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Document 52006DC0260
Report from the Commission to the European Parliament and the Council on EAGGF Guarantee Section expenditure - Early warning system No 1-4/2006
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Entwicklung der Ausgaben des EAGFL-Garantie - Frühwarnsystem Nr. 1-4/2006
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Entwicklung der Ausgaben des EAGFL-Garantie - Frühwarnsystem Nr. 1-4/2006
/* KOM/2006/0260 endg. */
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Entwicklung der Ausgaben des EAGFL-Garantie - Frühwarnsystem Nr. 1-4/2006 /* KOM/2006/0260 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 23.5.2006 KOM(2006) 260 endgültig BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Entwicklung der Ausgaben des EAGFL-Garantie Frühwarnsystem Nr. 1–4/2006 INHALTSVERZEICHNIS 1. EINZELHEITEN DES HAUSHALTSVERFAHRENS 2006 3 2. ANMERKUNGEN ZUM HAUSHALTSVOLLZUG FÜR 2006 4 3. FAZIT 6 1. EINZELHEITEN DES HAUSHALTSVERFAHRENS 2006 Das Haushaltsverfahren 2006 für Rubrik 1 und die in den einzelnen Phasen des Verfahrens vorgesehenen Mittel sind in Anhang 1 aufgeführt. Die Kommission hat am 27. April 2005 den Haushaltsvorentwurf (HVE) angenommen, in dem für die Rubrik 1 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 51 412,3 Mio. EUR und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 51 352,6 Mio. EUR vorgesehen waren. Die Differenz von 59,7 Mio. EUR zwischen den Verpflichtungs- und den Zahlungsermächtigungen wird durch das Finanzierungsinstrument für die neuen Mitgliedstaaten verursacht, das anders als die übrigen Maßnahmen des EAGFL-Garantie im Wege getrennter Mittel durchgeführt wird. Der Betrag der im HVE 2006 für die Teilrubrik 1a veranschlagten Mittel stützte sich auf eine Bewertung der Bedingungen auf dem EU- und dem Weltmarkt für die jeweiligen Erzeugnisse sowie auf den voraussichtlichen Mittelbedarf bei den vielen anderen Maßnahmen. Der Betrag der im HVE 2006 für die Teilrubrik 1b veranschlagten Mittel entspricht dem Höchstbetrag für diese Teilrubrik. Am 15. Juli 2005 nahm der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ den Haushaltsentwurf (HE) an, wobei er eine lineare Kürzung der im HVE beantragten Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen um 150 Mio. EUR bei der Teilrubrik 1a (Agrarausgaben), deren Mittelansätze 50 Mio. EUR übersteigen, mit Ausnahme der drei Haushaltslinien für die GAP-Reform, vornahm. Das Europäische Parlament hingegen hat nach seiner ersten Lesung des HVE die von der Kommission in ihrem HVE für dieselbe Teilrubrik veranschlagten Mittel um etwa 38,1 Mio. EUR erhöht. Im Oktober 2005 hat die Kommission in ihrem Berichtigungsschreiben Nr. 2/2006 zum HVE 2006 für die Rubrik 1 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 51 050,7 Mio. EUR und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 50 991,0 Mio. EUR vorgeschlagen. Aufgrund ihrer Einschätzung der Bedingungen auf dem EU- und dem Weltmarkt für die jeweiligen Erzeugnisse hat die Kommission für die Teilrubrik 1a Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 43 279,7 Mio. EUR vorgeschlagen und damit die im HVE angesetzten Mittel um etwa 361,6 Mio. EUR verringert. Die für die Teilrubrik 1b vorgeschlagenen Mittel blieben gegenüber dem HVE 2006 unverändert. Am 30. November 2005 einigten sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission hinsichtlich der Annahme des Berichtigungsschreibens Nr. 2/2006 über Agrarausgaben. Das Europäische Parlament hat den Haushaltsplan 2006 am 15. Dezember 2005 angenommen. Die Verpflichtungsermächtigungen 2006 für den EAGFL-Garantie beliefen sich auf 51 050,7 Mio. EUR, die Zahlungsermächtigungen der Rubrik 1 auf 50 991,0 Mio. EUR. Einzelheiten: - Teilrubrik 1a: Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 43 279,7 Mio. EUR. Die Mittel betreffen alle drei unter die Teilrubrik 1a fallenden Tätigkeitsbereiche der Kommission, also Landwirtschaft (Politikbereich 05), Fischerei (Politikbereich 11) sowie Gesundheit und Verbraucherschutz (Politikbereich 17). - Teilrubrik 1b: Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 7 771,0 Mio. EUR und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 7 711,3 Mio. EUR. 2. ANMERKUNGEN ZUM HAUSHALTSVOLLZUG FÜR 2006 Der tatsächliche Stand der Mittelausführung im Zeitraum 16. Oktober 2005 bis 28. Februar 2006 gemessen an dem gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 des Rates vom 26. September 2000 betreffend die Haushaltsdisziplin[1] erstellten Ausgabenprofil ist in Anhang 2 dargestellt. Nachstehend werden die wichtigsten Abweichungen zwischen dem tatsächlichen und dem erwarteten Ausgabenstand für die einzelnen Sektoren des Haushaltsplans 2006 kurz erläutert. 2.1. Währungsfaktoren Euro-Dollar-Parität Bei den im vorgenannten Zeitraum getätigten Ausgaben ist die Entwicklung der Euro-Dollar-Parität berücksichtigt. Bei einem großen Teil der Ausfuhrerstattungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, insbesondere für Getreide und Zucker, sowie bei bestimmten internen Beihilfen wie der Baumwollbeihilfe werden die Ausgaben von der Entwicklung der Euro-Dollar-Parität beeinflusst. Der von der Haushaltsbehörde verabschiedete Haushaltsplan stützte sich gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 auf die durchschnittliche Parität der Monate Juli–September 2005 von 1 EUR = 1,22 USD. Im Zeitraum vom 1. August 2005 bis zum 28. Februar 2006 betrug die durchschnittliche Parität 1 EUR = 1,20 USD und lag somit um rund 1,6 % unter dem Kurs, der bei Erstellung des Haushaltsplans 2006 zugrunde gelegt worden war. 2.2. Teilrubrik 1a – Marktfaktoren 2.2.1. Zucker (+154,6 Mio. EUR) Die Kommission geht davon aus, dass dieser Mehrverbrauch vor allem wegen der öffentlichen Lagerhaltung von Zucker bis zum Jahresende andauern wird. Die Zuckermengen, die öffentlich eingelagert werden, sind größer als bei Erstellung des Haushaltsplans 2006 erwartet, während die Zucker-Absatzmengen nach aktuellen Schätzungen niedriger ausfallen werden. Diese beiden Faktoren werden außerdem bewirken, dass die öffentlichen Lagerbestände letztendlich höher ausfallen werden als erwartet. Die Bewegungen bei den Lagerbeständen werden dazu führen, dass der finanzielle und technische Aufwand größer ausfällt als im Haushaltsplan 2006 vorgesehen. 2.2.2. Obst und Gemüse (–88,0 Mio. EUR) Dieser Minderverbrauch ist vor allem darauf zurückzuführen, dass weniger Verarbeitungsbeihilfen für Tomaten gezahlt wurden, weil die den Verarbeitungsanlagen zugeführten Mengen geringer ausfielen. Hinzu kommt, dass die Zahlungen der Mitgliedstaaten für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen offenbar niedriger ausfallen werden als im Haushaltsplan vorgesehen. Die Kommission geht derzeit davon aus, dass infolge dieser Maßnahme mit Einsparungen von Haushaltsmitteln im Sektor Obst und Gemüse zu rechnen ist. 2.2.3. Wein (+86,9 Mio. EUR) Die Kommission geht davon aus, dass dieser Mehrverbrauch zeitlich begrenzt und vor allem auf die Zahlungen für die in diesem Haushaltsjahr bereits durchgeführten Krisendestillationen zurückzuführen ist. 2.2.4. Milch und Milcherzeugnisse (–54,0 Mio. EUR) Die Kommission ist mit dem derzeit vom Indikator ausgewiesenen Minderverbrauch einverstanden und rechnet damit, dass dieser Minderverbrauch bis zum Ende des Haushaltsjahres anhalten wird, wenn sich die zur Zeit günstigen Bedingungen auf dem EU- und dem Weltmarkt in diesem Sektor behaupten sollten. Aufgrund dieser günstigen Bedingungen konnte die Kommission die Sätze der Ausfuhrerstattungen und Binnenmarktbeihilfen für die einzelnen Erzeugnisse senken, sodass die Ausgaben insgesamt niedriger ausgefallen sind. 2.2.5. Schweinefleisch (–22,7 Mio. EUR) Wie der Indikator bereits gezeigt hat, wird die Einstellung der Zahlung von Ausfuhrerstattungen für frisches und gefrorenes Schweinefleisch einen Minderverbrauch zur Folge haben. Sofern keine unvorhergesehenen Faktoren zum Tragen kommt, geht die Kommission davon aus, dass dieser Minderverbrauch bis zum Ende des Haushaltsjahres anhält. 2.2.6. Direktbeihilfen (–865,4 Mio. EUR) Da die meisten dieser Beihilfen mit dem Haushalt 2006 erstmals eingeführt wurden, hat die Kommission den Indikator anhand der von allen Mitgliedstaaten vorgelegten Zahlungsprognosen berechnet. Der derzeitige Minderverbrauch ist darauf zurückzuführen, dass die Mitgliedstaaten nicht in der Lage sind, ihren selbst auferlegten Zahlungsrhythmus vollständig einzuhalten. Hinzu kommt, dass sich einige Mitgliedstaaten bei der Festsetzung und Auszahlung der Beihilfebeträge mit Problemen konfrontiert sahen. Der Stand der Mittelausführung wird von der Kommission intensiv beobachtet und anhand der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen regelmäßig aktualisiert. 2.3. Teilrubrik 1b – Ländliche Entwicklung (+263,6 Mio. EUR) Die Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums (EU-15) und für das Übergangsinstrument für die neuen Mitgliedstaaten wurden auf den höchstmöglichen Betrag für diese Teilrubrik festgesetzt. Der Mehrverbrauch ist auf das Übergangsinstrument zurückzuführen. Er ist vorübergehend, da dem entsprechenden Indikator die Annahme zugrunde lag, dass alle Mittelbindungen für dieses Instrument im April 2006 vorgenommen werden. Den Kommissionsdienststellen ist es jedoch gelungen, mit der Bindung dieser Mittel vorher zu beginnen, was diesen vorübergehenden Mehrverbrauch zur Folge hatte, der sich in den nächsten Monaten wieder resorbieren dürfte. 3. FAZIT Der Mittelverbrauch für die vom 16. Oktober 2005 bis zum 28. Februar 2006 im Rahmen der Teilrubrik 1a getätigten Ausgaben der Mitgliedstaaten beläuft sich auf 29 012,8 Mio. EUR, das sind 67,0 % der verfügbaren Mittel. Die Minderausschöpfung der Haushaltsmittel wird für den selben Zeitraum insgesamt mit –883,8 Mio. EUR veranschlagt. Dies ist in vollem Maße auf die Durchführung von Direktbeihilfemaßnahmen zurückzuführen, während die Ausführung bei den marktbezogenen Maßnahmen dem Indikator entsprach. Der Mittelverbrauch für die vom 16. Oktober 2005 bis zum 28. Februar 2006 im Rahmen der Teilrubrik 1b getätigten Ausgaben der Mitgliedstaaten beläuft sich auf 1 299,3 Mio. EUR, das sind 16,7 % der verfügbaren Mittel. Derzeit geht die Kommission davon aus, dass der Mittelverbrauch den Ansätzen im Haushaltsplan 2006 entsprechen wird. ANHANG 1 [pic] ANHANG 2 – 15/03/2006 HAUSHALTSJAHR 2006 – VORLÄUFIGER MITTELVERBRAUCH UND URSPRÜNGLICHE MITTELANSÄTZE FÜR DEN EAGFL-GARANTIE Stand: 28/02/2006 ; alle Beträge in Mio. EUR Ursprüngl. Mittelansätze Haushalt (**) | Ausgaben von November bis Februar | Mittel-verbrauch | Ausgabenprofil für Februar | Differenz zw. Ist-Ausgaben und Indikator | Mio. EUR | % | % | Mio. EUR | % | Mio. EUR | a | b | c = (b*100)/a | d | e=(d*a)/100 | f=c–d | g=b–e | |Teilrubrik 1a: GAP-Ausgaben (ohne Entwicklung des ländlichen Raums) | | | | | | | | | 05 01 | VERWALTUNGSAUSGABEN LANDWIRTSCHAFT UND ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS 05010401, 05010406 und 05010407: Kontrolle und Vorbeugung, Pilotprojekte | |0,1 |1,4% |0,0% |0,0 |1,4% |0,1 | | |Teilsumme 05 01 Verwaltungsausgaben Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums | 4,0 |0,1 |1,4% |0,0% |0,0 |1,4% |0,1 | | 05 02 |MARKTBEZOGENE MASSNAHMEN | | | | | | | | |05 02 01 |Getreide |700,0 |225,5 |32,2 % |30,3 % |211,8 |2,0 % |13,8 | |05 02 02 |Reis |4,0 |1,4 |35,9 % |30,2 % |1,2 |5,7 % |0,2 | |05 02 03 |Erstattung bei nicht unter Anhang I fallenden Erzeugnissen |415,0 |112,5 |27,1 % |38,2 % |158,6 |–11,1 % |–46,2 | |05 02 04 |Nahrungsmittelhilfe |268,0 |27,3 |10,2 % |10,0 % |26,7 |0,2 % |0,6 | |05 02 05 |Zucker |1.376,0 |755,6 |54,9 % |43,7 % |601,0 |11,2 % |154,6 | |05 02 06 |Olivenöl |35,0 |17,6 |50,4 % |71,2 % |24,9 |–20,8 % |–7,3 | |05 02 07 |Textilpflanzen |969,0 |754,5 |77,9 % |77,5 % |751,4 |0,3 % |3,1 | |05 02 08 |Obst und Gemüse |1.544,0 |619,1 |40,1 % |45,8 % |707,1 |–5,7 % |–88,0 | |05 02 09 |Weinbauerzeugnisse |1.494,0 |537,8 |36,0 % |30,2 % |450,9 |5,8 % |86,9 | |05 02 10 |Absatzförderung |52,0 |10,0 |19,2 % |22,9 % |11,9 |–3,7 % |–1,9 | |05 02 11 |Sonstige pflanzliche Erzeugnisse/Maßnahmen |297,6 |93,1 |31,3 % |40,8 % |121,3 |–9,5 % |–28,2 | |05 02 12 |Milch und Milcherzeugnisse |858,0 |353,7 |41,2 % |47,5 % |407,7 |–6,3 % |–54,0 | |05 02 13 |Rindfleisch |388,0 |136,3 |35,1 % |39,5 % |153,3 |–4,4 % |–17,0 | |05 02 14 |Schaf- und Ziegenfleisch |0,0 |0,0 |0,0 % | | | | | |05 02 15 |Schweinefleisch, Eier u. Geflügel, Bienenzucht u. sonst. tier. Erz. |164,0 |32,8 |20,0 % |33,8 % |55,5 |–13,9 % |–22,7 | |05 02 99 |Wiedereinziehungen |–56,0 |–18,4 |32,8 % |46,8 % |–26,2 |–14,0 % |7,8 | | |Teilsumme 05 02 Marktbezogene Maßnahmen |8.508,6 |3.658,8 |43,0 % |43,0 % |3.657,0 |0,0 % |1,7 | | 05 03 |DIREKTBEIHILFEN | | | | | | | | |05 03 01 |Entkoppelte Direktbeihilfen |16.375,0 |11.047,8 |67,5 % |69,8 % |11.429,8 |–2,3 % |–382,0 | |05 03 02 |Andere Direktbeihilfen |18.105,9 |14.082,4 |77,8 % |80,3 % |14.539,0 |–2,5 % |–456,6 | |05 03 03 |Zusätzliche Unterstützungsbeträge |347,0 |42,6 |12,3 % |14,5 % |50,3 |–2,2 % |–7,7 | |05 03 04 |Sonstige Direktbeihilfen (Restbeträge, Kleinerzeuger, agromonetäre Beihilfen usw.) |0,0 |–0,9 |0,0 % | | | | | |05 03 99 |Wiedereinziehungen |–11,0 |–23,4 |212,4 % |46,7 % |–5,1 |165,7 % |–18,2 | | |Teilsumme 05 03 Direktbeihilfen | 34.816,9 |25.148,5 |72,2% |74,7% |26.014,0 |–2,5% | –865,4 | |05 07 |(1) AUDIT DER AGRARAUSGABEN |9,4 |0,3 |2,8 % |30,5 % |2,9 |–27,7 % |–2,6 | | |05070101, 05070102 und 050702: | | | | | | | | | |Kontrolle und Vorbeugung, Regelung von Streitfällen | | | | | | | | | |Teilsumme 05 07 Audit der Agrarausgaben |9,4 |0,3 |2,8 % |30,5 % |2,9 |–27,7 % |–2,6 | |05 08 |(1) ALLG. OPERATIVE UNTERSTÜTZUNG UND KOORDINIERUNG LANDWIRTSCHAFT UND ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS |6,5 |0,1 |1,6 % |5,0 % |0,3 |–3,4 % |–0,2 | | | 050806: Maßnahmen zur Information über die GAP | | | | | | | | | |Teilsumme 05 08 Allg. operative Unterstützung und Koordinierung Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums |6,5 |0,1 |1,6 % |5,0 % |0,3 |–3,4 % |–0,2 | |11 02 |(2) FISCHEREIMÄRKTE |33,2 |7,8 |23,5 % |25,4 % |8,4 |–1,9 % |–0,6 | | | Teilsumme 1102 Fischereimärkte |33,2 |7,8 |23,5 % |25,4 % |8,4 |–1,9 % |–0,6 | |17 01 |(1) (2) VERWALTUNGSAUSGABEN GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ |8,1 |0,0 |0,0 % |12,6 % |1,0 |–12,6 % |–1,0 | | | 17010401, 17010404 und 17010405: Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen Pilotstudie und Ausgaben für die Futter- und Lebensmittelsicherheit | | | | | | | | | |Teilsumme17 01 Verwaltungsausgaben Gesundheit und Verbraucherschutz |8,1 |0,0 |0,0 % |12,6 % |1,0 |–12,6 % |–1,0 | | 17 03 |(1) (2) ÖFFENTLICHES GESUNDHEITSWESEN | | | | | | | | |17 03 02 |Gemeinschaftlicher Tabakfonds – Direktzahlungen durch die EU |14,6 |0,0 |0,0 % |61,6 % |9,0 |–61,6 % |–9,0 | | |Teilsumme 1703 Öffentliches Gesundheitswesen |14,6 |0,0 |0,0 % |61,6 % |9,0 |–61,6 % |–9,0 | | 17 04 |(1) (2) LEBENSMITTELSICHERHEIT, TIERGESUNDHEIT, TIERSCHUTZ UND PFLANZENGESUNDHEIT |278,5 |195,0 |70,0 % |73,2 % |204,0 |–3,2 % |–9,0 | | |17 04 01 bis 07 Tiergesundheit, Tierschutz, öffentliches Gesundheitswesen, Pflanzenschutz, Futter- und Lebensmittelsicherheit und sonstige Maßnahmen | | | | | | | | | |Teilsumme 17 04 Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit |278,5 |195,0 |70,0 % |73,2 % |204,0 |–3,2 % |–9,0 | | |Teilsumme 1a (vor Rechnungsabschluss) |43.679,7 |29.010,5 |66,4 % |68,4 % |29.896,6 |–2,0 % |–886,1 | | 05 07 |(1) AUDIT DER AGRARAUSGABEN |–400,0 |2,3 |–0,6 % |0,0 % |0,0 |–0,6 % |2,3 | |05 07 01 06 |Rechnungsabschluss früherer Haushaltsjahre und Kürzung bzw. Aussetzung von Vorschüssen (Teilrubrik 1a) |–70,0 |2,3 |3,3 % |0,0% |0,0 |–3,3 % |2,3 | |05 07 01 07 |Konformitätsabschluss früherer Haushaltsjahre für gemeinsame Verwaltungsausgaben (Teilrubrik 1b) |–330,0 |0,0 |0,0 % |0,0 % |0,0 |0,0 % |0,0 | | |Teilsumme 05 07 Audit der Agrarausgaben |–400,0 |2,3 |–0,6 % |0,0 % |0,0 |–0,6 % |2,3 | | |Teilsumme 1a (nach Rechnungsabschluss) |43.279,7 |29.012,8 |67,0 % |69,1 % |29.896,6 |–2,0 % |–883,8 | | | Teilrubrik 1b: Entwicklung des ländlichen Raums | | | | | | | | | 05 04 01 |Entwicklung des ländlichen Raums, EAGFL-Garantie – EUR-15 |5.675,0 |1.022,9 |18,0 % |18,3 % |1.036,1 |–0,2 % |–13,1 | |05 04 04 |Entwicklung des ländlichen Raums, EAGFL-Garantie – EUR-10 (3) |2.096,0 |276,7 |13,2 % |0,0 % |0,0 |13,2 % |276,7 | | |Teilsumme 0504 Entwicklung des ländlichen Raums |7.771,0 |1.299,6 |16,7 % |13,3 % |1.036,1 |3,4 % |263,6 | | |Teilsumme 1b (vor Rechnungsabschluss) |7.771,0 |1.299,6 |16,7 % |13,3 % |1.036,1 |3,4 % |263,6 | | 05 07 |(1) AUDIT DER AGRARAUSGABEN |0,0 |–0,3 |0,0 % | | | | | |05 07 01 08 |Rechnungsabschluss früherer Haushaltsjahre und Kürzung bzw. Aussetzung von Vorschüssen (Teilrubrik 1b) |0,0 |–0,3 |0,0 % | | | | | |05 07 01 09 |Konformitätsabschluss früherer Haushaltsjahre für die Entwicklung des ländlichen Raums (Teilrubrik 1b) |1 b0,0 |0,0 |0,0 % | | | | | | |Teilsumme 05 07 Audit der Agrarausgaben |0,0 |–0,3 |0,0 % | | | | | | |Teilsumme 1b (nach Rechnungsabschluss) |7.771,0 |1.299,3 |16,7 % |13,3 % |1.036,1 |3,4 % |263,3 | | | Teilrubriken 1a und 1b | | | | | | |1 | | |EAGFL-Garantie insgesamt (vor Rechnungsabschluss) |51.450,7 |30.310,1 |58,9 % |60,1 % |30.932,7 |–1,2 % |–622,6 | | | EAGFL-Garantie insgesamt (nach Rechnungsabschluss) |51.050,7 |30.312,1 |59,4 % |60,6 % |30.932,7 |–1,2 % |–620,6 | | (*) Haushaltsjahr = 16.10.2005 bis 15.10.2006 aber Direktausgaben möglich bis 31.12.2006. (**) Mittelbindungen. (1) Kapitel umfasst Mittel, die nicht unter den EAGFL-Garantie fallen. (2) Kapitel umfasst Mittel, die nicht unter Titel 05 fallen, aber unter den EAGFL-Garantie fallen. (3) Getrennte Mittel – Kapitel umfasst Mittel, die nicht unter den EAGFL-Garantie fallen. [1] ABl. L 244 vom 29.9.2000, S. 27.