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Document 52006DC0611

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Evaluierung der Durchführung des IDABC-Programms

/* KOM/2006/0611 endg. */

52006DC0611

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Evaluierung der Durchführung des IDABC-Programms /* KOM/2006/0611 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 24.10.2006

KOM(2006) 611 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Evaluierung der Durchführung des IDABC-Programms

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Evaluierung der Durchführung des IDABC-Programms

1. EINLEITUNG

Mit dem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates (IDABC-Beschluss)[1] wurde am 1. Januar 2005 das fünfjährige Programm für die interoperable Erbringung europaweiter elektronischer Behördendienste (E-Government-Dienste) für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger (IDABC-Programm) als Nachfolge der Programme IDA und IDA II auf den Weg gebracht.

Mit dieser Mitteilung werden die Ergebnisse und Empfehlungen der Evaluierung der Durchführung des IDABC-Programms vorgelegt. Die Verpflichtung, eine Evaluierung vorzunehmen, ist in Artikel 13 Absatz 2 bis 4 des IDABC-Beschlusses festgelegt. Dort wird die Kommission außerdem verpflichtet, die Ergebnisse der Evaluierung dem Europäischen Parlament und dem Rat bereits in einer sehr frühen Phase des Programmzyklus vorzulegen, um sicherzustellen, dass die Kommission im Rahmen der Bewertung darüber berichtet, ob der Betrag für den Zeitraum 2007-2009 mit der Finanziellen Vorausschau in Einklang steht.

Aufgrund der verspäteten Einigung über die finanzielle Vorausschau 2007-2013 war es der Kommission nicht möglich, die Ergebnisse der Evaluierung so frühzeitig wie im IDABC-Beschluss vorgesehen vorzulegen. Die Kommission kann jedoch jetzt die Ergebnisse vorlegen und bestätigen, dass der im IDABC-Beschluss für 2007-2009 vorgesehene Finanzrahmen mit der finanziellen Vorausschau übereinstimmt und bei der Finanzplanung berücksichtigt wurde.

Die Evaluierung wurde von der Kommission in Zusammenarbeit mit einem Team unabhängiger Experten einer Beratungsgesellschaft ausgeführt. Vertreter der Kommissionsdienststellen und der Mitgliedstaaten haben ihre Methodikbeiträge und ihre Schlussfolgerungen im Rahmen eines Lenkungsausschusses der Kommission und einer Beratergruppe aus nationalen Sachverständigen sowie im IDABC-Verwaltungsausschuss (PEGSCO) vorgelegt.

Der vollständige Evaluierungsbericht der Beratungsgesellschaft ist online unter folgender Adresse verfügbar: http://ec.europa.eu/idabc/en/document/5707/3.

Die Ergebnisse der Evaluierung sind größtenteils positiv, dem IDABC-Programm wird generell eine sehr gute Qualität bescheinigt. Es wird jedoch auch auf einige Unzulänglichkeiten hingewiesen, auf die bei der weiteren Durchführung des Programms geachtet werden sollte.

2. HINTERGRUND

Das IDABC-Programm zielt darauf ab, die Entwicklung und Einrichtung europaweiter E-Government-Dienste und der zugrundeliegenden interoperablen Telematiknetze festzulegen, zu unterstützen und zu fördern. Das Programm soll die Verwirklichung der im Bereich E-Government definierten Ziele mit Hilfe der folgenden Maßnahmen erleichtern:

- weitere Förderung der Einbindung von Informationstechnologien in Politikbereiche, insbesondere dort, wo geltende Rechtvorschriften dies erleichtern;

- Aufbau einer gemeinsamen Infrastruktur für grenzübergreifenden Informationsaustausch zwischen den öffentlichen Verwaltungen zur Sicherstellung einer effizienten Kommunikation;

- Förderung der Einführung neuartiger Dienstleistungen für Unternehmen und Bürger.

Zu diesem Zweck stellt das IDABC-Programm Finanzierungsmittel in zwei Bereichen bereit: Projekte von gemeinsamem Interesse und horizontale Maßnahmen, die im fortlaufenden IDABC-Arbeitsprogramm aufgeführt sind. Dieses Programm wird von der Kommission mindestens einmal jährlich im Einvernehmen mit dem PEGSCO aktualisiert.

Bei Projekten von gemeinsamem Interesse handelt es sich um Maßnahmen in den Politikbereichen der Europäischen Union, die mit der Einrichtung oder Erweiterung europaweiter elektronischer Behördendienste (E-Government-Dienste) für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger befasst sind. Entsprechende Maßnahmen, die der Umsetzung der EU-Politik dienen und eine bessere europaweite Zusammenarbeit der Verwaltungen ermöglichen, werden von den für die einzelnen Politikbereiche der EU zuständigen Generaldirektionen umgesetzt und im Allgemeinen von den Sektorausschüssen überwacht. Die im Rahmen des Programms eingeleiteten Projekte von gemeinsamem Interesse sind im IDABC-Arbeitsprogramm[2] ausführlich beschrieben.

Horizontale Maßnahmen sind darauf abgestellt, Projekte von gemeinsamem Interesse und E-Government im Allgemeinen zu unterstützen. Dabei geht es zunächst um die Bereitstellung und den Betrieb von Infrastrukturdiensten für den öffentlichen Dienstleistungssektor in der Gemeinschaft. Im Rahmen dieser Dienste werden Technologie- und Software-Lösungen bereitgestellt und gewartet; dazu gehören Netzwerkdienste, Middleware-Dienste, Sicherheitsdienste und Leitlinien. Sodann werden durch diese Maßnahmen horizontale europaweite E-Government-Dienste für Unternehmen und Bürger in Europa einschließlich der damit zusammenhängenden Organisations- und Koordinierungsaspekte initiiert, ermöglicht und bereitgestellt. Die im Rahmen des Programms eingeleiteten horizontalen Maßnahmen werden im IDABC-Arbeitsprogramm[3] ausführlich beschrieben. Horizontale Maßnahmen werden hauptsächlich vom IDABC-Referat durchgeführt.

3. METHODIK

Grundlage der Evaluierung bildeten mehrere Untersuchungsmethoden: Sekundärforschung, eine Online-Erhebung, Interviews sowie Fallstudien unter Einbeziehung eines breiten Spektrums von Interessengruppen, insgesamt rund 300 Vertretern der Sektorausschüsse, des PEGSCO und der EU-Dienststellen.

4. THEMEN DER EVALUIERUNG UND WEITERE FRAGEN

Im Mittelpunkt der Evaluierung standen die folgenden fünf Themen:

- Relevanz: Inwieweit sind die Ziele und Maßnahmen des IDABC-Programms für die sich wandelnden Bedürfnisse und Prioritäten auf nationaler sowie auf EU-Ebene von Belang, vor allem für die aus den laufenden Diskussionen zum Themat i2010 hervorgehenden und allgemein für die in den Lissabon-Zielen festgelegten Bedürfnisse und Prioritäten?

- Effizienz: Wie wirtschaftlich werden die verschiedenen Inputs und Maßnahmen in Outputs und Ergebnisse umgesetzt? Welche Aspekte des Programms sind am meisten oder am wenigsten effizient, insbesondere was die eingesetzten Mittel anbelangt?

- Wirksamkeit: Inwieweit tragen die Ergebnisse und Auswirkungen des IDABC-Programms bereits zur Verwirklichung der spezifischen und allgemeinen Programmziele bei? Lassen sich Aspekte von höherer oder geringerer Wirksamkeit feststellen, und wenn ja, zu welchen Schlussfolgerungen führt dies?

- Nutzen: Inwieweit werden die bereits erzielten und noch zu erwartenden Ergebnisse und Auswirkungen des IDABC-Programms dem Bedarf der Zielgruppen gerecht? Inwieweit lässt sich der Nutzen des Programms mit Hilfe entsprechender Maßnahmen verbessern und wie könnten diese Maßnahmen aussehen?

- Kohärenz: Inwieweit sind die Maßnahmen Bestandteil eines ganzheitlichen Ansatzes im Rahmen des Programms und in welchem Umfang werden Synergien zwischen den Maßnahmen des Programms und anderen Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der europaweiten E-Government- und Infrastrukturdienste verwirklicht?

Über die spezifischen Fragen zu diesen Evaluierungsthemen hinaus wurden drei themenübergreifende Fragen zu folgenden Aspekten gestellt:

- gegenwärtiger Stand der Arbeiten in Bezug auf die aus dem IDABC-Programm finanzierten Maßnahmen, und

- Koordinierung und Einbeziehung der Mitgliedstaaten;

- Berücksichtigung der Empfehlungen der Abschlussevaluierung des IDA-II-Programms bei der Durchführung des IDABC-Programms.

5. ERGEBNISSE

5.1. Relevanz

Anhand der für die vorliegende Evaluierung erhobenen Daten kann dem IDABC-Programm ein sehr zufriedenstellender Grad an Relevanz bescheinigt werden. Die Evaluierung kommt zu dem Ergebnis, dass die Ziele und geplanten Maßnahmen des IDABC-Programms vollständig den in den Lissabonner Zielen auf EU-Ebene festgelegten Bedürfnissen und Prioritäten entsprechen. Das IDABC-Programm trägt allgemein unmittelbar sowohl zu weiter gefassten Zielen wie etwa der Innovationsförderung und der IKT-Nutzung als auch zu spezifischeren Zielsetzungen wie der Schaffung einer größeren Arbeitskräftemobilität, beispielsweise durch Bereitstellung von Informationsdiensten, zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Mobilität bei. Das Programm leistet jedoch auch einen indirekten Beitrag, indem es die Effizienz des Datenaustausches zwischen Mitgliedstaaten erhöht und bürokratische Hindernisse für Unternehmen und Bürger abbaut. Nach Einschätzung der Studie stellt die Relevanz des Projekts eindeutig eines der wichtigsten Anliegen der am IDABC-Programm Beteiligten dar, und es wird auf verschiedenen Ebenen mit unterschiedlichen, einander ergänzenden Methoden aktiv darauf hingearbeitet.

5.2. Effizienz

Der Evaluierung zufolge ist es angesichts der allgemeinen und verständlicherweise langsamen Fortschritte des Programms in diesem frühen Stadium für eine eingehende Analyse der Effizienz noch zu früh. Zurzeit sind keine tatsächlichen Ergebnisse oder Auswirkungen sichtbar und messbar. Anhand der in der Umfrage erhobenen Daten wird jedoch die Verwendung der Mittel zur Maßnahmendurchführung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorsichtig als zufriedenstellend beurteilt.

5.3. Wirksamkeit

Das IDABC-Programm befindet sich noch im Anfangsstadium, eine detaillierte Auswertung der mit dem Programm erzielten Vorteile für die Gemeinschaft ist daher noch nicht möglich. Es lassen sich jedoch sehr wohl Hypothesen in Bezug auf die zukünftige Entwicklung der Maßnahmen aufstellen. Dem Bewertungsbericht zufolge wird bei der Mehrheit der Projekte von gemeinsamem Interesse gegenwärtig davon ausgegangen, dass sie planmäßig abgeschlossen werden. Bei den horizontalen Maßnahmen dagegen wird allgemein angenommen, dass zusätzliche Hilfen oder Fristverlängerungen notwendig sein werden, vor allem aufgrund des späten Projektstarts, der langwierigen Verfahren und des Personalmangels. Einzelne Ergebnisse der Fallstudien weisen jedoch darauf hin, dass sowohl bei den Projekten von gemeinsamem Interesse als auch bei den horizontalen Maßnahmen voraussichtlich ein vielversprechendes Wirksamkeitsniveau erzielt wird.

5.4. Nutzen

Nach den in den Interviews geäußerten Ansichten werden die im Rahmen des IDABC-Programms angebotenen E-Government-Dienste als einzigartig angesehen, da der Bedarf der öffentlichen Verwaltungen nach europaweiten Telematik-Schnittstellen von keinem anderen Programm oder keiner anderen Initiative in vergleichbarer Weise befriedigt wird. Insbesondere die in der letzten Erweiterungsrunde hinzugekommenen Mitgliedstaaten zeigten sich mit den angebotenen Diensten äußerst zufrieden, nicht zuletzt, weil das IDABC-Programm eine Verbesserung ihrer eigenen Telematik-Infrastrukturen und -Dienste ermöglicht. Mit anderen Worten, die Evaluierung kommt zu dem Schluss, dass die Maßnahmen des IDABC-Programms, der zugrundeliegende Ansatz und die Verfahren die Anstrengungen widerspiegeln, den Erwartungen der Mitgliedstaaten und den auf europäischer Ebene festgelegten Prioritäten gerecht zu werden.

Die Befragten betrachten die europäischen öffentlichen Verwaltungen auf allen Ebenen als die Hauptnutznießer der IDABC-Maßnahmen. An zweiter Stelle werden die Unternehmen, an dritter die Bürger genannt. Insgesamt werden Unternehmen und Bürger derzeit jedoch nicht so oft direkt angesprochen wie die Verwaltungen. Die Interessenträger scheinen sich nicht darüber einig zu sein, ob die Verwaltungen eine ausreichende und zufriedenstellende Zielgruppe darstellen oder ob mehr getan werden sollte, um dem Bedarf der Unternehmen und Bürger zu entsprechen.

5.5. Kohärenz

Die Sekundärforschung, die Interviews und die in der Online-Erhebung geäußerten Meinungen bescheinigen den im Rahmen des IDABC-Programms finanzierten Maßnahmen einen hohen Grad interner Kohärenz. Die IDABC-Maßnahmen erfüllen die Zielsetzungen des Programms durch einen ganzheitlichen Ansatz.

Im Bewertungsbericht wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Kohärenz des Programms mit den übrigen gemeinschaftlichen Maßnahmen im Bereich der europaweiten E-Government- und Infrastruktur-Dienste, also die externe Kohärenz, mehr Aufmerksamkeit verdient. Trotz der zunehmenden Bemühungen der verschiedenen Interessengruppen, bei der Behandlung ähnlicher Themen einander ergänzende Ansätze zu entwickeln, ist manchmal nicht deutlich erkennbar, in welchem Umfang andere Programme berücksichtigt werden, insbesondere was die spezifischen Maßnahmen anbelangt.

5.6. Stand der Arbeiten an den aus dem IDABC-Programm finanzierten Maßnahmen

Insgesamt waren im Rahmen des IDABC-Programms im ersten Quartal 2006 rund 50 % der im Arbeitsprogramm festgelegten Maßnahmen eingeleitet. Dabei waren die Zahlen für die Projekte von gemeinsamem Interesse leicht höher als für die horizontalen Maßnahmen. Die eingeleiteten Maßnahmen befanden sich zudem noch in einer frühen Entwicklungsphase. Aus der Bewertung geht hervor, dass die im Rahmen des IDABC–Programms geplanten europaweiten E-Government-Dienste, die fristgemäß begonnen oder vom Programm IDA II übertragen wurden, gut entwickelt, implementiert und eingesetzt wurden.

5.7. Koordinierung und Einbeziehung der Mitgliedstaaten

Aus den Interviews und den in der Befragung geäußerten Ansichten geht hervor, dass die Herstellung eines nationalen koordinierten und konsolidierten Ansatzes innerhalb der Mitgliedstaaten für die Projekte von gemeinsamem Interesse von bestimmten Kategorien von Beteiligten recht kontrovers beurteilt wird. Diese Kontroverse führt zu einer allgemeinen Unzufriedenheit, was die Möglichkeit betrifft, die Meinungen der Vertreter der Mitgliedstaaten im PEGSCO und in den Sektorausschüssen zu koordinieren. Die Evaluierung stellt jedoch fest, dass einige Mitgliedstaaten bestimmte wirksame Methoden eingesetzt haben, mit deren Hilfe die Ansichten der Mitglieder des PEGSCO und der Sektorausschüsse koordiniert werden.

Anhand der Antworten der Mitglieder der Sektorausschüsse wird in der Bewertung auch der Schluss gezogen, dass sich die Ausschussmitglieder derzeit ihrer Zuständigkeiten nicht einheitlich gut bewusst sind.

5.8. Berücksichtigung der Empfehlungen der Abschlussevaluierung des IDA II-Programms bei der Durchführung des IDABC-Programms

Die Empfehlungen des Programms IDA II lagen erst nach der Annahme des IDABC-Beschlusses vor. Die Evaluierung kommt jedoch anhand der Feststellungen zu dem Ergebnis, dass die meisten der dreizehn Empfehlungen der Abschlussevaluierung des IDA II-Programms entweder bereits umgesetzt sind oder gerade in Angriff genommen werden. Nur drei der Empfehlungen sind noch uneingeschränkt anwendbar. Eine davon ist allerdings die, dass Maßnahmen mit der größten Relevanz für die Zielsetzungen des Programms vorrangig zu behandeln sind, eine Forderung, die ohnehin bei allen Programm-Managern auf der Tagesordnung steht. Noch nicht umgesetzt sind die folgenden Empfehlungen:

- ein digitales Instrument („Dashboard“) für die Überwachung und das Follow-up laufender und bereits abgeschlossener Tätigkeiten sollte geschaffen werden, zum einen, um laufend zu überwachen, inwieweit Ziele, Wirkungen und Nutzeffekte erreicht werden, zum anderen, um die finanziellen Auswirkungen aufzuzeigen und mit den Kosten zu vergleichen,

- ein Kommunikationsprogramm sollte aufgestellt werden, das in gleicher Weise auf die EU15 ausgerichtet ist wie zuvor auf die neuen Mitgliedstaaten, mit dem Ziel, dass sich die Beteiligten die Arbeitsweise und wichtigen Leitlinien/Architekturen zu eigen machen.

Mit der Einführung eines fortlaufenden IDABC-Arbeitsprogramms ist der Bedarf an einem „Dashboard“ zur Überwachung der Durchführung der Maßnahmen deutlich geringer geworden, denn die Maßnahmen werden nunmehr regelmäßig an den Einträgen im Arbeitsprogramm gemessen, die sowohl den Stand der Maßnahmen als auch die künftige Planung anzeigen, und Mittel für spätere Programmphasen werden nur freigegeben, wenn Etappenziele erreicht wurden. Gleichzeitig wurde eine jährliche Berichterstattung über die Durchführung des Programms eingeführt, und innerhalb eines Jahres nach der Durchführung ist für jede Maßnahme eine nachträgliche Überprüfung vorgeschrieben. Um die Wirkung der zugewiesenen Mittel zu steigern, wird, soweit dies möglich ist, die Wiederverwendung von Komponenten verlangt. Die Kommission wird auch weiterhin die Entwicklungen beobachten, um einen maximalen Nutzen sicherzustellen.

Die Kommission wird auch künftig mit den Vertretern der Mitgliedstaaten im PEGSCO zusammenarbeiten, um deren Engagement und Beteiligung zu fördern. Dabei werden Maßnahmen im Mittelpunkt stehen, die den in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Sektoren ermittelten Bedarf decken.

6. SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN

Als Ergebnis der Evaluierung der Durchführung des IDABC-Programms sind mehrere Schlussfolgerungen und davon abgeleitete Empfehlungen formuliert worden.

6.1. Zeitliche Planung der Evaluierung

Es hat sich als schwierig erwiesen, im Rahmen der als Zwischenevaluierung eingestuften Bewertung erste Ergebnisse des Programms zu ermitteln, da die Umsetzung sich noch in der allerersten Phase befindet. In der Bewertung wird darauf hingewiesen, dass bereits im Rahmen früherer Evaluierungen der IDA-Programme ähnliche Probleme mit der zeitlichen Planung auftraten, was zur Folge hat, dass die Erstellung oder Verwendung von Evaluierungsergebnissen nicht optimal ist.

Empfehlung 1

Bessere zeitliche Planung der Evaluierungen. Da die Einhaltung der zeitlichen Vorgaben des IDABC-Beschlusses obligatorisch ist, sollte der Beschluss für künftige Programme mehr Flexibilität bei der zeitlichen Planung der Evaluierungen vorsehen, damit die Ergebnisse der Evaluierung dem Programm in höherem Maße zugute kommen.

Die Kommission ist sich durchaus dessen bewusst, dass die gegenwärtige Zwischenbewertung zu früh stattgefunden hat, als dass nutzbringende Ergebnisse hätten geliefert werden können. Sie wird daher für ein eventuelles Nachfolgeprogramm vorschlagen, dass die Zwischenevaluierung als Halbzeitbewertung vorgenommen wird, wie es auch im ursprünglichen Vorschlag der Kommission für das IDABC-Programm vorgesehen war.

6.2. Organisation der Programmdurchführung

Die bei der Evaluierung aufgetretenen Schwierigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Beschreibung der Gesamtstruktur der beteiligten Interessengruppen und ihrer gegenseitigen Beziehungen, haben die inhärente Komplexität der Gesamtorganisation des Programms deutlich gemacht, vor allem bei den Projekten von gemeinsamem Interesse. Die unterschiedliche Wahrnehmung der Koordinierung und Beteiligung der Mitgliedstaaten weist auf dasselbe Problem hin. Konkret stellt der Bewertungsbericht fest, dass die Sektorausschüsse und Manager für ihre Aufgaben sensibilisiert werden und die Mitglieder des PEGSCO sowie der Sektorausschüsse besser zusammenarbeiten müssen.

Empfehlung 2

Die Kommission muss sicherstellen, dass alle Beteiligten ihre Aufgabe beim Durchführungsprozess kennen. In der Bewertung wird die Aufstellung von Organisationsdiagrammen und die Verbreitung von Funktionsbeschreibungen der Rollen der Beteiligten, insbesondere im Falle der Projekte von gemeinsamem Interesse, vorgeschlagen.

In Zusammenarbeit mit den im PEGSCO vertretenen Mitgliedstaaten und den Vertretern der Sektoren in der im Rahmen des IDABC-Programms eingerichteten dienststellenübergreifenden Gruppe wird die Kommission weiter darauf hinarbeiten, sicherzustellen, dass sich alle Beteiligten ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten im Durchführungsprozess bewusst werden.

6.3. Einbeziehung des sich wandelnden Bedarfs der Verbraucher in das Programm

Der Evaluierung zufolge ist das IDABC-Programm, wie bereits beim Vorläuferprojekt, gut an die im Wandel begriffenen Prioritäten der europäischen Politik angepasst worden. Diese Bemühungen finden Zustimmung seitens der Mitgliedstaaten, die mit den angebotenen Diensten offenbar zufrieden sind. Angesichts des frühen Stadiums der Programmdurchführung sind jedoch noch nicht alle auf der Projektebene geplanten Durchführbarkeitsstudien ausgeführt worden, daher ist die genaue Abstimmung des Programms auf die Bedürfnisse der Zielgruppen noch nicht abgeschlossen.

Empfehlung 3

Auf der strategischen Programmebene sollten Anstrengungen unternommen werden, um gezielte und aktuelle Informationen über den Bedarf der Verbraucher zu erheben und zu verbreiten. Die Bewertung legt eine Einbeziehung der PEGSCO-Mitglieder nahe, da diese eine wichtige Quelle von Wissen über den auf nationaler oder internationaler Ebene ermittelten Bedarf darstellen. Gleichzeitig wird die Ausrichtung von Veranstaltungen vorgeschlagen, in deren Rahmen Erfahrungen und Lerneffekte mit den Vertretern anderer Mitgliedstaaten und der EU-Institutionen ausgetauscht werden können. Darüber hinaus könnten auch Daten aus den Durchführbarkeitsstudien zusammengefasst und verbreitet werden.

In Zusammenarbeit mit den Vertretern der Mitgliedstaaten im PEGSCO und den Vertretern der Sektoren wird die Kommission weiterhin die mit den Mitgliedstaaten vereinbarten und im „E-Government-Aktionsplan im Rahmen der i2010-Initiative: Beschleunigte Einführung elektronischer Behördendienste in Europa zum Nutzen aller“[4] bestätigten Kernbereiche genauer ausarbeiten, um die Entwicklung europaweiter E-Government-Dienste zu unterstützen. Dabei wird sie auch mit der E-Government-Untergruppe der im Rahmen des E-Government-Aktionsplans i2010 eingesetzten hochrangigen Sachverständigengruppe i2010 zusammenarbeiten.

6.4. Horizontale Maßnahmen und Humanressourcen

Trotz des frühen Umsetzungsstadiums des IDABC-Programms lassen sich anhand der Ergebnisse dieser Evaluierung einige Hypothesen bezüglich des weiteren Verlaufs der Maßnahmen aufstellen. Während bei der Mehrheit der Projekte von gemeinsamem Interesse gegenwärtig davon ausgegangen wird, dass sie planmäßig abgeschlossen werden, werden für die horizontalen Maßnahmen voraussichtlich zusätzliche Hilfen oder Fristverlängerungen notwendig sein, vor allem aufgrund der späten Projektstarts, langwieriger Verfahren und einer ungünstigen Personalsituation.

Empfehlung 4

Während der Durchführung des Programms sollte überprüft werden, inwieweit es gelingt, mit IDABC-Maßnahmen die vereinbarten Etappenziele zu erreichen, insbesondere für die horizontalen Maßnahmen. In diesem Zusammenhang wird in der Evaluierung die Notwendigkeit eines ausgewogeneren Personalverhältnisses bei der Verwaltung der horizontalen Maßnahmen sowohl in Bezug auf das IDABC-Programm als auch auf mögliche Nachfolgeprogramme unterstrichen.

In der am 14.8.2006 angenommenen dritten Überarbeitung des IDABC-Arbeitsprogramms[5] hat die Kommission Etappenziele und Fristen angepasst, um die Verzögerungen im ersten Jahr der Programmlaufzeit auszugleichen und der derzeitigen Personalsituation Rechnung zu tragen. Die Kommission wird weiterhin die Einhaltung der vereinbarten Fristen und Etappenziele überwachen und erforderlichenfalls Maßnahmen ergreifen.

6.5. Abstimmung der EU-Programme im Bereich E-Government

Das IDABC-Programm weist einen hohen Grad an interner Kohärenz auf: Die Maßnahmen sind im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes an den Zielsetzungen des Programms ausgerichtet und stellen eine gute Koordinierung innerhalb des Programms sicher. Auf der anderen Seite sollte der Kohärenz des IDABC-Programms mit den übrigen gemeinschaftlichen Maßnahmen im Bereich der europaweiten E-Government- und Infrastrukturdienste größere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Trotz der zunehmenden Bemühungen der verschiedenen Interessengruppen, bei der Behandlung ähnlicher Themen einander ergänzende Ansätze zu entwickeln, ist manchmal nicht klar erkennbar, in welchem Umfang andere Programme berücksichtigt werden.

Empfehlung 5

Durchführung einer strategischen Bewertung der Verbindungen zwischen den verschiedenen EU-Programmen, in deren Rahmen die Gemeinschaft interoperable E-Government-Initiativen entwickelt, um die Lernprozesse und Synergien zwischen den einzelnen Programmen verbessern zu können. Anhand der Ergebnisse dieser strategischen Bewertung sollte eine Definition der strategischen Positionen und Beziehungen zwischen den einzelnen EU-Programmen im Bereich des E-Government erfolgen.

Im Rahmen des E-Government-Aktionsplans i2010 stellt die Kommission eine optimale Nutzung der Programmressourcen und der Fachkompetenzen innerhalb der einzelnen Programme sicher, indem zwischen den verschiedenen EU-Programmen im Bereich E-Government durch Arbeitsteilung, Koordinierung und Zusammenarbeit Synergien geschaffen werden. Darüber hinaus wird mit der zu erwartenden Annahme des Vorschlags der Kommission für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013)[6] auch ein Programm zur Unterstützung der IKT-Politik aufgestellt werden, das nach und nach mehrere bereits bestehende Programme im Bereich E-Government (eContent+, eTEN, Modinis) zusammenführen wird. Gleichzeitig untersucht die Kommission, auf welche Weise bestehende E-Government-Lösungen programmunabhängig gemacht werden könnten, indem Mechanismen festgelegt werden, die ihre finanzielle und operationelle Tragfähigkeit sicherstellen, wie dies im IDABC-Beschluss gefordert wurde, ebenfalls mit dem Ziel, Synergien und eine erhöhte Kosteneffizienz herzustellen. Durch die weitere Verstärkung der Koordination und Integration wird die Kommission auch künftig die Verbesserung der Lernprozesse und Synergien zwischen den einzelnen Programmen gewährleisten.

7. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Trotz der Hinweise auf einige Unzulänglichkeiten, die bei der weiteren Durchführung des IDABC-Programms berücksichtigt werden sollten, fällt die Evaluierung insgesamt positiv aus, wobei allerdings betont wird, dass es für eine detaillierte Bewertung des IDABC-Programms in der gegenwärtigen frühen Umsetzungsphase eigentlich zu früh ist.

Wie vorstehend ausgeführt, wird die Kommission die Empfehlungen dieser Evaluierung mit besonderer Aufmerksamkeit prüfen.

[1] Beschluss 2004/387/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die interoperable Erbringung europaweiter elektronischer Behördendienste (E-Government-Dienste) für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger (IDABC), ABl. L 144 vom 30.4.2004 (Siehe ABl. L 181 vom 18.5.2004, S. 25.http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/en/oj/2004/l_181/l_18120040518en00250035.pdf

[2] C/2006/3606, siehe http://ec.europa.eu/idabc/en/document/5101

[3] C/2006/3606, siehe http://ec.europa.eu/idabc/en/document/5101

[4] KOM(2006) 173 endg., siehe http://europa.eu.int/information_society/activities/egovernment_research/doc/highlights/comm_pdf_com_2006_0173_f_de_acte.pdf

[5] C/2006/3606, siehe http://ec.europa.eu/idabc/en/document/5101

[6] KOM(2005) 121 endg., siehe http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/cip/docs/com121_en.pdf

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