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Document 52006AR0338

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Die Finanzierung des Wachstums von KMU

ABl. C 146 vom 30.6.2007, p. 73–76 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. C 146 vom 30.6.2007, p. 11–11 (MT)

30.6.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 146/73


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Die Finanzierung des Wachstums von KMU“

(2007/C 146/11)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

rät dringend zu einer kontinuierlichen Anwendung einer KMU-Folgenabschätzung für alle neuen Rechtsetzungsvorhaben und Politiken der EU, die eine direkte Auswirkung auf die Entwicklung der KMU haben könnten;

rät zu Maßnahmen, um den KMU einen leichten Zugang zu zwischengeschalteten Finanzinstitutionen und -organisationen zu verschaffen, die für die Bereitstellung von CIP und JEREMIE verantwortlich sind. Ferner empfiehlt der AdR, dass die EIB-Gruppe ihre Rolle, ihre Vorteilhaftigkeit und die Methoden des Zugangs zu den neuen Instrumenten CIP und JEREMIE proaktiver kommuniziert;

empfiehlt nachdrücklich, dass die Europäische Kommission erfolgreiche regionale Lösungen in die weiteren Erörterungen auf europäischer Ebene mit einbezieht. Die Regionen können potenziell verfügbares Privatkapital durch den Aufbau und die Finanzierung eines Netzwerks von „informellem Kapital“ stimulieren, bei dem Privatanleger mit Unternehmen in der Konzept- und Neugründungsphase in Kontakt gebracht werden;

empfiehlt nachdrücklich, dass finanzielle Maßnahmen von ergänzenden Instrumenten flankiert werden. Die Regionen unterstützen die KMU mit der nötigen Infrastruktur, z.B. für Clusterbildung und Berufsausbildung. Die Regionen verfügen auch über wertvolle Erfahrungen mit (aus ESF-Mitteln geförderten) Gründerzentren, die gemeinsame infrastrukturelle und personelle Kapazitäten bieten, wodurch Innovation, Coaching und Programme zur Verbesserung der Investitionsfähigkeit unterstützt werden. Auch muss unternehmerisches Denken unbedingt Einzug in die Bildungsprogramme halten. Gerade durch das Ineinandergreifen solcher Maßnahmen haben Unternehmensgründer größere Erfolgsaussichten.

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Die Finanzierung des Wachstums von KMU — Der besondere Beitrag Europas

KOM(2006) 349 endg.

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN —

gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Thema „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Die Finanzierung des Wachstums von KMUDer besondere Beitrag Europas“ (KOM(2006) 349 endg.);

aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 29. Juni 2006, ihn gemäß Artikel 265 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme dazu zu ersuchen;

aufgrund des Beschlusses seines Präsidiums vom 25. April 2006, die Fachkommission für Wirtschafts- und Sozialpolitik mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen;

gestützt auf den von der Fachkommission für Wirtschafts- und Sozialpolitik am 15. Dezember 2006 angenommenen Entwurf einer Stellungnahme (CdR 338/2006 rev. 1) (Berichterstatter: Herr Dijksma (NL/ALDE), Mitglied der Exekutive der Provinz Flevoland);

in Erwägung folgender Gründe:

23 Mio. KMU in Europa erwirtschaften 67 % des BIP der Europäischen Union und schaffen 75 Mio. Arbeitsplätze. In einigen Branchen sind 80 % der gesamten Arbeitnehmerschaft in KMU beschäftigt, wobei 99 % aller Unternehmen als Kleinstbetriebe (mit 1 bis 9 Beschäftigten) gelten.

verabschiedete auf seiner 68. Plenartagung am 13./14. Februar 2007 (Sitzung vom 13. Februar) folgende Stellungnahme:

1.   Standpunkte des Ausschusses der Regionen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Unterstützung des Lissabon-Prozesses

1.1

begrüßt die Mitteilung der Europäischen Kommission „Die Finanzierung des Wachstums von KMU“, die eine klare Analyse der Probleme und der Instrumente der Gemeinschaftsinstitutionen und der Mitgliedstaaten enthält;

1.2

unterstützt die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates auf dessen Frühjahrstagung, in denen einem integrierten Finanzmarkt und einem ausreichenden Zugang zu Finanzmitteln eine entscheidende Bedeutung für das Wachstum kleiner und mittelgroßer Unternehmen zugeschrieben wird. Der Lissabon-Prozess bietet über Reformen auf nationaler und EU-Ebene einen Rahmen für die Verbesserung des Kapitalzugangs. Die Einbeziehung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften ist ein Schlüssel zum Erfolg der Lissabon-Reformen. Um eine echte Partnerschaft zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen zu unterstützen, hat der Ausschuss der Regionen eine europaweite Erhebung über die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Entwicklung der Nationalen Reformprogramme durchgeführt, in der die NRP auf ihre Bezüge zur kommunalen und regionalen Ebene untersucht werden, und er hat eine Monitoring-Plattform für die Lissabon-Strategie ins Leben gerufen;

Bessere Rahmenbedingungen für Risikokapitalinvestitionen

1.3

stellt fest, dass trotz bedeutender Fortschritte in den letzten Jahren deutlich wird, dass stärkere Anstrengungen notwendig sind und mehr Instrumente entwickelt werden müssen, wenn Europa den Zielen der Lissabon-Agenda gerecht werden soll. Die europäischen Märkte für Risikokapital bleiben immer noch hinter ihrem Potenzial zurück. Darin spiegelt sich das Versagen der Kapitalmärkte bei der Finanzierung in der (Vor-) Gründungs- und Frühphase wider, was auf Probleme sowohl bei Angebot als auch Nachfrage von Risikokapital zurückzuführen ist. Dementsprechend findet nur eine unvollständige Verwertung potenzieller Innovationen statt, mit niedrigerem Wirtschaftswachstum und einer schwächeren Beschäftigung als Folge. Nur sehr wenige europäische Unternehmen in der Frühphase, die mit innovativen Technologien arbeiten, haben den Sprung zur globalen Branchenführerschaft geschafft;

1.4

begrüßt die Absicht der Gemeinschaftsinstitutionen und der Mitgliedstaaten, bis 2013 die Bedingungen für eine dauerhafte Verdreifachung der Investitionen durch Risikokapitalfonds in Unternehmen in der Konzept- und der Neugründungsphase zu schaffen;

1.5

stellt fest, dass in Europa hinsichtlich der Finanzierungssysteme sowie im Bankenwesen immer noch wesentliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen. Nötig ist eine weitere Angleichung, damit sichergestellt wird, dass die KMU von gleichen Bedingungen aus operieren und das Potenzial des Binnenmarkts, als Motor für Wachstum und Beschäftigung zu wirken, wahrnehmen können;

1.6

teilt die Meinung der Kommission, wonach eine Exit-Strategie für eine erfolgreiche Risikokapitalinvestition von überaus großer Bedeutung ist. Genau wie die Kommission ist der AdR der Auffassung, dass die europäischen Aktienmärkte Wachstumsunternehmen gute Alternativen für die Kapitalbeschaffung bieten; der Ausschuss begrüßt daher Maßnahmen, die die EU-weite Kapitalbeschaffung über Wachstumsbörsen erleichtern;

1.7

bestätigt, dass die bestehende Lücke in der Frühfinanzierung eine Wachstums- und Innovationsbremse in der EU ist. Der AdR stimmt mit der Kommission darin überein, dass eine weitere Spezialisierung der Fonds und die Entwicklung branchenspezifischer Expertise für erfolgreiche Investitionen unerlässlich sind;

1.8

pflichtet der Kommission bei, dass in einem echten Binnenmarkt professionelle Wagniskapitalmanager die Möglichkeit haben sollten, grenzüberschreitend Kapital zu beschaffen und zu investieren, ohne steuerlich benachteiligt zu werden oder unverhältnismäßig umfangreiche Dokumentationsanforderungen erfüllen zu müssen. Der Ausschuss fordert die Mitgliedstaaten auf, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um für grenzüberschreitende Investitionen einen fairen Wettbewerb unter gleichen Bedingungen zu gewährleisten sowie sicherzustellen, dass auf gegenseitiger Basis die Harmonisierung der Steuerlast und die Reduzierung der Dokumentationsanforderungen vollzogen wird;

1.9

begrüßt den neuen Vorschlag eines europäischen Patents, durch das die Kosten für die KMU gesenkt werden. Die hohen Kosten des gegenwärtigen europäischen Patents sind ein Hemmschuh für die schnelle wirtschaftliche Verwertung von Innovationen;

Mehr Fremdmittel für KMU

1.10

stellt fest, dass Bankdarlehen auch weiterhin eine Hauptkapitalquelle für kleine und mittlere Unternehmen sein werden. Der Ausschuss bedauert, dass Basel II die Anhebung auf eine 50 %-Gewichtung bei riskanteren Darlehensvergaben vorsieht, denn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird dies die Kreditkosten für neu gegründete Unternehmen und Innovationsunternehmen in die Höhe treiben;

1.11

bedauert, dass für die KMU durch den Rückzug von Großbanken aus den lokalen Märkten ländlicher und dünn besiedelter oder wirtschaftlich schwacher Gebiete ein großes Problem beim Kapitalzugang entstanden ist. Dies hat dazu geführt, dass sie stärker auf örtliche Banken angewiesen sind, die sich auf KMU als Darlehensnehmer spezialisiert haben. Eine Änderung der Rechtslage in diesem Bereich hätte wesentliche Folgen für die Erhältlichkeit von Mitteln für die KMU;

1.12

stellt fest, dass Europa durch besondere kulturelle Traditionen geprägt ist, die auch ein Wachstumspotenzial darstellen. Kleine und mittlere Unternehmen sollten gefördert werden, um ihr Risikoverhalten und ihren Unternehmergeist zu verbessern. Dadurch kann Wachstumshemmungen entgegengewirkt werden;

Die Antworten der EU

1.13

ist sich bewusst, dass konkrete, maßgeschneiderte Lösungen für die Zielgruppe gefunden werden müssen, damit sie an Risikokapital gelangen kann. Die Möglichkeiten der regionalen Gebietskörperschaften zur Bereitstellung von Mitteln für Risikokapitalfonds sind begrenzt. Deshalb begrüßt der Ausschuss, dass regionalen Risikokapitalfonds aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Die Bereitstellung öffentlicher Finanzierungen zu attraktiven Konditionen ändert das Risiko-Rendite-Verhältnis für Privatanleger und erhöht ihre Bereitschaft, sich auf dem Risikokapitalmarkt zu engagieren;

1.14

begrüßt als EU-Instrumente das 7. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung, das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP — Competitiveness and Innovation Framework Programme) und die Initiative JEREMIE („Joint European Resources for Micro to Medium Enterprises“);

1.15

begrüßt die durch die Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung eröffnete Möglichkeit, wonach die EU im Wege einer Ko-Finanzierung ein System von „Wissensgutscheinen“ einrichten kann, um den Marktzugang von Innovationen zu fördern;

1.16

stellt fest, dass die Europäische Investitionsbank (EIB) und der Europäische Investitionsfonds (EIF) nicht so strukturiert sind, dass sie direkte Beziehungen mit den KMU unterhalten könnten; ihre Aufgabe ist vielmehr, neben den Instrumenten JEREMIE und CIP technische Hilfe und Kapital über zwischengeschaltete Finanzinstitutionen und -organisationen in den Mitgliedstaaten und ihren Regionen bereitzustellen;

1.17

konstatiert, dass die EU-Instrumente weitgehend auf Unternehmensgründungen und „Senkrechtstarter“ zugeschnitten sind — 75 % der KMU fallen jedoch nicht in diese Kategorie.

2.   Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Unterstützung des Lissabon-Prozesses

2.1

empfiehlt, dass die Kommission ein ganzes Bündel von Lösungen zur Verbesserung des Kapitalzugangs der KMU einsetzt, sodass eine maßgeschneiderte Finanzierung angeboten werden kann, die den finanziellen Bedürfnissen der einzelnen KMU gerecht wird, denn gerade die Vielfalt der europäischen KMU ist eine Trumpfkarte der europäischen Wirtschaft;

2.2

rät deshalb dringend zu einer kontinuierlichen Anwendung einer KMU-Folgenabschätzung für alle neuen Rechtsetzungsvorhaben und Politiken der EU, die eine direkte Auswirkung auf die Entwicklung der KMU haben könnten;

Bessere Rahmenbedingungen für Risikokapitalinvestitionen

2.3

empfiehlt, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten verstärkt Strukturen für Risikokapitalinvestitionen und Risk-Sharing-Modelle einsetzen sollten, um für Privatinvestoren Anreize zur Nutzung der Risikokapitalinstrumente für KMU zu schaffen;

2.4

empfiehlt, nach Wegen zur Herbeiführung eines kulturellen Wandels und zur Erhöhung der Risikofreude zu suchen, was der Verwirklichung der Lissabon-Agenda nur dienlich sein kann. Ferner rät der AdR der Kommission und den Mitgliedstaaten, in ihrem Handeln weiter gegen die „Stigmatisierung des Versagens“, besonders bei nicht betrugsbedingten Firmenpleiten, zu kämpfen.

Mehr Fremdmittel für KMU

2.5

vertritt die Auffassung, dass die gegenwärtige Vielfalt der Kreditinstitute im europäischen Retail-Banking-Markt die vielschichtige Nachfrage nach Finanzprodukten und -dienstleistungen durch Privatpersonen, KMU, Kapitalgesellschaften und lokalen Gebietskörperschaften widerspiegelt. Um sicherzustellen, dass diese Nachfrage kontinuierlich bedient wird, empfiehlt der Ausschuss, dass die EU in ihrer Rechtsetzung kein besonderes Bankenmodell oder besondere Kundengruppen bevorteilt;

2.6

empfiehlt, dass die Erfahrungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beim Austausch von Wissen und bewährten Problemlösungen in den von der Kommission organisierten thematischen Arbeitskonferenzen und Runden Tischen berücksichtigt werden. Der Wissensaustausch zwischen den hauptsächlichen Beteiligten in den Mitgliedstaaten ist von zentraler Bedeutung, um in der relativ überschaubaren Welt der Risikokapitalgeber auf dem aktuellen Sachstand zu bleiben;

2.7

macht darauf aufmerksam, dass aufgrund der Bevölkerungsalterung eine große Anzahl Firmen zum Verkauf gelangen wird und man sich demgemäß mit der Frage der Finanzierung von Firmenübernahmen („Buy-out“ und „Buy-in“) beschäftigen sollte;

Die Antworten der EU

2.8

empfiehlt Maßnahmen, um den KMU — und hier besonders den Kleinstunternehmen — den Zugang zur Kooperationsprogrammen im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms zu erleichtern;

2.9

rät zu Maßnahmen, um den KMU einen leichten Zugang zu zwischengeschalteten Finanzinstitutionen und -organisationen zu verschaffen, die für die Bereitstellung von CIP und JEREMIE verantwortlich sind. Ferner empfiehlt der AdR, dass die EIB-Gruppe ihre Rolle, ihre Vorteilhaftigkeit und die Methoden des Zugangs zu den neuen Instrumenten CIP und JEREMIE proaktiver kommuniziert;

2.10

empfiehlt die fortlaufende Überwachung der besonderen Chancen und Problemlagen des europäischen Finanzmarktes, wozu auch die Auswirkungen des demographischen Wandels gehören;

2.11

befürwortet eine gewichtigere Rolle des EIF bei der Unterstützung regionaler Risikokapitalfonds. Daher sollte erwogen werden, dass der EIF regionale Fonds unterhalb einer Mindestgröße von 35 Mio. EUR mit Sachverstand und Erfahrung unterstützt;

2.12

empfiehlt die Vernetzung bestehender KMU-Informationsstellen auf Ebene der EU und der einzelstaatlichen und regionalen Ebene zur Schaffung eines übersichtlichen, leicht zugänglichen Rundum-Informationsdienstes. Es sollte zur Nutzung bestehender regionaler Einrichtungen und behördlicher Internet-Dienste („E-Government“) ermutigt werden;

Bessere Governance

2.13

empfiehlt nachdrücklich, dass die Europäische Kommission erfolgreiche regionale Lösungen in die weiteren Erörterungen auf europäischer Ebene mit einbezieht. Die Regionen können potenziell verfügbares Privatkapital durch den Aufbau und die Finanzierung eines Netzwerks von „informellem Kapital“ stimulieren, bei dem Privatanleger mit Unternehmen in der Konzept- und Neugründungsphase in Kontakt gebracht werden;

2.14

empfiehlt nachdrücklich, dass finanzielle Maßnahmen von ergänzenden Instrumenten flankiert werden. Die Regionen unterstützen die KMU mit der nötigen Infrastruktur, z.B. für Clusterbildung und Berufsausbildung. Die Regionen verfügen auch über wertvolle Erfahrungen mit (aus ESF-Mitteln geförderten) Gründerzentren, die gemeinsame infrastrukturelle und personelle Kapazitäten bieten, wodurch Innovation, Coaching und Programme zur Verbesserung der Investitionsfähigkeit unterstützt werden. Auch muss unternehmerisches Denken unbedingt Einzug in die Bildungsprogramme halten. Gerade durch das Ineinandergreifen solcher Maßnahmen haben Unternehmensgründer größere Erfolgsaussichten;

2.15

empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten und die EU verstärkt auf die Vollendung des Binnenmarktes hinarbeiten und die entsprechenden Rechtsbestimmungen des Binnenmarkts umsetzen und alle ungerechtfertigen bürokratischen Hemmnisse aus dem Weg räumen, die der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Wege stehen, einschließlich steuerlicher Hemmnisse und Schwierigkeiten mit Exportkreditversicherungen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Offenheit des europäischen Markts in der Weltwirtschaft zu verbessern;

2.16

empfiehlt, informelle Investoren („Business Angels“) durch eine geeignete Unterstützung zu einem stärkeren Engagement in der regionalen Wirtschaftsentwicklung in Europa zu ermuntern. Bekanntermaßen engagieren sich Business Angels bevorzugt in ihrer eigenen Region, also in einem Umkreis von 100 bis 150 km vom Heimatort. Netzwerke von Business Angels müssen stärker zum Vorschein kommen;

2.17

empfiehlt die Nutzung eines regionalen revolvierenden Fonds-Instruments, bei dem die öffentliche Beteiligung über einen Fonds oder eine fondsähnliche Struktur gebündelt wird, um einen Hebel an der Investitionsfähigkeit des Privatsektors anzusetzen. Die neuen Bestimmungen für staatliche Beihilfen sollten die Regionen in die Lage versetzen, weiterhin mit diesem nachhaltigen Instrument zu arbeiten;

2.18

spricht sich dafür aus, dass die EU mit ihren Risikokapital-Instrumenten regionale und nationale Instrumente unterstützt. Eine zusätzliche Ko-Finanzierung hilft dem Fonds, ein größeres Volumen und eine kritische Masse zu erreichen; seine Erfolgschance wird durch eine solche Portfolio-Diversifizierung vergrößert. Dadurch sollten auch grenzüberschreitende Investitionen erleichtert, die Vorhaben einander angeglichen und die Marktfragmentierung in der EU verringert werden.

Brüssel, den 13. Februar 2007.

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Michel DELEBARRE


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