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Document 52006AE0408

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu JEREMIE (Joint Resources for Micro to Medium Enterprises)

    ABl. C 110 vom 9.5.2006, p. 39–46 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    9.5.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 110/39


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu „JEREMIE (Joint Resources for Micro to Medium Enterprises)“

    (2006/C 110/08)

    Am 20. Dezember 2005 ersuchte EU-Kommissionsmitglied Margot WALLSTRÖM den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss im Namen der Kommission um Ausarbeitung einer Stellungnahme zu „JEREMIE (Joint Resources for Micro to Medium Enterprises)“.

    Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 24. Februar 2006 an. Berichterstatter war Herr PEZZINI.

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss verabschiedete auf seiner 425. Plenartagung am 15./16. März 2006 (Sitzung vom 15. März) mit 142 Stimmen gegen 1 Stimme bei 2 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss nimmt mit Interesse und Zustimmung das Dokument der Kommission zur Kenntnis, in dem das Programm JEREMIE (1) (Joint Resources for Micro to Medium Enterprises — Gemeinschaftsmittel für kleine und mittlere Unternehmen) vorgestellt wird.

    1.1.1

    Er dankt Danuta HÜBNER, dem für Regionalpolitik zuständigen Kommissionsmitglied, sowie den Dienststellen der GD REGIO und des EIF für ihr Engagement bei der Entwicklung dieses diffizilen Programms sowie ihre Unterstützung für die Arbeit des Ausschusses.

    1.1.2

    Der EWSA hat die Initiativen der Kommission zur Vereinfachung des Zugangs zu Finanzierungsquellen für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen stets unterstützt, da er der — im Übrigen vom Europäischen Parlament geteilten — Überzeugung ist, dass dieser Zugang zur Finanzierung schon immer ein Schwachpunkt für die mittelständischen Unternehmen war.

    1.1.3

    Die Stärkung der mittelständischen Unternehmen ist ein wichtiges Element der Lissabon-Strategie, da sie mit Innovation verbunden ist, stabile Arbeitsplätze schafft und zur ständigen Weiterbildung der Arbeitskräfte beiträgt.

    1.1.4

    Der EWSA hat sich — insbesondere ab 1982 (2) — in zahlreichen Stellungnahmen mit den Bemühungen der Kommission, vor allem der GD XXIII (3), beschäftigt, die Unternehmen bei der Verbesserung ihrer Beziehungen zur Kreditwirtschaft und insbesondere zu den Banken zu unterstützen.

    1.1.5

    Der EWSA hat des Weiteren die Notwendigkeit unterstrichen, bei sämtlichen die Unternehmen und insbesondere deren Finanzierung betreffenden Fragen, die erhebliche Auswirkungen auf den Wohlstand und die soziale Entwicklung haben, die Sozialpartner umfassend zu beteiligen.

    1.2

    Während der gesamten 90er Jahre hat die GD XXIII (4) in enger Zusammenarbeit mit den Vertretungsorganisationen des Handwerks und der KMU versucht, die Finanzierungsprobleme anzupacken. Die verschiedenen europäischen Konferenzen des Handwerks und der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (5) sowie die zahlreichen Vorbereitungstreffen (im Durchschnitt 10 vor jeder Konferenz, an denen Hunderte von Kleinunternehmen teilnahmen) haben:

    dazu beigetragen, die Tätigkeit der Europäischen Investitionsbank (EIB) auf Investitionen zugunsten der KMU auszuweiten;

    den Weg für die Errichtung des Europäischen Investitionsfonds (EIF) (6) bereitet, dessen Aufgabe vor allem in der wirkungsvollen Unterstützung des Handwerks und der KMU besteht;

    zur Schaffung von Rechtsvorschriften über die Zahlungsbedingungen geführt;

    den Anstoß dazu gegeben, dass auf der Sondertagung des Europäischen Rates in Luxemburg Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederankurbelung der Beschäftigung in Europa u.a. mittels spezieller Finanzhilfen für mittelständische Unternehmen beschlossen wurden (7);

    der Kommission die Möglichkeit gegeben, mit direkter Beteiligung der EIB und des EIF das auf die in Luxemburg beschlossenen Fazilitäten ausgerichtete Programm „Initiative für mehr Wachstum und Beschäftigung (1998-2000)“ zu starten;

    die Grundlage geschaffen für die Aufstellung der Mehrjahresprogramme für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), wobei der Schwerpunkt auf der Finanzierung lag. Das vierte dieser Programme (2001-2005), das bis Ende 2006 verlängert wurde, wurde am 20. Dezember 2000 angenommen;

    die Voraussetzungen für die Einrichtung des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP: Competitiveness Innovation Program) (8) geschaffen, das mit klar definierten Zielsetzungen auf die KMU ausgerichtet ist;

    den KMU die Notwendigkeit gezeigt, durch Vernetzung Größenvorteile zu erzielen, eine bessere Fähigkeit zur Marktdurchdringung sowie schließlich die erforderliche kritische Masse sowohl für Innovationsprozesse als auch für die Stärkung ihrer Position gegenüber den Finanzinstituten zu erreichen. Was die Möglichkeiten der Vernetzung angeht, bleibt derzeit noch viel zu tun.

    1.2.1

    Aufgrund der obengenannten Erfahrungen vertritt der EWSA die Auffassung, dass es auch mit Blick auf den neuen Programmplanungszeitraum 2007-2013 und die Lissabon-Ziele zweckmäßig wäre, durch Treffen, die in den Mitgliedstaaten mit den Vertretern der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft organisiert werden, umfassender über die neuen Programme zu informieren, insbesondere über diejenigen, die sich an die Kleinst- und Kleinunternehmen richten.

    1.2.2

    Trotz der Bemühungen und Maßnahmen der letzten zwanzig Jahre mangelt es in vielen Regionen der EU-25, vor allem in denjenigen mit dem größten Entwicklungsrückstand, an einem geeigneten Konzept für die Koordinierung und den wirkungsvollen Einsatz der zahlreichen derzeit bestehenden Finanzierungsinstrumente.

    1.2.2.1

    Ca. 4 Millionen Unternehmen, d.h. 20 % der bestehenden Unternehmen, sind der Auffassung, dass der begrenzte Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten ein gravierendes Hemmnis für ihr Wachstum ist (9).

    1.2.2.2

    Nur wenige zehntausende Unternehmen konnten die gemeinschaftlichen Finanzierungsinstrumente nutzen (10). Es klafft somit eine große Lücke zwischen der Phänomenologie des Problems und den erzielten Resultaten. Infolgedessen muss über die konkreten Möglichkeiten nachgedacht werden, mit entsprechenden Instrumenten eine stärkere Beteiligung der Finanzinstitute und eine Steigerung der Ergebnisse zu erzielen.

    1.2.2.3

    Der EWSA ist sich der Notwendigkeit bewusst, dass mehr unternommen werden muss, um die Information über die von Kommission, EIB, EIF, EBWE sowie den nationalen und regionalen Verwaltungen angebotenen Darlehensmöglichkeiten zu verbessern. Sehr häufig sind Kleinst- und Kleinunternehmen — im Übrigen auch durch ihre eigene Schuld — nicht in den Informationsfluss eingebunden.

    1.3

    JEREMIE könnte sich daher als ein intelligentes Instrument zur Koordinierung und rationelleren Nutzung der vorhandenen Möglichkeiten anbieten.

    1.3.1

    Die Initiative JEREMIE steht im Kontext der strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für Kohäsion, Wachstum und Beschäftigung. Der diesbezügliche Standpunkt des Ausschusses lässt sich wie folgt zusammenfassen:

    Es ist notwendig, die zuschussfreien Finanzinstrumente wie Darlehen, Finanzierung von nachrangigen Krediten über gesichertes Fremdkapital, wandelbare Instrumente (Mezzanine-Finanzierung) und Risikokapital (d.h. Startkapital und Risikokapital) zu fördern.

    Die Zuschüsse sollten der Errichtung und Erhaltung von Infrastrukturen dienen, die den Zugang zu Finanzmitteln vereinfachen (d.h. Technologietransferbüros, Gründerzentren, Business-Angels-Netze, Investitionsförderungsprogramme usw.).

    Bürgschaftsmechanismen und Kreditgarantiegemeinschaften sind zu fördern, um insbesondere den KMU den Zugang zu Mikrokrediten zu erleichtern. Die EIB und der EIF (11) könnten in dieser Hinsicht wertvolle Beratungstätigkeit leisten.

    Es ist von entscheidender Bedeutung, bestimmte Gruppen wie Jungunternehmer, Unternehmerinnen oder Angehörige benachteiligter Bevölkerungsgruppen und ethnischer Minderheiten zu erreichen.

    Angesichts des über Jahre hinweg entstandenen Fachwissens des EIF ist die enge Zusammenarbeit mit ihm besonders wichtig, um den KMU die nötige Unterstützung zu leisten und gleichzeitig den europäischen Risikokapitalmarkt auszubauen.

    Die Verbriefung von Forderungen sollte gefördert und weiter ausgebaut werden (12), um die Darlehenskapazitäten der Kreditgenossenschaften zu steigern.

    1.3.2

    Der Ausschuss unterstreicht, dass die Kommission die Initiative JEREMIE nicht nur nach außen hin unterstützen muss, sondern auch intern durch eine entsprechende Koordinierung zwischen den Kommissionsdienststellen, die die Interventionsinstrumente für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen verwalten, indem sie eine Anlaufstelle JEREMIE einrichtet, die als Koordinations- und Informationsschnittstelle für die verschiedenen Maßnahmen mit dem Ziel der Ergebnisoptimierung fungiert.

    1.3.3

    Nach Einschätzung des EWSA empfiehlt es sich, dass die Kommission alle zwei Jahre in einem Bericht an das Europäische Parlament, den Rat, den Ausschuss der Regionen und den Wirtschafts- und Sozialausschuss Bilanz über den Verlauf des Programms und seine Wirkung zieht, damit die so gewonnenen wichtigen Erfahrungen auf andere Sektoren übertragen werden können.

    1.3.4

    Der Ausschuss empfiehlt außerdem, bei den Ausschreibungs- und Auftragserteilungsverfahren, bei der Verwaltung der regionalen Holdings sowie bei der Zulassung der mit der Verwaltung der Projekte betrauten Finanzvermittler die vollständige Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Transparenz zu gewährleisten: Insbesondere muss die volle Anwendung der einschlägigen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften — auch im Falle ausschließlicher Rechte — sowie die Möglichkeit von Sanktionen, der Enthebung ineffizienter Holdings und der Revision der Liste der zugelassenen Finanzvermittler gegeben sein.

    2.   Begründung

    2.1

    Der EWSA hat mehrfach unterstrichen, dass die mittelständischen Unternehmen in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine soziale Funktion erfüllen, und dies in verschiedenen Stellungnahmen u.a. aus den Jahren 1992 (13), 1997 (14), 2001 (15) und 2003 (16) sowie in seiner Stellungnahme zur Europäischen Charta für Kleinunternehmen (17) eingehend herausgearbeitet.

    2.1.1

    Kleinst- und Kleinunternehmen spielen in der europäischen Wirtschaft eine entscheidende Rolle. Diese ca. 25 Millionen Unternehmen machen 99 % aller Unternehmen aus, und mit ca. 95 Millionen Beschäftigten stellen sie 55 % der gesamten Arbeitsplätze des privaten Sektors bereit (18).

    2.1.2

    Diese Ziffern verdeutlichen die Bedeutung und Rolle der KMU im Rahmen der Lissabon-Strategie und zeigen, dass eine starke Partnerschaft mit den Vertretern der Sozialpartner geschlossen werden muss, um neue Formen der Zusammenarbeit entwickeln zu können (19), die auf die konkrete Verwirklichung der sozialen und wirtschaftlichen Werte abzielen, die Europa zu einer sozialen Marktwirtschaft machen (20).

    2.1.3

    Die Gründung und Entwicklung von Kleinst- und Kleinunternehmen wird vor allem durch folgende — in der Reihenfolge ihrer Bedeutung aufgeführten — Probleme behindert:

    Finanz- und Kreditprobleme;

    schwerfällige und kostspielige Bürokratie;

    Arbeitsmarktaspekte (Definition der Berufsprofile und Stärkung der beruflichen Bildung, da dies für die Flexibilität der Arbeitskräfte und die Erweiterung der Betätigungsmöglichkeiten der Unternehmen wie auch der Beschäftigungschancen der Arbeitnehmer notwendig ist).

    2.1.4

    Der Zugang zu Finanzierung ist daher erste Voraussetzung für die Gründung eines Unternehmens und von fundamentaler Bedeutung für das Wachsen und Gedeihen von Kleinst- und Kleinunternehmen, für die seitens der Kreditwirtschaft viel stärkere und deutlichere Beschränkungen gelten als für Großunternehmen.

    2.1.5

    Nur der unmittelbare Kontakt mit den Unternehmen und deren Probleme und das Wissen der Unternehmen um die insbesondere in ihrer jeweiligen Region verfügbaren Kreditmöglichkeiten ermöglichen eine optimale Wirkung von Krediten; dabei muss ein allzu restriktives Vorgehen bei der Gewährung von Finanzmitteln und eine daraus resultierende Zunahme des Risikograds vermieden werden, insbesondere im Zusammenhang mit dem Basler Abkommen. Die Unternehmen müssen folglich ihr finanzielles Gleichgewicht und die notwendigen Instrumente selbst bestimmen.

    2.1.6

    Eine entscheidende Rolle spielt die Eigenfinanzierung, wenn auch kleine Unternehmen nur selten ihren Investitionsplan mit diesem Instrument realisieren können. In 90 % der Fälle ist es notwendig:

    die Wahl der Art des Kapitals durch Information und Beratung über die möglichen Alternativen zu erleichtern (Risikokapital, verzinsliches Fremdkapital, Mezzanine-Finanzierung);

    die geeigneten Finanzierungsinstrumente und Finanzierungskanäle zu bestimmen.

    2.1.7

    Von allen verfügbaren Instrumenten wird vor allem das Risikokapital von Kleinunternehmen häufig mit Argwohn betrachtet. Wenn von Risikokapital im Zusammenhang mit Kleinstunternehmen (21) und Kleinunternehmen (22) (bei denen es sich zu 90 % um Einzelunternehmen und Personengesellschaften handelt) die Rede ist, bezieht sich dies in der Regel auf nur 5 bis 6 % dieses riesigen Volumens. Damit die Verwendung dieses Instruments nicht auf die Restfinanzierung beschränkt bleibt, müssen neue Formen des Risikokapitals vorgesehen werden, die auch im Fall von Personengesellschaften zum Einsatz kommen können.

    2.1.8

    Die prioritären Maßnahmen für die Überwindung der Kluft zwischen der Kreditwirtschaft und den Kleinst- und Kleinunternehmen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

    Verbesserung der Qualität der von der Kreditwirtschaft erbrachten Leistungen.

    Stärkere Einbindung der Kreditunternehmen in die Unternehmensprozesse in Form von Beratung, um eine verstärkte Transparenz und Offenlegung der Bilanzen zu ermöglichen. Vor allem die kleinen Unternehmen bedürfen dieser Art von Hilfe, entweder zwecks Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft bzw. Vorbereitung auf die Nutzung von Venture Capital, oder in einigen Fällen zwecks Zugangs zu speziellen Börsensegmenten (23).

    Die Kreditvergabe muss weniger als bisher von Vermögenssicherheiten abhängig gemacht werden. Hierzu müssten stärker die finanztechnischen Instrumente mobilisiert werden. Als besonders bewährtes Instrument ist das in zahlreichen europäischen Staaten anzutreffende Modell der Kreditgenossenschaften zu nennen. Derartige Instrumente sind zwar an die Gewährung eines Bankkredits gebunden, müssen aber gefördert und weiterentwickelt werden, und hierzu kann JEREMIE einen sehr wichtigen Beitrag leisten.

    Die Kreditkosten müssen stärker an die den Großunternehmen üblicherweise gewährten Konditionen angeglichen werden (24).

    2.1.9

    Die Analysen und Bewertungen der Erfordernisse und Möglichkeiten in der Vorlaufphase von JEREMIE müssen in den einzelnen Regionen der Union unter effektiver Beteiligung der interessierten wirtschaftlichen und sozialen Kreise im Rahmen einer echten und verantwortungsvollen Partnerschaft durchgeführt werden.

    2.2   Regionale Dimension

    2.2.1

    Das in den obigen Ausführungen dargelegte Problem des Zugangs zur Finanzierung ist in Abhängigkeit vom Entwicklungsstand der Wirtschaft und des Marktes unterschiedlich stark ausgeprägt. Die Konvergenzregionen (25), die die Finanzierungsinstrumente für die Förderung von Beschäftigung mittels unternehmerischer Initiative eigentlich am dringendsten benötigen würden, sind im Gegenteil diejenigen, wo der Zugang zur Finanzierung schwieriger ist und die Zinsen höher sind als in den Regionen mit einem höheren Entwicklungsstand (26).

    2.2.2

    Die EIB-Darlehen, die im Rotationsverfahren (27) den Treuhandbanken gewährt werden, um dann aufgeteilt und zu variablen und moderaten (28) Zinssätzen an die KMU vergeben zu werden, werden vor allem von den in wohlhabenden Regionen operierenden Banken in Anspruch genommen, wo der Wettbewerb im Bankwesen größer ist und die Gewährung eines EIB-Darlehens eingesetzt wird, die Kunden zu halten und an die Bank zu binden.

    2.2.3

    Da in den benachteiligteren Regionen die Banken, und insbesondere Kreditgenossenschaftsbanken oder „Volksbanken“, weniger zahlreich sind, gibt es dort keinen nennenswerten Wettbewerb zwischen den Banken und auch kein besonderes Augenmerk auf die „Kleinen“; die interessanten Instrumente, die die EIB bereitstellt, werden in diesen Regionen daher nur selten genutzt.

    2.2.4

    Wenn also nichts zur Umkehrung dieses Trends unternommen wird — auch über die finanziellen Möglichkeiten der Instrumente, mit denen durch JEREMIE die traditionellen Instrumente der EIB und des EIF (29) flankiert werden können, werden die ärmsten Regionen noch lange unter ihrer Armut zu leiden haben.

    2.2.5

    Zum Zwecke einer erleichterten Kreditvergabe, vor allem in den Konvergenzregionen, könnte mit JEREMIE eine Anlaufstelle beim EIF eingerichtet werden; mit Hilfe ihrer Bürgschaftsinstrumente könnte diese zur Absicherung der Kredite beitragen, die von Banken, Kreditgenossenschaften und anderen vor allem in den am stärksten benachteiligten Regionen tätigen Finanzorganismen gewährt werden.

    2.3   Soziale Dimension des Kredits und Finanzengineering

    2.3.1

    Das Problem des Zugangs kleinster, kleiner und mittlerer Unternehmen zu Finanzierung machen deutlich, dass die Märkte in verschiedenerlei Hinsicht versagen:

    Die Finanzinstitute müssen sich für ihr Management gegenüber den jeweiligen Aufsichtsräten verantworten: es liegt auf der Hand, dass sie häufig zögern, kleinen, kaum bekannten Unternehmen mit nicht vorhandenen oder oberflächlich aufgestellten Bilanzen und somit einem potenziellen Insolvenzrisiko Kredite zu gewähren.

    Sehr häufig sind die leitenden Bankangestellten nicht mit dem „Unternehmensrisiko“ vertraut und fühlen sich bei der Kreditgewährung beruhigt, wenn reale Garantien (Immobilien oder von Verwandten bzw. Dritten geleistete Bürgschaften) vorliegen. Auf Bürgschaften wird häufig und sogar zu häufig zurückgegriffen, vor allem bei der Kreditvergabe an Unternehmerinnen und Jungunternehmer.

    Die Aufteilung des Gesamtkreditvolumens auf eine große Zahl kleiner Unternehmen kostet die Banken in Bezug auf den personellen und bürokratischen Aufwand viel mehr als die Verwaltung einiger weniger Kredite deutlich größeren Umfangs, die einer begrenzten Zahl von großen Unternehmen gewährt werden, die über einen entsprechenden Immobilienbesitz verfügen.

    Der Wettbewerb zwischen den Finanzinstituten, der es ermöglicht, die günstigsten Angebote auf dem Markt zu ermitteln, ist in den wohlhabenden Regionen groß, in den Konvergenzregionen jedoch niedrig, also genau dort, wo ein größeres Angebot zu gemäßigteren Zinsen vonnöten wäre, um den Bedürfnissen der — häufig kleinen und finanzschwachen — örtlichen Unternehmen Rechnung zu tragen.

    2.3.2

    Dem Marktversagen muss daher mit Maßnahmen begegnet werden, die:

    mit den staatlichen Beihilfen kompatibel sind;

    im Rahmen des Finanzengineering mit Hilfe der Mittel eingesetzt werden können, die in den vom EIF verwalteten mehrjährigen Programmen (30) vorgesehen sind;

    bereits in das CIP (Competitiveness Innovation Program) eingestellt sind;

    in den Strukturfonds vorgesehen sind;

    insgesamt über JEREMIE koordiniert werden.

    2.3.3

    Auf der Tagung des Europäischen Rates im März 2005 wurden der Lissabon-Strategie neue Impulse verliehen, und die Regierungen und die Wirtschafts- und Sozialpartner wurden aufgefordert, in drei prioritären Bereichen tätig zu werden:

    Wissen und Innovation zu den Motoren eines nachhaltigen Wachstums zu machen;

    die EU für Investoren und Arbeitskräfte attraktiv zu machen;

    Beschäftigung und Unternehmergeist zu fördern, um den Zusammenhalt zu verbessern.

    2.3.4

    Die Ausgaben der Mitgliedstaaten für die Erhaltung von bestehenden und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen sind bisweilen hoch, aber durch die sozialen Ergebnisse gerechtfertigt (31). Würde generell ein Darlehen in Höhe von 20.000 EUR für die Hälfte der bestehenden KMU in der EU-25 gewährt, d.h. für ca. 12 Millionen Unternehmen, würde der vorhersehbare Verlust aufgrund von Insolvenzen (32) einen Betrag von 6,5 Mrd. EUR nicht überschreiten, was 0,07 % des BIP der EU-25 entspricht. Die generelle Gewährung von Krediten würde jedoch den meisten Unternehmen eine Festigung ihrer Position und die Entwicklung innovativer Verfahren und Produkte ermöglichen.

    2.3.5

    Würde die Kreditvergabe über eine Kreditgenossenschaft vermittelt, durch die 50 % der Insolvenzen aufgefangen werden könnten, würde der Verlust hälftig (50 % für beide) zwischen der Genossenschaft und der Bank aufgeteilt.

    2.3.6

    Eine Sichtweise, die dem Kredit eine soziale Funktion einräumt, ermöglicht die Entwicklung der notwendigen finanztechnischen Instrumente, die öffentliche Mittel sowie Mittel aus den Gemeinschaftsfonds und Solidaritätsfonds einschließen, die an die Kreditgenossenschaften der Unternehmen entweder bei Verbuchung bei der Genossenschaft oder in Form eines Prozentsatzes auf die Bankzinsen ausgeschüttet werden (33).

    2.4   Die Funktion von Kreditgenossenschaften, Finanzengineering und JEREMIE

    2.4.1

    Die Gewährung vieler kleiner Kredite, wie sie die Start-ups und Kleinst- und Kleinunternehmen in Europa brauchen, hängt von folgenden Faktoren ab:

    der Verfügbarkeit von Mitteln zu einem moderaten Preis auf den Kapitalmärkten;

    einer Organisation des Kreditinstituts, die diesem eine angemessene Verbreitung in dem betreffenden Gebiet mit Zweigstellen in der Nähe der Unternehmen ermöglicht;

    einer Sichtweise, die es den Bankangestellten ermöglicht, auf die Erfordernisse der „Kleinen“ einzugehen;

    der Möglichkeit, die Risiken mit anderen Partnern zu teilen (finanztechnische Regelungen);

    der Möglichkeit, die Verwaltungsausgaben einzudämmen, damit die Zinssätze für gewährte Kredite gesenkt werden können.

    2.4.2

    Einige der oben dargelegten Probleme lassen sich mit Instrumenten lösen, die bereits bestehen, aber besser und umfassender eingesetzt werden müssten:

    Die EIB-Mittel haben sich dort, wo sie eingesetzt wurden, als ein äußerst nützliches Instrument erwiesen, um Kleinst- und Kleinunternehmen den Zugang zu Finanzierung zu erleichtern. Die Banken, die als „EIB-Treuhänder“ fungieren wollten, haben im Rotationsverfahren zinsgünstige Darlehen erhalten (34). Der reduzierte Spread, der den Banken eingeräumt wurde (115 Basispunkte), hat bewirkt, dass nur die Banken, die in wohlhabenden Regionen mit einem starken Wettbewerb tätig sind, diese Form der Finanzierung verwendet haben, die nützlich für die Unternehmen, aber wenig lukrativ für die Banken ist. In den Konvergenzregionen war das nicht der Fall, was den Grundsatz bestätigt, dass arme Gebiete schlechtere Entwicklungschancen haben als reiche.

    Das System der Kreditgenossenschaftsbanken ist in wirtschaftlich hochentwickelten Regionen weiter verbreitet. Auch dies ist ein gravierendes Hindernis für den Zugang zur Finanzierung in den Regionen mit Entwicklungsrückstand. Mit JEREMIE könnte die Schaffung, Unterstützung und Verbreitung von Kreditformen unter Verwendung von finanztechnischen Instrumenten gefördert werden, bei denen die Berufsorganisationen in denjenigen Regionen einbezogen werden, in denen Ausbildungsmaßnahmen und das Kreditsystem die Grundlagen für die Entwicklung sind.

    Damit eine Kultur der Berücksichtigung der „Kleinen“ entsteht, müssen unbedingt die Bemühungen der Berufsorganisationen unterstützt werden, vor allem derjenigen, die sich im sozialen Dialog engagieren, damit sie dazu beitragen, in den am stärksten benachteiligten Regionen die positiven Erfahrungen nachzuvollziehen, die in den wohlhabenderen Regionen bereits gemacht wurden. Auch bei derartigen Maßnahmen könnte sich JEREMIE als wichtiges Instrument anbieten.

    Die Kreditgenossenschaften sind in denjenigen Ländern, in denen es sie gibt, von grundlegender Bedeutung sowohl für die Durchführung des Finanzengineering als auch für die Verbreitung der Kultur der sozialen Funktion des Kredits, die dazu beiträgt, Europa zu einer sozialen Marktwirtschaft zu machen, wo die Beschäftigung der Schlüssel zum Erfolg ist (35). Wenn es mit JEREMIE gelingt, die von der EU bereits mittels EIB und BEI geleistete Hilfe rationeller einzusetzen und weiter auszubauen, können viele der Unternehmen, die jedes Jahr zum Aufgeben gezwungen sind, gerettet werden (20 %).

    Eine von den Kreditgenossenschaften durchgeführte Risikobewertung und anschließende Übernahme von 50 % der Insolvenzen im Verhältnis zu den gewährten Krediten, verringert konkret die Belastungen für die Banken, senkt das Gesamtrisiko und bewirkt dadurch einen moderateren Schuldzinssatz (36).

    2.5   Die Funktion des Multiplikators beim Kreditmanagement und die Funktion von JEREMIE

    2.5.1

    Der Multiplikator wurde vor allem in den letzten Jahren zu einem Instrument, das sowohl von den Kreditgenossenschaften als auch von den Banken untersucht und eingesetzt wurde, um die Kreditmöglichkeiten zu erweitern (37). Die systematische Analyse der Insolvenzlage insbesondere in den Konvergenzregionen ermöglicht die Anpassung des Multiplikators an die lokalen Gegebenheiten. Der Prozentsatz der Insolvenzen erhöht sich natürlich in den benachteiligteren Regionen, in denen er 10 % erreicht, wohingegen er in den wohlhabenderen Regionen — stets bezogen auf die Kleinst- und Kleinunternehmen — bei rund 2,5 % bleibt.

    2.5.2

    Gerade in den Konvergenzregionen könnte JEREMIE sein Potenzial entfalten, indem den Kreditgenossenschaften Bürgschaftssicherheiten gewährt und die Verbriefung von Forderungen gefördert wird, um die Kreditmöglichkeiten zu erweitern und den schwachen Multiplikator auszugleichen.

    2.6   JEREMIE und das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP)

    2.6.1

    In dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation 2007/2013- (CIP) (38) — sind verschiedene Gemeinschaftsaktionen und -programme zusammengefasst, u.a.:

    das gemeinschaftliche Aktionsprogramm für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie (39) und das Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (40);

    das Finanzierungsinstrument für die Umwelt LIFE (Financial Instrument for the Environment) (41);

    das Mehrjahresprogramm zur Verfolgung der Umsetzung des Aktionsplans eEurope 2005 (42);

    das mehrjährige Gemeinschaftsprogramm zur Unterstützung der Entwicklung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen (43);

    die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze (44);

    die Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze (45);

    das mehrjährige Programm „Intelligente Energie — Europa“ (46).

    2.6.2

    Außerdem sollten die Finanzinstrumente untersucht werden, die im vierten Mehrjahresprogramm 2000-2005 (Multi annual programme — MAP) vorgesehen sind; das bis zum 31. Dezember 2006 verlängerte und mit einem Finanzrahmen von 531,5 Mio. EUR (47) ausgestattete Programm soll zusammen mit dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in die Strategie der Gemeinschaftsinitiative JEREMIE eingebunden werden.

    2.6.2.1

    Das MAP ist in drei Maßnahmenbereiche untergliedert:

     

    Aktivitäten im Bereich der Unternehmensentwicklung;

     

    Netzwerk der Euro-Info-Zentren;

     

    Finanzinstrumente.

    2.6.2.2

    Durch eine Analyse der Tätigkeit der im Rahmen des Mehrjahresprogramms eingesetzten Finanzinstrumente können diejenigen ermittelt werden, die zu den besten Ergebnissen geführt haben und daher in der Gemeinschaftsinitiative JEREMIE erneut verwendet werden können. Derartige Instrumente machen den weitaus größten Teil der Ausgaben der vierten Mehrjahresprogramms aus und beliefen sich z.B. 2003 auf 67 % des Gesamtbudgets des Programms (48). Innerhalb dieser Finanzinstrumente sind die Mittel wie folgt aufgeteilt:

    KMU-Bürgschaftsfazilität (49): 90 % der Mittel (50);

    ETF-Startkapitalfazilität (51): 10 % der Mittel.

    2.6.2.3

    Diese Instrumente wurden bereits im Zeitraum 1998-2000 im Rahmen des Programms „Initiative für mehr Wachstum und Beschäftigung“ zusammen mit folgenden weiteren Instrumenten eingesetzt:

    SCA (Seed Capital Action) im Rahmen der Pilotaktion CREA (Risikokapital für Unternehmen in der Anfangsphase — Startkapital) des Mehrjahresprogramms 1997-2000;

    die Fazilität Joint European Venture (JEV), die 1997 geschaffen und am 29.12.2004 (52) eingestellt wurde.

    2.6.2.4

    Die SCA hat bisher wenig Wirkung gezeigt, ebenso wenig wie die Fazilität JEV.

    2.6.2.5

    Bis Ende 2003 haben von der KMU-Bürgschaftsfazilität ca. 178.000 (53) KMU profitiert (136.000 unter dem Teil Wachstum und Beschäftigung, 32.000 unter dem Teil Bürgschaften, 10.000 unter dem Teil Kleinstkredite).

    2.6.2.6

    Im gleichen Zeitraum wurde die ETF-Startkapitalfazilität von ca. 240.000 (54) KMU in Anspruch genommen.

    2.6.3

    JEREMIE könnte daher diese beiden Finanzinstrumente weiter nutzen und einer größeren Zahl von begünstigten KMU insbesondere in den Konvergenzregionen zugute kommen lassen.

    2.6.4

    Man muss sich vor Augen führen, dass von den gemeinsamen Interventionen der GD Unternehmen, der GD Wirtschaft und Finanzen und des EIF in all diesen Jahren nur 0,81 % der KMU Nutzen ziehen konnten.

    2.6.5

    Es ist daher wichtig, dass mit JEREMIE neue Wege beschritten werden, die teilweise bereits in den neuen Programmen vorgesehen sind, insbesondere:

    die KMU-Bürgschaftsfazilität als Mechanismus gegenseitiger Bürgschaften, von dem bereits im Zusammenhang mit den Kreditgenossenschaften die Rede war;

    der Mezzanine-Kredit (55), der über die KMU-Bürgschaftsfazilität genutzt werden kann: er ist für die Unternehmer sehr wichtig, da sie nicht einen Teil des Kapitals abtreten müssen, und kann für die Übertragung von Unternehmen nützlich sein;

    Verbriefung der Risikomittel (56) der Banken und Kreditgenossenschaften;

    Einrichtung von SBIC-Programmen (Small Business Investment Companies Programs), die 1958 in den USA entstanden sind und Beteiligungen und langfristige Kredite vorsehen; sie werden als gewerbliche Programme auf der Grundlage einer Lizenzierung bei der Small Business Administration abgewickelt.

    2.6.6

    Nach Auffassung des EWSA gibt es jedoch bei all diesen Interventionen noch ein großes Informations- und Ausbildungsproblem, an dessen Lösung sowohl die Finanzinstitute als auch die Vertretungsorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligt werden müssen, um die Wahrung der Grundsätze der sozialen Verantwortung der Unternehmen und der sozialen Zweckbestimmung der Finanzierung sicherzustellen.

    2.7   JEREMIE und die Ausschreibungs- und Zulassungsverfahren

    2.7.1

    Nach Ansicht des Ausschusses ist uneingeschränkte Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften für öffentliche Dienstleistungsaufträge von entscheidender Bedeutung, damit die Gemeinschaftsinitiative JEREMIE ein voller Erfolg werden kann.

    2.7.2

    In jedem Fall müssen die für JEREMIE zuständigen Dienststellen der Kommission bzw. des EIF überprüfen und sicherstellen, dass die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Unparteilichkeit, Gleichbehandlung und Transparenz bei den Ausschreibungsverfahren in vollem Umfang eingehalten werden. Insbesondere müssen die von der Kommission ausgearbeiteten Standardpflichtenhefte unter den obligatorischen Kriterien für die Zulassung der sich bewerbenden Einrichtungen oder Konsortien folgende Kriterien enthalten:

    die erfolgreiche Ausübung der vorgesehenen Tätigkeiten über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren;

    die Einhaltung der CEN-Normen bei den erbrachten Leistungen;

    das Vorhandensein der erforderlichen technischen, fachlichen, finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, überprüft anhand objektiver und nichtdiskriminierender Kriterien.

    2.7.2.1

    Sofern Vereinbarungen in Bezug auf Holding Funds/Operationelle Programme 2007-2015 bestehen, muss die Möglichkeit von Vertragsstrafen bzw. der Kündigung oder Enthebung eines Holding Fund im Falle von Ineffizienz, Unregelmäßigkeiten oder schweren Vertragsbrüchen vorgesehen werden. Das Management sollte alle zwei Jahre mit der Unterstützung der Wirtschafts- und Sozialpartner in der betreffenden Region überprüft werden, wobei unter Anwendung transparenter Verfahren Bewertungsberichte veröffentlicht werden, die den nationalen Zentralbehörden, dem Europäischen Parlament, dem EWSA und dem Ausschuss der Regionen zu übermitteln sind.

    2.7.3

    Finanzinstituten oder Konsortien, die in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem der im Anhang zum WTO-Übereinkommen aufgeführten Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen niedergelassen sind, muss die Qualifizierung zu den gleichen Bedingungen wie nationalen Bewerbern ermöglicht werden; Grundlage muss eine den einschlägigen Rechtsvorschriften der betreffenden Länder entsprechende Dokumentation sein, anhand derer der Nachweis erbracht werden kann, dass alle Voraussetzungen für die Qualifizierung erfüllt sind.

    2.7.4

    Derartige Bestimmungen sollten auch für die Verfahren zur Zulassung der zwischengeschalteten Kreditinstitute gelten: sie sollten einer systematischen Leistungskontrolle unterliegen, deren Mechanismen unter Beteiligung der Vertreter der zuständigen Wirtschafts- und Sozialpartner festzulegen sind; außerdem sollte eine regelmäßige Überprüfung der Zulassung stattfinden, die in jedem Fall im Dreijahresturnus den Austausch eines Teils der zugelassenen Institute vorsieht.

    Brüssel, den 15. März 2006

    Die Präsidentin

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Anne-Marie SIGMUND


    (1)  JEREMIE: une initiative commune DG REGIO-BEI visant un meilleur accès aux financements pour le développement des PME et des microentreprise dans les régions (JEREMIE - eine Gemeinschaftsinitiative der GD Regio und der EIB zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzierung für die Entwicklung von KMU und Kleinstunternehmen in den Regionen) (Dok. 2 vom 21.11.2005), vorgestellt auf der Konferenz „Le financement de la croissance et de la cohésion dans l'Union élargie“ am 24.11.2005 in Brüssel.

    (2)  1982: Europäisches Jahr für KMU und Handwerk.

    (3)  Auch aufgrund der 1982 festgestellten Probleme richtete die Kommission eine Task Force unter der Leitung von Kommissionsmitglied Cresson ein, um die Gemeinschaftspolitik auf die Erfordernisse der KMU auszurichten. In der zweiten Hälfte der 80er Jahre wurde diese Task Force in die GD XXIII umgewandelt.

    (4)  Die gegenwärtige Generaldirektion Unternehmen und Industrie.

    (5)  1990 in Avignon, 1994 in Berlin und 1997 in Mailand.

    (6)  Vgl. Fußnote 28.

    (7)  Der Europäische Rat, der sich auf seiner außerordentlichen Tagung am 20./21. November 1997 in Luxemburg ausschließlich mit dem Thema Beschäftigung befasste, verabschiedete u.a. drei konkrete Initiativen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und ersuchte die Kommission, Vorschläge zur Stärkung der Wirtschaft und zur Erhöhung der Beschäftigung vorzulegen. Die drei Initiativen waren: die ETF-Startkapitalfazilität, die Fazilität Joint European Venture (JEV) und die KMU-Bürgschaftsfazilität.

    (8)  Vgl. KOM(2005) 121 endg.

    (9)  Konsultationspapier über das Gemeinschaftsprogramm für unternehmerische Initiative und Wettbewerbsfähigkeit 2006-2010, GD Unternehmen, Ziffer 46. http://europa.eu.int/yourvoice/consultations/index_en.htm#open.

    (10)  Ebd. Ziffer 118.

    (11)  Vgl. Fußnote 29.

    (12)  Die Verbriefung ermöglicht es, einen Teil des Ausfallrisikos an Dritte abzutreten, wodurch verstärkt Möglichkeiten für die Gewährung von Darlehen für KMU geschaffen werden. Vgl. auch Fußnote 56.

    (13)  „KMU und Handwerksbetriebe“, ABl. C 332 vom 16.12.1992.

    (14)  „Das Handwerk und die kleinen und mittleren Unternehmen“, ABl. C 156 vom 26.5.1997.

    (15)  ABl. C 221 vom 7.8.2001.

    (16)  „Die Rolle der Klein- und Kleinstunternehmen im wirtschaftlichen Leben und im europäischen Produktionsgefüge“, ABl. C 220 vom 16.9.2003.

    (17)  ABl. C 48 vom 21.2.2002.

    (18)  Beobachtungsnetz der Europäischen KMU, 2003/7, EU-2 5.

    (19)  Beispiel: die Erfahrungen der in Italien und anderen europäischen Ländern verbreiteten bilateralen Gremien.

    (20)  Siehe EWSA-Stellungnahmen zum Thema „Partnerschaft bei der Durchführung der Strukturfonds“ABl. C 10 vom 14.1.2004, S. 21.

    (21)  23 Millionen in der EU-25, KMU-Beobachtungsstelle 2005.

    (22)  1,8 Millionen, KMU-Beobachtungsstelle 2005.

    (23)  Das spezielle Börsensegment für KMU heißt in Italien STAR.

    (24)  Cross-selling muss vermieden werden.

    (25)  In der EU- 25 gibt es 254 NUTS-II-Regionen. Unter diesen liegt in ca. 100 Konvergenzregionen das Einkommensniveau unter 75 % des Gemeinschaftsdurchschnitts.

    (26)  In den am stärksten benachteiligten Regionen liegen die Zinsen im Durchschnitt um drei Punkte höher als in den wohlhabenden Regionen (Quelle: Artigiancassa, Italia).

    (27)  Im Allgemeinen in Höhe von 30 oder 50 Mio. EUR, Revolving-Kredite.

    (28)  Im Allgemeinen ein Punkt über Euribor bei 6 Monaten.

    (29)  Der Europäische Investitionsfonds (EIF) wurde 1994 mit 2 Zielen errichtet: 1) die Europäischen Netze zu unterstützen; 2) Für KMU den Zugang zu Krediten zu erleichtern. Die Aktionäre des EIF sind: die EIB, die Europäische Kommission und zahlreiche europäische Banken. Vor allem in den letzten Jahren war die Tätigkeit des EIF von der Unterstützung der Kleinst- und Kleinunternehmen geprägt (siehe u.a. die KMU-Bürgschaftsfazilität, die zusammen mit der ETF-Startkapitalfazilität und Fazilität Joint European Venture (JEV) im Jahr 1997 auf der Tagung des Europäischen Rates in Luxemburg geschaffen wurde).

    (30)  Vom EIF werden gegenwärtig drei Projekte verwaltet: 1) Starthilfe für neugegründete Unternehmen; 2) ETF-Startkapitalfazilität (für technologisch fortgeschrittene Unternehmen), Beiträge zu Gesellschaftsfonds, Mezzanine-Investitionen; 3) Sicherheiten für KMU (Kreditsicherheiten, Mikrokredite, Eigenmittel, Verbriefung von Forderungen).

    (31)  „Sviluppo Italia“, die Instanz, die sich im Auftrag des italienischen Staates um die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Süditalien bemüht, hat errechnet, dass die Schaffung eines Arbeitsplatzes durchschnittlich 40.000 EUR kostet.

    (32)  Die Insolvenzen von Kleinst- und Kleinunternehmen betragen im Durchschnitt nicht über 3 % der gewährten Darlehen.

    (33)  Im Allgemeinen 0,5 %.

    (34)  Im Durchschnitt 15 Basispunkte niedriger im Vergleich zum Euribor auf 6 Monate mit der Auflage, das Darlehen an die Unternehmen zu einem durchschnittlichen Zinssatz von nicht über 100 Basispunkte (ein Prozent) auf den Euribor auf 6 Monate abzugeben.

    (35)  Die von der Beobachtungsstelle für Unternehmen durchgeführten Untersuchungen zeigen, dass die „Mortalitätsrate“ der Unternehmen rund 20 % pro Jahr beträgt und Kreditprobleme hierbei die größte Rolle spielen (Management, Vergrößerung, Innovationsbedarf).

    (36)  In der Größenordnung von 2 %.

    (37)  Der Multiplikator ermöglicht die Erweiterung der Möglichkeiten der Kreditvergabe proportional zum Prozentsatz der für ein bestimmtes Gebiet errechneten Insolvenzen und proportional zu den für die Kredite geleisteten Garantien. Wenn in einem Gebiet die Analyse früherer Insolvenzen im Verhältnis zu den Krediten einen Wert unter 5 % ergibt, können mit einem Betrag von 1 Mio. EUR weitere Kredite bis zu einer Höhe von 20 Mio. EUR für den Einsatz der zur Verfügung stehenden Million EUR zur Verhinderung von Insolvenzen vergeben werden: 5 % von 20 Millionen und somit eine Million. In diesem Fall kommt ein Multiplikator von 20 zur Anwendung. Wenn die Kreditgenossenschaft Garantien in Höhe von 50 % leistet und die anderen 50 % von der Bank übernommen werden, erhöht sich der Multiplikator auf 40, d.h. mit einer Million können mit einer angemessenen Stückelung Kredite über 40 Mio. EUR vergeben werden.

    (38)  KOM(2005) 121 vom 6.4.2005.

    (39)  ABl. L 167 vom 6.7.1996.

    (40)  ABl. C 333 vom 29.12.2000, geändert durch ABl. C 268 vom 16.8.2004.

    (41)  ABl. C 192 vom 28.7.2000, geändert durch ABl. C 308 vom 5.10.2004.

    (42)  Entscheidung 2256/2003/EG vom 22.7.2002.

    (43)  Entscheidung 2001/48/EG.

    (44)  Verordnung 2236/95.

    (45)  ABl. C 183 vom 11.7.1997, geändert durch ABl. C 200 vom 30.7.2002.

    (46)  ABl. L 176 vom 15.7.2003.

    (47)  Vgl. Dossier INT/261 aus dem Jahr 2005, Berichterstatter: Herr Pezzini.

    (48)  Vgl. Schlussfolgerungen und Empfehlungen, Ziffer 6, Fußnote 15.

    (49)  SMEG, SME-Garantie bzw. KMU-Bürgschaftsfazilität.

    (50)  Quelle: Jahresbericht des Europäischen Investitionsfonds (EIF).

    (51)  ETF-Startkapitalfazilität: European Technology Facility, Start-up Scheme.

    (52)  Entscheidung 593/2004/EG vom 21.7.2004.

    (53)  Quelle: 4. Bericht des EIF, 1. Quartal 2004.

    (54)  Ebd., Zugang zu „Mezzanine-Finanzierung“.

    (55)  Die Mezzanine-Finanzierung stützt sich stärker auf den Cashflow der finanzierten Unternehmen als auf reale Garantien. Sie kann in zwei Formen erfolgen: 1) als nachrangiger Kredit (festverzinsliche oder Indexanleihe); 2) als Equity kicker (der Kreditgeber/Investor hat Anspruch auf eine prozentuale Beteiligung an der Wertsteigerung des Unternehmens, für das der Kredit gewährt wird). Die Mezzanine-Finanzierung hat eine Laufzeit von 4 bis 8 Jahre.

    (56)  Die Verbriefung erfolgt mittels der Abtretung eines Teils oder des Gesamtbetrags der Forderungen einer Kreditgenossenschaft (oder einer Bank) an spezialisierte Finanzinstitute, um insbesondere den Kreditgenossenschaften eine Steigerung ihrer Kreditbürgschaftskapazitäten gegenüber den Unternehmen zu ermöglichen.


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