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Document 52006DC0366

Bericht der Kommission - JahresBericht der Kommission über die Situation und die Verwaltung des Garantiefonds im Haushaltsjahr 2005 {SEK(2006) 891}

/* KOM/2006/0366 endg. */

52006DC0366

Bericht der Kommission - JahresBericht der Kommission über die Situation und die Verwaltung des Garantiefonds im Haushaltsjahr 2005 {SEK(2006) 891} /* KOM/2006/0366 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 10.7.2006

KOM(2006) 366 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION

Jahresbericht der Kommission über die Situation und die Verwaltung des Garantiefonds im Haushaltsjahr 2005 {SEK(2006) 891}

INHALTSVERZEICHNIS

1. Rechtsgrundlagen 3

2. Situation des Fonds zum 31.12.05 3

2.1 Finanzanalyse 3

2.2 Darlegung des Rechnungswesens 5

3. Einnahmen des Fonds 5

3.1. Einzahlungen aus dem Gesamthaushaltsplan 5

3.2. Zinserträge aus der Anlage der verfügbaren Fondsmittel 6

3.3. Bei säumigen Schuldnern eingeforderte Beträge 7

4. Aufwendungen des Fonds 8

4.1. Zahlungen bei Schuldnerausfall 8

4.2. Vergütung der EIB 8

1. Rechtsgrundlagen

Durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 des Rates vom 31. Oktober 1994 (im Folgenden bezeichnet als „die Verordnung“) wurde ein Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (nachstehend „der Fonds“) eingerichtet, aus dem bei Schuldnerausfall im Rahmen eines von der Gemeinschaft gewährten oder garantierten Darlehens Zahlungen an die Gläubiger der Gemeinschaft geleistet werden sollen (ABl. L 293 vom 12.11.1994, S. 1). Die Verordnung wurde durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1149/99 des Rates vom 25. Mai 1999 (ABl. L 139 vom 2.6.1999, S. 1) und die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2273/2004 des Rates vom 22. Dezember 2004 (ABl. L 396 vom 31.12.2004, S. 28) geändert (“die geänderte Verordnung”).

Gemäß Artikel 6 dieser Verordnung hat die Kommission durch eine am 23. November 1994 in Brüssel und am 25. November 1994 in Luxemburg unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft und der EIB (im Folgenden bezeichnet als „die Vereinbarung“) die Finanzverwaltung des Fonds der EIB übertragen.

Nach Artikel 8 Absatz 2 der Vereinbarung übermittelt „die Bank [...] der Kommission spätestens am 1. März eines jeden Jahres diesen jährlichen Bericht über die Situation und die Verwaltung des Fonds mit der Haushaltsrechnung, der "Erklärung der finanziellen Leistungsfähigkeit", der Vermögensübersicht des Fonds für das vorangegangene Jahr und der "Erklärung der Finanzlage des Fonds“. Abschnitt 2 des Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen (im Folgenden bezeichnet als „der Anhang“) enthält weitere Details des Berichts über das Haushaltsjahr 2005[1].

Ferner sieht Artikel 7 der geänderten Verordnung vor, dass die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof bis zum 31. März des darauf folgenden Haushaltsjahres einen Jahresbericht über die Situation und die Verwaltung des Garantiefonds im abgelaufenen Haushaltsjahr zuleitet.

2. Situation des Fonds zum 31.12.05

2.1 Finanzanalyse

Die Situation des Fonds wird entsprechend den International Financial Reporting Standards (IFRS) zum Ende des Haushaltsjahres 2005 dargestellt. Die verfügbaren Mittel des Fonds beliefen sich auf 1.324.663.957,25 EUR (siehe Abschnitt 3 des Anhangs: Erklärung der Finanzlage des Fonds zum 31. Dezember 2005, von der EIB zur Verfügung gestellt). Dieser Betrag entspricht - seit Schaffung des Fonds - der Gesamtsumme:

- der Einzahlungen in den Fonds (2.672.274.500,00 EUR);

- der Ergebnisse der aufeinander folgenden Haushaltsjahre (523.763.636,64 EUR);

- der verspäteten Rückzahlungen von Schuldnerdrittländern (575.673.913,77 EUR);

- der der EIB noch zu zahlenden Vergütungen (711.557,47 EUR);

- der Provision auf 2002 erfolgte verspätete Rückzahlungen (5.090.662,91 EUR)

- der Anpassung auf Grund der Anwendung der IFRS zur Bewertung des Fondsbestands in Höhe von 46.981.944,72 EUR (Siehe Punkt "Reserven" unter Verbindlichkeiten in der Bilanz des Garantiefonds in Abschnitt 3 des Anhangs);

- abzüglich der abgerufenen Garantieleistungen (477.860.856,19 EUR),

- der an den Haushalt zurückgeflossenen Fondsüberschüsse (1.683.140.000,00 EUR)

- Darüber hinaus erfolgte ein außergewöhnlicher Rückfluss an den Haushalt in Höhe von 338.831.402,07 EUR am 10. Januar 2005, der 9 % der ausstehenden Transaktionen zum 1. Mai 2004, die den neuen Mitgliedstaaten gewährt wurden, entsprach (Siehe in Abschnitt 1 die letzte Änderung der Fonds-Verordnung).

Nach Abzug der Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 725.117,47 EUR, davon 702.497,47 EUR Verwaltungsgebühren (Vergütung der EIB) belaufen sich die Fondsmittel zum 31.12.2005 auf insgesamt 1.323.938.839,78 EUR.

Gemäß Artikel 3 der Verordnung ist der Fonds mit einer angemessenen Dotierung (Zielbetrag) auszustatten, die auf 9 % der gesamten Kapitalverbindlichkeiten der Gemeinschaft aus allen Transaktionen, zuzüglich der fälligen und nicht gezahlten Zinsen, festgesetzt wurde.

Zum 31. Dezember 2005 belief sich die Summe der Verbindlichkeiten aus allen Darlehens- und Garantietransaktionen zugunsten von Drittländern[2], zuzüglich der fälligen und nicht gezahlten Zinsen, daher auf 13.680.125.069,70 EUR, davon entfielen 125.823.921,72 EUR auf fällige, aber noch nicht gezahlte Zinsen.

Das Verhältnis zwischen dem Betrag der Fondsmittel in Höhe von 1.323.938.839,78 EUR und den Kapitalverbindlichkeiten im Sinne der geänderten Verordnung betrug 9,68 %. Da dieser Betrag über dem für den Zielbetrag festgesetzten Wert von 9 % des ausstehenden garantierten Gesamtbetrags (gerundet auf 1.231,21 Mio. EUR) liegt, ist gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung die Rückzahlung der überschüssigen Fondsmittel an den Gesamthaushaltsplan der EU vorzunehmen. Der 2006 abzuführende Betrag beläuft sich auf 92.730.000,00 EUR.

2.2 Darlegung des Rechnungswesens

Die Europäischen Gemeinschaften sind verpflichtet, ihre Rechnungslegung grundlegend zu ändern, um 2005 ihre Vermögensübersicht auf der Grundlage von Rechnungsabgrenzungsposten vorzulegen. Im Rahmen dieser Modernisierung hat die Kommission beschlossen, ihre Vermögensübersicht entsprechend den neuen, an den IPSAS/IFRS-Grundsätzen ausgerichteten Rechnungslegungsregeln vorzulegen.

Folglich wurden vorkonsolidierte Vermögensübersichten des Fonds erstellt, um diesen Grundsätzen zu entsprechen.

Der Gesamtbetrag der vorkonsolidierten Bilanz beläuft sich auf 1.325.891.755,37 EUR. Dieser Betrag schließt die verfügbaren Fondsmittel zuzüglich der Garantieleistungen des Fonds und der aufgelaufenen Verzugszinsen sowie andere Rechnungsabgrenzungsposten ein, damit ein vollständiger Satz von Vermögensübersichten des Fonds am Jahresende in die konsolidierte EU-Bilanz einbezogen werden kann (nähere Angaben siehe Abschnitt 4 des Anhangs).

3. Einnahmen des Fonds

3.1. Einzahlungen aus dem Gesamthaushaltsplan

Die Rechtsgrundlagen, die die Modalitäten für die Einzahlung in den Garantiefonds im Einzelnen regeln, sind in Abschnitt 1 des Anhangs aufgeführt.

Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 des Rates vom 26. September 2000 (ABl. L 244 vom 29.9.2000, S. 27) betreffend die Haushaltsdisziplin darf für Darlehen und Garantien eine Reserve in den Gesamthaushaltsplan eingestellt werden. Im Haushaltsplan 2005 sind die für Einzahlungen in den Fonds bestimmten Mittel in Höhe von 223 Mio. EUR bei der einschlägigen Reservelinie vorläufig eingesetzt und können im Wege von Übertragungen auf die betreffende operative Haushaltslinie in Anspruch genommen werden.

Auf dieser Grundlage hat die Haushaltsbehörde im Jahr 2005 eine Mittelübertragung zugunsten des Fonds von insgesamt 140.110.000,00 EUR genehmigt.

- die Mittelübertragung DEC 11/2005[3]: in Höhe von 140.110.000,00 EUR: Diese Mittelübertragung deckt die Einzahlungen in den Fonds ab, die aufgrund der Beschlüsse des Rates vom 22. Dezember 1999, 6. November 2001 und 22. Dezember 2004 sowie des Beschlusses der Kommission K(2004)2817/3 gemäß den Modalitäten im Anhang der Verordnung zu leisten waren.

Die für diese Mittelübertragung maßgeblichen Beschlüsse sind in Abschnitt 1 des Anhangs aufgeführt.

Die Übertragung wurde mit der Rückzahlung des Fondsüberschusses verrechnet, die am 15.07.05 erfolgte.

Am 12. April 2005 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen[4] angenommen, um den Mechanismus zur Dotierung des Fonds zu ändern. Das Hauptziel des Vorschlags besteht darin, die Wirksamkeit der Haushaltsmittel zu erhöhen. Entsprechend dem Vorschlag wird der Fonds nachträglich auf der Grundlage der festgestellten ausstehenden Darlehensgarantien ausgestattet. Bei Fertigstellung dieses Berichts hatte der Rat diesen Kommissionsvorschlag noch nicht angenommen.

In Einklang mit der Mitteilung der Kommission zur Finanziellen Vorausschau 2007-2013[5] wird der verfügbare Finanzierungsbetrag des Fonds in Zukunft theoretisch nicht durch einen Haushaltsmechanismus beschränkt sein[6], da der Fonds aus einer zu Rubrik 4 (Außenbeziehungen) gehörenden Haushaltslinie alimentiert werden wird und nicht mehr wie bisher aus einer zweckgebundenen Reserve.

3.2. Zinserträge aus der Anlage der verfügbaren Fondsmittel

Die Anlage der Fondsmittel erfolgt nach Maßgabe der Grundsätze, die im Anhang zu der Vereinbarung zwischen der Kommission und der EIB vom 23. bzw. 25. November 1994, geändert durch einen Zusatz Nr. 1 vom 17. bzw. 23. September 1996 und einen Zusatz Nr. 2 vom 26. April bzw. 8. Mai 2002, aufgeführt sind. Durch den Zusatz Nr. 2 wurden die Anlagegrundsätze 2002 geändert, da ein Liquiditätsüberschuss in Höhe von mehr als 50 % des Fondsguthabens entstanden war, der eine höhere Rendite des Fonds verhinderte. Die Vorgabe, wonach mindestens ein Drittel der Fondsmittel in kurzfristigen Instrumenten (Restlaufzeit höchstens ein Jahr) anzulegen ist, wurde beibehalten; gleichzeitig wurde jedoch vorgesehen, dass für die kurzfristige Liquidität jetzt auch variabel verzinsliche Instrumente (unabhängig von ihrer Laufzeit) sowie festverzinsliche Instrumente mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (unabhängig von ihrer ursprünglichen Laufzeit) in Frage kommen. Die festverzinslichen Instrumente sind am Ende ihrer Laufzeit zu 100 % ihres Nennwerts rückzahlbar, während die variabel verzinslichen Instrumente, unabhängig von ihrer Restlaufzeit, jederzeit zu knapp 100 % verkauft werden können. Im Interesse eines Gleichgewichts zwischen den verschiedenen Instrumenten, die bei der Liquiditätsprüfung berücksichtigt werden, werden weiterhin mindestens 18 % der Fondsmittel (d. h. die doppelte Einzahlungsquote des Fonds) am Geldmarkt, vor allem in Form von Bankeinlagen, angelegt. Diese neue Struktur hat dazu beigetragen, dass die Rendite des Fonds verbessert und gleichzeitig ein den Vorsichtsgrundsätzen entsprechendes Liquiditätsniveau beibehalten wurde.

2005 wurde im Hinblick auf die Umsetzung der Zielstruktur ein schrittweises Konzept für ein langfristiges Anlageportefeuille vereinbart, d.h. eine gleichmäßige Verteilung der Anlagen mit einer Laufzeit von 2 bis 10 Jahren. Zu diesem Zweck wurden Zinssätze (Eingangspunkte) beschlossen, die ein langfristiges Anlageportefeuille auslösen in den Laufzeiten, bei denen die tatsächlichen Beträge unter dem Ziel liegen. Im Laufe des Jahres 2005 wurden nicht alle Niveaus erreicht, weswegen die Umsetzung der Zielstruktur 2006 abgeschlossen wird.

Das Verzeichnis der Banken, bei denen Einlagen getätigt werden dürfen, wurde von der Kommission und der EIB einvernehmlich erstellt; das ursprüngliche Verzeichnis wurde mehrmals im Einvernehmen mit der Kommission geändert, um den neuesten Entwicklungen in der Bonitätseinstufung („Rating“) Rechnung zu tragen. Die aufgeführten Banken gehören in der Mehrzahl dem Euro-Clearing-System an und verfügen durchweg über ein Moody's-Rating von mindestens A1 (langfristig) und P1 (kurzfristig) oder über ein vergleichbares Rating von Standard & Poors oder von Fitch. Für Anlagen bei diesen Banken gelten verbindliche Regeln, die eine optimale Risikostreuung gewährleisten sollen.

Die Zinserträge aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, den Sichtkonten des Fonds und den Wertpapieranlagen beliefen sich im Jahr 2005 auf 50.439.477,94 EUR, die sich wie folgt verteilen:

- Bankeinlagen und Sichtkonten : in Höhe von 6.280.520,69 EUR: Hierbei handelt es sich um den zum 31.12.05 ausgewiesenen Betrag, in dem die Zinserträge aus Anlagen in Form von Bankeinlagen (5.907.583,42 EUR) sowie der Differenzbetrag der im Jahr 2005 aufgelaufenen Zinsen (203.864,22 EUR) berücksichtigt sind. Die Sichtkonten beliefen sich auf 37.503,59 EUR. Dieser Betrag entspricht dem Zinsertrag aus den Sichtkonten. Die Zinserträge aus Commercial paper sowie der Differenzbetrag der aufgelaufenen Zinsen (28.447,45 EUR) beliefen sich zum 31. Dezember 2005 auf 160.016,91 EUR.

- Wertpapierbestand : 44.158.957,25 EUR: Hierin sind die Zinserträge aus Wertpapieren (48.997.994,99 EUR) sowie der Differenzbetrag der aufgelaufenen Zinsen (1.961.071,32 EUR) zum 31. Dezember 2005 berücksichtigt. Der Zinsertrag stammt aus Anlagen in Wertpapiere, die gemäß den Anlagegrundsätzen getätigt wurden, die in der Vereinbarung festgeschrieben sind, mit der der EIB die Finanzverwaltung des Fonds übertragen wurde. Von dem genannten Betrag ist allerdings ein Betrag von 2.877.966,42 EUR in Abzug zu bringen; er entspricht dem auf das Haushaltsjahr entfallenden Teil der Differenz zwischen dem Eingangs- und dem Rückzahlungswert der im Bestand enthaltenen Wertpapiere; diese Differenz wird anteilig über die jeweilige Restlaufzeit der Papiere aufgeteilt (der Betrag entspricht dem Posten ,Aufteilung der Agios/Disagios" in der Ergebnisrechnung).

Die Zinserträge sind im Ergebnis des Haushaltsjahres ausgewiesen.

3.3. Bei säumigen Schuldnern eingeforderte Beträge

2005 erfolgten keine Rückzahlungen. 1.448.433,44 USD im Zusammenhang mit unbezahlten Strafzinsen müssen vom Fonds noch eingezogen werden.

4. Aufwendungen des Fonds

4.1. Zahlungen bei Schuldnerausfall

2005 wurde der Fonds nicht für Zahlungen bei Schuldnerausfall in Anspruch genommen.

4.2. Vergütung der EIB

Der zweite Zusatz zu der Vereinbarung, der am 26. April und am 8. Mai 2002 unterzeichnet wurde, sieht vor, dass zur Berechnung der Vergütung der Bank auf die einzelnen Tranchen des Fondsguthabens der jeweils zugehörige degressive jährliche Provisionssatz angewandt wird. Die Vergütung wird anhand des Durchschnittsguthabens des Fonds berechnet.

Die Vergütung der Bank für 2005 belief sich auf 702.497,47 EUR, die in der Ergebnisrechnung und bei den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Vermögensübersicht ausgewiesen sind. Die Vergütung wird im ersten Quartal 2006 an die EIB gezahlt.

[1] SEK(2006) 891

[2] Gemäß der geänderten Verordnung sind durch den Fonds abgedeckte Transaktionen zugunsten der Beitrittsländer auch nach dem Beitrittsdatum weiterhin durch die Gemeinschaftsgarantie gedeckt. Ab diesem Datum handelt es sich bei ihnen jedoch nicht mehr um Maßnahmen in Zusammenhang mit den Außenbeziehungen der Gemeinschaft, so dass sie nicht mehr durch den Fonds, sondern direkt durch den Gesamthaushalt der EU abgedeckt sind.

[3] SEK(2005) 479 endgültig.

[4] KOM(2005) 130.

[5] KOM(2004) 487 vom 14.7.2004.

[6] Die Haushaltsdisziplin wird jedoch gewährleistet, da:- bei Darlehen für Finanzhilfen einzelne Ratsbeschlüsse erforderlich sind;- bei garantierten Euratom- und EIB-Darlehen vom Rat mehrjährige Obergrenzen genehmigt werden.

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