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Document 52006TA1219(15)

    Bericht über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle

    ABl. C 312 vom 19.12.2006, p. 86–92 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    19.12.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 312/86


    BERICHT

    über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle

    (2006/C 312/15)

    INHALT

    1-2

    EINLEITUNG

    3-6

    ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    7-13

    BEMERKUNGEN

    Tabellen 1-4

    Antworten der Beobachtungsstelle

    EINLEITUNG

    1.

    Die Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (nachstehend „Beobachtungsstelle“) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates vom 8. Februar 1993 (1) geschaffen. Hauptaufgabe der Beobachtungsstelle ist die Sammlung von zuverlässigen und vergleichbaren Informationen über die Drogen- und Drogensuchtproblematik auf europäischer Ebene. Anhand dieser Informationen sollen die Drogennachfrage und Möglichkeiten ihrer Reduzierung sowie allgemein die mit dem Drogenhandel verbundenen Probleme analysiert werden.

    2.

    In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Beobachtungsstelle zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2005.

    ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    3.

    Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt und übermittelt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung der Rechnung der Beobachtungsstelle verpflichtet.

    4.

    Der Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 11 der Verordnung (EWG) Nr. 302/93 von ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

    5.

    Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    6.

    Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

    Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Beobachtungsstelle zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

    BEMERKUNGEN

    7.

    Die Verwendungsrate der Verpflichtungsermächtigungen liegt bei über 90 %, während die Verwendungsrate der Zahlungsermächtigungen lediglich 85 % beträgt. Bei den Sachausgaben ist eine hohe Übertragungsrate (nahezu 40 %) zu verzeichnen. Diese Sachlage ist darauf zurückzuführen, dass Anschaffungen vor allem am Jahresende getätigt werden, was Risiken für die Qualität der Beschaffungsverfahren in sich birgt. Die Beobachtungsstelle sollte ihre Beschaffungspolitik besser überwachen, damit die das Finanzmanagement erschwerende Übertragung von Mitteln auf das darauf folgende Haushaltsjahr vermieden wird.

    8.

    Die Beobachtungsstelle hat für ihr Finanzmanagement einen tätigkeitsbezogenen Haushaltsplan ausgearbeitet. Im Hinblick auf eine bessere Überwachung ihrer Leistung und Bewertung ihrer Wirksamkeit sollte diese Initiative durch die Einführung einer analytischen Buchführung, die es ermöglicht, die Kosten für die einzelnen Tätigkeiten der Beobachtungsstelle zu ermitteln, vertieft werden.

    9.

    In seinem vorhergehenden Bericht hatte der Hof bemerkt, dass der Rechnungsführer über die alleinige Zeichnungsbefugnis für die Bankkonten verfügte. Die Beobachtungsstelle hatte die Einführung eines Verfahrens der Gegenzeichnung zugesagt. Im Februar 2006 war ein entsprechendes Verfahren noch immer nicht eingeführt worden.

    10.

    Die Systeme für die Bestandsaufnahme der Sachanlagen sind nicht in die Finanzbuchführung integriert. Da kein zuverlässiges Auszeichnungssystem vorhanden ist, ist die Rückverfolgbarkeit der im Verzeichnis eingetragenen Bestände nicht gewährleistet.

    11.

    Die Verfahren zur Personaleinstellung weisen Mängel auf. Bei einem Ausleseverfahren wurde bei der Zusammensetzung des Ausleseausschusses der im Statut (4) vorgesehene Grundsatz der Parität nicht eingehalten. In einem anderen Fall hatte der erfolgreiche Bewerber im Ausleseverfahren nicht am besten abgeschnitten.

    12.

    Ende 2004 wurde ein Bediensteter auf eine langfristige Dienstreise (zwei Jahre) nach Brüssel geschickt. Sinn und Zweck dieser Dienstreise, deren Gesamtkosten (Dienstbezüge und Zulagen) sich Ende 2005 auf rund 70 000 Euro beliefen, konnten nicht ermittelt werden. Ferner war das Arbeitsvolumen dieses Bediensteten nur gering. Nach der vorzeitigen Beendigung der Dienstreise wurde der Bedienstete der Kommission zur Verfügung gestellt, bezog aber weiterhin seine Dienstbezüge von der Beobachtungsstelle.

    13.

    Bei der Prüfung der Auftragsvergabe und der Vertragsabschlüsse wurden verschiedene Anomalien festgestellt. In zwei Fällen wurde die Mindestfrist für die Einreichung der Angebote ab dem Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe nicht eingehalten. Bei der Vergabe eines Zusatzauftrags lag der Wert des Bauauftrags über den vorgeschriebenen Höchstgrenzen. Bei zwei geprüften Dossiers war die Ernennung der Mitglieder des Ausschusses für die Eröffnung der Angebote und des Bewertungsausschusses nicht Gegenstand eines förmlichen Beschlusses. Schließlich war in einem Fall der Auftragswert offensichtlich zu niedrig angesetzt, womit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter verstoßen wurde.

    Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

    Hubert Weber

    Präsident


    (1)  ABl. L 36 vom 12.2.1993, S. 1. Diese Verordnung wurde geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 3294/94 vom 22. Dezember 1994 (ABl. L 341 vom 30.12.1994, S. 7) und die Verordnung (EG) Nr. 1651/2003 vom 18. Juni 2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 30).

    (2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (3)  Der Jahresabschluss wurde am 15. Juni 2006 erstellt und ging beim Hof am 13. Juli 2006 ein.

    (4)  Artikel 12 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten.


    Tabelle 1

    Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Lissabon)

    Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

    Zuständigkeiten der Beobachtungsstelle (Verordnung (EG) Nr. 302/93 des Rates)

    Lenkungsstruktur (Governance)

    Der Beobachtungsstelle im Haushaltsjahr 2004 zur Verfügung gestellte Mittel 2005

    (2004)

    Produkte und Dienstleistungen 2005

    Die Gemeinschaft ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung drogenkonsumbedingter Gesundheitsschäden einschließlich der Informations- und Vorbeugungsmaßnahmen.

    (Artikel 152 Absatz 1 des Vertrags)

    Ziele

    Lieferung von zuverlässigen Informationen auf europäischer Ebene über die Drogen- und Drogensuchtproblematik und ihre Folgen an die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten.

    Die Beobachtungsstelle analysiert Informationen in folgenden vorrangigen Bereichen:

    1.

    Drogennachfrage und ihre Reduzierung,

    2.

    nationale und gemeinschaftliche Strategien und Politiken,

    3.

    internationale Zusammenarbeit und Geopolitik des Angebots,

    4.

    Überwachung des Handels mit Suchtstoffen und psychotropen Substanzen und Vorprodukten,

    5.

    Folgen der Drogenproblematik für die Erzeuger-, Verbraucher- und Transitländer einschließlich der Geldwäsche.

    Aufgaben

    Sammlung und Analyse von Daten,

    Durchführung von Umfragen und Vorbereitungsmaßnahmen,

    Gewährleistung einer besseren Zuverlässigkeit der Daten auf europäischer Ebene,

    Verbreitung verlässlicher Informationen,

    Verbesserung der Koordination zwischen den einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen,

    Förderung der Einbeziehung der Informationen über Drogen und Drogensucht in die internationalen Programme.

    1. Verwaltungsrat

    Setzt sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat, zwei Vertretern der Kommission und zwei qualifizierten Wissenschaftlern zusammen, die das Europäische Parlament benennt.

    Er beschließt das Arbeitsprogramm, nimmt den allgemeinen Jahresbericht an und stellt den Haushaltsplan fest.

    2. Direktor

    Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

    3. Wissenschaftlicher Ausschuss

    Gibt Stellungnahmen ab. Setzt sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat zusammen. Der Verwaltungsrat kann bis zu sechs weitere Mitglieder aufgrund ihrer besonderen Qualifikation benennen.

    4. Externe Kontrolle

    Rechnungshof

    5. Entlastungsbehörde

    Parlament auf Empfehlung des Rates

    Endgültiger Haushaltsplan:

    12,8 Millionen Euro (12,2 Millionen Euro), davon Zuschuss der Gemeinschaft: 96 % (96 %).

    Personalbestand am 31. Dezember 2005:

    77 (77) im Stellenplan vorgesehene Dienstposten,

    davon besetzt: 58 (61)

    +25 (22) andere Dienstposten (Verträge für Hilfskräfte, Vertragsbedienstete und Aushilfskräfte)

    Personalbestand insgesamt: 83 (83)

    davon:

    operative Tätigkeiten: 50,5 (54,5),

    administrative und unterstützende IT-Tätigkeiten: 25 (20),

    sonstige Tätigkeiten: 7,5 (8,5)

    Netz:

    Die Beobachtungsstelle verfügt über ein computergestütztes Netz für das Sammeln und den Austausch von Informationen, das so genannte „Europäische Informationsnetz für Drogen und Drogensucht“ (Reitox); dieses Netz verbindet die einzelstaatlichen Drogeninformationsnetze, die in den Mitgliedstaaten bestehenden Fachzentren und die Informationssysteme der internationalen Organisationen, die mit der Beobachtungsstelle zusammenarbeiten.

    Veröffentlichungen:

    Jahresbericht zum Stand der Drogenproblematik in Europa (in 22 Sprachen, Veröffentlichung und interaktive Website);

    Jahresbericht: „Ausgewählte Themen“, (EN, Veröffentlichung und interaktive Website);

    Statistisches Bulletin und interaktive Website mit mehr als 200 Tabellen, 100 Abbildungen und PDF-Dateien;

    Allgemeiner Tätigkeitsbericht (jährlich, EN);

    Newsletter „Drugnet Europe“ (4 Ausgaben, 2 in fünf Sprachen, 2 EN, 12 Produkte);

    technische und wissenschaftliche Studien/Artikel (28).

    Sonstige Websites:

    Erstellung/Aktualisierung/Erweiterung des Inhalts:

    Überblick über die Ländersituation,

    datenbasierte Länderprofile,

    Übersicht über Drogenbehandlung,

    Europäische Rechtsdatenbank zur Drogengesetzgebung,

    Auswertung InstrumentBank,

    Erfahrungsaustausch über Maßnahmen der Nachfragereduktion.

    Werbebroschüren (3 Produkte)

    Medienprodukte (110 verschiedene Produkte)

    Beteiligung an internationalen Konferenzen/Sitzungen (75)

    Organisation von technischen und wissenschaftlichen Sitzungen (24)

    Quelle: Angaben der Beobachtungsstelle.

    EUROPÄISCHE BEOBACHTUNGSSTELLE FÜR DROGEN UND DROGENSUCHT

    Quelle: Angaben der Beobachtungsstelle — In dieser Tabelle sind die Angaben der Beobachtungsstelle in ihrem Jahresabschluss zusammenfassend dargestellt.

    Tabelle 2

    Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005

    (1000 Euro)

    Einnahmen

    Ausgaben

    Herkunft der Einnahmen

    Im endgültigen Haushaltsplan ausgewiesene Einnahmen

    Eingezogene Einnahmen

    Zuweisung der Ausgaben

    Mittel des endgültigen Haushaltsplans

    Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

    Verfügbare Mittel

    (Mittel des Haushaltsjahres und des Vorjahres)

    ausgewiesen

    gebunden

    gezahlt

    übertragen

    annulliert

    verfügbar

    gezahlt

    annulliert

    verfügbar

    gebunden

    gezahlt

    übertragen

    annulliert

    Zuschüsse der Gemeinschaft

    12 000

    12 000

    Titel I

    Personal (NGM)

    6 194

    5 932

    5 762

    154

    279

    122

    101

    21

    6 316

    6 054

    5 863

    154

    300

    Eigene Einnahmen

    516

    516

    Titel II

    Sachausgaben (NGM)

    1 791

    1 720

    1 070

    650

    71

    356

    332

    24

    2 147

    2 076

    1 402

    650

    95

    Sonstige Einnahmen

     

    8

    Titel III

    Operationelle Ausgaben (GM)

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    — VE

    4 531

    4 298

     

     

    233

     

     

     

    4 531

    4 298

     

     

    233

    — ZE

    4 531

     

    4 085

     

    446

    1 260

    66

    1 194

    5 791

     

    4 151

     

    1 640

    Zweckgebundene Einnahmen (Phare)

    300

    190

    Zweckgebundene Einnahmen (Phare)

    300

    49

    16

    284

     

     

     

     

    300

    49

    16

    284

     

    Insgesamt

    12 816

    12 714

    Insgesamt VE

    12 816

    11 999

     

    1 088

    583

    478

     

    45

    13 294

    12 477

     

    1 088

    628

    Insgesamt ZE

    12 816

     

    10 933

    1 088

    796

    1 738

    499

    1 239

    14 554

     

    11 432

    1 088

    2 035

    NGM

    :

    Nichtgetrennte Mittel (die Verpflichtungsermächtigungen entsprechen den Zahlungsermächtigungen).

    GM

    :

    Getrennte Mittel (die Verpflichtungsermächtigungen müssen nicht den Zahlungsermächtigungen entsprechen).

    VE

    :

    Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen von getrennten Mitteln.

    ZE

    :

    Zahlungsermächtigungen im Rahmen von getrennten Mitteln.


    Tabelle 3

    Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2005 (1)

    (1000 Euro)

     

    2005

    Betriebseinnahmen

    Zuschüsse der Gemeinschaft

    10 592

    Sonstige Zuschüsse/Einnahmen

    312

    Insgesamt (a)

    10 904

    Ausgaben

    Personalausgaben

    5 843

    Sachausgaben

    2 269

    Operationelle Ausgaben

    4 181

    Insgesamt (b)

    12 293

    Ergebnis (c = a – b)

    –1 389

    Sonstige Erträge (d)

    0

    Sonstige Aufwendungen (e)

    35

    Wirtschaftliches Ergebnis (f = c + d – e)

    –1 424


    Tabelle 4

    Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004 (2)

    (1000 Euro)

     

    2005

    2004

    Aktiva

    Anlagewerte

    2 989

    3 058

    Bestände

     

     

    Kurz- und langfristige Forderungen

    224

    619

    Kassenmittel

    3 005

    3 644

    Insgesamt

    6 218

    7 321

    Passiva

    Kumuliertes Ergebnis der Vorjahre

    4 296

    4 296

    Ergebnis des Haushaltsjahres

    –1 424

    0

    Langfristige Verbindlichkeiten

     

     

    Kurzfristige Verbindlichkeiten

    3 346

    3 025

    Insgesamt

    6 218

    7 321


    (1)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 sind nicht ausgewiesen, da sie aufgrund der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Haushaltsjahres 2005 vergleichbar sind.

    (2)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 wurden überarbeitet, um einen Vergleich mit den Angaben für 2005 herzustellen.


    ANTWORTEN DER DROGENBEOBACHTUNGSSTELLE

    7.

    Die Drogenbeobachtungsstelle nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis und hat Maßnahmen ergriffen, um die Planung ihrer Ausschreibungen zu verbessern und sie besser über das Jahr zu verteilen. Die Drogenbeobachtungsstelle setzt ihre Bemühungen fort, aufgrund dereren sie 2005 die Verwendungsrate der Haushaltsmittel im Vergleich zu 2004 (von 77 % auf 85 %) erhöhen konnte, insbesondere in Bezug auf die Sachausgaben (Titel II).

    8.

    Die Drogenbeobachtungsstelle nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis und wird ihr seit 2001 eingeführtes tätigkeitsbezogenes Managementsystem weiterentwickeln. Durch dieses System können die Kosten für Projekte und Programme festgestellt werden, auch wenn es sich nicht um eine analytische Rechnungsführung im eigentlichen Sinne handelt.

    9.

    Am 22. März 2006 hat die Drogenbeobachtungsstelle ein Verfahren der Gegenzeichnung für die Verwaltung ihrer Bankkonten eingeführt.

    10.

    Die Drogenbeobachtungsstelle hat seit 2006 eine automatische Verknüpfung zwischen der Rechnungsführung über die Haushaltsvorgänge und der allgemeinen Rechnungsführung eingerichtet. Die Abstimmung zwischen der Rechnungsführung und der Bestandsaufnahme ist jeweils für den Monat Januar nach Abschluss des vorangegangenen Haushaltsjahres vorgesehen. Im Übrigen hat die Drogenbeobachtungsstelle im Juli 2006 eine physische Überprüfung der in die Bestandsaufnahme aufzunehmenden Güter abgeschlossen; die Ergebnisse dieser Überprüfung wurden in ein eigens dafür eingerichtetes IT-System eingegeben.

    11.

    In Erwartung einer endgültigen Einigung mit der Kommission bezüglich der Durchführungsvorschriften des Statuts verfährt die Drogenbeobachtungsstelle in allen ihren Auswahlverfahren weiterhin gemäß den Grundsätzen, die für die gemeinschaftlichen Einstellungsverfahren gelten. Unter Berücksichtigung ihres begrenzten Mitarbeiterstabs achtet die Drogenbeobachtungsstelle stets darauf, dass ein Mitglied der Personalvertretung als gleichberechtigtes Vollmitglied in den Auswahlausschüssen vertreten ist. Die Drogenbeobachtungsstelle wird in Zukunft darauf achten, die Wahl des erfolgreichen Bewerbers ausdrücklich zu begründen, wenn ihre Entscheidung nicht der vom Auswahlausschuss erstellten Liste folgt.

    12.

    Die Drogenbeobachtungsstelle hat die Dienstreise mit Wirkung zum 31. Mai 2005 beendet. Ende 2005 hat die Drogenbeobachtungsstelle entschieden, den betreffenden Bediensteten gemäß Artikel 38 des Statuts für eine Dauer von neun Monaten ohne Verlängerungsmöglichkeit zur Kommission abzuordnen. Wie mit der Kommission vereinbart, übernahm die Drogenbeobachtungsstelle die Zahlung der Dienstbezüge dieses Bediensteten.

    13.

    Die Drogenbeobachtungsstelle nimmt die Bemerkung des Rechnungshofes zur Kenntnis und hat Maßnahmen insbesondere zu nachfolgenden Zwecken ergriffen:

    Verbesserung der Planung ihrer Ausschreibungen, insbesondere im Hinblick auf eine Begrenzung von dringenden Fällen auf ein Minimum;

    Förderung eines strukturierteren Rückgriffs auf Rahmenverträge;

    Festlegung von formalen Kriterien für die Ernennung der Mitglieder des Ausschusses für die Öffnung der Angebote sowie des Ausschusses zur Bewertung der Angebote;

    Stärkung ihrer Kapazitäten zur Unterstützung der bevollmächtigten Anweisungsbefugten sowie der Verwaltungsbeauftragten für die Auftragsvergabe und die Gewährung von Zuschüssen.

    Die Drogenbeobachtungsstelle ist der Auffassung, dass der vom Hof genannte Zusatzauftrag sich wiederholende Leistungen betraf, die regelmäßig Gegenstand eines zusätzlichen Auftrags ohne die für Zusatzaufträge geltenden Höchstgrenzen sein können. Durch die vorstehend genannten Maßnahmen sollte die Anzahl dieser Art Aufträge gesenkt werden bzw. sollten solche Aufträge nicht mehr vorkommen.


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