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Document 52006AP0579

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem geänderten Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung des Programms "Drogenprävention und -aufklärung" für den Zeitraum 2007-2013 als Teil des Generellen Programms "Grundrechte und Justiz" (KOM(2006)0230 - C6-0095/2005 - 2005/0037B(COD))

    ABl. C 317E vom 23.12.2006, p. 604–604 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    52006AP0579

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem geänderten Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung des Programms "Drogenprävention und -aufklärung" für den Zeitraum 2007-2013 als Teil des Generellen Programms "Grundrechte und Justiz" (KOM(2006)0230 - C6-0095/2005 - 2005/0037B(COD))

    Amtsblatt Nr. 317 E vom 23/12/2006 S. 0604 - 0604


    20061223

    P6_TA(2006)0579

    Drogenprävention und -aufklärung (2007-2013) ***I

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem geänderten Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung des Programms "Drogenprävention und -aufklärung" für den Zeitraum 2007-2013 als Teil des Generellen Programms "Grundrechte und Justiz" (KOM(2006)0230 — C6-0095/2005 — 2005/0037B(COD))

    (Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

    Das Europäische Parlament,

    - in Kenntnis des geänderten Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2006)0230) [1],

    - gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 152 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0095/2005),

    - gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

    - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A6-0454/2006),

    1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

    2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

    3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

    [1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

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