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Document 52006DC0304

    Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Die öffentlichen Finanzen in der WWU 2006 - Das erste Jahr nach der Überarbeitung des Stabilitäts- und Wachstumspakts {SEK(2006) 751}

    /* KOM/2006/0304 endg. */

    52006DC0304

    Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Die öffentlichen Finanzen in der WWU 2006 - Das erste Jahr nach der Überarbeitung des Stabilitäts- und Wachstumspakts {SEK(2006) 751} /* KOM/2006/0304 endg. */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 13.6.2006

    KOM(2006) 304 endgültig

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

    Die öffentlichen Finanzen in der WWU 2006 – Das erste Jahr nach der Überarbeitung des Stabilitäts- und Wachstumspakts

    {SEK(2006) 751}

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

    Die öffentlichen Finanzen in der WWU 2006 – Das erste Jahr nach der Überarbeitung des Stabilitäts- und Wachstumspakts

    1. Der überarbeite TE STABILITÄTS- UND WACHSTUMSPAKT WIRD EIN JAHR ALT

    Ein Jahr ist vergangen, seitdem die Staats- und Regierungschefs der EU die Kernbestandteile der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) gebilligt haben. Dies erfolgte auf der Grundlage von Vorschlägen welche die Kommission in einer Mitteilung im September 2004 unterbreitet hatte. Die Kommission hatte die Ansicht vertreten, dass ein gemeinsamer finanzpolitischer Rahmen mit einem starken Gewicht auf ökonomische Überlegungen es ermöglichen würde Unterschiede in der Wirtschaftslage innerhalb der erweiterten EU besser zu berücksichtigen, und dem SWP größere Glaubwürdigkeit verleihen und zur Identifizierung der Mitgliedstaaten mit dem Pakt beitragen würde, aufbauend auf der im Verlauf des letzten Jahrzehnts in der EU geschaffenen Kultur einer soliden Finanzpolitik.

    Die Reform von 2005 hat die grundsätzlichen Regeln und Grundsätze des Vertrags bestätigt und es ermöglicht, unter den 25 Mitgliedstaaten wieder einen Konsens über eine solide Finanzpolitik herzustellen. Die Schwellenwerte von 3 % bzw. 60 % für Haushaltsdefizit und Schuldenstand bleiben Anker des Systems. Insbesondere enthält der überarbeitete SWP eine Anzahl von Bestimmungen, welche zu einer frühzeitigen Feststellung und einer umgehenden und nachhaltigen Korrektur übermäßiger Defizite beitragen.

    Gleichzeitig erhöht die SWP-Reform die Flexibilität und ökonomische Logik des finanzpolitischen Rahmens. Insbesondere räumt der reformierte SWP der Entwicklung des Schuldenstands sowie strukturpolischen Maßnahmen zur Erhöhung des Wachstumspotenzials und zur Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen größeres Gewicht ein. Dies erfolgt im Einklang mit der Lissabon-Strategie für Wachstum und Arbeitsplätze. Die Mitgliedstaaten müssen ihre haushaltspolitischen Konsolidierungsanstrengungen in Zeiten günstiger Konjunktur verstärken, da nur so budgetäre Sicherheitsmargen für weniger günstige Zeiten geschaffen werden können. Die mittelfristigen Ziele werden gestärkt durch eine klarere Verbindung zur langfristigen Tragfähigkeit und zu länderspezifischen Umständen. Im Verfahren über ein übermäßiges Defizit werden Entscheidungen und Empfehlungen nunmehr nach einer umfassenden ökonomischen Analyse getroffen, und ein erhöhtes Augenmerk liegt eher auf strukturellen finanzpolitischen Konsolidierungsanstrengungen als nur auf kurzfristigen nominalen Ergebnissen.

    Insgesamt hat die Reform den Stabilitäts- und Wachstumspakt gestärkt und seine zentrale Rolle für die haushaltspolitische Koordinierung bestätigt. Der Pakt trägt zu einem hohen Grad an makroökonomischer Stabilität und damit zu einer wesentlichen Bedingung für nachhaltiges Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum bei, wie durch die Integrierten Grundzüge anerkannt wird.

    Der neue finanzpolitische Rahmen ist im Sommer 2005 mit der Annahme eines entsprechenden Sekundärrechtspakets[1] durch den Rat offiziell in Kraft getreten. Seitdem mussten die Mitgliedstaaten, die Kommission und der Rat allesamt „mit den neuen Regeln leben lernen“ und gewährleisten, dass sie auf wirksame Weise umgesetzt werden. Ein Jahr nach der Reform begutachtet die Kommission die Durchführung des überarbeiteten SWP, und zeigt die bevorstehenden Herausforderungen auf.

    2. ERFAHRUNGEN WÄHREND DES ERSTEN JAHRES

    Die Erfahrungen des ersten Jahres mit dem überarbeiteten SWP sind eher positiv. Insgesamt ist der haushaltspolitische Anpassungsprozess wieder aufgenommen worden und die Durchführung der Verfahren des SWP erfolgte reibungslos und konsistent, begünstigt durch eine erhöhte Logik der Entscheidungen und Empfehlungen. Dennoch treten in Bezug auf die Durchführung des präventiven Arms des Pakts auch einige Bedenken zutage, da es noch nicht klar ist ob die Haushaltskonsolidierung im Einklang mit den sich verbessernden Wachstumsaussichten beschleunigt wird. Das Maß für den Erfolg des überarbeiteten SWP wird das Ausmaß sein, in dem die Mitgliedstaaten in den nächsten Jahren die empfohlenen finanzpolitischen Anpassungen erzielen.

    (i) Positive Erfahrungen, insbesondere bezüglich des korrektiven Arms des SWP

    Verbesserte ökonomische Logik der Entscheidungen und Empfehlungen im Verfahren über ein übermäßiges Defizit

    Der überarbeitete SWP enthält eine Anzahl von wichtigen Bestimmungen, welche sicherstellen, dass übermäßige Defizite ordnungsgemäß festgestellt werden. Er ermöglicht es, bei der Anwendung des Verfahrens über ein übermäßiges Defizit länderspezifische ökonomische Erwägungen besser zu berücksichtigen. Er sieht vor, dass, wenn ein Defizit 3 % des BIP überschreitet, die Kommission immer einen Bericht erstellt, welcher eine Bewertung der wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Lage in dem betreffenden Mitgliedstaat bietet. Seit März 2005 hat die Kommission für drei Mitgliedstaaten solche Berichte verfasst. Die Berichte berücksichtigten sämtliche Elemente, die für eine Bewertung der Umstände bei der Entscheidung über das Vorliegen eines übermäßigen Defizits, und bei der Fristsetzung für dessen Korrektur, wesentlich schienen.

    Der überarbeitete SWP bleibt ein regelgebundenes System

    Der überarbeitete SWP legt fest, dass Defizite von über 3 % des BIP, welche nicht nur vorübergehend oder nicht in der Nähe des Referenzwerts sind, als übermäßig betrachtet werden sollen. Tatsächlich wurde seit der Reform jedes Defizit von über 3 % des BIP als übermäßig eingestuft, auch wenn der Referenzwert in manchen Fällen nur geringfügig überschritten wurde. Dies bestätigt, dass der SWP ein regelgebundener Rahmen bleibt, was die beste Gewähr für die Durchsetzung von eingegangenen Verpflichtungen und für die Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten ist.

    Realistische Fristen wurden für die Korrektur übermäßiger Defizite gesetzt…

    Während die Forderung nach einer umgehenden Korrektur übermäßiger Defizite das zentrale Prinzip bei der Ausarbeitung von Ratsempfehlungen bleibt, wurde der im Defizitverfahren vorgesehene Ermessensspielraum durch den Rat genutzt, um den Mitgliedstaaten realistische Fristen für die Korrektur ihres übermäßigen Defizits zu setzen, von mehr als einem Jahr wenn nötig. Aus diesem Blickwinkel heraus wurden Mitgliedstaaten mit schwachen Wachstumsaussichten für die Korrektur des hohen übermäßigen Defizits entsprechend längere Fristen eingeräumt (zwei bis drei Jahre). Mitgliedstaaten mit einem Defizit von nur knapp über 3 % und Wachstumsprognosen in der Nähe des Potenzials oder darüber erhielten hingegen eine kurze Frist.

    Eine verbesserte Zusammenarbeit auf EU-Ebene hat es erlaubt Fristen zu setzen, welche die auf nationaler Ebene geplanten haushaltspolitischen Konsolidierungsstrategien berücksichtigen, unter der Vorraussetzung völliger Vereinbarkeit dieser Strategien mit den SWP-Regeln.

    …während erhebliche strukturelle Anstrengungen empfohlen wurden

    Die Berücksichtigung ökonomischer Umstände hat nicht, wie von manchen zum Zeitpunkt der Reform befürchtet, zu nachsichtigeren Entscheidungen und Empfehlungen geführt. Die finanzpolitischen Anpassungen, die der Rat für im VÜD befindliche Mitgliedstaaten gefordert hat, waren erheblich umfangreicher unter dem überarbeiteten SWP als zuvor. Auch gehen sie über den Richtwert einer jährlichen strukturellen finanzpolitischen Anstrengung von mindestens 0.5 % des BIP hinaus. Des Weiteren schließen die empfohlenen strukturellen finanzpolitischen Anstrengungen Einmalmaßnahmen oder solche mit nur vorübergehenden Effekten auf die Haushaltssalden aus. Dies hilft das Augenmerk auf solche Maßnahmen zu richten, welche zu soliden öffentlichen Finanzen und zur langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte beitragen, und stellt sicher dass übermäßige Defizite dauerhaft korrigiert werden.

    Die finanzpolitischen Ziele der Mitgliedstaaten im VÜD entsprechen im allgemeinen den zuvor vom Rat in seinen Empfehlungen formulierten Anforderungen, was den Schluss nahe legt, dass der neue Pakt auf einzelstaatliche haushaltspolitische Vorhaben und Entscheidungen besser einwirken kann. Im Laufe des nächsten Jahres werden wir besser dazu in der Lage sein zu bewerten, ob sich dies auch tatsächlich in konkretem Handeln niederschlägt. Zur Förderung von wirksamem Handeln steht die Kommission bereit die notwendigen Schritte einzuleiten, für den Fall dass Mitgliedstaaten die an sie gerichteten Ratsempfehlungen nicht befolgen.

    Gr ö ßere Beachtung des Schuldenstands und dessen Entwicklung

    Im Zusammenhang mit dem VÜD ist Entwicklungen des Schuldenstands größere Beachtung geschenkt worden. Es wurde bewertet, ob Schuldenquoten von mehr als 60% mit ausreichender Geschwindigkeit gesunken sind und sich dem Referenzwert angemessen schnell angenähert haben. Jene Operationen, die eine negative Auswirkung auf den Schuldenstand haben, wurden einer intensiveren Beobachtung unterzogen. Dies schließt Entwicklungen in der Anpassung von Bestands- und Stromgrößen mit ein.

    Besserer wirtschaftlicher Dialog zwischen der Kommission, dem Rat und den Mitgliedstaaten

    Bei der Einigung über den überarbeiteten SWP im März 2005 hat der Rat die Bedeutung einer besseren Zusammenarbeit zwischen Kommission, Rat und Mitgliedstaaten zur Stärkung der einzelstaatlichen Identifikation mit den SWP-Regeln und zur Verbesserung ihrer Durchsetzung betont.

    Die Erfahrungen mit dem überarbeiteten SWP haben gezeigt, dass dank des zusätzlichen wirtschaftlichen Ermessensspielraums, den die Reform bei der haushaltspolitischen Überwachung einräumt, auf EU-Ebene ein konstruktiver und transparenter wirtschaftspolitischer Dialog über die einzelnen Länder angeschoben wurde. Dies hat die gegenseitige Unterstützung und die Ausübung gegenseitigen Drucks gestärkt, was zusammen mit der stärkeren Identifikation der jeweils beteiligten Mitgliedsstaaten mit den Ratsempfehlungen zu einer reibungslosen und effizienten Durchführung des Paktes beigetragen hat. Vor diesem Hintergrund ist auch die Tatsache zu sehen, dass Kommission und Rat sich seit der SWP-Reform in ihren Ansichten hinsichtlich der Bewertung der aktualisierten Stabilitäts- und Konvergenzprogramme 2005 und hinsichtlich der Empfehlungen und Entscheidungen im Rahmen des Verfahrens über ein übermäßiges Defizit angenähert haben.

    (ii) Einige Bedenken bezüglich der Durchsetzung des präventiven Teils des Pakts

    Angesichts in der Vergangenheit wiederholt verfehlter mittelfristiger Haushaltsziele, führte die SWP-Reform von 2005 eine Anzahl von Änderungen ein, mit dem Ziel den präventiven Arms des Pakts durch Erhöhung seiner ökonomischen Logik zu stärken.

    Eine an den Stabilitäts- und Wachstumspakt in seiner ursprünglichen Fassung gerichtete Kritik bestand darin, dass das unterschiedslose mittelfristige Ziel eines nahezu ausgeglichenen Haushalts oder Überschusses einigen Ländern mit hohem nominalem Wachstum die Verfolgung einer unnötigen Politik auferlegte. Gemäß dem präventiven Teil des überarbeiteten Pakts müssen die Mitgliedstaaten nun nicht mehr mittelfristig eine unterschiedslose nahezu ausgeglichene Haushaltsposition anstreben. Stattdessen werden für jeden Mitgliedstaat differenzierte mittelfristige Haushaltsziele festgelegt, die den länderspezifischen wirtschafts- und haushaltspolitischen Umständen Rechnung tragen, um eine ausreichende Sicherheitsmarge zum Referenzwert von 3 % des BIP zu bieten und um sicherzustellen dass im Zeitverlauf ein vertretbarer Schuldenstand erreicht und beibehalten wird. Der überarbeitete SWP enthält ebenfalls eine Anzahl von soliden und einfachen finanzpolitischen Prinzipien für jene Mitgliedstaaten, die noch nicht ihr mittelfristiges Ziel erreicht haben, und für finanzpolitisches Verhalten in konjunkturellen Aufschwungphasen. Insbesondere sollten Mitgliedstaaten des Euroraums und Teilnehmer am WKM-II eine jährliche strukturelle Anpassung von 0.5 % des BIP als Richtwert anstreben. Eine stärkere Anpassung sollte in Zeiten günstiger Konjunktur angestrebt werden.

    Länderspezifische mittelfristige Haushaltsziele spiegeln ökonomische Fundamentalfaktoren und einzelstaatliche Strategien wider…

    In den aktualisierten Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen 2005 wurden unterschiedliche mittelfristige Haushaltsziele für einzelne Mitgliedstaaten festgelegt. Länder, für die in Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ein vergleichsweise hohes Risiko besteht (hoher Schuldenstand, niedriges Potenzialwachstum), haben als mittelfristiges Ziel einen ausgeglichenen Haushalt oder einen geringen Überschuss definiert. Mitgliedstaaten mit hohem Schuldenstand und niedrigem Potenzialwachstum haben sich ein Defizit von bis zu 1 % des BIP zum Ziel gesetzt, um sich haushaltspolitischen Handlungsspielraum zu bewahren während die Verschuldung auf vertretbarem Niveau stabilisiert wird.

    Interessanterweise haben einige Länder mittelfristige Ziele vorgeschlagen, welche ehrgeiziger sind, als es dem überarbeiteten SWP zufolge unbedingt erforderlich gewesen wäre. In den meisten Fällen sollte dadurch Konsistenz zwischen den im europäischen Zusammenhang festgelegten Zielen und einer nationalen Strategie zur Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der Staatsfinanzen ermöglicht werden. Dies belegt, dass Ziele, die die spezifischen wirtschaftlichen Realitäten in den Ländern der erweiterten EU-25 besser widerspiegeln, eher als Grundlagen für die fiskalpolitische Entscheidungsfindung auf nationaler Ebene akzeptiert werden.

    …doch die zum Erreichen der Ziele geplanten finanzpolitischen Anstrengungen sind nicht immer ehrgeizig genug und bleiben 2006 hinter dem Richtwert von 0.5 % zur ü ck

    Die Stabilitäts- und Konvergenzprogrammaktualisierungen 2005 bestätigten das Vorhaben jener Mitgliedsstaaten, welche noch nicht ihr mittelfristiges Haushaltsziel erreicht haben, diesbezüglich Fortschritte zu machen. Dennoch, angesichts der großen Lücke zwischen den augenblicklichen Haushaltspositionen und den kürzlich vereinbarten mittelfristigen Haushaltszielen, hätte erwartet werden können dass umfangreichere Konsolidierungsanstrengungen geplant würden.

    Die haushaltspolitischen Vorhaben jener Mitgliedstaaten, welche noch nicht ihr mittelfristiges Haushaltsziel erreicht haben (aber sich auch nicht im VÜD befinden), entsprechen für die Jahre 2007 und 2008 einer strukturellen Anpassung in der Größenordnung des Richtwerts des neuen SWP von 0.5 % des BIP. Dennoch, die für 2006 geplante Anpassung bleibt weit hinter einer Anpassung von 0.5 % zurück. Gemäß der Frühjahrsprognose der Kommission wird sich im Durchschnitt der strukturelle Haushaltssaldo der EU nicht verbessern und in einigen Mitgliedstaaten sogar weiter verschlechtern, wodurch die Finanzposition expansiv und pro-zyklisch wird. Eine konsequente Umsetzung der Haushaltspolitik, und wenn nötig, zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen 2006 zusammen mit ehrgeizigen finanzpolitischen Vorhaben für 2007, werden gebraucht, um die Lücke zwischen tatsächlichen Anstrengungen und den Anforderungen des SWP zu verringern.

    Trotz klarer Verbesserungen, bleiben einige Fragen offen bezüglich der Glaubwürdigkeit der von den Mitgliedstaaten geplanten mittelfristigen haushaltspolitischen Anpassungen

    Die Erfahrungen mit dem ursprünglichen SWP haben gezeigt, dass mittelfristige Haushaltspläne nur dann glaubwürdig sind, wenn sie auf realistischen und vorsichtigen makroökonomischen Prognosen basieren und durch dauerhafte Maßnahmen und Strukturreformen unterstützt werden. Auch in Bezug auf diesen Punkt führt eine Bewertung zu keinem eindeutigen Ergebnis.

    Bei der letzten Runde der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme war besonders positiv zu verzeichnen, dass die mittelfristigen Haushaltsprojektionen in fast allen Fällen auf realistischen makroökonomischen Annahmen basierten. Im Vergleich zu den letzten Jahren, als Haushaltsprognosen in aller Regel auf allzu optimistische makroökonomische Prognosen gestützt waren, stellt dies eine erhebliche Verbesserung dar. Eine andere positive Entwicklung ist das Verschwinden des Rückgriffs auf Einmal- und andere vorübergehende Maßnahmen im Rahmen einer mittelfristig angelegten Planung. Solche Maßnahmen machen im Jahr 2006 weniger als 0,1 % des BIP der EU aus und sind in den Jahren 2007 und 2008 ganz zu vernachlässigen. Jedoch sind in einer Anzahl von Fällen die der geplanten Konsolidierung zugrunde liegenden Maßnahmen nicht hinreichend spezifiziert. Die Kombination einer in die Zukunft verschobenen finanzpolitischen Anpassung mit einer fehlenden Spezifizierung der Maßnahmen, welche der projizierten Konsolidierung zugrunde liegen sollten, gibt Anlass zu Besorgnis.

    3. ZUKÜNFTIGE HERAUSFORDERUNGEN

    Insgesamt zeigt die einjährige Erfahrung mit dem überarbeiteten SWP, dass der finanzpolitische Rahmen der EU an Glaubwürdigkeit zurückgewinnt. Die SWP-Reform hat es ermöglicht, die ökonomische Logik der Regeln zu stärken, die Identifikation der Mitgliedstaaten mit dem finanzpolitischen Rahmen zu erhöhen und die Verfahrensweise bei der Anwendung reibungsloser und kooperativer zu gestalten. Diese Entwicklungen geben Anlass zu einigem Optimismus bezüglich der zukünftigen Durchführung. Dennoch, mit Blick auf die Zukunft, sind bereits einige Herausforderungen zu erkennen.

    (i) Sicherstellen, dass der Geist der Reform in konjunkturell günstigen Zeiten befolgt wird

    Die haushaltspolitischen Ergebnisse von 2005 sind ermutigend. Das nominale Defizit in der EU verringerte sich auf 2,3 % des BIP gegenüber 2,6 % im Jahr 2004. Der strukturelle Haushaltssaldo verbesserte sich um rund ¾ % des BIP, die umfangreichste Verbesserung seit 1997. Die unerwartet große Defizitminderung kam vor allem als Ergebnis unerwartet hoher Einnahmen zustande, welche, gemäß den überarbeiteten Regeln, zur Defizitminderung abgestellt wurden, aber auch aufgrund der verbesserten Umsetzung der Haushaltspolitik.

    Wirtschaftliche Indikatoren und Prognosen bestätigen, dass sich die konjunkturelle Lage in der EU weiterhin verbessert. Die Erfahrung hat deutlich gemacht, dass es, um der Ansammlung von Schulden entgegenzuwirken und ihre Verringerung auf ein langfristig tragfähiges Niveau sicherzustellen, wichtig ist, in konjunkturell günstigen Zeiten eine umsichtige Finanzpolitik zu betreiben. Untersuchungen haben gezeigt, dass pro-zyklische Finanzpolitiken in den vergangenen Jahrzehnten in der EU durchaus häufig vorkamen, und der diesjährige Bericht über die öffentlichen Finanzen in der WWU zeigt, dass pro-zylische Finanzpolitiken insbesondere während konjunkturell günstigen Zeiten stattfanden. Das Vermeiden einer pro-zylischen Finanzposition in konjunkturell günstigen Zeiten im Euroraum ist von entscheidender Bedeutung um schnelle Fortschritte zu langfristig tragfähigen haushaltspolitischen Positionen zu machen. Es würde auch hilfreich sein für den Erhalt eines Wachstum und Beschäftigung unterstützenden Mix aus Geld- und Finanzpolitik. Die von den Mitgliedstaaten für 2006 formulierten haushaltspolitischen Vorhaben und die kürzlich erstellten wirtschaftlichen Prognosen der Kommission legen den Schluss nahe, dass der gegenwärtige Aufschwung bislang nicht genutzt wird, um die finanzpolitische Konsolidierung zu beschleunigen und eine Entwicklung des öffentlichen Schuldenstandes entlang eines deutlich absteigenden Pfades herbeizuführen. Größere finanzpolitische Anpassungen sollten 2006 gemacht werden. Die Kommission wird ihre Aufgabe wahrnehmen, die erforderliche stärkere gegenseitige Unterstützung und die notwendige Ausübung stärkeren gegenseitigen Drucks zu fördern, um eine konsequentere Umsetzung der Haushalte von 2006 und die Aufstellung ehrgeiziger Haushalte für 2007 sicherzustellen.

    (ii) Erhöhtes Augenmerk auf die langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen

    Trotz der bei der Verringerung des allgemeinen Staatsdefizits gemachten Fortschritte, stieg die Schuldenquote in der EU von 62.4 % des BIP im Jahr 2004 auf 63.4 % des BIP im Jahr 2005. Es wird erwartet, dass in den kommenden Jahren eine Kombination aus stärkerem Wirtschaftswachstum und einem stabilen Primärüberschuss den seit 2003 beobachteten Aufwärtstrend der Schuldenquote umkehrt. Die Schuldenquote würde im Jahr 2007 sehr geringfügig unter 63 % fallen. Im Lichte der langfristigen haushaltspolitischen Herausforderungen, mit denen die meisten EU-Mitgliedsstaaten konfrontiert sind, sind in naher Zukunft umfangreichere Verringerungen in den Schuldenquoten notwendig.

    Vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung muss die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen für alle Mitgliedstaaten der EU ein vorrangiges politisches Ziel sein. Im überarbeiteten SWP wird auf Fragen des Schuldenstands und der langfristigen Tragfähigkeit zu Recht mehr Nachdruck gelegt. Seit der Reform hat sich das Verständnis der Dynamik hinter den haushaltspolitischen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung bereits beträchtlich verbessert. Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich über die Quantifizierung der Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die öffentlichen Finanzen geeinigt[2].

    Mit Blick auf die Zukunft sind weitere Fortschritte erforderlich, um lang- und kurzfristige Erfordernisse der Finanzpolitik besser zu integrieren. Die Kommission wird sich bis Ende 2006 dazu äußern, wie bei der Festlegung länderspezifischer mittelfristiger Haushaltsziele Aspekte der langfristigen Tragfähigkeit direkt berücksichtigt werden können. Im Bericht „Die öffentlichen Finanzen in der WWU - 2006“ werden bereits eine Anzahl von Vorüberlegungen angestellt um Gespräche über alternative Ansätze in Gang zu bringen.

    (iii) Verbesserung des Statistikwesens

    Bei der Einigung über die SWP-Reform vertrat der Rat die Ansicht, dass eine wirksame Umsetzung des finanzpolitischen Rahmens entscheidend von Qualität, Zuverlässigkeit und Aktualität harmonisierter Finanzstatistiken abhängt, die mit den ESVG-Standards vereinbar sind. Der Rat sprach sich deshalb für eine Stärkung der derzeit laufenden Arbeiten zur Förderung eines robusteren europäischen Statistiksystems und zur Verminderung der Anfälligkeit gegenüber Falschmeldungen aus.

    In den vergangenen paar Monaten haben verschiedene Entwicklungen die Lage verbessert. Der Rat hat die Verordnung über die Übermittlung von Finanzdaten durch die Mitgliedstaaten geändert, um die operative Kapazität von Eurostat bei der Bewertung der Qualität amtlicher Statistiken zu stärken und die Transparenz von Datenerfassung und -mitteilung zu verbessern[3]. Am 25. Mai 2005 empfahl die Kommission den Mitgliedstaaten, den Verhaltenskodex für europäische Statistiken als gemeinsamen Standard für die statistischen Behörden in der EU anzuerkennen[4], und der institutionelle Rahmen der nationalen und europäischen statistischen Behörden wurde entsprechend gestärkt.

    Auf diese Anstrengungen aufbauend sollten weitere Fortschritte gemacht werden, um sicherzustellen, dass für die Erstellung hochwertiger Statistiken auf nationaler und europäischer Ebene angemessene Praktiken, Ressourcen und Kapazitäten vorhanden sind.

    (iv) Bessere Synergien zwischen Finanzpolitik und Wachstum

    Die Finanzpolitik trägt am wirksamsten zu mehr Wachstum bei indem sie ein solides und stabiles makroökonomisches Umfeld schafft, wie ebenfalls in den Integrierten Grundzügen für Wachstum und Arbeitsplätze angesprochen. Nichtsdestotrotz sollten weitere Synergien erforscht werden. Eine Herausforderung besteht darin, die Durchführung von Reformen zu fördern, welche gleichzeitig Fortschritte hin zu langfristig tragfähigen finanzpolitischen Positionen ermöglichen und die Wachstumsaussichten fördern. Die durch die SWP-Reform eingeführte Möglichkeit, wesentliche Strukturreformen bei der Festlegung des Anpassungspfads zum mittelfristigen Ziel zu berücksichtigen, sollte aus diesem Blickwinkel heraus gesehen werden. Dazu ist es notwendig, das Verständnis und die Quantifizierung der wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Effekte von Strukturreformen zu verbessern. Des Weiteren, beim Erzielen von Fortschritten hin zu langfristig tragfähigen finanzpolitischen Positionen ist es wichtig, zunehmend haushaltspolitische Prioritäten zu setzen die der Förderung des Wachstums zuträglich sind, und eine optimale Nutzung der durch eine verringerte Schuldenlast entstandenen Möglichkeiten zu gewährleisten. Mittelfristig orientierte finanzpolitische Regeln können diesbezüglich einen wichtigen Beitrag leisten, und jene bereits in vielen Mitgliedstaaten bestehenden solchen Regeln könnten ein nützliches Vorbild für andere sein.

    Im Hinblick auf die Förderung stabiler und nachhaltiger Wachstumsraten in den EU- Ländern und insbesondere in jenen Mitgliedsstaaten, die noch den Prozess nominaler Konvergenz durchlaufen, sollte auch den Auswirkungen der Finanzpolitik auf gesamtwirtschaftliche Entwicklungen mehr Beachtung geschenkt werden. Die Bewertung der Finanzpolitik im Zusammenhang mit dem präventiven Arm des SWP sollte stärker die gesamtwirtschaftliche Lage des betreffenden Landes berücksichtigen. Besondere Beachtung könnte dabei Entwicklungen von externen Ungleichgewichten, Inflation und Wettbewerbsfähigkeit geschenkt werden.

    (v) Unterstützende finanzpolitische Regeln und fiskalische Institutionen auf nationaler Ebene

    Bei der Einigung auf die SWP-Reform wurde betont, dass nationale finanzpolitische Regeln und fiskalische Institutionen bei der inländischen Haushaltsüberwachung eine gewichtigere Rolle spielen könnten. Erfahrungen in einer Anzahl von EU-Ländern haben gezeigt, dass gut durchdachte finanzpolitische Regeln und fiskalische Institutionen die Erreichung von langfristig tragfähigen haushaltspolitischen Positionen unterstützen und zur Vermeidung einer pro-zyklischen Politik in konjunkturell günstigen Zeiten beitragen. Die Kommission hat die öffentliche Aussage über die Bedeutung der Entwicklung angemessener finanzpolitischer Vorschriften und fiskalischer Institutionen auf einzelstaatlicher Ebene, welche die Finanzminister im Zusammenhang mit der SWP-Reform gemacht haben, begrüßt.

    Um die Diskussion über den Einfluss institutioneller Strukturen auf haushaltspolitische Ergebnisse anzuschieben, enthält der Bericht 'Die öffentlichen Finanzen in der WWU - 2006' analytische Studien, welche belegen, dass Mitgliedstaaten, die Gebrauch von numerischen finanzpolitischen Regeln machen, in der Tendenz niedrigere Defizite aufweisen und weniger pro-zyklische Finanzpolitiken verfolgen. Gleichzeitig legt er den Schluss nahe, dass nationale Institutionen, denen die Verantwortung für das Erstellen unabhängiger Analysen und Empfehlungen im Bereich der Finanzpolitik und für das Formulieren unabhängiger glaubwürdiger Wirtschaftsprognosen übertragen wurde, positive Auswirkungen auf haushaltspolitische Ergebnisse haben. Der Bericht untersucht länderspezifische Erfahrungen und stellt fest, welche Eigenschaften für finanzpolitische Regeln und fiskalische Institutionen wünschenswert sind. Es sollte weiter daran gearbeitet werden, die Verbreitung von guten Praktiken zu begünstigen.

    Fortschritte könnten auch bei der Stärkung der Wechselwirkung zwischen den nationalen finanzpolitischen Verfahren und dem EU-Rahmen gemacht werden. Dies würde es ermöglichen, Diskussionen auf EU-Ebene bei der Haushaltsaufstellung auf nationaler Ebene besser zu berücksichtigen. Intensivere Diskussionen auf EU-Ebene, vor der Aufstellung der Haushaltspläne für das jeweils folgende Jahr in den Mitgliedsstaaten, wären positiv für die Identifikation der Mitgliedsstaaten mit der EU-weiten Politikkoordination. Dies würde es ebenfalls ermöglichen, nationale Parlamente besser in den Prozess EU-weiter finanzpolitischer Überwachung und Koordination miteinzubeziehen.

    [1] Am 7. Juli 2005 wurden die Verordnungen (EG) Nr. 1055/05 und (EG) Nr. 1056/05 des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1466/97 und (EG) Nr. 1467/97 des Rates erlassen.

    [2] Die langfristigen Haushaltsprojektionen wurden für zahlreiche Haushaltsposten (Renten, Gesundheitswesen, Pflegeversicherung, Bildung und Arbeitslosengeld) auf der Grundlage gemeinsam vereinbarter Annahmen und Methoden aktualisiert.

    [3] Verordnung (EG) Nr. 2103/2005 des Rates (ABl. L 337, 22.12.2005) zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 (ABl. L 332, 31.12.1993).

    [4] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zur Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft - KOM(2005) 217.

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