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Document 52006DC0027

    Mitteilung der Kommission - Der westliche Balkan auf dem Weg in die EU: Konsolidierung der Stabilität und Steigerung des Wohlstands

    /* KOM/2006/0027 endg. */

    52006DC0027

    Mitteilung der Kommission - Der westliche Balkan auf dem Weg in die EU: Konsolidierung der Stabilität und Steigerung des Wohlstands /* KOM/2006/0027 endg. */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 27.1.2006

    KOM(2006) 27 endgültig

    MITTEILUNG DER KOMMISSION

    Der westliche Balkan auf dem Weg in die EU: Konsolidierung der Stabilität und Steigerung des Wohlstands

    MITTEILUNG DER KOMMISSION

    Der westliche Balkan auf dem Weg in die EU: Konsolidierung der Stabilität und Steigerung des Wohlstands

    Im Juni 2003 bestätigte die EU auf dem Gipfeltreffen EU-westlicher Balkan in Thessaloniki die europäische Perspektive der westlichen Balkanländer[1]. Auf dem Gipfeltreffen wurde die „Agenda von Thessaloniki“ verabschiedet, die Maßnahmen umfasst, die sich inhaltlich an den Heranführungsprozess anlehnen. Die anwesenden Regierungsvertreter verpflichteten sich zur gemeinsamen Umsetzung der Agenda.

    Im Juni 2005 bekräftigte der Europäische Rat seine Verpflichtung zur Umsetzung der Agenda von Thessaloniki und wies darauf hin, dass die Annäherung jedes einzelnen Landes an den europäischen Integrationsprozess von dessen Bemühungen um Erfüllung der Kopenhagener Kriterien und der Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (SAP) abhängt.

    Fast drei Jahre nach dem Gipfeltreffen in Thessaloniki steht fest, das der westliche Balkan stabiler geworden ist und sich der Europäischen Union weiter angenähert hat. Die europäische Perspektive erweist sich als starker Anreiz für politische und wirtschaftliche Reformen und fördert die Aussöhnung zwischen den Völkern der Region. Es liegt im Interesse der EU insgesamt, aber auch der betroffenen Länder, dass dieser Prozess intensiviert wird. Dies wird der EU helfen, ohne die Gefahr erneuter Instabilität in einer unmittelbar angrenzenden Region ihre eigenen Ziele zu erreichen. Die Verstärkung der Politik der EU gegenüber dieser Region, vor allem in den Bereichen von gemeinsamem Interesse, die den Menschen in der Region besonders am Herzen liegen, wie Justiz, Freiheit und Sicherheit, Bildung und Handel, ist das beste Mittel, die Glaubwürdigkeit des Prozesses zu erhöhen und die politischen Risiken zu mindern.

    In den kommenden Monaten steht die Region vor wichtigen Herausforderungen: Der Prozess zur endgültigen Regelung des Status des Kosovo wird fortgesetzt und auch weitere grundlegende Verfassungsfragen rücken in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. In einer solchen Zeit ist die Ermutigung, die die erfolgreiche Umsetzung der Agenda von Thessaloniki mit sich bringt, besonders wichtig. Die Kommission wird sowohl im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses als auch durch ihre Beiträge zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und zu den ESVP-Aktionen in der Region die Stabilisierung der Region weiterhin unterstützen.

    Die österreichische Ratspräsidentschaft plant eine eingehende Aussprache zum westlichen Balkan im Rahmen des informellen Treffens der Außenminister am 10./11. März in Salzburg. Das Treffen bietet eine gute Gelegenheit, die Ziele der EU zu bekräftigen und darüber eine Einigung zu erzielen, wie und mit welchen Mitteln die EU ihr Engagement in der Region verstärken kann. Übergeordnetes Ziel der EU dabei ist die Förderung von Stabilität, Sicherheit und Wohlstand im westlichen Balkan durch allmähliche Einbindung der Region in die europäischen Strukturen.

    Im Vorfeld des Treffens in Salzburg werden in dieser Mitteilung die Entwicklungen seit dem Gipfeltreffen in Thessaloniki bewertet und konkrete Maßnahmen zur Verstärkung der Politik und der Instrumente der EU dargelegt, die mit dem im November 2005 von der Kommission vorgelegten Strategiepapier zur Erweiterung der EU übereinstimmen. Im Dezember 2005 betonte der Rat in seinen Schlussfolgerungen, dass dieses Papier eine gute Grundlage für die Diskussionen zu Erweiterungsfragen im Jahr 2006 bildet. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, die in der vorliegenden Mitteilung dargelegten Maßnahmen zu billigen und für die Unterstützung zu sorgen, die zur Erreichung der Ziele der EU in dieser Region erforderlich ist.

    --I--

    Drei Jahre nach Thessaloniki

    Bisherige Fortschritte und künftige Herausforderungen

    In den letzten drei Jahren haben die Länder des westlichen Balkans im Hinblick auf Stabilisierung und Versöhnung, interne Reformen und regionale Zusammenarbeit erhebliche Fortschritte erzielt. Dadurch sind sie der EU näher gerückt.

    In den letzten Monaten erfolgten weitere wichtige Schritte: Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien, Anerkennung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien als Beitrittskandidat, bevorstehender Abschluss eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) mit Albanien, Aufnahme der Verhandlungen über SAA mit Serbien und Montenegro und Bosnien und Herzegowina. Der politische Prozess zur Regelung des künftigen Status des Kosovo hat begonnen. Diese Entwicklungen zeigen, dass die Völker und Regierungen der Region nach einer besseren Zukunft im Hauptstrom des politischen und wirtschaftlichen Lebens Europas streben. Die Europäische Union hat ihre Entschlossenheit, ihnen dabei zu helfen, deutlich unter Beweis gestellt. An diesem Engagement hat sich auch in den vergangenen zwölf Monaten nichts geändert.

    In den kommenden Monaten steht die Region vor wichtigen Herausforderungen. Dabei geht es vor allem um den Prozess zur Regelung des Status des Kosovo und um die Verfassungsstruktur Serbien und Montenegros. Die erfolgreiche Lösung dieser Fragen könnte den Weg frei machen für schnelle Fortschritte. Ein Scheitern hätte gravierende Folgen für die betroffenen Länder, die Region und für die Sicherheit Europas. Eine zusätzliche Herausforderung stellt die mögliche Verfassungsreform in Bosnien und Herzegowina dar. Die EU ist entschlossen, die die Lösung dieser verfassungsrechtlichen und statusbezogenen Fragen im Einklang mit den europäischen und internationalen Normen zu unterstützen, um dadurch die Versöhnung und politische Reife in der Region zu fördern und diese Länder der Verwirklichung ihrer europäischen Berufung einen weiteren Schritt näher zu bringen. Dabei wird sie ihre Präsenz vor Ort weiter ausbauen und koordinieren.

    Die EU wird sich an der Regelung des Status des Kosovo aktiv beteiligen und hat bereits einen Vertreter ernannt, der den Sondergesandten der Vereinten Nationen für die Statusgespräche unterstützen soll. Die EU muss ihre politischen Konzepte und ihren Einfluss voll zur Geltung bringen, um eine ausgewogene und tragfähige Regelung finden zu helfen, die nicht nur den unmittelbar Betroffenen, sondern auch der gesamten Region Frieden und Stabilität bringt. Die EU ist auch bereit, ihren Teil zu der internationalen Präsenz im Kosovo beizutragen, die nach der Entscheidung über den künftigen Status der Provinz erforderlich sein wird. Die Kommission bringt ihren politischen und technischen Sachverstand in die Statusverhandlungen ein: Sie wird einen Großteil der Verantwortung für die Umsetzung einer Regelung tragen müssen, die die europäische Perspektive des Kosovo fördert.

    Die Region ist bei der Erreichung dauerhafter makroökonomischer Stabilität und bei der Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit weiter vorangekommen, doch die Fortschritte sind unterschiedlich und es bleibt noch viel zu tun.

    Im Zuge weiterer Fortschritte im Hinblick auf Stabilisierung und die Regelung von Statusfragen werden sich die westlichen Balkanländer zunehmend den Reformen zuwenden, die für die Annäherung an europäische Normen erforderlich sind. Dabei werden wirtschafts- und sozialpolitische Fragen in den Vordergrund rücken, da alle Länder der Region unter den Folgen schwacher Volkwirtschaften, hoher Arbeitslosigkeit und eines unzureichenden sozialen Zusammenhalts leiden. Die Politik der EU gegenüber dieser Region sollte daher stärker auf eine ausgewogene und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ausgerichtet werden, wobei es vor allem darum geht, durch Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung und durch Förderung des sozialen Dialogs auch den schwachen Bevölkerungsgruppen die Vorteile des Wirtschaftswachstums zukommen zu lassen.

    In den im Dezember 2005 beschlossenen Europäischen Partnerschaften bzw. Beitrittspartnerschaften mit den Ländern des westlichen Balkans sind die Prioritäten festgelegt, an denen sich diese Länder kurz- und mittelfristig orientieren sollten. Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Prioritäten und bei der Umsetzung der SAA sollten die Länder in die Lage versetzen, weitere Etappen des im Strategiepapier zur Erweiterung vom November 2005 vorgeschlagenen Fahrplans zurückzulegen.

    Umsetzung der Agenda von Thessaloniki

    Die EU hat die Verpflichtungen, die sie im Rahmen der Agenda von Thessaloniki insbesondere hinsichtlich der Anreicherung des SAP einging, größtenteils erfüllt. Bei den noch nicht erfüllten Verpflichtungen laufen die Arbeiten nach Plan. Auch die westlichen Balkanländer haben bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der Agenda von Thessaloniki erhebliche Fortschritte erzielt. Dennoch sind zur Förderung dieser Agenda weitere Anstrengungen erforderlich.

    Der politische Dialog und die Zusammenarbeit im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wurden verstärkt und verbessert:

    - Das politische Forum EU-westlicher Balkan wurde eingerichtet, und jährliche Treffen der Außenminister und der Minister für Justiz und Inneres haben stattgefunden. Am Rande der UN-Generalversammlung fanden auch jährliche Troika-Treffen auf Ebene der politischen Direktoren statt. Diese Treffen haben ihre Ziele weitgehend erreicht. Eine stärkere Ausrichtung auf konkrete Inhalte und Ergebnisse würde allerdings ihre Wirkung verstärken.

    - Die westlichen Balkanländer werden seit Anfang 2004 eingeladen, sich den Gemeinsamen Standpunkten, Demarchen und Erklärungen im Rahmen der GASP anzuschließen. Dies haben sie in vielen für sie relevanten Fällen auch getan.

    - Nach Albanien, Kroatien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wurde auch mit Bosnien und Herzegowina und Serbien und Montenegro jeweils ein bilateraler politischer Dialog eingerichtet, im Rahmen dessen jährliche Troika-Treffen auf Ministerebene stattfinden. Damit wurde der politische Dialog mit den Ländern der Region vervollständigt.

    Die in Thessaloniki erzielten Vereinbarungen über die verstärkte Unterstützung der EU für den Institutionenaufbau und die Öffnung von Gemeinschaftsprogrammen und –einrichtungen für die Länder des westlichen Balkans wurden bzw. werden planmäßig umgesetzt. Das Gleiche gilt für verschiedene handelsbezogene Maßnahmen, die Teilnahme der westlichen Balkanländer an der Europäischen Charta für Kleinunternehmen und die zusätzliche Finanzhilfen. Auch im Bereich der regionalen Zusammenarbeit sind wichtige Schritte zu vermelden. Der Stand der Arbeit in diesen Bereichen und die nächsten Schritte werden unten beschrieben.

    Zwischen der Kommission und jedem westlichen Balkanland wurde ein regelmäßiger wirtschaftspolitischer Dialog eingerichtet. Im Frühjahr soll dieser Dialog auf Bosnien und Herzegowina ausgeweitet werden. Mit dem Kosovo wird ein ähnlicher Dialog geführt.

    Auch im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Zu den ergriffenen Maßnahmen gehören u.a. Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Steigerung der institutionellen Leistungsfähigkeit der Justizwesen, Verbesserung der Zusammenarbeit der Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften, Ausarbeitung eines Aktionsplans zur Bekämpfung des Drogenhandels, Bekämpfung der Geldwäsche und der illegalen Einwanderung sowie Umsetzung der auf der Ohrid-Konferenz über Grenzsicherung und –verwaltung eingegangenen Verpflichtungen. Viele dieser Maßnahmen wurden von der Gemeinschaft unterstützt. Die Anstrengungen in diesem Bereich müssen allerdings verstärkt werden.

    2004 wurden zwischen der EU und Kroatien bzw. der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien Gemischte Parlamentarische Ausschüsse eingerichtet, die regelmäßige Sitzungen abhalten. Auch mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro und dem Kosovo finden regelmäßige interparlamentarische Treffen statt.

    Die EU setzt ihre aktive Beteiligung an der Friedenssicherung und Konfliktverhütung in der Region fort. Sie hat die bisher von der NATO geführten Militäroperationen in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Bosnien und Herzegowina übernommen und Polizeimissionen in diese beiden Länder entsandt. In allen Ländern außer Kroatien sind die EU-Monitoring-Missionen weiterhin tätig. Sonderbeauftragte des Generalsekretärs/Hohen Vertreters des Rates haben in Sarajewo und Skopje ihre Arbeit aufgenommen, und im November 2005 wurde ein gemeinsamer EU-Sonderbeauftragter/Delegationsleiter für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ernannt.

    Die EU engagiert sich seit Beginn des Konflikts im Jahr 1999 für das Kosovo und setzt dabei erhebliche politische und finanzielle Mittel ein, um Frieden und Demokratie dauerhaft zu etablieren und die Entwicklung des Kosovo zu einer demokratischen und multiethnischen Gesellschaft zu fördern. Die EU hat die UN-Mission im Kosovo (UNMIK) u.a. durch Einrichtung deren vierter Säule (Wirtschaft) und durch Finanzierung deren Verwaltungsausgaben unterstützt. Zudem arbeitet sie eng mit der Provisorischen Selbstverwaltung zusammen. Die bisherige Unterstützung der EU für die Entwicklung des Kosovo beläuft sich insgesamt auf mehr als 1,6 Mrd. EUR.

    Die jährlichen Berichte der Kommission, zuletzt die am 9. November veröffentlichten Fortschrittsberichte, geben genaue Auskunft über die Fortschritte und Defizite bei der Stabilisierung der Region. Vor allem in den Bereichen Flüchtlingsrückkehr, Versöhnung durch Bildung, soziale Entwicklung und Kultur sind verstärkte Anstrengungen erforderlich. Bei einigen Ländern ist weiterhin keine uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Gerichtshof für das ehemalige Jugoslawien festzustellen. In einigen Fällen stimmte die Unterstützung für das Internationale Strafgericht, zu dessen Vertragparteien alle Länder des westlichen Balkans zählen, nicht mit den einschlägigen Beschlüssen der EU überein.

    --II--

    Der durch die Agenda von Thessaloniki angereicherte SAP hat sich als wirksamer politischer Rahmen für die Aktionen der EU im westlichen Balkan erwiesen. Als Teil des Erweiterungsprozesses wird der SAP bis zum künftigen Beitritt dieser Länder den Rahmen für ihre Annäherung an die EU bilden. Doch in einigen Bereichen erfordert seine Umsetzung aufgrund der jüngsten Erfahrungen und der künftigen Herausforderungen weitere Anstrengungen. Auf diese Bereiche und die vorgeschlagenen nächsten Schritte wird nachstehend im Einzelnen eingegangen:

    Beseitigung von Handels- und Investitionshemmnissen und Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung

    Der Ausbau von Handel und Investitionen hängt von der politischen Stabilität, dem allgemeinen Wirtschaftsklima und von den Forschritten bei den Reformen in den einzelnen Ländern und der Region insgesamt ab. Die makroökonomische Stabilität muss weiter gefestigt werden, insbesondere durch eine Finanz- und Geldpolitik, die günstige Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Wachstum schafft. Die Strukturreformen müssen konsequent fortgesetzt werden, um das Funktionieren der Märkte zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Vor allem bei der Umstrukturierung und Privatisierung staatlicher Unternehmen, dem Aufbau leistungsfähiger Institutionen und Justizsysteme sowie bei der Reform des Arbeitsmarkts müssen die Länder der Region weiter vorankommen. Denn Verbesserungen dieses allgemeinen Rahmens sind entscheidend. Daher müssen dem Reformprozess in der Region – trotz der erheblichen Fortschritte - weitere Impulse verliehen werden.

    Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und autonome Handelsmaßnahmen

    Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA), die u.a. den freien Handel mit der EU vorsehen, werden zurzeit mit Albanien, Serbien und Montenegro und Bosnien und Herzegowina ausgehandelt. Die Verhandlungen befinden sich in unterschiedlichen Stadien. Mit Kroatien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sind solche Abkommen bereits in Kraft getreten. Nicht zuletzt aufgrund ihrer Bestimmungen über Rechtsangleichung und den Aufbau von Verwaltungskapazitäten stellen die SAA eine wichtige Antriebskraft für Handelsintegration, innere Reformen und Annäherung an die EU dar.

    Die für den gesamten westlichen Balkan geltenden autonomen Handelsmaßnahmen ermöglichen den zollfreien Zugang zum EU-Markt für nahezu alle Produkte mit Ursprung in dieser Region. Diese Handelspräferenzen haben dazu beigetragen, dass in den Jahren 2000 bis 2004 die westlichen Balkanländer ihre Exporte in die EU jährlich um durchschnittlich 8 % steigern konnten. Sie wurden vor kurzem bis Ende 2010 verlängert.[2]

    Zusammen mit den betreffenden Vorschriften der SAAs und anderer handelspolitischer Maßnahmen schaffen die Autonomen Handelserleichterungen günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Handels zwischen der EU und der Region und stimulieren damit sowohl ausländische Direktinvestitionen in der Region als auch ihre allgemeine wirtschaftliche Entwicklung.

    Doch um den ganzen Nutzen aus den SAA und den autonomen Handelsmaßnahmen ziehen zu können, müssen die begünstigten Ländern ihre Volkswirtschaften weiter umstrukturieren, ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern und ihre Verwaltungskapazitäten ausbauen. Dabei spielt die gemäß den Europäischen Partnerschaften erforderliche Angleichung an die wichtigsten handelsbezogenen Teile des gemeinschaftlichen Besitzstands, insbesondere die Zollvorschriften und die Normen in den Bereichen Industrie, Hygiene und Pflanzen- und Tiergesundheit, eine entscheidende Rolle. Dabei wird die Kommission die Länder der Region weiterhin durch technische Hilfe unterstützen.

    Diagonale Kumulierung

    In Thessaloniki wurde die Kommission aufgefordert, die Ausdehnung des pan-europäischen Systems der diagonalen Ursprungskumulierung auf die Länder des westlichen Balkans vorzubereiten. Die Ausdehnung des Systems soll in Übereinstimmung mit allen relevanten Gemeinschaftspolitiken und in Abhängigkeit von den in den einzelnen Ländern vorhandenen Verwaltungskapazitäten erfolgen. Inzwischen werden die Länder des Barcelona-Prozesses in diese paneuropäische Ursprungskumulierung einbezogen, womit ein neues System der pan-euromediterranen Kumulierung entsteht. Die Einbeziehung des westlichen Balkans in dieses neue System ist das strategisches Ziel der EU.

    Aufgrund der Verzögerungen bei der Umsetzung des neuen Systems, die sich aus der Einbeziehung neuer Länder zum jetzigen Zeitpunkt ergeben könnten, bereitet die Kommission derzeit die Errichtung einer Zone der diagonaler Ursprungskumulierung zwischen der EU und den Ländern des westlichen Balkans vor, die ein Freihandelsabkommen mit der EU geschlossen haben, d.h. Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien. Weil nur zwei Länder davon betroffen sind und bereits ein hohes Maß an regionaler Integration erreicht wurde, dürfte diese Maßnahme relativ schnell einen ersten greifbaren Nutzen bringen. In einer zweiten Phase könnten die Länder des westlichen Balkans dem pan-euromediterranen System der diagonalen Ursprungskumulierung, sobald sich dieses in der Praxis bewährt, gemäß den für andere Nicht-EU-Staaten geltenden Grundsätzen und Verfahren beitreten.

    Regionale Handelsintegration

    Die regionale Handelsintegration ist für den westlichen Balkan von großer Bedeutung und bildet ein zentrales Element der Politik der EU gegenüber dieser Region.

    Beim Ausbau des Handels mit dem westlichen Balkan sind erhebliche Fortschritte zu verzeichnen. Das im Rahmen des Stabilitätspakts errichtete Netz bilateraler Freihandelsabkommen ist inzwischen vollständig. Auch aus diesem Grund hat der Handel zwischen den Ländern der Region erheblich zugenommen. Insgesamt aber bleibt der intraregionale Handel hinter seinem Potential zurück, und in einigen Fällen war die Umsetzung der bilateralen Abkommen bisher unbefriedigend. Die Kommission steht bereit, mit allen Ländern des westlichen Balkans zusammenarbeiten, um Hindernisse für die reibungslose Umsetzung dieser Abkommen zu ermitteln und zu beseitigen.

    Bei ihrem Treffen im Juni 2005 in Sofia leiteten die Handelsminister der südosteuropäischen Länder einen Prozess ein, der zur Zusammenführung der bestehenden bilateralen Freihandelsabkommen in einem einzigen regionalen Freihandelsabkommen führen soll. Dieses Abkommen soll bis Mitte 2006 geschlossen werden und 2007 in Kraft treten. Ferner einigten sie sich auf ein Programm zur teilweisen oder vollständigen Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse sowie auf weitere Maßnahmen zur Harmonisierung der Bestimmungen über den Handel mit Dienstleistungen. Die Kommission unterstützt diese Initiativen und wird weiterhin beratend zur Seite stehen und technische Hilfe leisten, damit die intraregionale Integration im Gleichklang mit der europäischen Integration voranschreiten kann.

    WTO-Beitritt

    Die Kommission unterstützt nachdrücklich den Beitritt von Bosnien und Herzegowina und Serbien und Montenegro zur WTO. Die Aufnahme in die WTO ist für jedes Land ein wichtiger Schritt im wirtschaftlichen Reformprozess. Zu diesem Zweck wird die Kommission diesen beiden Ländern weiterhin technische Hilfe leisten.

    Ausschreibungen im Rahmen der Heranführungsinstrumente

    Gemäß einer in Thessaloniki eingegangenen Verpflichtung wurden die für die EG-Hilfe geltenden Vorschriften und Regeln inzwischen geändert, damit sich auch Wirtschaftsteilnehmer aus den westlichen Balkanländern an den Ausschreibungen im Rahmen der Heranführungsinstrumente beteiligen können.[3] Die Vorschläge der Kommission für das neue Instrument für Heranführungshilfe (IPA) und das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENPI), die die Gemeinschaftshilfe zugunsten der Nachbarn der EU im Osten und im Mittelmeerraum abdecken sollen[4], sehen eine ähnliche Regelung vor.

    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

    Die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen ist eine entscheidende Voraussetzung für nachhaltiges Wirtschaftswachstum in den westlichen Balkanländern. Bei den internen Reformen sollte insbesondere auf diesen Bereich geachtet werden.

    Auf dem Gipfeltreffen in Thessaloniki traten die Länder des westlichen Balkans der Europäischen Charta für Kleinunternehmen bei. Seitdem ziehen sie daraus den Nutzen, wenn auch nicht alle in gleichem Maße.

    In der im Oktober 2005 verabschiedeten „Belgrader Erklärung“ fordern die Länder des westlichen Balkans die Kommission auf, den Charta-Prozess über den dreijährigen Zeithorizont der Agenda von Thessaloniki hinaus fortzusetzen. Die Kommission wird diesem Ersuchen nachkommen und 2006 in enger Zusammenarbeit mit der österreichischen Ratspräsidentschaft, der OECD und der Europäischen Stiftung für Berufsbildung diesen Prozess neu beginnen und für mindestens drei Jahre fortführen.

    Die Kommission unterstützt den Europäschen Fonds für Südosteuropa, der im Dezember 2005 von einer Reihe internationaler und nationaler Geber mit dem Ziel eingerichtet wurde, über lokale Finanzinstitutionen Klein- und Kleinstunternehmen und privaten Haushalten zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten anzubieten. 2006 wird die Kommission rund 60 Mio. EUR zu diesem Fonds beisteuern .

    Lissabonner Agenda

    Die Lissabonner Agenda zielt auf die Schaffung einer wettbewerbsfähigeren und stärker wissensbasierten europäischen Wirtschaft bei gleichzeitiger Förderung von nachhaltiger Entwicklung und sozialem Zusammenhalt ab. Ihre Ziele sind auch für den westlichen Balkan von Relevanz. Die Länder der Region sollten gemäß ihrem wirtschaftlichen Entwicklungsstand und Grad der Annäherung an die EU schrittweise in die Verwirklichung dieser Ziele einbezogen werden. Die Lissabonner Ziele stellen keine zusätzlichen Kriterien dar, doch wird die Kommission dafür sorgen, dass ihre Konzepte für die Region auch den Elementen der Lissabonner Agenda Rechnung tragen, die auch im Rahmen der Europäischen Partnerschaften bzw. Beitrittspartnerschaften als prioritär gelten. Daher sollten die Länder des westlichen Balkans damit beginnen, die Lissabonner Ziele der Union bei ihren Reformen zu berücksichtigen.

    Sozialpolitik und Beschäftigung

    Die Förderung der sozialen Integration mit Schwerpunkt auf sozial schwachen Gruppen und den von den wirtschaftlichen, sozialen und ethnischen Problemen am stärksten betroffenen Gebieten ist für die Länder des westlichen Balkans von zentraler Bedeutung. Die Kommission unterstützt den Aufbau eines sozialen Dialogs in der Region, um insbesondere die Konsultation der Sozialpartner im Rahmen des wirtschaftlichen Übergangs zu gewährleisten. Im Juni 2005 veranstaltete die Kommission gemeinsam mit dem UNDP ein Forum zum Thema soziale Integration in Tirana sowie im Oktober 2005 eine hochrangige Konferenz zum Thema sozialer Dialog in Skopje. Die österreichische Ratspräsidentschaft und die Kommission werden im Juni 2006 in Genf ein informelles Treffen der Arbeitsminister und Sozialpartner aus den westlichen Balkanländern organisieren. Die Kommission wird die Bemühungen in diesem Bereich weiterhin unterstützen.

    Länderbezogene Überprüfungen der Beschäftigungspolitik im Rahmen des vom Stabilitätspakt eingeleiteten „Bukarest-Prozesses“ sowie die gemeinsam mit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung durchgeführten Überprüfungen des Arbeitsmarkts stellen ein wichtiges Instrument zum Aufbau von Sachverstand und strategischen Kapazitäten in den Ländern der Region. Die Kommission wird sie als Grundlage für die Weiterentwicklung der Heranführungshilfe im Bereich der Beschäftigung nutzen.

    Visapolitik und Maßnahmen zur Erleichterung des freien Personenverkehrs

    In Thessaloniki erinnerte die EU an die Bedeutung, die die Menschen und Regierungen in den westlichen Balkanländern der Aussicht auf Visaerleichterungen beimessen. Die Union wies daraufhin, dass diesbezügliche Fortschritte von der Umsetzung wichtiger Reformen abhängen. Dazu gehören u.a. die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, die Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Korruption und illegaler Einwanderung sowie die Stärkung der Verwaltungskapazitäten in den Bereichen Grenzsicherung und Dokumentensicherheit. Die Kommission hat mit jedem einzelnen Land die Voraussetzungen für konkrete Fortschritte in diesen Bereichen erörtert. Diese Diskussionen zeigten erneut, dass solche Reformen den betreffenden Ländern erhebliche Anstrengungen abverlangen werden. Die Aufhebung der Visumspflicht ist eine langfristige Angelegenheit.

    Bis dahin dürfte es möglich sein, die Ausstellung von Visa und damit Reisen aus den westlichen Balkanländern in die EU/Schengen-Zone zu erleichtern.[5] Im Dezember 2005 einigten sich die Kommission und die Mitgliedstaaten auf ein gemeinsames Konzept zur Visaerleichterung gemäß dem im November 2004 verabschiedeten Haager Programm. Dabei soll von Fall zu Fall – unter Berücksichtigung der besonderen Beziehungen der EU zu bestimmten Ländern, insbesondere den Kandidaten- und potentiellen Kandidatenländern - vorgegangen werden.

    In diesem Zusammenhang hat die Kommission die Absicht, mit den Ländern der Region, beginnend mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien im Frühjahr 2006, Sondierungsgespräche zu führen und im Laufe des Jahres dem Rat den Entwurf eines Mandats für entsprechende Verhandlungen mit den westlichen Balkanländern vorzulegen. Diese Verhandlungen sollen mit den Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft sowie mit den Fortschritten bei den Reformen in relevanten Bereichen verknüpft werden. Ferner hat die Kommission vor, im Frühjahr 2006 einen Vorschlag u.a. zur Vereinfachung und Beschleunigung der Ausstellung von Visen durch die örtlichen Konsulate vorzulegen.

    Zur Förderung des Austausches von Forschern und Studenten wurde eine Reihe besonderer Maßnahmen ergriffen. Im Dezember 2004 wurde eine Richtlinie erlassen, die Studenten aus Drittländern die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in der EU erleichtert. Mit einer im Oktober 2005 erlassenen Richtlinie wurde für Forscher aus Drittländern eine ähnliche Regelung eingeführt.

    Im Zusammenhang mit der Richtlinie für Forscher verabschiedete der Rat eine Empfehlung, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, einzelne Bestimmungen dieser Richtlinie noch vor der vollständigen Umsetzung in nationales Recht anzuwenden. Im September 2005 nahm der Rat eine weitere Empfehlung an, die auf die Erleichterung des kurzfristigen Aufenthalts von Forschern in der Schengen-Zone abzielte. Darin werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, bereits jetzt Forschern Mehrfachvisa für die Gesamtdauer des betreffenden Forschungsvorhabens auszustellen und auf die Visagebühren zu verzichten.

    Darüber hinaus hat die Kommission eine Neuregelung des kleinen Grenzverkehrs an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Danach sollen Bewohner der Grenzregionen, auch entlang der Grenzen der EU zu den westlichen Balkanländern, die Grenze mit einer besonderen Erlaubnis, aber ohne Visum überschreiten dürfen. Die entsprechende Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates soll bis Februar 2006 erlassen werden.[6]

    Bekanntmachung von Bürgern und Regierungen mit der europäischen Agenda

    Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen und -einrichtungen

    Gemäß der Agenda von Thessaloniki und einer anschließenden Mitteilung der Kommission[7] wurde inzwischen die Rechtsgrundlage für die Teilnahme der westlichen Balkanländer an Gemeinschaftsprogrammen geschaffen: Die zwischen der EU und den einzelnen Ländern geschlossenen Rahmenabkommen traten Mitte 2005 in Kraft.

    Die Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen bietet den westlichen Balkanländern eine Gelegenheit, in der EU fest Fuß zu fassen, und erleichtert den Austausch von Fachwissen und bewährten Praktiken. Ab 2007, dem Jahr, in dem die meisten Programme neu aufgelegt oder überarbeitet werden sollen, werden die westlichen Balkanländer die Möglichkeit haben, sich noch stärker an gemeinsamen Projekten in Bereichen wie Umwelt, Energie und Verkehr, Forschung, Kultur und Medien usw. zu beteiligen.

    Bei den Gemeinschaftsprogrammen handelt es sich in erster Linie um interne Programme, die Bürgern und Institutionen in der EU zugute kommen sollen: Wollen auch Partnerländer daran teilnehmen, so müssen sie ihrerseits bestimmte Voraussetzungen, u.a. Finanzierungsbeitrag und ausreichende Verwaltungskapazitäten, erfüllen. Aus diesem Grund müssen die Länder den eigenen Bedarf sorgfältig prüfen und die Programme auswählen, die am besten ihren eigenen Prioritäten entsprechen und einen deutlichen Mehrwert versprechen, vor allem im Hinblick auf die Europäischen Partnerschaften. Die Durchführung sollte schrittweise und erst nach ausreichender Vorbereitung erfolgen.

    Die Kommission hat außerdem Maßnahmen ergriffen, um ihren Vorschlag für eine Teilnahme der westlichen Balkanländer an den Aktivitäten der Gemeinschaftseinrichtungen in die Praxis umzusetzen. Neben der bereits angelaufenen Einbeziehung in die wichtigsten Aktivitäten der Europäischen Umweltagentur, wird sie ab 2006 über ausgewählte Gemeinschaftseinrichtungen die Arbeitsprogramme dieser Länder unterstützen.[8]

    Bildung und Forschung

    In den Bereichen Bildung und Forschung fand in den vergangenen Jahren eine intensive Zusammenarbeit mit den westlichen Balkanländern statt. Dazu leistete die Kommission im Rahmen folgender Programme/Einrichtungen einen wesentlichen Beitrag: Tempus (Hochschulbildung), Erasmus Mundus (Stipendien für Studenten), Jugend, 6. Forschungsrahmenprogramm, das Gemeinsame Forschungszentrum und die Europäische Stiftung für Berufsbildung. Das Programm Tempus - mit einem Budget für Maßnahmen in westlichen Balkan über den Zeitraum 2001 bis 2005 in Höhe von 83 Mio. EUR - diente zur Finanzierung von Stipendien und Mobilitätszuschüsse, die jedes Jahr bis zu 250 Studenten und mehr als 1000 Lehrkräften die Möglichkeit boten, in der EU oder anderswo in der Region zu studieren bzw. an Fortbildungen teilzunehmen. In den Jahren 2003 und 2004 nahmen rund 2200 junge Menschen an dem Programm Jugend teil, mehr als doppelt so viele als in den vorangegangenen drei Jahren[9].

    In einem Aktionsplan für Forschung und technologische Entwicklung, der im Anschluss an das Gipfeltreffen in Thessaloniki von den Mitgliedstaaten, den Kandidatenländern und den Ländern des westlichen Balkans gemeinsam erarbeitet wurde, wurde aufgezeigt, wie die Forschung zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur weiteren Integration beitragen könnte. Dieser Plan war maßgebend für die stärkere Integration des westlichen Balkans in den Europäischen Forschungsraum. Zwischen 2002 und 2005 nahmen rund 120 Forschungszentren und –institute aus den westlichen Balkanländern an 51 Projekten im Rahmen des 6. Forschungsrahmenprogramms teil.

    Seinerseits hat das Gemeinsame Forschungszentrum in den vergangenen Jahren einige hundert Experten aus den westlichen Balkanländern im Rahmen von Workshops und Lehrgängen fortgebildet und damit begonnen, Organisationen in diesen Ländern in seine europäischen Forschungsnetze und -vorhaben einzubeziehen.

    Als Reaktion auf die in der Region herrschende Erwartung eines verstärkten Engagements - insbesondere in Bezug auf die Zahl der Stipendien - wird die Kommission Konsultationen über neue Eckpunkte für die Jahre 2006-2010 führen, die dann auf der Tagung der Minister für Wissenschaft und Technologie aus der EU und den westlichen Balkanländern am 17. März 2006 erörtert werden sollen. Diese Tagung ist für die Mitgliedstaaten eine gute Gelegenheit, über ihre bilateralen Programme zu informieren und sich ggf. zu verpflichten, ihr bereits beträchtliches Engagement weiter zu verstärken.

    Die Kommission wird ihre Maßnahmen im Rahmen der Programme Tempus und Erasmus Mundus überprüfen und ab 2007 die Möglichkeiten in Bezug auf die Mobilität von Lehrkräften und Studenten weiter ausbauen. Als erster Schritt wird im Jahr 2006 ein neues „Fenster“ im Rahmen des Programms Erasmus Mundus eingerichtet, um bis zu 100 Graduierten aus der Region die Teilnahme an renommierten Aufbaustudiengängen der EU (Master-Kurse) zu ermöglichen. Darüber hinaus wird die Kommission ein neues Stipendienprogramm für Studenten im Rahmen des ab 2006 neu aufgelegten Programms Tempus einführen. In Bezug auf die Gemeinschaftsprogramme, die nach 2006 die Programme Socrates und Leonardo da Vinci ersetzen sollen, wird eine schrittweise Einbeziehung der westlichen Balkanländer unter Berücksichtung der Bedürfnisse und Defizite jedes einzelnen Landes, einschließlich der zur Teilnahme an diesen Programmen notwendigen hoch entwickelten Verwaltungskapazitäten, angestrebt. Auch im Rahmen des Programms Jugend wird die Kommission neue Möglichkeiten schaffen. Ihrerseits wird die Europäische Stiftung für Berufbildung die Partnerländer im westlichen Balkan weiterhin bei der Reform der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützen.

    In Bezug auf die Forschung hat die EU die Absicht, ihre Maßnahmen zugunsten der Forschungsgemeinschaft im westlichen Balkan im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms (2007-2013) fortzuführen und zu verstärken. Auch die bestehende gute Zusammenarbeit zwischen dem Gemeinsamen Forschungszentrum und den Ländern der Region wird fortgesetzt. Zudem wird die Kommission prüfen, wie die Forschungsgemeinschaft in der Region in die Lage versetzt werden kann, den größten Nutzen aus den gebotenen Möglichkeiten zu ziehen, und möglicherweise den Aufbau von Kapazitäten an Spitzeneinrichtungen in der Region unterstützen. Zur Förderung der Integration des westlichen Balkans in den Europäischen Forschungsraum erwägt die Kommission die Einrichtung einer „Lenkungsgruppe“, die den konkreten Bedarf ermitteln und Wege zu dessen Befriedigung aufzeigen wird.

    Vorbereitung der Verwaltungen auf die europäische Integration

    Der Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungs- und Justizbehörden in den westlichen Balkanländern bei gleichzeitiger Gewährleistung der frühzeitigen Angleichung an das Gemeinschaftsrecht kommt entscheidende Bedeutung zu.

    Zu diesem Zweck werden „Twinning“-Projekte durchgeführt, im Rahmen deren Experten aus den Mitgliedstaaten langfristig zu Verwaltungsbehörden in den Zielländern abgeordnet werden, um sie beim Aufbau interner Kapazitäten zu beraten und zu unterstützen. Die Zahl solcher Projekte stieg von 25 in den Jahren 2000 bis 2002 auf 40 in den Jahren 2003 bis 2005. Die Ausdehnung des Twinning-Programms auf das Kosovo wird zurzeit geprüft.

    Das Amt für den Informationsaustausch über technische Hilfe (TAIEX) nahm 2004 ihre Arbeit in der Region auf und führte bis Ende 2005 über 300 Aktionen durch, die mehr als 6000 Beamten aus zentralstaatlichen Verwaltungen, Unternehmensverbänden, Justizbehörden und Parlamentsverwaltungen zugute kamen. Nach einer ersten Phase, in der Mehrländer-Seminare zur Einführung in das EU-Recht in Brüssel veranstaltet wurden, werden nun stärker nachfrageorientierte Maßnahmen in der Region durchgeführt, die eine breitere Zielgruppe erreichen.

    Die Vorarbeiten der Kommission zur Einrichtung der in der Agenda von Thessaloniki vorgesehenen regionalen Hochschule für Verwaltungsreform kommen voran. Die ersten Ausbildungsmaßnahmen sollen bis Ende 2006 anlaufen.

    Die EU wird ihre Unterstützungsprogramme in den Bereichen Zoll und Steuern (CAFAO) fortsetzen und Überlegungen über mittel- und langfristige Alternativen zu diesen Programmen anstellen, die die Eigenverantwortung der nationalen Verwaltungen stärken.

    Unterstützung freier, unabhängiger und professioneller Medien

    Die Entwicklung freier, unabhängiger und professioneller Medien ist eine unabdingbare Voraussetzung für Stabilität und Demokratie im westlichen Balkan. Der Sensibilisierung für europäische Standards im Medienbereich und der Beschleunigung der Reformen im Mediensektor kommen daher entscheidende Bedeutung zu.

    2004 leitete die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Europarat eine regionale Initiative zur Reform der Medien ein, die sich an Regierungsvertreter, Rundfunkaufsichtsbehörden, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und sonstige Akteure im Medienbereich richtet. Bisher fanden drei regionale Veranstaltungen (in Belgrad und Skopje 2004 sowie in Sarajewo 2005) statt. Im Rahmen dieser Initiative unterzeichneten die westlichen Balkanländer Protokolle über die Zusammenarbeit ihrer Rundfunkaufsichtsbehörden und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die Kommission wird die regionale Initiative 2006 fortsetzen, um diese Länder bei der Erreichung europäischer Standards in diesem Bereich nach wie vor zu unterstützen.

    Regionale Zusammenarbeit

    Bei der regionalen Zusammenarbeit sind erhebliche Fortschritte zu verzeichnen.[10] Den Ländern der Region wird zunehmend klar, dass eine engere regionale Zusammenarbeit nicht nur ein zentrales Element der EU-Konditionalität darstellt, sondern im eigenen Interesse liegt und bereits konkrete Ergebnisse zeitigt. Es herrscht größere Einsicht in die Komplementarität regionaler Zusammenarbeit und europäischer Integration.

    Seit dem Gipfeltreffen in Thessaloniki konnte die regionale Zusammenarbeit auch aufgrund wertvoller Beiträge des Stabilitätspakts und anderer regionaler Initiativen weiter vertieft werden. Sie stützt sich inzwischen auf eine Reihe von Stellen, die als Zeichen der stärkeren Eigenverantwortung in der Region eingerichtet wurden. Dazu zählen u.a. die Beobachtungsstelle für den Verkehr in Belgrad, die Sava-Kommission in Zagreb, das Energie-Sekretariat in Wien und das regionale Zentrum der Initiative für Migration, Asyl und Flüchtlinge in Skopje.

    Nun geht es darum, auf dem bisher Erreichten weiter aufzubauen, den Schwerpunkt auf konkrete Ergebnisse zu legen und eine Reihe für die Zukunft wichtiger Aufgaben in Angriff zu nehmen. Im Einzelnen:

    - Die Rückkehr von Flüchtlingen ist seit langem ein wichtiges regionales Thema. Mit der Unterzeichung der Erklärung von Sarajewo im Januar 2005, die mit Unterstützung der Kommission und anderer internationaler Akteure zustande kam, trat sie in eine neue Phase. Darin verpflichten sich Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Serbien und Montenegro, die Frage mit vereinten Kräften bis Ende 2006 zu lösen.

    - Im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit wurden im Hinblick auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die Grenzverwaltung zahlreiche Initiativen ergriffen. Zu den wichtigsten in nächster Zeit anstehenden Aufgaben gehören u.a.: weitere Verbesserung der Fähigkeit der Polizeibehörden und Zollverwaltungen zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit, Unterstützung der im Rahmen der südosteuropäischen Kooperationsinitiative (SECI) eingerichteten regionalen Zentralstelle für die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und Förderung der operativen regionalen Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung von organisierter Kriminalität und Straftaten im Zusammenhang mit Korruption. Im Anschluss an das vor kurzem abgeschlossene regionale Projekt im Bereich Asyl, Migration und Visapolitik sollten nun die erforderlichen Maßnahmen auf regionaler Ebene ergriffen werden.

    - Die parlamentarische Zusammenarbeit wurde durch die Einrichtung der Konferenz der Ausschüsse für europäische Integration der Parlamente der westlichen Balkanländer und des Parlamentsforums in Cetinje wesentlich verstärkt. Die Ausarbeitung einer gemeinsamen Strategie mit Schwerpunkt auf der europäischen Integration ist der nächste Schritt, um damit dem umfassenden Kooperationsrahmen auch eine parlamentarische Dimension zu verleihen.

    - Im Energiesektor ist eine besonders ermutigende Entwicklung zu verzeichnen: Am 25. Oktober 2005 gipfelte der „Athener Prozess“ in der Unterzeichnung des Vertrags zur Einrichtung der Energie gemeinschaft zwischen der EU und den Partnern in der Region, der die Grundlage für die Errichtung eines einheitlichen Regulierungsraums schafft. Vorbehaltlich der Ratifizierung könnte der Vertrag bereits in der ersten Jahreshälfte 2006 in Kraft treten und anschließend umgesetzt werden. Die EU legt zunehmend Wert auf die Anbindung der Region an die internationalen Energienetze (einschließlich Pipelines).

    - Auch die Zusammenarbeit im Bereich Land verkehr kommt auf der Grundlage der im Juni 2004 unterzeichneten Vereinbarung über den Ausbau des südosteuropäischen Kernverkehrsnetzes weiter voran. Im Dezember 2005 paraphierten die Länder der Region und die Kommission ein Abkommen über einen gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum. Die Verfahren zur Unterzeichnung des Abkommens werden in Kürze eingeleitet werden.

    - Im Zusammenhang mit der regionalen Zusammenarbeit im Umwelt bereich spielte die Kommission eine zentrale Rolle bei der Ausarbeitung des regionalen Umweltsanierungsprogramms, der den Rahmen für regionale Umweltmaßnahmen bildet. Alle Länder der Region beteiligen sich sowohl an diesem Programm als auch am Netz für die Anwendung und Durchsetzung von Umweltvorschriften im Rahmen des EU-Beitritts (ECENA).

    - Die Kommission trägt zum Schutz und zur Erhaltung des Kulturerbes in den westlichen Balkanländern im Rahmen des mit dem Europarat gemeinsam verwalteten Programms zur Pflege des Kultur- und Naturerbes in Südosteuropa bei. Dieses Programm sieht die Restaurierung oder Rehabilitation von mehr als 160 Baudenkmälern und sonstigen Stätten vor. Im Kosovo finanziert die Kommission die Instandsetzung der bei den Ausschreitungen vom März 2004 beschädigten Kultstätten.

    Aufgrund der engen Verknüpfung zwischen regionaler Zusammenarbeit und europäischer Integration wird die Europäische Union ihr Engagement im Bereich der regionalen Zusammenarbeit in Zukunft noch weiter verstärken. Die Region als Ganzes wird schrittweise an wichtigen Politiken der EU in Bereichen wie Handel, Justiz, Freiheit und Sicherheit (siehe oben), Verkehr, Energie und grenzübergreifende Zusammenarbeit beteiligt werden. Auf manchen Feldern wirkt die Kommission bereits entscheidend mit, und sie steht bereit, vor allem in den Bereichen, in denen die regionale Zusammenarbeit einen unmittelbaren und unverzichtbaren Beitrag zum Prozess der europäischen Integration leistet, ihr Engagement weiter zu verstärken.

    In den vergangenen sechs Jahren war diese Region nicht zuletzt aufgrund ihrer Annäherung an die Europäische Union von tief greifenden Veränderungen geprägt. Nun ist die Zeit gekommen, die regionale Zusammenarbeit schrittweise in die vollständige Eigenregie der betreffenden Länder übergehen zu lassen und die Rolle des Stabilitätspakts zu überprüfen. Im Rahmen eines gleitenden Übergangs sollten wichtige Aufgaben – bei gleichzeitiger Prioritätensetzung und Straffung der Verfahren – auf die Länder der Region übertragen werden. Dabei könnte eine verstärkte Rolle des SEECP (südosteuropäischer Kooperationsprozess) in Betracht gezogen werden, der beim Gipfeltreffen in Thessaloniki als Sprachrohr der Region anerkannt wurde. Um eine solche Rolle übernehmen zu können, müsste der SEECP überarbeitet werden. Mit Blick auf die auf der Sitzung des Regionalen Runden Tisches im Mai 2006 zu treffenden Entscheidungen arbeitet die Kommission bereits eng mit dem Stabilitätspakt und anderen Akteuren zusammen.

    Finanzielle Hilfe

    Die finanzielle Hilfe der EU für die westlichen Balkanländer im Rahmen des Programms CARDS zielt darauf ab, die Bemühungen dieser Länder um die Verstärkung der politischen und wirtschaftlichen Reform und Entwicklung auf ihrem Weg zum EU-Beitritt zu unterstützen. Kroatien kommt als Kandidatenland seit 2005 in den Genuss von Heranführungshilfe im Rahmen der Programme Phare, ISPA und SAPARD. Die Europäische Investitionsbank gewährt Darlehen für Infrastrukturprojekte. Die Grundlage für die Hilfe im Rahmen von CARDS und der Heranführungsinstrumente bilden vor allem die Europäischen Partnerschaften und die Beitrittspartnerschaften.

    Die Gemeinschaft stellt umfassende Unterstützung für diese Region bereit. Im Zeitraum 2000-2006 beliefen sich die Zuschüsse für die Region auf insgesamt rund 5,4 Mrd. EUR. Die EIB hat Darlehen von rund 2,0 Mrd. EUR vergeben. Pro Kopf und als Anteil am BIP der begünstigten Länder zählen diese Hilfebeträge mit zu den höchsten, die Partnern der EU gewährt werden. Vor allem zu Beginn dieses Jahrhunderts wurde sehr umfangreiche Unterstützung für die Region geleistet, um den Wiederaufbau und die Rehabilitation nach dem Konflikt bewältigen zu können, doch auch die derzeitigen Beträge sind noch hoch. Für die Reform im Kosovo, die eine Priorität darstellt, hat die Kommission zusätzliche 25 Mio. EUR zur Verwendung im Jahr 2006 bereitgestellt. Darüber hinaus stellte die EG über den Zeitraum 2000 bis 2006 für alle Länder der Region außer Kroatien insgesamt 873 Mio. EUR in Form makrofinanzieller Unterstützung bereit.

    Das neue Instrument für Heranführungshilfe (IPA), das die derzeitigen Heranführungsinstrumente und CARDS ab 2007 ersetzen wird, wird sich auf die Hilfe für Beitrittskandidaten und potenzielle Beitrittskandidaten erstrecken und somit den Übergang eines Landes von einem Status zum anderen erleichtern, wenn der Rat eine Statusänderung beschließt. Die Komponenten des Instruments, aus denen die Übergangshilfe und der Institutionenaufbau sowie die regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit finanziert werden, stehen Beitrittskandidaten und potenziellen Beitrittskandidaten offen. Die verbleibenden drei Komponenten (regionale Entwicklung, Entwicklung der Humanressourcen und Entwicklung des ländlichen Raums) stellen Vorläufer der Strukturfonds der Gemeinschaft dar, erfordern ein hohes Maß an Verwaltungskapazitäten im Einklang mit dem EU-System und sind daher den Beitrittskandidaten vorbehalten. Der Übergang zum Beitrittskandidatenstatus eröffnet den Zugang zu den drei „strukturellen“ Komponenten des IPA, wenngleich dies nicht automatisch eine Erhöhung der Hilfe für das betreffende Land bedeutet.

    Hilfe in den Bereichen Infrastruktur, regionale Entwicklung und Arbeits- und Sozialpolitik steht über die Komponente Institutionenaufbau auch potenziellen Beitrittskandidaten zur Verfügung. Diese Hilfe wird anfänglich zentral von der Kommission verwaltet. Zusätzlich zum IPA kann der Einsatz weiterer Instrumente (z.B. des Stabilitätsinstruments) erforderlich sein, um auf Sicherheitsprobleme in der Region einzugehen. In Ausnahmefällen könnte auch zusätzliche makrofinanzielle Unterstützung erforderlich sein. Eine solche Maßnahme zugunsten des Kosovo wird sich wahrscheinlich als notwendig erweisen.

    Die Kommission ist nach wie vor entschlossen, die westlichen Balkanländer mit geeigneten Mitteln zu unterstützen. Die EU muss sicherstellen, dass ihre politischen Prioritäten für die westlichen Balkanländer durch entsprechende Ressourcen im Rahmen der nächsten Finanziellen Vorausschau abgesichert werden.

    Mit dem Übergang der westlichen Balkanländer vom Wiederaufbau zur wirtschaftlichen Entwicklung und Integration gewinnt die Unterstützung in Form von Darlehen internationaler Finanzinstitutionen (EIB, EBWE, Weltbank, IWF, usw.) an Bedeutung. Ein wichtiges Signal ist beispielsweise der Beschluss über die Erweiterung des EIB-Mandats für die Darlehenstätigkeit in Drittländern (von 1,6 auf über 3 Mrd. EUR). Die Kommission wird weiterhin eine enge Koordinierung mit anderen bilateralen und internationalen Gebern anstreben, um Synergien zu verstärken, wie im Rahmen der gemeinsam mit der Weltbank übernommenen Führung bei der Koordinierung von Infrastrukturprojekten.

    Dialog mit der Zivilgesellschaft

    Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der jüngsten Erweiterung beschloss der Europäische Rat im Dezember 2004, dass die EU einen intensiven politischen und kulturellen Dialog mit den Kandidatenländern unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft aufnehmen sollte. Im Juni 2005 nahm die Kommission eine Mitteilung mit Vorschlägen zur Förderung dieses Dialogs mit der Zivilgesellschaft in der Türkei und Kroatien an, an dem vor allem die Sozialpartner und die NRO beteiligt werden sollen[11]. Ein entsprechendes Projekt in Kroatien wird aus dem Phare-Programm 2006 finanziert.

    Die Kommission schlägt nun vor, den zivilgesellschaftlichen Dialog auf alle westlichen Balkanländer auszudehnen. Neben den in ihrer Mitteilung vorgelegten Vorschlägen für die Beitrittskandidaten wird die Kommission einen besonderen Schwerpunkt auf den zivilgesellschaftlichen Dialog zwischen den westlichen Balkanländern legen. Besonders gefördert werden sollten die Entwicklung der Zivilgesellschaft in jedem Land und eine Verwaltungskultur, die deren systematische Konsultation verinnerlicht.

    --III--

    Schlussfolgerungen

    Der Rat und das Europäische Parlament werden ersucht, die folgenden Schlussfolgerungen zur Kenntnis zu nehmen. Die Stabilität, die Sicherheit und der wachsende Wohlstand in den westlichen Balkanländern stellen eine hohe Priorität für die Europäische Union dar. Vor allem im Zusammenhang mit der Festlegung des Status des Kosovo und sonstigen verfassungsrechtlichen Fragen in der Region ist es wichtig, dass die europäische Perspektive dieser Länder erneut bekräftigt wird.

    Die gemeinsame Agenda, auf die sich die EU und die westlichen Balkanländern 2003 anlässlich des Gipfeltreffens von Thessaloniki einigten, wurde größtenteils umgesetzt und weitere Fortschritte sind zu erwarten. Die Fortsetzung der Bemühungen um die Förderung der vereinbarten Ziele wird zusätzliche Nutzeffekte bringen. Die wirtschaftliche und soziale Agenda und die Reformen zur Annäherung an europäische Standards sind nun von besonderer Bedeutung.

    - Folgende Mittel werden zur Förderung von Handel, Investitionen und wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung eingesetzt:

    - Es werden Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Serbien und Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina ausgehandelt; entsprechende Verhandlungen mit Albanien stehen vor dem Abschluss. Die autonomen Handelsmaßnahmen wurden bis 2010 verlängert.

    - Die Kommission wird eine Zone der diagonalen Ursprungskumulierung zwischen der EU und den Ländern der Region, mit denen sie Freihandelsabkommen geschlossen hat, vorbereiten; strategisches Ziel der EU bleibt - in einem zweiten Schritt - die Einbeziehung dieser Länder in das Europa-Mittelmeer-System der diagonalen Ursprungskumulierung.

    - Die Kommission unterstützt den raschen Abschluss eines regionalen Freihandelsabkommens und wird dafür Beratung und technische Hilfe bereitstellen.

    - Die Kommission wird die Umsetzung des Vertrags zur Einrichtung der Energiegemeinschaft vorbereiten, der in der ersten Jahreshälfte 2006 in Kraft treten soll.

    - Der Prozess im Rahmen der Europäischen Charta für Kleinunternehmen wird wieder aufgenommen, und die Kommission wird einen finanziellen Beitrag zum Europäischen Fonds für Südosteuropa leisten.

    - Die Ziele der Lissabonner Agenda werden in der Politik der EU gegenüber der Region aufgegriffen, und die Länder werden ermutigt, sie in ihre Reformen und Aktionspläne einzubeziehen.

    - Die Kommission wird weiterhin Maßnahmen zur Förderung der sozialen Integration und des sozialen Dialogs unterstützen.

    - Die Kommission wird 2006 Initiativen für die Visaerleichterung vorlegen. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Erleichterung der Reisen von Forschern und Studenten sowie des kleinen Grenzverkehrs an den Grenzen zwischen der EU und den westlichen Balkanländern steht bevor.

    - Die Anzahl der Stipendien für Studierende und Graduierte sowie Forscher aus der Region im Rahmen einer Reihe von EU-finanzierten Programmen und Einrichtungen wird weiter steigen. Die Bürger und Einrichtungen der westlichen Balkanländer sollten ermutigt werden, ihre Beteiligung an den Gemeinschaftsprogrammen und den Tätigkeiten der Gemeinschaftseinrichtungen zu verstärken. Sie sollten vor allem die neuen Möglichkeiten nutzen, die sich 2007 aus der Erneuerung vieler dieser Programme ergeben werden.

    - Die Unterstützung für den Institutionenaufbau durch Verwaltungspartnerschaften (Twinning) und das Instrument für technische Hilfe und Informationsaustausch wird verstärkt. 2006 soll eine neue regionale Hochschule für öffentliche Verwaltung ihre Tätigkeit aufnehmen.

    - Die westlichen Balkanländer sollten mehr Eigenverantwortung für die regionale Zusammenarbeit übernehmen. Die Zuständigkeiten des Stabilitätspakts sollten schrittweise auf Einrichtungen in der Region übertragen werden. Die prioritären Bereiche für den kommenden Zeitraum sind Handel, Rückführung von Flüchtlingen, parlamentarische Zusammenarbeit, Energie, Verkehr, Umwelt, der Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit sowie der Schutz und die Erhaltung des kulturellen Erbes.

    - Die EU sollte sicherstellen, dass ihre politischen Prioritäten für die westlichen Balkanländer mit angemessener Unterstützung im Rahmen der nächsten Finanziellen Vorausschau versehen werden. Das neue Instrument für Heranführungshilfe wird über seine Komponente „Institutionenaufbau“ auch potenziellen Beitrittskandidaten Unterstützung für Infrastrukturen, regionale Entwicklung sowie die Arbeits- und Sozialpolitik bieten.

    - Der zivilgesellschaftliche Dialog, den die Kommission mit den Kandidatenländern eingeleitet hat, wird auf alle westlichen Balkanländer ausgedehnt.

    [1] Der SAP umfasst folgende Länder: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, und Serbien und Montenegro, einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrats.

    [2] Verordnung (EG) Nr. 1946/2005 des Rates vom 14.11.2005, ABl. L 312/2005.

    [3] Verordnung (EG) Nr. 769/2004 des Rates vom 21. April 2004, ABl. L 123/2004.

    [4] KOM(2004) 627 und 628 endg. vom 29.9.2004 (Artikel 16 bzw. 21)

    [5] Kroatien steht bereits auf der Liste der Länder, für die die Visumspflicht entfällt.

    [6] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften über den Kleinen Grenzverkehr an den Landaußengrenzen der Mitgliedstaaten sowie zur Änderung des Übereinkommens von Schengen [KOM (2005)56, 23.2.2005].

    [7] Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Vorbereitung der Teilnahme der westlichen Balkanländer an den Programmen und Agenturen der Gemeinschaft [KOM 748(2003), 3.12.2003]

    [8] Maßnahmen im Rahmen der Programme PHARE und CARDS 2005

    [9] Im Jahresdurchschnitt.

    [10] Auf die regionale Handelskooperation wird oben eingegangen.

    [11] KOM(2005)290 endg. vom 29.6.2005.

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