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Document 52006PC0166

    Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Konsultationsverfahrens mit der Islamischen Republik Mauretanien gemäß Artikel 96 des Abkommens von Cotonou

    /* KOM/2006/0166 endg. */

    52006PC0166

    Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Abschluss des Konsultationsverfahrens mit der Islamischen Republik Mauretanien gemäß Artikel 96 des Abkommens von Cotonou /* KOM/2006/0166 endg. */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 10.4.2006

    KOM(2006) 166 endgültig

    Vorschlag für einen

    BESCHLUSS DES RATES

    über den Abschluss des Konsultationsverfahrens mit der Islamischen Republik Mauretanien gemäß Artikel 96 des Abkommens von Cotonou

    (von der Kommission vorgelegt)

    BEGRÜNDUNG

    Die Europäische Union hatte am 29. November 2005 beschlossen, mit der Islamischen Republik Mauretanien Konsultationen gemäß Artikel 96 des geänderten Abkommens von Cotonou aufzunehmen. Grund dafür war, dass der Staatsstreich, der am 3. August 2005 in Mauretanien verübt wurde, einen Verstoß gegen die in Artikel 9 des Abkommens von Cotonou genannten wesentlichen Elemente (Achtung der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit) darstellt. Nachdem bereits Kontakte zwischen den beteiligten Parteien stattgefunden hatten, konnten ab dem 30. November 2005 Konsultationen abgehalten werden. So konnte die europäische Seite dem Ersuchen der mauretanischen Seite nachkommen, den Dialog möglichst bald aufzunehmen.

    Die Sitzung zur Eröffnung der Verhandlungen verlief in herzlicher und konstruktiver Atmosphäre; die anwesenden Vertreter der politischen Parteien und der Zivilgesellschaft Mauretaniens erhielt Gelegenheit zur Darlegung ihres Standpunkts. An den Konsultationen nahm auch eine Gruppe von Botschaftern von AKP-Ländern teil. Die mauretanische Seite erhielt die Gelegenheit, die Entwicklung der Lage im Land seit dem Staatsstreich vom 3. August zu schildern und das Programm der Behörden für den Übergangszeitraum vorzustellen.

    Im Lauf der Sitzung ging die mauretanische Seite 23 Verpflichtungen in Bezug auf die Achtung der demokratischen Grundsätze, der Grundrechte und Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit sowie die verantwortungsvolle Staatsführung ein. Zusammenfassend sahen diese Verpflichtungen Folgendes vor:

    - Organisation freier und transparenter Kommunal-, Parlaments-, Senats- und Präsidentschaftswahlen während der Übergangsphase und Organisation eines Referendums zu bestimmten Verfassungsänderungen. Diese Änderungen zielen darauf ab, den politischen Neubeginn und die Abschaffung von Bestimmungen, nach denen verfassungswidrige Gesetze angewandt werden konnten, zu ermöglichen.

    - Erstellung neuer Wählerverzeichnisse und ihre Veröffentlichung im Internet sowie Gewährleistung eines Rechtsbehelfs, der entweder bei der unabhängigen nationalen Wahlkommission CENI oder bei den Gerichten erhoben werden kann.

    - Möglichkeit der Überprüfung des Wahlsystems und der Gewichtung der Wahlkreise, um eine größere Ausgewogenheit zwischen der Anzahl der gewählten Vertreter und der Bevölkerung jedes Wahlkreises sicherzustellen.

    - Garantie für alle Bürger, dass sie ihre in der Verfassung verankerten Grundrechte und -freiheiten uneingeschränkt ausüben können.

    - Gewährleistung der uneingeschränkten Wahrung des Pluralismusgrundsatzes im audiovisuellen Sektor sowie einer Änderung des Pressegesetzes. Außerdem haben sich die Übergangsbehörden verpflichtet, bis zu dieser Änderung die noch geltenden Zensurvorschriften nicht anzuwenden.

    - Einleitung der Einsetzung einer unabhängigen nationalen Kommission für Menschenrechte, Erleichterung der Rückkehr von Flüchtlingen mit nachweislicher mauretanischer Staatsbürgerschaft und Einleitung der erforderlichen Maßnahmen für die Wiedereinsetzung dieser Personen in ihre Rechte.

    - Ergreifen sämtlicher erforderlicher Maßnahmen für eine wirksame Anwendung der Vorschriften über das Verbot der Sklaverei und Gewährleistung einer adäquaten Behandlung aller Probleme, die sich aus der Sklaverei und ihren nachteiligen Folgen für die Gesellschaft ergeben.

    - Durchführung einer Reform des Justizwesens durch die Zusammenstellung, Überarbeitung und Aktualisierung der geltenden Rechtsvorschriften, wobei zunächst der Weiterbildung der jetzigen Richter und künftig den Bedingungen für die Einstellung neuer Richter und Staatsanwälte Priorität einzuräumen ist.

    - Änderungen in der Staatsführung und Ausarbeitung einer nationalen Strategie zur Korruptionsbekämpfung.

    - Anerkennung und Anwendung der EITI-Prinzipien (EITI = „Extractive Industries Transparency Initiative“).

    - Dynamischere Gestaltung der Tätigkeit der Allgemeinen Staatsinspektion und Stärkung des Rechnungshofs.

    Eine zusätzliche Verpflichtung betrifft Beobachtungsmaßnahmen und die Berichterstattung.

    Wenn die Übergangsregierung ihre Verpflichtungen einhält, wird der Übergang zu einer verfassungsmäßigen, demokratischen Regierung nach Einsetzung neuer demokratisch gewählter Organe spätestens Ende Mai 2007 abgeschlossen sein. Unter diesen Umständen würden die Streit- und Sicherheitskräfte die ihnen verfassungsrechtlich und gesetzlich übertragenen Aufgaben erneut übernehmen und sich jeglicher Beteiligung am politischen Leben enthalten.

    Die europäische Seite stellte mit Zufriedenheit fest, dass die mauretanische Seite die nach dem 3. August 2005 von den neuen Behörden eingegangenen Verpflichtungen hinsichtlich des Übergangszeitraums und der Rückkehr zu einer verfassungsmäßigen Ordnung bekräftigt hat. Sie nahm außerdem zur Kenntnis, dass die mauretanische Delegation weitere aus den nationalen Konzertierungssitzungen vom Oktober 2005 hervorgegangene Konsenspunkte übernommen und positive Elemente hinsichtlich der Erfüllung der Gesamtheit ihrer Verpflichtungen geliefert hatte.

    In dem partnerschaftlichen Geist, von dem das Cotonou-Abkommen geprägt ist, und angesichts der von der mauretanischen Seite eingegangenen Verpflichtungen hat sich die Europäische Union bereit erklärt, den Übergangsprozess zu unterstützen. Insbesondere wird die Europäische Union den Dialog fortsetzen und vertiefen, um sich von einer möglichst raschen Rückkehr zu Demokratie und Rechtstaatlichkeit zu vergewissern, die eine unverzichtbare Voraussetzung für die vollständige Normalisierung ihrer Kooperationsbeziehungen zu Mauretanien darstellt. Mit diesem Dialog wird ein Beitrag zur Herstellung einer dauerhaften verfassungsmäßigen Ordnung angestrebt, die dem Land die Stabilität bringt, die es für die Sicherstellung seiner nachhaltigen Entwicklung benötigt.

    Die Europäische Union wird die Entwicklung der Lage auf der Grundlage der Berichte der mauretanischen Seite über die Umsetzung ihrer Verpflichtungen genauestens beobachten. Sie wird auf die Einhaltung dieser Verpflichtungen achten, insbesondere auf die Ergreifung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Transparenz und der demokratischen Grundlagen für die für November 2006 bzw. März 2007 vorgesehenen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen.

    Bei der Aufnahme der Verhandlungen hatten sich die mauretanischen Behörden verpflichtet, Mitte Januar 2006 einen Bericht vorzulegen, um die Europäische Union über die Fortschritte in den verschiedenen Bereichen zu informieren. Der Bericht wurde fristgerecht unterbreitet. Er enthält eine detaillierte Beschreibung des Stands der Umsetzung der bei Einleitung der Konsultationen nach Artikel 96 eingegangenen Verpflichtungen und ermöglicht es, die Erzielung umfassender Forschritte zu bestätigen. Darüber hinaus konnte auf dieser Grundlage festgestellt werden, dass die in den einzelnen Bereichen festgelegten vorläufigen Zeitpläne eingehalten werden.

    Im Anschluss an die Konsultationen schlägt die Kommission unter Berücksichtigung der bisher ergriffenen Initiativen und des Zeitplans für die Erfüllung der noch umzusetzenden Verpflichtungen vor, die im beigefügten Beschluss genannten geeigneten Maßnahmen im Sinne des Artikels 96 Absatz 2 Buchstabe c des Abkommens von Cotonou zu ergreifen. Ziel ist dabei, einerseits den Übergangsprozess zu begleiten und die Fortschritte anzuerkennen und andererseits die Regierung anzuhalten, die Ergebnisse der Umsetzung der mit dem Demokratisierungsprozess verbundenen Verpflichtungen zu konsolidieren.

    In einer Beobachtungsphase von 18 Monaten wird mit den mauretanischen Behörden ein intensiver politischer Dialog zu führen sein, um sicherzustellen, dass sie den eingeschlagenen Kurs zur Wiederherstellung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und zur weiteren Konsolidierung ihrer Anstrengungen in Bezug auf die Grundrechte und -freiheiten sowie die verantwortungsvolle Staatsführung fortsetzt. In diesen Dialog werden die Präsidentschaft der Europäischen Union und die Europäische Kommission einbezogen. Während des Beobachtungszeitraums werden halbjährliche Evaluierungen erstellt.

    Im Falle einer rascheren Umsetzung der von den mauretanischen Behörden eingegangenen Verpflichtungen wie auch im Falle ihrer Nichteinhaltung behält sich die Europäische Union das Recht vor, die geeigneten Maßnahmen durch einen neuen Beschluss des Rates zur Änderung des vorliegenden Beschlusses anzupassen.

    In Anbetracht der obigen Ausführungen und der Artikel 9 und 96 des geänderten Abkommens von Cotonou schlägt die Kommission dem Rat vor, die Konsultationen mit der Islamischen Republik Mauretanien abzuschließen und den beiliegenden Beschluss anzunehmen.

    Vorschlag für einen

    BESCHLUSS DES RATES

    über den Abschluss des Konsultationsverfahrens mit der Islamischen Republik Mauretanien gemäß Artikel 96 des Abkommens von Cotonou

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete[1] und am 25. Juni 2005 in Brüssel geänderte[2] AKP-EG-Partnerschaftsabkommen, insbesondere auf Artikel 96,

    gestützt auf das Interne Abkommen über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens[3] zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren, insbesondere auf Artikel 3,

    auf Vorschlag der Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Es wurde gegen die wesentlichen Elemente gemäß Artikel 9 des Abkommens von Cotonou verstoßen.

    (2) Gemäß Artikel 96 des Abkommens von Cotonou wurden am 30. November 2005 mit den AKP-Ländern und der Islamischen Republik Mauretanien Konsultationen aufgenommen, in deren Verlauf die mauretanischen Behörden bestimmte Verpflichtungen eingegangen sind, um die von der Europäischen Union aufgezeigten Probleme binnen 120 Tagen, in denen ein intensiver Dialog geführt werden sollte, zu lösen.

    (3) Am Ende dieses Zeitraums ist festzustellen, dass einige der vorgenannten Verpflichtungen zu konkreten Initiativen geführt haben und einige erfüllt wurden; mehrere wichtige Maßnahmen betreffend die wesentlichen Elemente des Abkommens von Cotonou müssen jedoch noch umgesetzt werden -

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Die mit der Islamischen Republik Mauretanien gemäß Artikel 96 des Abkommens von Cotonou geführten Konsultationen sind abgeschlossen.

    Artikel 2

    Die in dem beigefügten Schreiben genannten Maßnahmen werden als geeignete Maßnahmen im Sinne von Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe c) des Abkommens von Cotonou angenommen.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Er gilt während eines Zeitraums von 18 Monaten ab dem Tag seiner Annahme durch den Rat. Er wird regelmäßig, mindestens aber alle 6 Monate, überprüft.

    Brüssel, den

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    ANHANG

    Entwurf eines Schreibens

    Herr Ministerpräsident,

    Die Europäische Union misst den Bestimmungen des Artikels 9 des geänderten Abkommens von Cotonou große Bedeutung bei. Die Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und des Rechtsstaatsprinzips, auf die sich die AKP-EU-Partnerschaft gründet, bilden wesentliche Elemente des genannten Abkommens und somit die Grundlage unserer Beziehungen.

    Vor diesem Hintergrund wies die europäische Seite in ihren Erklärungen vom 3. August 2005 zu dem in Mauretanien verübten Staatstreich darauf hin, dass sie sämtliche Versuche gewaltsamer Machtübernahme verurteilt, und rief zur Wahrung der Demokratie und der verfassungsmäßigen Ordnung auf.

    Da der Staatsstreich vom 3. August 2005 als Verstoß gegen bestimmte in diesem Artikel genannte wesentliche Elemente angesehen wurde, forderte die EU Mauretanien gemäß Artikel 96 des geänderten Cotonou-Abkommens zu Konsultationen auf, um die Lage, wie in dem Abkommen vorgesehen, gründlich zu prüfen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen.

    Diese Konsultationen wurden am 30. November 2005 in Brüssel eingeleitet. Die mauretanische Seite erhielt hierbei auf der Grundlage einer Vereinbarung vom 24. November 2005 die Gelegenheit, die Entwicklung der Lage im Land seit dem Staatsstreich vom 3. August zu schildern und das Programm der Behörden für den Übergangszeitraum vorzustellen.

    Die europäische Seite stellte mit Zufriedenheit fest, dass die mauretanische Seite einige zuvor eingegangene Verpflichtungen bekräftigte und bereits positive Elemente hinsichtlich ihrer Umsetzung vorlegen konnte.

    Im Lauf der Sitzung ging die mauretanische Seite 23 spezifische Verpflichtungen (s. Anhang) in Bezug auf die Achtung der demokratischen Grundsätze, der Grundrechte und Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit sowie auf die verantwortungsvolle Staatsführung ein. Darüber hinaus verpflichtete sie sich, der europäischen Seite bis Mitte Januar 2006 einen Bericht über die Umsetzung dieser Verpflichtungen vorzulegen und später regelmäßige Quartalsberichte über die Weiterentwicklung der Lage zu liefern.

    Die europäische Seite konnte anhand des Mitte Januar vorgelegten Berichts bestätigen, dass umfassende Fortschritte erzielt worden waren. Neben den bereits bei der Einleitung der Konsultationen verzeichneten Fortschritten konnten bestimmte Entwicklungen beobachtet werden, vor allem Folgendes:

    - Festlegung der Modalitäten für eine amtliche Volkszählung zu Wahlzwecken mit dem Ziel der Erstellung eines zuverlässigen und transparenten Wählerverzeichnisses,

    - Verabschiedung des Gesetzentwurfs über die zum Referendum vorzulegenden Verfassungsänderungen durch den Ministerrat,

    - Ernennung neuer Walis (Gouverneure der Regionen) und Hakems (Präfekte) sowie Erlass eines Rundschreibens über die Neutralität der Zentral- und Territorialverwaltung gegenüber den neuen Regional- und Kommunalbehörden, sobald diese ihre Aufgaben übernommen haben,

    - Erstellung eines Programms zur Sensibilisierung und Aufklärung der Bürger sowie Einleitung einer entsprechenden Kampagne unter Mitwirkung der Verwaltungsbehörden, der unabhängigen nationalen Wahlkommission, der politischen Parteien, der zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Presse,

    - Einsetzung einer Arbeitsgruppe im Justizministerium, um die Verfassungsmäßigkeit der Rechtsvorschriften über die Grundrechte und -freiheiten zu prüfen und die erforderlichen Vorschläge vorzulegen,

    - per Dekret Einsetzung einer nationalen beratenden Kommission für die Reform der Presse und des audiovisuellen Sektors,

    - Organisation eines Workshops zu den Modalitäten der Einsetzung einer unabhängigen nationalen Kommission für Menschenrechte,

    - Versendung von Rundschreiben des Justiz- und des Innenministeriums an sämtliche Strafverfolgungsbehörden sowie an die Territorialverwaltung, um sie aufzufordern, Fälle, die möglicherweise mit einer direkten oder indirekten Ausbeutung von Menschen verbunden sind, zu verfolgen, aufzudecken und unmittelbar an die Justiz weiterzuleiten,

    - Annahme von Beschlussentwürfen im Ministerrat, die den Beitritt zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption und die Ratifizierung des Afrikanischen Übereinkommens zur Korruptionsbekämpfung ermöglichen,

    - Einsetzung eines provisorischen Ausschusses für die Überwachung der Umsetzung der Initiative EITI (Extractive Industries Transparency Initiative) und Verabschiedung eines Dekrets über die Einsetzung sowie die Organisations- und Funktionsweise des Nationalen Ausschusses für die EITI.

    Zweifellos werden diese Initiativen der Übergangsbehörden zu einer Verbesserung der Achtung der demokratischen Grundsätze, der Grundrechte und Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit sowie der verantwortungsvollen Staatsführung in Ihrem Land beitragen. Allerdings werden die meisten der bei Einleitung der Konsultationen eingegangenen Verpflichtungen über einen längeren Zeitraum hinweg erfüllt werden, in dessen Verlauf ihre Umsetzung beobachtet werden sollte.

    In diesem Zusammenhang erwartet die Europäische Union insbesondere die weitere Durchführung konkreter Maßnahmen in folgenden Bereichen:

    - Vorbereitung und Durchführung freier und transparenter Wahlen auf der Grundlage von zuverlässigen und vollständigen Wählerverzeichnissen sowie von ausgewogenen Wahlsystemen und Wahlkreisen, die mit den politischen Parteien abgestimmt wurden,

    - Wahrung des Pluralismus im audiovisuellen Sektor, vor allem Schaffung freier Hörfunksender auf dem Land und Überarbeitung des Pressegesetzes,

    - Förderung der Menschenrechte, vor allem Fortsetzung der Einrichtung einer unabhängigen nationalen Kommission für Menschenrechte sowie Rückführung von Flüchtlingen und deren Wiedereinsetzung in ihre Rechte,

    - Anwendung der Rechtsvorschriften über das Verbot der Sklaverei und adäquate Behandlung aller Probleme, die sich aus der Sklaverei ergeben,

    - Justizreform,

    - fortgesetzte Verbesserung der Staatsführung, einschließlich der Veröffentlichung der aktualisierten Wirtschafts- und Haushaltsdaten,

    - wirksame Umsetzung der Initiative EITI in den Bereichen Bergbau und Mineralölgewinnung sowie Anwendung derselben Prinzipien der guten Staatsführung auf die anderen Bereiche, die sich auf die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen beziehen, namentlich die Fischerei.

    In dem partnerschaftlichen Geist, von dem das Cotonou-Abkommen geprägt ist, hat sich die Europäische Union bereit erklärt, die mauretanische Seite bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu unterstützen. Im Anschluss an diese Konsultationen wurden in Anerkennung der bislang erzielten Fortschritte und unter Berücksichtigung des noch bestehenden Handlungsbedarfs die folgenden geeigneten Maßnahmen im Sinne des Artikels 96 Absatz 2 Buchstabe c des geänderten Abkommens von Cotonou festgelegt:

    - Die laufenden Maßnahmen der Zusammenarbeit im Rahmen des 9. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) und der vorhergehenden EEF werden fortgesetzt, sofern die besonderen Bedingungen der entsprechenden Finanzierungsabkommen erfüllt sind.

    - Die Vorbereitung und Durchführung von Projekten zur institutionellen Unterstützung des Übergangsprozesses, deren Einleitung zu Beginn der Konsultationen beschlossen wurde, werden fortgesetzt.

    - Die Vorbereitung und Durchführung der im Rahmen des 9. EEF und der vorhergehenden EEF vorgesehenen Maßnahmen in den übrigen Bereichen der EG-Kooperation werden ebenfalls fortgesetzt.

    - Die Programmierung des 10. EEF wird gemäß den Zeitplänen eingeleitet, die die zuständigen Dienststellen der Europäischen Kommission festlegen. Der Abschluss der einzelnen Etappen des Programmierungsprozesses ist abhängig von der Abhaltung des Verfassungsreferendums und der geplanten Wahlen unter adäquaten Bedingungen und innerhalb der von den Übergangsbehörden festgesetzten Fristen.

    - Die Unterzeichnung des Länderstrategiepapiers des 10. EEF für Mauretanien kann erst erfolgen, wenn die effektive Rückkehr des Landes zu einer verfassungsmäßigen Ordnung nach freien und transparenten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen und nach Einsetzung neuer demokratisch gewählter Organe bestätigt wurde.

    Es sind regelmäßige Überprüfungen unter Beteiligung der Präsidentschaft der Europäischen Union und der Kommission einzuplanen, von denen die erste innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten durchgeführt wird.

    Die Europäische Union wird die Lage in Mauretanien genau beobachten. Während eines Beobachtungszeitraums von 18 Monaten wird mit Ihrer Regierung ein intensiver politischer Dialog im Rahmen von Artikel 8 des Abkommens von Cotonou geführt, um die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit insbesondere durch die Abhaltung freier und transparenter Kommunal-, Parlaments-, Senats- und Präsidentschaftswahlen wiederherzustellen und um die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten zu verbessern.

    Im Falle einer rascheren Umsetzung der von den mauretanischen Behörden eingegangenen Verpflichtungen wie auch im Falle ihrer Nichteinhaltung behält sich die Europäische Union das Recht vor, die geeigneten Maßnahmen zu ändern.

    Mit vorzüglicher Hochachtung

    Brüssel, den

    Für die Kommission | Für den Rat |

    ANNEXE À L’ANNEXE

    Engagements de la République Islamique de Mauritanie

    A. Respect des Principes Démocratiques

    Engagement Nº 1

    Les autorités de transition s’engagent à réaliser les scrutins électoraux prévus pour la période de transition dans les meilleurs délais et, en tout état de cause jusqu’à fin mars 2007. Les autorités de transition s’engagent à installer les nouveaux organes élus à la fin mai 2007 au plus tard.

    Engagement Nº 2

    Les autorités de transition s’engagent à soumettre à referendum en juin 2006 des modifications à la Constitution pour rendre possible l’alternance politique et pour abroger les dispositions qui permettaient l’application de lois qui vont à l’encontre des principes constitutionnels.

    Engagement Nº 3

    Les autorités de transition s’engagent à garantir la neutralité des membres du CMJD, du Gouvernement, de l’administration centrale et territoriale et de la magistrature pendant les processus électoraux qui auront lieu pendant la période de transition.

    Engagement Nº 4

    Les autorités de transition s’engagent à définir, avant fin mars 2006, des mécanismes équitables de financement des partis politiques et d’encadrement des campagnes électorales. De nouvelles règles garantissant le libre accès des partis et candidats aux media publics seront aussi établies avant fin juillet 2006.

    Engagement Nº 5

    Les autorités de transition s’engagent à lancer une campagne d’éducation civique en vue des différents scrutins électoraux avant fin mars 2006.

    Engagement Nº 6

    Les autorités de transition s’engagent à établir de nouvelles listes électorales avant fin mai 2006 et à les publier sur Internet. En cas de contentieux, le droit de recours, soit à la CENI (Commission Electorale Nationale Indépendante), soit aux tribunaux, sera garanti. Les autorités de transition s’engagent à étudier la possibilité d’accorder le droit de vote aux Mauritaniens établis à l’étranger.

    Engagement Nº 7

    Les autorités de la transition s’engagent à étudier avant fin mars 2006 la possibilité de revoir les modes de scrutin et le poids des circonscriptions électorales dans le sens de garantir une plus grande équité entre le nombre d’élus et la population de chaque circonscription.

    Engagement Nº 8

    Les autorités de transition s’engagent à respecter le mandat et les attributions de la CENI et à lui donner les moyens de son fonctionnement.

    Engagement Nº 9

    Les autorités de transition s’engagent à réaliser des scrutins électoraux libres et transparents, dans le respect des dispositions de la Déclaration sur les principes régissant des élections démocratiques en Afrique, adoptée par l’Union africaine à Durban en 2002, et à inviter des observateurs internationaux pour y assister.

    Engagement Nº 10

    Les autorités de transition s’engagent sur un retour à l’ordre constitutionnel au plus tard à la fin mai 2007 suite à l’installation des nouveaux organes démocratiquement élus. Lors du retour à l’ordre constitutionnel les forces armées et de sécurité reprendront les rôles qui leur sont attribués par la Constitution et la Loi et s’abstiendront de toute participation dans la vie politique.

    B. Respect des Droits et Libertés Fondamentaux

    Engagement Nº 11

    Les autorités de transition s’engagent à garantir à tous les citoyens le plein exercice de leurs droits et libertés fondamentaux, tels que prévus dans la Constitution et, notamment, les libertés d’expression, de libre circulation et de rassemblement dès l’entrée en vigueur de la Constitution.

    Engagement Nº 12

    Les autorités de transition s'engagent à assurer le plein respect du principe du pluralisme dans le secteur de l'audiovisuel. A cet effet, elles établiront avant la fin décembre 2005 une Commission chargée de traiter de toutes les questions relatives à l'audiovisuel, y compris la régulation de l'audiovisuel public et les différents aspects de la problématique de la création de radios et télévisions privées et de radios rurales. Cette Commission complètera ses travaux avant fin mai 2006.

    Engagement Nº 13

    Dans l’attente de la révision de la loi sur la presse avant fin juin 2006, les autorités de transition s’engagent à ne pas appliquer les dispositions en vigueur sur la censure et à garantir à tous les journalistes le plein exercice de leurs droits et libertés fondamentaux.

    Engagement Nº 14

    Les autorités de transition s'engagent à lancer immédiatement le processus de création d'une Commission Nationale Indépendante des Droits Humains. Elles s’engagent également à faciliter le retour des réfugiés dont la nationalité mauritanienne est établie et à prendre des mesures nécessaires pour leur réintégration dans leurs droits y compris dans le cas des fonctionnaires.

    Engagement Nº 15

    Les autorités de transition s’engagent à prendre l'ensemble des mesures nécessaires en vue d'une application effective de la législation relative à l'interdiction de l'esclavage et à assurer le traitement adéquat de tous les problèmes résultant de l'esclavage et de ses conséquences préjudiciables à la société, en se basant notamment sur les idées et propositions émanant de la concertation nationale menée en octobre 2005.

    C. Respect de l’Etat de Droit

    Engagement Nº 16

    Les autorités de transition s’engagent à mettre en œuvre pendant la période de transition les mesures classifiées comme immédiates (garantir le statut des magistrats, adopter un code déontologique, renforcement de l'inspection générale, garantir la subordination de la police judiciaire au parquet) ainsi celles prévues pour 2006-2007 dans la matrice de mesures annexée au Rapport Final du Comité Interministériel chargé de la réforme de la justice. Par ailleurs, les autorités de transition s’engagent à accorder la priorité à la formation des juges existants, et, dans l’avenir, à recruter les magistrats sur base de concours auxquels ne seront admis que des candidats avec une formation appropriée notamment en droit moderne.

    Engagement Nº 17

    Les autorités de transition s’engagent à mettre en œuvre les recommandations du Rapport Final du Comité Interministériel chargé de la réforme de la justice en ce qui concerne la compilation, la révision et la réactualisation des textes législatifs et réglementaires.

    Engagement Nº 18

    Les autorités de transition s’engagent à proposer une modification constitutionnelle qui prévoit l’abrogation des textes juridiques non conformes aux droits et libertés constitutionnels dans un délai n’excédant pas 3 ans à compter de l’entrée en vigueur de la Constitution. Par ailleurs elles s’engagent à ratifier les conventions internationales relatives aux droits de l’homme auxquelles la Mauritanie n’a pas adhéré.

    D. Bonne Gestion des Affaires Publiques

    Engagement Nº 19

    Les autorités de la transition s’engagent à changer les modes de gouvernance et à élaborer une Stratégie nationale de lutte contre la corruption avant fin 2006. Les organisations de la société civile seront associées à la discussion et à la mise en œuvre de cette stratégie. Les autorités de la transition s'engagent par ailleurs à ratifier la convention des Nations Unies contre la corruption et la Convention Africaine de Lutte Contre la Corruption avant mars 2006.

    Engagement Nº 20

    Les autorités de la transition s’engagent à fournir au FMI toutes les données nécessaires pour clarifier la situation des comptes publics pendant les exercices budgétaires 2000-2004. Les audits prévus seront complétés. Les données statistiques actualisées seront rendues publiques et serviront de base à l’établissement du nouveau Cadre Stratégique de Lutte Contre la Pauvreté (CSLP).

    Engagement Nº 21

    Les autorités de la transition s’engagent à organiser avant fin juin 2006 une conférence avec des représentants des industries extractives et des organisations de la société civile pour discuter le modèle de mise en œuvre de l’initiative EITI ( Extractive Industries Transparency Initiative ) en Mauritanie. Les principes de l’EITI sont acceptés et seront appliqués par les autorités de transition.

    Engagement Nº 22

    Les autorités de transition s’engagent à dynamiser l’action de l’Inspection Générale d'Etat et à renforcer et donner plus d’autonomie à la Cour des Comptes. Le rapport annuel de la Cour des Comptes sera publié à partir de 2006. La réforme du système d’attribution des marchés publics sera mise en place avant la fin 2006.

    Engagement Nº 23

    Les autorités de transition s’engagent à compléter la réforme du secteur des transports routiers avant fin 2006 dans le cadre de la mise en œuvre du partenariat qui existe entre elles et ses partenaires au développement.

    E. Divers

    Engagement Nº 24

    Les autorités de transition s’engagent à transmettre à la partie européenne un rapport avec un tableau de bord d'ici la mi-janvier informant l'Union européenne sur les progrès dans les différents domaines et sur la réalisation des engagements pris, en vue de la clôture rapide des consultations. Elles s'engagent par la suite à fournir des rapports réguliers trimestriels sur l’évolution de la situation et la mise en œuvre

    [1] ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.

    [2] ABl. L 287 vom 28.10.2005, S. 4.

    [3] ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 376.

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