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Document 52006XC0225(02)
Information communicated by Member States regarding State aid granted under Commission Regulation (EC) No 70/2001 of 12 January 2001 , as amended by Commission Regulation (EC) No 364/2004 of 25 February 2004 , on the application of Articles 87 and 88 of the EC Treaty to State aid to small and medium-sized enterprises (Text with EEA relevance)
Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 364/2004 der Kommission vom 25. Februar 2004 gewährt werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 364/2004 der Kommission vom 25. Februar 2004 gewährt werden (Text von Bedeutung für den EWR)
ABl. C 47 vom 25.2.2006, p. 4–5
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
25.2.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 47/4 |
Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 364/2004 der Kommission vom 25. Februar 2004 gewährt werden
(2006/C 47/03)
(Text von Bedeutung für den EWR)
Nummer der Beihilfe |
XS 149/04 |
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Mitgliedstaat |
Vereinigtes Königreich |
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Region |
Nordostengland |
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Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens |
Alnwick Garden Trust |
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Rechtsgrundlage |
Industrial Development Act 1982 Sections 7 & 11 Section 2 Local Government Act 2000 |
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Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe |
Beihilferegelung |
Gesamtbetrag pro Jahr |
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Darlehensbürgschaft |
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Einzelbeihilfe |
Gesamtbetrag der Beihilfe |
1 908 313 GBP |
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Darlehensbürgschaft |
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Beihilfehöchstintensität |
In Einklang mit Artikel 4 Absätze 2 bis 6 und Artikel 5 der Verordnung |
Ja |
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Bewilligungszeitpunkt |
Ab dem 13. Oktober 2004 |
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Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe |
Bis zum 30. April 2005 |
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Zweck der Beihilfe |
Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen |
Ja |
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Betroffene Wirtschaftssektoren |
Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen. |
Ja |
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Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde |
Name: Government Office for the North East European Programmes Secretariat |
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Anschrift:
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Einzelbeihilfen für größere Vorhaben |
In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung |
Ja |
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Nummer der Beihilfe |
XS 6/05 |
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Mitgliedstaat |
Italien |
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Region |
Umbrien |
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Bezeichnung der Beihilferegelung |
Beihilfen für KMU zur Förderung der Touristenbeherbergung in Hotels und sonstigen Unterkünften, in Freiluftanlagen und in historischen Gebäuden sowie damit zusammenhängender Tätigkeiten und des traditionellen sowie des Kunsthandwerks |
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Rechtsgrundlage |
Determinazione Dirigenziale n. 9086 del 21 ottobre 2004. Bando per la presentazione di proposte per la promozione di progetti integrati da parte dei seguenti soggetti: Pool di piccole e medie imprese, pool di piccole e medie imprese ed enti pubblici per la realizzazione della filiera turismo — ambiente — cultura nella regione Umbria |
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Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung |
Maximal 2 000 000 EUR pro Jahr bis zu einem vorgesehenen Gesamtbetrag von maximal 7 000 000 EUR |
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Beihilfehöchstintensität |
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Bewilligungszeitpunkt |
Veröffentlichung der Ausschreibung im regelmäßigen Beiheft zum „BUR“ — allgemeine Reihe — Nr. 46 vom 4. November 2004. Frist für die Einreichung der Anträge: Bis 16.2.2005. Die Beihilfen werden nur auf Antrag der betreffenden Unternehmen gewährt. Anträge können ab dem Tag der Ausschreibung gestellt werden. Die Beihilfen werden nur für Investitionen gewährt, die nach der Antragstellung getätigt werden |
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Laufzeit der Regelung |
Die Beihilfen werden für Investitionen von Unternehmen bis zum 31. Dezember 2006 gewährt |
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Zweck der Beihilfe |
Förderung von bestehenden oder neuen KMU, die im Bereich der Touristenbeherbergung in Hotels und sonstigen Unterkünften, in Freiluftanlagen und in historischen Gebäuden tätig sind, sowie Förderung damit zusammenhängender Tätigkeiten und des traditionellen sowie des Kunsthandwerks. Als beihilfefähige Investitionen gelten Aufwendungen für Maurerarbeiten, die Innen- und Außenverkleidung von Gebäuden, Installationsarbeiten, Sport- und Freizeitanlagen, externe Gestaltungsarbeiten und Aufwendungen für die Planung und Leitung der Arbeiten |
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Betroffene Wirtschaftssektoren |
Unternehmen, die im Touristikbereich oder im traditionellen sowie im Kunsthandwerk tätig sind |
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Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde |
Name: Regione dell'Umbria Direzione Cultura, Turismo, Istruzione, Formazione e Lavoro — Servizio Turismo |
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Anschrift:
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