Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52006DC0806

    Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Zweijährlicher Bericht über den besonderen Rahmen zur Unterstützung der traditionellen AKP-Bananenlieferanten

    /* KOM/2006/0806 endg. */

    52006DC0806

    Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Zweijährlicher Bericht über den besonderen Rahmen zur Unterstützung der traditionellen AKP-Bananenlieferanten /* KOM/2006/0806 endg. */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 15.12.2006

    KOM(2006) 806 endgültig

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

    Zweijährlicher Bericht über den besonderen Rahmen zur Unterstützung der traditionellen AKP-Bananenlieferanten

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

    Zweijährlicher Bericht über den besonderen Rahmen zur Unterstützung der traditionellen AKP-Bananenlieferanten

    Einleitung

    Bananeneinfuhren in die Europäische Gemeinschaft wurden traditionell durch ein Kontingentsystem mit einer stark präferenziellen Behandlung für Bananen aus Afrika, dem karibischen Raum und dem Pazifischen Ozean (den AKP-Staaten) geregelt. In den 1990er und frühen 2000er Jahren kam es zu mehreren Handelsstreitigkeiten. Das Kontingentsystem wurde mehrmals (1998 und 2001) geändert und letztlich zum 1. Januar 2006 durch eine nur auf Zöllen basierende Regelung ersetzt.

    Um den zwölf traditionellen AKP-Bananenlieferanten zu helfen, die Umstellung auf die geänderte Handelsregelung zu bewältigen, wurde 1999 im Wege einer gesonderten Haushaltslinie ein besonderer Rahmen für die Unterstützung (Special Framework of Assistance – SFA) eingerichtet. Die folgenden fünf afrikanischen und sieben karibischen Länder gelten als traditionelle Lieferanten und sind daher Begünstigte des SFA:

    Belize, Kamerun, Kap Verde, Dominica, Grenada, Côte d’Ivoire, Jamaika, Madagaskar, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Somalia und Suriname

    Mit diesem Rahmen, der sich auf eine zuvor mit der Kommission vereinbarte und von dieser genehmigte langfristige Strategie stützt, werden spezifische Projekte, die von den betreffenden Ländern eingereicht werden, technisch und finanziell unterstützt. Die Zuweisungen für die einzelnen Länder werden jährlich anhand zweier Kriterien berechnet: ihr Wettbewerbsrückstand gegenüber Lieferanten aus Drittländern und die Bedeutung der Bananenerzeugung für die Wirtschaft des betreffenden AKP-Staates. Die jährlichen Haushaltsmittel sind schrittweise von 44,5 Mio. EUR 1999 auf 30,7 Mio. EUR 2006 zurückgegangen. Im Zeitraum zwischen 1999 und 2003 war der Zuweisungsschlüssel so gestaltet, dass die Länder mit größerem Wettbewerbsrückstand und einem höheren Anteil des Bananensektors am gesamten BIP stärker unterstützt wurden. Seit 2004 müssen die nationalen Zuweisungen bei der Berechnung um maximal 15% gekürzt werden, wobei dieser Satz für diejenigen Länder geringer ist, deren Wettbewerbsfähigkeit gestiegen ist.

    Rechtsgrundlage

    Am 22. April 1999 verabschiedete der Rat die Verordnung (EG) Nr. 856/1999[1] über einen besonderen Rahmen zur Unterstützung der traditionellen AKP-Bananenlieferanten. Am 22. Juli 1999 nahm die Kommission die Verordnung (EG) Nr. 1609/1999[2] an, in der eingehende Vorschriften für deren Umsetzung festgelegt sind.

    Ziel der Regelung ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der traditionellen AKP-Bananenerzeugung bzw. die Unterstützung der Diversifizierung dort, wo die Wettbewerbsfähigkeit nicht mehr erreichbar ist. Dies soll durch Projekte mit folgenden Zielen verwirklicht werden:

    - Steigerung der Produktivität,

    - Verbesserung der Qualität,

    - Anpassung der Produktion und Vermarktung an die Qualitätsstandards der Gemeinschaft,

    - Schaffung von Erzeugerorganisationen mit dem Schwerpunkt auf verbesserter Vermarktung sowie auf der Entwicklung umweltfreundlicher Erzeugungsmethoden, unter anderem für fair gehandelte Bananen,

    - Entwicklung von Vermarktungsstrategien, die auf die Erfüllung der Anforderungen der gemeinsamen Marktorganisationen der EG für Bananen hin konzipiert sind,

    - Unterstützung der Bananenerzeuger bei der Entwicklung umweltfreundlicher Erzeugungsmethoden, unter anderem für fair gehandelte Bananen,

    - Unterstützung der Diversifizierung dort, wo der Bananensektor nicht wettbewerbsfähig gemacht werden kann.

    Für die Jahre 2005 und 2006 belief sich die Haushaltslinie auf 34,5 Mio. EUR bzw. 30,7 Mio. EUR. Die einschlägigen Beschlüsse der Kommission zur Festlegung der 2005 und 2006 verfügbaren (einzelnen) Beträge wurden am 29. April 2005[3] und 31. März 2006[4] angenommen. Der Formel für die Mittelzuweisung an die Länder liegen zwei Kriterien zugrunde: der Wettbewerbsrückstand des jeweiligen AKP-Bananenlieferlands gegenüber Drittländern sowie die Bedeutung des Sektors für die Wirtschaft des begünstigten Landes. Bezüglich des ersten Kriteriums wurde bei der in Abschnitt 7 dargelegten Bewertung davon ausgegangen, dass die Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit anhand der Preise auf CIF-Basis mit einigen Nachteilen verbunden ist, da dies den Wettbewerbsnachteil von AKP-Ländern gegenüber den Lieferländern mit Meistbegünstigungsstatus (MFN) nicht vollständig widerspiegelt.

    In Artikel 9 der Verordnung des Rates ist festgelegt: „Zum 31. Dezember 2000 und danach alle zwei Jahre unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung sowie gegebenenfalls geeignete Vorschläge.“ Der vorliegende Bericht deckt die Jahre 2005 und 2006 ab. Der vorangehende Bericht für die Jahre 2003 und 2004 wurde am 21. Dezember 2004[5] herausgegeben.

    MARKTINFORMATION

    Im Jahr 2005 wurden in der EG 4 371 324 Tonnen Bananen verzehrt, wovon 3 722 949 Tonnen eingeführt und 648 375 Tonnen innerhalb der EG erzeugt wurden. Die EG war damit der zweitgrößte Einfuhrmarkt der Welt nach den USA (3 824 409 Tonnen). Fast alle in die USA eingeführten Bananen stammten 2005 aus Südamerika (die AKP-Länder lieferten nur 4 437 Tonnen, was 0,12% der Gesamteinfuhren ausmachte).

    Demgegenüber wird die EG von drei verschiedenen Ländergruppen beliefert: Südamerika, AKP und EG-Erzeuger. 2005 belief sich der Anteil Südamerikas bei den Einfuhren in die EG auf 79,5%, die restlichen 20,5% entfielen auf die AKP-Länder. Die südamerikanischen Hauptlieferländer des EG-Markts 2005 waren Ekuador, Kolumbien und Costa Rica, die jeweils 1 059 245 Tonnen, 878 229 Tonnen und 623 468 Tonnen lieferten. In demselben Zeitraum waren die Hauptlieferanten der Gemeinschaft unter den AKP-Ländern Kamerun, Côte d’Ivoire und die Dominikanische Republik, die 253 349 Tonnen, 183 397 Tonnen bzw. 144 683 Tonnen ausführten.

    Ab dem 1. Januar 2006 hat die EG eine geänderte Einfuhrregelung praktiziert. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2006 lagen die Preise für Bananen unabhängig vom Ursprung (Südamerika, AKP und EG) unter denen von 2005, aber auf einem ähnlichen Niveau wie 2004.

    Die EG-HANDELSREGELUNG

    Seit dem 1. Januar 2006 wendet die EG eine neue Bananeneinfuhrregelung an, die einen MFN-Zoll von 176 EUR/Tonne und ein zollfreies Kontingent für Bananen mit AKP-Ursprung von 775 000 Tonnen umfasst. Die neue Regelung erfüllt die Zusagen der EG, das vorhergehende Kontingentsystem ab 2006 durch eine nur auf Zöllen basierende Regelung abzulösen. Rechnung getragen wird dabei auch zwei Schiedssprüchen aus dem Jahr 2005 zu der von der EG vorgeschlagenen Zollhöhe, die in einem besonderen WTO-Schiedsverfahren nach dem Anhang zur Ausnahmeregelung für das Cotonou- Abkommen ergangen sind.

    Die EG hat zugesagt, die Auswirkungen der neuen Regelung auf die Einfuhren verschiedenen Ursprungs zu beobachten, um sicherzustellen, dass Bedingungen für den Marktzugang gewahrt bleiben, die denen der vorhergehenden Regelung gleichwertig sind.

    Bezüglich der AKP-Lieferländer wird die endgültige Bananenhandelsregelung von den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) abgedeckt, die derzeit zwischen der EG und den AKP-Ländern ausgehandelt werden und am 1. Januar 2008 in Kraft treten sollen.

    Finanzbeschlüsse

    Haushaltslinie 2005

    Die von allen zwölf Begünstigten vorgelegten Finanzierungsvorschläge wurden vom EDF-Ausschuss im November 2005 gutgeheißen. Auf dieser Grundlage nahm das Kommissionskollegium die entsprechenden Finanzierungsbeschlüsse im Dezember 2005 an, und alle Finanzierungsabkommen wurden in der ersten Hälfte 2006 unterzeichnet. Die Finanzierungsabkommen beliefen sich insgesamt auf 34,5 Mio. EUR, was einem Rückgang um 7,5% gegenüber dem Haushaltsergebnis für 2004 entsprach.

    Im Rahmen der vereinbarten Programme sind 48% der Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen bestimmt, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit der Bananenausfuhr in sechs Ländern verbessert wird. Rund 52% der Mittel sind für die Diversifizierung in acht AKP-Ländern bestimmt. Anhang 1 enthält einen detaillierten Überblick über die Aufteilung der Mittel auf die zwei Hauptziele der Regelung.

    Haushaltslinie 2006

    Die von allen zwölf Ländern vorgelegten Finanzierungsvorschläge wurden vom EDF-Ausschuss im Oktober 2006 gutgeheißen. Auf dieser Grundlage nahm die Kommission die entsprechenden Finanzierungsbeschlüsse im Dezember 2006 an. Alle Finanzierungsabkommen werden voraussichtlich in der ersten Hälfte 2007 unterzeichnet. Die zwölf Finanzierungsabkommen belaufen sich insgesamt auf 30,7 Mio. EUR, was einem Rückgang um 11% gegenüber den Haushaltsmitteln für 2005 entspricht.

    Im Rahmen der vereinbarten Programme sind 39% der Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen bestimmt, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit der Bananenausfuhr in fünf begünstigten AKP-Ländern verbessert wird. Rund 61% der Mittel sind für die Diversifizierung in neun begünstigten AKP-Staaten bestimmt. Anhang 1 enthält einen detaillierten Überblick über die Aufteilung der Mittel auf die zwei Hauptziele der Verordnung (EG) Nr. 856/1999. Abbildung 1 vermittelt einen Überblick über die Aufteilung der Mittel auf die erklärten Ziele im zeitlichen Verlauf, Abbildung 2 gibt die länderweise Aufteilung wieder.

    Durchführung

    Allgemeine verwaltungstechnische Abwicklung des Programms

    Die Einführung neuer Finanzregeln hatte tief greifende Auswirkungen auf die Durchführungsmodalitäten aller Programme, die im Rahmen der Haushaltslinie finanziert wurden. In den beiden Jahren 2005 und 2006 wurden die meisten Anpassungen vorgenommen, die zur Angleichung der Programmmodalitäten erforderlich waren. Dazu gehörte auch eine Verlängerung der Laufzeit der meisten vor 2003 beschlossenen Programme um 24 Monate.

    Die Ergebnisse der ersten Überprüfung gemäß Artikel 164 der Haushaltsordnung, die 2004 abgeschlossen wurde, hat dazu geführt, dass sich zehn Länder für eine teilweise dezentralisierte Programmverwaltung entschieden haben, wohingegen die Programme in den anderen zwei Ländern im Rahmen einer zentralisierten Verwaltung durchgeführt werden. Diese Modalitäten wurden auf die Programme angewendet, die für die Haushaltsjahre 2003, 2004 und 2005 beschlossen wurden, sowie für die für 2006 vorgeschlagenen Programme, ausgenommen Belize, das auf eine teilweise dezentralisierte Verwaltungsweise umstellt. Bei den unter zentralisierter Verwaltung durchgeführten Programmen (Belize, Grenada, Suriname, Kamerun und Somalia) arbeitet die Kommission alle Verträge aus und nimmt alle Zahlungen vor. Bei den unter teilweise dezentralisierter Verwaltung durchgeführten Programmen (Jamaika, Dominica, Santa Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Kap Verde, Côte d’Ivoire und Madagaskar) wird ein Teil des Programms von dem im Finanzierungsabkommen genannten öffentlichen Auftraggeber im Wege von Programmkostenaufstellung durchgeführt. Die Kommission bestätigt die Programmkostenaufstellungen und kontrolliert vorab die Vertragsverfahren für Verträge mit einem Volumen von mehr als 50 000 EUR und im Nachhinein für Verträge bis 50 000 EUR. Im Wege der Programmkostenaufstellungen werden die Zahlungen für Betriebsausgaben und Verträge geringen Umfangs bis zu folgenden Höchstbeträgen dezentralisiert:

    Bauleistungen | Lieferungen | Dienstleistungen | Zuschüsse |

    < 300 000 EUR | < 150 000 EUR | < 200 000 EUR | ≤ 100 000 EUR |

    Bei nicht durch Programmkostenaufstellungen abgedeckten Verträgen kontrolliert die Kommission die Vertragsverfahren vorab, wenn das Volumen mehr als 50 000 EUR beträgt, und im Nachhinein bei einem Volumen unter 50 000 EUR, und nimmt die Zahlung vor.

    2005 wurde die Programmverantwortung für alle begünstigten AKP-Staaten auf die jeweiligen Delegationen übertragen. Im August 2005 wurde dies abgeschlossen, was sowohl zu erheblichen quantitativen Verbesserungen (abgeschlossene Verträge) als auch qualitativen Verbesserungen bei der Programmdurchführung beigetragen hat. Bei den betreffenden Delegationen handelt es sich um Jamaika (Jamaika und Belize), Barbados (Dominica, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Grenada), Côte d’Ivoire, Kamerun, Kenia (Somalia) und Madagaskar sowie die Büros in Suriname und Kap Verde.

    Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

    Projekte zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Bananenexporteure wurden in den fünf Ländern fortgesetzt, die dieses Ziel bereits im Zeitraum 2002-2004 verfolgt hatten. Für die Jahre 2005 und 2006 zählen zu diesen Programmen:

    - Erneuerung von Pflanzungen in Belize, Kamerun, Jamaika und Suriname. In Jamaika wurden die Pflanzungen sowohl 2004 als auch 2005 durch Wirbelstürme schwer geschädigt. In Belize, Jamaika und Suriname werden neue Bananensorten eingeführt, die gegen Krankheiten wie die schwarze Cercosporiose („Black Sikatoga Disease“) widerstandsfähiger sind.

    - Investitionen zur Erlangung oder Aufrechterhaltung der Qualitätszertifizierung nach EUREGAP und/oder ISO 14001 in Belize, Kamerun, Côte d’Ivoire, Jamaika und Suriname. Diese Qualitätsstandards werden von den größeren europäischen Einzelhandelsketten verlangt.

    - Handhabung, Verpackung und Lagerung der Bananen in Kamerun, Côte d’Ivoire und Suriname.

    - Soziale Infrastrukturen auf den Plantagen und soziale Mikroprojekte für Plantagenarbeiter in Kamerun und Côte d’Ivoire.

    - Technische Hilfe für Belize, Kamerun und Jamaika, mit dem Schwerpunkt auf der Entwicklung des ländlichen Raums und der Stärkung der Institutionen.

    Im Rahmen des SFA 2005 hat Saint Lucia beantragt, 30% seiner Zuweisung für die Ausbildung und technische Hilfe zur Unterstützung des verbleibenden Bananenexportsektors zu verwenden. Für 2005 wurden Programme zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Bananenausfuhr im Volumen von fast 50% der verfügbaren Zuweisungen beschlossen, diese wurden 2006 jedoch auf 39% verringert, was in etwa dem Anteil im Zeitraum nach 2000 entspricht (siehe Anhang 1). Alle fünf Länder, die dieses Ziel hauptsächlich unterstützen, konnten ihre Bananenausfuhren in die EG im Zeitraum 2003 bis 2006 aufrechterhalten oder noch steigern.

    [pic]

    Diversifizierung

    Das Programmziel einer Förderung der Diversifizierung wurde 2005 und 2006 von sieben Ländern gewählt (Kap Verde, Dominica, Grenada, Madagaskar, Somalia, Saint Lucia und Saint Vincent und die Grenadinen). Diese Länder haben die Bananenausfuhr entweder ganz eingestellt oder im Zeitraum von 1990 bis 2000 einen erheblichen Rückgang der Bananenausfuhren hinnehmen müssen. Keines der Länder konnte im Zeitraum 2003 bis 2006 Märkte zurückgewinnen. Die geplanten Maßnahmen decken eine breite Palette von Wirtschaftsbereichen und Arten von Investitionen ab, die aber alle zum Ziel haben, (früheren) Bananenbauern und Plantagenarbeitern alternative Einkommensquellen zu eröffnen. Die Programme haben auch eine längere Laufzeit, in der Regel vier bis fünf Jahre, da es länger braucht, bis sie ganz zur Wirkung kommen. Zu den Programmen für 2005 und 2006 gehören:

    - Berufsausbildung, einschließlich der Erwachsenenalphabetisierung, zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten früherer Bananenbauern/ Plantagenarbeiter in den Dienstleistungssektoren der Ostkaribikländer.

    - Landwirtschaftliche Diversifizierung in Richtung Gartenbau mit Blick auf den lokalen Markt in Madagaskar und die Tourismuswirtschaft neben lokalen Märkten in der östlichen Karibik. In Jamaika wird den früheren Bananenexporteuren geholfen, sich auf die Obst- und Mehlbananenerzeugung für den lokalen Markt umzustellen (in Jamaika werden im Jahr rund 100 000 Tonnen frischer und verarbeiteter Obst- und Mehlbananen verbraucht). Die Unterstützung der landwirtschaftlichen Diversifizierung schließt die Stärkung landwirtschaftlicher Beratungsdienste ein, die vom Landwirtschaftsministerium erbracht werden.

    - Förderung des Tourismus und/oder des Privatsektors allgemein in der östlichen Karibik.

    - Ländliche Entwicklung in traditionellen Bananenanbaugebieten in Belize, Kap Verde, Jamaika und Somalia (einschließlich Investitionen in die Kleinbewässerung).

    - Technische Unterstützung und institutionelle Unterstützung in allen sieben Ländern.

    [pic]

    Zahlungsverpflichtungen und Auszahlungen

    Insgesamt gibt es weiterhin Verzögerungen bei der Durchführung der Programme. Nur für 48% aller zugewiesenen Mittel wurden Zahlungsverpflichtungen in Verträgen über Arbeiten, Lieferungen, Dienstleistungen oder Zuschüsse eingegangen und 35% wurden ausgezahlt. Aus den zwischen 1999 und 2005 beschlossenen Programmen sind noch für rund 150 Mio. EUR Zahlungsverpflichtungen einzugehen (RAC) und rund 186 Mio. EUR sind noch auszuzahlen (RAL).

    [pic]

    Tabelle 2 gibt einen Überblick über den Fortgang für die jeweiligen Jahre der Zuweisung.

    Tabelle 2: Finanzstatus nach Zuweisungsjahr

    Alle Länder | Jahr | Zuweisungen (€) | Zahlungsverpflichtungn (€) | Auszahlungen (€) | RAC (€) | RAC % | RAL (€) |

    1999 | 44 500 000,00 | 41 674 389,15 | 38 775 116,57 | 2 825 610,85 | 6 % | 5 724 883,43 |

    2000 | 44 475 000,00 | 29 092 520,01 | 26 724 232,22 | 15 382 479,99 | 35 % | 17 750 767,78 |

    2001 | 43 000 000,00 | 27 538 027,55 | 18 538 707,14 | 15 461 972,45 | 36 % | 24 641 292,86 |

    2002 | 44 500 000,00 | 20 691 397,47 | 9 962 299,53 | 23 808 602,53 | 54 % | 34 537 700,47 |

    2003 | 39 500 000,00 | 11 165 678,00 | 5 328 709,06 | 28 334 322,00 | 72 % | 34 171 290,94 |

    2004 | 37 290 000,00 | 5 463 873,41 | 2 508 005,01 | 31 826 126,59 | 85 % | 34 781 994,99 |

    2005 | 34 500 000,00 | 2 107 500,00 | 177 000,00 | 32 392 500,00 | 94 % | 34 323 000,00 |

    2006 | 30 690 000,00 | 0,00 | 0,00 | 30 690 000,00 | 100 % | 30 690 000,00 |

    Die Zuweisungen für 2006 wurden ebenfalls in Tabelle 2 aufgenommen, da die Finanzierungsabkommen jedoch noch nicht unterzeichnet sind, enthalten die oben genannten Zahlen diese Zuweisungen noch nicht. Besonders die seit Einführung der Finanzregelung im Jahr 2003 beschlossenen Programme sind verzögert.

    Tabelle 3: Finanzstatus der Länder

    Zuweisungen (€) | Zahlungsverpflichtungn (€) | Auszahlungen (€) | RAC (€) | RAC % | RAL (€) |

    Belize | 21 770 000,00 | 11 801 831,80 | 8 731 223,40 | 9 968 168,20 | 46 % | 13 038 776,60 |

    Jamaïka | 33 640 000,00 | 19 784 450,02 | 16 540 148,01 | 13 855 549,98 | 41 % | 17 099 851,99 |

    Dominica | 41 810 000,00 | 18 319 854,00 | 9 920 793,04 | 23 490 146,00 | 56 % | 31 889 206,96 |

    St. Lucia | 56 805 000,00 | 23 443 666,49 | 20 338 125,37 | 33 361 333,51 | 59 % | 36 466 874,63 |

    St. Vincent | 40 510 000,00 | 11 308 278,00 | 7 134 508,99 | 29 201 722,00 | 72 % | 33 375 491,01 |

    Grenada | 4 000 000,00 | 2 349 639,83 | 1 777 643,45 | 1 650 360,17 | 41 % | 2 222 356,55 |

    Suriname | 17 470 000,00 | 10 577 607,23 | 7 464 445,75 | 6 892 392,77 | 39 % | 10 005 554,25 |

    Côte d'Ivoire | 21 730 000,00 | 10 001 282,00 | 8 309 891,55 | 11 728 718,00 | 54 % | 13 420 108,45 |

    Somalia | 9 830 000,00 | 9 293 966,26 | 3 672 573,26 | 536 033,74 | 5 % | 6 157 426,74 |

    Kap Verde | 2 100 000,00 | 613 780,00 | 107 766,00 | 1 486 220,00 | 71 % | 1 992 234,00 |

    Madagaskar | 2 000 000,00 | 500 000,00 | 400 000,00 | 1 500 000,00 | 75 % | 1 600 000,00 |

    GESAMT | 286 865 000,00 | 136 497 654,09 | 100 798 874,22 | 150 367 345,91 | 52,4 % | 186 066 125,78 |

    Der Finanzstatus der Länder (Tabelle 3) weist große Unterschiede auf: Für Somalia wurden für fast alle zugewiesenen Mittel Zahlungsverpflichtungen kontrahiert, während dies nur für ein Viertel der zugewiesenen Mittel für Madagaskar und Kap Verde der Fall ist. Die für die Länder der östlichen Karibik beschlossenen Programme, die alle die Diversifizierung fördern, sind am stärksten verzögert. Die Anpassungen der Programme sind jedoch so gut wie abgeschlossen und die Verantwortung für die Durchführung wurde den Delegationen übertragen, so dass die Programmdurchführung aufgeholt hat. Wie aus Abbildung 3 ersichtlich hat sich die Lage bei den vertraglichen Zahlungsverpflichtungen und den Auszahlungen bis Ende Oktober im Vergleich zu den Vorjahren erheblich verbessert. Die Kommission geht davon aus, einen Teil des verlorenen Terrains in den nächsten zwei Jahren wettzumachen.

    Bei der Bewertung des SFA (Abschnitt 7) zeigt ein Vergleich des Stands der finanziellen Durchführung der Maßnahmen, die sich auf die Diversifizierung und Wettbewerbsfähigkeit beziehen, dass letztgenannte Maßnahmen schneller realisiert wurden. Die Analyse der bisherigen Programmdurchführung zeigt, dass die erforderlichen langfristigen Anstrengungen des Bananensektors nicht ohne weiteres mit dem Erfordernis der Ratsrichtlinie in Einklang zu bringen sind, die Unterstützungsprogramme jährlich zu beschließen. Außerdem hat die Notwendigkeit, die Modalitäten der Programme nach Einführung neuer Finanzregelungen anzupassen, die Aktivitäten und somit die Auswirkungen der vereinbarten Programme vorübergehend reduziert. Für die meisten der aufgetretenen operationellen Probleme ließ sich 2005 jedoch eine Lösung finden, was zu einer merklichen Beschleunigung des Programms im Jahr 2006 beigetragen hat.

    [pic]

    Bewertung der Auswirkungen des SFA

    Allgemeines

    Eine externe Bewertung der Regelung wurde Ende 2005/Anfang 2006 durchgeführt[6]. Es war möglich, die Interventionen in neun AKP-Ländern (Belize, Kamerun, Côte d’Ivoire, Dominica, Grenada, Jamaika, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen und Suriname) genauer zu prüfen, da in diesen Ländern im Zeitraum 2003-2005 allgemein eine starke Beschleunigung der Projektaktivitäten festzustellen war, während die drei restlichen Begünstigten (Kap Verde, Madagaskar und Somalia) bei Beginn der Studie noch keine SFA-Investitionen getätigt hatten.

    Relevanz der Länderstrategien im SFA

    Die Relevanz der mittel- bis langfristigen Strategien (gemäß der Bananenstrategie-Papiere), die mit den begünstigten AKP-Ländern vereinbart worden waren und den jährlich mit ihren Regierungen vereinbarten Programmen zugrunde liegen, ist belegt. Diejenigen Staaten, die sich für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit ihres Bananensektors entschieden haben, konnten das Volumen der Bananenausfuhren nach der EG aufrechterhalten oder steigern, auch in den ersten Monaten des Jahres 2006. Diejenigen, die sich für die Förderung der Diversifizierung entschieden haben, mussten einen weiteren Rückgang ihrer Bananenausfuhr und ihres Marktanteils in der EU im Zeitraum 1996-2004 hinnehmen (die Bananenausfuhr der Windward-Inseln belief sich auf insgesamt rund 191 000 Tonnen im Jahr 1996 und auf nur 79 000 Tonnen im Jahr 2004). Einen Sonderfall bildet Jamaika, das beide Ziele fördert.

    Diese Strategien haben sich auch als kohärent mit den Entwicklungsstrategien der betreffenden AKP-Staaten und den mit der Kommission in den Länderstrategie-Papieren vereinbarten Unterstützungsstrategien erwiesen.

    Insgesamt spiegeln die Strategien 2003-2006 (Grundlage der Finanzierungsabkommen, für die Investitionen eingeleitet werden) die nationalen und internationalen Veränderungen und Zukunftsaussichten des gemeinschaftlichen Bananenmarkts besser wider. Diese Überlegung gilt um so mehr für die Länder, die sich die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit ihres nationalen Bananensektors vorgenommen haben: Kamerun, Côte d’Ivoire, Belize und Suriname.

    Auswirkungen des SFA auf den Bananensektor

    In den Ländern, in denen der Bananensektor in der Zeit vor den SFA-Investitionen gewachsen oder stabil geblieben ist, hatte der SFA Auswirkungen auf die Produktivitäts- und Effizienzsteigerung und auf die Kostensenkung. Dies ist der Fall bei Kamerun und Côte d’Ivoire. Hier weist der Sektor eine immer stärkere Konzentration auf und beruht auf der Präsenz großer und mittlerer Erzeuger- und/oder Handelsunternehmen (multinationale als auch nicht multinationale Unternehmen). Der SFA hatte merkliche Auswirkungen, wobei das Umfeld hinsichtlich der Erzeugung und Organisation des Sektors bereits vorteilhaft geprägt war. In Kamerun ist die durchschnittliche Ertragsquote im Vergleich der Zeiträume 1994-98 mit 2002-04 um 13,9% gestiegen; die Ausfuhren nahmen zwischen 1998 und 2003 um 20% zu; die Zahl der pro 1000 Tonnen beschäftigten Arbeiter nahm von 50,78 im Jahr 1998 auf 40,77 im Jahr 2003 ab; und für ein bestimmtes Unternehmen gingen die Kosten des verpackten Produkts zwischen 2000 und 2005 um 12,8% zurück. In Côte d’Ivoire wurden bereits im Zeitraum 1991-1999 wesentliche Fortschritte erzielt: 1991 wurde die Ausfuhrmenge von 118 400 Tonnen auf einer Fläche von 12 000 Hektar erzeugt, während 1999 eine Menge von 217 500 Tonnen auf einer Fläche von 5 493 Hektar produziert wurde. Weitere Verbesserungen wurden im Zeitraum 1999-2004 verzeichnet, so dass im Jahr 2004 für Ausfuhren in Höhe von 229 000 Tonnen nur noch eine Anbaufläche von 5 120 Hektar benötigt wurde. Entsprechend belief sich die Ertragsquote auf 9,9 Tonnen pro Hektar im Jahre 1991, 39,6 Tonnen pro Hektar im Jahre 1999 und 41,7 Tonnen pro Hektar im Jahre 2004.

    Die Anpassung der SFA-Strategien an das Umfeld und die strukturellen Merkmale des Sektors haben sowohl in Belize als auch in Suriname gute Ergebnisse gezeitigt, wo dem SFA eine grundlegende Rolle bei der Wiederbelebung des Sektors zukam. In Belize, wo der Hurrikan Iris im Jahr 2001 alle Plantagen verwüstet hatte, stieg die Produktion von 472 Kartons pro Acre im Jahr 2001 auf 760 Kartons pro Acre im Jahr 2004. In Suriname ging der Produktionsertrag nach der Krise und der Schließung der Fabrikanlage im Jahr 2002/03 von 15,7 Tonnen pro Hektar im Jahr 2001 auf 14,5 Tonnen pro Hektar im Jahr 2004 zurück, erholte sich aber stark und erreichte 34,8 Tonnen pro Hektar im Jahr 2005.

    Außerdem hat die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit (gemessen an den Trends der Gesamtausfuhren und der Positionierung auf dem Gemeinschaftsmarkt), die zum Teil dank der SFA-Investitionen zur Produktivitätssteigerung (ablesbar an einer steigenden Erzeugung und zunehmenden Arbeitsproduktivität bei abnehmenden Produktionskosten) erreicht wurden, positive Auswirkungen auf das Beschäftigungsniveau im Bananensektor, insbesondere für Kamerun, Suriname und Belize.

    In Jamaika wurde der SFA dazu genutzt, die Wettbewerbsfähigkeit der im Bananenausfuhrsektor verbliebenen Unternehmen zu fördern, wozu eine strategisch konzipierte technische Unterstützung geleistet wurde, in deren Mittelpunkt die kommerzielle Qualität des Erzeugnisses stand. Die Auswirkungen scheinen bereits durch die Entwicklung der Wettbewerbsindikatoren bestätigt zu werden. Der SFA hat mit recht gutem Erfolg auch Maßnahmen gefördert (in beiden Kategorien Wettbewerbsfähigkeit und Diversifizierung), die die Erzeuger bei ihrer Umorientierung auf den lokalen Markt und die Mehlbanane unterstützen.

    Auf den Windward-Inseln lag der Schwerpunkt zuerst auf Programmen, deren Ziel die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Bananensektors war, was sich dann immer mehr auf Projekte verlagerte, die eindeutig auf die Diversifizierung ausgerichtet waren. Womöglich wurden die Schwächen des Bananensektors der Windward-Inseln und der zunehmende Wettbewerb auf dem EG-Markt bei der Ausarbeitung der ursprünglichen Strategie unterschätzt. Dieser Wandel war aber das Ergebnis eines Prozesses, bei dem man sich auf den Windward-Inseln allmählich der Notwendigkeit bewusst wurde, der wirtschaftlichen Entwicklung der Inseln eine neue Ausrichtung zu geben. Trotz des allgemeinen Rückgangs seit den 1990er Jahren bleibt der Bananensektor der Windward-Inseln auf bestimmten EG-Märkten weiterhin präsent. Ein wesentliches Element dieser relativ erfolgreichen Strategie der Windward-Inseln für ihren Bananensektor war die Ausrichtung auf das Marktsegment für fair gehandelte Erzeugnisse. Zwar hat der SFA den Bananensektor allgemein unterstützt, doch wurde bislang kein Projekt vorgeschlagen, diesen Aspekt ihrer Strategie unmittelbar zu fördern.

    Hinzuweisen ist auf die Beziehung zwischen SFA und der kommerziellen Qualität. In Jamaika, Belize und Kamerun wurden während des Bewertungszeitraums SFA-Mittel für eine kommerzielle Strategie zur Erlangung der EUREPGAP-Zertifizierung (auf Umwelt- und Sozialkriterien beruhender Standard des europäischen Einzelhandels) und der Zertifizierung nach ISO 14001 (Zertifizierung des Umweltmanagements) eingesetzt. Zertifizierte Qualität wird vom Einzelhandel immer mehr verlangt, besonders im Gemeinschaftsmarkt. Diese Investitionen, die im Hinblick auf die Erlangung der Zertifizierung vom SFA finanziert wurden, hatten positive Auswirkungen auf die Verbesserung sowohl der Umweltaspekte als auch der sozioökonomischen Arbeitsbedingungen auf den Plantagen und haben zusätzlich die Position des Sektors in der Marketingkette gestärkt.

    Auswirkungen auf die Diversifizierung der Volkswirtschaften und auf die sozialen Bedingungen

    Zwar ist es noch recht früh für eine globale Bewertung, doch hat die Studie zu den Auswirkungen gemischte Ergebnisse der Diversifizierungsmaßnahmen gezeigt, die im Zeitraum 1999 bis 2004 finanziert wurden. Insgesamt kann aber gesagt werden, dass die Diversifizierungsmaßnahmen im SFA eine soziale Rolle gespielt zu haben scheinen, da die damit finanzierten sozialen Vorhaben und Infrastrukturen eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung vorsehen, die vom Rückgang des Bananensektors betroffen ist.

    Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    In ihrer Analyse des Stands der SFA-Durchführung erkennt die Kommission die Schwierigkeiten an, die bei der Durchführung aufgetreten sind. Für die meisten aufgetretenen operationellen Probleme bezüglich der Finanzregelung konnte 2005 eine Lösung gefunden werden, was zu einer erheblichen Beschleunigung des Programms im Jahr 2006 beitrug. Die Kommission wird weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, die Durchführung stärker zu beschleunigen und dabei die hohe Qualität der Interventionen sicherzustellen.

    In Anbetracht der Komplexität der Regelung und der Sachzwänge der meisten Begünstigten wird vorgeschlagen, die Unterstützung sowohl der für die Durchführung auf örtlicher Ebene zuständigen technischen Stellen als auch der Endempfänger zu verstärken. Eine solche technische Unterstützung muss sich auf die administrativen und verfahrensmäßigen Probleme konzentrieren und sollte selbstverständlich hoch qualifiziert sein.

    Beim Modus der Mittelaufteilung unter den begünstigten Ländern stellt die Bewertung einige Nachteile heraus, die mit der Heranziehung der Preise auf CIF-Basis zur Quantifizierung des Wettbewerbsrückstands verbunden sind. Da der SFA in jedem Fall 2008 ausläuft, wäre es nicht im Interesse einer guten Verwaltungsführung, zum jetzigen Zeitpunkt Änderungen in dieser Hinsicht in Betracht zu ziehen.

    Zu den Auswirkungen des SFA auf die sozioökonomische Lage des Bananensektors und die betroffenen Länder schließlich hat die Bewertung ergeben, dass es noch zu früh ist, die Auswirkungen des SFA auf die Diversifizierung der betreffenden Volkswirtschaften zu ermitteln. Im Allgemeinen zufrieden stellende Auswirkungen wurden festgestellt bei Programmen, die auf den Bananensektor ausgerichtet sind, wo dessen Wettbewerbsbedingungen ausreichend günstig waren. Für den SFA könnten jedoch auch Lehren gezogen werden aus anderen verhältnismäßig erfolgreichen Erfahrungen wie der Umstellung des Bananensektors der Windward-Inseln auf den „Fair Trade“-Markt als Chance für kleinere Unternehmen, sich im Wettbewerb auf dem Weltmarkt zu behaupten.

    Land | Steigerung der Produktivität (I) |

    Land |1999 |2000 |2001 |2002 |2003 |2004 |2005 |2006 |Gesamt | | | | Betrag |Typ |Betrag |Typ |Betrag |Typ |Betrag |Typ |Betrag |Typ |Betrag |Typ |Betrag |Typ |Betrag |Typ | | | | Belize | | | | |0,45 |(9/10) |0,80 |(7) | | | | | | |0,89 |(9,12,13) |2,14 |23,88 | |Kamerun | | | | | | | | | | | | | | |0,00 | |0,00 |38,41 | |Kap Verde |0,50 |(7) | | | | |0,50 |(7) |0,50 |(7/14) |0,50 |(7/14) |0,5 |(7/12) |0,5 |(7,12) |3,00 |3,00 | |Dominica |1,01 |(7/10) |1,27 |(7/10) |6,70 |(7/10/11) |6,40 |(10/14) |5,90 |(17/18) |5,30 |(15/19) |4,51 |(16) |3,83 |(13/14/17) |34,92 |45,64 | |Grenada |0,06 |(14) |0,00 |(-) |0,50 |(10) |0,50 |(10) |0,50 |(12/13/14) |0,50 |(15) |0,5 |(15/16) |0,5 |(13/14) |3,06 |4,50 | |Côte d'Ivoire |0,38 |(7/14) |0,30 |(7/14) |0,25 |(7/14) | | | | | | | | |0,00 | |0,93 |25,85 | |Jamaika | | | | |1,53 |(14) |1,80 |(7) |1,65 |(7/14) |2,42 |(7/14) |1,65 |(12/14) |1,75 |(7,12,14) |10,80 |37,14 | |Madagaskar |0,00 | |0,00 | |0,00 | |0,50 |(7) |0,50 |(7) |0,50 |(7) |0,5 |(7/12) |0,5 |(7) |2,50 |2,50 | |St. Lucia |3,81 |(7/11) |3,92 |(7/11) |9,20 |(7/9/10/11/13/14) |8,80 |(7/9/10/11/13/14) |8,00 |(20) |7,26 |(7/11/12/14) |3,06 |(7/11/15/20) |5,41 |(7/11/13/14/21) |49,46 |60,56 | |St. Vincent und die Grenadinen |4,84 |(8/14) |5,65 |(8/14) |6,40 |(8) |6,10 |(11/14) |5,60 |(11/14) |5,33 |(15) |4,53 |(16) |3,85 |(14/17) |42,30 |44,36 | |Somalia | | | | |0,60 |(14) |2,80 |(1/7) |2,60 |(1/7/14) |2,07 |(1/7) |1,76 |(7/13) |1,5 |1/7 |11,33 |11,33 | |Suriname | | | | | | | | | | | | | | | | |0,00 |19,14 | |GESAMT |10,60 | |11,14 | |25,63 | |28,20 | |25,25 | |23,88 | |17,01 | |18,73 | |160,44 |316,31 | |% Diversifizierung |24% | |26% | |60% | |64% | |63% | |64% | |52% | |61% | |51% | | | |45,00 | |43,48 | |43,00 | |44,00 | |40,00 | |37,30 | |32,83 | |30,70 | |316,31 | | |

    Anmerkungen zu den Tabellen „Steigerung der Produktivität“ und „Diversifizierung“

    1 BE- UND ENTWÄSSERUNG

    2 ERNEUERUNG VON PFLANZUNGEN

    3 PHYTOSANITÄRE BEHANDLUNG

    4 DÜNGUNG

    5 VERPACKUNG

    6 KÜHLLAGERUNG

    7 LANDWIRTSCHAFT / ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS

    8 STRASSEN

    9 SOZIALE INFRASTRUKTUR

    10 KLEINSTKREDITE

    11 SOZIALE PROJEKTE

    12 WEITERBILDUNG

    13 INSTITUTIONELLE UNTERSTÜTZUNG

    14 TECHNISCHE HILFE

    15 PRIVATSEKTOR

    16 INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSTECHNIK

    17 FREMDENVERKEHR

    18 WASSER

    19 INFRASTRUKTUR

    20 UMWELT

    21 ENERGIE

    22 SEILBAHN

    [1] ABl. L 108 vom 27.4.1999, S. 2.

    [2] ABl. L 190 vom 23.7.1999, S. 14.

    [3] Beschluss der Kommission C/2005/1303.

    [4] Beschluss der Kommission C/2006/1137.

    [5] KOM(2004) 823 endg.

    [6] Cris Vertragsnummer 2005/102-529.

    Top