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Document 52005XX0716(01)

    Mitteilung Dänemarks: Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf Genehmigungen zur Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen in einem Gebiet der Nordsee — 6. Dänische Ausschreibung (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 176 vom 16.7.2005, p. 23–23 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    16.7.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 176/23


    Mitteilung Dänemarks: Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf Genehmigungen zur Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen in einem Gebiet der Nordsee

    6. Dänische Ausschreibung

    (2005/C 176/06)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    Nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen wird hiermit bekannt gegeben, dass gemäß § 12 Absatz 1 Buchstabe a der Lovbekendtgørelse om anvendelse af Danmarks undergrund Nr. 526 vom 11. Juni 2002, geändert durch Gesetz Nr. 1230 vom 27. Dezember 2003 und Gesetz Nr. 442 vom 9. Juni 2004, Anträge auf Genehmigungen in einem Gebiet der Nordsee auf dem dänischen Festlandsockel westlich des Längengrades 6° 15' östlicher Länge (Zentralgraben und angrenzende Gebiete) bis zum 1. November 2005 12.00 Uhr eingereicht werden können. Falls zwischen der Veröffentlichung dieser Mitteilung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften und dem 1. November 2005 nicht ein Zeitraum von 90 Tagen verstreicht, können Anträge bis zum 90. Tag 12.00 Uhr nach Veröffentlichung dieser Mitteilung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eingereicht werden.

    Flächen

    Es können Anträge auf Genehmigung zur Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen in den nicht konzessionierten Teilen eines Gebietes im Zentralgraben und in dessen Umgebung in der Nordsee gestellt werden (vgl. Karte); diese Karte kann in der Energieagentur angefordert oder auf deren Homepage www.ens.dk aufgesucht werden. Das Gebiet ist nach Norden, Westen und Süden durch die Grenzen des Festlandsockels gegenüber Norwegen, Großbritannien und Deutschland sowie nach Osten durch den Längengrad 6° 15' östlicher Länge begrenzt.

    Des Weiteren können Anträge auf Genehmigung zur Exploration und Gewinnung in größeren Tiefen unter den Feldgrenzen der folgenden Lagerstätten gestellt werden, die in der Tiefe begrenzt sind:

    a)

    Lulita-Feld, Genehmigung 7/86, begrenzt auf 3 750 m Tiefe

    b)

    Lulita-Feld, Genehmigung 1/90, begrenzt auf 3 750 m Tiefe

    c)

    Amalie-Feld, Genehmigung 7/86, begrenzt auf 5 500 m Tiefe, sowie

    d)

    Syd-Arne-Feld, Genehmigung 7/89, begrenzt auf 5 100 m Tiefe im westlichen Teil bzw. 3 200 m Tiefe im östlichen Teil.

    Eine Genehmigung bezieht sich üblicherweise auf eine Fläche, die 1-2 Blöcke umfasst, unter besonderen Umständen kann sie sich jedoch auch auf ein größeres zusammenhängendes Gebiet beziehen, zum Beispiel, wenn die Datendichte gering ist. Wird eine Genehmigung für eine Fläche beantragt, die größer ist als 1-2 Blöcke, so ist in dem Antrag eine Begründung anzugeben.

    Die Bestimmungen und Kriterien gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 94/22/EG sind der Lovbekendtgørelse om anvendelse af Danmarks undergrund Nr. 526 vom 11. Juni 2002 entnommen; sie sind am 20. Mai 2005 im Dänischen Staatsanzeiger Nr. 93 unter der Rubrik verschiedene Bekanntmachungen, Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Ausschreibungen veröffentlicht worden.

    Die Anträge sind an folgende Anschrift zu richten, unter der auch nähere Informationen auf der Grundlage der Richtlinie 94/22/EG erhältlich sind:

    Ministerium für Verkehr und Energie

    Dänische Energieagentur

    Amaliegade 44

    DK-1256 Kopenhagen K

    Tel. (45) 33 92 67 00

    Fax (45) 33 11 47 43

    E-Mail ens@ens.dk

    Homepage www.ens.dk

    Über die Erteilung der Genehmigungen wird voraussichtlich 3-5 Monate nach Ende der Antragsfrist Mitteilung gemacht.


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