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Document 52006SC0929

    Arbeitspapier der Kommission - Konsekvensbedömning Bilaga till förslaget till rådets beslut om gemenskapens strategiska riktlinjer för sammanhållningen {COM(2006) 386 final}

    52006SC0929

    Arbeitspapier der Kommission - Konsekvensbedömning Bilaga till förslaget till Rådets beslut om gemenskapens strategiska riktlinjer för sammanhållningen {COM(2006) 386 final}


    [pic] | DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 13.7.2006

    SEK(2006) 929

    ARBEITSPAPIER DER KOMMISSION

    Folgenabschätzungsbericht

    Anhang des Vorschlagsentwurfs für eine

    ENTSCHEIDUNG DES RATES

    über [strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft] {COM(2006) 386 final}

    FOLGENABSCHÄTZUNG: STRATEGISCHE LEITLINIEN DER GEMEINSCHAFT FÜR DEN ZEITRAUM 2007-2013

    Federführende Generaldirektion: GD REGIO

    Andere beteiligte Dienststellen: GD EMPL

    Verweis auf Agendaplanung oder Arbeitsprogramm: 2005/REGIO+/013

    VERFAHRENSFRAGEN UND KONSULTATION DER BETROFFENEN PARTEIEN

    Organisation und Zeitplan

    Am 14. Juli 2004 legte die Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds [KOM(2004) 492 endg.] vor.

    Gemäß Artikel 23 des Entwurfs einer Verordnung des Rates (EG) mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Kohäsionsfonds legt der Rat nach der Annahme der Verordnungen auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags und unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Europäischen Parlaments die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Kohäsionspolitik fest, um „die Prioritäten der Gemeinschaft zur Förderung einer ausgewogenen, harmonischen und nachhaltigen Entwicklung[1]” festzuschreiben.

    Diese Leitlinien wurden bereits in einer Entwurfsfassung (KOM[2005] 299 endg. vom 5.7.2005) angenommen. In diesem Vorschlagsentwurf werden die von den Mitgliedstaaten übermittelten Bemerkungen, die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation und der Stellungnahme des Europäischen Parlaments (angenommen auf der Plenartagung vom 18. Mai 2006) berücksichtigt. Die Kommission wird diese Leitlinien voraussichtlich am 12. Juli 2006 annehmen.

    Konsultation der Interessengruppen

    Im Verlauf der Vorbereitungen der Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft wurde eine Reihe von Veranstaltungen unter Teilnahme der Mitgliedstaaten, regionaler/kommunaler Behörden und weiterer Partner durchgeführt.

    - eine Konferenz zum Thema „Kohäsion und die Agenda von Lissabon: die Rolle der Regionen“ am 3. März 2005;

    - Konsultationen mit Mitgliedstaaten zwischen Januar und April 2005 in der Gruppe Strukturmaßnahmen (Structural Actions Working Party);

    - Präsentation eines Non-Papers am 17. Mai 2005 in Bezug auf künftige Prioritäten als Diskussionsgrundlage für eine informelle Ratstagung;

    - Diskussion über das Non-Paper bei dem informellen Treffen des Ministerrats in Luxemburg am 20. Mai 2005.

    Der vollständige Text der strategischen Leitlinien berücksichtigt das Non-Paper und die Ergebnisse dieser Gespräche.

    Öffentliche Anhörung

    Es wurde eine öffentliche Anhörung zum Entwurf der strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Kohäsionspolitik 2007-2013 durchgeführt. Diese Anhörung begann am 7. Juli 2005 und endete am 30. September 2005. Sie war Teil eines breit angelegten Konsultationsverfahrens, das mit den Rechtsetzungsvorschlägen der Kommission für die Kohäsionspolitik 2007-2013 begann. Im Verlauf der Jahre 2003 und 2004 wurde im Rahmen der Debatte über die Zukunft der Kohäsionspolitik des Zeitraums 2007-2013 von der Kommission eine umfassende Konsultation mit europäischen Regional- und Kommunalbehörden sowie deren Vereinigungen und weiteren Interessengruppen durchgeführt. Diese ersten Schritte sind in der Folgenabschätzung zusammengefasst, die Teil der Rechtsetzungsvorschläge der Kommission im Juli 2004 war[2]. Mit dieser öffentlichen Konsultation wurde das Ziel verfolgt, die allgemeine Öffentlichkeit zu beteiligen und den Austausch von Standpunkten in Bezug auf die strategische Dimension der Kohäsionspolitik 2007-2013 zu erleichtern.

    Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation lassen sich wie folgt zusammenfassen:

    1. Die Kohäsionspolitik ist eng mit der allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union verbunden und sollte die Agenda für Wachstum und Beschäftigung unterstützen.

    2. Durch die Entwicklung von Synergien und Ergänzungen in Bezug auf andere Gemeinschaftspolitiken kann durch die Kohäsionspolitik ein zusätzlicher Beitrag zur Lissabon-Agenda geleistet werden.

    3. Die Betonung von Innovation und wissensbasierter Wirtschaft wurde allgemein unterstützt. Die Notwendigkeit verstärkter Fördermaßnahmen in Bezug auf Forschung, Aus- und Fortbildung wurde bekräftigt.

    4. Die Konzentration auf eine begrenzte Anzahl von Prioritäten sollte zu einer Maximierung der Wirkung und des Mehrwertes kohäsionspolitischer Programme beitragen.

    5. Die Einbeziehung folgender innovativerer Elemente wurde allgemein begrüßt und unterstützt: Betonung eines verbesserten Zugangs zu Finanzmitteln und Finanzierungsinstrumenten, öffentlich-private Partnerschaften, Investitionen im Gesundheitsbereich zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität sowie der Aufbau von Verwaltungskapazitäten.

    6. Die Leitlinien sollten den Mitgliedstaaten und Regionen die Flexibilität einräumen, die notwendig ist, um eine geeignete Kombination aus Prioritäten und Maßnahmen auswählen zu können und mit denen sie in geeigneter Weise auf ihre eigenen Entwicklungserfordernisse reagieren können.

    7. Die territoriale Dimension der Kohäsionspolitik sollte in den Leitlinien nicht als ein Kompromiss zwischen territorialer Kohäsion auf der einen Seite und Wettbewerbsfähigkeit auf der anderen betrachtet, sondern vielmehr als eine Kombination zweier sich ergänzender Konzepte hervorgehoben werden. Der bedeutende Beitrag, den die Städte zur Agenda für Wachstum und Beschäftigung leisten, und die Notwendigkeit einer Diversifizierung der Wirtschaft in ländlichen Gebieten wurden wiederholt als wichtige und durch die Leitlinien zu stärkende Bereiche genannt.

    8. Bei der Betonung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sollte der sozialen Agenda Rechnung getragen werden. Darüber hinaus sollte eine künftige Kohäsionspolitik bei der Verfolgung der beiden Ziele, d. h. eines stärkeren Wirtschaftswachstums und von mehr und besseren Arbeitsplätzen, den ausgewogenen Ansatz fortsetzen.

    9. In den Leitlinien sollte die unverzichtbare Rolle der Regionen, Städte und des Nichtregierungssektors für Planung, Entwurf, Umsetzung, Durchführung und Bewertung kohäsionspolitischer Programme förmlich anerkannt werden.

    197 zulässige Beiträge gingen als Antwort auf die öffentliche Konsultation ein. Ein Bericht wurde veröffentlicht und in die Europa-Internetseite aufgenommen. Diese Konsultation verlief zeitgleich mit dem institutionellen Prozess, an dem das Europäische Parlament und der Rat beteiligt waren. Die durch die Konsultation erhaltenen Bemerkungen wurden, wo zweckdienlich, in den Text aufgenommen.

    Stellungnahme des Europäischen Parlaments

    10. Das Europäische Parlament verabschiedete am 18. Mai 2006 einen Bericht über die Entwurfsfassung der Leitlinien[3]. Die wichtigsten Schlussfolgerungen der Stellungnahme durch das EP lassen sich wie folgt zusammenfassen: Das EP begrüßt es, dass die strategischen Leitlinien die Prioritäten der Gemeinschaft zur Förderung einer ausgewogenen, harmonischen und nachhaltigen Entwicklung festschreiben.

    11. Das EP betont, dass die Kohäsionspolitik nicht die Anstrengungen der Mitgliedstaaten ersetzen kann, welche in vielen Politikbereichen für die Verwirklichung der ehrgeizigen Ziele der Lissabon-Strategie notwendig sind.

    12. Die Ziele der Lissabon-Strategie sollten nicht auf Kosten eines stärkeren sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts verfolgt werden, sondern müssen vielmehr zur Stärkung dieses Zusammenhalts im Rahmen der strategischen Leitlinien beitragen.

    13. Die Lissabon-Strategie muss mit der Göteborg-Strategie in Bezug auf eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung Hand in Hand gehen.

    14. Das EP wirft einen kritischen Blick auf die Zweckbindung von kohäsionspolitischen Fördermitteln zugunsten der Prioritäten der Lissabon-Strategie.

    15. Das EP hebt die Bedeutung einer Einbeziehung der städtischen Dimension hervor.

    16. Das EP betont die Bedeutung des Prinzips der Partnerschaft als einen ausschlaggebenden Faktor für die erfolgreiche Umsetzung der Programme.

    17. Das EP hebt die Bedeutung des Einsatzes öffentlich-privater Partnerschaften hervor.

    18. Der Austausch bewährter Methoden und die guten Erfahrungen mit der Gemeinschaftsinitiative EQUAL sollten im Programmplanungszeitraum 2007-2013 fortgesetzt werden.

    19. Der „territoriale Zusammenhalt“ muss in geeignetem Umfang in den strategischen Leitlinien der Gemeinschaft berücksichtigt werden.

    Stellungnahmen des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Zum Entwurf der strategischen Leitlinien der Gemeinschaft verabschiedeten sowohl der Ausschuss der Regionen im November 2005 eine Stellungnahme (Nr. 140/2005) als auch der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss im April 2006 (CESE 592/2006).

    PROBLEMDEFINITION

    Gemäß Artikel 23 des Entwurfs einer Verordnung des Rates (EG) mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Kohäsionsfonds legt der Rat nach der Annahme der Verordnungen auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags und unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Europäischen Parlaments die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Kohäsionspolitik fest, um „die Prioritäten der Gemeinschaft zur Förderung einer ausgewogenen, harmonischen und nachhaltigen Entwicklung[4]“ festzuschreiben.

    HAUPTZIELE

    Das Hauptziel der strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Kohäsionspolitik besteht darin, den Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung der nationalen strategischen Rahmenpläne Orientierungspunkte zu bieten, um zu gewährleisten, dass die durch die Fonds mitfinanzierten Programme mit den prioritären Politikbereichen übereinstimmen, welche auf Gemeinschaftsebene festgelegt wurden, um insbesondere die Umsetzung der Lissabon-Agenda für Wachstum und Beschäftigung zu ünterstützen. Im Lichte der obigen Ausführungen und entsprechend der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung sollten bei den im Rahmen der Kohäsionspolitik kofinanzierten Programmen die Mittel gezielt für die folgenden drei Prioritäten eingesetzt werden:

    - Verbesserung der Attraktivität von Mitgliedstaaten, Regionen und Städten durch Verbesserung der Zugänglichkeit, Gewährleistung einer angemessenen Dienstleistungsqualität und eines angemessenen Dienstleistungsniveaus sowie durch Erhaltung ihres Umweltpotenzials;

    - Förderung von Innovation, Unternehmergeist und Wachstum der wissensbasierten Wirtschaft durch Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten, auch unter Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien;

    - Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen, indem mehr Menschen in ein Beschäftigungsverhältnis oder eine unternehmerische Tätigkeit geführt, die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessert und die Investitionen in das Humankapital gesteigert werden.

    Diese Prioritäten entsprechen jenen, welche in der im Februar 2005 veröffentlichten und auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2005 gebilligten Mitteilung der Kommission „Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung“[5] aufgeführt sind. Die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft bilden einen einheitlichen Rahmen, auf den die Mitgliedstaaten und Regionen bei der Ausarbeitung ihrer nationalen, regionalen und kommunalen Programme zurückgreifen sollen und anhand dessen sie insbesondere ihren Beitrag zu den Zielen der Union in Bezug auf Zusammenhalt, Wachstum und Beschäftigung abschätzen können. Die Leitlinien bilden eine notwendige, jedoch nicht die einzige Voraussetzung dafür, dass der richtige Grad an Konzentration auf die Hauptprioritäten jedes einzelnen Mitgliedstaates und jeder Region im Einklang mit der überarbeiteten Lissabon-Agenda erreicht wird.

    POLITISCHE MÖGLICHKEITEN

    Die Leitlinien entsprechen dem Erfordernis des Artikels 23 der Entwurfsfassung der Allgemeinen Verordnung. Inhaltlich wird durch die Verordnung bestätigt, dass in den Leitlinien gemeinschaftliche Prioritäten für die Förderung im Rahmen der Kohäsionspolitik festgelegt werden sollten, um insbesondere Synergien mit der Wachstums- und Beschäftigungsagenda zu stärken und die Umsetzung derselben zu unterstützen. Deshalb wurden die in der Mitteilung der Kommission „Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung“ festgelegten und auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2005 gebilligten drei Prioritäten in die Leitlinien aufgenommen.

    Dieser Ansatz wird durch die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation bestätigt. Darin wird die weit verbreitete Auffassung bekräftigt, dass die Kohäsionspolitik eng mit der allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union verbunden ist und die Agenda für Wachstum und Beschäftigung unmittelbar unterstützen sollte. Sowohl die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation als auch die Stellungnahme des Europäischen Parlaments bestätigen, dass die Kohäsionspolitik durch die Entwicklung von Synergien und Komplementarität mit anderen Gemeinschaftspolitiken in stärkerem Maße zur Lissabon-Agenda beitragen können. Die endgültige Fassung der strategischen Leitlinien der Gemeinschaft, die Gegenstand dieses Entscheidungsverfahrens ist, enthält die gleichen Prioritäten. Dies ist notwendig, um zu gewährleisten, dass eine Konzentration der Finanzmittel auf eine begrenzte Anzahl von Prioritäten eine stärkere politische, wirtschaftliche und soziale Wirkung hat. Darüber hinaus enthält die endgültige Fassung der strategischen Leitlinien mehr Einzelheiten über die derzeit bestehenden prioritären Maßnahmen als Antwort auf die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation, die Bemerkungen von Mitgliedstaaten und die Stellungnahme des Europäischen Parlaments.

    FOLGENABSCHÄTZUNG

    Die in diesem Abschnitt enthaltene Folgenabschätzung ist keine vollständige Abschätzung der Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Gesellschaft. Eine Darstellung der Auswirkungen der neuen Kohäsionsfonds auf die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Umwelt findet sich in der Folgenabschätzung, die Teil des Vorschlags der Kommission für neue Verordnungen[6] ist. Aufgrund der Besonderheiten der Leitlinien haben diese keine unmittelbare, messbare und quantifizierbare Auswirkung auf die Funktionsweise des Binnenmarktes, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen oder die Schaffung von Arbeitsplätzen. Der beabsichtigte Effekt der Leitlinien besteht vielmehr darin, sicherzustellen, dass die gemeinschaftlichen Finanzmittel für die Kohäsionspolitik gezielt für Prioritäten der Gemeinschaft verwendet werden, insbesondere für die Umsetzung der Agenda für Wachstum und Beschäftigung. Gleichzeitig sollen sie als ein leistungsfähiger Hebel bei der Durchführung anderer Gemeinschaftspolitiken dienen. Damit weisen die Leitlinien aber auch auf die Notwendigkeit hin, wo immer möglich die Synergien und die Komplementarität mit anderen Gemeinschaftspolitiken zu maximieren. In Bezug auf Wachstum und Beschäftigung soll der Effekt der Kohäsionspolitik im Rahmen der Unterstützung der Lissabon-Strategie durch eine enge Abstimmung mit den nationalen Reformprogrammen erreicht werden. Die meisten nationalen Reformprogramme konzentrieren sich auf die Bedeutung einer modernen Verkehrsinfrastruktur und der Informations- und Kommunikationstechnologien (z. B. die Verfügbarkeit von Breitband). Dies sind Beispiele für Investitionsarten, die durch die Kohäsionspolitik gefördert werden können. In Einklang mit dem Jahresfortschrittsbericht der Kommission muss „eine große Zahl von Mitgliedstaaten […] außerdem sicherstellen, dass die Ausgaben der Gemeinschaft zugunsten der Kohäsion und der ländlichen Entwicklung generell auf die Unterstützung der Lissabon-Strategie ausgerichtet werden. Die Finanzierungen sollten so geplant werden, dass sie die nationalen Reformprogramme unmittelbar stützen.“[7]

    ÜBERWACHUNG UND BEWERTUNG

    Die parallel ablaufenden Verfahren des Lissabon-Prozesses einerseits und der Vorbereitung und Durchführung der Kohäsionsprogramme andererseits machen in beiden Fällen eine regelmäßige Berichterstattung und Möglichkeiten für Gegenprüfungen notwendig, um die Kohärenz zu gewährleisten. In den kohäsionspolitischen Verordnungen ist die rechtliche Grundlage für Gegenprüfungen gelegt.

    Für die Kohäsionspolitik ist in den Verordnungen (1) die Erstellung jährlicher Durchführungsberichte durch die Mitgliedstaaten von 2008 an sowie (2) die zweimalige Berichterstattung, d. h. in den Jahren 2009 und 2012, durch die Mitgliedstaaten über die strategischen Ergebnisse der Programme vorgesehen. Die strategischen Berichte müssen u. a. Informationen darüber enthalten, wie die Programme zum Erreichen der Ziele der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung beigetragen haben. In den Jahren 2010 und 2013 veröffentlicht die Kommission eine Zusammenfassung der nationalen Berichte für den Rat und das Europäische Parlament. Den Informationen über Finanzmittel aus den Kategorien, die im Hinblick auf die Lissabon-Strategie zweckgebunden sind, kommt für die Strategieberichte eine Schlüsselbedeutung hinsichtlich quantifizierbarer Informationsquellen zu.

    Im Falle des Lissabon-Prozesses ist der Punkt von zentraler Bedeutung, dass in den kohäsionspolitischen Verordnungen ausdrücklich Gegenprüfungen vorgesehen sind. Im Jahr 2007 müssen die Mitgliedstaaten zum ersten Mal in ihrem jährlichen Bericht zur Durchführung der Lissabon-Strategie Informationen über den Beitrag der Kohäsionspolitik im Zusammenhang mit ihren nationalen Reformprogrammen vorlegen. Als Reaktion auf diese jährlichen Berichte muss die Kommission gemäß den Verordnungen die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen in einem Jahresfortschrittsbericht zusammenfassen.

    Kurz gesagt soll mit diesen neuen Verordnungen sichergestellt werden, dass die Kohäsionspolitik mit Hilfe dieser konkreten Berichterstattungs- und Gegenprüfungsmechanismen tatsächlich ihren Betrag zur Verwirklichung der Lissabon-Agenda leistet.

    [1] KOM(2004) 492 endg., Artikel 23.

    [2] SEK(2004) 924 vom 14.7.2004.

    [3] EP Stellungnahme, A6-0175/2006, 10. Mai 2006.

    [4] KOM(2004) 492 endg., Artikel 23.

    [5] Mitteilung für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates - Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze - Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon, KOM(2005) 24 endg. vom 2. Februar 2005.

    [6] SEK(2004) 924

    [7] KOM (2006) 30 endg. vom 25.1.2006, S.14.

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