006:

    376 631 EUR

    282 473 aus dem EFRE,

    94 158 aus dem Staatshaushalt.

    Insgesamt werden die Zahlungen bis zum Ablauf der Beihilferegelung:

    (31.12.2006) damit schätzungsweise 753 261 EUR betragen.

    Durchgeführt wird die Regelung im Rahmen der

    Maßnahme 3.4 Kleinstunternehmen.

    Darlehensbürgschaft

     

    Einzelbeihilfe

    Gesamtbetrag der Beihilfe

     

    Darlehensbürgschaft

     

    Beihilfehöchstintensität

    In Einklang mit Artikel 4 (2) — (6) und Artikel 5 der Verordnung

    Ja

     

    Bewilligungszeitpunkt

    17.12.2004.

    Laufzeit der Regelung bzw. der Einzelbeihilfe

    Bis zum 31.12.2006

    Zweck der Beihilfe

    Die Beihilfe soll KMU die Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung ermöglichen

    Ja

     

    Betroffene Wirtschaftssektoren

    Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen ausgenommen sind Unternehmen, die in der Kunstfaserindustrie, der Seeschifffahrt, dem Schiffbau, der Eisen- und Stahlindustrie oder dem Bergbau tätig sind

    Ja

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

    Name:

    Marschall der Wojewodschaft/Bevollmächtigter Vertreter der für die Projektdurchführung vor Ort zuständigen Stelle

    Anschrift:

    16 Marschallämter/durchführende Stellen in ganz Polen

    Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

    Gemäß Artikel 6 der Verordnung

    Ja

     


    Nummer der Beihilfe

    XS 135/05

    Mitgliedstaat

    Polen

    Region

    Landesweit

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

    Investitionsbeihilfen für Unternehmen.

    Rechtsgrundlage

    Art. 31 ustawy z dnia 20 kwietnia 2004 r. o Narodowym Planie Rozwoju (Dz.U. nr 116, poz. 1206).

    Rozporządzenie Ministra Gospodarki i Pracy z dnia 17 grudnia 2004 r. w sprawie udzielania pomocy na wspieranie inwestycji i doradztwa w przedsiębiorstwach (Dz.U. z 2004 r., nr 267, poz. 2652). Rozporządzenie weszło w życie 17 grudnia 2004 r.

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

    Beihilferegelung

    Beihilferegelung

    Geschätztes Beihilfevolumen:

    2005:

    37 286 475 EUR:

    27 964 856 aus dem EFRE,

    9 321 619 aus dem Staatshaushalt.

    2006:

    37 286 475 EUR

    27 964 856 aus dem EFRE,

    9 321 619 aus dem Staatshaushalt.

    Insgesamt werden die Zahlungen bis zum Ablauf der Beihilferegelung:

    (31.12.2006) damit schätzungsweise 74 572 950 EUR betragen.

    Durchgeführt wird die Regelung im Rahmen der

    Maßnahme 3.4 Kleinstunternehmen.

    Darlehensbürgschaft

     

    Einzelbeihilfe

    Gesamtbetrag der Beihilfe

     

    Darlehensbürgschaft

     

    Beihilfehöchstintensität

    In Einklang mit Artikel 4 (2) — (6) und Artikel 5 der Verordnung

    Ja

     

    Bewilligungszeitpunkt

    17.12.2004

    Laufzeit der Regelung bzw. der Einzelbeihilfe

    Bis zum 31.12.2006

    Zweck der Beihilfe

    Investitionsbeihilfen für KMU

    Ja

     

    Betroffene Wirtschaftssektoren

    Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen ausgenommen sind Unternehmen, die in der Kunstfaserindustrie, der Seeschifffahrt, dem Schiffbau, der Eisen- und Stahlindustrie oder dem Bergbau tätig sind

    Ja

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

    Name:

    Marschall der Wojewodschaft/Bevollmächtigter Vertreter der für die Projektdurchführung vor Ort zuständigen Stelle

    Anschrift:

    16 Marschallämter/durchführende Stellen in ganz Polen

    Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

    Gemäß Artikel 6 der Verordnung

    Ja

     


    Nummer der Beihilfe

    XS 141/05

    Mitgliedstaat

    Belgien

    Region

    Flämische Region

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

    KMU-Bürgschaftsprogramm

    Rechtsgrundlage

    Het decreet van 6 februari 2004 betreffende een waarborgregeling voor kleine en middelgrote ondernemingen

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

    Beihilferegelung

    Gesamtbetrag pro Jahr

     

    Darlehensbürgschaft

    150 Mio. EUR

    Einzelbeihilfe

    Gesamtbetrag der Beihilfe

     

    Darlehensbürgschaft

     

    Beihilfehöchstintensität

    In Einklang mit Artikel 4 Absätze 2 bis 6 und Artikel 5 der Verordnung

    Ja

     

    Bewilligungszeitpunkt

    Ab dem 1.7.2005

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

    Bis 31.12.2006

    Zweck der Beihilfe

    Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

    Ja

     

    Betroffene Wirtschaftssektoren

    Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

    Ja

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

    Name:

    Vlaams Gewest

    Participatiemaatschappij Vlaanderen

    NV Waarborgbeheer

    Anschrift:

    Hooikaai 55

    B-1000 Brussel

    Einzelbeihilfen für größere Beihilfen

    In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

    Die Maßnahme schließt die Gewährung von Beihilfen aus bzw. setzt die vorherige Anmeldung jeder beabsichtigten Gewährung von Beihilfen bei der Kommission voraus,

    a)

    wenn sich die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens auf mindestens 25 Mio. EUR belaufen und

    die Bruttobeihilfeintensität mindestens 50 % beträgt oder

    in Gebieten, in denen Regionalbeihilfen gewährt werden dürfen, die Nettobeihilfeintensität mindestens 50 % beträgt, oder

    b)

    wenn sich das Gesamtvolumen der Beihilfe auf mindestens 15 Mio. EUR brutto beläuft

    Ja

     


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