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Document 52006SC1196

Mitteilung der Kommission an den Rat zur Lage der öffentlichen Finanzen in Ungarn mit einer Empfehlung der Kommission für eine Stellungnahme des Rates gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 zur angepassten Konvergenzprogrammaktualisierung Ungarns für 2005-2009 und einer Empfehlung der Kommission für eine Empfehlung des Rates an Ungarn mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit zu beenden

/* SEK/2006/1196 endg. */

52006SC1196

Mitteilung der Kommission an den Rat zur Lage der öffentlichen Finanzen in Ungarn mit einer Empfehlung der Kommission für eine Stellungnahme des Rates gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 zur angepassten Konvergenzprogrammaktualisierung Ungarns für 2005-2009 und einer Empfehlung der Kommission für eine Empfehlung des Rates an Ungarn mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit zu beenden /* SEK/2006/1196 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 26.9.2006

SEK(2006) 1196 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT

zur Lage der öffentlichen Finanzen in Ungarn

mit einerEmpfehlung der Kommission für eine

STELLUNGNAHME DES RATES

gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997

zur angepassten Konvergenzprogrammaktualisierung Ungarns für 2005-2009 und einerEmpfehlung der Kommission für eine EMPFEHLUNG DES RATES AN UNGARN mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit zu beenden

BEGRÜNDUNG

In dieser Mitteilung wird die Lage der öffentlichen Finanzen Ungarns geprüft, wobei die von Ungarn am 1. September 2006 übermittelte angepasste Konvergenzprogrammaktualisierung und das laufende Defizitverfahren berücksichtigt werden. Die Mitteilung umfasst zwei Dokumente: Erstens eine Empfehlung der Kommission für eine Stellungnahme des Rates zu der angepassten Programmaktualisierung und zweitens eine Empfehlung der Kommission für eine Empfehlung des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 mit dem Ziel, das übermäßige Defizit zu beenden.

1. HINTERGRUND

Der am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Stabilitäts- und Wachstumspakt beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein kräftiges tragfähiges Wachstum, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich ist. 2005 wurde der Pakt erstmals geändert. Wenngleich die Nützlichkeit des Pakts bei der Verankerung der Haushaltsdisziplin anerkannt wurde, sollte die Reform doch die Effizienz und die wirtschaftlichen Grundlagen des Pakts stärken und die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewährleisten.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt besteht aus zwei Komponenten: Die präventive Komponente – die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[1] – sieht vor, dass die Mitgliedstaaten dem Rat und der Kommission Stabilitäts- oder Konvergenzprogramme sowie alljährlich eine Aktualisierung dieser Programme vorzulegen haben (Mitgliedstaaten, die die einheitliche Währung bereits eingeführt haben, legen (aktualisierte) Stabilitätsprogramme vor, Mitgliedstaaten, die die einheitliche Währung noch nicht eingeführt haben, (aktualisierte) Konvergenzprogramme). Gemäß der Verordnung gibt der Rat auf Empfehlung der Kommission und nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses zu jedem Programm eine Stellungnahme ab, wobei er den Verhaltenskodex[2], die gemeinsame Methodik für die Schätzung des Potenzialwachstums und der konjunkturbereinigten Haushaltssalden sowie die Grundzüge der Wirtschaftspolitik, auch vor dem Hintergrund der Prognosen der Kommissionsdienststellen, berücksichtigt. Mit der korrektiven Komponente – der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit[3] – wird Artikel 104 EG-Vertrag umgesetzt.

Im Mai 2004 legten die ungarischen Behörden ihr erstes Konvergenzprogramm vor. Gemäß der Verordnung gab der Rat am 5. Juli 2004 eine Stellungnahme dazu ab, in der er den im Programm der ungarischen Behörden bis 2008 vorgezeichneten Anpassungspfad billigte. Ebenfalls am 5. Juli 2004 entschied der Rat, dass in Ungarn ein übermäßiges Defizit bestand, und richtete nach Artikel 104 Absatz 7 eine Empfehlung an Ungarn mit dem Ziel, das Defizit gemäß diesem Anpassungspfad bis 2008 zu korrigieren. Im Anschluss an eine Entscheidung des Rates nach Artikel 104 Absatz 8 vom Januar 2005, in der die Nichtbefolgung der Empfehlung festgestellt wurde, sprach der Rat - da die beiden letzten Stufen des Defizitverfahrens (Artikel 104 Absatz 9 und 104 Absatz 11) für Mitgliedstaaten, die wie Ungarn nicht zum Eurogebiet gehören, nicht gelten - am 8. März 2005 erneut eine Empfehlung nach Artikel 104 Absatz 7 aus, in der er abermals die Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2008 gemäß dem in der ungarischen Konvergenzprogrammaktualisierung vom Dezember 2004 dargelegten und in der Stellungnahme des Rates vom März 2005 gebilligten Anpassungspfad anmahnte. Am 8. November 2005 entschied der Rat gemäß Artikel 104 Absatz 8, dass sich die von Ungarn aufgrund der Empfehlung des Rates vom März 2005 getroffenen Maßnahmen als unzureichend erwiesen hatten. Dabei berücksichtigte er namentlich die erhebliche Abweichung von dem in der Empfehlung des Rates vom März 2005 genannten Anpassungspfad gegenüber den Defizitzielen von 3,6 % des BIP 2005 und 2,9 % des BIP 2006 und sogar gegenüber dem korrigierten Ziel von 5,2 % des BIP für letzteres Jahr (die allesamt ohne die Belastung durch Rentensysteme der zweiten Säule berechnet worden waren)[4].

Am 1. Dezember 2005 legten die ungarischen Behörden eine Konvergenzprogrammaktualisierung vor, die einen korrigierten Anpassungspfad mit Schwerpunkt auf den späteren Jahren enthielt, wobei jedoch am Zieltermin 2008 für die Korrektur des übermäßigen Defizits festgehalten wurde. Am 24. Januar 2006 gab der Rat eine Stellungnahme zu dieser Aktualisierung ab, in der er die Auffassung vertrat, dass die in dem Programm vorgesehene Konsolidierung zwar auf einer sehr starken Senkung der Ausgaben um 7,5 % des BIP beruhe, deren Umsetzung jedoch nicht durch konkrete Maßnahmen gestützt werde. Der Rat forderte Ungarn auf, „so bald wie möglich, spätestens jedoch bis 1. September 2006 eine angepasste Aktualisierung seines Konvergenzprogramms vorzulegen, in der konkrete und strukturelle Maßnahmen angegeben sind, die in vollem Umfang mit seinem mittelfristigen Anpassungspfad in Einklang stehen“[5].

2. STELLUNGNAHME DES RATES ZUR ANGEPASSTEN KONVERGENZPROGRAMMAKTUALISIERUNG

1. Am 1. September 2006 übermittelte Ungarn dem Rat und der Kommission eine angepasste Konvergenzprogrammaktualisierung (im Folgenden: „das Programm”). Das Programm bezieht sich auf den Zeitraum 2005 bis 2009, enthält jedoch auch einige Angaben für die Jahre 2010 und 2011. Es entspricht im Großen und Ganzen dem Aufbau und den Datenanforderungen, die im neuen Verhaltenskodex für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme vorgesehen sind[6].

2. Nachdem Mitte der 90er Jahre ein umfassendes Wirtschaftsreformpaket verabschiedet worden war, konnte die ungarische Wirtschaft, unterstützt durch eine solide makroökonomische Politik und geeignete Strukturreformen, stabile und vergleichsweise hohe Wachstumsraten sowie eine rückläufige Inflation verbuchen. Erheblich höhere öffentliche Ausgaben und großzügige Lohnerhöhungen im öffentlichen Sektor führten jedoch ab 2001 und vor allem in den letzten Jahren dazu, dass das Haushaltsdefizit in den letzten vier Jahren deutlich über 5 % des BIP erreichte und die ursprünglichen Defizitziele erheblich verfehlt wurden. Außerdem wurden die Schätzungen zum Jahresende praktisch mit jeder Haushaltsmitteilung im Nachhinein erheblich nach oben korrigiert. Statt der im Konvergenzprogramm vom Mai 2004 angegebenen Defizitziele von 4,6 % des BIP 2004, 4,1 % des BIP 2005 und 3,6 % des BIP 2006, entstanden Defizite von 6,6 % des BIP 2004 und 7,5 % des BIP 2005. 2006 rechnet die Regierung mit einem Defizit von rund 10,1 % des BIP 2006 und damit dem mit Abstand höchsten Defizit in der EU (alle Angaben unter Einrechnung der Rentenreform). Die Zielverfehlungen waren großteils auf eine allzu optimistische Haushaltsplanung, erhebliche Ausgabenüberschreitungen, Steuersenkungen und das allgemeine Fehlen struktureller Anpassungsanstrengungen zurückzuführen. Dieser höchst expansive Kurs hat die Glaubwürdigkeit der Finanzpolitik erheblich beschädigt und die Wirtschaft zunehmend belastet. Insbesondere hat er zu ernsten Zahlungsbilanzungleichgewichten und einem erheblichen Anstieg der Auslandsschulden (von unter 20 % des BIP 2001 auf nahezu 30 % des BIP 2005) sowie erheblich höheren Zinsspreads als bei den anderen neuen Mitgliedstaaten beigetragen.

3. Das angepasste Programm geht davon aus, dass das reale BIP-Wachstum aufgrund der kontraktiven Wirkung der in dem Programm dargelegten finanzpolitischen Konsolidierungsmaßnahmen, die teilweise schon ab Juli 2006 eingeführt wurden, in den kommenden Jahren von 4,1 % 2006 auf 2,2 % 2007 und 2,6 % 2008 zurückfällt. Im Jahr 2009 soll das Wachstum wieder die vor der Konsolidierung verzeichneten Raten erreichen. Diese Entwicklungen kommen auch in den impliziten Konjunkturbedingungen zum Ausdruck, die für die Jahre 2007 und 2008 eine negative Produktionslücke und 2009 die Rückkehr zur Potenzialrate ausweisen. Nach aktuellem Kenntnisstand und ohne der Herbstprognose 2006 der Kommissionsdienststellen vorgreifen zu wollen, scheint dieses makroökonomische Szenario weitgehend plausibel. Etwas optimistisch muten allerdings die Prognosen für das Wachstum im Jahr 2009 und die Beschäftigungsentwicklung, vor allem in den späteren Programmjahren, an, da sie von der Wachstumsverlangsamung und dem geplanten Beschäftigungsabbau im öffentlichen Sektor offenbar unbeeinflusst bleiben soll. Die im Programm erwartete erhebliche Verbesserung der Außenbilanzen scheint angesichts der direkten wie auch der indirekten Auswirkungen der finanzpolitischen Anpassungsmaßnahmen plausibel. So soll insbesondere das Leistungsbilanzdefizit von nahezu 8 % des BIP 2006 auf unter 4 % des BIP 2009 zurückgehen. Die Inflation soll nach 3,5 % im Jahr 2006 mit 6,2 % im Jahr 2007 ihren Höchststand erreichen und anschließend auf 3 % 2009 zurückgehen. Der projizierte Verlauf erklärt sich durch die (am 10. Juli 2006 vom Parlament verabschiedete) MwSt-Erhöhung und den (per Ministerialerlass vom 30. Juni beschlossenen) Abbau von Preissubventionen sowie sonstige im Programm enthaltene Maßnahmen, die durch eine Steigerung der Faktorkosten (z.B. Erhöhung der Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge) Inflationsdruck erzeugen Allerdings scheint die Inflation im gesamten Programmzeitraum etwas unterschätzt.

4. Die ungarischen Behörden haben den Zieltermin 2010 für die Einführung des Euro offiziell aufgegeben, aber noch keinen neuen Termin genannt. Geldpolitisch verbindet Ungarn weiterhin Inflationsziele mit einem Wechselkursband. Vor dem Hintergrund einer sinkenden Risikobereitschaft, die die aufstrebenden Märkte weltweit traf, und der Bedenken der Anleger hinsichtlich der Lage der öffentlichen Finanzen Ungarns hat der Forint seit Februar 2006 gegenüber dem Euro erheblich – um fast 10 % – nachgegeben. Auch der Renditeabstand zum Eurogebiet weitete sich in den Sommermonaten auf rund 350 Basispunkte aus, teilweise weil Umfang und Durchführbarkeit der geplanten Finanzanpassung von den Anlegern angezweifelt wurden. Die Geldpolitik reagierte auf die Inflationsrisiken und die ungünstige Finanzmarktentwicklung, indem sie den Basiszinssatz von Mitte Juni bis Ende August 2006 in drei Stufen um 125 Basispunkte auf 7,25 % anhob. Seit Anfang August hat sich der Forint wieder stabilisiert. Die Zinsannahmen des Programms erscheinen eher niedrig, insbesondere angesichts der Aufwärtsrisiken, mit denen die Inflationsprognosen des Basisszenarios behaftet sind.

5. Nach einem (im Frühjahr 2006 gemeldeten) gesamtstaatlichen Defizit von 7,5 % des BIP im Jahr 2005 kündigten die ungarischen Behörden nach den Wahlen vom April 2006 an, dass das Defizit 2006 sehr erheblich nach oben korrigiert werden müsse und ohne Korrekturmaßnahmen 11,6 % des BIP erreichen könnte[7]. Die Überschreitung des im Haushaltsgesetz 2006 und in der Konvergenzprogrammaktualisierung vom Dezember 2005 angesetzten Defizitziels von 6,1 % des BIP ereignete sich fast ausschließlich auf der Ausgabenseite (rund 5 % des BIP). Sie entstand vor allem bei den Betriebs- und Lohnkosten zentraler Haushaltsinstitutionen, den Renten- und Gesundheitsausgaben und weil die Kommunalregierungen aufgrund des Wahlzyklus mehr investierten als veranschlagt. Rund 1½ % des BIP der Defizitüberschreitung erklären sich zum einen durch die Verbuchung von Autobahninvestitionen innerhalb des Sektors Gesamtstaat (1,1 % des BIP), während sie ursprünglich im Rahmen von außerbudgetären PPPs (Public Private Partnerships) durchgeführt werden sollten, und zum anderen durch die Kosten für den Erwerb von Militärflugzeugen per Finanzierungsleasing (0,3 % des BIP). Beides war im offiziellen Defizitziel ursprünglich nicht enthalten.

6. Konfrontiert mit dieser Defizitspirale, zog die – aus den Parlamentswahlen vom April 2006 hervorgegangene – neue Regierung im Juni die verbleibenden Maßnahmen ihres fünfjährigen Steuersenkungsprogramm, das die Einnahmen bis 2010 um weitere rund 3 % des BIP geschmälert hätte[8], zurück und beschloss statt dessen ein Paket finanzpolitischer Korrekturmaßnahmen. Einige davon, darunter sämtliche einnahmenseitige Maßnahmen, wurden bereits vom Parlament verabschiedet. Die Regierung geht davon aus, dass die Steuererhöhungen zusammen mit einigen unmittelbaren Kürzungen bei den Gesundheitsausgaben, den Gassubventionen und den öffentlichen Verwaltungsausgaben sowie der vollständigen Auflösung der allgemeinen Haushaltsreserve in Höhe von 0,3 % des BIP dazu führen werden, dass die Defizitüberschreitung 2006 um 1,5 % des BIP vermindert wird, um das neue Defizitziel zu erreichen, das mit 10,1 % des BIP allerdings nach wie vor sehr hoch ist. Die Maßnahmen sollen auch in den kommenden Jahren erhebliche Wirkungen entfalten.

7. Die angepasste Konvergenzprogrammaktualisierung vom September 2006 zielt darauf ab, das übermäßige Defizit im Jahr 2009 zu korrigieren. Dies soll durch eine steile und vor allem im ersten Jahr sehr umfangreiche Defizitkorrektur um insgesamt 6,9 BIP-Prozentpunkte innerhalb von drei Jahren erreicht werden, von hohen 10,1 % des BIP 2006 auf 3,2 % des BIP 2009. Die in diesem Zeitraum angestrebte Verbesserung des Primärsaldos bewegt sich in derselben Größenordnung. Das Programm räumt ein, dass das Defizitziel von 3,2 % des BIP für 2009 immer noch über dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert liegt, geht jedoch davon aus, dass der Rat und die Kommission bei der Prüfung einer Einstellung des Defizitverfahrens gegen Ungarn gemäß dem überarbeiteten Stabilitäts- und Wachstumspakt die Nettokosten der Rentenreform berücksichtigen könnten[9]. Die Senkung der Defizitquote soll fast zur Hälfte bereits 2007 stattfinden. Die geplante Rückführung des nominalen Defizits soll durch eine Anhebung der Einnahmenquote um 3 Prozentpunkte und eine Senkung der Ausgabenquote um 3,9 Prozentpunkte im Laufe des Programmzeitraums erreicht werden. Was die Einnahmenseite angeht, so wurden sämtliche Einnahmenerhöhungen, die dem im Programm projizierten Anstieg der Einnahmenquote zugrunde liegen, verabschiedet. Zusätzlich zu den vorerwähnten, bereits verabschiedeten Ausgabenkürzungen wollen die ungarischen Behörden ihre Ziele durch eine Verbesserung der Haushaltsdisziplin erreichen (transparentere Buchführung sowie Einführung mehrjähriger Ausgabenplafonds und einer Ausgabenvorschrift). Diese Pläne dürften in das Haushaltsgesetz 2007, das dem Parlament bis Ende Oktober vorgelegt werden soll, aufgenommen und dort im Einzelnen ausgeführt werden. Außerdem kündigt das Programm umfassende Strukturreformen an, die die Erreichung der Defizitziele insbesondere in den späteren Programmjahren sicherstellen sollen (z.B. Einführung von Zuzahlungsregelungen im Gesundheitssektor, Modernisierung von Preissubventionen und Straffung der zentralstaatlichen Verwaltung).

8. Nach Berechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten und der gemeinsamen Methodik würde das strukturelle Defizit (das konjunkturbereinigte Defizit ohne einmalige und befristete Maßnahmen) nach einer Verschlechterung um schätzungsweise etwa 2 %des BIP 2006 von 9¾ % des BIP 2006 auf 3¼ % des BIP 2009 zurückgehen, wobei es sich in diesem Zeitraum pro Jahr um durchschnittlich rund 2¼ % des BIP verbessert. Als mittelfristiges Ziel für die Haushaltslage im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumspakts wird im Programm ein strukturelles Defizit von 0,5 % bis 1 % des BIP angegeben, das allerdings nicht mehr innerhalb Programmzeitraums erreicht werden soll. Das mittelfristige Ziel liegt damit innerhalb der im Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie im Verhaltenskodex vorgesehenen Spanne und spiegelt das langfristige Wachstumspotenzial und die Schuldenquote in angemessener Weise wider, würde jedoch nicht innerhalb des Programmzeitraums erreicht.

9. Was das Haushaltsergebnis angeht, so fallen einige Faktoren positiv ins Gewicht. Ein Großteil der Maßnahmen, mit denen die Defizitrückführung 2006 und 2007 erreicht werden soll, sind entweder schon verabschiedet oder sollen in den Haushalt 2007 aufgenommen werden. Außerdem hat die Regierung in den letzten Monaten die ersten Schritte der geplanten Strukturreformen beschlossen. Hinzu kommt, dass die ungarischen Behörden das Haushaltsverfahren verbessern wollen, indem sie ab 2007 eine Ausgabenkontrollvorschrift und eine mehrjährige Ausgabenplanung für die Haushaltsinstitutionen einführen wollen; außerdem verpflichten sie sich in dem Programm, der Kommission und dem Rat halbjährlich über die Haushaltsentwicklung zu berichten und Korrekturmaßnahmen bekannt zu geben, falls es zu Zielabweichungen kommt. Allerdings bestehen auch erhebliche Risiken. Die effektive Durchsetzung der 2007 und 2008 geplanten Ausgabenstopps und die Eindämmung des Ausgabenanstiegs in Bereichen, die hiervon nicht betroffen sind, bleiben ungewiss. Außerdem könnte die Erreichung der Haushaltsziele in den späteren Programmjahren trotz der geplanten Maßnahmen mit erheblichen Risiken behaftet sein. Wenngleich sich die mit dem makroökonomischen Szenario verbundenen Risiken auf der Einnahmenseite insgesamt in etwa die Waage zu halten scheinen, sind die in den späteren Jahren und insbesondere 2009 erwarteten Einnahmen doch recht optimistisch, was auch mit den recht optimistischen Beschäftigungsprognosen zusammenhängt. Abgesehen von den bisherigen Misserfolgen bei der Haushaltskontrolle und dem Mangel an präzisen Informationen darüber, wie sie in Zukunft gewährleistet werden soll, sind die öffentlichen Finanzen darüber hinaus auch aufgrund der schwachen institutionellen Kontrolle des Haushaltsverfahrens erheblichen Risiken ausgesetzt. Der geplante Defizitabbau hängt daher davon ab, dass die geplanten Strukturreformen und die angestrebte Ausgabenkontrolle vom ersten Programmjahr an rigoros umgesetzt werden. Zu guter Letzt kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Regierung die seit Ende 2002 aufgelaufenen Schulden der öffentlichen Verkehrsbetriebe in Höhe von fast 2 % des BIP übernehmen wird (denn dies war in der Vergangenheit regelmäßig der Fall); dies würde sich vorübergehend auf das Defizit auswirken. Alles in allem könnte das Haushaltsergebnis sowohl auf kurze Sicht als auch in den späteren Programmjahren schlechter ausfallen als im Programm projiziert.

10. In Anbetracht der vorstehenden Risikobewertung setzt die geplante nachhaltige Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2009 voraus, dass die Regierung die Haushaltsziele strikt einhält. Dies wiederum hängt von der effektiven Umsetzung sämtlicher im Programm für die Jahre 2006 bis 2009 angekündigter Maßnahmen sowie davon ab, dass umgehend Maßnahmen zur Strukturreform und Ausgabenkontrolle beschlossen und umgesetzt werden.

11. Die Schuldenquote soll dem Programm zufolge 2006 erheblich auf 68,5 % des BIP (von 62,3 % 2005) steigen und sich anschließend weiter auf 71,3 % 2007 und 72,3 % 2008 erhöhen. Erst im Jahr 2009 soll sie auf 70,4 % sinken. Die im Programm dargelegte Schuldenquotendynamik steht in scharfem Gegensatz zur letzten Programmaktualisierung, die die Schuldenquote unter Einrechnung der Rentenreform im gesamten Programmzeitraum bei 61-63 % des BIP angesetzt hatte. Die Programmaktualisierung sieht keine größeren Transaktionen (wie Privatisierungen oder Schuldenübernahmen) vor, die sich erheblich auf den Schuldenstand auswirken würden. Die Risiken für die geplante Schuldenentwicklung ergeben sich vor allem aus den vorerwähnten Risiken höherer Defizite, unter anderem aufgrund der möglichen Übernahme der Schulden öffentlicher Verkehrsbetriebe. In Anbetracht dieser Risikoeinschätzung scheint sich die Schuldenquote nicht rasch genug dem Referenzwert zu nähern.

12. In Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen besteht für Ungarn ein hohes Risiko[10]. Die sehr schwache Haushaltslage stellt zusammen mit der vergleichsweise hohen und weiter steigenden Schuldenquote ein merkliches Risiko für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen dar, selbst wenn die langfristige Haushaltswirkung der Bevölkerungsalterung noch nicht berücksichtigt wird. Hinzu kommt, dass die langfristige budgetäre Wirkung der Bevölkerungsalterung in Ungarn deutlich über dem EU-Durchschnitt liegt, was namentlich durch den langfristig erheblichen Anstieg der Rentenausgaben im Verhältnis zum BIP bedingt ist. Diese Risiken können nur durch eine planmäßig umfangreiche Konsolidierung der öffentlichen Finanzen auf mittlere Sicht und eine anschließende weitere Stärkung der Haushaltslage vermindert werden.

13. Wenngleich sich die öffentliche Finanzlage 2005 und insbesondere 2006 ernsthaft verschlechtert hat, so dass das übermäßige Defizit nicht entsprechend dem geplanten Pfad korrigiert werden konnte, stehen die im Programm vorgesehenen Maßnahmen, wenn sie präzisiert und vollständig umgesetzt werden, doch weitgehend mit den in den integrierten Leitlinien enthaltenen Grundzügen der Wirtschaftspolitik im Einklang[11]. So plant Ungarn insbesondere effektive Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits sowie Reformen zur Stärkung der Finanzdisziplin und Verbesserung der Transparenz. Die betreffenden Maßnahmen dürften auch zur Korrektur der hohen Leistungsbilanzdefizite beitragen. Allerdings müssen sie durch Strukturreformen unterstützt werden, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen.

14. Mit Blick auf den Umsetzungsbericht, der bis Mitte Oktober 2006 im Rahmen der wieder belebten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung vorzulegen ist, will die ungarische Regierung die im Nationalen Reformprogramm vom Oktober 2005 angekündigten Reformpläne erheblich abändern, um die neue Strategie der Regierung zum Ausdruck zu bringen. Im Nationalen Reformprogramm vom Oktober 2005 wurden folgende zentrale Aufgaben mit erheblichen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen genannt: a) Senkung des Haushaltsdefizits, b) Ausbau der Infrastruktur und c) Hebung von Beschäftigungsgrad und Erwerbstätigenquote sowie Verbesserung des Humankapitals. Die angepasste Konvergenzprogrammaktualisierung enthält Pläne und Maßnahmen zur Umstrukturierung der öffentlichen Verwaltung sowie des Gesundheits-, Renten- und staatlichen Bildungssystems. Insbesondere sollen dem Programm zufolge bis 2007 Maßnahmen in folgenden Bereichen ergriffen werden: Verkleinerung der öffentlichen Verwaltung und Steigerung ihrer Effizienz durch Nutzung von Skalenerträgen; Einführung von Bedürftigkeitsprüfungen bei Beihilfen; Restrukturierung von Arzneimittelbeihilfen und Teilliberalisierung des Arzneimittelhandels; Einführung von Zuzahlungen für Gesundheitsleistungen. Außerdem sollen dem Parlament bis 2007 Gesetzesänderungen vorgelegt werden, die 1. das Renteneintrittsalter anheben und der Frühverrentung durch bessere Anreize und Modernisierung der Erwerbsunfähigkeitsregelungen entgegenwirken sollen; 2. Gesundheitsdienstleistungen auf eine reine Versicherungsbasis stellen und ihre Erbringung und Nutzung rationalisieren sollen; 3. das staatliche Bildungssystem umstrukturieren sollen. Die entsprechenden Pläne müssen noch konkretisiert werden. Ergänzend sieht das Programm Verbesserungen beim institutionellen Rahmen für die öffentlichen Finanzen vor.

In Anbetracht der vorstehenden Bewertung gibt die Lage der ungarischen öffentlichen Finanzen, insbesondere das 2006 erwartete hohe Defizit, Anlass zu ernster Besorgnis. Daher ist zu begrüßen, dass die ungarischen Behörden der Rückführung des übermäßigen Defizits durch eine frühe erhebliche Anstrengung in der angepassten Konvergenzprogrammaktualisierung vom September 2006 Vorrang einräumen und sich verpflichten, der Kommission und dem Rat zweimal jährlich über die Fortschritte und die zur Einhaltung der Ziele ergriffenen Maßnahmen zu berichten. Wenngleich wichtige erste Schritte zur Sicherung von Mehreinnahmen und Kürzung der Ausgaben zwecks Erreichung des neuen Defizitziels für 2007 unternommen und Pläne zur Verbesserung der Ausgabenkontrolle sowie Strukturreformen zur Unterstützung des Anpassungspfads bekannt gegeben wurden, bestehen für die Einhaltung des Anpassungspfads sowohl auf kurze Sicht als auch in den späteren Programmjahren doch nach wie vor Risiken. Die geplante Defizitrückführung hängt daher von der rigorosen Umsetzung der geplanten Strukturreformen und der Durchsetzung der Ausgabenkontrolle von den ersten Programmjahren an sowie von der Stärkung der institutionellen Regelungen im Bereich der öffentlichen Finanzen ab, allesamt Aspekte, bei denen die ungarische Regierung größte Anstrengungen unternehmen sollte.

3. EMPFEHLUNGEN DES RATES ZUR KORREKTUR DES ÜBERMÄSSIGEN DEFIZITS (ARTIKEL 104 ABSATZ 7)

Die im vorstehenden Abschnitt dargelegte Analyse ist für die Empfehlung zur Korrektur des übermäßigen Defizits maßgeblich.

Der für die Korrektur des übermäßigen Defizits ursprünglich gesetzte Termin 2008 basierte auf der Einschätzung, dass in Ungarn, namentlich in Anbetracht der Höhe des Defizits und des laufenden Strukturwandels der ungarischen Wirtschaft „besondere Umstände“ im Sinne von Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97[12] des Rates vorlagen und somit eine Korrektur in einem mittelfristigen Rahmen gestattet werden konnte.

Während das Defizit ursprünglich in einem mittelfristigen Rahmen bis 2008 korrigiert werden sollte, kann dieser Termin angesichts der erheblichen budgetären Fehlentwicklungen der letzten Zeit, die die Glaubwürdigkeit der ungarischen Finanzpolitik beträchtlich beschädigt haben und die Wirtschaft zunehmend belasten, nun nicht mehr als realistisch betrachtet werden. In dem neuen mittelfristigen Korrekturrahmen, der in der angepassten Konvergenzprogrammaktualisierung abgesteckt wird, wird der Zieltermin für die Korrektur auf 2009 verschoben. Dieser neue Termin, der eine erhebliche Korrektur des strukturellen Defizits um über 6 % des BIP innerhalb von drei Jahren beinhaltet, erscheint in Anbetracht der jüngsten Zielverfehlungen angemessen.

Hierzu müsste die ungarische Regierung i) die Verschlechterung der Haushaltsposition 2006 eindämmen, indem sie eine rigorose Umsetzung der verabschiedeten und angekündigten Korrekturmaßnahmen sicherstellt und etwaige unerwartete Einnahmen für diesen Zweck verwendet. Dadurch ergäbe sich 2006 ein nominales Defizit von höchstens 10 % des BIP, das damit immer noch außergewöhnlich hoch wäre; und ii) die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung einer nachhaltigen erheblichen Korrektur des strukturellen Defizits mit Schwerpunkt auf dem ersten Jahr rigoros umsetzen, indem sie 2007 einen sehr erheblichen Defizitabbau und anschließend eine weitere signifikante Rückführung vornimmt, deren Größenordnung den Vorgaben der Stellungnahme des Rates zur angepassten Konvergenzprogrammaktualisierung entspricht; zur Verabschiedung weiterer Maßnahmen bereit sein, die zur Korrektur des übermäßigen Defizits im Jahr 2009 erforderlich werden könnten, und iii) in künftigen Haushaltsgesetzen hinreichende Reserven vorsehen, damit Zielverfehlungen auch bei unvorhergesehenen Ereignissen verhindert werden können. Wenngleich das Programm einige haushaltspolitische Sicherheitspuffer vorsieht, die im Laufe des Programmzeitraums ausgebaut werden sollen, bleibt doch abzuwarten, wie effektiv diese Pläne in konkrete Maßnahmen münden und umgesetzt werden. Gleichzeitig muss die öffentliche Schuldenquote entsprechend dem im Konvergenzprogramm dargelegten mehrjährigen Defizitrückführungspfad, vorzugsweise vor 2009, auf einen eindeutigen Abwärtskurs gebracht werden.

Die Haushaltskonsolidierung muss sich in eine umfassende Strukturreformstrategie einfügen, die unter anderem die Reform der öffentlichen Verwaltung sowie des Gesundheits-, Renten- und Bildungssystems umfasst, um die Ausgaben bis zum Ende des Programmzeitraums und darüber hinaus einzudämmen und zu senken. Außerdem sollte die Korrektur durch energische Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltskontrolle, zur Einführung finanzpolitischer Vorschriften und zur Stärkung des institutionellen Rahmens des Haushaltsverfahrens unterstützt werden. Es wird erwartet, dass die Regierung entsprechend ihrer Zusage in der angepassten Konvergenzprogrammaktualisierung vom September 2006 halbjährlich und erstmals am 1. April 2007 über die Umsetzung dieser Strategie und der haushaltspolitischen Ziele berichtet.

ANHANG

Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen

2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 |

Reales BIP (Veränderung in %) | KP Sep. 2006 | 4,1 | 4,1 | 2,2 | 2,6 | 4,1 |

KP Dez. 2005 | 4,2 | 4,3 | 4,1 | 4,1 | n.v. |

KP Dez. 2004 | 4,0 | 4,2 | 4,3 | 4,6 | n.v. |

HVPI-Inflation (%) | KP Sep. 2006 | 3,6 | 3,5 | 6,2 | 3,3 | 3,0 |

KP Nov. 2005 | 3,5 | 2,1 | 3,0 | 2,4 | n.v. |

KP Dez. 2004 | 4,5 | 4,0 | 3,5 | 3,0 | n.v. |

Produktionslücke (% des BIP-Potenzials) | KP Sep. 20061,4 | 0,3 | 0,8 | -0,3 | -0,9 | 0,0 |

KP Dez. 20051 | -1,0 | -0,5 | -0,1 | 0,4 | n.v. |

KP Dez. 20041 | -1,0 | -0,8 | -0,4 | 0,2 | n.v. |

Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo (% des BIP) | KP Sep. 2006 | -7,5 | -10,1 | -6,8 | -4,3 | -3,2 |

KP Dez. 2005 | -7,4 | -6,1 | -4,7 | -3,4 | n.v. |

KP Dez. 2004 | -4,7 | -4,1 | -3,4 | -2,8 | n.v. |

Primärsaldo (% des BIP) | KP Sep. 2006 | -3,4 | -6,3 | -2,4 | -0,2 | 0,8 |

KP Dez. 2005 | -3,8 | -2,9 | -1,7 | -0,7 | n.v. |

KP Dez. 2004 | -0,9 | -0,7 | -0,3 | 0,1 | n.v. |

Konjunkturbereinigter Saldo (% des BIP) | KP Sep. 2006 | -7,6 | -10,5 | -6,7 | -3,9 | -3,2 |

KP Dez. 2005 | n.v. | n.v. | n.v. | n.v. | n.v. |

KP Dez. 2004 | n.v. | n.v. | n.v. | n.v. | n.v. |

Struktureller Haushaltssaldo2 (% des BIP) | KP Sep. 20063 | -7,6 | -9,7 | -5,8 | -3,6 | -3,2 |

KP Dez. 2005 | n.v. | n.v. | n.v. | n.v. | n.v. |

KP Dez. 2004 | n.v. | n.v. | n.v. | n.v. | n.v. |

Öffentlicher Bruttoschuldenstand (% des BIP) | KP Sep. 2006 | 62,3 | 68,5 | 71,3 | 72,3 | 70,4 |

KP Dez. 2005 | 61,5 | 63,0 | 63,2 | 62,3 | n.v. |

KP Dez. 2004 | 58,6 | 56,8 | 54,9 | 53,2 | n.v. |

Erläuterungen: 1 Berechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten. 2 Konjunkturbereinigter Saldo (entsprechend der vorangehenden Zeile) ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen. 3 Einmalige und befristete Maßnahmen entsprechend den Angaben im Programm: 0 % 2005, 0,8 % des BIP 2006, 0,9 % 2007 und 0,3 % 2008, alle erhöhen das Defizit. Die Schätzungen der einmaligen Maßnahmen durch die Kommissionsdienststellen entsprechen weitgehend den Programmdaten, außer 2005 (0,4 % des BIP, Defizit senkend) und 2006 (0,3 % des BIP, Defizit erhöhend). 4 Ausgehend von einem geschätzten Wachstumspotenzial von 3,6 %, 3,6 %, 3,3 %, 3,2 % bzw. 3,2 % im Zeitraum 2005-2009. Quelle: Konvergenzprogrammaktualisierungen (KP), Berechnungen der Kommissionsdienststellen. |

Empfehlung für eine

STELLUNGNAHME DES RATES

gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997

zur angepassten Konvergenzprogrammaktualisierung Ungarns für 2005-2009

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[13], insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,

gestützt auf die Stellungnahme des Rates vom 24. Januar 2006 zum aktualisierten Konvergenzprogramm Ungarns für 2005-2008,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses -

GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

1. Am [10. Oktober 2006] prüfte der Rat die am 1. September 2006 eingegangene angepasste Konvergenzprogrammaktualisierung Ungarns für den Zeitraum 2005 bis 2009.

2. Nachdem Mitte der 90er Jahre ein umfassendes Wirtschaftsreformpaket verabschiedet worden war, konnte die ungarische Wirtschaft, unterstützt durch eine solide makroökonomische Politik und geeignete Strukturreformen, stabile und vergleichsweise hohe Wachstumsraten sowie eine rückläufige Inflation verbuchen. Erheblich höhere öffentliche Ausgaben und großzügige Lohnerhöhungen im öffentlichen Sektor führten jedoch ab 2001 und vor allem in den letzten Jahren dazu, dass das Haushaltsdefizit alljährlich deutlich über 5 % des BIP erreichte und die ursprünglichen Defizitziele erheblich verfehlt wurden. Außerdem wurden die Jahresenddaten praktisch mit jeder Haushaltsmitteilung im Nachhinein erheblich nach oben korrigiert. Statt der im Konvergenzprogramm vom Mai 2004 angegebenen Defizitziele von 4,6 % des BIP 2004, 4,1 % des BIP 2005 und 3,6 % des BIP 2006, entstanden Defizite von 6,6 % des BIP 2004 und 7,5 % des BIP 2005. 2006 rechnet die Regierung mit einem Defizit von rund 10,1 % des BIP 2006 und damit dem mit Abstand höchsten Defizit in der EU (alle Angaben unter Einrechnung der Rentenreform). Die Zielverfehlungen waren großteils auf eine allzu optimistische Haushaltsplanung, erhebliche Ausgabenüberschreitungen, Steuersenkungen und das Fehlen hinreichender struktureller Anpassungsanstrengungen zurückzuführen. Dieser höchst expansive Kurs hat die Glaubwürdigkeit der Finanzpolitik erheblich beschädigt und die Wirtschaft zunehmend belastet. Insbesondere hat er zu ernsten Zahlungsbilanzungleichgewichten, einem erheblichen Anstieg des Auslandsschuldenstands (von unter 20 % des BIP 2001 auf nahezu 30 % des BIP 2005) sowie erheblich höheren Zinsspreads als bei den anderen neuen Mitgliedstaaten beigetragen.

3. Am 5. Juli 2004 entschied der Rat, dass in Ungarn ein übermäßiges Defizit bestand, und richtete nach Artikel 104 Absatz 7 eine Empfehlung an Ungarn mit dem Ziel, das Defizit entsprechend dem von den ungarischen Behörden im Konvergenzprogramm vom Mai 2004 festgelegten Zieltermin bis 2008 zu korrigieren. Im Anschluss an eine Entscheidung des Rates nach Artikel 104 Absatz 8 vom Januar 2005, in der die Nichtbefolgung der Empfehlung festgestellt wurde, sprach der Rat am 8. März 2005 erneut eine Empfehlung nach Artikel 104 Absatz 7 aus, in der er abermals die Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2008 gemäß dem in der ungarischen Konvergenzprogrammaktualisierung vom Dezember 2004 dargelegten und in der Stellungnahme des Rates vom März 2005 gebilligten Anpassungspfad anmahnte. Am 8. November 2005 entschied der Rat gemäß Artikel 104 Absatz 8, dass sich die von Ungarn aufgrund der Empfehlung des Rates vom März 2005 getroffenen Maßnahmen als unzureichend erwiesen. Dabei berücksichtigte er namentlich die erhebliche Abweichung von dem in der vorerwähnten Empfehlung des Rates (zur Konvergenzprogrammaktualisierung vom Dezember 2004) genannten Anpassungspfad gegenüber den Defizitzielen von 3,6 % des BIP 2005 und 2,9 % des BIP 2006 (die beide ohne die Belastung durch Rentensysteme der zweiten Säule berechnet worden waren).

4. Am 1. Dezember 2005 legten die ungarischen Behörden der Kommission und dem Rat eine Konvergenzprogrammaktualisierung vor, in der ein neuer Anpassungspfad vorgesehen, jedoch am Zieltermin 2008 für die Korrektur des übermäßigen Defizits festgehalten wurde. Am 24. Januar 2006 gab der Rat eine Stellungnahme zu dieser Aktualisierung von 2005 ab, in der er die Auffassung vertrat, dass die in dem Programm vorgesehene Konsolidierung zwar auf einer sehr starken Senkung der Ausgaben um 7,5 % des BIP beruhe, deren Umsetzung jedoch nicht durch konkrete Maßnahmen gestützt werde. Dementsprechend forderte der Rat Ungarn gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Abschnitts 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates in der geänderten Fassung auf, so bald wie möglich, spätestens jedoch bis 1. September 2006 eine angepasste Aktualisierung seines Konvergenzprogramms vorzulegen, in der konkrete und strukturelle Maßnahmen angegeben sind, die in vollem Umfang mit seinem mittelfristigen Anpassungspfad in Einklang stehen.

5. Nach einem im Frühjahr 2006 gemeldeten gesamtstaatlichen Defizit von 7,5 % des BIP im Jahr 2005 kündigten die ungarischen Behörden nach den Wahlen vom April 2006 an, dass das Defizit 2006 sehr erheblich nach oben korrigiert werden müsse und ohne Korrekturmaßnahmen 11,6 % des BIP erreichen könne[14]. Die Überschreitung des im Haushaltsgesetz und in der Konvergenzprogrammaktualisierung 2005 angesetzten Defizitziels von 6,1 % des BIP ereignete sich fast ausschließlich auf der Ausgabenseite (rund 5 % des BIP). Sie entstand vor allem bei den Betriebs- und Lohnkosten zentraler Haushaltsinstitutionen, den Renten- und Gesundheitsausgaben und weil die Kommunalregierungen aufgrund des Wahlzyklus mehr investierten als veranschlagt. Rund 1½ % des BIP der Defizitüberschreitung erklärten sich zum einen durch die Verbuchung von Autobahninvestitionen innerhalb des Sektors Gesamtstaat[15] (1,1 % des BIP), während sie ursprünglich im Rahmen von außerbudgetären PPPs (Public Private Partnerships) durchgeführt werden sollten, und zum anderen durch die Kosten für den Erwerb von Militärflugzeugen per Finanzierungsleasing (0,3 % des BIP). Beides war im offiziellen Defizitziel ursprünglich nicht enthalten.

6. Konfrontiert mit dieser Defizitspirale, zog die – nach den Wahlen vom April 2006 im Amt bestätigte – Regierung die verbleibenden Maßnahmen ihres fünfjährigen Steuersenkungsprogramm, das die Einnahmen bis 2010 um weitere rund 3 % des BIP geschmälert hätte, im Juni zurück und beschloss ein Paket finanzpolitischer Korrekturmaßnahmen. Einige davon, darunter sämtliche einnahmenseitige Maßnahmen, wurden bereits vom Parlament verabschiedet. Die Regierung geht davon aus, dass die Steuererhöhungen zusammen mit einigen unmittelbaren Kürzungen bei den Gesundheitsausgaben, den Gassubventionen und den öffentlichen Verwaltungsausgaben sowie der vollständigen Auflösung der allgemeinen Haushaltsreserve in Höhe von 0,3 % des BIP dazu führen werden, dass die Defizitüberschreitung 2006 um 1,5 % des BIP vermindert wird, um das neue Defizitziel von 10,1 % des BIP zu erreichen. Die Maßnahmen sollen auch in den kommenden Jahren erhebliche Wirkungen entfalten.

7. Die auf Ersuchen des Rates vom Januar 2006 vorgelegte angepasste Aktualisierung des Konvergenzprogramms (im Folgenden als „Programm“ bezeichnet) entspricht im Großen und Ganzen dem Aufbau und den Datenanforderungen, die im neuen Verhaltenskodex für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme vorgesehen sind[16].

8. Das in dem Programm dargelegte makroökonomische Szenario geht davon aus, dass das reale BIP-Wachstum aufgrund der kontraktiven Wirkung der in dem Programm dargelegten finanzpolitischen Konsolidierungsmaßnahmen, die teilweise schon ab Juli 2006 eingeführt wurden, in den kommenden Jahren von 4,1 % 2006 auf 2,2 % 2007 und 2,6 % 2008 zurückfällt. Im Jahr 2009 soll das Wachstum wieder die vor der Konsolidierung verzeichneten Raten erreichen. Diese Entwicklungen kommen auch in den impliziten Konjunkturbedingungen zum Ausdruck, die für die Jahre 2007 und 2008 eine negative Produktionslücke und 2009 die Rückkehr zur Potenzialrate ausweisen. Nach aktuellem Kenntnisstand und ohne der Herbstprognose 2006 der Kommissionsdienststellen vorgreifen zu wollen, scheint dieses makroökonomische Szenario weitgehend plausibel. Etwas optimistisch muten allerdings die Prognosen für das Wachstum im Jahr 2009 und die Beschäftigungsentwicklung, vor allem in den späteren Programmjahren, an, da sie von der Wachstumsverlangsamung und dem geplanten Beschäftigungsabbau im öffentlichen Sektor offenbar unbeeinflusst bleiben soll. Die im Programm erwartete erhebliche Verbesserung der Außenbilanzen scheint angesichts der direkten wie auch der indirekten Auswirkungen der finanzpolitischen Anpassungsmaßnahmen plausibel. So soll insbesondere das Leistungsbilanzdefizit von nahezu 8 % des BIP 2006 auf unter 4 % des BIP 2009 zurückgehen. Die Inflation soll nach 3,5 % im Jahr 2006 mit 6,2 % im Jahr 2007 ihren Höchststand erreichen und anschließend auf 3 % 2009 zurückgehen. Der projizierte Verlauf ist durch die MwSt-Erhöhung und den Abbau von Preissubventionen, die im Sommer beschlossen wurden, sowie sonstige im Programm enthaltene Maßnahmen zu erklären, die durch eine Steigerung der Faktorkosten (z.B. Erhöhung der Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge) Inflationsdruck erzeugen. Allerdings scheint das Inflationsniveau im gesamten Programmzeitraum etwas unterschätzt.

9. Dem Programm zufolge soll das übermäßige Defizit 2009 korrigiert werden. Dies soll durch eine steile und vor allem im ersten Jahr sehr umfangreiche Defizitkorrektur um insgesamt 6,9 BIP-Prozentpunkte innerhalb von drei Jahren erreicht werden, von hohen 10,1 % des BIP 2006 auf 3,2 % des BIP 2009. Die in diesem Zeitraum angestrebte Verbesserung des Primärsaldos bewegt sich in derselben Größenordnung. Das Programm räumt ein, dass das Defizitziel von 3,2 % des BIP für 2009 immer noch über dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert liegt, geht jedoch davon aus, dass der Rat und die Kommission bei der Prüfung einer Einstellung des Defizitverfahrens gegen Ungarn gemäß dem überarbeiteten Stabilitäts- und Wachstumspakt die Nettokosten der Rentenreform berücksichtigen könnten[17]. Die Senkung der Defizitquote soll fast zur Hälfte bereits 2007 stattfinden. Die geplante Rückführung des nominalen Defizits soll durch eine Anhebung der Einnahmenquote um 3 Prozentpunkte und eine Senkung der Ausgabenquote um 3,9 Prozentpunkte im Laufe des Programmzeitraums erreicht werden. Was die Einnahmenseite angeht, so wurden sämtliche Einnahmenerhöhungen, die dem im Programm projizierten Anstieg der Einnahmenquote zugrunde liegen, verabschiedet. Zusätzlich zu den vorerwähnten, bereits verabschiedeten Ausgabenkürzungen wollen die ungarischen Behörden ihre Ziele durch die Einführung strikter mehrjähriger Plafonds für die meisten Ausgabenposten erreichen und die Ausgabenkontrollen verschärfen. Diese Pläne dürften in das Haushaltsgesetz 2007, das dem Parlament bis Ende Oktober vorgelegt werden soll, aufgenommen und dort im Einzelnen ausgeführt werden. Außerdem kündigt das Programm umfassende Strukturreformen an, die die Erreichung der Defizitziele insbesondere in den späteren Programmjahren sicherstellen sollen (z.B. Einführung von Zuzahlungsregelungen im Gesundheitssektor, Modernisierung von Preissubventionen und Straffung der zentralstaatlichen Verwaltung).

10. Der nach der gemeinsamen Methodik aufgrund der im Programm enthaltenen Daten berechnete strukturelle Haushaltssaldo (d.h. der konjunkturbereinigte Saldo ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen) soll sich im Programmzeitraum pro Jahr um durchschnittlich rund 2¼ % des BIP verbessern und von 9¾ % des BIP 2005 auf 3¼ % des BIP 2009 zurückgehen. Im Programm wird als mittelfristiges Ziel für die Haushaltslage ein strukturelles Haushaltsdefizit von 0,5 % bis 1 % des BIP angegeben, das aber nicht mehr innerhalb des Programmzeitraums erreicht werden soll. Das mittelfristige Ziel liegt damit innerhalb der im Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie im Verhaltenskodex vorgesehenen Spanne und spiegelt das langfristige Wachstumspotenzial und die Schuldenquote in angemessener Weise wider.

11. Was das Haushaltsergebnis angeht, so fallen einige Faktoren positiv ins Gewicht. Ein Großteil der Maßnahmen, mit denen die Defizitrückführung 2006 und 2007 erreicht werden soll, sind entweder schon verabschiedet oder sollen in den Haushalt 2007 aufgenommen werden. Außerdem hat die Regierung in den letzten Monaten die ersten Schritte der geplanten Strukturreformen beschlossen. Hinzu kommt, dass die ungarischen Behörden das Haushaltsverfahren verbessern wollen, indem sie die Buchführung transparenter gestalten und ab 2007 eine Ausgabenkontrollvorschrift sowie eine mehrjährige Ausgabenplanung für die Haushaltsinstitutionen einführen; außerdem verpflichten sie sich in dem Programm, der Kommission und dem Rat halbjährlich über die Haushaltsentwicklung zu berichten und Korrekturmaßnahmen bekannt zu geben, falls es zu Zielabweichungen kommt. Allerdings bestehen auch erhebliche Risiken. Die effektive Durchsetzung der 2007 und 2008 geplanten Ausgabenstopps und die Eindämmung des Ausgabenanstiegs in Bereichen, die hiervon nicht betroffen sind, bleiben ungewiss. Außerdem könnte die Erreichung der Haushaltsziele in den späteren Programmjahren trotz der geplanten Maßnahmen mit erheblichen Risiken behaftet sein. Wenngleich sich die mit dem makroökonomischen Szenario verbundenen Risiken auf der Einnahmenseite insgesamt in etwa die Waage zu halten scheinen, sind die in den späteren Jahren und insbesondere 2009 erwarteten Einnahmen doch recht optimistisch, was auch mit den recht optimistischen Beschäftigungsprognosen zusammenhängt. Abgesehen von den bisherigen Misserfolgen bei der Haushaltskontrolle und dem Mangel an präzisen Informationen darüber, wie sie in Zukunft gewährleistet werden soll, sind die öffentlichen Finanzen darüber hinaus auch aufgrund der schwachen institutionellen Kontrolle des Haushaltsverfahrens erheblichen Risiken ausgesetzt. Der geplante Defizitabbau hängt daher davon ab, dass die geplanten Strukturreformen und die angestrebte Ausgabenkontrolle vom ersten Programmjahr an rigoros umgesetzt werden. Zu guter Letzt kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Regierung die seit Ende 2002 aufgelaufenen Schulden der öffentlichen Verkehrsbetriebe in Höhe von fast 2 % des BIP übernehmen wird (denn dies war in der Vergangenheit regelmäßig der Fall); dies würde sich vorübergehend auf das Defizit auswirken. Alles in allem könnte das Haushaltsergebnis sowohl auf kurze Sicht als auch in den späteren Programmjahren schlechter ausfallen als im Programm projiziert.

12. In Anbetracht der vorstehenden Risikobewertung setzt die geplante nachhaltige Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2009 voraus, dass die Regierung die Haushaltsziele strikt einhält. Dies wiederum hängt von der effektiven Umsetzung sämtlicher im Programm für die Jahre 2006 bis 2009 angekündigter Maßnahmen sowie davon ab, dass die Maßnahmen zur Strukturreform und Ausgabenkontrolle näher präzisiert und umgesetzt werden.

13. Die Schuldenquote soll dem Programm zufolge 2006 erheblich auf 68,5 % des BIP (von 62,3 % 2005) steigen und damit über dem im EG-Vertrag vorgesehnen Referenzwert von 60 % des BIP liegen. Gemäß dem Programm soll sich die Schuldenquote anschließend weiter auf 71,3 % 2007 und 72,3 % 2008 erhöhen. Im Jahr 2009 soll sie erstmals wieder auf 70,4 % sinken. Die Risiken für die geplante Schuldenentwicklung liegen vor allem in unerwartet hohen Primärdefiziten, unter anderem aufgrund der möglichen Übernahme der Schulden öffentlicher Verkehrsbetriebe. Angesichts dieser Risikoeinschätzung würde sich die Schuldenquote im Programmzeitraum nicht hinreichend rückläufig entwickeln und nicht rasch genug dem Referenzwert nähern.

14. In Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen besteht für Ungarn ein hohes Risiko. Die sehr schwache Haushaltslage stellt zusammen mit der vergleichsweise hohen und weiter steigenden Schuldenquote ein merkliches Risiko für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen dar, selbst wenn die langfristige budgetäre Auswirkung der Bevölkerungsalterung noch nicht berücksichtigt wird. Hinzu kommt, dass die langfristige budgetäre Wirkung der Bevölkerungsalterung in Ungarn deutlich über dem EU-Durchschnitt liegt, was namentlich durch den langfristig erheblichen Anstieg der Rentenausgaben im Verhältnis zum BIP bedingt ist. Diese Risiken können nur durch eine planmäßig umfangreiche Konsolidierung der öffentlichen Finanzen auf mittlere Sicht, eine anschließende weitere Stärkung der Haushaltslage und eine Eindämmung des erheblichen Anstiegs der Rentenausgaben vermindert werden.

15. Wenngleich sich die öffentliche Finanzlage 2006 ernsthaft verschlechtert hat, stehen die im Programm vorgesehenen Maßnahmen, wenn sie präzisiert und vollständig umgesetzt werden, doch weitgehend mit den in den integrierten Leitlinien enthaltenen Grundzügen der Wirtschaftspolitik im Einklang[18]. So plant Ungarn insbesondere effektive Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits sowie Reformen zur Stärkung der Finanzdisziplin und Verbesserung der Transparenz. Die betreffenden Maßnahmen dürften auch zur Korrektur der hohen Leistungsbilanzdefizite beitragen. Allerdings müssen sie durch Strukturreformen unterstützt werden, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen.

16. Mit Blick auf den Umsetzungsbericht, der bis Mitte Oktober 2006 im Rahmen der wieder belebten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung vorzulegen ist, will die ungarische Regierung die im Nationalen Reformprogramm vom Oktober 2005 angekündigten Reformpläne erheblich abändern, um die neue Strategie der Regierung zum Ausdruck zu bringen. Im Nationalen Reformprogramm vom Oktober 2005 wurden folgende zentrale Aufgaben mit erheblichen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen genannt: a) Senkung des Haushaltsdefizits, b) Ausbau der Infrastruktur und c) Hebung von Beschäftigungsgrad und Erwerbstätigenquote sowie Verbesserung des Humankapitals. Die angepasste Konvergenzprogrammaktualisierung enthält Pläne und Maßnahmen zur Umstrukturierung der öffentlichen Verwaltung sowie des Gesundheits-, Renten- und staatlichen Bildungssystems. Insbesondere sollen dem Programm zufolge bis 2007 Maßnahmen in folgenden Bereichen ergriffen werden: Verkleinerung der öffentlichen Verwaltung und Steigerung ihrer Effizienz durch Nutzung von Skalenerträgen; Einführung von Bedürftigkeitsprüfungen bei Beihilfen; Restrukturierung von Arzneimittelbeihilfen und Teilliberalisierung des Arzneimittelhandels; Einführung von Zuzahlungen für Gesundheitsleistungen. Außerdem sollen dem Parlament bis 2007 Gesetzesänderungen vorgelegt werden, die 1. das Renteneintrittsalter anheben und der Frühverrentung durch bessere Anreize und Modernisierung der Erwerbsunfähigkeitsregelungen entgegenwirken sollen; 2. Gesundheitsdienstleistungen auf eine reine Versicherungsbasis stellen und ihre Erbringung und Nutzung rationalisieren sollen; 3. das staatliche Bildungssystem umstrukturieren sollen. Die entsprechenden Pläne müssen noch konkretisiert werden. Ergänzend sieht das Programm Verbesserungen beim institutionellen Rahmen für die öffentlichen Finanzen vor.

In Anbetracht der vorstehenden Bewertung gibt das 2006 erwartete hohe öffentliche Defizit in Ungarn Anlass zu ernster Besorgnis. Daher ist zu begrüßen, dass die ungarischen Behörden der Rückführung des übermäßigen Defizits durch eine frühe erhebliche Anstrengung in der angepassten Konvergenzprogrammaktualisierung vom September 2006 Vorrang einräumen und sich verpflichten, der Kommission und dem Rat zweimal jährlich über die Fortschritte und die zur Einhaltung der Ziele ergriffenen Maßnahmen zu berichten. Wenngleich wichtige erste Schritte zur Sicherung von Mehreinnahmen und Kürzung der Ausgaben zwecks Erreichung des neuen Defizitziels für 2007 unternommen und Pläne zur Verbesserung der Ausgabenkontrolle sowie Strukturreformen zur Unterstützung des Anpassungspfads bekannt gegeben wurden, bestehen für die Einhaltung des Anpassungspfads sowohl auf kurze Sicht als auch in den späteren Programmjahren doch nach wie vor Risiken. Die geplante Defizitrückführung hängt von der rigorosen Umsetzung der anvisierten Strukturreformen, der Durchsetzung der Ausgabenkontrolle von den ersten Programmjahren an und von der Stärkung der institutionellen Regelungen im Bereich der öffentlichen Finanzen ab, allesamt Aspekte, bei denen der Rat die ungarische Regierung dringend um größte Anstrengungen ersucht.

Nach Artikel 104 Absatz 7 EG-Vertrag richtet der Rat gleichzeitig eine Empfehlung an Ungarn mit dem Ziel, die großen budgetären Ungleichgewichte anzugehen.

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES AN UNGARN

mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit zu beenden

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 104 Absatz 7,

auf Empfehlung der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 104 EG-Vertrag haben die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden.

(2) Der Stabilitäts- und Wachstumspakt beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein kräftiges tragfähiges Wachstum, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich ist.

(3) Am 5. Juli 2004 hat der Rat gemäß Artikel 104 Absatz 6 entschieden, dass in Ungarn ein übermäßiges Defizit besteht.

(4) Nach seiner Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Ungarn empfahl der Rat den ungarischen Behörden gemäß Artikel 104 Absatz 7 EG-Vertrag und Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit[19], in einem mittelfristigen Rahmen Maßnahmen zu treffen, um das Defizit bis 2008 auf glaubhafte und nachhaltige Weise unter 3 % des BIP zu senken, gemäß dem Defizitrückführungspfad, der in der Stellungnahme des Rates vom 5. Juli 2004 zu dem im Mai 2004 vorgelegten Konvergenzprogramm vorgezeichnet wurde. Insbesondere wurde den ungarischen Behörden empfohlen, bis zum 5. November 2004 praktische Schritte zur Umsetzung der zur Erreichung des Defizitziels im Jahr 2005 geplanten Maßnahmen zu unternehmen.

(5) Am 18. Januar 2005 stellte der Rat in einer Entscheidung nach Artikel 104 Absatz 8 EG-Vertrag auf Empfehlung der Kommission fest, dass Ungarn auf seine Empfehlung vom 5. Juli 2004 nicht mit wirksamen Maßnahmen reagiert hatte, insbesondere da eine deutliche Überschreitung des Defizitziels 2005 erwartet wurde.

(6) Ungarn ist der Gemeinschaft am 1. Mai 2004 beigetreten und ist im Sinne von Artikel 122 Absatz 1 EG-Vertrag ein Mitgliedstaat, für den eine Ausnahmeregelung gilt, d.h. es hat übermäßige Defizite zu vermeiden, unterliegt jedoch nicht Artikel 104 Absatz 9 und Artikel 104 Absatz 11 EG-Vertrag; weitere Empfehlungen können somit nur auf der Grundlage von Artikel 104 Absatz 7 an Ungarn gerichtet werden.

(7) Am 8. März 2005 richtete der Rat auf Empfehlung der Kommission gemäß Artikel 104 Absatz 7 erneut die Empfehlung an Ungarn, in einem mittelfristigen Rahmen Maßnahmen zu treffen, um das Defizit bis 2008 auf glaubhafte und nachhaltige Weise unter 3 % des BIP zu senken. Am 8. November 2005 entschied der Rat zum zweiten Mal gemäß Artikel 104 Absatz 8 auf Empfehlung der Kommission, dass sich die von Ungarn getroffenen Maßnahmen als unzureichend erwiesen. Damit trug er insbesondere der Tatsache Rechnung, dass die Defizitziele von 3,6 % des BIP 2005 und 2,9 % des BIP 2006 (ohne die durch die Rentenreform von 1998 entstehende Belastung)[20] deutlich überschritten zu werden drohten und die Einführung von Steuersenkungen ab 2006 der Empfehlung des Rates zuwiderlief.

(8) Nach Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 muss in einer Empfehlung nach Artikel 104 Absatz 7 dem betreffenden Mitgliedstaat eine Frist von höchstens sechs Monaten für das Ergreifen wirksamer Maßnahmen gesetzt werden und sollte die Korrektur des übermäßigen Defizits in dem Jahr erreicht werden, das auf seine Feststellung folgt, sofern keine besonderen Umstände vorliegen. Liegen besondere Umstände vor, so kann dem betroffenen Mitgliedstaat die Korrektur des übermäßigen Defizits in einem mittelfristigen Rahmen gestattet werden. Bei der Feststellung des übermäßigen Defizits in Ungarn galten solche besonderen Umstände – namentlich die Höhe des Defizits und der laufende Strukturwandel in der ungarischen Wirtschaft – als gegeben, so dass für seine Korrektur ein Rahmen bis 2008 gemäß der im Konvergenzprogramm vom Mai 2004 dargelegten ungarischen Strategie abgesteckt wurde.

(9) Die angepasste Konvergenzprogrammaktualisierung, die Ungarn auf die in der Stellungnahme des Rates zu der Konvergenzprogrammaktualisierung vom Dezember 2005 enthaltene Aufforderung von Januar 2006 hin am 1. September 2006 übermittelt hat, steckt einen geänderten Rahmen für die mittelfristige Korrektur des übermäßigen Defizits ab. Nach der angepassten Aktualisierung soll das übermäßige Defizit 2009 korrigiert werden und damit ein Jahr später als in den Vorgängerprogrammen vorgesehen. Die angepasste Konvergenzprogrammaktualisierung enthält die folgenden jährlichen Ziele für das öffentliche Defizit: 10,1 % des BIP 2006, 6,8 % des BIP 2007, 4,3 % des BIP 2008 und 3,2 % des BIP 2009. Im Gegensatz zu den Konvergenzprogrammaktualisierungen vom Dezember 2004 und Dezember 2005 ist die Belastung durch die Rentenreform in diesen Zahlen erstmals enthalten. Die ungarischen Behörden haben sich also dafür entschieden, die von Eurostat am 23. September 2004 eingeräumte Übergangsfrist für die sektorale Zuordnung von Rentensystemen, die ohnehin am 1. April 2007 ablaufen würde, nicht länger in Anspruch zu nehmen. Die geplante Rückführung des nominalen Defizits soll durch eine Anhebung der Einnahmenquote um 3 Prozentpunkte und eine Senkung der Ausgabenquote um 3,9 Prozentpunkte im Laufe des Programmzeitraums erreicht werden. Nach einer Verschlechterung um schätzungsweise etwa 2 BIP-Prozentpunkte 2006 soll sich der strukturelle Haushaltssaldo (d.h. der konjunkturbereinigte Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen) im Zeitraum 2006-2009 um rund 6½ % des BIP verbessern. Rund die Hälfte dieser erheblichen Verbesserung soll 2007 erreicht werden. Nach der erwarteten Korrektur des übermäßigen Defizits soll die Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Ziel für die Haushaltslage, das bei einem strukturellen Defizit von ½ bis 1 % des BIP angesetzt wird, fortgeführt werden. Die Schuldenquote soll bis 2008 weiter auf 72,3 % des BIP ansteigen, womit sie deutlich über dem Referenzwert von 60 % des BIP liegt, und erst ab 2009 zurückgehen.

(10) In seiner Stellungnahme vom [10. Oktober 2006] zur angepassten Konvergenzprogrammaktualisierung vom September 2006 stellt der Rat die Pläne der ungarischen Behörden für den Defizitabbau, der unter anderem durch ein Strukturreformprogramm erreicht werden soll, auf den Prüfstand. Im Jahr 2006 wurden wichtige erste Schritte zur Sicherung von Mehreinnahmen und Kürzung der Ausgaben zwecks Erreichung des Defizitziels 2007 unternommen. Außerdem wurden Pläne zur Verbesserung der Haushaltsdisziplin (durch eine transparentere Buchführung und die Einführung mehrjähriger Ausgabenplafonds sowie einer Ausgabenvorschrift) und für Strukturreformen bekannt gegeben. Jedoch bleiben sowohl auf kurze Sicht wie auch in den späteren Programmjahren Risiken bestehen. Insbesondere herrscht noch beträchtliche Unsicherheit über die effektive Durchsetzung der geplanten Ausgabenstopps und generell über die Eindämmung des Ausgabenanstiegs. Darüber hinaus könnte die Erreichung der Haushaltsziele trotz der geplanten Maßnahmen in den späteren Jahren auch angesichts des schwachen institutionellen Rahmens für das Haushaltsverfahren, der Tatsache gefährdet sein, dass die angekündigten finanzpolitischen Vorschriften noch nicht präzisiert und die bisherigen Zielvorgaben für die öffentlichen Finanzen nachweislich wiederholt erheblich verfehlt worden sind. Im Hinblick auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen besteht in Ungarn ein hohes Risiko, das eine planmäßig umfangreiche mittelfristige Konsolidierung und anschließend eine weitere Stärkung der Haushaltsposition verlangt. In der Stellungnahme wird außerdem festgestellt, dass sich die ungarischen Behörden verpflichten, der Kommission und dem Rat zweimal jährlich über die Haushaltsentwicklung zu berichten und Korrekturmaßnahmen bekannt zu geben, falls es zu Zielabweichungen kommt.

(11) Haushaltspolitische Konsolidierungsmaßnahmen sollten generell eine dauerhafte Verbesserung des gesamtstaatlichen Finanzierungssaldos sicherstellen und gleichzeitig auf eine Verbesserung der Qualität der öffentlichen Finanzen sowie eine Stärkung des Wachstumspotenzials der Wirtschaft ausgerichtet sein. Im Falle Ungarns muss die Korrektur des übermäßigen Defizits in eine umfassende Reformstrategie eingefügt werden, die auch die Reform der öffentlichen Verwaltung, des Gesundheits-, Renten- und Bildungssystems sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltskontrolle umfasst.

(12) Während das Defizit ursprünglich in einem mittelfristigen Rahmen bis 2008 korrigiert werden sollte, kann dieser Termin angesichts der erheblichen budgetären Fehlentwicklungen der letzten Zeit, die entgegen der Empfehlung des Rates zu einem massiven Anstieg des öffentlichen Defizits geführt haben, nun nicht mehr als realistisch betrachtet werden. In dem neuen mittelfristigen Korrekturrahmen, der in der angepassten Konvergenzprogrammaktualisierung abgesteckt wird, wird der Zieltermin für die Korrektur auf 2009 verschoben. Dieser neue Termin, der eine erhebliche Korrektur des strukturellen Defizits um über 6 % des BIP innerhalb von drei Jahren beinhaltet, erscheint in Anbetracht der jüngsten Zielverfehlungen angemessen.

(13) Hierzu sollte die ungarische Regierung i) die Verschlechterung der Haushaltsposition 2006 eindämmen, indem sie eine rigorose Umsetzung der verabschiedeten und angekündigten Korrekturmaßnahmen sicherstellt und etwaige unerwartete Einnahmen für diesen Zweck verwendet. Dadurch ergäbe sich 2006 ein nominales Defizit von höchstens 10 % des BIP, das damit immer noch außergewöhnlich hoch wäre; ii) die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung einer nachhaltigen Korrektur des strukturellen Defizits mit Schwerpunkt auf dem ersten Jahr rigoros umsetzen, indem sie das Defizit 2007 sehr erheblich senkt und anschließend weiter signifikant zurückführt, bis die Korrektur erreicht ist, wobei die Größenordnung ihrer Anstrengung den Vorgaben der Stellungnahme des Rates zur angepassten Konvergenzprogrammaktualisierung entspricht; zur Verabschiedung der zusätzlichen Maßnahmen bereit sein, die zur Korrektur des übermäßigen Defizits im Jahr 2009 erforderlich werden könnten; und iii) in den kommenden Haushaltsgesetzen ausreichende Reserven vorsehen, damit Zielverfehlungen selbst im Falle unvorhergesehener Ereignisse vermieden werden können. Gleichzeitig muss die öffentliche Schuldenquote entsprechend dem im Konvergenzprogramm dargelegten mehrjährigen Defizitrückführungspfad, vorzugsweise vor 2009, auf einen eindeutigen Abwärtskurs gebracht werden.

(14) Die geplante Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2009 setzt voraus, dass die Regierung ihre Haushaltsziele strikt einhält, was wiederum von der effektiven Umsetzung sämtlicher im Programm für die Jahre 2006 bis 2009 angekündigter Maßnahmen sowie davon abhängt, dass umgehend Maßnahmen zur Strukturreform und Ausgabenkontrolle beschlossen und umgesetzt werden.

(15) Die Kommission und der Rat werden die Durchführung der Maßnahmen, die Ungarn aufgrund dieser Empfehlung ergreift, gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates, unter anderem auf der Grundlage der von den ungarischen Behörden angekündigten regelmäßigen Berichte, überwachen -

EMPFIEHLT:

1. Die ungarischen Behörden sollten das derzeitige übermäßige Defizit so schnell wie möglich, spätestens jedoch 2009, beenden.

2. Die ungarischen Behörden sollten das Defizit auf glaubhafte und nachhaltige Weise gemäß dem mehrjährigen Defizitrückführungspfad, der in der Stellungnahme des Rates vom [10. Oktober 2006] zu der am 1. September 2006 übermittelten angepassten Konvergenzprogrammaktualisierung vorgezeichnet wird, senken. Zu diesem Zweck sollten die ungarischen Behörden insbesondere:

17. die Verschlechterung der Haushaltsposition 2006 eindämmen, indem sie eine rigorose Umsetzung der verabschiedeten und angekündigten Korrekturmaßnahmen sicherstellen und etwaige unerwartete Einnahmen für diesen Zweck verwenden;

18. die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung einer nachhaltigen erheblichen Korrektur des strukturellen Defizits mit Schwerpunkt auf dem ersten Jahr gemäß dem angepassten Programm und der dazu abgegebenen Stellungnahme des Rates rigoros umsetzen; und zur Verabschiedung der zusätzlichen Maßnahmen bereit sein, die zur Korrektur des übermäßigen Defizits im Jahr 2009 erforderlich werden könnten;

19. die geplante Reform der öffentlichen Verwaltung sowie des Gesundheits-, Renten- und Bildungssystems verabschieden und zügig umsetzen, um die Ausgaben bis zum Ende des Programmzeitraums und darüber hinaus einzudämmen und zu senken und so eine dauerhafte Verbesserung der öffentlichen Finanzen sicherzustellen.

3. Der Rat setzt den ungarischen Behörden eine Frist bis zum [10. April 2007], um praktische Schritte zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen zur Erreichung der Defizitziele für 2006 und 2007 zu unternehmen. Insbesondere sollten die geplanten ausgabensenkenden Maßnahmen zur Gänze in das Haushaltsgesetz 2007 aufgenommen und zügig durchgeführt werden, um die strikte Umsetzung der 2007 geplanten umfangreichen Defizitsenkung zu gewährleisten. Darüber hinaus sollten im Haushaltsgesetz ausreichende Reserven vorgesehen werden, um Zielverfehlungen selbst im Falle unvorhergesehener Ereignisse zu vermeiden.

4. Die ungarischen Behörden sollten sicherstellen, dass die öffentliche Bruttoschuldenquote entsprechend dem im Konvergenzprogramm dargelegten mehrjährigen Defizitrückführungspfad, vorzugsweise vor 2009, auf einen eindeutigen Abwärtskurs gebracht wird.

5. Die ungarischen Behörden sollten die Haushaltkontrolle durch eine Verschärfung der finanzpolitischen Vorschriften verbessern, namentlich indem sie die geplante Ausgabenvorschrift und die Ausgabenplafonds präzisieren und durchsetzen und den institutionellen Rahmen stärken.

Außerdem fordert der Rat die ungarischen Behörden auf, sicherzustellen, dass die Haushaltskonsolidierung in Richtung auf ihr mittelfristiges Ziel eines strukturellen Defizits von ½ bis 1 % des BIP nach der Korrektur des übermäßigen Defizits fortgesetzt wird.

Der Rat begrüßt, dass sich ungarischen Behörden in der angepassten Konvergenzprogrammaktualisierung vom 1. September 2006 verpflichtet haben, der Kommission und dem Rat halbjährlich über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Empfehlung zu berichten, und erwarten den ersten Bericht zum 1. April 2007.

Diese Empfehlung ist an die Republik Ungarn gerichtet.

Geschehen zu Luxemburg am [10. Oktober 2006].

Im Namen des Rates

Der Präsident

[1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1055/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 1). Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website: http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm

[2] Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses „Spezifikationen für die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme“, am 11. Oktober 2005 vom Rat „Wirtschaft und Finanzen“ gebilligt.

[3] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1056/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 5).

[4] Die durch die Rentenreform von 1998 entstehende Belastung wurde in diese Ziele nicht eingerechnet, da sich die ungarischen Behörden im Dezember 2004 dafür entschieden haben, die mit der Eurostat-Entscheidung vom 23. September 2004 eingeräumte Möglichkeit in Anspruch zu nehmen, Pensionsfonds der zweiten Säule während einer Übergangsfrist, d.h. bis zur Datenmeldung am 1. April 2007, innerhalb des Sektors Gesamtstaat zu verbuchen. Nach den jüngsten Schätzungen des Rentenreformbeitrags hätten sich als ursprüngliche Ziele unter Einrechnung der Rentenreform 5 % des BIP bzw. 4,5 % des BIP ergeben.

[5] Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Abschnitts 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates in der geänderten Fassung.

[6] Das Programm enthält alle im neuen Verhaltenskodex vorgeschriebenen Angaben. Einige fakultative Angaben fehlen. Sie betreffen vor allem die Ausgaben des Staates nach Ausgabenbereichen, die Entwicklung des öffentlichen Schuldenstands und die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.

[7] Nachdem die Konvergenzprogrammaktualisierung 2004 im Dezember 2004 übermittelt worden war, beschlossen die ungarischen Behörden, die Haushaltsziele und Statistiken ohne Einrechnung der Rentenreformkosten zu melden. In der angepassten Konvergenzprogrammaktualisierung wird erstmals von dieser Praxis abgewichen; Ungarn hat sich also dafür entschieden, die von Eurostat am 23. September 2004 eingeräumte Übergangsfrist für die sektorale Zuordnung von Rentensystemen, die ohnehin am 1. April 2007 abläuft, nicht länger in Anspruch zu nehmen. Ohne die Rentenreformbelastung hätte sich das Defizit 2005 auf 6,1 % des BIP und das Ziel für 2006 auf 4,7 % des BIP belaufen.

[8] Das fünfjährige Steuersenkungsprogramm wurde am 7. November 2005 vom Parlament verabschiedet. Die ersten Maßnahmen (vor allem eine Senkung des oberen MwSt-Satzes um 5 Prozentpunkte) traten am 1. Januar 2006 in Kraft und führten 2006 zu Aufkommenseinbußen von rund 1 % des BIP.

[9] Nach Artikel 1 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 1056/2005 des Rates berücksichtigen der Rat und die Kommission die Nettokosten einer Rentenreform, zu der eine vollständig kapitalgedeckte Säule gehört, auf linear degressiver Basis, wenn das Defizit „erheblich und laufend zurückgegangen ist und einen Wert in der Nähe des Referenzwerts erreicht hat“. Im Falle Ungarns wären dies 2009 20 % der Nettokosten der Rentenreform oder schätzungsweise 0,3 % des BIP.

[10] Einzelheiten zur langfristigen Tragfähigkeit enthält die technische Beurteilung des Programms durch die Kommissionsdienststellen unter:http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm

[11] Im Juli 2005 wurden die Grundzüge der Wirtschaftspolitik im Rahmen der verstärkten Lissabon-Strategie in die integrierten Leitlinien eingefügt (ABl. L 205 vom 6.8.2005).

[12] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1056/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 5).

[13] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1055/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 1). Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website: http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm

[14] Ungarn hat sich dafür entschieden, die von Eurostat am 23. September 2004 eingeräumte Übergangsfrist für die sektorale Zuordnung von Rentensystemen, die ohnehin am 1. April 2007 abläuft, nicht länger in Anspruch zu nehmen. Ohne die Rentenreformbelastung hätte sich das Defizit 2005 auf 6,1 % des BIP und das Ziel für 2006 auf 4,7 % des BIP belaufen.

[15] Ursprünglich sollten diese Investitionen im Rahmen von außerbudgetären PPPs (Public Private Partnerships) erfolgen.

[16] Das Programm enthält alle im neuen Verhaltenskodex vorgeschriebenen Angaben. Einige fakultative Angaben fehlen. Sie betreffen vor allem die Ausgaben des Staates nach Ausgabenbereichen, die Entwicklung des öffentlichen Schuldenstands und die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.

[17] Nach Artikel 1 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 1056/2005 des Rates berücksichtigen der Rat und die Kommission die Nettokosten einer Rentenreform, zu der eine vollständig kapitalgedeckte Säule gehört, auf linear degressiver Basis, wenn das Defizit „erheblich und laufend zurückgegangen ist und einen Wert in der Nähe des Referenzwerts erreicht hat“. Im Falle Ungarns wären dies 2009 20 % der Nettokosten der Rentenreform oder schätzungsweise 0,3 % des BIP.

[18] Im Juli 2005 wurden die Grundzüge der Wirtschaftspolitik im Rahmen der verstärkten Lissabon-Strategie in die integrierten Leitlinien eingefügt (ABl. L 205 vom 6.8.2005).

[19] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1056/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 5).

[20] Die durch die Rentenreform von 1998 entstehende Belastung wurde in diese Ziele nicht eingerechnet, da sich die ungarischen Behörden im Dezember 2004 dafür entschieden hatten, die mit der Eurostat-Entscheidung vom 23. September 2004 eingeräumte Möglichkeit in Anspruch zu nehmen, Pensionsfonds der zweiten Säule während einer Übergangsfrist, d.h. bis zur Datenmeldung im März 2007, innerhalb des Sektors Gesamtstaat zu verbuchen. Nach den jüngsten Schätzungen des Rentenreformbeitrags hätten sich diese Defizitziele unter Einrechnung der Rentenreform auf 5 % des BIP bzw. 4,5 % des BIP belaufen.

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