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Document 52006XC0225(02)

Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 364/2004 der Kommission vom 25. Februar 2004 gewährt werden (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 47 vom 25.2.2006, p. 4–5 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

25.2.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 47/4


Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 364/2004 der Kommission vom 25. Februar 2004 gewährt werden

(2006/C 47/03)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Nummer der Beihilfe

XS 149/04

Mitgliedstaat

Vereinigtes Königreich

Region

Nordostengland

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Alnwick Garden Trust

Rechtsgrundlage

Industrial Development Act 1982 Sections 7 & 11

Section 2 Local Government Act 2000

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

 

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

1 908 313 GBP

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 Absätze 2 bis 6 und Artikel 5 der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

Ab dem 13. Oktober 2004

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis zum 30. April 2005

Zweck der Beihilfe

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Ja

 

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen.

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Government Office for the North East

European Programmes Secretariat

Anschrift:

Citygate

Gallowgate

Newcastle Upon Tyne

NE1 4WH

United Kingdom

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XS 6/05

Mitgliedstaat

Italien

Region

Umbrien

Bezeichnung der Beihilferegelung

Beihilfen für KMU zur Förderung der Touristenbeherbergung in Hotels und sonstigen Unterkünften, in Freiluftanlagen und in historischen Gebäuden sowie damit zusammenhängender Tätigkeiten und des traditionellen sowie des Kunsthandwerks

Rechtsgrundlage

Determinazione Dirigenziale n. 9086 del 21 ottobre 2004. Bando per la presentazione di proposte per la promozione di progetti integrati da parte dei seguenti soggetti: Pool di piccole e medie imprese, pool di piccole e medie imprese ed enti pubblici per la realizzazione della filiera turismo — ambiente — cultura nella regione Umbria

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung

Maximal 2 000 000 EUR pro Jahr bis zu einem vorgesehenen Gesamtbetrag von maximal 7 000 000 EUR

Beihilfehöchstintensität

Kleinunternehmen: 15 % Bruttosubventionsäquivalent der gesamten beihilfefähigen Investitionskosten;

Mittlere Unternehmen: 7,5 % Bruttosubventionsäquivalent der gesamten beihilfefähigen Investitionskosten;

Kleinunternehmen in Gebieten nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EGV: 10 % Bruttosubventionsäquivalent der gesamten beihilfefähigen Investitionskosten zuzüglich 8 % Nettosubventionsäquivalent;

Mittlere Unternehmen in Gebieten nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EGV: 6 % Bruttosubventionsäquivalent der gesamten beihilfefähigen Investitionskosten zuzüglich 8 % Nettosubventionsäquivalent

Bewilligungszeitpunkt

Veröffentlichung der Ausschreibung im regelmäßigen Beiheft zum „BUR“ — allgemeine Reihe — Nr. 46 vom 4. November 2004. Frist für die Einreichung der Anträge: Bis 16.2.2005.

Die Beihilfen werden nur auf Antrag der betreffenden Unternehmen gewährt. Anträge können ab dem Tag der Ausschreibung gestellt werden. Die Beihilfen werden nur für Investitionen gewährt, die nach der Antragstellung getätigt werden

Laufzeit der Regelung

Die Beihilfen werden für Investitionen von Unternehmen bis zum 31. Dezember 2006 gewährt

Zweck der Beihilfe

Förderung von bestehenden oder neuen KMU, die im Bereich der Touristenbeherbergung in Hotels und sonstigen Unterkünften, in Freiluftanlagen und in historischen Gebäuden tätig sind, sowie Förderung damit zusammenhängender Tätigkeiten und des traditionellen sowie des Kunsthandwerks. Als beihilfefähige Investitionen gelten Aufwendungen für Maurerarbeiten, die Innen- und Außenverkleidung von Gebäuden, Installationsarbeiten, Sport- und Freizeitanlagen, externe Gestaltungsarbeiten und Aufwendungen für die Planung und Leitung der Arbeiten

Betroffene Wirtschaftssektoren

Unternehmen, die im Touristikbereich oder im traditionellen sowie im Kunsthandwerk tätig sind

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Regione dell'Umbria

Direzione Cultura, Turismo, Istruzione, Formazione e Lavoro — Servizio Turismo

Anschrift:

Via Mario Angeloni 61

I-06100 Perugia

Tel. (39) 075 504 58 87

Fax (39) 075 504 58 87

E-Mail sezione.aiuti@umbria2000.it


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