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Document 52006AE1572

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. …/… über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln KOM(2006) 606 endg. — 2006/0193 (COD)

    ABl. C 325 vom 30.12.2006, p. 40–40 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    30.12.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 325/40


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. …/… über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln“

    KOM(2006) 606 endg. — 2006/0193 (COD)

    (2006/C 325/10)

    Der Rat beschloss am 15. November 2006, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 95 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen.

    Am 25. Oktober 2006 beauftragte das Präsidium die Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz mit den entsprechenden Vorarbeiten.

    Angesichts der Dringlichkeit der Arbeiten beschloss der Ausschuss auf seiner 431. Plenartagung am 13./14. Dezember 2006 (Sitzung vom 13. Dezember), Herrn KAPUVARI zum Hauptberichterstatter zu bestellen, und verabschiedete mit 107 Ja-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung folgende Stellungnahme:

    1.   Schlussfolgerungen

    1.1

    Der EWSA hält es für sinnvoll, das Regelungsverfahren mit Kontrolle in die Verordnung aufzunehmen. Der EWSA hält es wie die Europäische Kommission für wichtig, das Gemeinschaftsrecht zu vereinfachen und transparenter zu gestalten.

    2.   Einleitung

    2.1

    Mit diesem Vorschlag soll in die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. …/… über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln ein Hinweis aufgenommen werden, wonach das Regelungsverfahren mit Kontrolle in allen Fällen anzuwenden ist, in denen die Kommission befugt ist, quasi-legislative Maßnahmen im Sinne von Artikel 2 des Beschlusses 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse in der durch den Beschluss 2006/512/EG des Rates geänderten Fassung zu verabschieden.

    2.2

    Die Änderung ist aufgrund der Einführung des neuen Komitologieverfahrens, des Regelungsverfahrens mit Kontrolle, erforderlich.

    2.3

    Der Vorschlag umfasst ausschließlich Änderungen, die zur Angleichung der Verordnung an den Komitologiebeschluss erforderlich sind.

    3.   Allgemeine Bemerkungen

    3.1

    Der EWSA hält es für sinnvoll, das Regelungsverfahren mit Kontrolle in die Verordnung aufzunehmen. Der EWSA hält es wie die Europäische Kommission für wichtig, das Gemeinschaftsrecht zu vereinfachen und transparenter zu gestalten.

    3.2

    Das Regelungsverfahren mit Kontrolle ermöglicht eine wirksamere Änderung von nicht wesentlichen Bestimmungen der Verordnung, einschließlich durch Streichung einiger dieser Bestimmungen oder Hinzufügung neuer nicht wesentlicher Bestimmungen.

    3.3

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat im März 2004 eine Stellungnahme zum Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln verabschiedet; der vorliegende Änderungsvorschlag erfordert angesichts der Tatsache, dass es sich um eine Konsolidierung handelt, keine neue Stellungnahme zu dem Thema.

    3.4

    Die im Rahmen des Regelungsverfahrens mit Kontrolle formulierten neuen Regeln sind ab dem 23. Juli 2006 anzuwenden.

    3.5

    Es ist gewährleistet, dass die neue Verordnung keine materiellrechtlichen Änderungen aufweist und lediglich dazu dienen soll, das Gemeinschaftsrecht klar und transparent zu machen. Der Ausschuss befürwortet diese Zielsetzung voll und ganz und stimmt dem Vorschlag angesichts der genannten Gewährleistung zu.

    Brüssel, den 13. Dezember 2006

    Der Präsident

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Dimitris DIMITRIADIS


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